Haushaltssperre

← Sitzung des Kulturausschusses (12.05.2023)

Sitzung inkl. Ergänzung öffentlich (Stand 10.05.2023)

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

12.05.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 TISCHVORLAGE 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Weiterentwicklung von Kunsthalle Nürnberg, Kunstvilla und Kunsthaus Berichtvorlage KuKuQ/002/2023 5 01_Antrag CSU_SPD_Bündnis 90/Die Grünen vom 20221110 KuKuQ/002/2023 8 02_Sachbericht KuKuQ/002/2023 10 * TOP Ö 2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) Sitzungsvorlage 2. BM/007/2023 31 01_Diversity-Check 2. BM/007/2023 35 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 2. BM/007/2023 36 03_SeGebS_aktueller Stand 2. BM/007/2023 40 04_Übersicht Gebührenänderungen 2. BM/007/2023 49 * TOP Ö 2.1 Perspektiven für den ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Erinnerungsort Sitzungsvorlage 2. BM/005/2023 50 01_Sachverhalt 2. BM/005/2023 54 02_Ideenskizze_Bahnhof_Märzfeld 2. BM/005/2023 57

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Kulturausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 12.05.2023, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Weiterentwicklung von Kunsthalle Nürnberg, Kunstvilla und Bericht

Kunsthaus KuKuQ/002/2023

hier: Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, SPD und Bündnis

90/Die Grünen vom 10.11.2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Gutachten

städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen 2. BM/007/2023

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Lehner, Julia, Prof. Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2023,

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Kulturausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 05.05.2023

TISCHVORLAGE

ZUR SITZUNG

DES KULTURAUSSCHUSSES AM 12.05.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich nehme Bezug auf die bereits zugestellte Einladung zur Sitzung des Kulturausschusses am 12.05.2023 und ergänze diese gemäß § 23 Abs. 2 StRGeschO wie folgt:

Öffentliche Sitzung

2.1 Perspektiven für den ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Beschluss

Erinnerungsort

hier: Vermittlungskonzept und Finanzierungsvorschlag

Lehner, Julia, Prof. Dr.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Berichtsvorlage KuKuQ/002/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Weiterentwicklung von Kunsthalle Nürnberg, Kunstvilla und Kunsthaus

hier: Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2022

Anlagen: 01_Antrag CSU_SPD_Bündnis 90/Die Grünen vom 20221110 02_Sachbericht

Bericht: Im Zuge der Haushaltsberatungen für den HH 2023 haben die Fraktionen der CSU, der SPD und Bündnis90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag formuliert, in dem die drei Ausstellungshäuser Kunsthalle Nürnberg, Kunstvilla und Kunsthaus aufgefordert werden, sich "konzeptionell als auch strukturell" mit "Defiziten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls umzusteuern".

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuKuQ/002/2023

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Gesellschaft soll in ihrer gesamten Vielfalt und Diversität mit den einschlägigen Angeboten erreicht werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuKuQ/002/2023

Sachbericht

Vorbemerkung

Die Anlässe und Ziele, die mit der Gründung der Dienststelle KunstKulturQuartier verfolgt wurden, waren neben der Generalsanierung des wegen baulicher Sicherheitsmängel von der Schließung bedrohten Künstlerhauses, des Aufbaues eines Hauses für die städtische Sammlung (Stichwort: „Fränkische Galerie“) auch die Entwicklung einer häuser- und spartenübergreifenden Struktur, die in die freie Kulturlandschaft hineinwirkt und dadurch Impulse für eine zukunftsgerichtete, interkulturelle, gleichberechtigte, schwellenniedrige Angebotspalette für die diverse Stadtgesellschaft liefert.

Die Generalsanierung, der sogenannte 3. Bauabschnitt, wird noch in diesem Jahr vollendet sein. Die Wiedereröffnung wird im September sein. Die „Hopf-Villa“, eine Schenkung des Verlegers Bruno Schnell an die Stadt, feiert als „Kunstvilla“ 2024 10jähriges Jubiläum.

Gerade das Zusammenwirken der im KunstKulturQuartier im Fachbereich „Kunst und Ausstellungen“ aufgestellten Ausstellungshäuser Kunsthalle Nürnberg, Kunstvilla und Kunsthaus birgt großes Potential, nicht nur, aber auch für das sparten- und häuserübergreifende Agieren. Mit benachbarten Genres im Bereich der darstellenden Kunst, des Films, der Musik.

Die kritische Betrachtung der drei Einrichtungen, die sich auch im Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD, der CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN widerspiegelt (siehe Anlage 2) fiel in eine Phase der Neuaufstellung und Neuorientierung, bedingt durch personelle Wechsel und Erfahrungen der auslaufenden Pandemie. Die bereits angedachte Neuorientierung mit konkreten Maßnahmen und Umsetzungsideen wird im Folgenden ausführlich vorgestellt.

Messbare Ergebnisse wie die Steigerung der Anzahl der Besuchenden und das Budgetergebnis sind frühestens in 2024 zu erwarten.

Statistische Daten:

Besuchende

2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013
Kunsthalle 7.780 3.088 4.302 4.700 3.379 11.259 12.393 10.865 9.723 11.340
Kunsthaus 16.166 10.340 10.840 18.090 16.395 19.278 22.242 18.250 18.534 22.486
Kunstvilla 7.439 2.320 4.283 12.713 8.502 7.766 9.901 10.581 22.527 501
Künstlerhaus/ Deck 1 3.057 1.487 1.183 3.489 4.422 4.814 6.376 5.467 5.396 6.723
Summe (mit Blauer Nacht, außer 2020/2021) 34.442 17.235 20.608 41.011 32.698 43.117 50.912 45.163 56.180 41.050
03/2020 bis 05/2020 1. Schließung wegen Corona
11/2022 bis 02/2021 2. Schließung wegen Corona

Kunsthalle: 2018/2019 Schließung wegen Sanierung

KUNSTHALLE NÜRNBERG

Historie und Bedeutung

Am 16. Januar 1967 wurde die Kunsthalle Nürnberg als städtisches Ausstellungshaus für internationale Gegenwartskunst eröffnet. Den Anfang machte eine Retrospektive des amerikanischen Bildhauers David Smith, und mit dieser, vom New Yorker MoMA für Europa zusammengestellten Ausstellung definierte der Gründungsdirektor Dietrich Mahlow von Beginn an, in welcher Liga die Kunsthalle Nürnberg in Zukunft spielen sollte. Mit seiner internationalen Vernetzung, einem umfassenden Konzept für die Erneuerung musealer Präsentationen, einem radikal zeitgenössisch strukturierten Sammlungskonzept und innovativen museumspädagogischen Ansätzen setzte er neue Maßstäbe. Dieser ambitionierte Neubeginn dokumentierte die Zielsetzung, Nürnberg als ein Zentrum für zeitgenössische Kunst auf internationalem Niveau zu etablieren. Seit Gründung der Kunsthalle Nürnberg ist es die zentrale Aufgabe des Hauses, Ausstellungen internationaler zeitgenössischer Kunst zu präsentieren. Erneuert wurde diese Aufgabe durch den Stadtratsbeschluss vom 7. November 1997, in dem der Kulturausschuss das Konzept zur zukünftigen Nutzung der Kunsthalle Nürnberg formulierte: „Die Kunsthalle Nürnberg versteht sich als eine Institution, die sich der Pflege, Förderung und Vermittlung der internationalen zeitgenössischen Kunst widmet.“ Über fünf Jahrzehnte hinweg hat die Kunsthalle Nürnberg gezeigt, dass auch außerhalb der großen internationalen Kunstzentren Gegenwartskunst auf höchstem Niveau präsentiert und vermittelt werden kann. Mit ihrem engagierten Ausstellungsprogramm trägt sie zum kulturellen Diskurs vor Ort bei, aber auch zur Wahrnehmung der Stadt Nürnberg als einzigartigem Kunst-Ort. Im Dezember 2022 schrieb beispielsweise die Münchner Galeristin Six Friedrich in einem Post bei Instagram: „Andreas Schulze hat zurzeit eine phantastische Ausstellung mit u. a. atemberaubenden Bildern von 2022 in der Kunsthalle Nürnberg mit den schönsten Räumen, die ich kenne.“ Auch wenn jede neue Leitung der Kunsthalle Nürnberg eigene Nuancen und Schwerpunkte einbringt, ist das Profil des Hauses in den vergangenen 55 Jahren nicht grundsätzlich verändert worden. Seit 1967 zeigt die Kunsthalle Nürnberg einflussreiche künstlerische Positionen seit den 1960er-Jahren, Werküberblicke junger, aufstrebender internationaler Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppenausstellungen zu virulenten Themen.

Energetische Sanierung der Kunsthalle Nürnberg

Mit der Ausstellung Hidden Beauty eröffnete die Kunsthalle Nürnberg am 11. Oktober 2019 nach 16-monatiger energetischer Sanierung. In den Jahren 2018/19 erfolgte eine umfangreiche Sanierung der Dächer sowie eine energetische Aufrüstung des Gebäudes. Herzstück der Renovierungsarbeiten sind die neuen, mit Sicherheitsglas ausgestatteten Oberlichter, die intelligenten Sonnenschutz und Verdunklung bieten. Eine neue LED-Beleuchtungsanlage sorgt zusammen mit der neuen Klimatisierung für eine bessere Energiebilanz. In den acht Ausstellungsräumen wurde im Rahmen des Förderprogramms Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik im Bestand die vorhandene Beleuchtung gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht. Zusätzlich wurden zur präsenzabhängigen Steuerung der Beleuchtung Bewegungsmelder installiert. Durch den Wechsel von konventionellen Leuchtmitteln zu LED-Leuchten beträgt die Stromeinsparung im Ausstellungsbereich ca. 74 %. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 20 Jahren ergibt sich, über die gesamte Laufzeit gerechnet, eine Einsparung von ca. 293 Tonnen CO2. Dies entlastet nicht nur den städtischen Haushalt, sondern stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Die Amortisationszeit der Maßnahme beträgt ca. 11 Jahre.

Die Maßnahme wurde durch die Klimaschutzinitiative Klimaschutztechnologie bei der Stromnutzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit 30% der Kosten bezuschusst. Einen weiteren finanziellen Beitrag zur Realisierung des neuen Beleuchtungssystems leistete die Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg. Auch der neue museumspädagogische KreativRaum entstand mit finanzieller Unterstützung der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg.1 Die Kunsthalle Nürnberg ist, nach einer erst im September 2022 abgeschlossenen weiteren Baumaßnahme, heute baulich fit für die Zukunft und hat eine energetische Sanierung, die viele städtische Gebäude noch vor sich haben, bereits umgesetzt.

Corona-bedingte Auswirkungen auf den Ausstellungsbetrieb

Bereits die zweite Ausstellung nach der Wiedereröffnung THING 1 & THING 2 von Cosima von Bonin und Claus Richter wurde Mitte März 2020 aufgrund des Corona bedingten Lockdowns geschlossen. Erst im Herbst 2021 konnte die Kunsthalle Nürnberg zu einem „regulären“ Ausstellungsbetrieb zurückkehren. Erst seit dem Frühjahr 2022 sind wieder uneingeschränkt museumspädagogische Angebote möglich. Die 16-monatige energetische Sanierungszeit und die sich anschließende Pandemie haben im Analogen zu einer Nichtpräsenz bzw. eingeschränkten Präsenz des Hauses über vier Jahre geführt (sanierungsbedingte Schließung des Hauses am 26. Februar 2018 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Spielbetriebs mit Wegfall aller Corona-Schutzmaßnahmen im März 2022). Das Kalenderjahr 2022 konnte mit 7.780 Besuchende abgeschlossen werden (Vergleichszahlen: 2017: 11.259; 2018: 3.379; 2019: 4.700, 2020: 4.302, 2021: 3.088). Unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen im Januar/Februar 2022, der 8wöchigen sanierungsbedingten Schließzeit im September/Oktober 2022 sowie dem statistisch belegbaren, generellen Rückgang der Museumsbesuche im Jahr 2022 stehen die 7.780 Besuchende des vergangenen Jahres für einen Neuanfang, der in den nächsten Jahren substanziell ausgebaut werden muss.

Das neue Team der Kunsthalle Nürnberg

Zum 1. Mai 2022 wurde die langjährige Leiterin der Kunsthalle Nürnberg, Ellen Seifermann, berentet. Nun hat sich die Kunsthalle Nürnberg neu aufgestellt: Unter der neuen Leitung von Dr. Harriet Zilch (seit 1. August 2022) und mit der neuen Kuratorin Dr. Anne Schloen (seit 1. November 2022) wird es zukünftig darum gehen, mit neuen Konzepten und Ideen die Besucherzahl relevant zu erhöhen und die mediale Präsenz zu verbessern. Erste Schritte wurden bereits unternommen: * jeweils ca. 50 analoge wie digitale Begleitveranstaltungen zu Geordnete Verhältnisse (4. Juni bis 28. August 2022) und Andreas Schulze. On Stage (5. November 2022 bis 12. Februar 2023) * neuer Instagram-Account kunsthallenuernberg mit aktuell rund 2.300 Follower (Januar 2023)

1 Der museumspädagogische KreativRaum, der mit finanzieller Unterstützung der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg entstand, erweitert das ausstellungsbegleitende Vermittlungsangebot, das neben den bewährten Veranstaltungen einen Schwerpunkt auf digitale Medien legt. Die Kunsthalle Nürnberg ist das einzige städtische Ausstellungshaus mit dieser Schwerpunktsetzung.

* neue Kooperationen mit international renommierten Ausstellungshäusern zur Kostenersparnis bei Katalog- und Ausstellungsprojekten; aktuell: The Perimeter in London (2022/23), Kunstmuseum Winterthur (2024); Weserburg für Moderne Kunst, Bremen (2024/25) * Drittmittel-Förderanträge bei der Kulturstiftung des Bundes, beim Kunstfonds, bei der Berliner Kulturförderung sowie bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld * neue Präsenz des museumspädagogischen KreativRaums: In den vergangenen Monaten wurde – in Zusammenarbeit mit dem Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) – mit dem Lehrstuhl Kunstgeschichte der FAU eine neue Kooperation eingegangen. So sind spezifische Vermittlungsangebote der Kunsthalle Nürnberg zukünftig für Studierende als Studienleistung anrechenbar, was zu einer stärkeren Präsenz und Veranstaltungsteilnahme von Studierenden der FAU führen soll. * neue Konzepte für Kooperationen mit der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK): Geplant sind u. a. Pop-Up-Ausstellungen im neu gestalteten Foyer der Kunsthalle Nürnberg als Angebot an Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen der AdBK. Dies soll zu einer stärkeren Präsenz und Bindung der Studierenden sowie der regionalen Künstlerschaft an die Kunsthalle Nürnberg führen.

Neukonzeption des Foyers zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und andere Maßnahmen

zur Verbesserung der Sichtbarkeit

Eine Kunsthalle sollte ein Ort sein, an dem über die Fragen und Veränderungen unserer immer komplizierter werdenden Welt nachgedacht werden kann. Eine Kunsthalle sollte aber auch ein Ort sein, der zu einer bereichernden Zeit einlädt und an dem sich alle willkommen fühlen. In diesem Kontext erscheint die Neugestaltung des Foyers der Kunsthalle Nürnberg zentral. Dieser Ort wird künftig für ein Willkommen stehen. Mit der Neugestaltung des Foyers wird ein Ort geschaffen, der Besuchende einlädt, sich hinzusetzen, in Büchern, Magazinen und Zeitungen zu blättern, einen Kaffee zu trinken, entspannt Zeit zu verbringen. Die zentrale Wand des Foyers wird in Zukunft ein ortsspezifisches Kunstwerk zeigen. Da hier aufgrund der in der Wand integrierten Heizung keine Kunst gehängt werden kann, werden in einem regelmäßigen Turnus Künstlerinnen und Künstler eingeladen, diese Wand durch Malerei oder Zeichnung zu gestalten. Auch wird das Foyer neues Mobiliar erhalten, vor allem ein zentrales Sitzelement, eine Art Insel, die für diesen Ort entworfen wird. Dieses Mobiliar wird in Zusammenarbeit mit regionalen Designerinnen und Designern entstehen. Es wird auch einen „Mini-Museumsshop“ installiert, der die Kataloge der Kunsthalle Nürnberg und Produkte des KunstKulturQuartiers, aber auch sorgsam kuratierte Objekte jenseits der genormten „Museumsshop-Produkte“ präsentiert, zum Beispiel von Produktdesignerinnen und -designern, die sich hier in Nürnberg auf den Einblicken präsentieren oder auch unter dem Zusammenschluss Frisches Design auftreten. Im Foyer und im Shop werden künftig auch Editionen präsentiert und veräußert, die in Zusammenarbeit mit den in der Kunsthalle Nürnberg ausgestellten Künstlerinnen und Künstlern entstehen. Auch werden im Foyer einige Quadratmeter für Pop-Up-Ausstellungen definiert, die häufig wechseln und auf denen immer wieder Neues passieren kann und soll. Ein Experimentierfeld und ein Angebot an regionale und junge Künstlerinnen und Künstler, die beispielsweise noch an der Akademie studieren oder dort absolvieren. Auf diesem Weg soll der Austausch mit der regionalen Künstlerschaft sowie deren Identifikation mit dem Haus befördert werden.

* Die Kunsthalle Nürnberg sollte aber nicht nur von den Menschen wahrgenommen werden, die bereits im Gebäude sind, sondern auch darüber hinaus in die Stadt ausstrahlen. Nach Wiedereröffnung des Biergartens zwischen Kunsthalle Nürnberg und Künstlerhaus, wird die Rückwand der Kunsthalle durch ein Kunstwerk gestaltet. Perspektivisch sollen auch die dem Foyer vorgelagerten Arkaden renoviert werden: ein neuer Anstrich, neue Vitrinen, aber auch ein Monitor, der über die Angebote der Kunsthalle Nürnberg, der Kunstvilla und des Kunsthauses, aber auch über die Angebote des KunstKulturQuartiers informiert. Auch über eine künstlerische Gestaltung der flachen Arkadendecke soll in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz nachgedacht werden.

Geplante Gruppenausstellung in Kooperation mit dem Kunsthaus

Vom 21. Oktober 2023 bis 11. Februar 2024 wir die Kunsthalle Nürnberg gemeinsam mit dem Kunsthaus die internationale Gruppenausstellung Who’s Afraid Of Stardust? Positionen queerer Gegenwartskunst präsentieren. Die Ausstellung zeigt Werke, die um Leben und Begehren jenseits der Heteronormativität kreisen und einen substanziellen Beitrag zur aktuellen Debatte über Diversität leisten. Zentraler Beweggrund für diese Ausstellung ist die derzeitige gesellschaftliche Entwicklung. Denn zum einen war Queerness noch nie so sichtbar wie heute. Zum andern ist die rechtliche wie gesellschaftliche Gleichstellung für Personen, die nicht der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft angehören, noch immer nicht erreicht. Auch heute noch gibt es unzählige Angriffe und Überfälle auf queere Menschen und überall auf der Welt versuchen Rechtspopulistinnen und -populisten, alternative Lebensweisen an den Rand drängen. Um die Belange der LGBTIQ*-Szene besser zu berücksichtigen, hat die Stadt Nürnberg im Februar 2022 als erste bayerische Kommune einen Aktionsplan beschlossen. Die Kunsthalle Nürnberg und das Kunsthaus nehmen diese vielfältigen und auch diametralen Strömungen zum Anlass, sich in einer ebenso umfassenden wie vielfältigen Ausstellung mit queeren Themen in der Gegenwartskunst zu befassen. Die Ausstellung wird in ein breites Rahmenprogramm mit zahlreichen Kooperationspartnern eingebettet sein.

Zusammenfassung

Identitäten (und damit auch potenzielle Besucherinnen und Besucher) sind heute diverser und unser Zusammenleben ist transkultureller. Auch für diese, sich durch die Globalisierung, Migration und Digitalisierung wandelnde Gesellschaft muss die Kunsthalle Nürnberg ein Ort der Kommunikation, Integration und Wissensvermittlung werden, der immer wieder zu einem multiperspektivischen Diskurs einlädt. Zentrale Aufgabe wird es sein, mit der Kunsthalle Nürnberg einen Ort zu schaffen, der nicht nur weiterhin für ein traditionelles, bildungsbürgerlich geprägtes Publikum interessant ist, sondern auch für die Menschen, die bislang die Kunsthalle Nürnberg nicht als „ihren“ Ort wahrgenommen haben. Dies stellt eine komplexe und kleinteilige Herausforderung dar, der wir uns als Vertreterinnen und Vertreter öffentlicher Kulturinstitutionen jedoch stellen müssen, wollen wir nicht in einigen Jahrzehnten nur noch für einen verschwindend kleinen Prozentsatz der Stadtgesellschaft relevant seien. Zusammenfassung der geplanten Schritte: * thematische Gruppenausstellungen, die an die Erfahrungswelt von Besuchenden anknüpfen und einen unmittelbaren Zugang ermöglichen * neben der Kernaufgabe der Kunsthalle Nürnberg, der Präsentation von Ausstellung internationaler Gegenwartskunst, muss deren Vermittlung im Fokus stehen. Neben analogen

Formaten sollen auch die digitalen Angebote ausgebaut werden, da diese die Ausstellungsinhalte über die Grenzen von Nürnberg hinaus transportieren können. Auch Menschen, die die Ausstellung der Kunsthalle Nürnberg nicht physisch besuchen können, können an den Inhalten partizipieren. * Verbesserung der kommunikativen Beziehungen und dialogorientiertes Auftreten; zielgruppenorientierte und persönliche Kommunikation, verbunden mit der Chance des Rezipienten, gehört zu werden und Einfluss zu nehmen. Einsatz sozialer Medien um eine direkte Kommunikation und Gemeinschaftsbildung zu befördern. * Neugestaltung des Foyers und Schaffung eines Ortes, der von Besuchenden gerne besucht wird, auch unabhängig von einem Ausstellungsbesuch * stärkere Sichtbarkeit des Hauses im städtischen Raum * Kooperationen innerhalb des KunstKulturQuartiers; Kooperationen mit dem Filmhaus wie der Tafelhalle sind in den vergangenen Monaten bereits konkret geworden; Kooperationen mit Partnern in Deutschland und im europäischen Ausland * verstärkte Akquise von Drittmitteln

Kunstvilla

„Die Besucherzahlen der deutschen Museen waren auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie stark rückläufig. Insgesamt meldeten die vom Institut für Museumsforschung angeschriebenen Museen für 2021 knapp 38,8 Millionen Besucher. Das ist nach dem historischen Tiefstand von 33,6 Millionen im Jahr 2020 abermals ein Rückgang von etwa zwei Dritteln gegenüber 2019, als noch 111,6 Millionen Besucher gezählt wurden. […] Schloss- und Burgmuseen konnten gegenüber dem ersten Pandemiejahr wieder zulegen, während Naturkunde- und Kunstmuseen einen weiteren Rückgang der Besucher verkraften mussten.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.1.20232

Die pandemiebestimmten Schließungen haben das Museumspublikum entwöhnt, bzw. auf digitale Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur umgeleitet. Die mit den Lockdowns verbundenen Verschiebungen des Ausstellungsprogramms sowie die immer wieder wechselnden Regelungen konnten durch die Öffentlichkeitsarbeit nicht vollumfänglich kommuniziert werden. Nichts war mehr wie geplant und wie gewohnt. Die Kunstvilla konnte ihr Zielpublikum nur teilweise erreichen und es hätte einen publikumswirksameren Restart mit entsprechenden, auch finanziellen Maßnahmen gebraucht, um die Ausstellungshäuser wieder ins allgemeine Bewusstsein zu holen.

Trotz des mit großem zeitlichen Aufwand verbundenen Umplanungsdrucks hat die Kunstvilla in der Pandemiezeit digitale Formate wie Künstlergespräche und Ausstellungsführungen realisiert. Hinter den geschlossenen Türen ging die museale Arbeit unvermindert weiter. Die Forschungsarbeit zu einzelnen Künstlerinnen und Künstlerns sowie der interne wie externe Abgleich von Sammlungswerken wurde intensiviert und erste Konzeptideen für eine Online- Stellung der Sammlung entstanden. Außerdem wurden als Vorbereitung für geplante Ausstellungen Werkverzeichnisse der Künstlerin Dore Meyer-Vax und der Künstler Ernst Weil und Wilhelm Uhlig erstellt. Zudem war ein vermehrtes Aufkommen von Sammlungsanfragen zu konstatieren, da Interessenten offenbar pandemiebeginnt Zeit fanden, den eigenen Besitz zu sortieren und Recherchen anzustellen. Die sogenannten „Kulturkontakte“ lagen daher um ein Vielfaches höher als die reinen Zahlen der Besuchenden.

2 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.1.2023, Nr. 3, S. 9.

Bildet man die reinen Besucherzahlen auf die deutschlandweite Situation ab, ergibt sich folgendes Bild: Als 2014 neu eröffnetes städtisches Kunstmuseum stellte die Kunstvilla vor der Pandemie eine Neueinführung in einem umkämpften Umfeld mit vielen Mitstreitern dar. Bis 2019, das heißt innerhalb von fünf Jahren, fand eine Profilierung und Besucherbindung statt, die noch nicht zu ihrem Abschluss gekommen war. Das Ausstellungsjahr 2019 war mit drei großen Sonderausstellungen mit 12.713 Besuchenden das seit der Eröffnung besucherstärkste Jahr der Kunstvilla. Die Ausstellungen zum „Bauhaus“, zur Sammlung mit „Gesammelte Werke“ und zur „Nürnberger Schule“ spiegelten die drei Profile der Kunstvilla, die in der Aufarbeitung der Nürnberger Kunstgeschichte und der eigenen Sammlung sowie in der Präsentation der zeitgenössischen Kunstszene liegen, wider. 2020 wurde mit 4.283 Besuchenden nur mehr ein Drittel erreicht, 2021 aufgrund der Lockdowns sogar nur noch 2.320. Demgegenüber konnten die Zahlen 2022 mit 7.439 mehr als verdreifacht werden und unterschritten damit nur knapp das bislang schlechteste Jahr 2017 mit seinerzeit 7.543.

Auftrag

Die Kunstvilla ist eine Einrichtung der Stadt Nürnberg und ist dem 2008 begründeten KunstKulturQuartier zugeordnet. Ihre Sammlung ist spezialisiert auf die Nürnberger Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts. Ihre Aufgabenstellungen sind das Sammeln, Bewahren, Forschen, Dokumentieren und Vermitteln. Die Kunstvilla führt verschiedene Stränge der Nürnberger Kunst ab 1900 wieder zusammen. Seit der 1937 erfolgten Schließung der „Fränkischen Galerie“ als Museum und der 1967 beschlossenen Gründung der Kunsthalle im Gebäude der ehemaligen „Fränkischen Galerie“ gab es in Nürnberg keine institutionelle Verankerung für die vor Ort entstehende Kunst mehr und dementsprechend auch keine Niederschrift der Nürnberger Kunstgeschichte.

Diese Leerstelle füllt die Kunstvilla seit 2010: Sie sammelt und bewahrt Werke Nürnberger Künstlerinnen und Künstler ab 1900 bis in die Gegenwart, sie dokumentiert und arbeitet Einzelpersönlichkeiten sowie Sammlungen, z. B. Künstlernachlässe, auf und vermittelt diese mittels Ausstellungen und Publikationen der Öffentlichkeit. Allen historischen Ausstellungen gehen oft mehrjährige Forschungsprojekte voran, um Einzelaspekte wie die Nürnberger Künstlerinnen und Künstler am Bauhaus oder die Kunst im Nationalsozialismus zu untersuchen. Hierfür werden im Vorfeld Forschungsaufträge an freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergeben. Mit ihren Ausstellungen zur Gegenwartskunst zeigt die Kunstvilla dagegen herausragende künstlerische Persönlichkeiten sowie Hauptcharakteristika der aktuellen Nürnberger Kunstszene mit einem Schwerpunkt auf Künstlergruppen und –vereinen.

Seit 2010, damals noch im Ausweichquartier Kunsthaus, hat die Kunstvilla über 30 Ausstellungen gezeigt, von Einraumausstellungen, Szenenwechseln, monografischen Retrospektiven bis zu Gruppenausstellungen mit über 50 Beteiligten. Veröffentlicht wurden bislang 14 Begleitbände, darunter Werkverzeichnisse der Künstler Gerhard Wendland und Ernst Weil sowie der Künstlerin Dore Meyer-Vax.

Die Kunstvilla hat damit die Sichtbarkeit Nürnberger Kunst aus Vergangenheit und Gegenwart erhöht und ihren Protagonistinnen und Protagonisten größeres Renommee verschafft. Durch ihr Netzwerk konnten Werke Nürnberger Künstlerinnen und Künstler in andere Museen vermittelt werden, darunter eine Plastik von Wilhelm Uhlig an das Bayerische Nationalmuseum in München, Werke von Dore Meyer-Vax in das Museumsquartier Osnabrück und die gesamte 2020 von der Kunstvilla konzipierte Ernst Weil-Ausstellung in das Frankfurter Museum Giersch, wo sie 2023 gezeigt wird.

Angesiedelt ist die Kunstvilla seit 2014 in einer historistischen Villa in der Blumenstraße 17, die von der jüdischen Hopfenhändler- und Bankiersfamilie Hopf erbaut wurde. Das Ausstellungsgebäude der Kunstvilla ist daher nicht nur ein unter Denkmalschutz stehendes Baudenkmal, sondern auch ein Denkmal für die jüdische Geschichte Nürnbergs. Dabei steht das ehemals in der Marienvorstadt und darüber hinaus in Nürnberg vorhandene jüdische Leben, bzw. die Beiträge einzelner Familienmitglieder für die Stadtgesellschaft, im Vordergrund.

Verwaltungstechnisch ist die Kunstvilla im KunstKulturQuartier innerhalb der Stadt dem Fachgebiet Kunst und Ausstellungen zugeordnet. Die Auftragsgrundlage ist durch den Aufgabengliederungsplan 418, den Jahreskontrakt und den Kulturausschuss gegeben. Innerhalb der Leistungsdaten ist die Kunstvilla mit zwei Aufgaben hinterlegt, die einmal die Sammlung und einmal die Ausstellungen betreffen:

„Betreuung der Kunstvilla – Museum für regionale Kunst und der ihr zugeordneten Sammlung von Kunstwerken des 20. -21. Jahrhunderts. Erfassung, Bewahrung, Präsentation in einer wechselnden Dauerausstellung.“

und

„Erforschung, Vermittlung und Präsentation ausgewählter Themen der regionalen Kunst- und Kulturgeschichte von 1900 bis in die Gegenwart.“

Die Zielgruppe ist in beiden Fällen definiert als:

„Einwohnerinnen und Einwohner der Metropolregion Nürnberg, Touristinnen und Touristen, Künstlerinnen und Künstler, Kunst- und Kulturinteressierte“

Die globalen Ziele der Kunstvilla sind in beiden Feldern wie folgt beschrieben:

„Aufbau und Präsentation einer Sammlung zur regionalen Kunstgeschichte. Museumsgut der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft für die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen sichern, bewahren, sammeln, erforschen und erschließen.“

und

„Mit der für 2014 geplanten Eröffnung der Kunstvilla voraussichtlich vier Sonderausstellungen pro Jahr.“

und im allgemeinen Datenblatt um Folgendes ergänzt:

„Betreuung der Kunstvilla - Museum für regionale Kunst und der ihr zugeordneten Sammlung von Kunstwerken des 20. - 21. Jahrhunderts. Übernahme, Erfassung und Bewahrung des regionalen Bestands der Städtischen Kunstsammlung auf der Grundlage des Bestandkatalogs „Wunschbilder" (2002), wissenschaftliche, restauratorische, konservatorische und verwaltungsmäßige Aufarbeitung."

und

„Erforschung, Vermittlung und Präsentation ausgewählter Themen der regionalen Kunst- und Kulturgeschichte von 1900 bis in die Gegenwart.“

Ergänzend muss angeführt werden, dass die Kunstvilla aufgrund ihrer Depotsituation mehrere externe Lagerstätten für ihre Sammlung verwaltet und im Bedarfsfall anfahren muss.

In den operationalen Zielen soll das Niveau der Ausstellungen, der Besucherzahlen, der Veröffentlichungen, Veranstaltungen sowie des Kostendeckungsgrads gehalten werden.

Profil

Die Kunstvilla hat gemäß ihrem Auftrag seit 2010, damals noch im Ausweichquartier Kunsthaus, und ab 2014 im eigenen Gebäude ein Profil als Kunstmuseum der Stadt Nürnberg entwickelt. Dabei stellen die öffentlichkeitswirksameren Ausstellungen nur einen Aspekt ihrer musealen Arbeit dar.

Das Ausstellungsprofil beruht im Wesentlichen auf zwei Säulen und zeigt im Wechsel historische und zeitgenössische Positionen. Die Basis dafür ist die Sammlung und die Dauerausstellung, die bislang fünf Mal neu eingerichtet wurde, und auf zwei Etagen einen Rundgang durch die Nürnberger Kunstgeschichte von 1900 bis in die Gegenwart anhand von ausgewählten Sammlungswerken präsentiert. Aus den Ausstellungen zeitgenössischer Kunst werden Werke für die Sammlung erworben und die Nürnberger Kunstgeschichte auf diese Weise fortgeschrieben (siehe auch Auflistung).

Aufgrund ihres Profils werden ausschließlich künstlerische Positionen präsentiert, die einen Bezug zu Nürnberg über Geburt, Schaffen oder Sterbeort aufweisen. Stehen in der Aufarbeitung der Nürnberger Kunstgeschichte die wissenschaftlichen Recherchen im Vordergrund, geben die Ausstellungen zeitgenössischer Kunst einen Einblick sowohl in spezifische Charakteristika des Nürnberger Kunstschaffens als auch in die vor Ort vorhandenen Künstlergruppen und –vereine. Die Kunstvilla arbeitet hierbei gattungsübergreifend. Besteht die Sammlung selbst vornehmlich aus Gemälden, Skulpturen und Grafiken, werden zunehmend neue Medien wie Fotografie, Film und Objektkunst eingebunden.

Die als Grundstock übernommene städtische Kunstsammlung beinhaltet alle Künstlerinnen und Künstler mit Nürnberg-Bezug ab dem Geburtsdatum 1880. Von den im „Wunschbilder“-Katalog von 2002 erwähnten rund 1.500 Werken konnten lediglich 853 im Depot und durch Standortrecherchen in den städtischen Verwaltungsgebäuden aufgefunden werden. Obwohl die städtische Kunstsammlung von der Landesstelle der nichtstaatlichen Museen in München im Vorfeld der Institutionsgründung aufgrund ihrer Herkunft als Ausstattung der öffentlichen Verwaltung als nicht musealisierbar klassifiziert worden war, wurde und wird durch zielgerichtetes Sammeln inzwischen die Nürnberger Kunstgeschichte abgebildet. Denn der für eine Museumsgründung relativ kleine Anfangsbestand wird seit 2011 vornehmlich durch Zustiftungen, in geringerem Maße durch Ankäufe, erweitert. Insgesamt umfasst die Sammlung der Kunstvilla inzwischen 5.422 Werke, d.h. ihr Anfangsbestand hat sich durch den Zugang von rund 4.569 Werken versechsfacht. Bedeutende Zugänge betreffen u.a. die Sammlungen Ege (mit Werken von Werner Knaupp) und Schmid (mit Werken von Franz Vornberger, Hans Peter Reuter, Werner Knaupp und Inge Gutbrod). Mit jeder Stiftung wird eine Routine in Gang gesetzt, die u.a. in der Begutachtung, der Ausfertigung eines Schenkungsvertrags, auf Wunsch einer Spendenbescheinigung, der Inventarisierung inklusive fotografischer Dokumentation und der Zuweisung eines Depotplatzes liegt. Dazu kommen Recherchen zum Urheber und zum Werk selbst.

Innerhalb der letzten zwölf Jahre konnte auf diese Weise ein großer Wissensspeicher aufgebaut werden, der in einem Künstlerarchiv und einer Künstlerbibliothek niedergelegt ist und vielfach für interne wie externe Anfragen zur Nürnberger Kunstgeschichte zu Rate gezogen wird.

Größere Amtshilfe konnte die Kunstvilla in den vergangenen Jahren unter anderem bei folgenden Bauprojekten leisten: Farbgebung der künstlerischen Gestaltung von Schwimmhalle III des Volksbads aufgrund der in der Sammlung vorhandenen Nachlassdokumentation von Erich Kohout; Aussehen der Sgraffito-Gestaltung an einem Wohngebäude der wbg aufgrund der in der Sammlung vorhandenen Nachlassdokumentation von Jakob Dietz; Feststellung des Urhebers der Wandgestaltung im Altersheim Platnersanlage durch die bei der Kunstvilla vorhandene Dokumentation des Hochbauamts.

Das Kernthema der Kunstvilla ist somit die Nürnberger Kunstgeschichte von 1900 bis in die Gegenwart, die in der Sammlung bewahrt und in Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen vermittelt wird, darüber hinaus alle Zeugnisse Nürnberger Künstlerinnen und

Künstler, darunter Kunst am Bau, Druckgrafik und Autografen. Hierbei arbeitet sie mit den Künstlerinnen und Künstler vor Ort und vielen Partnerinstitutionen deutschlandweit zusammen.

Mit der Eröffnung der Kunstvilla 2014 wurde zudem ein Förderverein begründet und in der Folge aufgebaut, dessen Betreuung vornehmlich der Leitung obliegt. 2023 zählt der Verein rund 115 Mitglieder und stellt einen großen Unterstützerkreis für die Kunstvilla dar. Der Verein fördert Ankäufe, Restaurierungsmaßnahmen, Publikationen sowie Veranstaltungen und ist Hauptinitiator des jährlichen Museumsfests.

Ausstellungen

Alle gezeigten Ausstellungen wurden von der Kunstvilla selbst erarbeitet und konnten im Fall von Gerhard Wendland 2010 und Ernst Weil 2020 im Anschluss an andere Ausstellungshäuser in Hannover respektive Frankfurt vermittelt werden. Zu den Ausstellungen erschienen bislang 14 Begleitbände.

2010 (im Ausweichquartier Kunsthaus)

 Gerhard Wendland zum 100. Geburtstag (Retrospektive des documenta-Teilnehmers und ehemaligen Nürnberger Kunstprofessors, die im Anschluss an seinem Geburtsort in Hannover gezeigt wurde) – Katalog mit Werkverzeichnis der Druckgrafiken

2011 (im Ausweichquartier Kunsthaus)

 Die Kunst des Sammelns, Phänomene des Ordnens, Archivierens und Präsentierens (Präsentation verschiedener Sammlungstypen, darunter Firmen-, Privat- und öffentliche Sammlungen) – Katalog

2012 (im Ausweichquartier Kunsthaus)

 Und der Gewinner ist … (Gruppenausstellung von 22 Nürnberger Preisträger*innen des bundesweiten Wettbewerbs deutscher Kunsthochschulen von 1983 bis 2011 und damit verbundene Aufarbeitung von Künstlerinnen- und Künstlerbiografien) – Katalog

 Eröffnungsausstellung Kunst / Villa – Kunst in Nürnberg von 1900 bis heute (Präsentation der Sammlung über drei Etagen mit 69 künstlerischen Positionen und 14 Interventionen von Studierenden der Akademieklasse von Simone Decker) – Sammlungskatalog  Utensilien aus unserer Privatsphäre – Reiner Bergmann und Reiner Zitta (Doppelausstellung der beiden Objektkünstler) – Katalog  Einrichtung Dauerausstellung über zwei Etagen

 Buntes Gewerbe – Glanz und Elend hinter der bürgerlichen Fassade (Gruppenausstellung zur Geschichte der Kunstvilla mit 26 künstlerischen Positionen aus Vergangenheit und Gegenwart) – Ausstellungsheft  Im Gleichgewicht – Karin Blum und Meide Büdel (Doppelausstellung der beiden Künstlerinnen) – Katalog  Szenenwechsel: Die Kunstvilla wird weiblich! (Doppelausstellung mit 9 künstlerischen Positionen) = Neueinrichtung Dauerausstellung

 Klasse Wilhelm! Burghart, Eppich, Hasselt, Heyduck, Koller, Reichart, Vornberger und ihr Lehrer Hermann Wilhelm (Gruppenausstellung mit Werken des ehemaligen Nürnberger Akademieprofessors Hermann Wilhelm und sieben ehemaligen Studierenden seiner Klasse)  Vulcano – Werner Knaupp (Einraumausstellung des documenta-Teilnehmers und ehemaligen Nürnberger Kunstprofessors anlässlich seines 80. Geburtstags in Kooperation mit dem Neuen Museum)  Zwischen den Farben – Inge Gutbrod und Markus Kronberger (Doppelausstellung der beiden Künstlerinnen) – Katalog  Meine Farbwelten – Brigitta Heyduck (Einraumausstellung der Nürnberger Künstlerin anlässlich ihres 80. Geburtstags)

 70 Jahre Künstlergruppe Der KREIS – Ein Längsschnitt durch die Kunst in Nürnberg seit 1947 (Präsentation der Nürnberger Künstlergruppe anhand von 53 einzelnen Positionen aus der Sammlung und mit Leihgaben über drei Etagen) – Sammlungskatalog  Du sollst Dir kein Bild machen – Giorgio Hupfer (Retrospektive des Künstlers anlässlich seines 5. Todestags) – Katalog  Neueinrichtung Dauerausstellung  Die Nürnberger Malerfamilie Kertz (Einraumausstellung mit Werken von Adolf, Max und Heinrich Kertz)

 Urbane Zukunft – Werke aus der Sammlung der wbg und aus städtischem Besitz (Gruppenausstellung zum Thema Urbanität und Städtebau in Kooperation mit der wbg)

 Toni Burghart – Was bleibt (Zweiraumausstellung zum 10. Todestag)  Faszination Japan! Im Spiegel Nürnberger Künstlerinnen und Künstler (Gruppenausstellung mit 11 Positionen)  Familienbande – Die Malerfamilie Kellner (Zweiraumausstellung der bedeutenden Nürnberger Malerfamilie mit Werken von August Friedrich, Carl und Georg Kellner)

 Unsere Künstler am Bauhaus – Nürnberg und die Moderne (Präsentation von vier Nürnberger Künstlerinnen und Künstler, die am Bauhaus in Weimar, Dessau und Berlin studiert haben in Kooperation mit dem Neuen Museum und dem Erfahrungsfeld der Sinne) – E-Book  Franz Vornberger – Generation Bauhaus (Einraumausstellung des Nürnberger Künstlers)  Gesammelte Werke – fünf Jahre Kunstvilla (Ausstellung zu den Neuzugängen seit 2010 mit insgesamt 39 Positionen)  Nürnberger Schule – führend in Malerei (Gruppenausstellung der Nürnberger Künstlergruppe Gregor Samsa mit 8 Positionen) – Ausstellungsheft

 Ernst Weil – Abstraktion in Nürnberg (Retrospektive des ehemaligen Nürnberger Akademieprofessors anlässlich seines 100. Geburtstags) - Katalog mit Werkverzeichnis der Gemälde  Gerhard Wendland (Einraumausstellung zum 110. Geburtstag)  Dore Meyer-Vax – Engagierte Kunst (Retrospektive zum Schaffen der Nürnberger Künstlerin anlässlich ihres 40. Todestags) – Katalog mit Werkverzeichnis  Ria Picco-Rückert – Eine Malerin im Nationalsozialismus (Einraumausstellung der Nürnberger Künstlerin)

 Die Nürnberger Hopfenhändler- und Bankiersfamilie Hopf (Einraumausstellung zur Hausgeschichte)  Wilhelm Uhlig – Die gute Figur (Retrospektive des Nürnberger Bildhauers anlässlich seines 90. Geburtstags)  Neueinrichtung Dauerausstellung  Leo Smigay (Einraumausstellung des Nürnberger Bildhauers mit Werken aus der Sammlung)  Das Bernsteinzimmer – endlich gefunden! (Gruppenausstellung mit 53 Künstlerinnen und Künstler aus dem Umfeld der Nürnberger Produzentengalerie)

 Grauzonen – Nürnberger Künstlerinnen und Künstler im Nationalsozialismus (Aufarbeitung des künstlerischen Schaffens in Nürnberg während der NS-Diktatur anhand von rund 25 künstlerischen Positionen) – Katalog  Naturstoff / Kunststoff – Materialität in der Nürnberger Kunst (Gruppenausstellung mit 14 künstlerischen Positionen)  Neueinrichtung Dauerausstellung

Die Kunstvilla hat somit seit 2010 über 400 künstlerische Positionen aus Vergangenheit und Gegenwart präsentiert und dabei nicht nur mit einer Vielzahl von vor Ort lebenden Künstlerinnen und Künstler zusammengearbeitet, sondern mit Leihgebern und Nachlassverwaltern deutschlandweit (im Falle des „Bauhauses“ und der jüdischen Hausgeschichte weltweit). Dazu kommen als wesentliche Kooperationspartner das Stadtarchiv Nürnberg, das Kunstarchiv im Germanischen Nationalmuseum, die Stadtbibliothek sowie Bibliotheken und Archive deutschland- und weltweit.

Gefördert wurde die Kunstvilla bislang neben ihrem Förderverein u.a. von der Zukunftsstiftung der Sparkasse, der Zumikon Kulturstiftung und der Ernst von Siemens-Kunststiftung. Sponsoring-Verträge konnten mit der wbg und Schwan Stabilo abgeschlossen werden.

Schulpartnerschaften bestehen mit dem Labenwolf-Gymnasium, dessen Schreibgruppe regelmäßig die Ausstellungen der Kunstvilla für die Schülerzeitung Pankwolf bespricht, sowie mit dem Johannes-Scharrer-Gymnasium, das in 2023 als ehemalige Handelsschule, die von dem Villenerbauer Emil Hopf besucht wurde, bereits zum zweiten Mal ein P-Seminar für die Kollegstufe zum Thema ehemaliger jüdischer Schüler anbietet.

Ein Schwerpunkt des Fördervereins Die Kunstvilligen liegt auf der Gewinnung inklusiver und diverser Besuchergruppen. Regelmäßig ergehen Einladungen an Institutionen wie die Lebenshilfe, NorisInklusion oder das Obdachlosenmagazin Straßenkreuzer.

Dass die Kunstvilla längst ihrer prognostizierten rein örtlichen Bedeutung entwachsen ist, zeigt die Presseresonanz. Ausstellungsbesprechungen wurden u.a. im Kunstforum International (2016, 2023), in der Süddeutschen Zeitung (2022) und im Bayerischen Rundfunk (2011, 2014, 2022) publiziert, bzw. gesendet. Außerdem werden ihre Ausstellungen regelmäßig in den redaktionell zusammengestellten Kalendarien des Art Magazins, der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Zeitung aufgeführt.

Vorschau

Die künftige Ausstellungsplanung folgt dem Profil hinsichtlich des Wechsels zwischen historischen und zeitgenössischen Präsentationen. Als wesentlich für den künftigen Erfolg der Einrichtung wird eine verstärkte Kommunikation der Inhalte, der Ausstellungen und Veranstaltungen sowie der Sammlung und damit verbundenen Forschungsergebnisse erachtet. Hierfür werden zunehmend Social Media-Kanäle eingebunden: neben Facebook seit 2022 auch Instagram, das ein jüngeres Publikum anspricht.

In 2022 wurden zudem in der Ausstellung „Grauzonen“ erstmals Ausstellungstexte über QR- Codes auf Englisch und in einfacher Sprache angeboten, um ein größeres Publikum anzusprechen. Für „Naturstoff / Kunststoff“ wurden die QR-Codes nicht nur für die Sonder-, sondern auch für die Dauerausstellung realisiert.

 Vive la France! Der Einfluss Frankreichs auf die Nürnberger Kunst (Gruppenausstellung)  Hasso von Henninges (Einraumausstellung in Kooperation mit LeonArt)  Udo Kaller (Einraumausstellung in Kooperation mit KreisGalerie)  Borgo Ensemble – Für Kunst und Freundschaft (Gruppenausstellung mit Werken der Künstlergruppe rund um Reiner Bergmann)

 Menschen brauchen Märchen – Verena Waffek und Hubertus Hess (Doppelausstellung zu den 70. Geburtstagen der beiden Künstler)  10 Jahre Kunstvilla – Jubiläumsausstellung (Gruppenausstellung)  Lajos Keresztes – Fotografie und Malerei (Kooperation mit Kunsthaus)

Ausblick

Museen sehen sich derzeit einem stetig wachsenden Erwartungsdruck gegenüber, sodass die Süddeutsche bereits titelte:

„Bilder für die Guten – Gleichheit, Gerechtigkeit und „planetarisches Wohl“: Museen sollen künftig weniger elitär sein. Sind sie dann noch Museen – oder Stadtteilzentren?“3

Die Positionierung von Museen zwischen ihren weniger sicheren Kernaufgaben und ihrer Rentabilität, die vor allem an ihren Besucherzahlen gemessen wird, ebenso wie die Anpassung

3 Süddeutsche Zeitung, 7.10.2022, Nr. 231, S. 9.

an veränderte Rahmenbedingungen und Erwartungshaltungen seitens des Publikums gehören zur Geschichte der Museen unauflösbar dazu. Vor Kurzem wurde aus diesem Anlass die Museumsdefinition durch ICOM angepasst und lautet nun:

„Ein Museum ist eine gemeinnützige, dauerhafte Einrichtung im Dienste der Gesellschaft, die materielles und immaterielles Erbe erforscht, sammelt, bewahrt, interpretiert und ausstellt. Offen für die Öffentlichkeit, zugänglich und integrativ, fördern Museen Vielfalt und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten und kommunizieren ethisch, professionell und unter Beteiligung von Gemeinschaften und bieten vielfältige Erfahrungen für Bildung, Erlebnisse, Reflexion und Wissensaustausch.“

Mit dieser Zielsetzung agiert auch die Kunstvilla. Um künftige Maßnahmen zu planen, ist daher eine Evaluierung der Stärken und Schwächen sowie eine genaue Kenntnis der Zielgruppen unabdingbar. Im Fokus stehen hierbei aufgrund der in Kritik stehenden geringen Besuchszahlen derzeit die realen Besucherinnen und Besucher der Ausstellungen und nicht die Wahrnehmung, etwa medial und in Fachkreisen.

Die Kunstvilla hat bereits drei Mal Besucherbefragungen durchgeführt, zuletzt 2021. Damals stand die Herkunft und der Besuchsimpuls im Vordergrund. Aus vorangegangenen Befragungen geht hervor, dass die Einzelbesuchenden der Kunstvilla überwiegend 50+ und deutscher Herkunft sind, sodass hier noch Potential gesehen wird, zum einen jüngere Gäste und zum anderen die zunehmend diversere Stadtgesellschaft anzusprechen. Die Vermittlungsarbeit wird größtenteils vom Kunst- und Kulturpädagogischen Zentrum KPZ betreut und ist von dessen Kapazitäten abhängig, was als strukturelles Problem angesehen und nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit und Bündelung der Maßnahmen aufgefangen werden kann.

Die Besuchenden der Kunstvilla stammten im Zeitraum 15.11.21 – 15.12.21 während der Ausstellung „Das Bernsteinzimmer – endlich gefunden!“ zu 58 % aus Nürnberg, zu 21 % aus der Metropolregion, zu 15 % aus Bayern und zu 6 % aus den restlichen Bundesländern.

Ganze 41 % waren Erstbesucher, während 59 % die Kunstvilla bereits besucht hatten.

-> dies lässt den Schluss zu, dass sich die Besucherzahlen weiterhin im Aufbau befinden und es der Kunstvilla gelingt, mit neuen Ausstellungen neue Besuchergruppen anzusprechen.

Die meisten Besuchenden, 58 %, hatten über Zeitschriften von den Ausstellungen der Kunstvilla erfahren, lediglich 15 % über das Internet, was allerdings auch an der Altersstruktur liegt.

-> dies bedeutet dennoch, dass die herkömmliche Pressearbeit neben den digitalen Angeboten nicht vernachlässigt werden darf, wobei die veränderte Medienlandschaft ein Risiko darstellt

Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen müssen in ihrer Zielsetzung intern oder extern entschieden werden.

a) intern

Eine engere Zusammenarbeit der (Ausstellungs-)häuser im KuKuQ und der Teams kann Kräfte bündeln. Häuserübergreifende Ausstellungen vermögen es, Zielgruppen auch auf die anderen Häuser aufmerksam zu machen.

Für 2024 plant die Kunstvilla eine Kooperation mit dem Kunsthaus in Hinblick auf das eng mit dem malerischen Schaffen von Toni Burghart und Oskar Koller verbundene Œuvre des Fotografen Lajos Keresztes.

Mit dem KPZ unter neuer Leitung wurde bereits eine Ausweitung des Schulangebots beschlossen, auf das während einer Themenwoche eigens hingewiesen werden soll, während das Führungsangebot konzeptionell konzentriert werden soll.

Außerdem plant die Kunstvilla, künftig aktuelle Themen wie Gender, Provenienz, Inklusion, Diversität und Partizipation im Ausstellungs- wie Veranstaltungsprogramm noch stärker zu berücksichtigen.

Da der Ursprungsbestand der Kunstvilla zu 90 % von Künstlern stammte, liegt ein beständiges Augenmerk darauf, die Sammlung geschlechtergerecht aufzubauen. Dabei wird der museale Kanon, wie er bislang vorliegt, beständig hinterfragt und um neue Positionen bereichert. Von Anbeginn gab die Kunstvilla über die Beschilderung Informationen zu den Provenienzen an, was künftig ausgebaut werden soll, um auf diese Weise Erwerbsgeschichten offen zu legen.

Der Förderverein der Kunstvilla widmet sich mit großem Erfolg dem Thema Inklusion durch Unterstützung von Führungen für entsprechende Gruppen (s.o.). Hinsichtlich der Diversität und der Kanonbildung erscheint es wichtig, Identifikationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten zu schaffen, wie dies zum Beispiel das fest verbaute „Textband für Emil“ der im Iran geborenen Künstlerin Somayeh Farzaneh und das derzeit ausgestellte Gemälde von Fatma Güdü, einer Nürnberger Künstlerin mit Migrationshintergrund, bieten. Hinsichtlich der Partizipation hatten in der Vergangenheit Aktionen wie „Wer fehlt? (in der Sammlung)“ und „Kann das weg? (in Bezug auf die Kunst der NS-Zeit)“ großen Zuspruch und sollen weiter fortgeführt werden.

Ab 2023 sollen außerdem ausgewählte Sammlungswerke auf der Homepage präsentiert werden. Dafür müssen im Vorfeld die Bildrechte geklärt werden. Längerfristig ist die Onlinestellung der Sammlung über die Inventarisierungssoftware Museumplus geplant.

b) extern

Wachstumsmöglichkeiten im Bereich Besucherzahlen werden vor allem in folgenden Bereichen gesehen:

und Migranten, darunter erscheinen neben Englisch vor allem rumänische (alternativ italienische) und russische, bzw. ukrainische Angebote als interessant

Kunsthaus

„Die Besuchszahlen der Museen brachen 2020 im Vergleich zum Vorjahr um knapp zwei Drittel (-63 %) auf nur noch 41,5 Millionen Besuche ein (2019: 111,6 Millionen). Auch dies war der niedrigste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Durchschnittlich kamen damit nur noch 0,5 Museumsbesuche auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner. 2019 hatte der Wert noch bei 1,3 Besuchen pro Kopf gelegen“. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 540, 15. Dezember 20224

4 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_540_216.html, abgerufen am 22.12.22

Vorbemerkung

Auch wenn die Statistik um ein Jahr nachhinkt, weisen weitere Datenerhebungen auf ähnlich dramatische Einbrüche für 2021f hin. Die Vergleichsstudie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz „Kulturelle Bildung und Kulturpartizipation in Deutschland“ belegt repräsentativ den Besuchsschwund in Museen und Ausstellungshäusern von 2018 zu 2021 um 50 %.5 Das Kunsthaus Nürnberg hat, wie viele andere Ausstellungshäuser, versucht, trotz der politischen Lockdowns, Kulturpartizipation zu ermöglichen. So hat das Kunsthaus seine digitalen Angebote in diesem Zeitraum stark ausgebaut und bspw. eigene Videoformate eingeführt, die beständig auch nachhaltig im Netz nachgefragt werden. Dennoch konnte damit dem realen Besuchsschwund in den Ausstellungen nur bedingt entgegengewirkt werden. War für 2021 noch ein Rückgang von 40 % der Besuche zu verzeichnen, so ist es uns gelungen, entgegen dem bundesweiten Trend für 2022, wieder auf den Stand von 2018 zu kommen. Damit hat das Kunsthaus seine operationalen Ziele für 2022 erreicht.

Auftrag

Das Kunsthaus ist seit 2012 städtisch geführt und ist dem Fachbereich Kunst und Ausstellungen zugeordnet. Die Auftragsgrundlage ist durch den Aufgabengliederungsplan 418, dem Jahreskontrakt und dem Kulturausschuss gegeben. Das Kunsthaus wird im Leistungsdatenblatt mit folgender Aufgabe beschrieben:

„Wechselnde Ausstellungen regionaler und überregionaler Gegenwartskunst, überwiegend Gruppen- und Themenausstellungen in Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern“

Die Zielgruppe ist definiert als:

„Einwohner der Metropolregion Nürnberg, Touristen, Künstler, Kunst- und Kulturinteressierte“

Die globalen Ziele der Institution sind wie folgt beschrieben:

„Informations- und Bildungsangebote durch Ausstellungen (häufig themenbezogen, spartenübergreifend) den wechselnden Zielgruppen nahe bringen, 4 – 5 Ausstellungen pro Jahr einschließlich begleitenden Vermittlungs- und Veranstaltungsangeboten.“

und im allgemeinen Datenblatt um Folgendes ergänzt:

„Kulturelle Bildung durch Präsentation neuer Tendenzen und renommierter Positionen, Steigerung der Kenntnisse über Kunst und Gesellschaft durch neue Perspektiven und Angebote zur Wahrnehmung, durch konsequente Programme klare Profile schaffen, die Alleinstellungsmerkmale in der Metropolregion bilden (…) Versorgung mit qualitativ hochwertigen, temporären Ausstellungsangeboten, Förderung von KünstlerInnen, kulturelle Bildungsangebote“.

In den operationalen Zielen soll das Niveau der Besuchs- und Veranstaltungszahlen gehalten werden.

Ergänzend muss angeführt werden, dass das Kunsthaus auch die Ausstellungen im Künstlerhaus - Glasbau/Deck 1, federführend bespielt und koordiniert.

Ausstellungsprofil

Das Kunsthaus hat gemäß seinem Auftrag seit 2012 ein eigenes Ausstellungsprofil erarbeitet und geschärft. So konnten regional ansässige Künstlerinnen und Künstler im Kunsthaus ausstellen, als auch überregionale Ausstellungen mit Beteiligung regional ansässiger Künstlerinnen und Künstler realisiert werden (s. untenstehende Auflistung). Die Ausstellungen trugen im Wesentlichen zur kulturellen Bildung des Zielpublikums bei, erhöhten die Kenntnisse

5 https://www.praeventionstag.de/nano.cms/news/details/6535, abgerufen am 22.12.22

über Gesellschaft, Kunst und Kultur, offerierten neue Perspektiven und schafften sinnliche Zugänge zu künstlerischen sowie gesellschaftlichen Themenfeldern.

Die Ausstellungsinstitution hat durch die konsequente Verfolgung, Ausstellungen mit fotografischen Schwerpunkten zu zeigen, ein Alleinstellungsmerkmal in der Metropolregion, in dieser Sparte, innerhalb der bildenden Kunst herausgearbeitet. Die Stärkung des Profils ist jedoch nicht auf Kosten anderer Aufgaben erfolgt, sondern hat diese in die Profilierung integriert, in dem es z.B. Netzwerkarbeit in der Region betrieben hat. So konnte beispielsweise 2021 das bereits für 2020 geplante Fotofestival Nürnberg, in enger Kooperation mit der Fotoszene Nürnberg, einem breiten Nürnberger Publikum an vielen Ausstellungsorten in der Stadt präsentiert werden. Festivalzentrum war die Ausstellung im Kunsthaus, die qualitativ hochwertig internationale wie lokal ansässige Künstlerinnen und Künstler präsentierte. Ferner konnte durch Ausstellungen mit ehemaligen Becher-Schülern (Laurenz Berges, Boris Becker, Jürgen Becker), Absolventen der Folkwang Hochschule (Albrecht Fuchs u.a.) und Kooperationen mit der Ostkreuzagentur (Anne Schönharting u.a. während des Fotofestivals), sowie der Leipziger Fotografieschule, der Hochschule für Grafik und Buchkunst um Timm Rautert, Ausstellungen in Nürnberg (Mit anderen Augen Kooperationsausstellung mit der Kunsthalle Nürnberg) gezeigt werden. Mit diesen Fotografieschulen sind die vier renommiertesten Zentren für Fotografie in Deutschland nach 1945 im Kunsthaus präsent. Zusätzlich werden auch regionale Größen der internationalen Fotografie- und Kunstszene in Einzelausstellungen im Kunsthaus gewürdigt (Oliver Boberg, Günter Derleth).

Neben der Sparte Fotografie werden erste Institutions-Ausstellungen mit Beteiligung junger und/oder regional ansässiger Künstlerinnen und Künstler im Kunsthaus gezeigt, die zwar leider nur selten zu den großen Publikumserfolgen zählen, aber dem Auftrag, sich der Nürnberger Künstlerschaft zu widmen, entsprechen. So konnten beispielsweise Boehler/Orendt, Heidi Sill, Jan Bräumer, Sebastian Tröger, Dagmar Buhr oder zuletzt Tobias Buckl in Themen- und Gruppenausstellungen präsentiert werden. Alle eben genannten Künstlerinnen und Künstler stellen längst in großen Häusern international aus (Neues Museum Nürnberg, Bundeskunsthalle Bonn, Irish Museum of Modern Art, KW Berlin, ZKM Karlsruhe, Museum Kunstpalast Düsseldorf, Baumwollspinnerei Leipzig, Goethe Institut Paris, Wysing Arts Contemporary Cambridge, Künstlerhaus Wien etc.). Hierfür hat das Kunsthaus die institutionelle Grundlage gelegt und damit in besonderer Weise Förderung betrieben.

Seit 2001 ist das Kunsthaus Gastgeber für die größte Überblicksausstellung „fränkischen“ Kunstschaffens in der Region, für den Kunstpreis der Nürnberger Nachrichten. Zahlreiche renommierte Nürnberger Künstlerinnen und Künstler konnten hier der Öffentlichkeit präsentiert werden (Brigitta Heyduck, Udo Kaller, Fatma Güdü, Clemens Heinl, Christian Rösner, Urban Hüter, Andre Debus, Thilo Westermann, Wilhelm Uhlig, Gregor Hiltner, Andrea Barzaghi, Anne Maria Schönrock uvm.). Parallel dazu wird der Debütantenpreis des BBK Nürnberg/Mittelfranken mit Unterstützung des bayerischen Ministeriums für Kunst und Wissenschaft im Glasbau Deck 1, gezeigt. (u.a. mit Sabrina Zeltner, David Häuser, Tesa Wolkersdorfer, Renè Randomski, Anna Handick, Barbara Engelhard u.a.)

Das Kunsthaus widmet sich aber auch in einer Nische politischen und regionalgeschichtlichen Ausstellungen. Gerade mit den langjährigen Partnern des KOMM- Bildungsbereichs und der Diskurswerkstatt e.V. konnten im Kunsthaus eigenständige multimediale Ausstellungen kreiert und präsentiert werden, die sich mit geschichtlichen oder politischen Kontexten Nürnbergs beschäftigen (Der Hesselberg – ein ‚heiliger‘ Ort der Täter, Das Labyrinth - der NSU-Komplex oder gerade eben Lebens(t)räume – über die Geschichte des Nürnberger Künstlerhaus u. v. a. m.). In diesem Ausstellungssegment fühlt sich die

Institution der kritischen Gesellschaftsanalyse verpflichtet und zeigt, dass Kunst, Politik und Geschichte keine isoliert voneinander zu betrachtenden Angelegenheiten sind, sondern spartenübergreifend miteinander verwoben werden können. Bedauerlicherweise sind diese Ausstellungen jedoch besonders arbeits- und zeitintensiv und konnten nur mit einem hohen ehrenamtlichen Extraaufwand der Beteiligten gestemmt werden. Gerade in diesen Ausstellungen zeigt sich besonders plastisch die Umsetzung außerschulischer kultureller und politischer Bildung.

Ausstellungen der letzten Jahre unter den Gesichtspunkten:

Ausstellungen mit internationaler Beteiligung:

 Zeichen und Wunder II  Gisèle Freund – Fotografische Szenen und Porträts  Extralife – Eine Ausstellung zur Videospielkultur

 Passion – Fanverhalten und Kunst  Mit anderen Augen – das Porträt in der zeitgenössischen Fotografie (in Kooperation mit der Kunsthalle Nürnberg)

 Mit anderen Augen – das Porträt in der zeitgenössischen Fotografie (in Kooperation mit der Kunsthalle Nürnberg)

 News Flash #message #social media #artists (in Kooperation mit der Kunsthalle Nürnberg)  Zeichen und Wunder III (kuratiert von Andreas Oehlert)

 Das Labyrinth – der NSU-Komplex  schlafende Hunde Festival (in Kooperation mit der AdBK)

 The Crazy World of Kevin Coyne

 shift/walls – Raum für urbane Kunst

Ausstellungen mit Beteiligung hiesiger Künstler*innen:

 Zeichen und Wunder II

 Extralife – Eine Ausstellung zur Videospielkultur  NN-Kunstpreis / BBK Nürnberg-Mittelfranken

 Oliver Boberg – fast hier!  Verrat der Dinge  NN-Kunstpreis/ BBK Nürnberg-Mittelfranken

 70 Jahre Künstlergruppe „der KREIS“ – In den Raum  NN-Kunstpreis / BBK Nürnberg-Mittelfranken

 Jan Bräumer / Sebastian Tröger. Von vielen Möglichkeiten …  Zeichen und Wunder III  NN-Kunstpreis / BBK Nürnberg-Mittelfranken

 Schlafende Hunde Festival  Get well soon  NN-Kunstpreis / BBK Nürnberg-Mittelfranken

 shift/walls – Raum für urbane Kunst  The Crazy World of Kevin Coyne  NN-Kunstpreis / BBK Nürnberg-Mittelfranken

 Fotofestival Nürnberg 2021  Günter Derleth – Immer viel Licht! Retrospektive.  Shift/Walls – Raum für urbane Kunst  NN-Kunstpreis / BBK Nürnberg-Mittelfranken

 Falling Apart  shift/walls – Raum für urbane Kunst  NN-Kunstpreis / BBK Nürnberg-Mittelfranken  Lebens(t)räume – Zur Wirkung eines Kulturortes

Ausgesuchte Kooperationen und Partnerschaften seit 2015:

Kunsthalle Nürnberg, Kunstvilla, Künstlerhaus Nürnberg, Filmhaus Nürnberg, Kulturinformation Nürnberg, Musikverein Nürnberg, Werkbund Werkstatt Nürnberg, NIHRFF Menschenrechts Film Festival.

BBK Nürnberg/Mittelfranken, Der KREIS, Fotoszene Nürnberg, BauLust Nürnberg, KOMM- Bildungsbereich/Diskurswerkstatt e.V., Museum für Photography Braunschweig, Leopold- Hoesch Museum Düren, Kunstforum NRW, Kunstmuseum Bonn, Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur Köln, Kulturpolitische Gesellschaft, Koch Invest, Japan Foundation Köln, Akademie der bildenden Künste Nürnberg, Künstlerhaus Bethanien, Großraum Projekt Metropolregion, Verlag Nürnberger Presse, König Buchhandlung und Verlag, Berufsverband freischaffender Filmemacher und Fotografen (BFF), Deutsche Gesellschaft für Photographie, Dokuzentrum Reichsparteitagsgelände, KPZ Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, (…)

Ausblick:

Trotz der Erlangung des operationalen Zieles in 2022 arbeitet das Team des Kunsthaus in enger Kooperation mit den anderen beiden Ausstellungsinstitutionen des KuKuQ an der

Erschließung neuer Besuchsgruppen. Obwohl seit Jahren die notwendige Ausstattung

hinsichtlich Personal, Budget und Öffentlichkeitsarbeit im Vergleich mit anderen gleichwertigen Institutionen unzureichend ist, versuchen wir kreativ mit diesem Manko zu arbeiten und gezielt an neue Zielgruppen zu gelangen. Leider mussten wir bereits auf eine gesamte Ausstellung im Jahresverlauf verzichten, da sie unter den allgemeinen Kaufkraftverlust des Euros und der kommunalen Sparmaßnahmen derzeit nicht mehr finanzierbar ist. So haben wir dennoch in Kooperation mit dem Künstlerhaus Kräfte gebündelt, um mit dem neuen Format Shift/Walls – raum für urbane Kunst ein neues Ausstellungsprojekt initiiert, um an neue, junge Zielgruppen zu gelangen. Der Erfolg dieses „Ateliers auf Zeit“ im Kunsthaus zeigt, dass mit entsprechenden Kraftaufwand großes Potential in diesen Anstrengungen liegen, welche wir künftig weiterverfolgen werden.

Ferner arbeiten wir derzeit gezielt daran, unsere Netzwerke auszubauen, um in (inter)nationalen Kooperationen Ausstellungen gemeinsam umzusetzen und so Kosten, die in Nürnberg entstehen, zu reduzieren.

Innerhalb des KunstKulturQuartiers planen wir verstärkt Kooperationen. So ist nun nach langwieriger Planung aufgrund der energetischen Dachsanierung (temporäre Schließung) in der Kunsthalle Nürnberg und dem Ende der Pandemie, im Herbst 2023, die Möglichkeit zur ersten Doppelausstellung seit 2017 in Kunsthalle Nürnberg und Kunsthaus zu Who’s afraid of Stardust

internationale Überblicksausstellung zu diesem Themenfeld in Deutschland zu präsentieren. Die Kunstvilla und das Kunsthaus planen für 2024 eine gemeinsame Retrospektive des Nürnberger Künstlers Lajos Kerestez.

Mit dem Kunst- und Kulturpädagogischen Zentrum KPZ, konnten wir mit der neuen Leitung ebenfalls bereits neue Maßnahmen in der Kunstvermittlung planen. So werden künftig regelmäßige Fotoworkshops im Vermittlungsangebot geplant, die Lehrplan gebunden an Schulen vermittelt werden. Ferner wird es einmal im Jahr im Sommer eine Themenwoche

geben, in der kompakt die Ausstellungen in der Kunsthalle Nürnberg, der Kunstvilla und dem Kunsthaus in Schulen als Führungs- und Workshopangebot vorgestellt werden. Die Gespräche mit dem neuen Leitungsteam im KPZ werden in 2023 im engen Turnus weitergeführt werden, um das Angebot an unsere Zielgruppen weiter spezifizieren zu können. Hier sind bereits erste Maßnahmen in Form von inklusiven Angeboten angesprochen worden, wie auch Maßnahmen zur Besuchserhöhung in migrantische Bevölkerungsgruppen hinein. Auch wollen wir die vorschulischen Angebote, wie auch die Angebote für Grundschulen wieder in unser regelmäßiges Angebot integrieren.

Stellungnahme zum Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CSU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Die „derzeitigen Konzeptionen" und vor allem deren Neuausrichtung, bzw. die weiter zu entwickelnde Ausrichtung wurden im Sachbericht ausführlich dargestellt. ,,Regional oder überregional bekannte Künstler", die vor allem „breiteren Publikumsschichten" bekannt sind und „breite Bevölkerungsschichten" in die Häuser schwemmen, ist ein Unterfangen, das mit den vorhandenen Ressourcen nicht erreicht werden kann. Um die dafür erforderlichen Aufwendungen für Honorare, Transporte, Versicherungen und Sicherheitsanforderungen aufzubringen, müssten die vorhandenen Budgets vervielfacht werden, bezogen auf „überregional bekannte Künstler" und Künstlerinnen. Regionale Kunstschaffende, Verbände bzw. Vereinigungen wurden in der Vergangenheit und werden in der Gegenwart und Zukunft ausgestellt, als Mit-Kuratierende beauftragt und in Planungen und Ausstellungsprogramme einbezogen. Für den Hinweis, ,,ob die drei Häuser hier bei Ausstellungen thematisch nicht auch zusammenwirken könnten", sind wir dankbar. Dies wurde erfolgreich in der Vergangenheit praktiziert und wird – wie im Sachbericht ausführlich dargestellt – in der Gegenwart und Zukunft, vor allem nach dem Leitungswechsel in der Kunsthalle Nürnberg, forciert. Vermietungen in und Drittmittel für alle drei Häuser werden durch eine intensivierte Akquise vorangetrieben. Ziel ist es dabei, die· Einnahmen und die Auslastung zu steigern und neue Zielgruppen an die Häuser zu binden. Konkrete Maßnahmen wurden im Sachbericht exemplarisch beschrieben. Die Steigerung der Einnahmen durch eine Erhöhung der Eintrittsgebühren war bereits für 2023 vorgesehen, kann aber erst greifen, wenn die Neuordnung der Gebührensatzung beschlossen ist. Dies war im Februarausschuss 2023 angelegt, fand jedoch nicht die Mehrheit des Rates.

Beschlussvorlage 2. BM/007/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 03_SeGebS_aktueller Stand 04_Übersicht Gebührenänderungen

Sachverhalt (kurz): Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. Für den Bereich der Nürnberger Museen wurden zur Erreichung der Gesamtsumme aus den genannten Beschlüssen Mehreinnahmen von 550.000 Euro, für die Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers 5.000 Euro und für das Planetarium im Bildungscampus Nürnberg 66.000 Euro zu Grunde gelegt. Die Gebührenerhöhungen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsbereich 2.BM und Stk nach bestem Wissen und Gewissen berechnet und abgestimmt. Insbesondere bei den Museen bestehen jedoch Risiken bezüglich künftiger Entwicklungen der Besucherzahlen bzw. der Preiselastizität des jeweiligen Kulturangebots. Entsprechend bedarf es einer engmaschigen Überprüfung der Maßnahmen in den Controllinggesprächen zwischen Stk und den Kulturdienststellen.

§ 7 soll künftig eine Möglichkeit vorsehen die Eintrittsgebühren in teilgeschlossenen Häusern (z.B. aufgrund von Umbaumaßnahmen) vorübergehend zu senken. In diesem Zuge konnte mit Stk abgestimmt werden, die Eintrittsgebühren des Fembohauses noch für das gesamte Jahr 2023 auf dem bisherigen Stand zu belassen, so dass dort die Erhöhung faktisch erst ab 2024 wirksam wird. Im Dokuzentrum bleiben die Eintrittspreise noch bis Mitte 2024 auf dem aktuellen Niveau.

Die Ausstellung "Krone - Macht - Geschichte" wird nun auch so in der Sehenswürdigkeitengebührensatzung benannt (bisher: "Reichskleinodien").

Die Lochegfängnisse werden aufgrund eines neuen Betreibermodells der Sehenswürdigkeitengebührensatzung entnommen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II/Stk

Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig in den Einrichtungen der Nürnberger Museen zu erfassen, wie viele Personen nach Tarif 2 diese besuchen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, bis spätestens Ende des Jahres 2024 das Tarifsystem der Sehenswürdigkeitengebührensatzung mit dem Ziel der Vereinfachung und ggfs. Vereinheitlichung grundlegend zu überarbeiten und dem Kulturausschuss entsprechende Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 12.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) beschlossen.

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Die Änderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung betreffen alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die eine dort geregelte kulturelle Einrichtung besuchen möchten. relevant teilweise relevant nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? Es werden Preisanpassungen durchgeführt relevant teilweise relevant nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. relevant teilweise relevant nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. relevant teilweise relevant nicht relevant
Gesamt- relevanz relevant teilweise relevant nicht relevant

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung –

SeGebS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom

27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)

Vom ……..........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBI. S. 91), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1

Gebührenpflicht

(1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses; 2. des Stadtmuseums im Fembo-Haus; 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien (Krone – Macht – Geschichte); 4. des Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal; 5. des Museums Industriekultur; 6. des Spielzeugmuseums; 7. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände; 8. des Memoriums Nürnberger Prozesse; 9. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 10. des Planetariums werden Gebühren erhoben.

Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben.“

  1. In § 7 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Für Einrichtungen, die aufgrund von Bauarbeiten, Teilschließungen oder vergleichbarer Beeinträchtigungen temporär ein reduziertes Angebot aufweisen, können für die Dauer der Beeinträchtigung von der Satzung abweichende Gebühren festgesetzt werden.“

  1. § 8 wird wie folgt gefasst:

„§ 8

Gebühren

Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in

  1. Tarif 1: 6,00 Euro; 2. Tarif 2: freier Eintritt; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 6,00 Euro; 6. Tarif 6: 12,00 Euro; 7. Tarif 7: freier Eintritt; 8. Tarif 8: 4,00 Euro.“

  2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 wird die Angabe „3,00 Euro“ durch die Angabe „4,00 Euro“ ersetzt.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 werden die Angabe „85,00 Euro“ durch die Angabe „105,00 Euro“ und die Angabe „100,00 Euro“ durch die Angabe „120,00 Euro“ ersetzt.

bb) In Nr. 2 werden die Angabe „120,00 Euro“ durch die Angabe „140,00 Euro“ und die Angabe „140,00 Euro“ durch die Angabe „160,00 Euro“ ersetzt.

  1. § 10 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Gebühr beträgt 9,00 Euro für Tarif 1 und 5,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“

  1. § 11 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Gebühr beträgt 35,00 Euro für Tarif 1 und 20,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“

  1. § 14 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für

  1. Albrecht-Dürer-Haus 7,50 Euro; 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus 7,50 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien (Krone – Macht – Geschichte) 4,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal 7,50 Euro; 5. Museum Industriekultur 7,50 Euro; 6. Spielzeugmuseum 7,50 Euro; 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 7,50 Euro; 8. Memorium Nürnberger Prozesse 7,50 Euro.

(2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, und 4 bis 8 betragen die Gebühren in

  1. Tarif 2: 2,50 Euro; 2. Tarif 3: 2,50 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 8,00 Euro;

  2. Tarif 6: 15,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 7,00 Euro.

(3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in

  1. Tarif 2: 2,00 Euro; 2. Tarif 3: 2,00 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 5,00 Euro; 5. Tarif 6: 9,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro.“

(4) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, und 4 bis 8 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen.

(5) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 30,00 Euro, in Tarif 4 beträgt 7,00 Euro und in Tarif 6 beträgt 50,00 Euro.“

  1. § 15 wird wie folgt gefasst:

„§ 15

Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und

Memorium Nürnberger Prozesse

„(1) Die Gebühren für Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) betragen

  1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die ersten beiden Stunden 120,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;

  2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.

(2) Die Gebühren für Gruppenführungen betragen

  1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die erste Stunde 80,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;

  2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die erste Stunde 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.

(3) Die Gebühren für die 90-minütigen Gruppenführungen im Memorium Nürnberger Prozesse betragen

  1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 100,00 Euro;

  2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 70,00 Euro.

(4) Für Online-Seminare und befristete oder zu erprobende pädagogische Formate können abweichende Gebühren erhoben werden.

(5) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in allen Tarifen ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.“

  1. § 17 wird wie folgt gefasst:

„§ 17

Gebühren

Die Gebühren betragen in

  1. Tarif 1 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  2. Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen und Vorträge 6,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  3. Tarif 4 für: a) Vorführungen und Vorträge 3,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 1,00 Euro;

  4. Tarif 5 und Tarif 6 für: jede Person der Kleingruppe erhält eine Ermäßigung von 2,00 Euro auf den jeweiligen Tarif.

  5. Tarif 7 für: a) Vorführungen und Vorträge 4,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  6. Tarif 8 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro.“

  7. Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS)

Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251),

zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBI. S. 70), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

I. Allgemeines

§ 1 Gebührenpflicht § 2 Tarifgruppen § 3 Freier Eintritt § 4 Kulturkarte für Schüler § 5 Kulturkarte für Senioren § 6 Kulturkarte für Behinderte § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) § 8 Gebühren § 9 Führungen § 10 Tageskarte KunstKulturQuartier § 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier § 12 (aufgehoben) § 13 Freier und vergünstigter Eintritt

III. Museen der Stadt einschließlich Lochgefängnisse

§ 14 Gebühren § 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse § 16 Freier Eintritt

IV. Planetarium

§ 17 Gebühren § 18 Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen § 19 Bildungscampus-Card

V. Schlussbestimmungen

§ 20 Übergangsregelung § 21 Inkrafttreten

I. Allgemeines

§ 1

Gebührenpflicht

(1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses; 2. des Stadtmuseums Fembohaus; 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien; 4. des Museums Tucherschloss mit Hirsvogelsaal; 5. der Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus; 6. des Museums Industriekultur; 7. des Spielzeugmuseums; 8. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände; 9. des Memoriums Nürnberger Prozesse; 10. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 11. des Planetariums werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben.

§ 2

Tarifgruppen

  1. Tarif 1: Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr; 2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler); 3. Tarif 3: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, b) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten; 4. Tarif 4: Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen;

  2. Tarif 5: a) Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 6. Tarif 6: a) Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) zwei Elternteile bzw. Großelternteile mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 7. Tarif 7: a) Schüler im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler; 8. Tarif 8: Gruppen ab 15 Personen.

§ 3

Freier Eintritt

Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten: 1. Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson; 2. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind; 3. Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen; 4. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind; 5. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; 6. Kindergartengruppen (ausgenommen Planetarium).

§ 4

Kulturkarte für Schüler

(1) Die Kulturkarte für Schüler berechtigt 1. Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler) städtischer, staatlicher und privater Schulen und deren Lehrpersonen; 2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

§ 5

Kulturkarte für Senioren

(1) Die Kulturkarte für Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 60. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 9,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

§ 6

Kulturkarte für Behinderte

(1) Die Kulturkarte für Behinderte berechtigt schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 6,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

§ 6a

Bayerische Ehrenamtskarte

Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte entrichten gegen entsprechenden Nachweis in den Kunsteinrichtungen des KunstKulturQuartiers sowie den Museen der Stadt Nürnberg eine Eintrittsgebühr nach Tarif 3.

§ 7

Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

(1) Für besonders kostenaufwändige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrichtungen höhere Gebühren festsetzen. (2) Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern Verbund- und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den Allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden.

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)

§ 8

Gebühren

Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 5,00 Euro; 2. Tarif 2: frei; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 5,00 Euro; 6. Tarif 6: 10,00 Euro; 7. Tarif 7: frei; 8. Tarif 8: 3,00 Euro.

§ 9

Führungen

(1) Für Regelführungen wird zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis von 3,00 Euro pro Person erhoben. (2) Die Gebühren für Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers zusätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe: 1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 85,00 Euro und für 90 Minuten 100,00 Euro; 2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 120,00 Euro und für 90 Minuten 140,00 Euro. Zusätzlich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben.

§ 10

Tageskarte KunstKulturQuartier

(1) Die Tageskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen für einen Tag zum einmaligen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 8,00 Euro für Tarif 1 und 4,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.

§ 11

Jahreskarte KunstKulturQuartier

(1) Die Jahreskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen einjährig ab Ausstellungsdatum den beliebig häufigen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 30,00 Euro für Tarif 1 und 15,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.

§ 12

[aufgehoben]

§ 13

Freier und vergünstigter Eintritt

(1) Freien Eintritt in die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Partner und Leihgeber der jeweiligen Ausstellung; 2. Mitglieder des Fördervereins der Kunsthalle (Contemporaries e. V.) gegen entsprechenden Nachweis; 3. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM) sowie des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker gegen entsprechenden Nachweis; 4. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis; 5. Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“; 6. alle Besucher jeden Mittwoch von 18 bis 20 Uhr; 7. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; 8. Mitglieder des Fördervereins der Kunstvilla (Die Kunstvilligen e. V.) gegen entsprechenden Nachweis. (2) Die Gebühr für Teilnehmende an Kursen des Bildungszentrums im Rahmen der jeweils in den Arbeitsplänen ausgedruckten Führungen beträgt pauschal 2,50 Euro.

III. Museen der Stadt einschließlich der Lochgefängnisse

§ 14

Gebühren

(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für: 1. Albrecht-Dürer-Haus 6,00 Euro; 2. Stadtmuseum Fembohaus 6,00 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien 3,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 6,00 Euro; 5. Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus 4,00 Euro; 6. Museum Industriekultur 6,00 Euro; 7. Spielzeugmuseum 6,00 Euro; 8. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 6,00 Euro; 9. Memorium Nürnberger Prozesse 6,00 Euro. (2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 6,50 Euro; 5. Tarif 6: 12,50 Euro;

  1. Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 5,00 Euro. (3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 3,50 Euro; 5. Tarif 6: 6,50 Euro; 6. Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro. (4) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 5 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 7: 1,50 Euro; 5. Tarif 8: 3,00 Euro. (5) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (6) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 28,00 Euro, in Tarif 4 5,00 Euro und in Tarif 6 42,00 Euro.

§ 15

Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse

(1) Die Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrums betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 6 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Gruppenführungen in den Tarifen 1 und 5 bis 8 90,00 Euro (2 Stunden) und 120,00 Euro (3 Stunden), in den Tarifen 2 bis 4 60,00 Euro (2 Stunden) und 80,00 Euro (3 Stunden). (2) Die Gebühren für Bildungsangebote im Memorium Nürnberger Prozesse betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Einzel- und Gruppenführungen (Dauer 1 ½ Stunden) 60,00 Euro. (3) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in den Tarifen 1 und 5 bis 8 ein Aufschlag von 20,00 Euro, in den Tarifen 2 bis 4 ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.

§ 16

Freier Eintritt

Freien Eintritt in den städtischen Museen und Ausstellungen haben neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Spender und Leihgeber, die eine Freikarte für die jeweiligen Einrichtungen besitzen; 2. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM); 3. Besitzer der „Nürnberg-Card“;

  1. Lehrer zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule.

IV. Planetarium

§ 17

Gebühren

Die Gebühren betragen in 1. Tarif 1 für: a) Vorführungen 8,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,50 Euro; c) Fachvorträge 8,00 Euro.

  1. Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen 5,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,00 Euro; c) Fachvorträge 5,50 Euro.

  2. Tarif 4 für: a) Vorführungen 2,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 0,80 Euro; c) Fachvorträge 2,70 Euro.

  3. Tarif 5 für: a) Vorführungen 13,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 4,00 Euro.

  4. Tarif 6 für: a) Vorführungen 19,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 5,00 Euro.

  5. Tarif 7 für: a) Vorführungen 3,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,80 Euro; c) Fachvorträge 3,70 Euro.

  6. Tarif 8 a) Erwachsenengruppen erhalten pro Person eine Ermäßigung von 1,00 Euro auf den Tarif 1. b) Von Personen, die unter die Regelungen des § 2 Nrn. 2 und 3 fallen, wird eine Gebühr nach Tarif 7 erhoben.

§ 18

Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen

Für den Besuch von gesonderten Vorführungen des normalen Planetariumsprogramms beträgt die Gebühr für

  1. Schülergruppen und Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler pro Person nach Tarif 7, mindestens jedoch 200,00 Euro; 2. Erwachsenengruppen und gemischte Gruppen pro Person nach Tarif 8, mindestens jedoch die Gebühr für 100 Personen, wobei bei teilweiser Ermäßigung innerhalb einer Gruppe anteilig zu verfahren ist.

§ 19

Bildungscampus-Card

(1) Die Bildungscampus-Card berechtigt zum einmaligen kostenlosen Besuch einer Planetariumsvorführung (Themenshow). (2) Hiervon ausgenommen sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie die bayerischen Schulferien. (3) Die Bildungscampus-Card kann gegen Zahlung einer Gebühr als Jahreskarte für das Planetarium genutzt werden. Der Inhaber erhält ab Ausstellung der Jahreskarte Planetarium zwölf Monate freien Eintritt in alle Planetariumsvorführungen (Themenshows) und Live-Vorführungen. Die Jahreskarte Planetarium gilt nicht für Vorträge oder Sonderveranstaltungen. (4) Die Gebühr für die Jahreskarte Planetarium beträgt 1. für Inhaber der Bildungscampus-Card ohne Nürnberg-Pass 40,00 Euro; 2. für Inhaber der Bildungscampus-Card mit Nürnberg-Pass 25,00 Euro.

V. Schlussbestimmungen

§ 20

Übergangsregelung

Kulturkarten für Schüler, Senioren und Behinderte, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.

§ 21

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenGebS – SeGebS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 393), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 399), außer Kraft.

___________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 09.07.2014

Überblick über die wichtigsten Gebührenänderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung

Kunstein- richtungen KuKuQ Albrecht Dürer Haus, Fembohaus, Tucherschloss, Museum Industriekultur, Spielzeugmueseum, Dokuzentrum, Memorium Krone Macht Geschichte Planetarium Vorführungen (ggf. Zuschlag für bes. Aufwand)
bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu
Tarif 1 (ab 18. Lebensjahr) 5,00 € 6,00 € 6,00 € 7,50 € 3,00 € 4,00 € 8,00 € 1 0,00 €
Tarif 2 Kinder, Jugendliche Schüler - € - € 1,50 € 2,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 €
Tarif 3 Wehrdienst, Freiwilligendienste, Studierende 2,50 € 2,50 € 1,50 € 2,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 €
Tarif 4 Nürnberg-Passs 1,00 € 1,00 € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 2,70 € 3,00 €
Tarif 5 Kleingruppen mit 1 Erwachsenen (Pauschale) 5,00 € 6,00 € 6,50 € 8,00 € 3,50 € 5,00 € 1 3,00 € 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif
Tarif 6 Kleingruppen mit 2 Erwachsenen (Pauschale) 1 0,00 € 1 2,00 € 1 2,50 € 1 5,00 € 6,50 € 9,00 € 1 9,50 € 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif
Tarif 7 Schüler im Klassenverband / Integrationskurse (Preis je Person) - € - € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 3,70 € 4 ,50 €
Tarif 8 Gruppen ab 15 Personen (Preis je Person) 3,00 € 4,00 € 5,00 € 7,00 € 3,00 € 3,00 € 7,00 € oder 3,70 € 1 0,00 €

Beschlussvorlage 2. BM/005/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Beschluss

Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Perspektiven für den ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Erinnerungsort

hier: Vermittlungskonzept und Finanzierungsvorschlag

Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Ideenskizze_Bahnhof_Märzfeld

Sachverhalt (kurz): Der denkmalgeschützte Bahnhof Märzfeld mit seinen Gleisanlagen ist als Erinnerungsort an zwei Deportationen im November 1941 und im März 1942 von rund 2.000 jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus dem gesamten nordbayerischen Raum sowie die Ankunft mehrerer hunderttausend Kriegsgefangener sowie ziviler Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus ganz Europa während des Zweiten Weltkrieges von großer Bedeutung.

Daher schlägt die Verwaltung vor, das sich die Stadt Nürnberg zusammen mit der Eigentümerin Deutsche Bahn AG an der Aufwertung des Ortes und der Verbesserung der historischen Informationen mit einem einmaligen Beitrag von maximal 70.000 Euro für den Fall eines mindestens paritätischen Anteils in gleicher Höhe zu beteiligen und in den Haushaltsvorschlag 2024 einzubringen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 70.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 70.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein einmaliger Betrag von maximal 70.000 Euro soll für den Haushaltsentwurf 2024 angemeldet und final durch den Stadtrat in den Etatberatungen beschlossen werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Gestaltung des Erinnerungsorts Bahnhof Märzfeld soll barrierefrei und multilingual sein.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

KuM

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, auf Grundlage der vorgelegten Kalkulation im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 einmalig Mittel in Höhe von 70.000 Euro vor allem für die Herstellung und Anbringung neuer Vermittlungselemente sowie die Versetzung der bestehenden Informationsstelen bereitzustellen.

Voraussetzung für das finanzielle Engagement der Stadt Nürnberg ist eine Kostenbeteiligung und die kostenfreie Überlassung der Freifläche vor der historischen Bahnhofsfassade durch die Deutsche Bahn AG oder eines ihrer Töchterunternehmen bzw. Stiftungen, um die baulichdenkmalpflegerischen und verkehrssicheren Voraussetzung am ehemaligen Bahnhof Märzfeld zu gewährleisten.

Perspektiven für den ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Erinnerungsort

Hier: Vermittlungskonzept und Finanzierungsvorschlag

1. Grundlagen

Die Stadt Nürnberg trägt als Eigentümerin für die Bauten auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände eine besondere Verantwortung. Sie gemahnen an das dunkelste Kapitel der Stadtgeschichte und die Rolle Nürnbergs in der Zeit des Nationalsozialismus. Für die Schrecken des NS-Regimes stehen insbesondere die Überreste des nicht fertiggestellten Bahnhofs Märzfeld, dessen Gleisanlagen weiterhin genutzt werden und der im Eigentum der Deutschen Bahn ist. An die hier während des Zweiten Weltkrieges ankommenden Kriegsgefangenen sowie Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erinnerte die Stadt in der Vergangenheit ebenso wie an die über den Bahnhof Märzfeld vorgenommenen beiden Deportationen der jüdischen Bevölkerung aus Nordbayern in den Jahren 1941 und 1942.

In der NS-Zeit war die Nürnberger Stadtverwaltung selbst Akteurin, Unterstützerin und Profiteurin sowohl bezogen auf den Einsatz von Kriegsgefangenen und ziviler Zwangsarbeit bei unterschiedlichen kommunalen Dienststellen als auch gemeinsam mit staatlichen Stellen bei der Planung und Vorbereitung der Deportationen sowie der Verwertung des zurückgelassenen Vermögens. Als Geschäftsführer des zuständigen „Zweckverbands Reichsparteitag Nürnberg“ stellte zudem der nationalsozialistische Oberbürgermeister Willy Liebel ein Lagerareal auf dem Reichsparteitagsgelände der Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth zur Internierung der zu Deportierenden zur Verfügung. Die Erinnerungsarbeit am Bahnhof Märzfeld ist daher auf Grund von dessen regionaler Bedeutung in Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Massenverbrechen für die Stadt Nürnberg ein wichtiger Baustein zur Vermittlung der historischen Zusammenhänge am ehemaligen Reichsparteitagsgelände – auch wenn das Bahnhofsareal eigentumsmäßig nicht in städtischer Verfügungsgewalt steht. Die Einbindung des historischen Orts Bahnhof Märzfeld in die historisch-politische Bildungsarbeit wird umso wichtiger, wenn in den kommenden Jahren in nächster Nähe auf einem Teil des früheren Prinovis-Areals ein neuer kommunaler Schul- und Bildungskomplex entsteht.

Bereits am 04.03.2016 legte die Kulturverwaltung erste Vorschläge für eine Verbesserung des räumlichen Umfelds und der Aufenthaltsmöglichkeiten sowie der Sichtbarmachung der historischen Spuren wie der Bahnhofsfassade vor. Über die notwendigen Maßnahmen und nächsten Schritte besteht Einigkeit mit der Deutschen Bahn. Selbiges gilt auch betreffend der in Punkt 2 vorzustellenden inhaltlichen Konkretisierung. Ebenso konnten mittlerweile die für die Umsetzung benötigten Kosten gemeinsam durch die Kulturverwaltung und die Deutsche Bahn valide geschätzt werden. Unter Punkt 3 wird hierauf eingegangen.

2. Vermittlungskonzept

An der bisherigen Einschätzung des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände, die Gesamtgeschichte des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes in der neuen Dauerausstellung zu erzählen und am ehemaligen Bahnhof Märzfeld keine gesonderte Ausstellung einzurichten, wird festgehalten. Neben der denkmalgerechten Sicherung der historischen Fassade, der Begehbarkeit der davorliegenden Freifläche und des dauerhaften Rückschnitts des Böschungsbewuchses sollen die Informationsmöglichkeiten vor Ort erheblich verbessert werden. Hierzu zählt die Versetzung der vorhandenen Informationsstelen des Geländeinformationssystems und deren Aktualisierung ebenso wie die Anbringung weiterer Elemente.

Vor allem die sichtbare Schaufassade des unfertig gebliebenen Bahnhofs, die gleichfalls für die Herrschaftsrepräsentation der Nationalsozialisten steht und auf die ankommenden Parteitagsteilnehmer wirken sollte, eignet sich – im Sinne von „Faszination und Gewalt“ – für das Gedenken an die am Bahnhofsareal angekommenen oder dort bzw. auf dem Lagerareal gestorbenen Opfergruppen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Namen der Herkunftsländer sollen daran auf Deutsch und in der jeweiligen Landessprache angebracht werden. Die individuelle Nennung von Opfernamen ist angesichts der schätzungsweise bis zu 150.000 Menschen sowie der ungesicherten Quellenlage nicht vorgesehen.

Daneben sollen die heute provisorisch verschlossenen elf Nischen mit Thementafeln versehen werden. Die Tafeln sollen Auskunft geben über die Rolle des Bahnhofs Märzfeld während der Reichsparteitage, im Kontext von Kriegsgefangenschaft und Zwangsarbeit, die beiden Deportationen der jüdischen Bevölkerung und allgemein zur Rolle der Reichsbahn im Zweiten Weltkrieg. Bei den Materialien der Informationsträger ist auf Witterungsbeständigkeit und Vandalismusresistenz zu achten, da kein dauerhaftes Aufsichtspersonal vor Ort vorgesehen ist. Von medientechnischen Installationen wird daher abgeraten. Für vertiefende Inhalte sowie als Leitsystem vom Dokumentationszentrum aus dient die vorhandene Smartphone-App „Das Gelände“. Vor Ort angebrachte QR-Codes könnten diese unterstützen und darin integriert werden.

Das Innere hinter der Bahnhofsfassade soll wie die Aufgänge zu den Bahnsteigen weiterhin unzugänglich bleiben. Ein erhöhter Anbau zum Überblick auf die Gleisanlagen wäre in einer Fortentwicklung des Konzeptes angedacht. Aus Sicherheits- und Pflegegründen soll die Freifläche vor der Fassade nachts durch einen Zaun verschließbar sein. Auf eine barrierefreie Zugänglichkeit wird besonderer Wert gelegt.

Detaillierte Informationen sind der Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen. In seiner Sitzung am 10. Februar 2023 befürwortete der unabhängige Wissenschaftliche Beirat für den historischen Ort Reichsparteitagsgelände einhellig das skizzierte Konzept.

3. Finanzierungsstruktur

Die eingeholten Erkundigungen der Kulturverwaltung und der Deutschen Bahn ergaben für die Realisierung der Konzeption Gesamtkosten in Höhe von rund 120.000 Euro. Davon würden auf die denkmalgerechte Vorbereitung der Fassade durch Reinigung und Vermauerung von Öffnungen etwa 23.000 Euro entfallen, zur Herrichtung der Freifläche und barrierefreien Neuanlage inklusive Beleuchtungselementen 40.000 Euro. Die Produktionskosten der Informationsträger zu den Herkunftsländern und den Themen in den Wandnischen würden je nach Ausführung rund 40.000 Euro betragen. Die Kosten zur Versetzung der bestehenden Informationsstelen auf die Freifläche und der Rückbau am jetzigen Standort würden bei 11.000 Euro liegen. Die Recherchen und Erstellung der Texte würden durch das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände als weiterer städtischer Beitrag erfolgen. Analog zur seit 2006 etablierten Einrichtung des Geländeinformationssystems am ehemaligen Reichsparteitagsgelände würde die Stadt Nürnberg die Kosten für die Erstellung und Anbringung der Informationsträger aufbringen, die in ihrem Eigentum verblieben. Die Deutsche Bahn würde die Fassade denkmalgerecht sichern und deren dauerhaften verkehrssicheren Zustand garantieren. Die begrünte Vorfläche davor würde im Bahneigentum verbleiben, aber der Stadt Nürnberg zur historischen Kontextualisierung kostenfrei überlassen werden. Im Gegenzug würde die Stadt die ohnehin auf dem Rad- und Fußweg zwischen Thomas-Mann- und Groß-Strehlitzer Straße stattfindende Grün- und Wegepflege auf diese Fläche ausweiten. Neu wäre gegebenenfalls ein Schließdienst während der Nachtstunden, was den Pflegeaufwand und die Gefahr der Vermüllung mindern könnte.

Etwaige Fördermöglichkeiten wurden seitens des Stadtplanungsamts besonders in Hinblick auf die Gesamtquartiersentwicklung geprüft. Als staatlicher Konzern fallen für die Deutsche Bahn AG als Eigentümerin des Bahnhofsareals nach Rücksprache mit dem Bezirk von Mittelfranken Städtebaufördermittel aus. Gleiches gilt für die Förderrichtlinien bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wie auch beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus betreffend Gedenkstätten und Denkmalpflege.

Indirekte Verbesserungen zur Erschließung der zwischen den Bahntunneln gelegenen Fläche des Bahnhofs Märzfeld sollen aber bei der künftigen Quartiersentwicklung hinsichtlich der Schulerschließung oder der weiteren Radwegeerschließung zwischen Langwasser-Nord und -Süd im Blick behalten werden. Hier könnte die Etablierung von Informations- und Aufenthaltsmöglichkeiten am Erinnerungsort Bahnhof Märzfeld hilfreich sein. Entsprechende infrastrukturelle Entwicklungen sind jedoch frühestens ab 2027 zu erwarten. Dagegen soll die aktuell günstige Gelegenheit im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG genutzt und die Etablierung eines Erinnerungsorts am ehemaligen Bahnhof Märzfeld bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden, wenn sich die Befreiung des Kriegsgefangenenlagers Langwasser zum 80. Mal jährt. Die Stadt Nürnberg trägt hierzu inhaltlich-konzeptionell und finanziell einen Anteil bei.

„Erinnerungsort“ Bahnhof Märzfeld

Ideenskizze von Nina Lutz/Alexander Schmidt, Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Februar 2022

Der Bahnhof Märzfeld, ein Teil des Reichsparteitagsgeländes, wurde ab 1939 als zentraler Verschiebebahnhof für Menschen aus unterschiedlichen Ländern genutzt, die als Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nach Nürnberg kamen und in Nordbayern Zwangsarbeit leisten mussten. Die beiden ersten großen Deportationen von Juden und Jüdinnen aus Franken gingen ebenfalls von hier ab. Der Bahnhof Märzfeld ist deshalb ein wichtiger Erinnerungsort und sollte entsprechend gestaltet werden.

Der historische Ort – und seine Überreste

Abbildung 2

Baumodell Bahnhof Märzfeld, um 1938 (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände DZ-Ph-0876-03)

Abbildung 3

Abbildung 4

Fassadenrest des Bahnhof Märzfeld, 1994 und 2022 (Fotos: Alexander Schmidt)

Von dem geplanten Bahnhof zur Erschließung der Teilnehmerlager in Langwasser ist – neben den Gleisanlagen samt den Zugangstreppenhäusern – nur ein kleiner Teil der Schaufassade (im Baumodell ganz oben links) tatsächlich errichtet worden. Dieser Fassadenteil mit einem quer dahinterliegenden Gang wurde durch Bewuchs nahezu unsichtbar. Die Eingänge sind heute mit Blechplatten verschlossen. Dieses Relikt des Bahnhofs Märzfeld bietet eine visuell gut erkennbare Brücke zu der Zeit, aus der das Gebäude stammt, und zu seiner Geschichte.

Erinnerungsort Bahnhof Märzfeld – Konzept und Gestaltungsideen

Der neu gestaltete Erinnerungsort Bahnhof Märzfeld besteht aus

zwei Stelen des Geländeinformationssystems (besser platziert, inhaltlich überarbeitet)

der Fläche vor dem Fassadenteil (tagsüber frei zugänglich)

   der Fassade selbst als Informationsträger („Wand der Nationen“)  Informationsnischen in den 11 mit Mauerwerk verschlossenen Zugängen  einer neu aufgestellten Treppe vor der Fassade als Zugang zu einem abgeschlossenen Bereich mit Blick auf die Gleisanlagen

Stelen des Geländeinformationssystems

Abbildung 5

Infostelen am Bahnhof Märzfeld 2022 (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände D-0334)

Die bisher rechts vor der Unterführung direkt vor dem Zaun platzierten und schlecht zugänglichen Stelen des Geländeinformationssystems werden auf die linke Seite in die Nähe der neu zu öffnenden Fläche vor der Fassade versetzt und damit auch auf den Erinnerungsort bezogen. Sie müssen inhaltlich überarbeitet werden. Die beiden Stelen bieten Grundinformationen zum Thema des historischen Bahnhofs Märzfeld im Kontext des Reichsparteitagsgeländes 1933 bis 1945, gewährleisten eine Verortung und fügen sich in das Geländeinformationssystem ein.

Fläche vor dem Fassadenteil

Die Fläche vor dem Fassadenteil wird vom Bewuchs befreit (ist bereits erfolgt), rollstuhlgerecht

befestigt und ist tagsüber frei zugänglich. Nachts wird der Zugang (bestehender Zaun) verschlossen.

In der Böschung zu den Gleisen der U-Bahn sind zwei Stufen eingebracht als Sitzgelegenheit für

Gruppen mit Blick zur Teilfassade. Der Innenbereich hinter der Fassade bleibt verschlossen und wird,

als historisch wenig bedeutsam, nicht bespielt.

Teilfassade als „Wand der Nationen“

Zehntausende Menschen unterschiedlichster Nationen kamen während des Zweiten Weltkriegs unfreiwillig nach Nürnberg, wurden aus ihren Heimatländern zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt und über den Bahnhof Märzfeld ins Lagerareal Langwasser oder zu ihren Arbeitsorten in der Region verbracht. Etwa 5000 Menschen sind im Kontext des Lagerareals Langwasser gestorben. Über 2000 jüdische Deutsche aus Franken gingen von hier aus in Ghettos und Vernichtungslager. Nur wenige von ihnen überlebten. Die Namen aller dieser Menschen zu rekonstruieren ist nicht möglich. Jedoch kann durch die Nationenvielfalt die Dimension dieser Kriegsverbrechen sichtbar gemacht werden. Um die monumental angelegte Schaufassade des Bahnhofs zu konterkarieren, sollte sie deutlich sichtbar für die Erinnerung an die Opfer umgewidmet werden, wodurch die für die Reichsparteitage angelegte Architektur einen gegenwärtigen Nutzen und Bezug erhält. Die Namen der Nationen, aus denen die Kriegsgefangenen sowie die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen kamen, sollen als Schrift in ihrer Landessprache an der Fassade erscheinen. Hinzu kommt ein Erinnerungszeichen für die jüdischen Deutschen, die von hier aus deportiert wurden.

Informationsnischen

Abbildung 6

Mit Blechtafeln verschlossene Zugänge in der Teilfassade des Bahnhof Märzfeld mit Blick, 2022 (Foto: Alexander Schmidt)

Die von Blechtafeln befreiten und mit Mauerwerk verschlossenen Zugänge in der Teilfassade dienen der vertieften Darstellung der historischen Themen des Ortes, sind dem Erinnern gewidmet und werfen Schlaglichter auf die Gewaltgeschichte des südlichen Areals des Reichsparteitagsgeländes.

Die historischen Informationen sind knapp gehalten und werden durch Bilder und Texte vermittelt. Die Arbeit mit Zitaten und Aussagen von Opfern ermöglicht einen personalisierten Zugang zur Geschichte. Die sprachliche Vielfalt wird auf den Informationsträgern bereits aufgegriffen und durch beispielsweise QR-Codes weiter ausdifferenziert.

Die Themen könnten wie folgt von rechts vorne nach links hinten auf die Nischen aufgeteilt werden:

 Nische 1: Bahnhof Märzfeld für die Reichsparteitage  Nische 2-3: Kriegsgefangenschaft (Schwerpunkt sowjetische Kriegsgefangene, Tod und Aussonderungen)  Nischen 4-5: Zwangsarbeit (vor allem Bedeutung 1941/42 als zentrale Ankunftsort von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen für den ganzen nordbayerischen Raum)  Nischen 6-9: Deportationen (erste und zweite Deportation mir Darstellung der Gewalt an den Zielorten, Zitate von Deportierten)  Nischen 10-11: Die Rolle der Reichsbahn (hier könnte sich das DB-Museum einbringen)

Treppe und Aussichtsplattform Gleis

Abbildung 7

Abbildung 8

Blick von oben auf den historischen Mauerrest mit den Nischen und Blick auf die Gleisanlage (Fotos: DB Museum/Oliver Götze)

Am Ende der Fassade soll eine Treppe mit Aussichtsplattform den abgeschlossenen Bereich neu erschließen und den Blick auf die Gleisanlage und die Bahnsteige mit den dort noch erhaltenen Bauten freigeben. Die überraschend großräumige Gleisanlage mit acht parallelen Gleisen samt Bahnsteigen mach die Dimensionen deutlich, mit denen hier Menschen hin- und hertransportiert wurden.

Eine Informationstafel verortet die Zugänge welche damals die Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen nahmen, verortet den Zugang über die Böschung zu den Gleisen, welchen die Juden und Jüdinnen bei den Deportationen nehmen mussten.

Zudem sollte hier das Thema des Umgangs mit dem Bahnhof nach 1945 beleuchtet werden.

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