Haushaltssperre

← Sitzung des Kulturausschusses (12.05.2023)

Nachreichung öffentlich

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Marcus König Schule & Bildung Kulturausschuss Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

12.05.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Nachreichung 3 Vorlagendokumente * TOP Ö 2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) Sitzungsvorlage 2. BM/007/2023 4 01_Diversity-Check 2. BM/007/2023 8 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 2. BM/007/2023 9 03_SeGebS_aktueller Stand 2. BM/007/2023 13 04_Übersicht Gebührenänderungen 2. BM/007/2023 22

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Kulturausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 28.04.2023

NACHREICHUNG

ZUR SITZUNG

DES KULTURAUSSCHUSSES AM 12.05.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Gutachten

städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Lehner, Julia, Prof. Dr.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Beschlussvorlage 2. BM/007/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 03_SeGebS_aktueller Stand 04_Übersicht Gebührenänderungen

Sachverhalt (kurz): Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. Für den Bereich der Nürnberger Museen wurden zur Erreichung der Gesamtsumme aus den genannten Beschlüssen Mehreinnahmen von 550.000 Euro, für die Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers 5.000 Euro und für das Planetarium im Bildungscampus Nürnberg 66.000 Euro zu Grunde gelegt. Die Gebührenerhöhungen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsbereich 2.BM und Stk nach bestem Wissen und Gewissen berechnet und abgestimmt. Insbesondere bei den Museen bestehen jedoch Risiken bezüglich künftiger Entwicklungen der Besucherzahlen bzw. der Preiselastizität des jeweiligen Kulturangebots. Entsprechend bedarf es einer engmaschigen Überprüfung der Maßnahmen in den Controllinggesprächen zwischen Stk und den Kulturdienststellen.

§ 7 soll künftig eine Möglichkeit vorsehen die Eintrittsgebühren in teilgeschlossenen Häusern (z.B. aufgrund von Umbaumaßnahmen) vorübergehend zu senken. In diesem Zuge konnte mit Stk abgestimmt werden, die Eintrittsgebühren des Fembohauses noch für das gesamte Jahr 2023 auf dem bisherigen Stand zu belassen, so dass dort die Erhöhung faktisch erst ab 2024 wirksam wird. Im Dokuzentrum bleiben die Eintrittspreise noch bis Mitte 2024 auf dem aktuellen Niveau.

Die Ausstellung "Krone - Macht - Geschichte" wird nun auch so in der Sehenswürdigkeitengebührensatzung benannt (bisher: "Reichskleinodien").

Die Lochegfängnisse werden aufgrund eines neuen Betreibermodells der Sehenswürdigkeitengebührensatzung entnommen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II/Stk

Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig in den Einrichtungen der Nürnberger Museen zu erfassen, wie viele Personen nach Tarif 2 diese besuchen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, bis spätestens Ende des Jahres 2024 das Tarifsystem der Sehenswürdigkeitengebührensatzung mit dem Ziel der Vereinfachung und ggfs. Vereinheitlichung grundlegend zu überarbeiten und dem Kulturausschuss entsprechende Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 12.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) beschlossen.

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Die Änderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung betreffen alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die eine dort geregelte kulturelle Einrichtung besuchen möchten. relevant teilweise relevant nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? Es werden Preisanpassungen durchgeführt relevant teilweise relevant nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. relevant teilweise relevant nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. relevant teilweise relevant nicht relevant
Gesamt- relevanz relevant teilweise relevant nicht relevant

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung –

SeGebS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom

27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)

Vom ……..........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBI. S. 91), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1

Gebührenpflicht

(1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses; 2. des Stadtmuseums im Fembo-Haus; 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien (Krone – Macht – Geschichte); 4. des Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal; 5. des Museums Industriekultur; 6. des Spielzeugmuseums; 7. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände; 8. des Memoriums Nürnberger Prozesse; 9. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 10. des Planetariums werden Gebühren erhoben.

Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben.“

  1. In § 7 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Für Einrichtungen, die aufgrund von Bauarbeiten, Teilschließungen oder vergleichbarer Beeinträchtigungen temporär ein reduziertes Angebot aufweisen, können für die Dauer der Beeinträchtigung von der Satzung abweichende Gebühren festgesetzt werden.“

  1. § 8 wird wie folgt gefasst:

„§ 8

Gebühren

Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in

  1. Tarif 1: 6,00 Euro; 2. Tarif 2: freier Eintritt; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 6,00 Euro; 6. Tarif 6: 12,00 Euro; 7. Tarif 7: freier Eintritt; 8. Tarif 8: 4,00 Euro.“

  2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 wird die Angabe „3,00 Euro“ durch die Angabe „4,00 Euro“ ersetzt.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 werden die Angabe „85,00 Euro“ durch die Angabe „105,00 Euro“ und die Angabe „100,00 Euro“ durch die Angabe „120,00 Euro“ ersetzt.

bb) In Nr. 2 werden die Angabe „120,00 Euro“ durch die Angabe „140,00 Euro“ und die Angabe „140,00 Euro“ durch die Angabe „160,00 Euro“ ersetzt.

  1. § 10 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Gebühr beträgt 9,00 Euro für Tarif 1 und 5,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“

  1. § 11 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Gebühr beträgt 35,00 Euro für Tarif 1 und 20,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“

  1. § 14 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für

  1. Albrecht-Dürer-Haus 7,50 Euro; 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus 7,50 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien (Krone – Macht – Geschichte) 4,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal 7,50 Euro; 5. Museum Industriekultur 7,50 Euro; 6. Spielzeugmuseum 7,50 Euro; 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 7,50 Euro; 8. Memorium Nürnberger Prozesse 7,50 Euro.

(2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, und 4 bis 8 betragen die Gebühren in

  1. Tarif 2: 2,50 Euro; 2. Tarif 3: 2,50 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 8,00 Euro;

  2. Tarif 6: 15,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 7,00 Euro.

(3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in

  1. Tarif 2: 2,00 Euro; 2. Tarif 3: 2,00 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 5,00 Euro; 5. Tarif 6: 9,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro.“

(4) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, und 4 bis 8 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen.

(5) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 30,00 Euro, in Tarif 4 beträgt 7,00 Euro und in Tarif 6 beträgt 50,00 Euro.“

  1. § 15 wird wie folgt gefasst:

„§ 15

Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und

Memorium Nürnberger Prozesse

„(1) Die Gebühren für Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) betragen

  1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die ersten beiden Stunden 120,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;

  2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.

(2) Die Gebühren für Gruppenführungen betragen

  1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die erste Stunde 80,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;

  2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die erste Stunde 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.

(3) Die Gebühren für die 90-minütigen Gruppenführungen im Memorium Nürnberger Prozesse betragen

  1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 100,00 Euro;

  2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 70,00 Euro.

(4) Für Online-Seminare und befristete oder zu erprobende pädagogische Formate können abweichende Gebühren erhoben werden.

(5) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in allen Tarifen ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.“

  1. § 17 wird wie folgt gefasst:

„§ 17

Gebühren

Die Gebühren betragen in

  1. Tarif 1 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  2. Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen und Vorträge 6,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  3. Tarif 4 für: a) Vorführungen und Vorträge 3,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 1,00 Euro;

  4. Tarif 5 und Tarif 6 für: jede Person der Kleingruppe erhält eine Ermäßigung von 2,00 Euro auf den jeweiligen Tarif.

  5. Tarif 7 für: a) Vorführungen und Vorträge 4,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;

  6. Tarif 8 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro.“

  7. Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Satzung über die Gebühren für die städtischen

Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS)

Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251),

zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBI. S. 70), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

I. Allgemeines

§ 1 Gebührenpflicht § 2 Tarifgruppen § 3 Freier Eintritt § 4 Kulturkarte für Schüler § 5 Kulturkarte für Senioren § 6 Kulturkarte für Behinderte § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) § 8 Gebühren § 9 Führungen § 10 Tageskarte KunstKulturQuartier § 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier § 12 (aufgehoben) § 13 Freier und vergünstigter Eintritt

III. Museen der Stadt einschließlich Lochgefängnisse

§ 14 Gebühren § 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse § 16 Freier Eintritt

IV. Planetarium

§ 17 Gebühren § 18 Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen § 19 Bildungscampus-Card

V. Schlussbestimmungen

§ 20 Übergangsregelung § 21 Inkrafttreten

I. Allgemeines

§ 1

Gebührenpflicht

(1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses; 2. des Stadtmuseums Fembohaus; 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien; 4. des Museums Tucherschloss mit Hirsvogelsaal; 5. der Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus; 6. des Museums Industriekultur; 7. des Spielzeugmuseums; 8. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände; 9. des Memoriums Nürnberger Prozesse; 10. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 11. des Planetariums werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben.

§ 2

Tarifgruppen

  1. Tarif 1: Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr; 2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler); 3. Tarif 3: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, b) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten; 4. Tarif 4: Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen;

  2. Tarif 5: a) Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 6. Tarif 6: a) Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) zwei Elternteile bzw. Großelternteile mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 7. Tarif 7: a) Schüler im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler; 8. Tarif 8: Gruppen ab 15 Personen.

§ 3

Freier Eintritt

Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten: 1. Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson; 2. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind; 3. Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen; 4. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind; 5. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; 6. Kindergartengruppen (ausgenommen Planetarium).

§ 4

Kulturkarte für Schüler

(1) Die Kulturkarte für Schüler berechtigt 1. Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler) städtischer, staatlicher und privater Schulen und deren Lehrpersonen; 2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

§ 5

Kulturkarte für Senioren

(1) Die Kulturkarte für Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 60. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 9,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

§ 6

Kulturkarte für Behinderte

(1) Die Kulturkarte für Behinderte berechtigt schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 6,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.

§ 6a

Bayerische Ehrenamtskarte

Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte entrichten gegen entsprechenden Nachweis in den Kunsteinrichtungen des KunstKulturQuartiers sowie den Museen der Stadt Nürnberg eine Eintrittsgebühr nach Tarif 3.

§ 7

Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten

(1) Für besonders kostenaufwändige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrichtungen höhere Gebühren festsetzen. (2) Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern Verbund- und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den Allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden.

II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)

§ 8

Gebühren

Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 5,00 Euro; 2. Tarif 2: frei; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 5,00 Euro; 6. Tarif 6: 10,00 Euro; 7. Tarif 7: frei; 8. Tarif 8: 3,00 Euro.

§ 9

Führungen

(1) Für Regelführungen wird zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis von 3,00 Euro pro Person erhoben. (2) Die Gebühren für Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers zusätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe: 1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 85,00 Euro und für 90 Minuten 100,00 Euro; 2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 120,00 Euro und für 90 Minuten 140,00 Euro. Zusätzlich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben.

§ 10

Tageskarte KunstKulturQuartier

(1) Die Tageskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen für einen Tag zum einmaligen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 8,00 Euro für Tarif 1 und 4,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.

§ 11

Jahreskarte KunstKulturQuartier

(1) Die Jahreskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen einjährig ab Ausstellungsdatum den beliebig häufigen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 30,00 Euro für Tarif 1 und 15,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.

§ 12

[aufgehoben]

§ 13

Freier und vergünstigter Eintritt

(1) Freien Eintritt in die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Partner und Leihgeber der jeweiligen Ausstellung; 2. Mitglieder des Fördervereins der Kunsthalle (Contemporaries e. V.) gegen entsprechenden Nachweis; 3. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM) sowie des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker gegen entsprechenden Nachweis; 4. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis; 5. Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“; 6. alle Besucher jeden Mittwoch von 18 bis 20 Uhr; 7. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; 8. Mitglieder des Fördervereins der Kunstvilla (Die Kunstvilligen e. V.) gegen entsprechenden Nachweis. (2) Die Gebühr für Teilnehmende an Kursen des Bildungszentrums im Rahmen der jeweils in den Arbeitsplänen ausgedruckten Führungen beträgt pauschal 2,50 Euro.

III. Museen der Stadt einschließlich der Lochgefängnisse

§ 14

Gebühren

(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für: 1. Albrecht-Dürer-Haus 6,00 Euro; 2. Stadtmuseum Fembohaus 6,00 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien 3,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 6,00 Euro; 5. Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus 4,00 Euro; 6. Museum Industriekultur 6,00 Euro; 7. Spielzeugmuseum 6,00 Euro; 8. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 6,00 Euro; 9. Memorium Nürnberger Prozesse 6,00 Euro. (2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 6,50 Euro; 5. Tarif 6: 12,50 Euro;

  1. Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 5,00 Euro. (3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 3,50 Euro; 5. Tarif 6: 6,50 Euro; 6. Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro. (4) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 5 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 7: 1,50 Euro; 5. Tarif 8: 3,00 Euro. (5) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (6) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 28,00 Euro, in Tarif 4 5,00 Euro und in Tarif 6 42,00 Euro.

§ 15

Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse

(1) Die Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrums betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 6 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Gruppenführungen in den Tarifen 1 und 5 bis 8 90,00 Euro (2 Stunden) und 120,00 Euro (3 Stunden), in den Tarifen 2 bis 4 60,00 Euro (2 Stunden) und 80,00 Euro (3 Stunden). (2) Die Gebühren für Bildungsangebote im Memorium Nürnberger Prozesse betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Einzel- und Gruppenführungen (Dauer 1 ½ Stunden) 60,00 Euro. (3) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in den Tarifen 1 und 5 bis 8 ein Aufschlag von 20,00 Euro, in den Tarifen 2 bis 4 ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.

§ 16

Freier Eintritt

Freien Eintritt in den städtischen Museen und Ausstellungen haben neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Spender und Leihgeber, die eine Freikarte für die jeweiligen Einrichtungen besitzen; 2. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM); 3. Besitzer der „Nürnberg-Card“;

  1. Lehrer zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule.

IV. Planetarium

§ 17

Gebühren

Die Gebühren betragen in 1. Tarif 1 für: a) Vorführungen 8,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,50 Euro; c) Fachvorträge 8,00 Euro.

  1. Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen 5,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,00 Euro; c) Fachvorträge 5,50 Euro.

  2. Tarif 4 für: a) Vorführungen 2,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 0,80 Euro; c) Fachvorträge 2,70 Euro.

  3. Tarif 5 für: a) Vorführungen 13,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 4,00 Euro.

  4. Tarif 6 für: a) Vorführungen 19,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 5,00 Euro.

  5. Tarif 7 für: a) Vorführungen 3,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,80 Euro; c) Fachvorträge 3,70 Euro.

  6. Tarif 8 a) Erwachsenengruppen erhalten pro Person eine Ermäßigung von 1,00 Euro auf den Tarif 1. b) Von Personen, die unter die Regelungen des § 2 Nrn. 2 und 3 fallen, wird eine Gebühr nach Tarif 7 erhoben.

§ 18

Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen

Für den Besuch von gesonderten Vorführungen des normalen Planetariumsprogramms beträgt die Gebühr für

  1. Schülergruppen und Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler pro Person nach Tarif 7, mindestens jedoch 200,00 Euro; 2. Erwachsenengruppen und gemischte Gruppen pro Person nach Tarif 8, mindestens jedoch die Gebühr für 100 Personen, wobei bei teilweiser Ermäßigung innerhalb einer Gruppe anteilig zu verfahren ist.

§ 19

Bildungscampus-Card

(1) Die Bildungscampus-Card berechtigt zum einmaligen kostenlosen Besuch einer Planetariumsvorführung (Themenshow). (2) Hiervon ausgenommen sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie die bayerischen Schulferien. (3) Die Bildungscampus-Card kann gegen Zahlung einer Gebühr als Jahreskarte für das Planetarium genutzt werden. Der Inhaber erhält ab Ausstellung der Jahreskarte Planetarium zwölf Monate freien Eintritt in alle Planetariumsvorführungen (Themenshows) und Live-Vorführungen. Die Jahreskarte Planetarium gilt nicht für Vorträge oder Sonderveranstaltungen. (4) Die Gebühr für die Jahreskarte Planetarium beträgt 1. für Inhaber der Bildungscampus-Card ohne Nürnberg-Pass 40,00 Euro; 2. für Inhaber der Bildungscampus-Card mit Nürnberg-Pass 25,00 Euro.

V. Schlussbestimmungen

§ 20

Übergangsregelung

Kulturkarten für Schüler, Senioren und Behinderte, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.

§ 21

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenGebS – SeGebS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 393), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 399), außer Kraft.

___________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 09.07.2014

Überblick über die wichtigsten Gebührenänderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung

Kunstein- richtungen KuKuQ Albrecht Dürer Haus, Fembohaus, Tucherschloss, Museum Industriekultur, Spielzeugmueseum, Dokuzentrum, Memorium Krone Macht Geschichte Planetarium Vorführungen (ggf. Zuschlag für bes. Aufwand)
bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu
Tarif 1 (ab 18. Lebensjahr) 5,00 € 6,00 € 6,00 € 7,50 € 3,00 € 4,00 € 8,00 € 1 0,00 €
Tarif 2 Kinder, Jugendliche Schüler - € - € 1,50 € 2,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 €
Tarif 3 Wehrdienst, Freiwilligendienste, Studierende 2,50 € 2,50 € 1,50 € 2,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 €
Tarif 4 Nürnberg-Passs 1,00 € 1,00 € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 2,70 € 3,00 €
Tarif 5 Kleingruppen mit 1 Erwachsenen (Pauschale) 5,00 € 6,00 € 6,50 € 8,00 € 3,50 € 5,00 € 1 3,00 € 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif
Tarif 6 Kleingruppen mit 2 Erwachsenen (Pauschale) 1 0,00 € 1 2,00 € 1 2,50 € 1 5,00 € 6,50 € 9,00 € 1 9,50 € 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif
Tarif 7 Schüler im Klassenverband / Integrationskurse (Preis je Person) - € - € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 3,70 € 4 ,50 €
Tarif 8 Gruppen ab 15 Personen (Preis je Person) 3,00 € 4,00 € 5,00 € 7,00 € 3,00 € 3,00 € 7,00 € oder 3,70 € 1 0,00 €

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