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Berichtvorlage

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SPD-Stadtratsfraktion Gesundheitsausschuss Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage Gh/002/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Gesundheitsausschuss 11.05.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Vollzug des Masernschutzgesetzes in Nürnberg - hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

vom 10.08.2020

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.08.2020 Sachverhalt Anlage 1: Übersicht Masernschutzgesetz Anlage 2: Masernschutzgesetz Vorgänge 01.03.2020 bis 31.03.2023

Bericht:

In der Vorlage stellt das Gesundheitsamt die Begründung und Ausgestaltung des Masernschutzgesetzes dar. Kern des Masernschutzgesetzes ist eine Erweiterung des § 20 IfSG ab 01.03.2020. Inhaltlich geht es darum, dass alle nach dem 31.12.1970 Geborenen, die in Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche oder Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort tätig sind und alle, die in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, vor Aufnahme der Betreuung oder Tätigkeit einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Können sie das nicht, ist die Betreuung oder Tätigkeit nicht erlaubt. Allerdings ist die Schulpflicht und die Unterbringungspflicht z.B. im Asylbereich vorrangig. In diesem Spannungsfeld und verzögert durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie agiert das Gesundheitsamt mit verschiedenen "Vollzugswerkzeugen". Obwohl z.B. bei der letzten Schuleingangsuntersuchung nur ca. 3 % der untersuchten Kinder keinen ausreichenden und 0,7 % keinen Masernschutz nachweisen konnten, sind die Verwaltungsverfahren mit den dann von den Schulen gemeldeten Fällen sehr aufwendig. Oft werden zweifelhafte Atteste vorgelegt oder versucht, das Verfahren zu verzögern. Die Kooperation der Einrichtungen insgesamt mit dem Gesundsheitsamt ist konstruktiv, viele Themen sind geklärt und Verfahren etabliert. Eine weitere Digitalisierung der Prozesse ist vorgesehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bezüglich der Immunität oder den Immunitätsnachweisen gegen Masern sind keine geschlechtsspezifischen Unterschiede vorhanden

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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