Beilage: zur gemeinsamen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 11.05.2023
Entzug bei unter 18-Jährigen: Möglichkeiten in Nürnberg schaffen
1. Angebots- und Bedarfslage im Hinblick auf Entgiftungsplätze in Nürnberg und
Mittelfranken
Die Lebenssituation Jugendlicher und junger Erwachsener unterscheidet sich erheblich von der Erwachsener mit Suchtproblematiken. Jugendliche haben eine Reihe von Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, z.B. die Ablösung vom Elternhaus, eine berufliche Integration, den Aufbau eines Freundeskreises, die Geschlechtsidentität sowie die Entwicklung von Partnerund Familienbeziehungen. Aus ärztlicher Sicht ist daher davon abzuraten, Heranwachsende und Erwachsene mit Abhängigkeiten im gleichen Setting zu behandeln.
Eine geplante Entgiftung in Zusammenhang mit einer Sucht kann in Nürnberg nur im Rahmen eines sog. „Clean Scheins“ durchgeführt werden1. Eine medizinische Entgiftung in Bezug auf Suchtmittel, oft auch als „qualifizierte Entgiftung“ bezeichnet, stellt einen Übergang zwischen Entzug und Entwöhnung dar. Die Behandlung eliminiert das Suchtmittel aus dem Körper. Bei einer Entgiftungsbehandlung muss nicht zwangsläufig eine Abhängigkeit vorherrschen. Die Behandlung dauert stationär in der Regel 5-9 Tage, kann je nach körperlicher und psychischer Verfassung aber auch länger dauern. Die Entgiftung umfasst ausschließlich die Zeit des stationären Aufenthalts.
Voraussetzung für eine medizinische Entgiftung ist eine Anschlussunterbringung in einer stationären psychosomatischen Fachklinik, bei der eine medizinische Entwöhnungsbehandlung durchgeführt werden kann. Die „Entwöhnung“ ist ein Bestandteil einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung Suchtkranker mit dem Ziel einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern, die Erwerbstätigkeit wiederherzustellen, eine geminderte Erwerbstätigkeit wesentlich zu bessern oder den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit abzuwenden. Wichtig ist es, dass diese direkt an eine Entgiftungsbehandlung anschließt. Die Entwöhnung kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Zielsetzung ist die langfristige Stabilisierung und Aufrechterhaltung der Abstinenz sowie das Zurückfinden in den Lebensalltag. Die Dauer liegt, je nach Schwere der Erkrankung und den individuellen Fortschritten des oder der Betroffenen, bei einigen Monaten.
Sofern eine Entwöhnungsbehandlung angeboten werden kann, ist für den Erfolg der Behandlung ausschlaggebend, inwieweit der oder die Betroffene mitwirkt. Diese Verbindlichkeit ist bei unter 18-jährigen nicht unbedingt gegeben. Oftmals fehlen die Bereitschaft, die Akzeptanz und das Verständnis für eine Entwöhnungsbehandlung. Die Notwendigkeit wird von Eltern und Angehörigen gesehen, von den betroffenen Jugendlichen nicht zwangsläufig.
1 Der „Clean Schein“ ist eine Bescheinigung, die nach Durchlaufen einer Entgiftungsbehandlung für den Betroffenen ausgestellt wird.
Wird ein Patient oder eine Patientin unter 18 mit einem sogenannten Substanzmissbrauch im Klinikum Nürnberg oder im Bezirksklinikum in Ansbach vorstellig, kann in beiden Kliniken keine Entwöhnungsbehandlung angeboten werden.
Allerdings geht dieser Substanzmissbrauch in vielen Fällen mit psychischen Belastungen oder sogar einer psychischen Störung einher. Für diese Diagnose wiederum wird ein umfangreiches Behandlungsangebot vorgehalten. Sowohl im Klinikum Nürnberg als auch in den Bezirkskliniken wird diese Behandlung regelhaft angeboten. Es handelt sich beim Klientel in den meisten Fällen um Patienten und Patientinnen, die neben dem Suchtproblem eine psychische Störung haben, die es primär zu behandeln gilt, um hierdurch sekundär auch den Substanzmittelabusus zu beeinflussen.
Während des stationären Aufenthaltes findet auch eine Entgiftung statt, um hier überhaupt ein Setting zu ermöglichen, in dem psychotherapeutisch behandelt werden kann. Bei Behandlung der Grundproblematik (Depression, soziale Ängste etc.) verändert sich sehr häufig auch die Konsumproblematik.
Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Jugendlichen stellt die Zeit bis zum 18. Lebensjahr eine besonders vulnerable Phase dar. Süchte, die sich in dieser Altersspanne manifestieren, haben langwierige Auswirkungen auf das Erwachsenenalter und die körperliche bzw. psychische Entwicklung des bzw. der Heranwachsenden. Bei rechtzeitiger Behandlung des Suchtmittelmissbrauchs und der psychischen Störung kann einer Manifestierung erfolgreich entgegengewirkt werden. Die Kriterien für eine manifeste Suchterkrankung sind in dieser Altersstufe aber selten erfüllt und es kann nur in sehr wenigen Fällen bei unter 18-jährigen eine manifestierte Abhängigkeitserkrankung in Bezug auf Suchtmittel diagnostiziert werden. Ein phasenweiser Missbrauch, der sich nur auf diese kritische Lebensphase mit ihren besonderen Entwicklungsaufgaben bezieht, ist hingegen relativ häufig.
Daraus folgt, dass in den gängigen Statistiken die Diagnose Substanz- bzw. Alkoholabhängigkeit bzw. –missbrauch bei unter 18jährigen kaum repräsentiert ist und somit die Kostenträger kaum Grund zum Handeln sehen. Durch die fehlenden quantitativen Bedarfsdaten wird aktuell seitens der ärztlichen Klinikleitungen des Klinikums Nürnberg und des Bezirksklinikums Ansbach2 keine Möglichkeit zur Stationserweiterung im Bereich der U18-Entgiftungsplätze für das Klinikum Nürnberg und das Bezirksklinikum Ansbach gesehen.
2. Angebotslage außerhalb Mittelfrankens
Neben dem Klinikum Nürnberg und dem Bezirksklinikum Ansbach gibt es bayern- bzw. bundesweit Fachkliniken, die geforderte Entgiftungs- und/oder Entzugsplätze anbieten. Im Folgenden soll ein Überblick darüber geschaffen werden, welche Kliniken im näheren Umfeld eine Entgiftung anbieten.
2 Fachliche Einschätzung von Dr. med. Nonell – Ärztliche Leitung der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Prof. Dr. med. Hillemacher – Ärztliche Leitung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (beide Klinikum Nürnberg) sowie Fr. Dr. Herrmann, Chefärztin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes und Jugendalters des Bezirksklinikums Ansbach.
Bundesland Bayern:
Bezirkskrankenhaus Bayreuth (Bayern/ Oberfranken) Entgiftungen dauern üblicherweise ein bis zwei Wochen und gehen häufig einer stationären Jugendhilfemaßnahme (z.B. Wohngruppe oder Langzeitsuchtbehandlung) voraus, damit sichergestellt ist, dass der/die Jugendliche bei Aufnahme auch wirklich drogenfrei ist. Daher werden sie meist auf einer geschlossenen Station durchgeführt.
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth gibt es seit Oktober 2020 eine offene Station zur Behandlung von Jugendlichen mit problematischem Konsum mit 6 Plätzen. Die Jugendlichen kommen nicht „nur“ zu einer Entgiftung, sondern machen freiwillig eine mehrmonatige Therapie. Bayernweit handelt sich bei dieser Station um die einzige offene Station. Die Aufnahme erfolgt nach ambulanter Vorstellung des Patienten bzw. der Patientin über eine Warteliste. Es werden auch Patienten und Patientinnen über das Versorgungsgebiet Oberfranken hinaus aufgenommen. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen die Wochenenden während therapeutischer Belastungserprobung zu Hause verbringen.
Bezirkskrankenhaus Landshut (Bayern/Niederbayern) Im BKH Landshut gibt es im Bereich der Kinder und Jugendpsychiatrie eine Suchtambulanz, in der sich Jugendliche mit ihren Angehörigen niederfrequent vorstellen und unterstützt werden können. Zudem wird eine qualifizierte Entgiftung für Patienten auf einer geschützten Station für Jugendliche im Rahmen von 4-6 Plätzen angeboten. Dieses Angebot bezieht sich auf den Bezirk Niederbayern. Die Entgiftung erfolgt bei Freiwilligkeit und Wunsch. Eine Unterbringung gegen den Willen des oder der Jugendlichen, beispielsweise auf richterliche Anordnung und in einem geschlossenen Setting, erfolgt im BKH Landshut zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Josefinum Kinderkrankenhaus Augsburg (Bayern/Schwaben) Das Kinderkrankenhaus in Augsburg setzt ein dreistufiges Konzept um. Dieses besteht aus einem qualifizierten Entzug, einer Entwöhnungsbehandlung und einer Rehabilitationsunterbringung im Rahmen eines 12-16-wöchigen Klinikaufenthalts für Kinder und Jugendliche. Es stehen 8 Behandlungsplätze zur Verfügung. Die Plätze auf der spezialisierten Suchtstation können von Patientinnen und Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet belegt werden. Auch aus Nürnberg sind hier Unterbringungsfälle bekannt. Mehr als die Hälfte der Jugendlichen kommen unfreiwillig bzw. auf richterlichen Beschluss und weisen in vielen Fällen bereits eine seit Jahren manifestierte Suchtproblematik vor. Bereits im Vorfeld der Unterbringung wird ein enger Kontakt zwischen Patient und Angehörigen forciert, um Strategien und Umgang mit dem Thema „Zwangsaufnahme“ zu thematisieren. Im Behandlungsverlauf wird eruiert, inwieweit die Anschlussbehandlung und Therapie bei den Patienten vor Ort gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang wird ein enger Kontakt mit den Jugendämtern und Drogenhilfeeinrichtungen gepflegt. In vielen Fällen geht der Drogenkonsum mit einer psychischen Erkrankung einher. Ziel des Aufenthalts ist die Wiederherstellung der Alltagsfunktionen. Dies soll über die Zeit des Aufenthalts angestoßen und vor Ort – in Form einer ambulanten Behandlung oder Therapie – weitergeführt werden.
Eine weitere Klinik die in Bayern Entgiftung für unter 18-jährige anbietet, ist die kbo- Heckscher-Klinikum gGmbH in München, jedoch ausschließlich für das Einzugsgebiet Oberbayern.
Bundesland Baden-Württemberg:
Klinikum am Weissenhof, Zentrum für Psychiatrie Weinsberg (Baden-Württemberg) In der Kinder- und Jugendpsychiatrie Weinsberg stehen 11 Entgiftungsplätze zur Verfügung für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Vor der Aufnahme ist ein Vorgespräch mit dem bzw. der Jugendlichen und den Angehörigen erforderlich. Es handelt sich dabei um eine offene Station. Die stationäre Behandlung ist auf 9 Wochen ausgelegt. Ein wichtiger Bestandteil der Therapie ist die Perspektivplanung. Bereits während der Behandlung werden Therapie und Beratungsmöglichkeiten bei den Jugendlichen vor Ort eruiert und Kontakt mit den Fachkräften aufgenommen, um hier den Übergang von der stationären Therapie in das ambulante System lückenlos zu ermöglichen. Auch die Institutionen des Nürnberger Drogenhilfenetzwerkes sind in diesem Zusammenhang bekannt. Die geschlossene Station wird nur auf richterlichen Beschluss für die Jugendlichen vorgesehen. In diesen Fällen sind die U18-jährigen häufig von Doppeldiagnosen betroffen.
Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg, Ravensburg (Baden-Württemberg) In Ravensburg werden Alkohol- und Drogenindikationen bei unter 18-Jährigen im Rahmen eines 9-wöchigen Aufenthalts behandelt. Es handelt sich hierbei um eine offene Station. Eine Zwangsunterbringung auf richterlichen Beschluss ist ausgeschlossen. Es stehen bis zu 12 Behandlungsplätze zur Verfügung. Eine bundesweite Aufnahme ist möglich.
3. Beratungsangebote der Suchthilfe nach der Stabilisierung durch den Entzug
oder eine Entgiftung
In Nürnberg gibt es ein gut ausgebautes Netz an Angeboten der Suchthilfe und der Suchtprävention3, einschließlich der Schnittstelle zur Jugendhilfe. Das Portfolio umfasst diverse Beratungsangebote für junge Menschen und ihre Familien. Die Angebote richten sich an alle Jugendlichen, die sich beraten und unterstützen lassen wollen. Die Angebote sind für alle jungen Menschen geeignet, unabhängig von einer eventuellen Suchtproblematik in den jeweiligen Familien.
In vielen Fällen suchen betroffene Jugendliche oder deren Angehörige nicht auf direktem Wege eine Suchtberatungsstelle auf. Häufig wenden sich Betroffene in einem ersten Schritt
3 Die Bundesregierung hat am 12.04.2023 neue Eckpunkte für Gesetzgebungsvorhaben zum Umgang mit Cannabis öffentlich vorgestellt. In einem ersten Schritt soll der Anbau in nicht gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften soll in einem zweiten Schritt regional begrenzt und befristet als Modellvorhaben umgesetzt werden. Die Auswirkungen der Legalisierung von Genusscannabis auf den Gesundheits- und Jugendschutz sind insbesondere hinsichtlich der Suchtprävention eingehend zu bewerten und entsprechende Handlungserfordernisse abzuleiten, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen.
an die Jugendhilfe. Erziehungs- und Familienberatungsstellen in städtischer und freier Trägerschaft im Stadtgebiet Nürnberg, Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen und der Kinder- und Jugendarbeit sind Ansprechpartner im Sinne einer Erstberatung.
Darüber hinaus besteht mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes ein zentrales Angebot. Hier ist die allgemeine Förderung junger Menschen im Rahmen der Familienberatung nach § 16 SGB VIII als gesetzliche Pflichtaufgabe verankert. Sie hat eine überaus wichtige Funktion im Angebotsportfolio des ASD. Grundsatzziel ist es, Fähigkeiten und Ressourcen junger Menschen zu fördern oder zu entwickeln, die sie zu einer eigenständigen, verantwortungsbewussten Lebensführung befähigen. Die Beratung bezieht sich auf die ganze Bandbreite individueller Bedürfnisse und Problemlagen und kann/muss auch in einem sehr umfassenden Ansatz im Kontext der „Hilfen zur Erziehung“ durchgeführt werden. Die Beratungsarbeit umfasst dabei die Information über Angebote, die Vermittlung von Unterstützungsangeboten sowie die Beratung an sich.
Zwischen dem Bereich der Jugendhilfe und der Drogenhilfe besteht ein enger Austausch. Betroffene Klientinnen oder Klienten wie auch deren Angehörige werden entsprechend weitervermittelt. Hier besteht eine Schnittstelle zwischen Kommune und freien Trägern der Drogenhilfe, um Kinder, Jugendliche und Angehörige adäquat unterstützen zu können.
Junge Menschen und ihre Familien können sich bei Bedarf natürlich auch an weitere Ansprechpersonen wenden. Insbesondere Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen etc. stellen wichtige Ressourcen für die Betroffenen dar und übernehmen bei Bedarf Vermittlungsarbeit zu Institutionen der Jugend-und Suchthilfe.
Im Folgenden werden Einrichtungen aufgeführt, die gezielt auf den Bedarf und die Beratung von suchterkrankten Personen ausgerichtet sind. Dabei stehen auch unter 18-Jährige im Fokus der Arbeit.
3.1. Mudra – Alternative Jugend und Drogenhilfe Nürnberg e. V.
Seit über 40 Jahren bietet die Mudra alternative Jugend und Drogenhilfe e. V. ein breites Spektrum an ambulanten und stationären Angeboten in der Kinder- und Jugendhilfe, der Prävention und Drogenhilfe, Familienhilfe und Migrationsarbeit. Neben einer Beratungsstelle, bei der unter anderem auch unter 18jährige und deren Angehörige in Suchtfragen unterstützt werden können, hat die Mudra mit dem Base Camp eine stationäre Einrichtung für die Unterbringung von Jugendlichen zwischen 13-21 Jahren geschaffen. Nach einer geplanten Entgiftung kann die weitere Behandlung und Begleitung in einer solchen Wohnform sinnvoll sein. Mit der Erfahrung und der bestehenden Fachkompetenz leistet die Mudra einen wichtigen Beitrag, um die Jugendlichen und Heranwachsenden hinsichtlich alternativer Perspektiven in ihrer individuellen Lebenssituation zu sensibilisieren. Der Schwerpunkt der Arbeit der Mudra alternative Jugend und Drogenhilfe e.V. liegt dabei auch der Beratung und Unterstützung bei einer Problematik mit illegalen Substanzen.
3.2. Caritas Suchtberatung Nürnberg
Die Caritas Suchtberatung unterstützt Nürnberger Bürgerinnen und Bürger bei einer Alkoholoder Medikamentensucht. Der Schwerpunkt liegt dabei in erster Linie auf legalen Substanzen. Ratsuchende sind hier in erster Linie von einer Alkoholsucht betroffen. Das Angebot der Caritas Suchtberatung ist dabei allgemein gehalten und richtet sich auch an unter 18-Jährige
und deren Angehörige. Neben Einzelgesprächen kann auch die Vermittlung in Therapieplätze angeboten werde. Darüber hinaus ist die Einrichtung auch nach einer Therapie bereit, den Klienten bzw. die Klientin weiter zu begleiten und im Bedarfsfall zu beraten.
3.3. Suchthilfezentrum der Stadtmission
Das Suchthilfezentrum bietet Beratung und Begleitung für Jugendliche, Angehörige und Fachkräfte. Der Schwerpunkt liegt dabei in erster Linie auf legalen Suchtmitteln. Dabei geht es u.a. auch um die Vermittlung in Therapieeinrichtungen. Mit dem HALT - Projekt bietet die Stadtmission überdies ein bundesweites Projekt an, dass Jugendliche und Adoleszenten nach einer Einlieferung ins Krankenhaus durch übermäßigen Alkoholkonsum, am Krankenbett aufsucht. Hier wird niedrigschwellige Hilfe angeboten und das Gespräch mit den unter 18-Jährigen gesucht. Dieses Projekt existiert bereits seit vielen Jahren und bietet erfolgreiche Hilfe an, um Jugendlichen in Ihrer Lebenswelt und auf Augenhöhe zu begegnen.
3.4. Weitere Angebote im Bereich der Suchthilfe
Das Nürnberger Netzwerk der Drogenhilfe umfasst verschiedene Träger mit unterschiedlichen Angeboten für bestimmte Zielgruppen. Die Beratung und Begleitung von unter 18-jährigen spielt aktuell eher eine untergeordnete Rolle. Auch aus Sicht der Einrichtungen deckt die derzeitige Angebotslandschaft den Bedarf aktuell nicht adäquat ab. Die Corona-Pandemie hat die psychischen Belastungen unter Jugendlichen und Adoleszenten verschärft, Suchproblematiken haben sich augenscheinlich manifestiert.
4. Fazit
Bayernweit stehen für die unter 18-jährige Patientengruppe nur eine überschaubare Anzahl an Entgiftungsplätzen und Plätzen für Entwöhnungsbehandlungen zur Verfügung. Aktuell wird durch die befragten Kliniken beobachtet, dass die Anfragen nach der Corona-Pandemie massiv ansteigen und erkennbar wird, dass zunehmend auch Jugendliche zwischen 14 und 16 betroffen sind. Die Prognosen für diese Altersgruppe sind nur dann gut, wenn ein entsprechendes Angebot gemacht werden kann. Dieses beinhaltet die qualifizierte Entgiftung, eine Entwöhnungsbehandlung und eine langfristige Therapie in Heimatnähe. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang auch eine Sensibilisierung dahingehend, dass bei Heranwachsenden das Grundproblem oft mit fehlendem Problembewusstsein einhergeht. Eine Entgiftung sollte Hand in Hand mit einer Entwöhnungsbehandlung gehen, nur so kann das Konsumbewusstsein und die Motivation für eine gelingende Nachsorge und Therapie auch tatsächlich erreicht werden.
Grundsätzlich ist die Jugend eine Phase der ständigen Veränderung. Das spiegelt sich neben Lebensplanungen, -ideen und sozialem Kreis auch im Konsumverhalten von legalen und illegalen Suchtstoffen wider. Dadurch, dass diese Lebensphase von viel Veränderung geprägt ist, ist es üblich, bei Heranwachsenden im Kontext medizinischer Diagnostik eher Verhaltensauffälligkeiten zu beschreiben und diese über einen gewissen Zeitraum zu beobachten, bevor eine Diagnose gestellt wird. Suchtbezogene Auffälligkeit werden daher häufig nicht direkt als Diagnose benannt und dementsprechend nicht statistisch erfassbar dokumentiert. Konsequenz daraus ist, dass derzeit die quantitative Grundlage für die Bedarfsermittlung nicht vorhanden ist und daher für die Kostenträger auch keine hinreichende Grundlage für das Schaffen von entsprechenden Versorgungsplätzen für Heranwachsende mit Suchtproblematiken.
Um dieses Defizit zu beseitigen und die Bedarfslage in quantitativer Hinsicht gegenüber den Kostenträgern ausreichend dokumentieren zu können sind aus Sicht der Verwaltung weiterführende Untersuchungen erforderlich. Aktuell ist beabsichtigt die Bedarfslage im Rahmen des durch das Klinikum Nürnberg und die PMU Nürnberg initiierten sog. „Nürnberger Modells“ (vgl. Darstellung im Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 11.05.2023) wissenschaftlich untersuchen zu lassen.
Durch den wissenschaftlichen Ansatz kann eine umfangreichere Datengrundlage hinsichtlich der Versorgungslage geschaffen werden, um konkret die regionalen Bedarfe und Lücken in Nürnberg wissenschaftlich fundiert zu erfassen. Die so gewonnenen Erkenntnisse können dann als Grundlage herangezogen werden um passgenaue Maßnahmen abzuleiten und etwaige Bedarfe gegenüber den Kostenträgern zu dokumentieren.
Parallel hierzu können Ansätze für eine vertiefte Kooperation zwischen dem Klinikum Nürnberg, der Mudra und der Stadt Nürnberg – beispielsweise in Form einer regelmäßigen ärztlichen Sprechstunde in den Räumen der Mudra oder im Klinikum – weiterverfolgt werden.