Beschlussvorlage NüSt/010/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 04.05.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stufenzuordnung Pflegefachkräfte bei Übernahme nach Ausbildung
Anlagen: 230427_Anlage Stufenzuordnung Pflegefachkräfte bei Übernahme nach Ausbildung
Sachverhalt (kurz):
Aufgrund einer im TVöD vorhandenen Regelung kann das Klinikum Nürnberg Pflegefachkräfte bei Übernahme nach der generalistischen Ausbildung in Stufe 3 (NürnbergStift Stufe 2) einstellen. Diese Möglichkeit hat das NürnbergStift nicht, weshalb es am Arbeitsmarkt einen eklatanten Nachteil bei der Übernahme gegenüber dem Klinikum hat. Dieser Nachteil soll über die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage ausgeglichen werden. Die Pflegeeinrichtungen können alle Kosten, die zur Personalgewinnung anfallen, in die Pflegesätze einkalkulieren. Dazu gehören insbesondere Zulagen sowie Vermittlungskosten. Diese Kosten sind in den Pflegesatzverhandlungen nachzuweisen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Summe von 176,03 € wird monatlich und je nach Anzahl der übernommenen Schüler gewährt. Die Anzahl ist jedes Jahr unterschiedlich, deshalb kann eine genaue Schätzung nicht vorgenommen werden. Insgesamt sind beim NüSt aktuell 20 Ausbildungsplätze ausgewiesen. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/010/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten werden in die Pflegesatzverhandlungen eingebracht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
DIP
PA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/010/2023
Beschlussvorschlag:
Bei Übernahme generalistisch ausgebildeter Pflegefachkräfte nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen den Stufen 2 und 3 der EGr. P7 TVöD (aktuell 176,03 €) zugestimmt.