Sitzungsunterlagen
Sitzung des Werkausschusses
NürnbergStift (NüSt)
- direkt im Anschluss an den
Sozialausschuss -
04.05.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital - Aktueller Sachstand Berichtvorlage NüSt/008/2023 4 1_1_Sachverhalt Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital - Aktueller Sachstand 8
* TOP Ö 1.1 Stufenzuordnung Pflegefachkräfte bei Übernahme nach Ausbildung Sitzungsvorlage NüSt/010/2023 12 230427_Anlage Stufenzuordnung Pflegefachkräfte bei Übernahme nach Ausbildung 15
TOP Ö 2 Aktuelle Situation – Mündlicher Bericht Berichtvorlage NüSt/007/2023 17
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses NürnbergStift (NüSt)
- direkt im Anschluss an den Sozialausschuss -
Sitzungszeit
Donnerstag, 04.05.2023, 10:30 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital - Aktueller Sachstand Bericht
Ries, Elisabeth
2. Aktuelle Situation – Mündlicher Bericht Bericht
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.03.2023,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 04.05.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital - Aktueller Sachstand
Anlagen: 1_1_Sachverhalt Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital - Aktueller Sachstand
Bericht:
Mit dem Heilig-Geist-Spital bietet das NürnbergStift betreutes Wohnen mit 106 Wohnungen im Herzen der Nürnberger Altstadt. Im Unterschied zu den Pflegestandorten des NüSt gehören die Gebäudlichkeiten des „HeiGei“ aber nicht zum Vermögen des Eigenbetriebes, sondern der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg. Aufgrund der öffentlichen Darlehen für Wiederaufbau und Modernisierung des Heilig-Geist- Spitals in den 80er Jahren sind die Wohnungen einkommensschwachen Personen vorbehalten und werden nicht frei auf dem Markt angeboten. Ein sogenannter Wohnberechtigungsschein 1 erhältlich beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - ist erforderlich. Die Erlöse des Heilig-Geist-Spitals, die das NürnbergStift durch die Vermietung der Wohnungen erzielen konnte, betrugen im Jahr 2022 rund 280.000 Euro. Demgegenüber standen Aufwendungen insbesondere für Wartung und Instandhaltung, Personal, Energiekosten und Verwaltungsbedarf. Für das Jahr 2022 ergibt sich voraussichtlich eine Unterdeckung von 17.650 Euro. Erlössteigernd wird eine moderate Mieterhöhung im Rahmen der bestehenden Sozialbindung in Abstimmung mit Stk/3 und SHA angestrebt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
TOP: 1.1
zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 04.05.2023
Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital - Aktueller Sachstand
S a c h v e r h a l t
1. Grundsätzliches
Mit dem Heilig-Geist-Spital bietet das NürnbergStift betreutes Wohnen im Herzen der Nürnberger Altstadt. Im Unterschied zu den Pflegestandorten des NüSt gehören die Gebäudlichkeiten des „HeiGei“ aber nicht zum Vermögen des Eigenbetriebes. Gebäudeeigentümer ist vielmehr die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg, deren Interessen die Stiftungsverwaltung Stk/3 vertritt. Mieterin der Gebäudlichkeiten ist das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg. Der Stiftungszweck der gemeinnützigen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg sieht die „Unterstützung bedürftiger Personen“ vor, sowie „die Unterstützung von Einrichtungen und Anstalten der Stadt Nürnberg, die der Altenhilfe dienen und die selbst als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, durch die Überlassung von Gebäuden und die Zuwendung von Geldmitteln“ (Stiftungssatzung vom 16.06.1997). Gemäß Stiftungszweck kann also die Seniorenwohnanlage unterstützt werden, weshalb die anteilige Miete von NüSt bislang in voller Höhe von der Stiftung zurückerstattet wurde, in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stiftung. NürnbergStift ist Nutzer für denjenigen Teil der Gebäude, der für die Seniorenwohnanlage zur Verfügung steht. Das entsprechende Vertragsverhältnis sowie die Konstellation der Rechte und Pflichten der jeweiligen Akteure regelt der aktuell gültige Mietvertrag zwischen der Heilig-Geist- Spital-Stiftung Nürnberg und der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2015. NüSt ist nicht der einzige Nutzer, aber mit einem Anteil von rund 79 % der größte Nutzer im Heilig- Geist-Spital. Das 2009 bis 2011 sanierte Heilig-Geist-Haus am nördlichen Pegnitzufer / Hans- Sachs-Platz ist hierbei nicht berücksichtigt. Weitere Nutzer im Heilig-Geist-Spital sind z.B. das Bündnis für Familie, der Verein „Die Stadtführer“, ein Juwelier u.a.. Folgender Grundriss dient der Übersicht über die verschiedenen Gebäudeteile des Heilig-Geist- Spitals (rote Umrandung):
Haus 6
Haus 4
Haus 5
Haus 1 + 2
2. Leben und Wohnen im Heilig-Geist-Spital
Aktuell (Stand 17.03.2023) nennen 110 Menschen das Heilig-Geist-Spital ihr Zuhause.
2.1 Eckdaten
Insgesamt bietet NürnbergStift in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden 106 Wohnungen. Folgende Eckdaten sind kennzeichnend für das Leben und Wohnen im Heilig-Geist-Spital: 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen, jeweils mit Bad/WC 30 m² bis 60 m², einige wenige liegen größenmäßig darunter bzw. darüber teilweise mit Balkon/ Terrasse inkl. Küchen seniorengerechte Bäder kleine Küche und Bibliothek als Gemeinschaftsräume; für Bewohnerinnen und Bewohner z.B. für Geburtstagsfeiern nutzbar, zudem Gemeinschafts-Terrasse mit Blick zur Pegnitz; kostenloses W-LAN in der Bibliothek Veranstaltungsangebote und Feste Kontakt und Unterstützung durch das Team des Heilig-Geist-Spitals vor Ort
Eine ambulante Versorgung bei auftretender Pflegebedürftigkeit kann jede Bewohnerin und jeder Bewohner frei wählen. Der ambulante Dienst des NürnbergStift betreut derzeit 14 Kunden im Heilig-Geist-Spital. Der Mietpreis für die 106 Wohnungen variiert je nach Wohnungstyp und liegt bei 4,30 Euro bis 6,00 Euro pro m² Grundmiete. Hinzu kommen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung (Winterdienst, Kosten der Wasserversorgung, Gebäudereinigung, Müllbeseitigung etc.). Ferner wird eine Servicepauschale in Höhe von 50 Euro erhoben, die u.a. Leistungen der 24-Stunden- Notrufbereitschaft umfasst (Vertragspartner sind die Johanniter) sowie z.B. die Bereitstellung einer hauseigenen Automatenwaschküche. Eine Kaution wird nicht verlangt. Aufgrund der öffentlichen Darlehen für Wiederaufbau und Modernisierung des Heilig-Geist-Spitals in den 80er Jahren sind die Wohnungen einkommensschwachen Personen vorbehalten und werden nicht frei auf dem Markt angeboten. Ein sogenannter Wohnberechtigungsschein 1 - erhältlich beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - ist erforderlich. Einen Wohnberechtigungsschein dieser Kategorie erhält z.B., wer über ein Jahreseinkommen von max. 14.000 Euro (Single) bzw. max. 22.000 Euro (Zwei-Personenhaushalt) verfügt. Berücksichtigt wird das Bruttoeinkommen, abzgl. 10 % wenn Steuern bezahlt werden bzw. z.B. Krankenversicherungs- Beiträge entrichtet werden; weitere Freibeträge sind möglich (genaue Berechnungen bei SHA).
2.2 Instandhaltung und Energieeffizienz Der Zustand der Wohnungen ist einfach und entspricht dem Altbaustandard. Bei jedem Mieterwechsel werden Schönheitsreparaturen durchgeführt, gegebenenfalls Küchen erneuert. Soweit NüSt im Einzelnen zuständig ist, werden weitere Instandhaltungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit der Stiftungsverwaltung Stk/3 als Gebäudeeigentümer laufend vorgenommen. So konnten in den vergangenen vier Jahren u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Ertüchtigung der Toranlage (Zufahrt Innenhof d. Insel Schütt - erleichterte Bedienung) Komplett-Erneuerung der Aufzüge im Haus 2 (Sudeprediger) und Haus 6 (Kreuzigungshof) Einbau 15 neuer Fenster in 4 Wohnungen Sanierung von weiteren 3 Fenstern in 1 Wohnung neuer E-Türantrieb im Haus 1 Teilabbruch des Müllhäuschens für neuen Notausgang der Gastronomie
Ferner erfolgte eine Neu-Vermessung der gesamten Anlage, um auf aktuelle Daten und Pläne als Grundlage für weitere Maßnahmen zurück greifen zu können. Diese Vermessung ist zudem
auch Grundlage für das Hochbauamt der Stadt Nürnberg, das im Auftrag von Stk/3 eine Brandschutzbewertung der gesamten Anlage vornimmt und hierfür derzeit weitere Gebäudeanalysen durchführt. Die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen und den Bauunterhalt derjenigen Gebäudeteile, die ausschließlich für das betreute Wohnen durch NüSt genutzt werden, müssen seitens NüSt finanziell mitgetragen werden. Gemäß oben genanntem Mietvertrag gilt: Bis zu einem Betrag von 200.000 Euro jährlich wird eine 50:50-Regelung zwischen Stiftung und NüSt angewandt. Darüberhinausgehende Maßnahmen obliegen dem Gebäudeeigentümer. Die Energieeffizienz der Liegenschaft ist verbesserungswürdig, der bestehende Denkmalschutz lässt dies aber nur eingeschränkt zu. Um dennoch Verbesserungen zu erzielen, hat sich das NürnbergStift entschieden, sämtliche Leuchtmittel in den Allgemeinbereichen (Flure, Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume) gegen Energiesparende LED-Leuchten auszutauschen und nutzt hierfür Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Nürnberg. So kann der Verbrauch von Allgemeinstrom deutlich reduziert werden und laut Kommunalem Energiemanagement KEM rund 3,4 t CO pro Jahr eingespart werden. Bisher konnten bereits 300 Leuchtmittel getauscht werden. Bis Mitte 2023 werden es insgesamt 810 Energieeffiziente LED-Leuchtmittel sein. Stk/3 lässt in 2023 zudem den Zustand der Dächer des Heilig-Geist-Spitals überprüfen. Mittelfristig sollen die Dächer saniert und auch hier energetische Einsparungen realisiert werden. Der Austausch der Brandmeldeanlage wurde für 2023 in Aussicht gestellt.
2.3 soziale und kulturelle Teilhabe Das Heilig-Geist-Spital bietet nicht nur Wohnraum, sondern setzt in großem Maße auch auf Aktivitäten und Veranstaltungen mit sozialer und kultureller Teilhabe für seine Bewohnerinnen und Bewohner. So wird jährlich eine Gedächtnisfeier anlässlich der Spitalstifter Konrad Groß und Herdegen Valzner veranstaltet, begleitet durch einen Gottesdienst mit der Pfarrerin Claudia Voigt-Grabenstein der Lorenzkirche. Gemeinsam mit Gästen aus Politik und Gesellschaft wird musiziert und gespeist, es gibt Raum für Gespräche und den Austausch untereinander. Weitere Angebote umfassen: Besuche des Christkindlesmarktes und des Nürnberger Volksfestes mit Unterstützung des Schaustellerverbandes. Dieser organisiert zweimal im Jahr für die Bewohnerinnen und Bewohner einen Erlebnistag, inkl. kostenlosem Essen, Getränke und Karussellfahrt. Angebot eines „1:1-Tandem: erste Schritte in die digitale Smartphone- oder Tablet-Welt“. Hier werden Wege in die digitale Welt für Ältere in Kooperation mit dem Seniorenamt durch einen ehrenamtlichen Digitallotsen eröffnet. Treffpunkt hierfür ist die Bibliothek, möglich ist auch ein privates Einzelcoaching in den Wohnungen. Energieberatung in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE: Als weiteres Angebot erfolgte z.B. Ende 2022 eine umfangreiche Beratung der N-ERGIE für die Bewohnenden. Hier wurde eine 1,5 stündige allgemeine Beratung zu Energiesparmaßnahmen und auf Wunsch auch individuelle Beratungen zur Energieeinsparung in den Wohnungen durchgeführt (Angebot besteht weiterhin). Geselliges Beisammensein im Senioren Café jeden Dienstag und Donnerstag in der Cafeteria im Heilig-Geist-Spital Ehrenamtliches musizieren mit dem Orchester Saitenzauber aus dem Heilig-Geist-Spital: Im Sommer 3-wöchig im Innenhof, im Winter jeweils im Restaurant Weinstube. Unter dem Motto „reden wir gemeinsam – beten wir gemeinsam“ laden ehrenamtlich tätige Bewohnerinnen und Bewohner zum 14-tägigen Gebets- und Gesprächskreis zu einer gemütlichen Runde in die Bibliothek ein Gesundheitliche Veranstaltungen im Heilig-Geist-Spital (z.B. Augen – und Ohrentestungen) Den jährlichen Reigen an Festen und Veranstaltungen rundet die Weihnachtsfeier im Heilig- Geist-Spital ab.
Daneben ist es dem Team des Heilig-Geist-Spitals gelungen, enge Netzwerke zu relevanten Kooperationspartnern und Fachdienststellen zu knüpfen und ein starkes ehrenamtliches Engagement aufzubauen. Beides kommt den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute: Sei es durch eine kurzfristige Beratungsmöglichkeit im Bedarfsfall seitens des sozialpädagogischen Fachdienstes oder mit kleinen Aufmerksamkeiten und Geschenken zu Weihnachten durch Ehrenamtliche und Spender.
2.4 Gut durch die Krise: Das Heilig-Geist-Spital während der Corona-Pandemie Die oben genannten Aktivitäten und Veranstaltungen mussten pandemiebedingt in den Jahren 2020 bis 2022 stark eingeschränkt werden. Gerade in dieser Zeit war es aber auch für die Mieterinnen und Mieter im Heilig-Geist-Spital besonders wichtig, ein Mindestmaß an Kontakt zu Mitmenschen zu unterhalten (soweit gemäß den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen erlaubt). Fenstergottesdienste unter dem Motto „Öffnen Sie Herz und Fenster“ und Hofkonzerte fanden während dieser Zeit großen Anklang. Kostenlose Masken und Desinfektionsmittel, bzw. ein Angebot an Antigen-Schnelltests wurden für die Einrichtung organisiert. Spezialreinigungen der Gänge, Handläufe, Klingelanlagen und keimanfälliger Flächen wurden durchgeführt, Informationsbriefe verteilt. Die NüSt-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter im Heilig-Geist-Spital (insgesamt 2,5 Vollzeitstellen) unterstützten die Bewohnenden ferner mit der Organisation eines Lieferangebotes für ein kostengünstiges Mittagessen, da z.T. bisher genutzte Gastronomieangebote geschlossen blieben und damit für die Versorgung entfielen. Auch ein Einkaufs- und Lieferservice für Lebensmittel wurde angeboten. Die Impfbereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner im Heilig-Geist-Spital war hoch. Insgesamt blieb das Heilig-Geist-Spital von größeren Ausbruchsgeschehen mit Covid-Infektionen während der Pandemie verschont (soweit bekannt).
3. Finanzen und Ausblick
Die Erlöse des Heilig-Geist-Spitals, die das NürnbergStift durch die Vermietung der Wohnungen erzielen konnte, betrugen im Jahr 2022 rund 280.000 Euro. Demgegenüber standen Aufwendungen insbesondere für Wartung und Instandhaltung, Personal, Energiekosten und Verwaltungsbedarf. Für das Jahr 2022 ergibt sich voraussichtlich eine Unterdeckung von 17.650 Euro. Der Auslastungsgrad liegt bei 99,5 % im Jahresschnitt und ist damit bereits enorm hoch. Wohnungen sind nur wenige Tage im Jahr nicht vermietet. Diese freien Tage werden für Renovierungsarbeiten zwischen den Mietverhältnissen genutzt. Eine Erlössteigerung ist auf diesem Weg also nicht möglich. Eine Senkung der Energiekosten wurde soweit möglich (vgl. oben) bereits angegangen. Durch die Nutzung des städtischen Sonderfonds ist es gelungen, diese zusätzlichen Investitionskosten nicht auf die Mieterinnen und Mieter umlegen zu müssen. Erlössteigernd wird eine moderate Mieterhöhung im Rahmen der bestehenden Sozialbindung angestrebt. Die genaue Höhe der Steigerung wird derzeit mit Stk/3 und SHA abgestimmt. Sie soll fortan bei Mieterwechseln durchgeführt werden. Alle aktuellen Mieterinnen und Mieter müssen somit derzeit keine steigenden Mietkosten befürchten. Gleichzeitig wird der aufgezeigten Deckungslücke künftig ein Stück weit entgegengewirkt.
ÖÖ 11..11
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 04.05.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stufenzuordnung Pflegefachkräfte bei Übernahme nach Ausbildung
Anlagen: 230427_Anlage Stufenzuordnung Pflegefachkräfte bei Übernahme nach Ausbildung
Sachverhalt (kurz):
Aufgrund einer im TVöD vorhandenen Regelung kann das Klinikum Nürnberg Pflegefachkräfte bei Übernahme nach der generalistischen Ausbildung in Stufe 3 (NürnbergStift Stufe 2) einstellen. Diese Möglichkeit hat das NürnbergStift nicht, weshalb es am Arbeitsmarkt einen eklatanten Nachteil bei der Übernahme gegenüber dem Klinikum hat. Dieser Nachteil soll über die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage ausgeglichen werden. Die Pflegeeinrichtungen können alle Kosten, die zur Personalgewinnung anfallen, in die Pflegesätze einkalkulieren. Dazu gehören insbesondere Zulagen sowie Vermittlungskosten. Diese Kosten sind in den Pflegesatzverhandlungen nachzuweisen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Summe von 176,03 € wird monatlich und je nach Anzahl der übernommenen Schüler gewährt. Die Anzahl ist jedes Jahr unterschiedlich, deshalb kann eine genaue Schätzung nicht vorgenommen werden. Insgesamt sind beim NüSt aktuell 20 Ausbildungsplätze ausgewiesen. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/010/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten werden in die Pflegesatzverhandlungen eingebracht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
DIP
PA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/010/2023
Beschlussvorschlag:
Bei Übernahme generalistisch ausgebildeter Pflegefachkräfte nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen den Stufen 2 und 3 der EGr. P7 TVöD (aktuell 176,03 €) zugestimmt.
11..11
ÖÖ
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 04.05.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Aktuelle Situation – Mündlicher Bericht
Bericht:
Über die aktuelle Situation im NürnbergStift wird mündlich berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: