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Berichtvorlage

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Sozialausschuss Stadtentwicklung & Planung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

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Berichtsvorlage Ref.V/003/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.05.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Inklusiv und nachhaltig – Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior/innen-,

Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg

Anlagen: Orientierungsrahmen

Bericht:

Seit 2005 bildete der „Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungsund Sozialpolitik in Nürnberg“ in zehn Leitlinien das sozialpolitische Selbstverständnis des Geschäftsbereichs Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg ab. Er war über die innerorganisatorischen Grenzen hinweg Planungs- und Handlungsgrundlage und stellt eine Zusage an die Stadtgesellschaft sowie die Partnerinnen und Partner dar. Zuletzt war der Orientierungsrahmen 2009 und 2015 überarbeitet worden.

Nach dem Wechsel an der Referatsspitze wurde 2022 eine grundsätzliche Überarbeitung angestoßen. Im Ergebnis bilden sich einige veränderte strategische Akzente ab und es fließen Erkenntnisse aus den Vielfachkrisen der vergangenen Jahre ein.

Unter dem Titel „Inklusiv und nachhaltig. Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg“ wurden die Leitlinien neu gewichtet und wie folgt formuliert:

1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen 5: Beschäftigung ermöglichen 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen 8: Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern 9: Stadtentwicklung, Wohnen und Nachbarschaft sozial gestalten 10: Bürgerschaftliches Engagement aktivieren und würdigen

Der Orientierungsrahmen verpflichtet zu einer inklusiven und nachhaltigen Vorgehensweise und zu zukunfts- und bürger*innenorientiertem Handeln. Das gemeinsame Verständnis und die Arbeit über die Grenzen der Organisationseinheiten hinweg bleibt wesentliches Charakteristikum der Arbeit im Geschäftsbereich des Referats V. Die jährlichen Zielplanungen der Dienststellen und Organisationseinheiten für das Jahr 2023 wurden bereits auf Grundlage der neuen Leitlinien erstellt und der Text intern sowie auf der Website www.soziales.nuernberg.de bekanntgemacht.

Die Referentin stellt den überarbeiteten Orientierungsrahmen in seinen wesentlichen Aussagen dem Ausschuss vor. Dieser wird auf Grundlage einer grafischen Umsetzung künftig verstärkt die interne und öffentliche Kommunikation des Geschäftsbereichs Jugend, Familie und Soziales strukturieren und prägen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Orientierungrahmen begreift die gesellschaftliche Diversität in allen Dimensionen als Wesensmerkmal der Stadtgesellschaft und Grundlage aller Handlungsansätze im Geschäftsbereich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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