Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an die
gemeinsame Sitzung -
03.05.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Lärmreduktionskonzept Rangierbahnhof Berichtvorlage UwA/002/2023 4 Antrag der CSU- und SPD-Stadtratsfraktionen vom 06.03.2023 UwA/002/2023 8 Präsentation der DB Netz AG UwA/002/2023 9 TOP Ö 2 Temporäre Höherauslastung der 220 KV-Freileitung („Juraleitung“) zwischen Ludersheim und Raitersaich im Stadtgebiet Nürnberg Berichtvorlage Ref.III/012/2023 12 Dringlichkeitsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.03.2023 Ref.III/012/2023 15 Sachverhalt Ref.III/012/2023 16 Anlage Isoliniendiagramm Ref.III/012/2023 18
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an die gemeinsame Sitzung -
Sitzungszeit
Mittwoch, 03.05.2023, direkt im Anschluss an die gemeinsame Sitzung
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Lärmreduktionskonzept Rangierbahnhof Bericht
UwA/002/2023 Walthelm, Britta
2. Temporäre Höherauslastung der 220 KV-Freileitung Bericht
(„Juraleitung“) zwischen Ludersheim und Raitersaich im Ref.III/012/2023
Stadtgebiet Nürnberg
hier: Dringlichkeitsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom
22.03.2023
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.02.2023,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage UwA/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 03.05.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Lärmreduktionskonzept Rangierbahnhof
Anlagen: Antrag der CSU- und SPD-Stadtratsfraktionen vom 06.03.2023 Präsentation der DB Netz AG
Bericht:
Im Umweltausschuss im Mai 2022 wurde letztmalig zum Sachstand berichtet und hierbei mitgeteilt, dass im Herbst 2022 - auf Einladung der Deutschen Bahn (DB) - ein Termin zum Fortgang der Maßnahmen stattfinden soll. Auslöser der damaligen Berichterstattung waren Beschwerden der Bürgervereine Hasenbuck und Siedlungen Süd zur Lärmbelastung durch Bremsvorgänge am Rangierbahnof und entsprechende Anträge der Stadtratsfraktionen von CSU und SPD. Auf den damaligen Bericht wird verwiesen.
Der avisierte Termin hat nun auf Einladung der DB Netz AG am 10.02.2023 stattgefunden. Bevor vor Ort die Wirkung von Anlagen zur Reduzierung der Lärmbelastungen vorgestellt wurde, wurde in der DB-Zentrale an der Sandstraße über das Konzept und technische Hintergründe informiert (s. Anhang).
So konnten bislang die drei "Bergbremsen" unmittelbar hinter dem Ablaufberg gegen sog. Hybridtechnik ausgetauscht werden. Der Umbau von zehn "Talbremsen" auf Hybridtechnik startet in diesem Jahr. Wegen aktueller Lieferengpässe geht die DB davon aus, nur die Hälfte der Anlagen in diesem Jahr umstellen zu können, der Rest soll 2024 erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Lärmemissionen dann um über zwei Drittel reduziert sein.
Beim o.e. Ortstermin am 10.02.2023 mit Vertretern von DB, den örtlichen Bürgervereinen, CSU- und SPD-Stadtratsfraktion, Büro von MdB Frieser und Verwaltung konnten sich die Teilnehmenden von der Wirkung der neuen Bremstechnik überzeugen. Sie beobachteten drei Ablaufvorgänge direkt an der neuen Anlage: die Wirkung war sehr gut. Es war praktisch keinerlei Quietschgeräusch aus den Bergbremsen zu hören; dagegen erzeugten die noch nicht ausgetauschten Talbremsen teilweise sehr starke und störende Quietschgeräusche.
Herr König von der DB Netz AG wird über den Stand der Umbauarbeiten an den verschiedenen Bremsanlagen im Rangierbahnhof und die weiteren geplanten Informationsveranstaltungen berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Obwohl die Diskussion seit über einem Jahrzehnt ausschließlich von Männern geführt wird, wird davon ausgegangen, dass die Problemwahrnehmung und Lösungsfindung allen Bevölkerungsgruppen dient.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
DB Netz AG
ÖÖ
Herzlich Willkommen!
im Netz Nürnberg
Lärmsanierung am Rbf
10.02.2023 | Nürnberg
Lärmreduktionskonzept am Nürnberger Rbf
Hybrid-Bremssegmente bereits in 2022 getauscht
Richtungsgleisbremsen bereits in 2022 erneuert
Erneuerung der Richtungsgleisbremsen in 2023
Hybrid-Bremssegment für 2023 bestellt Richtungsgleisbremsen Hybrid-Bremssegment im Bestellvorlauf
Talbremsen
Bergbremsen
Ablaufberg
10 DB Netz AG | I.NA-S-N-Nür-P | 10.02.2023
Vielen Dank
Berichtsvorlage Ref.III/012/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 03.05.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Temporäre Höherauslastung der 220 KV-Freileitung („Juraleitung„) zwischen Ludersheim
und Raitersaich im Stadtgebiet Nürnberg
hier: Dringlichkeitsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.03.2023
Anlagen: Dringlichkeitsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.03.2023 Sachverhalt Anlage Isoliniendiagramm
Bericht:
Die Fragen aus dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Stadtratsfraktion werden in der beigefügten Sachverhaltsdarstellung zusammenfassend beantwortet. Auf den Bericht wird verwiesen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/012/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine Diversity-Relevanz ist durch die Verwaltung nicht erkennbar, da weiterführende Maßnahmen für die Verwaltung weder veranlasst, noch möglich sind.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/012/2023
| SPD | ||||
|---|---|---|---|---|
| spd@stadt.nuernberg.de | U1, U11 Lorenzkirche | Rathaus | Tel 0911 / 231-2906 | ÖÖ 22 STADTRATSFRAKTION |
| www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de | Bus 36, 46, 47 Rathaus | 90403 Nürnberg | Fax 0911 / 231-3895 | N ÜRNBERG |
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 22. März 2023 Antragsteller: Kayser, Dix, Brehm
Temporäre Höherauslastung der 220-Freileitungen (P 53)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir haben erfahren, dass TenneT diverse Kommunalverwaltungen informiert hat, dass ab 31.3.2023 eine temporäre Höherbelastung der medizinisch-kritischen Stromstärke um den Faktor 1,8 der 220 kV Wechselstrom-Freileitung (Juraleitung) zwischen Ludersheim und Raitersaich erfolgen wird. Wir wurden von der Stadt Nürnberg darüber nicht informiert. Die Gemeinde Winkelhaid veröffentlichte auf ihrer Internetseite mit Datum vom 23.02.2023 ein Schreiben des Netzbetreibers TenneT zur geplanten Erhöhung der Auslastung der 220-kV- Bestandsleitung zwischen Raitersaich und Ludersheim.
Konkret kündigt TenneT in diesem Schreiben die Erhöhung der Stromstärke von 1.447 Ampere auf maximal 2.605 Ampere an und zwar bereits ab 31.03.2023 bis März 2024.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss am 23. März 2023 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Die Verwaltung berichtet,
in welcher Form und wann die betroffenen Anwohner über die veränderte Stromübertragung informiert werden. wie betroffene Unternehmen und Energieversorger informiert werden. ob entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser Harald Dix Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzende Stadtrat Stadtrat
Temporäre Höherauslastung der 220 KV_Freileitung („Juraleitung“) zwischen Luders-
heim und Raitersaich im Stadtgebiet Nürnberg
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt mit Datum vom 22.03.2023 per Dringlichkeitsantrag einen Bericht der Verwaltung zur temporären Höherauslastung der „Juratrasse“ im Stadtgebiet Nürnberg zu verschiedenen Fragestellungen. Diese werden zusammenfassend wir folgt beantwortet:
1) Anlass und Hintergrund
Aufgrund der noch andauernden Gasmangellage wurde die TenneT TSO GmbH vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert die wichtigsten Stromkreisverbindungen des Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten. Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde durch den Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Dabei kann die Höherauslastung in einem solchen Fall auch über die bisherige höchste betriebliche Anlagenauslastung hinaus erfolgen (BT-Drs. 20/3497, S. 42). Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der zulässigen Betriebsspannung. Der Gesetzgeber ermöglicht die temporäre Höherauslastung vorerst bis zum 31. März 2024.
Da gegenüber der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Regelungen des § 49b EnWG lediglich eine Anzeigepflicht normiert ist, werden hinsichtlich der Maßnahme keine Mitwirkungsmöglichkeiten der unteren Immissionsschutzbehörden (im Umweltamt) im Sinne einer Trägerschaft öffentlicher Belange (mit Interventionsmöglichkeit) eröffnet.
2) Information über die Maßnahme
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat die temporäre Höherauslastung ab 31.03.2023 – u.a. für die Juraleitung - nach § 49b Abs. 5 EnWG im Bundesanzeiger zum 28.02.2023 veröffentlicht und die betroffenen Gemeinden über die Höherauslastung informiert. Das Schreiben an die Gemeinden ging für die Stadt Nürnberg am 23.02.2023 bei SÖR ein. (Die Gemeinde Winkelhaid veröffentlichte auf ihrer Internetseite mit Datum vom 23.02.2023 ein gleichlautendes Schreiben des Netzbetreibers TenneT). Vergleichbare Schreiben gingen nach Kenntnis der Verwaltung auch an die Betreiber u.U. relevanter störanfälliger Anlagen durch den Netzbetreiber.
Am 13.03.2023 ging beim Umweltamt (als zuständiger Immissionsschutzbehörde) nach § 49b Abs. 2 EnWG die Anzeige der temporären Höherauslastung sowie der erforderliche Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen an die magnetische Flussdichte ein.
Durch die Information über Meldungen auf der Homepage des Netzbetreibers TenneT, der Veröffentlichung des Vorhabens im Bundesanzeiger und weiteren Veröffentlichungen in der lokalen Presse wurde seitens des Umweltamtes von einer breiten Information der Öffentlichkeit ausgegangen.
Darüber hinaus erfolgten Fachfragen seitens der Presse, die das Umweltamt auch bereits am 14.03.2023 beantwortete. Die entsprechenden Artikel erschienen in den Nürnberger Nachrichten und in der Nürnberger Zeitung am 24.03.2023.
- Macht die temporäre Höherauslastung der „Juraleitung“ zusätzliche Schutzmaßnah-
men notwendig?
Die Rechtsgrundlage für eine temporäre Höherauslastung der Juraleitung ist § 49b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, Stand 10/2022). Ein Genehmigungserfordernis der Maßnahme ist dort ausdrücklich nicht vorgesehen, also auch nicht durch die Stadt Nürnberg als Untere Immissionsschutzbehörde.
Die Möglichkeit zur genehmigungsfreien Höherauslastung geht gegebenenfalls über die der Planfeststellung zu Grunde liegende höchste betriebliche Anlagenauslastung hinaus, soweit die zulässige Betriebsspannung (hier: 220 kV) nicht erhöht wird. In den Stromkreisen der „Juraleitung“ wird der bisherige Betriebsstrom von 1447 Ampere auf maximal 2605 Ampere und somit um 80% erhöht.
Maßgebliche Grenzwerte nach 26. BImsch (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) sind die magnetische Flussdichte (100 Microtesla; µT) und die elektrische Feldstärke (5.000 Volt/m). Es kann davon ausgegangen werden, dass bei typischen Abstandsbeziehungen zwischen einer 220 kV Freileitung und benachbarten Immissionsorten für das Magnetfeld eine Grenzwertausschöpfung im einstelligen Prozentbereich vorliegt.
Zuletzt wurden im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans am Agnes-Gerlach-Ring in Katzwang im Jahr 2005 Untersuchungen der Befeldungssituation durchgeführt. Bei einem maßgeblichen Abstand von 46 Metern zur geplanten Wohnbebauung wurde dort am nächstgelegenen Immissionsort eine magnetische Flussdichte von 0,96 µT und damit eine Grenzwertausschöpfung (Gw=100 µT) von ca. 1% ermittelt. Für die elektrische Feldstärke wurden 894 V/m und damit eine Grenzwertausschöpfung (Gw=5.000 V/m) von ca. 20% ermittelt.
Auf die Größenordnung der elektrischen Felder hat eine Höherauslastung keine Auswirkungen, da die Betriebsspannung mit 220 kV unverändert bleibt. Die Einhaltung des Grenzwertes für die magnetische Flussdichte mit 100 µT für Niederfrequenzanlagen bei einer Netzfrequenz von 50 Hz ist jedoch auch bei durch die Höherauslastung bedingten höheren Stromstärken zu gewährleisten.
Dem Umweltamt als Unterer Immissionsschutzbehörde wurde die Maßnahme am 13.03.2023 angezeigt und der erforderliche Nachweis nach § 49b EnWG vorgelegt, dass bei der temporären Höherauslastung der Freileitung der Grenzwert für die magnetische Flussdichte von 50 Hz Niederfrequenzanlagen gemäß der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BIm- SchV) eingehalten wird.
Die Nachweisführung erfolgt mittels eines Isoliniendiagramms (s. Anhang), das die Maximalwerte für die magnetische Flussdichte für einen Betriebsstrom von 2605 Ampere senkrecht zur Leitungsführung im Bereich des maximalen Leiterseildurchhangs im Spannfeld zwischen zwei Masten darstellt. Es handelt sich somit um eine „worst case“ Betrachtung, welche repräsentativ den ungünstig anzunehmenden Fall innerhalb der gesamten Leitungstrasse darstellt. Lateral zur Trassenmitte wird in einem seitlichen Abstand ab ca.30 m ein Wert von kleiner 10% des Grenzwertes der magnetischen Flussdichte ermittelt, unterhalb der Leiterseile ca. 75 µT. Der Nachweis zur Einhaltung des Grenzwertes nach 26. BImSchV von 100 µT wurde damit erbracht.
Die Berechnungen erfolgten nicht durch das Umweltamt, sondern waren nach § 49b Abs.2 EnWG durch den Übertragungsnetzbetreiber beizubringen. Das Umweltamt prüft die Unterlagen ausschließlich auf Plausibilität. Das Vorgehen ist jedoch standardisiert und erprobt. Da die über die Freileitung übertragene Stromstärke je nach Netzauslastung zeitlich stark variiert, ist eine Messung nicht zielführend, da eine solche nur eine Momentaufnahme darstellt.
Angesichts der Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht erforderlich.