Haushaltssperre

← gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und Stadtplanungsausschusses (03.05.2023)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Ref.VI/003/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 03.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Klimaneutralität der Gesamtstadt - Energieversorgung

hier:

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2023

Antrag der Linken Liste vom 27.03.2023

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 14.04.2022

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 27.04.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2022

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, CSU-Stadtratsfraktion,

Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.07.2022

Antragder SPD-Stadtratsfraktion vom 12.08.2022

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 30.11.2022

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.12.2022

Sachverhalt (kurz):

Die Stadtratsfraktionen CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen begehren Auskünfte über Potentiale und Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der angestrebten Klimaneutralität der Energieversorgung Nürnbergs.

Im Fokus der Fragestellung stehen die Ausweitung eines zukünftig klimaneutralen Fernwärmenetzes, aber auch die Möglichkeiten der dezentralen Versorgung durch Abwärme und Technologien wie Geothermie oder Wärmepumpen im Allgemeinen. Darüber hinaus ist der Ausbau von Photovoltaikflächen von großer Bedeutung, zugleich auch der sensible Umgang mit den Nutzungskonflikten auf freien Flächen.

Die Verwaltung stellt die Themenkomplexe Wärme- und Stromversorgung im zentralen und dezentralen Kontext dar und erläutert rechtliche und planerische Grundlagen in Bezug auf Freiflächenphotovoltaikanlagen und PV-Anlagen auf städtischen Dächern.

Abschließend stellt die Verwaltung die Bedeutung einer gesamtstädtischen Energieplanung dar und schlägt vor, mit Hilfe eines externen Dienstleisters, der N-ERGIE und weiteren Akteuren weitere Schritte zur Klimaneutralität zu gehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Maßnahmen gegen den Klimawandel dienen allen Bevölkerungsgruppen insbesondere Kindern, Frauen und Care-Takern, die bisher wenig Einfluss auf die Entscheidungsebenen haben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

N-ERGIE

Ref. III

Beschlussvorschlag:

Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung mit Hilfe eines externen Dienstleisters und in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE einen Energieleitplan zu erstellen.

Dieser soll nach einer

z.B. Wärmeverbrauchsdichten, Verbräuche unter Berücksichtigung energetischer Sanierungen, Gebäude- und Nutzungsstruktur, Stadtentwicklung)

der Fernwärme, Konzepte für dezentrale Versorgung, Zukunft der Stromnetze, lokale und regionale Energieerzeugung).

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