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← gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und Stadtplanungsausschusses (03.05.2023)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 03.05.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Andreas Krieglstein Marcus König Marc Schüller Marion Padua SPD-Stadtratsfraktion Stadtplanungsausschuss Wetzendorf Cengiz Sahin Christine Kayser Energie & Versorgung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Gleißhammer Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

gemeinsame Sitzung des

Umweltausschusses und

Stadtplanungsausschusses

- direkt im Anschluss an den WerkA

(ASN) -

03.05.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Klimaneutralität der Gesamtstadt - Energieversorgung Sitzungsvorlage Ref.VI/003/2023 6 Sachverhalt Ref.VI/003/2023 10 Antrag_Vorrangiger Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes in Gebieten mit Denkmal- 19 Ensembleschutz Ref.VI/003/2023 Antrag_Perspektiven der Fernwärme in Nürnberg Ref.VI/003/2023 20 Antrag_Energieversorgungs-Leitlinien in der Bauleitplanung Ref.VI/003/2023 21 Antrag_Erneuerbare Energien ausbauen - bestehende Energien nutzen Ref.VI/003/2023 23 Antrag_Solarthermie- und Photovoltaikoffensive auf ungenutzten Flächen 25 Ref.VI/003/2023 Antrag_Wärmeplanung für die Stadt Nürnberg Ref.VI/003/2023 27 Antrag_Photovoltaikanlagen auf Freiflächen Ref.VI/003/2023 29 Antrag_Chancen der Geothermie für Wärmegewinnung nutzen Ref.VI/003/2023 30 Antrag_Klimaneutrales Gas für Nürnbergs Energieversorgung Ref.VI/003/2023 31 Antrag_Wärmeversorgungskonzept für Nürnberg - Kommunale Wärmeplanung 33 Ref.VI/003/2023 TOP Ö 3 Beratungsangebot zum Thema Klimaneutralität und Gebäudesanierung Sitzungsvorlage Ref.III/013/2023 35 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2023 Ref.III/013/2023 38 Sachverhaltsdarstellung Ref.III/013/2023 42

TAGESORDNUNG

Sitzung

gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und Stadtplanungsausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 03.05.2023, 15:30 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1 Klimaneutralität der Gesamtstadt - Energieversorgung

hier: Ref.VI/003/2023

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2023

Antrag der Linken Liste vom 27.03.2023

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom

14.04.2022

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom

27.04.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2022

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, CSU-Stadtratsfraktion,

Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.07.2022

Antragder SPD-Stadtratsfraktion vom 12.08.2022

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom

30.11.2022

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.12.2022

Ulrich, Daniel

Gremien: Stadtplanungsausschuss

2 8. Sachstandbericht Masterplan Freiraum

Ref.III/014/2023 Walthelm, Britta (Unterlagen werden nachgereicht) Gremien: Umweltausschuss

3 Beratungsangebot zum Thema Klimaneutralität und

Gebäudesanierung Ref.III/013/2023

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2023

Walthelm, Britta

Gremien: Umweltausschuss

4 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2022,

öffentlicher Teil

Gremien: Stadtplanungsausschuss, Umweltausschuss

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Mittwoch, 03.05.2023, um 15:30 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und

Stadtplanungsausschusses

- direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) -

mit folgender Tagesordnung statt:

1 Beratungsangebot zum Thema Klimaneutralität und

Gebäudesanierung

2 8. Sachstandbericht Masterplan Freiraum

- Unterlagen werden nachgereicht -

3 Klimaneutralität der Gesamtstadt - Energieversorgung

4 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2022,

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg, 17.04.2023

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Beschlussvorlage Ref.VI/003/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 03.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Klimaneutralität der Gesamtstadt - Energieversorgung

hier:

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2023

Antrag der Linken Liste vom 27.03.2023

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 14.04.2022

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 27.04.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2022

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, CSU-Stadtratsfraktion,

Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.07.2022

Antragder SPD-Stadtratsfraktion vom 12.08.2022

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 30.11.2022

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.12.2022

Sachverhalt (kurz):

Die Stadtratsfraktionen CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen begehren Auskünfte über Potentiale und Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der angestrebten Klimaneutralität der Energieversorgung Nürnbergs.

Im Fokus der Fragestellung stehen die Ausweitung eines zukünftig klimaneutralen Fernwärmenetzes, aber auch die Möglichkeiten der dezentralen Versorgung durch Abwärme und Technologien wie Geothermie oder Wärmepumpen im Allgemeinen. Darüber hinaus ist der Ausbau von Photovoltaikflächen von großer Bedeutung, zugleich auch der sensible Umgang mit den Nutzungskonflikten auf freien Flächen.

Die Verwaltung stellt die Themenkomplexe Wärme- und Stromversorgung im zentralen und dezentralen Kontext dar und erläutert rechtliche und planerische Grundlagen in Bezug auf Freiflächenphotovoltaikanlagen und PV-Anlagen auf städtischen Dächern.

Abschließend stellt die Verwaltung die Bedeutung einer gesamtstädtischen Energieplanung dar und schlägt vor, mit Hilfe eines externen Dienstleisters, der N-ERGIE und weiteren Akteuren weitere Schritte zur Klimaneutralität zu gehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Maßnahmen gegen den Klimawandel dienen allen Bevölkerungsgruppen insbesondere Kindern, Frauen und Care-Takern, die bisher wenig Einfluss auf die Entscheidungsebenen haben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

N-ERGIE

Ref. III

Beschlussvorschlag:

Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung mit Hilfe eines externen Dienstleisters und in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE einen Energieleitplan zu erstellen.

Dieser soll nach einer

z.B. Wärmeverbrauchsdichten, Verbräuche unter Berücksichtigung energetischer Sanierungen, Gebäude- und Nutzungsstruktur, Stadtentwicklung)

der Fernwärme, Konzepte für dezentrale Versorgung, Zukunft der Stromnetze, lokale und regionale Energieerzeugung).

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktionen CSU, SPD Und Bündnis 90/Die Grünen begehren Auskünfte über Potentiale und Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der Klimaneutralität der Wärme- und Energieversorgungsstruktur Nürnbergs.

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien für die verschiedenen Verbrauchssektoren (Strom, Wärme, Mobilität) geht eine Umgestaltung der Versorgungs- und Verteilungsinfrastrukturen einher. Weitgehend gelöst sind die grundsätzlichen Fragen der klimaneutralen Stromproduktion, wenngleich in der konkreten Umsetzung viele Herausforderungen zu bewältigen sind.

Sehr viel offener ist die Frage der klimaneutralen Wärmeversorgung.

Nicht behandelt wird in dieser Vorlage die für die Treibhausgasbilanz ebenfalls essentielle Lösung der Emissionen aus dem Sektor Verkehr.

Es ist zunächst anzumerken, dass die Stadtverwaltung zu einzelnen technischen Fragen hinsichtlich der Wärmeerzeugung, -verteilung und -versorgung, deren physikalische Grundlagen sowie über die spezifische Gesetzgebung inkl. Regulierung und deren Investitions- und Kostenstrukturen nicht über das entsprechende Fachwissen bzw. über die relevanten Daten verfügt. Hierbei wird auf die Expertise und die vorliegenden Daten der N-ERGIE verwiesen, mit der die Stadtverwaltung im Prozess in enger Abstimmung partnerschaftlich zusammenarbeitet. Konzeptionell sind dabei drei wesentliche Ebenen zu beachten:

  1. die Strategie der Stadtverwaltung für die eigenen Liegenschaften

  2. die Strategie für die Gesamtstadt einschließlich der Energieerzeugung

  3. die Strategie der N-ERGIE für die Sicherung der Klimaneutralität der Fernwärme

Zur Strategie der Verwaltung für den städtischen Bestand wird auf die eigene Vorlage hierzu verwiesen.

Eine Strategie für die Klimaneutralität der Fernwärme wird ab 2023 durch die N-ERGIE in Form eines qualifizierten Transformationsplans erstellt, in dem Potentiale zum Umbau der Erzeugungsanlagen und zum Ausbau des Netzes eruiert werden. Ergebnisse werden Ende 2024 erwartet. Eigens für die die Planungen zur Dekarbonisierung der Fernwärme sowie die Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, plant die N-ERGIE zwei zusätzliche Personalstellen zu schaffen.

Strategie für die Gesamtstadt

Die Wärmeversorgung der Wohn- und Nichtwohnbauten kann dauerhaft auf zwei Wegen erreicht werden:

 Umrüstung von Öl und Gas auf Wärmepumpen. Dies ist dort sinnvoll, wo das elektrische Netz für den Spitzenlastfall nicht wesentlich ausgebaut werden muss und die räumlichen Voraussetzungen für alle Arten von Wärmepumpen gegeben sind. Mehrheitlich sind das die Quartiere der Außenstadt.

 Umstellung der zentralen und dezentralen Öl- und Gasheizungen auf leitungsgebundene Wärmeversorgung (Nah- und Fernwärme). Dieser Ansatz ist vor allem in dichter bebauten Stadtteilen sinnvoll, ebenso kann dieser Weg bei der Neuentwicklung von Quartieren gangbar sein. Leitungsgebundene Wärmeversorgung benötigt einen zentralen Planungsansatz.

Im Fokus der hier behandelten Fragestellung stehen entsprechend die Ausweitung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung mit leitungsgebundener Wärmeversorgung (Fern- und Nahwärme). Zudem sollen – vorrangig – für die Teile der Stadt, die nicht mit leitungsgebundener Wärmeversorgung versorgt werden können, die Möglichkeiten dezentraler Wärmeversorgung (Einzelheizungen) bewertet werden. Alternative Technologien, wie Geothermie, Wärmepumpe und klimaneutrale Gase wie bspw. „grüner Wasserstoff“ werden hierbei ebenfalls betrachtet. Daneben sind die relevanten Abwärmepotentiale zur Nutzung in leitungsgebundener zentraler bzw. dezentraler Wärmeversorgung zu ermitteln.

Erstmals wurden im Jahr 2011 für Nürnberg mit dem gesamtstädtischen Energienutzungsplan ein Energieleitplan als Ansatz einer Strategie für die Gesamtstadt erstellt, der ein Wärmekataster, Verbrauchswerte, Versorgungspotentiale und Szenarien für die Sektoren Strom und Wärme identifiziert. In den Folgejahren wurden einzelne Aspekte dessen aufgegriffen, zum Beispiel in den Klimaschutzfahrplänen und der Energieeffizienzstrategie. Viele Aussagen der vorliegenden Konzepte sind in wesentlichen Grundzügen nach wie vor aktuell (z.B. Gebäudestrukturen, Wärmeverbrauchsdichten) während andere Prämissen der Konzepte (z.B. Klimaschutzziele, Einstufung erdgasbetriebener KWK-Anlagen als wichtige Effizienzmaßnahme) neu bewertet werden müssen.

Die N-ERGIE hat ihrerseits in den Jahren 2019/2020 das Stadtgebiet intensiv hinsichtlich Wärmeverbräuchen, Gebäude- und Nutzungsstrukturen sowie sich daraus ergebender Transformationspfade zur Erreichung der Klimaneutralität der Wärmeversorgung untersucht. Die Analysen und Ergebnisse aus dem Projekt sind weitestgehend aktuell und stellen eine auschlaggebende Grundlage für eine weitergehende kommunale Wärmeplanung im Stadtgebiet dar.

Energieerzeugung

Selbst bei einer vollständigen Ausschöpfung der örtlichen Potenziale der regenerativen Energieerzeugung wird die Stadt Nürnberg - wie andere Großstädte - auf Erzeugungsanlagen und eine funktionierende Netzinfrastruktur der Region angewiesen sein. Dennoch ist es bedeutsam diese Potenziale zu nutzen, nicht zuletzt da in der Frage der Energieerzeugung ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Umland besteht.

Für die Windenergienutzung bestehen innerhalb des Nürnberger Stadtgebiets mit den aktuellen technischen Vorgaben nur geringe Potenziale an einem Strandort nahe Krottenbach. Daneben bestehen gewisse Potenziale zur Nutzung von Biomasse sowie der Wasserkraft. Die Wasserkraftpotenziale im Stadtgebiet werden bereits weitestgehend ausgeschöpft. Die

Biomassenutzung kann zwar im Einzelfall eine Option sein, wird aber perspektivisch keinen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung leisten.

Innerhalb der Stadt ist daher der Ausbau von Photovoltaikdach- und Photovoltaikfreiflächen bedeutsam; hierbei soll jedoch auch der sensible Umgang mit den Nutzungskonflikten auf freien Flächen – insbesondere im Knoblauchsland – abgewogen werden.

1. Wärmeversorgung

Fernwärme und dezentrale Wärmeversorgung

Wesentlichen Anteil an der zukünftigen Wärmeversorgung wird die Fernwärme haben, an der aktuell etwa 50.000 Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen angeschlossen sind. Zur Erreichung der Nürnberger Klimaschutzziele ist dabei eine sukzessive Dekarbonisierung der Erzeugungsanlagen unumgänglich. Die N-ERGIE plant derzeit den Bau eines Altholzkraftwerkes, untersucht und bewertet den Bau von Großwärmepumpen (u. a. im Abwasserstrom der Kläranlage) sowie den Bau eines Elektrolyseurs und den Bau eines zweiten Wärmespeichers samt Elektroheizern. Des Weiteren ist die Sondierung der Erdwärmepotentiale (Tiefengeothermie) im Untersuchungsraum Nürnberg gestartet. Zudem soll das Fernwärmenetz um- und weiter ausgebaut und verdichtet werden. Parallel dazu muss auch die vorhandene Infrastruktur in Betrieb gehalten werden. Mit der Dekarbonisierung der Fernwärme besteht die Möglichkeit, einer Vielzahl an Haushalten eine effiziente, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung anzubieten.

Erfreulich ist, dass manche denkmalgeschützten Gebiete sich aufgrund ihrer strukturellen Merkmale besonders für den Anschluss an eine Fernwärmeversorgung eignen.

Eine deutlich größere Herausforderung im Kontext der Wärmeleitplanung wird darin bestehen, die Wärmeversorgung der Kundinnen und Kunden, die auch perspektivisch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können, klimaneutral zu organisieren. Dies betrifft vor allem Kundinnen und Kunden mit dezentraler Öl- und Gasheizung. Die Umstellung des bestehenden Gasnetzes auf klimaneutrales Gas (z. B. Wasserstoff) ist derzeit noch in der fachlichen Debatte, insbesondere auf Grund des sehr schlechten Systemwirkungsgrades des Energieträgers „Wasserstoff“. Interessant wird Wasserstoff als Massenprodukt wohl erst, wenn Stromüberschüsse aus regenerativen Energien zum faktischen Preis „0“ („to-cheap-to-meter“) vermarktet werden. Ebenso ist offen, ob technisch durchaus umsetzbare Beimischungen zugelassen werden. Die Unsicherheit betrifft auch die grundsätzliche Frage, wann klimaneutrales Gas (bspw. Wasserstoff) in ausreichender Menge in der Stadt Nürnberg zur Verfügung steht. Ölheizungen müssen deutlich schneller durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden.

Regelmäßig wird eine hinreichende energetische Sanierung des Gebäudebestandes in der Verantwortung der jeweiligen Gebäudeeigentümer erforderlich sein, um einen Technologiewechsel (bspw. von Ölheizung auf Wärmepumpe) zu vollziehen.

Bei einem stärkeren Ausbau der Wärmepumpen in Gebieten, in denen keine leitungsgebundene zentrale Wärmeversorgung möglich ist, ist hierzu parallel ein erheblicher Ausbau des bestehenden Stromnetzes (inklusive dem Bau von innerstädtischen Umspannwerken) zwingend, um längere Unterbrechungen der Versorgung (z.B. während Kältephasen) vermeiden zu können. In den dicht besiedelten innerstädtischen Quartieren dürften Wärmepumpen im Gewerbe- und Geschosswohnungsbau auch weiter kaum eine Rolle spielen.

Geplante Energieversorgungsstruktur in neuen Stadtteilen

Rahmenbedingungen

Die Regelungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung zur Nutzung von erneuerbarer Energie sind insgesamt nur gering. Auf Ebene der Bebauungsplanung können Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Nutzung von erneuerbarer Energie zwar dargestellt bzw. es können Rahmenbedingungen für die Erstellung solcher Anlagen geschaffen werden. Eine Pflicht zu deren Anwendung ist daraus aber nicht ableitbar. Nur einvernehmlich können Vorgaben zur Energieversorgung durch städtebauliche Verträge rechtlich durchgesetzt werden. Nur in privatrechtlichen Verträgen (z. B. Kaufvertrag Grundstück) können verschiedenste Voraussetzungen zur Bedingung des Abschlusses des Vertrags, u. a. Regelungen zur Energieversorgung gemacht werden. Hierbei ist jedoch eine qualifizierte Ableitung und Begründung erforderlich.

Durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ist nach dem faktischen Gasembargo Russlands gegen Westeuropa allerdings die Nachfrage nach Gasheizungen zusammengebrochen. Fernwärme ist in Flächenneuentwicklungen der begehrteste Wärmeträger, auch wegen entsprechender Vorgaben in der Bundesgesetzgebung.

Tiefes Feld

Die Energieversorgung des Entwicklungsgebietes Tiefes Feld soll zu Beginn der Erschließung durch eine leitungsgebundene zentrale Wärmeversorgung mittels Nahwärmenetz gewährleistet werden, das später an das Fernwärmenetz der N-ERGIE angeschlossen werden wird. Die Wärme wird in einem Heizkraftwerk im Umfeld des Gebietes produziert, das zukünftig für den Betrieb des Nürnberger Fernwärmenetzes auch von Bedeutung sein wird. Optional werden solare- oder erd- /umweltwärmebezogene Energiequellen in öffentlichen Gebäuden in die Versorgung integriert.

Wetzendorf

Für die Energieversorgung der im Bebauungsplangebiet Wetzendorf Nr. 4641A geplanten Bauflächen ist eine leitungsgebundene zentrale Wärmeversorgung mittels Nahwärmenetz beabsichtigt. Zusätzlich wird seitens der N-ERGIE geprüft, inwieweit ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist.

Lichtenreuth

In Lichtenreuth fiel die Entscheidung auf eine leitungsgebundene zentrale Wärmeversorgung mittels Fernwärme. Aufgrund der gewählten Form der Schaffung von Baurecht durch einen Bebauungsplan in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag wurden in den städtebaulichen Verträgen Energieversorgungskonzepte auf Grundlage von Fernwärme als Energieträger in beidseitigem Einvernehmen vertraglich verankert.

Geothermie

Über den aktuellen Ausbaustand und die Potenziale der Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen im Stadtgebiet Nürnberg wurde am 06.10.2021 ausführlich im Umweltausschuss berichtet (Berichtsvorlage Nr. Ref.III/013/2021). Da die für die Geothermienutzung entscheidenden geologischen bzw. hydrogeologischen Gegebenheiten in Deutschland lokal sehr unterschiedlich sind, ist ein Vergleich des Ausbaustands mit anderen deutschen Großstädten nicht sinnvoll.

Die Nutzung von Tiefengeothermie (wie z. B. in München) oder die geothermische Erschließung alter Bergwerksstollen (wie z. B. in Bochum) ist in Nürnberg aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bisher nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Aus Gründen des Grundwasserschutzes sind Anlagen für

Bohrtiefen von mehreren hundert Metern in Nürnberg bei Nutzung marktüblicher Verfahren in der Regel nicht genehmigungsfähig, weil damit in das besonders schutzwürdige zweite Grundwasserstockwerk (unterhalb der Estherienschichten) eingegriffen würde. Allerdings gibt es neue Verfahren, bei denen mit neuer Bohrtechnik unterirdisch auch in größeren Tiefen geschlossene Rohrsysteme zur Nutzung von Erdwärme verlegt werden können, was einen solchen Eingriff vermeiden würde.

Daher wurde von der N-ERGIE eine Sondierung der Potentiale im Untersuchungsraum Nürnberg angestoßen. Falls vorhanden, würde die Abstrahlwärme der Untergrundschichten für eine Erhitzung des durch geschlossene Rohrsysteme fließenden Mediums (i. d. R. Wasser) genutzt und in ein leitungsgebundenes Heizsystem (Fernwärme) eingebracht. Ein mögliches Potenzial für Nürnberg wird in den kommenden vier Jahren erkundet. Hierzu hat die N-ERGIE im Februar 2023 einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis für das Stadtgebiet Nürnberg sowie das angrenzende Umland beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Fachstelle für Bergtechnik, Gefahrenabwehr und energetische Bodenschätze gestellt.

Im Bereich der oberflächennahen Geothermie bestehen auf jeden Fall erhebliche Potentiale im Stadtgebiet Nürnberg, die beispielsweise mittels Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden oder Grundwasserwärmepumpen genutzt werden können. Auch hier sei auf die Ausführungen im Umweltausschuss vom 06.10.2021 verwiesen. Inwieweit die Nutzung von oberflächennaher Geothermie in Kombination mit Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung (z. B. Rigolen) sinnvoll ist, kann nicht pauschal bewertet werden. Grundsätzlich ist dies eine von zahlreichen technischen Optionen zur energetischen Nutzung von oberflächennaher Erdwärme. Eine Prüfung dieser Option kann allerdings nur bezogen auf konkrete Bauvorhaben unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort erfolgen. Üblicherweise geschieht dies im Rahmen eines Energiekonzepts im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens oder einer Projekt- bzw. Baugebietsentwicklung. Im Zusammenhang mit einem einzelnen Bauantrag ist für eine Anlage zur Regenwasserbewirtschaftung ggf. eine Versickerungserlaubnis beim Umweltamt zu beantragen. Zahlen darüber, wie oft dies mit einer Wärmegewinnung einhergeht, werden nicht erfasst. In der diesbezüglichen Sachbearbeitung sind jedoch keine prominenten Projekte dieser Art in Erinnerung.

Die Erstellung eines städtischen Katasters zur Ausweisung von Geothermiepotenzialen und Nutzungseinschränkungen im Stadtgebiet Nürnberg ist nicht erforderlich, da es seitens des Freistaats Bayern bereits ein solches Kataster gibt. Auf der Homepage des Energieatlas Bayern kann das Kataster unter https://www.energieatlas.bayern.de/thema_geothermie/oberflaeche kostenlos aufgerufen werden. Das Umweltamt der Stadt Nürnberg bietet auf seiner Homepage außerdem bereits zahlreiche Informationen, Formulare und eine Checkliste zur Geothermienutzung an (siehe https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/geothermie.html) und steht Bauherren bei Fragen zum Genehmigungsverfahren, zu fachlichen und technischen Vorgaben und zu den Antragsunterlagen bei Geothermievorhaben jederzeit beratend zur Seite.

Wärmeleitplanung

In den vergangenen Jahren haben die Stadt Nürnberg und die N-ERGIE in vielen Bereichen große Fortschritte zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemacht. Das Ziel einer Reduzierung der CO2-Emissionen in der Gesamtstadt bis 2020 um mindestens 40% gegenüber 1990 konnte deshalb erreicht werden. Wie bereits im Mai 2022 im Stadtrat berichtet (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/009/2022), reichen die bisherigen Klimaschutzziele und Anstrengungen allerdings bei weitem nicht aus, um im Einklang mit dem für Nürnberg noch verfügbaren Treibhausgasbudget klimaneutral

zu werden. Aus diesem Grund wurden die Nürnberger Klimaschutzziele nochmals verschärft und Nürnberg strebt eine Klimaneutralität bis spätestens zum Jahr 2040 an. Als Zwischenziel wurde für das Jahr 2030 eine CO2-Reduzierung von minus 65% gegenüber 1990 beschlossen. Die Zielerreichung erfordert sowohl für den Strom- als auch den Wärmesektor eine Abkehr von fossilen Energieträgern und einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Einen maßgeblichen Beitrag muss neben der Umstellung auf klimaneutrale Energieträger auch die Energiebedarfsreduktion leisten.

In der Folge müssen Priorisierungen überdacht und entsprechend der vorhandenen Ressourcen und Zielsetzungen angepasst werden. Weiterhin muss die notwendige Dekarbonisierung in allen Lebensund Wirtschaftsbereichen gesamtgesellschaftlich mitgetragen werden. Nur gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft sowie der Stadtgesellschaft und nicht zuletzt der N-ERGIE kann die Stadt Nürnberg den Transformationsprozess zur klimaneutralen Gesamtstadt gestalten. Eine intensive Akteursbeteiligung wird deshalb auch fester Bestandteil der bereits vom Stadtrat beschlossenen Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts sein (vgl. Beschlussvorlagen Ref.III/009/2022 und Ref.III/020/2022). Von großer Bedeutung wird auch die regionale und überregionale Zusammenarbeit sein, da Nürnberg eng mit seinem Umland verflochten ist und nicht allein klimaneutral werden kann.

Neben der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts ist es aufgrund der komplexen Fragestellungen zur klimaneutralen Transformation der Wärmeversorgung außerdem notwendig, in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister sowie unter Beteiligung aller relevanten Stakeholdergruppen und insbesondere der N-ERGIE, ein separates Konzept (Wärmeleitplan) für den Wärmesektor zu erstellen. Die Ergebnisse eines solchen Wärmeleitplans können dann in ein integriertes Klimaschutzkonzept mit einfließen. Im Zuge der Wärmeleitplanung sollen bereits existierende Daten und die Analyse der Verbrauchsstrukturen der N-ERGIE berücksichtigt werden. Mit Einbindung oben genannter Akteure soll der Plan nach einer Bestandsaufnahme (Beschreibung der Rahmenbedingungen, z.B. Wärmedichten, Verbräuche unter Berücksichtigung energetischer Maßnahmen, Sanierungen, Gebäude- und Nutzungsstruktur, Stadtentwicklung) und Projekte entwickeln, die am Ende Teil einer Wärmestrategie mit genauer Zieldefinition sein werden (z.B. Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme, Konzepte für dezentrale Versorgung, Zukunft der Stromnetze, lokale und regionale Energieerzeugung). Danach muss ein Umsetzungsplan mit genauem Zeitrahmen, sowie Kosten- und Emissionsprognosen für die gesamte Stadt entstehen.

Derzeit prüft die Verwaltung Förderbedingungen für eine Wärmeleitplanung, ermittelt potenziell geeignete Planungsbüros und erarbeitet, welche Fragestellungen und Arbeitspakete bei einer Beauftragung bearbeitet werden müssen. Aufgrund der komplexen Fragestellungen und des zu erwartenden Auftragsvolumens ist zudem ein aufwändiges Vergabeverfahren wahrscheinlich.

Aktuell wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eine gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung vorbereitet, die eine Wärmeplanung für größere Kommunen obligatorisch machen soll. Mit dieser Gesetzesinitiative sollen auch neue Bestimmungen zur Datenverfügbarkeit und zum Datenschutz verbunden sein, da bestehende Regelungen, z.B. zur Nutzung von Kaminkehrer- und Kundenverbrauchsdaten, eine kommunale Wärmeplanung erschweren. Die Verwaltung wird die Entwicklungen auf diesem Gebiet weiter intensiv verfolgen, um die Wärmeplanung für Nürnberg im Einklang mit der abzusehenden bzw. möglicherweise bald gültigen Bundes- und Landesgesetzgebung umzusetzen.

2. (photovoltaische) Stromerzeugung

Rechtliche Einschätzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Da es sich bei Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA) um bauliche Anlagen handelt, ist für deren Errichtung regelmäßig eine Baugenehmigung nach Art. 68 BayBO erforderlich. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind PV-FFA grundsätzlich keine im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhaben. PV-FFA bedürfen nach derzeitiger Rechtslage der Aufstellung eines Bebauungsplans. Ausnahmsweise sind diese nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB in einer Entfernung von höchstens 200 Metern von Autobahnen und größeren Schienenwegen privilegiert. Dort ist eine Zulassung von PV- FFA künftig ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans möglich. Im Rahmen der Vorhabenzulassung ist jedoch einzelfallbezogen zu prüfen, ob öffentliche Belange entgegenstehen. Zu diesen öffentlichen Belangen zählen unter anderem die in § 35 Absatz 3 BauGB genannten (z.B. Darstellungen im Flächennutzungsplan, Hervorrufen schädlicher Umwelteinwirkungen sowie Belange des Naturschutzes). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg sind Flächen für PV-FFA aktuell nicht dargestellt.

Durch die am 30.12.2022 in Kraft getretene EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577), die dem beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien dient, wird die Dauer des Genehmigungsverfahrens für Solarenergieanlagen auf drei Monate reduziert. Bei der Abwägung ist zu beachten, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und zu priorisieren sind. Artenschutzrechtlichen Belangen können durch Ausgleichsflächen oder –zahlungen entsprochen werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit i. d. R. hinfällig. Die Verordnung gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Inkrafttreten.

Es ist daher in diesem Zeitraum nicht erforderlich, ein Konzept zur Steuerung der Zielkonflikte zu entwerfen, da der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien priorisiert werden soll.

Knoblauchsland

Im Knoblauchsland ist der Flächenbedarf von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf die „Gewächshausquote“ der Entwicklungsleitlinien anzurechnen. Falls PV-FFA auf Acker- und Grünlandflächen zur Anwendung kommen, soll der Einsatz von Agri-Photovoltaik (Agri-PV) verpflichtend sein, um eine Multicodierung der begrenzten Fläche zu erreichen. Aufgrund der bestehenden Flächenkonkurrenzen bietet dieses Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion deutliche Vorteile. Die landwirtschaftliche Nutzung soll durch die Stromerzeugung nicht stark beeinträchtigt werden (Zielgröße bis 15 Prozent). Agri-PV deckt ein breites Spektrum in der Intensität und Art landwirtschaftlicher Nutzung ab, bedeutet aber einen Mehraufwand für den PV-Anlagenbau (höhere Investitionskosten durch erhöhte technische Anforderungen). Dieses Spektrum reicht vom Anbau von Sonderkulturen und intensiven Ackerkulturen (technisch aufwändig) bis zu extensiver Beweidung mit marginalen technischen Anpassungen auf der PV-Seite. Damit steigert Agri-PV die Flächeneffizienz und ermöglicht den Ausbau der PV-Leistung bei gleichzeitigem Erhalt von Ackerflächen für die Landwirtschaft oder für Zwecke des Natur- und Artenschutzes wie des Eingriffsausgleichs.

Solarenergie auf Dachflächen

Neben größeren Photovoltaikanlagen auf Freiflächen besteht im Stadtgebiet Nürnberg ein erhebliches Potenzial zur solaren Stromerzeugung auf bestehenden Dachflächen. Dieses Potenzial muß zukünftig konsequent ausgeschöpft werden. Als eine Maßnahme zur Förderung der

Dachflächenphotovoltaik lässt die Stadt Nürnberg aktuell ein Solar- mit integriertem Gründachkataster erstellen. Dieses Online-Kataster soll allen Gebäudeeigentümern die Möglichkeit geben, kostenlos und auf einen Blick zu erkennen, inwieweit das eigene Gebäudedach zur Solarenergienutzung geeignet ist. Zusätzlich können die Gebäudeeigentümer im Kataster auch die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage berechnen lassen. Durch das Solarkataster sollen Gebäudeeigentümer zur Installation von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen motiviert werden.

Solarinitiative Nürnberg

Das Referat für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg hat bereits 2010 die Solarinitiative Nürnberg (www.solarinitiative.nuernberg.de) ins Leben gerufen. Für die Durchführung wurde ein Dienstleistungsvertrag ausgeschrieben und mit der Energieagentur Nordbayern GmbH abgeschlossen. Nürnberger Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden kompetent und firmenneutral zu den Chancen und Möglichkeiten für private und gewerbliche Solarprojekte in Nürnberg informiert und beraten (u.a. über Betreiberkonzepte, Begrünungen, Nutzungskonzepte, Finanzierung). Die Solarinitiative Nürnberg ist auch bei verschiedenen Veranstaltungsformaten präsent und hält Vorträge rund um die Solarenergie.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass Gewerbebetriebe Ihre Flächen nicht immer an andere Betreiber abgeben möchten, sondern mögliche Solaranlagen selbst realisieren. Ebenso zeigt die Vergangenheit, dass aufgrund der Absenkung der Vergütungssätze nach dem Erneuerbaren Energiegesetz eine Investition von sog. Bürgerenergieanlagen nicht mehr sehr wirtschaftlich ist und selten nachgefragt wird. Die Bürgerinnen und Bürger investieren eher in große Freiflächenanlagen in Form von Nachrangkrediten oder als Kommanditist. Dies ist oft wirtschaftlich interessant, findet jedoch ausschließlich im ländlichen Raum statt. Aus diesen Gründen wird ein Aufbau einer Vermittlungsplattform für das Stadtgebiet Nürnberg seitens des Referates für Umwelt und Gesundheit nicht empfohlen. Der Aufwand wird hierfür sehr groß sein und aus unserer Einschätzung nicht zu einer größeren Nachfrage führen.

Nutzung städtischer Dachflächen

Am 26.10.22 beschloss der Stadtrat im Rahmen der Zielerreichung „Klimaneutraler städtischer Gebäudestand ab 2035“ die städtische Strategie zur möglichst umfassenden Nutzung von Dach- (ggf. Fassaden-) Flächen städtischer Gebäude zum Bau von Photovoltaikanlagen und damit zur Stromerzeugung durch erneuerbare Energien (städtische PV-Strategie).

Dem vorausgehend hatte eine 2020 durchgeführte Potenzialanalyse ergeben, dass auf den Dächern städtischer Gebäude ein gut zu erschließendes Erzeugungspotenzial von etwa 15 Mio. kWh Strom pro Jahr besteht (etwa 320 Gebäude mit ca. 17 Megawatt peak (MWp) Gesamtleistung). Eine daraufhin erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hatte jedoch zum Ergebnis, dass die Nutzung des Erzeugungspotentials im Betrieb durch die Stadt Nürnberg lediglich ein geringes Erlöspotential aufweist, da das Erzeugungspotential nur zu ca. 45% als Eigenstromverwendung genutzt werden kann und der überwiegende Anteil von 55% des Erzeugungspotentials eingespeist werden müsste.

Die städtische PV-Strategie sieht nun vor, dass die Potentialflächen im Wege einer Einlage dem StWN-Konzern zur Verfügung gestellt werden sollen. Dieser wird über die N-ERGIE AG PV-Anlagen installieren und betreiben sowie den dort erzeugten Strom ins Netz einspeisen, um den Anteil an erneuerbaren Energien im Stadtgebiet zu erhöhen.

Zur Umsetzung der Strategie wird die Stadt Nürnberg der StWN GmbH ausgewählte Dachflächen für einen noch festzulegenden Zeitraum von jeweils etwa 20 Jahren zur Verfügung stellen. Jährlich

werden zwischen der N-ERGIE und der Stadt Nürnberg „Jahrespakete“ mit Dachflächen vereinbart, die eine baupraktisch maximal umsetzbare Ausbaugeschwindigkeit sicherstellen. Diese Pakete werden voraussichtlich einem Leistungspotenzial von etwa 1,2-2 MWp entsprechen. Die in den Paketen enthaltenen Gebäude werden vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg zunächst auf das Vorliegen der baulichen und technischen Voraussetzungen zur Installation einer PV-Anlage geprüft. Sollten technische Vor- und / oder Nacharbeiten notwendig sein, wird dies durch die Stadt Nürnberg erfolgen, ebenso ggf. notwendige Prüfungen der Dachstatik (geschätzte Kosten ca. 5.000 Euro pro Objekt). Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, baut der StWN-Konzern im Laufe des vereinbarten Kalenderjahres die Anlage und betreibt diese fortan. Die Verwaltung wird entsprechende Verträge und Vereinbarungen zur Strategieumsetzung abschließen.

Chrisilich-Soziaien Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg[■qpm . Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(5)stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

06.02.2023 Antragstellerin: Dr. Körner

Vorrangiger Ausbau des Nah» und Femwärmenetzes in Gebieten mit Denkmaf/Ensembieschutz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Hinblick auf die Klimaschutzziele, die sich die Stadt Nürnberg gesetzt hat, ist eine optimierte Wärmeversor­ gung des vorhandenen Gebäudebestands von entscheidender Bedeutung. Dabei spielt die Versorgung mit Nahund Fernwärme bei der Planung der kommunalen Wärmeversorgung eine zentrale Rolle.

Nach wie vor wird jedoch ein Großteil des Gebäudebestands im Stadtgebiet mit Gas versorgt. Auch in diesen Bereichen können vielfach Verbesserungen der C02-Bilanz durch den Einsatz von Wärmeerzeugern, die aus re­ generativen Energiequellen gespeist werden können (z.B. Wärmepumpen) erreicht werden. Dies setzt allerdings eine Optimierung der Gebäudehülle durch die jeweiligen Eigentümer voraus.

Gerade in Quartieren mit hoher Denkmaldichte oder solchen, die unter Ensembleschutz stehen, ist eine wirk­ same Dämmung der Gebäude jedoch nur eingeschränkt möglich. Viele dieser Quartiere sind auch geprägt von einem hohen Anteil von Miet- oder Genossenschaftswohnungen. Der Anschluss an die bereits in der direkten Nachbarschaft vorhandenen Nah- und Fernwärmenetze könnte hier eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Als Beispiel sei hier das Gebiet der größtenteils unter Ensembleschutz stehenden Rosenhofsiedlung in Gleißhammer, in direkter Nachbarschaft zur bereits mit Fernwärme versorgten Bundesagentur für Arbeit angeführt.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, welche Bereiche mit Denkmah/Ensembleschutz sich auf Grund Ihrer Lage in Bezug auf die vorhandenen Netze und Ihrer Gebäudestruktur besonders für einen zeitnahen Anschluss an die Nah-/Fernwärmeversorgung eignen und nimmt Kontakt zu den jeweiligen Eigentümern auf.

Im Zuge dieser Prüfung werden auch bestehende Lücken im Versorgungsnetz mit Nah-/Fernwärme erfasst und Vorschläge erarbeitet, wie diese möglichst zeitnah geschlossen werden können.

Mij; freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A23020200 Nah- und Fernwärme Ensembleschutz.docx

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LINKE LISTE

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StRin Marion Padua - Fünferplatz 2f 9040^ Nürnberg StRin Marion Padua : V; . 1 Fünferplatz 2 Herrn Oberbürgermeister der Stadt Nürnpetg ----1 90403 Nürnberg Marcus König / J-//' Telefon: 0160 - 94191972 Rathausplatz 1 https://linke-liste-nürnberg.de marion.padua@linke-liste-nuernberg.de 90403 Nürnberg Nürnberg, 26.03.2023

Antrag: Perspektiven der Fernwärme in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dass hinsichtlich der Bereitstellung von Wärme und Warmwasser in unseren Haushalten der fossile Brennstoff Erdgas noch immer der wichtigste Energieträger ist, erscheint zunehmend als ebenso problematisch wie unzeitgemäß. Es ist beispielsweise erwiesen, dass bei der Förderung und beim Transport von Erdgas auch immer wieder große Mengen an Methan freigesetzt werden - ein Treibhausgas, das auf die Atmosphäre wesentlich stärker wirkt als C02 und erheblich zur Erderwärmung beiträgt.

Die Stadt hat in ihrem Klimaschutzfahrplan den Fokus auf den Ausbau des lokalen Fernwärmenetzes gerichtet und beabsichtigt langfristig eine Versorgung dieses Netzes mittels nichtfossiler Energien. Angesichts der Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum gesetzlichen Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und einen Blick auf die künftige Nutzung des Fernwärmenetzes zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele zu werfen.

Die LINKE LISTE stellt daher folgenden Antrag: Es wird berichtet,

  1. wie viele Anträge auf Anschluss an das Fernwärmenetz über welche gesammelte Leistung bei der "N-ergie Netz" in den Jahren seit 2019 gestellt wurden.

  2. wie viele Anträge von der "N-ergie Netz" abgelehnt und aus welchen Gründen diese abgelehnt wurden.

  3. welche Strategien vorliegen, um die Geschwindigkeit beim Ausbau des Fernwärmenetzes zu beschleunigen. 4. welche Maßnahmen zur Umstellung der Netzversorgung auf regenerative Energien schon umgesetzt worden sind, welche perspektivisch geplant oder projektiert sind und wie sich diese Maßnahmen auf die Gesamtbilanz des Versorgungsmixes im Fernwärmenetz auswirken bzw. bereits ausgewirkt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Padua, Stadträtin LINKE LISTE Nürnberg

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnb Fax: (0911) 231-2930 gruene@5tadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 14.04.2022

Energieversorgungs-Leitlinien in der Bauleitplanung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

eine sichere, wirtschaftlich geführte, bezahlbare und vor allem ökologisch vertretbare Energieversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge, wie wir nun schmerzlich durch den Krieg in der Ukraine erfahren müssen.

Gerade bei den anstehenden Stadtteil-Entwicklungsgebieten sollte die Kommune als Planungsträger noch umfassender im Anwendungsbereich die Weichen hierfür stellen. Die Wärmeund Energiewende muss daher bereits im Rahmen der Bauleitplanung mit Leitlinien festgeschrieben werden. Denn die Nutzung von Energie ist keine reine Privatsache, sondern ein öffentliches Interesse von hoher Priorität und die Kommune steht hier in der energiepolitischen Verantwortung.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Stadtteilentwicklungsgebieten, über die geplante Energienetz-Versorgungsstruktur.

Nachhaltigkeits-Strategien auf, was die Technologievernetzung zur klimaneutralen Wärmeund Energieversorgung angeht.

Verbindung mit der Regenwasserbewirtschaftung über Rigolen in Kombination mit Erdkollektoren).

Energiewasserspeicher (diese können über thermische Solar- oder PVT- Anlagen mit Energie versorgt werden).

Mit freundlichen Grüßen

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Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzender

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus OBERBÜRGERMEISTER Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930 2 5. APR. 2022 gruene@stadt.nuernberg.de .........Nr........

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Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 25. April 2022

Erneuerbare Energien ausbauen - bestehende Energien nutzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir müssen die Herausforderungen unserer Zeit aktiver angehen, um weitgehend fossile Brennstoffe und somit Treibhausgas-Emissionen deutlich zurückzufahren. Damit können wir als Kommune unabhängiger von etwaigen Energielieferanten und politischen Unsicherheiten werden. Dabei muss die Stadt einerseits die Sanierungsquote deutlich steigern, um unseren Energieverbrauch in der Stadt zu senken und andererseits die erneuerbaren Energien - und parallel die Fernwärmenetzstruktur - massiv aufbauen. Einen besonderen Fokus sollte die Stadt dabei auf Großenergieverbraucher Legen.

Konkret bedeutet das o ein C02-neutrales Fernwärmenetz durch einen deutlichen Zuwachs bei der Einspeisung alternativ erzeugter Energie. o die Nutzung von Abwärme: Die Abwärme von Prozesskühlungen soll für die weitere Nutzung herangezogen werden - beispielsweise die immens hohe Abwärme der Rechenzentren. o dezentrale PV-Anlagen: Bei großen Energieverbrauchern könnten je nach Bedarf PV- Anlagen auf dem Dach installiert werden, um die erforderliche eminente Energiemenge direkt beim Verbraucher zu erzeugen, anstelle diese vom allgemeinen E-Netz zu beziehen.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Gemeinwohl orientiertes Handeln an.

berichten.

Mit freundlichen Grüßen

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Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzender

CSU

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürger'v’“:^,'“,' Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

30.05.2022 Antragsteller: Dr. Heimbucher

Solarthermie- und Photovoltaikoffensive auf ungenutzten Flächen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Umstellung auf regenerative Energieerzeugung ist sowohl aus umweltpolitischen Gesichtspunkten als auch angesichts dramatisch steigender Energiepreise für Privathaushalte, Unternehmen oder die Kommunen selbst wichtiger Baustein der Zukunftssicherung.

Der Einsatz von Photovoltaik und Solarthermie bietet dabei wohl das größte Potential innerhalb einer Großstadt. Mit der „Solarinitiative Nürnberg" bietet die Stadtverwaltung bereits ein sehr gutes Angebot zur Information der Bürger und Unternehmen und unterstützt interessierte Akteure bei der Suche nach Objekten und Partnern.

Neben Solarstrom für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, großflächigen Anlagen auf Firmenhallen oder auch Kleinstanlagen auf Baikonen bieten jedoch auch ungenutzte städtische oder private Grundstücke Potential für die Er­ zeugung von Solarstrom und Solarthermie. Brachflächen, Grundstücke ohne bestehendes Baurecht oder auch ökologische Ausgleichsflächen könnten dauerhaft oder auch auf begrenzte Zeit Platz für Solarmodule bieten.

Dabei muss die Kommune oder der jeweilige Privateigentümer nicht zwingend selbst zum Photovoltaik-Investor werden. Modelle auf Miet- oder Erbpachtbasis könnten für interessierte Investoren oder Unternehmen, ohne ausreichende eigene Flächen für PV-Anlagen, eine sinnvolle Alternative bieten.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft, welche Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg oder ihrer Töchter für eine Verpach­ tung oder Vermietungfür die Errichtung und den Betrieb von PV- und Solarthermieanlagen geeignet sind, welche Miet- oder Pachtmodelle dafür möglich sind und wie Bürger als Investoren daran teilnehmen können.

A22042901 PV auf städtischen Flächen.docx 25

Im Rahmen der „Solarinitiative Nürnberg" wird die Vermittlung von geeigneten Grundstücken angeboten sowie die Beratung dazu für Grundstückseigentümer, Unternehmen und interessierte Bürger - z.B. als Investoren für Bürgersolar oder -wärmeanlagen.

Auf Grund der knappen Verfügbarkeit (siehe Agrarstrukturelles Gutachten 2017) im Städtedreieck sollen Acker­ flächen für Sonderkulturen (Gemüse, Spargel, Tabak) möglichst nicht dafür genutzt werden.

Fraktionsvorsitzender

A22042901 PV auf städtischen Flächen.docx

CSU®

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2

OBERBÜRGhR MEISTE Ri

Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 0 1. JUNI 2022 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 Zur Stsl.'L'ngnah.'T^ '■ E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 4 Äm,von ' • www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de düng vor 5 ÄT' 30.05.2022 Dr. Heimbucher

Wärmeplanung für die Stadt Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung und im Maßnahmenpaket zum Umgang mit den ho­ hen Energiekosten wurde festgelegt, dass bereits ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % an erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Darüber hinaus soll ab spätestens 2030 mindestens 50 % der Wärmeerzeugung klimaneutral erfolgen.

Durch den Krieg in der Ukraine hat sich allerdings die Situation der Gasversorgung in Deutschland verschärft und es wurde deutlich, dass die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Energien schneller erfolgen muss, als bislang gedacht.

Dabei spielt in Nürnberg die Fernwärme mit einem Anteil von etwa 25 % an der Wärmeerzeugung eine wichtige Rolle, zumal hier durch die Abwärme aus der Müllverbrennung ebenfalls klimaneutrale Energie genutzt wird. Die Fernwärme kann und sollte ausgebaut werden, die N-Ergie wird hierfür eigene Konzepte liefern.

Durch die Bundesregierung wird der massive Einbau von Wärmepumpen als weitere Möglichkeit künftiger Wär­ meversorgung gesehen, was allerdings in den stark verdichteten Wohnbereichen unserer Stadt als problema­ tisch anzusehen ist.

Der Zubau von weiteren Blockheizkraftwerken (z.B. auch mit Nutzung von Holzschnitzeln oder Biogas), eine in­ tensivere Nutzung von Abwärme aus industriellen Anlagen oder Gebäuden (z. B. von Tiefgaragen) sowie eine verstärkte Nutzung der Solarthermie sind Lösungsansätze, die aber gezielt für einzelne Stadtteile und Quartiere in Frage kommen.

Das vorhandene Gasversorgungsnetz kann eventuell zukünftig auch für die Versorgung mit Wasserstoff oder Biogas genutzt werden und sollte daher als wichtige Infrastruktureinrichtung auch erhalten werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadt Nürnberg erstellt eine Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet und die einzelnen Stadtteile und Quartiere und erarbeitet Vorschläge für die künftige Wärmeversorgung durch klimaneutrale Energien.

A22052300 Wärmeplanung.docx 27

Dabei wird auch dargestellt, in welchen Stadtteilen die thermische Gebäudeisolierung vorrangig betrieben werden muss, um eine effiziente Nutzung von Wärmepumpen zu ermöglichen.

Die Verwaltung stellt dar, in welchen Bereichen der Stadt und bis wann ein Ausbau der Fernwärme durch die N-Ergie möglich ist.

Die Verwaltung stellt dar, in welchen Stadtteilen und Quartieren eine Versorgung durch Blockheizkraftwerke (Nahwärme) erforderlich wird und zeigt Möglichkeiten für die Nutzung ergänzender und alternativer Tech­ niken für die Wärmeversorgung für die Stadtteile und Quartiere auf, die nicht zentral versorgt werden kön­ nen.

Die Tauglichkeit des vorhandenen Gasnetzes für die Versorgung der Stadtteile mit Wasserstoff und Biogas sowie die Verfügbarkeit und Auslastbarkeit des Stromnetzes für den massiven Einbau von Wärmepumpen ist zu erheben.

Mit frpundlirhpn GrüRpn

t Fraktionsvorsitzender

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Stadtratefraktion 1 - Nürnberg

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Stadtratsfraktion Nürnberg

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Nürnberg, 25. Juli 2022 Brehm, Schuh, Schüller

Photovoltaikanlagen auf Freiflächen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Energiewende ist der Ausbau der Photovoltaik unerlässlich. Unsere Priorität liegt dabei auf den vielen Dächern und versiegelten Flächen, auf denen primär entsprechende Anlagen installiert werden sollten.

Zunehmend wollen Eigentümerinnen und lnvestor*innen auch auf Acker- und Grünlandflächen Anlagen investieren. Im Grundsatz ist dies auch notwendig, um die gesteckten Ziele beim Ausbau der regenerativen Energien zu erreichen. Trotzdem ergeben sich bei der Flächeninanspruchnahme Zielkonflikte mit dem Erhalt wertvoller Äcker und des Landschaftsbildes. Deshalb gilt es als Kommune ggf. steuernd einzugreifen und Leitlinien zu formulieren.

Vor diesem Hintergrund stellen die drei Stadtratsfraktionen folgenden

Antrag: Die Verwaltung

Acker- und Grünlandflächen,

Mit freundlichen Grüßen

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Thorsten Brehm Andreas Krieglstein Achim Mletzko SPD-Fraktionsvorsitzender CSU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911/231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

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OBERBÜRGERMEISTER

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Nürnberg, 12. August 2022 Antragsteller: Brehm, Goldmann

Chancen der Geothermie für Wärmegewinnung nutzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Bewältigung der Energiewende ist eine der großen politischen Herausforderungen unserer Zeit. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion sollte geprüft werden, wie Geothermie, ein Baustein der Erneuerbaren Energien, für Privathaushalte, Gewerbegebäude und öffentliche Gebäude insbesondere im Neubau verstärkt eingesetzt werden kann. Die klimaneutrale Wärme aus der Tiefe könnte viele Haushalte von Gas unabhängig machen.

Andere Städte wie Hamburg, München oder Bochum gehen - teilweise unter Beteiligung der Stadtwerke - das Themenfeld mittlerweile strategischer an, um das vorhandene Potential in einem größeren Umfang zu nutzen als bisher. Die hohen Investitionskosten amortisieren sich in Anbetracht der steigenden Energiekosten nun noch schneller.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden

Antrag:

Die Verwaltung

Großstädten und die möglichen Ausbaupotentiale der oberflächennahen Geothermie und Tiefengeothermie in der Stadt.

geothermische Energiequelle für den Betrieb einer Wärmepumpe genutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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-Ust Thorsten Brehm Dieter Goldmann Fraktionsvorsitzender Stadtrat ’

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FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Fax:(0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

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3 o. Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 30.11.2022

Klimaneutrales Gas für Nürnbergs Energieversorgung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie Sie sicherlich schon beobachtet haben, werden Forschungen im Bereich alternativer Energieversorgung mit Erfolg durchgeführt. Auf dem Weg in die Klimaneutralität werden hierbei Projekte für Energie- und Infrastruktursysteme anvisiert, die Wasserstoff und Biomethan verwenden.

Hierzu haben sich bereits viele Netzbetreiber als kollektive Projektpartner zusammengeschlossen, die die bestehenden Erdgas-Verteilungsnetze auch für klimaneutrale Alternativen als geeignet einstufen. Sie sehen sich vollumfänglich in der Lage, die daraus erwachsenden technischen und organisatorischen Anforderungen über eine Umwidmung der bestehenden Infrastruktur und punktuellen Neubau von Netzabschnitten zu erfüllen.

Schon heute können Biomethan und synthetisches Methan problemlos von der bestehenden Gasnetzinfrastruktur aufgenommen werden. Ebenso kann bereits bis zu zehn Prozent Wasserstoff in das Gasverteilnetz beigemischt werden. Die Einspeisung von größeren Mengen klimaneutraler Energieträger auf 100% erfordert technische Anpassungen, Prozessoptimierungen und Weiterentwicklung der bestehenden Verteilerinfrastruktur, um am Ende die Verbraucherinnen mit klimaneutralen Energieträgern zu versorgen.

Wir dürfen diese Transformation der Technologie und Energie-Revolution nicht versäumen und müssen bereits jetzt schon die Weichen hierfür stellen. Dazu stünde eine Prüfung der lokalen Gasnetz-Infrastruktur, die die Nutzung der klimaneutralen Energieträger ermöglichen kann, an.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

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Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzender

spd@stadt. nuern berg. de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36} 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus j 90403 Nürnberg OBERBÜRGER'meTster

An den Oberbürgermeister 2 0 der Stadt Nürnberg . Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 19. Dezember 2022 Antragsteller: Grob, Kayser

Wärmeversorgungskonzept für Nürnberg - Kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtverwaltung Nürnberg will 2035, ganz Nürnberg bis 2045 klimaneutral sein. Dabei ist die Dekarbonisierung des Wärmebereichs ein zentraler Baustein für das Erreichen der städ­ tischen Klimaschutzziele, denn die Wärmeversorgung macht mit den größten Anteil des ge­ samten Endenergiebedarfs aus. Ziel ist es den Wärmebedarf der Gebäude mittels Energie­ effizienzmaßnahmen drastisch zu reduzieren und gleichzeitig den verbleibenden Bedarf effi­ zient und umweltfreundlich aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Damit sichern und de­ cken wir den zukünftigen Wärmebedarf für Gebäudebeheizung, Warmwasserbereitung aber auch für industrielle Prozesse.

Stand der Dinge will der Bund zusammen mit den Ländern eine verpflichtende städtische Wärmeplanung vorschreiben. Aus Konnexitätsgründen müsste dies auch mit einer entspre­ chenden Förderkulisse einhergehen.

Auch aus unserer Sicht ist die kommunale Wärmeplanung aufbauend auf einem Gebäudeund Wärmekataster ein geeignetes Instrument, welches zum Gelingen und Steuern der Wär­ mewende erforderlich ist. Sie ist die Grundlage für den konzeptionellen Aus- und Umbau der städtischen Energienetze. Die Leistungsfähigkeit der Stromnetze muss ebenfalls berücksich­ tigt werden, da allein der ausnahmslose Einsatz von Wärmepumpen nicht die Lösung sein wird. Zwingende weitere Voraussetzung werden energieeffiziente Neubauten der weiterhin wachsenden Stadt und energetische Sanierungen der vorhandenen Gebäudestrukturen so­ wie die effizientere Energieverwendung für industrielle Prozesse sein. Die gegenwärtigen Versorgungsstrukturen und Bedarfe müssen deshalb analysiert und für die zukünftige Wär­ meversorgung der Stadt zusammen mit der N-ERGIE sowie den ansässigen Wirtschaftsun­ ternehmen entwickelt werden.

Nach unserer Auffassung bildet das ausgebaute Fernwärmenetz der N-ERGIE dafür das inf­ rastrukturelle Rückgrat, sofern die Wärme mit C02-neutralen Energieträgern erzeugt wird. Geothermie, Biomassekraftwerke und die Abwärme und der Aufbau von Nahwärmenetzen sollten ergänzend einbezogen werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert daher ein zukunftsfähiges Wärmeversorgungskonzept für Nürnberg unter Beteiligung der N-ERGIE auszuarbei­ ten. U.U. ist die Akquise von Fördermitteln möglich. Hilfestellung kann das Kompetenz- Zentrum „Kommunale Wärmewende“ in Halle (Saale), welches vom Bundesministerium

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

für Wirtschaft und Klimaschutz und der dena eingerichtet wurde, geben. Dieses vergibt der­ zeit Impulsförderungen für die Erarbeitung von Bestands- und Potenzialanalysen, sowie Konzept-/Zielszenarien und Handlungsstrategien. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden

Antrag:

Die Verwaltung

wende für Nürnberg.

nung. Dazu sollte sie Fördermittel beim Kompetenzzentrum „Kommunale Wär­ mewende“ für Bestands- und Potenzialanalysen, sowie Konzept-ZZielszena­ hen und Handlungsstrategien beantragen.

Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung. Die Analyse, das Konzept so­ wie die vorgeschlagenen Maßnahmen werden dem Rat bis spätestens 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die N-ERGIE wird in den Arbeitsprozess -als einer der maßgeblichen Akteure- angemessen eingebunden.

rechtssicher und verbindlich in die Bauleitplanung integriert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Christine Kayser Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin

Beschlussvorlage Ref.III/013/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 03.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Beratungsangebot zum Thema Klimaneutralität und Gebäudesanierung

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2023

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2023 Sachverhaltsdarstellung

Sachverhalt (kurz):

Das Referat für Umwelt und Gesundheit befürwortet den Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion zur Errichtung eines Beratungszentrums, sieht jedoch unter der momentan sehr angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg keine Finanzierungsmöglichkeit für ein festes Zentrum. Aus diesem Grund schlägt das Referat für Umwelt und Gesundheit vor, ein digitales Beratungsangebot zu etablieren. Auf einem eigens dafür zu schaffenden Internetauftritt werden die Ratsuchenden zu den Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Klimaschutz informiert und bestehende Beratungsangebote werden detailliert präsentiert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/013/2023

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte zum Klimaschutz und Gebäudesanierung und ist ohne Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/013/2023

Beschlussvorschlag:

Der gemeinsame Umwelt- und Stadtplanungsausschuss

a) nimmt den Bericht des Referats für Umwelt und Gesundheit über die vorhandenen Angebote zur Energieberatung im Stadtgebiet Nürnberg zur Kenntnis

b) beauftragt das Referat für Umwelt und Gesundheit weiterhin das Thema Energieberatung im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten fortzuführen und entsprechende Kooperationen mit externen Organisationen einzugehen

c) beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines übersichtlichen Internetauftrittes zur Bereitstellung eines virtuellen Beratungsangebotes.

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Sachverhalt

Beratung zum Thema Klimaneutralität und Gebäudesanierung

Bezug

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 6. Februar 2023

  1. Hintergrund:

Am 18.05.2022 hat der Nürnberger Stadtrat beschlossen die Klimaneutralität der Gesamtstadt bis spätestens zum Jahr 2040 zu erreichen. Für diese Zielerreichung stellen die Treibhausgasemissionen im Bereich Wohnen einen wichtigen Baustein dar und es ist unbedingt notwendig, die Energieverbräuche in diesem Sektor zu reduzieren. Die Stadt Nürnberg hat hierbei zwar keine gesetzliche Handhabe, kann aber mit Beratungsangeboten entsprechende Impulse für eine Gebäudesanierung bei den Bürgerinnen und Bürgern setzen.

Im Antrag der CSU-Fraktion vom 06.02.2023 wird nun vorgeschlagen für sanierungswillige Gebäudebesitzende ein festes Beratungszentrum zu errichten. Wie im Antrag beschrieben, gibt es bereits unterschiedliche Beratungsangebote zur energetischen Gebäudesanierung sowie zum Einsatz von erneuerbaren Energien. Diese vorhandenen Beratungsangebote werden den Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Kooperationen angeboten und sehr intensiv in Anspruch genommen

 Beratungsangebot SAMS zur energetischen Sanierung des Referates für Umwelt und Gesundheit: Hierbei werden Wohngebäudebesitzende qualifiziert, individuell, produkt- und herstellerunabhängig beraten. Die Ratsuchenden erhalten einen Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen, energetische Konsequenzen, Fördermöglichkeiten, rechtliche Grundlagen und können auf dieser Basis weitere Schritte planen, die ihren Altbau fit für die Zukunft machen. Früher wurden die Beratungen im Dienstleistungszentrum Bau (DLZ Bau) durchgeführt. Nach Schließung des DLZ im Jahr 2022 finden diese heute in der Regel online statt.

 Veranstaltungsreihe zur Energetischen Gebäudesanierung in Kooperation mit dem Bildungszentrum, der Stiftung Stadtökologie und dem Referat für Umwelt und Gesundheit In dieser Veranstaltungsreihe werden die Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Themenbereiche rund um die energetische Gebäudesanierung und den Einsatz von erneuerbaren Energien informiert.

 Angebote zu kostenfreien Heizungschecks und Gebäude-Energie-Checks in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern und dem Referat für Umwelt und Gesundheit Die Verbraucherzentrale Bayern bietet mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz u.a. Heizungschecks und Gebäude-Energie-Checks an. Hierbei muss die Bürgerin oder der Bürger einen Eigenanteil von 30 Euro aufbringen. In den regelmäßigen gemeinsamen Sonderaktionen werden eine vorab definierte Anzahl an Beratungen angeboten, wobei das Referat für Umwelt und Gesundheit den Eigenanteil der Bürgerinnen und Bürger übernimmt.

 Stadtteilaktionen zur energetischen Gebäudesanierung in Kooperation mit der Stiftung Stadtökologie, der N-ERGIE AG, der Verbraucherzentrale Bayern sowie dem Referat für Umwelt und Gesundheit Bei diesem Format werden regelmäßig die Stadtteile besucht und im Rahmen eines Themenabends Energie über die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung und Heizungserneuerung, den Einsatz von Solarenergie sowie über Fördermöglichkeiten berichtet. Zusätzlich werden in einem Sonderprogramm in den jeweiligen Stadtteilen kostenfreie Impulsberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale angeboten.

 ESP-Projekt (Energiesparprojekt des Sozialamtes in Kooperation mit der N-ERGIE AG für Einkommensschwache Haushalte) Mit dem EnergieSparProjekt der Stadt Nürnberg bietet das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration ein kostenloses Beratungsangebot, das Leistungsempfangende und Geringverdienende beim Thema Energiesparen unterstützt. Seit 2009 beraten Fachleute aus dem Bereich Bau, Umwelt und Technik einkommensschwache Haushalte zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Energie.

 Energie- und Umweltberatung der N‑ERGIE Die Energie- und Umweltberatung der N-ERGIE informiert auf Veranstaltungen und berät persönlich und individuell, wie durch geeignete Sanierungsmaßnahmen Energie eingespart werden und somit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden kann.

 Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern Die Verbraucherzentrale Bayern gibt unabhängig und kompetent Tipps zu allen Fragen rund ums Energiesparen. Die Experten helfen, erneuerbare Energien im Haushalt zu nutzen und Fördermittel für die Sanierung Ihres Hauses zu erhalten.

Das Angebot richtet sich an Mieter, private Haus- oder Wohnungseigentümer, private Vermieter, Bauherren. Der Schwerpunkt der Beratungen liegt bei den Beratungsthemen Strom sparen, Wechsel des Energieversorgers, Heizen und Lüften, baulicher Wärme- und Hitzeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik, Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen), Förderprogramme und alle weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs.

 Solarinitiative Nürnberg des Referates für Umwelt und Gesundheit Die Solarinitiative Nürnberg bietet Beratungen und Dienstleistungen zur aktiven Nutzung der Sonnenenergie. Sie informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu Solarstrom und Solarwärme, initiiert Solarprojekte im Stadtgebiet und unterstützt Akteure vor Ort bei der Suche von Objekten und geeigneter Partner. Zusätzlich führt die Solarinitiative jährlich mindestens zwei öffentliche Infoveranstaltungen durch. Und auf der Homepage www.solarinitiative.nuernberg.de finden sich viele Informationen rund um das Thema Solarenergie.

 Vor-Ort-Beratungen für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften in Kooperation mit der Stiftung Stadtökologie, dem Haus- und Grundbesitzerverein und dem Referat für Umwelt und Gesundheit Bei dieser Aktionsform werden kostenfreie Impulsberatungen mit Schwerpunkt Geschosswohnungsbau angeboten. Also für Mehrfamilienhäuser in Privatbesitz bzw. im Besitz von Wohnungseigentümergemeinschaften.

 Online-Angebot des Referates für Umwelt und Gesundheit Auf der Homepage www.wir-machen-das-klima.de finden sich viele Informationen und Energiespartipps im Alltag und zur Gebäudesanierung. Hier ist auch das umfassende Informationsmagazin „Energieeffizienz, Sanieren und Bauen“ zu finden.

 Angebote der ENERGIEregion Nürnberg in Kooperation mit dem Referat für Umwelt und Gesundheit und weiteren Organisationen Die ENERGIEregion Nürnberg bietet seit mehreren Jahren eine sehr bewährte Online- Veranstaltungsreihe an. Sie trägt den Titel „Ihr Haus auf dem Weg zur Klimaneutralität“.

Außerdem wird vom der ENERGIEregion Nürnberg e.V. auch das Energieberaternetz Mittelfranken betrieben, bei dem die Gebäudebesitzenden detaillierte Beratungen anfordern können.

Diese Beratungsangebote sind alle auf der Homepgae „www.wir-machen-das-klima.de“ dargestellt und für Interessierte zusammengefasst sowie mit weiterführenden Links versehen. Auch der Förderkompass der Bayerischen Energieagenturen ist auf dieser Seite verlinkt. Der Förderkompass wird kontinuierlich gepflegt und regelmäßig aktualisiert. In ihm sind sämtliche Förderungen von Bund und Freistaat mit bezug auf Energie und Klimaschutz dargestellt. Neben den Förderinhalten sind auch die Zielgruppen der jeweiligen Förderprogramme dargestellt.

2. Errichtung eines Beratungszentrums

Sinnvolle Ausgestaltung

Das Referat für Umwelt und Gesundheit befürwortet den Vorschlag zur Errichtung eines Beratungszentrums. Ziel eines solchen Zentrums sollte neben der örtlichen Bündelung von Informationen auch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Ratsuchende in Bezug auf Energieeinsparung, erneuerbare Energien sowie Klimaschutz im Allgemeinen sein. Die örtliche Lage sollte dabei möglichst zentral und gut erreichbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sein.

Unter öffentlicher Trägerschaft haben die Beratungen neutral, technologieoffen sowie herstellerunabhängig zu erfolgen. Die Beratung zu Maßnahmen sollte immer mit dem Aufzeigen geeigneter Fördermöglichkeiten einhergehen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein städtisch getragenes Beratungszentrum Bürgerinnen und Bürger an zertifizierte Energieberater verweisen muss. Außerdem sollten mögliche städtische Beratende nicht in Konkurrenz zum freien Markt der Energieberaterinnen und Energieberater stehen. Neben der Beratungstätigkeit könnte ein solches Zentrum auch Vortragsreihen oder die Teilnahme an fachspezifischen Messen und Veranstaltungen durchführen.

Erforderliche Ressourcen

Problematisch stellt sich aus Sicht des Referates für Umwelt und Gesundheit jedoch die Finanzierung eines solchen Beratungszentrums dar. Um eine wirkliche Sichtbarkeit und Verfügbarkeit als „Walk-In“- Beratung zu erreichen, bedarf der Betrieb eines solchen Zentrums zwingend mindestens zwei zusätzliche Vollzeitstellen für die Abwicklung der Beratungen sowie eine Vollzeitstelle für Verwaltung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit. An die Räumlichkeiten werden neben der zentralen Lage und öffentlichen Verkehrsanbindung auch die Anforderungen geknüpft, dass der Zugang barrierefrei ist. Außerdem sollte ausreichend

öffentlich zugänglicher Raum für Beratungsmöglichkeiten, die Auslage von Informationsmaterialien sowie die Präsentation sämtlicher Beratungspartner und Raum für Büro- und Sozialräume vorhanden sein. Sofern hier nicht auf Räumlichkeiten im Besitz der Stadt Nürnberg zurückgegriffen werden kann, sind hohe Miet- und Nebenkosten zu erwarten.

Eine Kostenschätzung des Referates für Umwelt und Gesundheit ergibt, dass für den Betrieb rund 270.000 Euro pro Jahr notwendig sind. Hierin enthalten sind die Kosten für Personal, Raummiete mit Nebenkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten und sonstige Ausgaben. Für die Grundausstattung des Zentrums kämen voraussichtlich noch einmalige Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro für IT, Büroausstattung, etc. hinzu.

Aufgrund der momentan angespannten Haushaltslage ist aus Sicht des Referates für Umwelt und Gesundheit die Einrichtung eines entsprechenden Beratungszentrums zwar sinnvoll, jedoch nur schwer zu finanzieren. Entsprechend schlägt das Referat hier die Errichtung eines verbesserten „virtuellen Beratungsangebotes“ vor.

Virtuelles Beratungsangebot

Die Einrichtung eines Beratungszentrums lässt, wie oben dargestellt, hohe jährlich wiederkehrende Kosten erwarten. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt in Kombination mit der unvermindert hohen Auftragslage für Energieberaterinnen und Energieberater lässt eine Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal schwierig erscheinen.

Wie vorher beschrieben, sind auf den Homepages „www.wir-machen-das-klima.de“ und „www.solarinitiative.nuernberg.de“ viele Informationen und Energiespartipps im Alltag und zur Gebäudesanierung enthalten. Richtig ist aber, dass das bisherige online-Beratungsangebot etwas versteckt ist und sich nicht ohne weiteres erschließt. Entsprechend existiert hier ein gewisses Optimierungspotential. Aus diesem Grund schlägt das Referat für Umwelt und Gesundheit vor, ein digitales Beratungsangebot zu etablieren um hiermit den Beratungsbedarf von Bürgerinnen und Bürgern besser abzudecken. Auf einem eigens dafür zu schaffenden Internetauftritt werden die Ratsuchenden zu den Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Klimaschutz informiert und bestehende Beratungsangebote werden detailliert präsentiert. Auch die verfügbaren Förderprogramme zu diesen Themen können hier abgebildet und übersichtlich dargestellt werden. Zusätzlich kann ein Newsletter ins Leben gerufen werden, der über kommende Veranstaltungen und Aktionen informiert.

Für weiterführende Informationen kann eine digitale Infothek implementiert werden, welche nützliche Broschüren, Handbücher, Flyer und weitere digitale Medien enthält und zum Download zur Verfügung steht. Auch eine Sammlung von Energiespartipps bieten Anregungen, um über Maßnahmen im eigenen Einflussbereich nachzudenken und so ohne erhöhten Beratungsaufwand Energie einzusparen, die eigenen Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Fokus läge hier auf dem privaten Bereich. Aber auch für Gewerbetreibende können Angebote und Informationen zur Verfügung werden.

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