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← Sitzung des Schulausschusses (28.04.2023)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Schulausschusses

28.04.2023

Inhaltsverzeichnis

Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich; hier: mündlicher Bericht Bericht Ref.IV/010/2023 5 TOP Ö 2 Bericht Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg - Fortschreibung

Berichtvorlage Ref.IV/016/2023 9 Sachverhalt Ref.IV/016/2023 13 TOP Ö 3 Errichtung eines sonderpädagogischen Förderzentrums mit sozial-emotionalem Schwerpunkt Sitzungsvorlage Ref.IV/011/2023 79 Sachverhalt Ref.IV/011/2023 83 TOP Ö 4 Bericht der Schulpsychologie zur Abmilderung der Folgen von Pandemie und weiteren Krisen Bericht Ref.IV/009/2023 85 Sachverhalt Ref.IV/009/2023 89 TOP Ö 5 Bericht über die Arbeit der Projektgruppe MSRGinnovativ! im Schuljahr 2022/23 Bericht Ref.IV/017/2023 95 Sachverhalt Ref.IV/017/2023 99 TOP Ö 7 Weiterentwicklung der Wirtschaftsschule Nürnberg (B12) im Schuljahr 2023/24 Sitzungsvorlage Ref.IV/013/2023 103 Sachverhalt Ref.IV/013/2023 107 TOP Ö 8 Sicherstellung des Bildungsangebots an der Fachschule für Druck- und Medientechnik; hier: Beantragung der Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und Medientechnik zum Schuljahr 2023/24 Sitzungsvorlage Ref.IV/014/2023 113 Sachverhalt Ref.IV/014/2023 117 TOP Ö 9 Beantragung der Einrichtung einer Klassenkopplung an der Beruflichen Schule 2 / Rudolf-Diesel-Fachschule in den Fachrichtungen Elektrotechnik mit Informationstechnik(Bzw. Wirtschaftsinformatik) für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 Sitzungsvorlage Ref.IV/008/2023 123 Sachverhalt Ref.IV/008/2023 127 TOP Ö 10 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS) Sitzungsvorlage Ref.IV/015/2023 131 Sachverhalt ÄnderungSchulS Ref.IV/015/2023 135

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich; hier: mündlicher Bericht

Sachverhalt kurz:

Die Verwaltung berichtet mündlich über die aktuellen Herausforderungen für den Schulbereich, insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine. Dabei liegt der Fokus auf relevanten Entwicklungen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vielfältigen, gezielt schulischen Angebote sollen den geflohenen Kindern und Jugendlichen die schulische Integration ermöglichen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg - Fortschreibung 2023

Sachverhalt (kurz):

Im Januar 2022 wurde im Stadtrat die Schulraumentwicklungsplanung 2022 in umfangreicher Form vorgestellt. Nachdem bereits im Jahr 2022 vom Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth außerplanmäßig erneut neue Bevölkerungsprognosen zur Verfügung gestellt worden waren und sich gleichzeitig im Laufe des Jahres 2022 deutlich höhere Einwohnerzuwächse ergeben haben als noch in der Bevölkerungsvorausberechnung angenommen, hat das Referat für Schule und Sport alle vorgesehenen Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen nochmals auf Größe und Zeitpunkt der Inbetriebnahme geprüft. Das Referat hat sich entschieden, einmalig bereits nach einem Jahr über die neuen Entwicklungen im Bereich Schulraumentwicklungsplanung zu berichten. Es werden jedoch nur Fortentwicklungen und Anpassungen bei den Baumaßnahmen beschrieben, die sich im Vergleich zum Vorjahresbericht ergeben haben. Darüberhinaus finden die schulischen Sportflächen und hier insbesondere die Hallensportflächen erstmalig vertieft Erwähnung

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity-Relevanz wird beim einzelnen Schulbauprojekt entstehen und dann detailliert abzuprüfen sein (z. B. Betreuungsbedarfe)

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Referat für Schule und Sport

Schulraumentwicklungsplanung

der Stadt Nürnberg

Fortschreibung 2023

Stand: 31.3.2023

Impressum:

Stadt Nürnberg Referat für Schule und Sport Hauptmarkt 18 90403 Nürnberg

Referentin: Cornelia Trinkl

Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-74 37 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-74 50 E-Mail RefIV@stadt.nuernberg.de https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/

Inhaltliche Koordination: Sonja Bauhus sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de

Vorbemerkung

Im Januar 2022 wurde die Schulraumentwicklungsplanung mit dem Fortschreibungsstand Ende 2021 dem Stadtrat vorgestellt. In diesem wurden die Grundlagen der Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg erläutert und der Sachstand und die Planungen für die Standorte aller Schularten zu diesem Zeitpunkt beschrieben. Nachdem aufgrund besonderer Bedingungen bereits im Jahr 2022 vom Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth neue Bevölkerungsprognosen zur Verfügung gestellt worden waren, hat sich das Referat für Schule und Sport entschieden, einmalig bereits nach einem Jahr erneut zu berichten, jedoch hier nur die Änderungen, die sich zum Vorjahr ergeben haben. Daher werden im folgenden Bericht die Bedingungen, die sich im Vergleich zum Vorjahr verändern, und die Anpassungen bei den Baumaßnahmen dargestellt.

Darüber hinaus finden die schulischen Sportflächen erstmalig vertieft Erwähnung.

Die Stadt Nürnberg ist Schulträgerin für 47 kommunale Schulen1, sie ist vor allem aber auch Sachaufwandsträgerin für 96 staatliche Schulen 2 in Nürnberg, die von der Mehrzahl der Nürnberger Kinder und Jugendlichen besucht werden

147 kommunale Schulen: 4 Realschulen, 5 Gymnasien, 25 weiterführende berufliche Schulen (Wirtschaftsschule, FOS, BOS, Fachakademien, Fachschulen, Berufsfachschulen), 11 Berufsschulen, Abendrealschule, Herman-Kesten-Kolleg

296 staatliche Schulen: 51 Grundschulen, 23 Mittelschulen, 3 Realschulen, 8 Gymnasien, 6 Förderschulen, 4 berufl. Schulen (FOS I und II, BOS, WS), Schule für Kranke

1 Fortschreibungsbedarf 6 2 Schulraumentwicklungsplanung und Stadtentwicklung 7 3 Bevölkerungsvorausberechnung und Schülerprognose 8 3.1 Grundlagen und Bedeutung der Bevölkerungsvorausberechnung 8 3.2 Bevölkerungsvorausberechnung 2022 - Allgemeines 8 3.3 Bevölkerungsvorausberechnung 2022- Betrachtung der Kinderzahlen 10 3.4 Ausnahmejahr 2022: Bevölkerungsentwicklung, Fluchtbewegungen und Neubauannahmen 12 3.5 Bevölkerungsentwicklung und Altersverteilung ukrainische Staatsangehörige 14 3.6 Schülerprognosen 15 4 Grundschulen 15 4.1 Allgemeines zu den Prognosen für Grundschulen 2022/2023 16 4.2 Tatsächliche Schülerzahlen 2022/2023 16 4.3 Planungsgebiet Nürnberg Nord 18 4.4 Planungsgebiet Nürnberg West 19 4.5 Planungsgebiet Nürnberg Mitte/Ost 21 4.6 Planungsgebiet Nürnberg Süd: Südstadt, Maiach, Gartenstadt 22 4.7 Planungsgebiet Nürnberg Südwest 23 4.8 Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern 24 5 Weiterführende allgemeinbildende Schulen 25 5.1 Prognosen für die weiterführenden Schulen 25 5.2 Mittelschulen 25 5.2.1 Mittelschulverbund Nord 26 5.2.2 Mittelschulverbund West 27 5.2.3 Mittelschulverbund Süd 28 5.3 Realschulen in Nürnberg 29 5.4 Gymnasien in Nürnberg 29 5.5 Ganztag an den öffentlichen weiterführenden Schulen 31 6 Förderzentren 31 7 Berufliche Schulen 32 7.1 Zentrale Einflussfaktoren für die Entwicklung der Schülerzahlen 32 7.1.1 Demografische und gesellschaftliche Einflussfaktoren 33 7.1.2 Entwicklungen der Wirtschaft – Globaltrends und Wirtschaftsstruktur des Großraums Nürnberg

7.1.3 Entwicklung der dualen Ausbildung 35 7.1.4 Bildungspolitische Entwicklungen 35 7.2 Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an den öffentlichen beruflichen Schulen 37 7.3 Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresbericht an einzelnen Direktoraten (Berufliche Schulen) 38

7.3.1 Berufliche Schule – Direktorat 1 38 7.3.2 Berufliche Schule – Direktorat 5 40 7.3.3 Berufliche Schule – Direktorat 10 42 7.3.4 Berufliche Oberschulen - Direktorat 13 44 7.3.5 Berufliche Schule – Direktorat 14 45 7.3.6 Berufsbildungszentrum (BBZ) 47 8 Entwicklung Deutschklassen, Brückenklassen, Berufsintegrationsklassen, SPRINT und InGym 48 8.1 Allgemeinbildende Schulen 48 8.2 Entwicklung der Berufsintegrationsklassen mit Sonderformen an den beruflichen Schulen inklusive Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler 49 9 Schulsportstätten 50 9.1 Hallensportflächen an Nürnberger Schulen 51 9.1.1 Auswertung im Bereich der Grund und Mittelschulen: 51 9.1.1.1 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Nord 51 9.1.1.2 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet West 53 9.1.1.3 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Mitte/Ost 55 9.1.1.4 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Süd 57 9.1.1.5 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südwest 58 9.1.1.6 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südost 59 9.1.2 Auswertung im Bereich Realschulen und Gymnasien 61 9.1.3 Zusammenfassung der Auswertung im Bereich der Hallensportflächendeckung 63 9.2 Freisportflächen an Nürnberger Schulen 63 9.3 Schwimmunterricht an Nürnberger Schulen 64 10 Folgen für die Raumsituationen: Feststellungen und Handlungsempfehlungen 65 11 Glossar 66

1 Fortschreibungsbedarf

Angesichts der durch die pandemischen Entwicklungen, der Fluchtbewegungen und nun auch Energiesituation angespannten finanziellen Situation der Stadt Nürnberg sind für den aktuellen Berichtszeitraum die verfügbaren Kapazitäten auf die akut notwendigen Herausforderungen: Baumaßnahmen zu bündeln und so effizient wie möglich einzusetzen. Dies erfolgt in Rück- Flächenbedarf sprache mit allen an der Schulbauplanung und am Schulbau beteiligten Stellen. Daher Finanzvolumen werden unter Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Schülerentwicklung und den Rück- Zeitrahmen meldungen aus der Planungsdienststellen alle vorgesehenen Sanierungs-, Erweiterungs- Planungskapazitäten und Neubaumaßnahmen nochmals auf Größe und Zeitpunkt der Inbetriebnahme überprüft.

Grundlage für diese Bewertungen sind die vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth im Mai 2022 aktualisierte Bevölkerungsvorausberechnung auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.1.2021 und die Schüler- und Klassenzahlen des Schuljahres 2022/2023 zum Stand Oktober 2022.

Im Laufe des Jahres 2022 gab es deutlich höhere Einwohnerzuwächse als noch in der Bevölkerungsvorausberechnung angenommen, unter anderem aufgrund der Fluchtbewegungen im Rahmen des Ukraine Kriegs. Hier ist perspektivisch noch zu klären, ob diese Zuwächse nur temporär zu betrachten sind bzw. inwieweit und in welcher Höhe sie auf Dauer in die Schülerprognosen und die Schulraumentwicklungsplanung einfließen können.

Die bisher veröffentlichten Versionen der Schulraumentwicklungsplanung können im Internet auf der Internetseite

https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/schulentwplan.html

eingesehen werden.

Hinweis: Erläuterungen zu den im Dokument verwendeten Termini sind in einem kurzen Glossar am Ende des Dokuments zu finden.

2 Schulraumentwicklungsplanung und Stadtentwicklung

Das Globalziel des Referates für Schule und Sport ist, bestmögliche Voraussetzungen für bestmögliche Bildung für jede Schülerin und jeden Schüler in Nürnberg zu schaffen.

Ziel der Schulraumentwicklungsplanung ist es, für die Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausreichend qualitativ hochwertige, geeignete und nachhaltig ausgestattete Räumlichkeiten und Freiflächen zur Verfügung zu stellen und diese zeitgerecht zu den bestehenden Bedarfen zu errichten. Hierbei arbeitet das Referat für Schule und Sport bei der Planung und Realisierung von Schulbauvorhaben eng mit allen involvierten Geschäftsbereichen zusammen.

Grundlage der Schulraumentwicklungsplanung sind die aktuellen, darüber hinaus aber auch die zu erwartenden Schülerzahlen - die prognostizierte Anzahl an Schülerinnen und Schülern an allen öffentlichen Schulen im Stadtgebiet. Auf Basis dieser Schülerzahlen und einer je nach Schulart pädagogisch sinnvollen Klassenstärke wird die Anzahl an Klassen bzw. Unterrichtsgruppen ermittelt, die wiederum den aktuellen und zu erwartenden Bedarf an Unterrichtsräumen ergibt. Gemäß Schulbauverordnung gilt hier, dass für jede Klassen- bzw. Unterrichtsgruppe ein allgemeiner Unterrichtsraum vorzusehen ist, je nach Schulart und -größe sind entsprechende Fachunterrichtsräume und Sportstätten erforderlich.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Nürnberg wird auch in den nächsten Jahren weiter anwachsen. Dies ist aus den Geburtenzahlen und den zu erwartenden Zuzügen auf Basis der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth(StA) abzulesen. Die Fortschreibung und die besonderen Entwicklungen finden Sie im Kapitel 3 beschrieben.

Auch im Schuljahr 2022/2023 übersteigt der gesamtstädtische Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen die vorhandenen Raumkapazitäten deutlich. Viele Schulen behelfen sich durch die fachfremde Belegung von Fachunterrichtsräumen, durch Wanderklassen oder die Nutzung anderer Flächen (z.B. aus dem Ganztagsangebot). Dies wiederum geht zu Lasten eines pädagogisch notwendigen Unterrichts- und Raumangebots. Die im Vergleich zur vorjährigen Schulraumentwicklungsplanung fortgeschriebenen und angepassten Planungen sind in den Kapiteln 4 bis 7 dargestellt.

Insbesondere durch die Entwicklung neuer Wohngebiete entsteht ein Bedarf am Bau neuer Schulen. Die Größe eines schulischen Neubaus hängt - vorrangig im Grundschulbereich - von der zu erwartenden Wohnbauentwicklung in diesem Quartier ab. Darüber hinaus ergeben sich in der Konsequenz auch stadtweit Auswirkungen auf die weiterführenden Schulen, die nicht sprengelgebunden sind. Daher werden in enger Zusammenarbeit zwischen Stadtplanungsamt (Stpl), dem Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) und dem Referat für Schule und Sport unter Einbeziehung innerstädtischer und schulorganisatorischer Entwicklungen und Parameter sehr sorgfältig die Bedarfssituationen prognostiziert. Bei Grundschulen ist zusätzlich eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt hinsichtlich der entstehenden Betreuungsbedarfe erforderlich. Aufgrund der begrenzten Flächensituation im Stadtgebiet stellt die Suche nach geeigneten Schulund Betreuungsstandorten immer mehr eine große Herausforderung dar.

Nicht zuletzt die Lockdown-Phasen aufgrund des pandemischen Geschehens und der damit verbundene Bewegungsmangel haben gezeigt, wie wichtig sportliche Betätigung und

Bewegung für die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist. Insoweit sind sowohl für den Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Sport als auch für die Pausen- und Erholungszeiten die ausreichenden und geeigneten Flächen und Gebäude gemäß Schulbaurichtlinien zu planen und zu errichten. Zusätzlich erlangen sie – nicht zuletzt durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter sukzessive ab 2026 - in der Ganztagsbetreuung eine große Bedeutung. Die im Rahmen des Schulbaus entstehenden Sportanlagen leisten durch Vereinsnutzungen darüber hinaus einen weiteren Beitrag zu Erfüllung des Auftrags der Bewegungs- und Gesundheitsförderung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Erhebungen des SportService zu diesem Thema finden sich im Kapitel 9.

3 Bevölkerungsvorausberechnung und Schülerprognose

Für die Planung der schulischen Infrastruktur wird im Referat für Schule und Sport eine Schülerprognose erstellt. Ausgangsbasis dafür ist die jeweils aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA), die für die kleinräumige Infrastrukturplanung allen Dienststellen der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt wird. Die kleinräumige Betrachtung ist dabei insbesondere für die schulischen Planungen für Kinder und Jugendliche in öffentlichen Grund- und Mittelschulen relevant, für die eine Grundschulsprengelpflicht gilt bzw. die Einzugsbereiche der Mittelschulen zu beachten sind, also die Schulversorgung in einem fest definierten Bereich im Umfeld der Meldeadresse stattfindet.

3.1 Grundlagen und Bedeutung der Bevölkerungsvorausbe-

rechnung

Die allgemeinen Grundlagen der Bevölkerungsvorausberechnung wurden in der die Schulraumentwicklungsplanung 2022 ausführlich im Kapitel 3.1.1. beschrieben1.

3.2 Bevölkerungsvorausberechnung 2022 - Allgemeines

Auf Basis des Bevölkerungsstandes zum Stand 31.12.2021 hat das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) im Frühjahr 2022 eine neue Bevölkerungsvorausberechnung erstellt. Die Erstellung erfolgte noch ohne Berücksichtigung der insbesondere durch den Ukrainekrieg ausgelösten Fluchtbewegungen seit März 2022 (siehe dazu Kapitel 3.4 Ausnahmejahr 2022).

Das StA hat zur Bevölkerungsvorausberechnung am 22.8.2022 einen Bericht veröffentlicht2. Für die Schulraumentwicklungsplanung sind dabei folgende Aussagen besonders relevant:

1 https://www.nuernberg.de/imperia/md/schulen_in_nuernberg/dokumente/schulbau/sep_fortschreibung_2022_stand_2022_01_13_.pdf 2 Stadt Nürnberg - Amt für Stadtforschung und Statistik (2022): Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung Nürnberg 2022-2035. In: Berichte aus Stadtforschung und Statistik (M529). https://www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/berichte/monatsberichte/2022/sus_bericht_m529.pdf

Wenngleich dieser Trend in den Coronajahren 2020 und 2021 abbrach, ziehen bereits seit dem letzten Quartal 2021 erneut mehr Menschen in die Stadt zu als fort.

Entsprechend der getroffenen Annahmen könnte die Einwohnerzahl der Frankenmetropole im Jahr 2035 553 300 Nürnbergerinnen und Nürnbergern entsprechen.

kerungsentwicklung. Vor allem in den Statistischen Stadtteilen 06-Westliche Außenstadt und 07-Nordwestliche Außenstadt ist mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen. Hier soll neuer Wohnraum für 15 530 bzw. 11 910 Personen entstehen.

und Jugendlichen niederschlagen. Auch die Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre sind 2035 stärker vertreten als im Ausgangsjahr der Vorausberechnung 2021.1

Abb: Entwicklung der Bevölkerungszahl:

Abbildung 1

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Berichte aus Stadtforschung und Statistik, Bericht M259, 23.8.2022; Seite 11

Die Bevölkerungsvorausberechnung wurde unter der Fortführung der getroffenen Annahmen erstellt. Im engen Austausch mit anderen planenden Dienststellen und Referaten der Stadt und dem Amt für Stadtforschung und Statistik wurde bereits Mitte des Jahres festgestellt, dass es insbesondere aufgrund der im Jahr 2022 sehr volatilen Situation (Baubranche, Fluchtbewegungen, Energieknappheit und –teuerung etc.) bei der kleinräumigen Betrachtung durchaus auch zu Abweichungen kommen kann. Die vorausberechnete

1 https://www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/berichte/monatsberichte/2022/sus_bericht_m529.pdf , Seite 1

Bevölkerungsentwicklung ist daher eher im stadtweiten Kontext zu bewerten, auch die Vorausberechnungen des Vorjahres sind zu betrachten und damit für die Planungen ein Korridor der möglichen Entwicklungen aufzuspannen.

3.3 Bevölkerungsvorausberechnung 2022- Betrachtung der

Kinderzahlen

Bei den Vorausberechnungen der gesamtstädtischen Kinderzahlen ist noch– wiederum zum Stichtag 31.12.2021 und damit noch ohne Betrachtung der Fluchtbewegungen - eine noch etwas genauere Betrachtung notwendig:

Die Gesamtzahl an Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) ist seit 2010 von ca. 16.000 um 2.000 auf nun knapp ca. 18.000 gestiegen. In den letzten zwei Jahren gab es hier anders als in der Gesamtbevölkerung - keinen Rückgang, Zum Zeitpunkt der Vorausberechnung ist die Zahl der Kinder im Alter von 10 Jahren und jünger im Vergleich zu den- Vorjahren besonders hoch, bis 2035 könnte sich diese Entwicklung halten. In den Kinderund Jugendaltern lassen sich die Auswirkungen der anhaltend hohen Geburtenzahlen erkennen, die laut Annahme auch für die Vorausberechnung weiter Bestand haben. Das heißt in beiden Bevölkerungsvorausberechnungen 2021 und 2022 wird eine weitere Steigerung erwartet. In Zahlen bedeutet dies, dass im Vergleich zu ca. 18.000 Kindern im Grundschulalter zum Stichtag 31.12.2021 bis zum Jahr 2030 je nach Vorausberechnung weitere 700 bis 1.600 Grundschulkinder mehr in Nürnberg erwartet werden. Der tatsächliche zusätzliche Raumbedarf je Standort muss durch eine zeitlich enge, sprengelscharfe Betrachtung ermittelt werden. Auch werden bei den Vorausberechnungen des StA Schutzsuchende an den Adressen der großen Unterkünfte nicht berücksichtigt, die Kinder unterliegen nach einer bestimmten Zeit aber ebenso der Schulpflicht.

6-Jährige bis unter 10-Jährige (4 Jahrgänge für

Grundschulen)

Entwicklung und Bevölkerungsvorausberechnungen

2010 bis 2032

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Bevölkerungsvorausberechnung 2022 Bevölkerungsvorausberechnung 2021 Mittelwert BVB 2021 und 2022

Quelle: Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, 6/2021 und 5/2022, Darstellung: Referat für Schule und Sport, 03/2023

Bei den Kindern im Alter von 10 bis 15 Jahren findet sich eine ähnliche Entwicklung: Nach dem aktuellen „Plateau“ steigt die Anzahl der Kinder. Eine steigende Zahl an Grundschulkindern kommt an den weiterführenden Schulen verzögert an, daher steigen in Folge hier die Zahlen bis 2031 an, und dies bei beiden letzten Vorausberechnungen.

Die Vorausberechnungen für die Jugendlichen ab 10 Jahren können als relativ sicher eingestuft werden, da diese Kinder bereits geboren sind, im Stadtgebiet leben und eher wenig von Wanderungsbewegungen innerhalb der Stadt, aber auch nach außerhalb betroffen sind. In dieser Altersgruppe gab es auch weniger Registerbereinigungen in den Jahren 2019 und 2020. Zu- und Fortzüge sind am stärksten bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeprägt. Die weitere Entwicklung nach 2030 wird sich im Korridor zwischen beiden Vorausberechnungen bewegen und wird von den Dienststellen der Stadt Nürnberg kontinuierlich betrachtet und auf deren Basis die Planungen angepasst werden.

Die Grafik der Vorausberechnungen des Bevölkerungsbestands der 10- bis unter 15-jähri- Auch bei 10-15-Jährigen zeigt auf, dass im Vergleich zum Stichtag 31.12.2021 bis zum Jahr 2030 ca. 1.600 mehr gen weiterhin stei- Kinder dieser Altersgruppe in Nürnberg leben würden (Vorausberechnung 2022: 23.604) gende Zahl und die Zahl laut Prognose dann zunächst mindestens auf diesem hohen Niveau bliebe.

10- bis unter 15-Jährige Gesamtstadt Nürnberg

Entwicklung und Vorausberechnungen 2010 bis 2032

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Bevölkerungsvorausberechnung 2021 Bevölkerungsvorausberechnung 2022

Quelle: Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, 6/2021 und 5/2022, Darstellung: Referat für Schule und Sport, 03/2023

Mit den dargestellten Entwicklungen steigt somit parallel der Bedarf an sozialer Infrastruktur, die bereits jetzt an vielen Stellen überlastet ist. Die Grund- und Mittelschulen mit den angeschlossenen Betreuungseinrichtungen, die sprengelgebunden bzw. im Einzugsgebiet wohnortnah zur Verfügung zu stellen sind, müssen in diesem Zug kleinräumig betrachtet werden. Die anderen Schularten wie Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen sind gesamtstädtisch zu betrachten.

3.4 Ausnahmejahr 2022: Bevölkerungsentwicklung, Flucht-

bewegungen und Neubauannahmen

Im Laufe des Jahres 2022 haben sich die Bevölkerungszahlen in Nürnberg deutlich anders entwickelt als vorausberechnet: So lebten zum Stichtag 31.12.2022 bereits 11.000 Men- 2022: Allzeithoch in schen mehr in Nürnberg (Summe 541.103) als zum Jahresanfang (530.200), davon ca. der Bevölkerungszahl 8.100 neu hinzugezogene Menschen aus der Ukraine (Details siehe auch Kapitel weiter unten). Dieser Bevölkerungsstand war erst ca. 2027 erwartet worden!

Zu dieser Entwicklung hat das Amt für Stadtforschung und Statistik Ende November 2022 eine Veröffentlichung herausgegeben 1 mit folgenden wesentlichen Aussagen:

in Nürnberg und Fürth.

Abbildung 2

Quelle: Stadt Nürnberg – Amt für Stadtforschung und Statistik (2022): Bevölkerungshoch in Nürnberg und Fürth. In: Berichte aus Stadtforschung und Statistik (M531) S. 2

Das Fazit des Berichts fasst die kommenden Herausforderungen für die städtische Schulraumentwicklungsplanung gut zusammen:

1 Bevölkerungshoch in Nürnberg und Fürth. Berichte aus Stadtforschung und Statistik (M531). Stadt Nürnberg

https://www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/berichte/monatsberichte/2022/sus_bericht_m531.pdf

„Fazit

Sowohl Nürnberg als auch Fürth haben in den ersten zehn Monaten dieses Jahres deutlich an Einwohnerinnen und Einwohnern hinzugewonnen. Auch andere deutsche Großstädte, wie beispielsweise Frankfurt am Main, Wolfsburg oder Köln, verzeichnen neue Allzeit-Bevölkerungshochs. Dieses Bevölkerungswachstum ist vor allem auf die Schutzsuchenden aus der Ukraine zurückzuführen. Bei der Auswertung der Einwohnerbestände handelt es sich im Übrigen um Personen mit Hauptwohnung in Nürnberg und Fürth und somit um regulär gemeldete Personen in den Melderegistern beider Städte.

Doch auch unabhängig von den Migrationsbewegungen als Folge des russischen Angriffskrieges wachsen Nürnberg und Fürth aufgrund von Zuzug aus Bayern und dem Ausland. Die Zukunft wird zeigen, inwieweit und wie lange dieser Trend anhalten wird.

Städte werden auch weiterhin aufgrund ihrer Zentralität und Infrastruktur erste Anlaufstellen für Schutzsuchende darstellen. Für die Kommunen ergeben sich dadurch große Herausforderungen bei der kulturellen und sozialen Integration von Zugewanderten in die Stadtgesellschaft, der Ausstattung bzw. des Ausbaus städtischer Infrastruktur und

der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.“

Inzwischen liegen die Auswertungen zum Einwohnermelderegister zum Stand 31.12.2022 auch im Detail nach Altersgruppen vor. Bei den Kindern im Grundschulalter kann dabei Folgendes festgestellt werden:

Prognose für 6-bis 10-Jährige für das Jahr 2022: 18245 Tatsächliche Anzahl 6-bis 10-Jährige am 31.12.2022: 18761

d.h. ein zusätzliches Wachstum von + 516 (2,8%)

zusätzlich Grundschulkinder in Wohnheimen + 452

Wie bereits oben beschrieben, hatten sich die städtischen Dienststellen ohnehin darauf verständigt, dass aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklungen die Vorausberechnungen beider Vorjahre zu betrachten sind und damit für die Planungen ein Korridor der möglichen Entwicklungen aufzuspannen ist. Dies wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahresende 2022, der weiterhin vielfältigen Krisensituationen und der derzeit nicht abschätzbaren Effekte nochmals deutlicher.

Da aktuell angenommen werden kann, dass ein Teil der geflüchteten Menschen aus der Ukraine und insbesondere die Familien mit Kindern zumindest mittelfristig bleiben werden, ist die Vorausberechnung zum Stand 31.12.2021 und die darauf aufbauende Schulprognose bei Beibehaltung aller anderer Annahmen daher eher als unterer Wert anzusehen, der in der Zukunft voraussichtlich übertroffen werden wird. Ebenfalls unsicher sind die Entwicklungen in der Baubranche und damit die Neubauaktivitäten, so dass sich die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung innerhalb Nürnbergs ggf. abweichend als angenommen entwickeln wird.

Die nächste Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung durch das Amt für Statistik und Stadtforschung wird voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen. Dann wird sich zeigen, inwieweit die tatsächliche Entwicklung mit den erwarteten und berechneten Werten in Einklang stehen und an welchen Stellen die Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung korrigiert werden müssen.

3.5 Bevölkerungsentwicklung und Altersverteilung ukraini-

sche Staatsangehörige

Im vorangegangenen Kapitel wurde beschrieben, dass neben vielfältigen Zuwanderungsgründen ein deutlicher Teil des Einwohnerzuwachses 2022 in Nürnberg auf die Schutzsuchenden aus der Ukraine zurückzuführen ist. Um den zahlenmäßigen Einfluss auf die Schulbedarfe darstellen zu können, wurden hierzu Auswertungen erstellt, insbesondere bezogen auf Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.

Die Bevölkerungszahlen von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Nürnberg ist mit Beginn des Angriffskriegs Russlands im Februar 2022 von rund 4000 Menschen um ca. 8000 Menschen auf fast 12.000 Menschen angestiegen.

Die Aufteilung der neu angekommenen Schulkinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt sich wie folgt dar:

Mehrung schulpflichtige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit ukr. Staatsangehörigkeit ab März 2022

Jan 22Feb 22 Mrz Apr 22 Mai Jun 22 Jul 22 Aug Sep 22Okt 22 Nov Dez 22Jan 23Feb 23 22 22 22 22

6 - unter 10 10 - unter 15 15 - unter 18 18 - unter 25

Die Grafik stellt dar, dass wir zum Stand März 2023 in Nürnberg ca. 2000 schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre in den verschiedenen Schularten mehr unterzubringen haben. Weitere ca. 1200 Junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren benötigen eine Etwa 2000 schulpflichtige Kinder und Jugend- Begleitung zum Erlernen der deutschen Sprache und den Einstieg in die schulische Fortliche aus der Ukraine bildung oder Berufsausbildung oder in die berufliche Tätigkeit.

Zum Schuljahresbeginn 2022/ 2023 sind an allgemeinbildenden Schulen insgesamt 1273 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine aufgenommen worden (Details siehe auch im Kapitel 8, „Deutschklassen, Brückenklassen, Berufsintegrationsklassen usw.“). Dabei wurden übergangsweise Lösungen gefunden, jedoch wird noch zu betrachten sein, welche perspektivische und dauerhafte Maßnahmen erforderlich werden.

3.6 Schülerprognosen

Bei der Bedarfsfeststellung für den Schulbau in Nürnberg greift die Stadt Nürnberg auf eine Zusammenstellung der real bestehenden Klassen und Schüler zurück und schreibt Basis der Schülerprogdiese Werte je Schulstandort bzw. Schultyp zusammen mit den Daten der kleinräumigen nose: Einschulungspo- Bevölkerungsvorausberechnung (s.o.) für die öffentlichen Schulen Nürnbergs fort; bei tential je Grundschul- Sprengelschulen erfolgt dies geschärft nach Schulstandorten. Die Grundlagen der Prognosprengel searbeit sind in der Schulraumentwicklungsplanung 2022 in Kapitel 3.2. ausführlich beschrieben. Die Prognosen haben in den letzten Jahren in allen Schularten zuverlässig die zu erwartenden Entwicklungen aufgezeigt, sodass hier Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Gerade für die weiterführenden Schulen ist diese Methode äußerst fundiert, da ein großer Anteil dieser Kinder bereits geboren ist und in Nürnberg wohnt bzw. der Anteil der Gastschüler in der Quote ebenfalls relativ konstant ist.

Um die Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsphase bis zur Fertigstellung einer benötigten Schulbaumaßnahme zu überbrücken ist es häufig notwendig, dass die Bedarfe zwischenzeitlich mit Interimsmaßnahmen abgedeckt werden müssen. Informationen zu den schulartspezifischen Prognosen werden je in den Kapiteln Grundschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen dargestellt.

4 Grundschulen

Öffentliche Grundschulen haben die Zielsetzung, dass Kinder wohnortnah beschult werden. Die Schülerinnen und Schüler werden dadurch unterstützt, zu Fuß zu ihrer jeweiligen Schule zu gehen und so in der Nachbarschaft Erfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und sich immer selbstständiger in ihrem Wohn- und Lebensumfeld zu bewegen. Daher ist das gesamte Stadtgebiet der Stadt Nürnberg in sogenannte Grundschulsprengel auf- 51 staatliche Grundgeteilt. In Nürnberg gibt es derzeit 51 staatliche Grundschulen mit je einem eigenen schulen Sprengelgebiet. Jedes Kind ist grundsätzlich zunächst an der Sprengelschule anzumelden Grundsätzliche Spren- („Sprengelpflicht“). Bei den staatlichen Grundschulen ist der Freistaat Bayern für die Lehrgelpflicht pläne und das Lehrpersonal verantwortlich, die Stadt Nürnberg trägt den Aufwand für die Immobilien, das Material und den Unterhalt (sog. Sachaufwandsträger). Bei Errichtung einer Schule können staatliche Fördergelder für den Schulbau beantragt werden.

Ergänzend gibt es über das Nürnberger Stadtgebiet verteilt private Grundschulen. Soweit diese staatlich anerkannt sind, trägt auch hier der Freistaat Bayern z.T. die Aufwendungen für das Lehrpersonal, der Sachaufwand wird vom jeweiligen Träger übernommen. Bei der städtischen Schulraumentwicklungsplanung werden nur die Schulen betrachtet, bei denen die Stadt Nürnberg Sachaufwandsträgerin ist. Die Verwaltung steht jedoch im Austausch mit privaten Schulträgern.

Im Vergleich zur Schulraumentwicklungsplanung 2022 haben sich an manchen Standorten Maßnahmen weiterentwickelt, es sind Anpassungen erfolgt bzw. es sind noch Anpassungen geplant. Nur diese sind in den folgenden Kapiteln beschrieben.

4.1 Allgemeines zu den Prognosen für Grundschulen

2022/2023

Für jeden einzelnen Grundschulstandort wurden im Rahmen der Fortschreibung die aktualisierten Prognosen herangezogen und bewertet. Basis für die Prognosen sind:

  1. Bevölkerungsvorausberechnung StA vom Mai 2022 zum Bevölkerungsstand 31.12.2021 und Bevölkerungsvorausberechnung StA Juni 2021 zum Bevölkerungsstand 31.12.2020

  2. Oktoberstatistiken für Grundschulen des Staatl. Schulamtes

  3. Hinterlegte Formeln, Fortschreibung der Zahlen der Vorjahre

zu 1: Bevölkerungsvorausberechnung

Wie bereits in Kapitel 3.2 genannt wurde aufgrund der unvorhersehbaren gesellschaftspolitischen Entwicklungen und gleichzeitig in manchen Sprengelgebieten deutlichen Unterschiede im Vergleich zur vorjährigen Bevölkerungsvorausberechnung mit StA und anderen Dienststellen der Stadt vereinbart, die kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnungen der beiden Jahre 2021 und 2022 zu betrachten. Es wird dabei für die Planungen ein Korridor der möglichen Entwicklungen aufgespannt und innerhalb dessen eine Entwicklung unter Berücksichtigung der eigenen fachplanerischen Erkenntnisse und Erfahrungen angenommen.

Das Jugendamt hat diese Vorgehensweise bereits bei der Vorstellung der „Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung bis 2030“ im Jugendhilfeausschuss am 15.12.2022 vorgestellt1.

zu 2: Oktoberstatistik:

Die Daten des Staatl. Schulamtes vom November 2022 zu Schüler- und Klassenzahlen sind in die Berechnungen eingearbeitet.

zu 3: Hinterlegte Berechnungsformeln:

Hier wurden keine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen. Hinterlegt ist beispielsweise, dass die angenommene künftige Einschulungsquote in die erste Klasse aus dem Durchschnitt der Quoten der letzten sechs Jahre ermittelt wird.

Im Schuljahr 2022/2023 gibt es an vielen Grundschulstandorten eine höhere Einschulungsquote und Übertrittsquote als in den Vorjahren, so dass der Durchschnitt für die nächsten Jahre rechnerisch leicht erhöht ist. Grund ist die Beschulung der Kinder aus der Ukraine direkt in den Regelklassen, durch die sich die Schülerzahl erhöht.

4.2 Tatsächliche Schülerzahlen 2022/2023

Für die Grundschulen kann folgende tabellarische Übersicht zusammengestellt werden:

Vergleich aktuelle Zahlen – Prognose aus 2021 – Vorjahr (Datenquelle Staatliches Schulamt) (Staatliche Grundschulen ohne Deutschklassen, jahrgangsgemischte Klassen verteilt):

1 https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=889254&type=do

1. 2. Klasse 3. Klas- 4. Klas- sen Summe
Klasse sen
Kin- Klassen Kinder Klassen Kinder Kinder Klassen Kinder Klassen Kinder Klas-
der sen
Ist Stand 22/23 4520 4520 204 4249 188 3981 181 3922 179 16672 752 752
Prognose für 22/23 4340 198 4129 191 3869 182 3869 180 16207 751
Stand 21/22 4170 191 3930 181 3911 180 3926 184 15897 736

Es zeigt sich, dass in allen Klassenstufen der Grundschulen mehr Kinder als erwartet angekommen sind, in der 1. und 2. Klassen dabei zusätzlich auch deutlich über dem Vorjahresniveau.

Im Vergleich zur Prognose:

 Höhere Schülerzahl in den ersten Klassen

Je ca. 120 Kinder mehr als in der Prognose bei fast gleicher Klassenanzahl: bereits gebildete Klassen bleiben erhalten, aber die Anzahl der Kinder pro Klasse wurde erhöht

ca. 50 Kinder mehr als prognostiziert; diese verursachen keine massive Schülermehrung im einzelnen Klassenverband

Der Grund für den Anstieg der Schülerzahlen ist die generelle Steigerung der Bevölkerungs- und in diesem Zuge auch der Schülerzahlen und dies auch über das erwartete Niveau hinaus. Daneben ist aber auch wesentlich, dass ukrainische Kinder bis auf wenige Ausnahmen nicht den Deutschklassen, sondern direkt den Regelklassen der öffentlichen Grundschulen zugeordnet worden sind. Laut Auskunft des Staatlichen Schulamts obliegt die Verteilung der Kinder in die entsprechenden Klassen den Schulleitungen vor Ort. Daher gibt es keine Auswertung, in welche Klassen und Klassenstufen sich die Kinder, die aufgrund der politischen Entwicklungen nach Nürnberg gekommen sind, aufgenommen wurden. Zum 15.3.2023 sind insgesamt 579 neu angekommene Kinder auf alle Klassenstufen der öffentlichen Grundschulen verteilt.

An den meisten Schulstandorten konnte der zusätzliche Bedarf an weiteren Klassenräumen nur durch die interne Umnutzung von Fachräumen oder gemeinsame Nutzung von Fachräumen einer angegliederten Mittelschule kompensiert werden.

Grundsätzlich muss bei nachfolgenden Baumaßnahmen immer vorhabenbezogen das Raumangebot der betroffenen Schule bzw. Schulen neu betrachtet und angepasst werden (siehe hierzu auch SEP 2022, Kap. 4.21).

1 https://www.nuernberg.de/imperia/md/schulen_in_nuernberg/dokumente/schulbau/sep_fortschreibung_2022_stand_2022_01_13_.pdf

4.3 Planungsgebiet Nürnberg Nord

Abbildung 3

Am Standort der Grundschule Nürnberg Friedrich-Hegel-Schule (Sprengelnummer 34) soll durch einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände (2. Bauabschnitt) die Unterrichtskapazität von 24 auf 26 Klassen erhöht werden. Hierzu ist geplant, in einem Neubau neben Flächen für weitere Hortbetreuung – insbesondere Fachunterrichtsräume sowie eine Lernwerkstatt Inklusion zu schaffen. Durch die Verlagerung der Fachräume in den Neubau werden im Haupthaus ehemalige Klassenzimmer frei, die behelfsmäßig in Fachunterrichtsräume umgewandelt worden waren und jetzt wieder in die originäre Nutzung für Klassenunterricht zurückgeführt werden. Die Neuerrichtung der Fachunterrichtsräume hat somit auch den Vorteil, dass diese mit notwendigen (und förderfähigen) Nebenräumen passgenau für das spezifische Fach (z.B. Werken, Musik) gebaut und ausgestattet werden können und die Ansprüche eines zeitgemäßen Fachunterrichts erfüllen. Von den 26 Klassen wird ein Zug (4 Klassen) weiterhin im Sinne der Inklusion durch die Partnerklassen der Merianschule belegt.

Die Prognosen zeigen im Bereich der Grundschule Nürnberg Bismarckschule (Sprengelnummer 10) weiterhin einen Zuwachs an Schülerinnen und Schülern, so dass die Unterrichtskapazität im Schulhaus - auch mit Blick auf die ebenfalls am Standort ansässige Mittelschule Nürnberg Bismarckschule - perspektivisch nicht ausreichen wird, um alle Bedarfe zu decken. Neben verschiedenen Varianten wird derzeit vorrangig geprüft, ob am Standort der Konrad-Groß-Schule (Sprengelnummer 37) ein Erweiterungsbau für die Mittelschule und Berufsschulstufe der Merian-Schule umgesetzt werden kann, um damit im Bestandshaus der Konrad-Groß-Schule Platz für Grundschule und Betreuung zu schaffen. Durch Verschiebungen von Schülerpotentialen im Grundschulbereich (Änderung der Sprengel) und im Mittelschulbereich (Änderung der Einzugsgebiete) von der Bismarckschule hin zur Konrad-Groß-Schule soll die Bismarckschule in diesem Zug perspektivisch

entlastet werden. Der Umfang der Verschiebungen wird derzeit geprüft und ist mit dem staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg abzustimmen. Weitere Informationen zur inklusiven Kooperation von Mittelschule und Förderzentrum finden sich im Kapitel 5.2.1 „Mittelschulverbund Nord“.

Das Planungsgebiet umfasst folgende weitere Grundschulen, bei denen es keine Änderungen im Vergleich zur Schulraumentwicklungsplanung 2022 gibt:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS - Name
01 6583 GS St. Johannis
17 6593 GS Gebrüder-Grimm-Schule
19 6597 GS Ziegelstein
22 6651 GS Wahlerschule
27 6794 GS Buchenbühler-Schule
34 6594 GS Friedrich-Hegel-Schule
36 6803 GS Friedrich-Staedtler-Schule incl. Dependance Almoshof, Depen- dance Buch
43 6659 GS Schule Großgründlach
48 6636 GS Dr.-Theo-Schöller-Schule
52 6646 GS Thoner Espan
54 6648 GS Ludwig-Uhland-Schule
62 6580 GS Bartholomäusschule

4.4 Planungsgebiet Nürnberg West

Abbildung 4

An der Grundschule Nürnberg Reutersbrunnenschule (Sprengelnummer 42) reicht die Unterrichtskapazität nicht aus, um alle prognostizierten Bedarfe zu decken. Daher wird hier ein dauerhafter Modulbau für Unterrichtsräume und Betreuung errichtet, der nach aktuellem Bauzeitenplan zum Schuljahr 2024/25 in Betrieb genommen werden soll. Perspektivisch sollen nach Auszug der Berufsschule 5 aus dem gemeinsamen Bestandsgebäude Grundschule/Berufsschule die freiwerdenden Räume saniert und neue Nutzungen zugeordnet werden. Neben der weiteren Grundschulnutzung mit einer Unterrichtskapazität für dann 22 Klassen (inkl. Modulbau) können der wachsenden Mittelschule Nürnberg Johann-Daniel-Preißler-Schule dauerhaft Flächen für eine Dependance zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das Betreuungsangebot für die Grundschule Nürnberg Reutersbrunnenschule weiter ausgebaut werden.

Aufgrund der stadtplanerischen Entwicklungen rund um die Fuggerstraße zeigen die Prognosen für die Grundschule Nürnberg Carl-von-Ossietzky-Schule (Sprengelnummer 38) einen Schülerzuwachs, der voraussichtlich eine dauerhafte 3-Zügigkeit (12 Klassen) auslösen wird. Hinzu kommen weiterhin die beiden bereits jetzt am Standort untergebrachten Deutschklassen. Im Zusammenspiel mit der ebenfalls auf dem Schulgelände ansässigen und ebenso wachsenden Mittelschule Nürnberg Carl-von-Ossietzky-Schule werden die vorhandenen Unterrichtskapazitäten perspektivisch nicht ausreichen. Die Verwaltung prüft, in welcher Form die Raumbedarfe zukünftig gedeckt werden können.

Durch die zunehmende Wohnbebauung, vor allem auf dem AEG-Nord- und Quelle-Areal werden für den Einzugsbereich der Grundschule Nürnberg Friedrich-Wanderer-Schule (Sprengelnr. 56) in den nächsten Jahren weiter steigende Schüler- und Klassenzahlen prognostiziert. Der Neubau einer weiteren Grundschule, der sogenannten Grundschule West, ist daher zwingend erforderlich. Hier führt Ref VI im Augenblick Grundstückssondierungen für den Schulneubau durch, nachdem eine gemeinsame Realisierung mit dem Bezirk Mittelfranken auf dem Gelände des Zentrums für Hörgeschädigte aufgrund der unterschiedlichen Zeitschienen nicht umsetzbar ist.

Bis zur Fertigstellung wird die Grundschule Nürnberg Friedrich-Wanderer-Schule weiterhin mit den Interim-Erweiterungen die bestehenden Bedarfe abdecken. Der Modulbau für Betreuung, in dem weitere fünf Räume vorgesehen sind, die vorübergehend als Klassenzimmer genutzt werden können, soll noch im laufenden Schuljahr bzw. spätestens zum Schuljahr 2023/2024 in Betrieb gehen.

Das Planungsgebiet umfasst folgende weitere Grundschulen, bei denen es keine Änderungen im Vergleich zur Schulraumentwicklungsplanung 2022 gibt:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS - Name
11 6587 GS Henry-Dunant-Schule
29 6612 GS Knauer-Schule
49 6639 GS Michael-Ende-Schule
61 6578 GS Georg-Paul-Amberger-Schule1

1 Der Sprengel der GS Georg-Paul-Amberger-Schule ist auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schule ist deshalb in der Planungszone West und Südwest berücksichtigt.

4.5 Planungsgebiet Nürnberg Mitte/Ost

Abbildung 5

Die Grundschule Nürnberg Insel Schütt (Sprengelnummer 25) soll dauerhaft als 3-zügige Schule (12 Klassen) geführt werden. Zusammen mit der ebenfalls am Standort ansässigen Mittelschule Nürnberg Insel Schütt (14 Klassen) ergibt sich ein Raumbedarf, der die vorhandenen Unterrichtskapazitäten deutlich übersteigt. Insbesondere Flächen für die Ganztagsangebote der Grundschule (Gebundener Ganztag, Mittagsbetreuung) stehen aktuell nur in stark reduziertem und eingeschränktem Umfang zur Verfügung (synergetische Nutzungen). Es ist deshalb notwendig, das auf dem Schulgelände befindliche bisherige Hortgebäude zu einem Haus für die schulische Betreuung weiterzuentwickeln. Nach Auszug des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in den Neubau in der „Unteren Talgasse“ soll zeitnah ein entsprechender Umbau bzw. eine Sanierung des Gebäudes stattfinden.

Das Planungsgebiet umfasst folgende weitere Grundschulen, bei denen es keine Änderungen im Vergleich zur Schulraumentwicklungsplanung 2022 gibt:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS - Name
09 6666 GS Theodor-Billroth-Schule
15 6591 GS Kopernikusschule
33 6615 GS Schule Laufamholz
39 6621 GS Paniersplatz
47 6632 GS Scharrerschule
53 6766 GS Thusnelda-Schule
55 6650 GS Zerzabelshof incl. Dependance Siedlerstr.
62 6580 GS Bartholomäusschule
63 6514 GS Holzgartenschule 1

1 Die Sprengel der GS Holzgartenschule und GS Wiesenschule sind auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schulen sind deshalb in der Planungszone Ost und Süd berücksichtigt.

64 6654 GS Wiesenschule

4.6 Planungsgebiet Nürnberg Süd: Südstadt, Maiach, Gar-

tenstadt

Abbildung 6

An der Grundschule Nürnberg Regenbogenschule (Sprengelnummer 41) zeigt die aktuelle Prognose kein dauerhaftes Wachstum mehr wie noch im Jahr 2021 angenommen. Eine Erweiterung der Unterrichtskapazität ist daher derzeit nicht mehr angedacht.

Nach Auszug der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule in den Neubau in der Werderau steht das Schulgebäude am Herschelplatz nach der notwendigen Sanierung mit Umbau perspektivisch für eine reine Grundschulnutzung zur Verfügung. Neben den bisherigen Schülerpotentialen der Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-

Herschel-Schule (Sprengelnummer 21) sollen auch Schülerpotentiale von der Grund-

schule Nürnberg Wiesenschule (Sprengelnummer 64) an die Grundschule Nürnberg

Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule verschoben werden (Sprengeländerung), so dass am Schulstandort Herschelplatz ein prognostizierter Bedarf für 22 Klassen entsteht. Im Gebäude sollen außerdem Betreuungsbedarfe berücksichtigt werden. Die im Schulhof stehenden Containeranlagen sollen nach der Sanierung sukzessive abgebaut werden, so dass das Außengelände wieder in vollem Umfang für Pause und Freisport zur Verfügung stehen kann.

Die Grundschule Nürnberg Wiesenschule (Sprengelnummer 64) wird durch die Verschiebung von Schülerpotentialen an die Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule entlastet und soll dauerhaft als 5-zügige Grundschule (20 Klassen) geführt werden.

Für die Schülerinnen und Schüler im Neubaugebiet Lichtenreuth (Brunecker Straße) wird eine 5-zügige Grundschule mit Betreuung errichtet werden. Für die neue Grundschule in der Brunecker Straße muss ein neuer Sprengel definiert werden, der nach derzeitiger Planung auch das Stadtviertel Hasenbuck umfassen wird. Auf diese Weise kann die Grundschule Nürnberg Sperberschule (Sprengelnummer 51) entlastet werden, für die zusammen mit der Mittelschule Nürnberg Sperberschule prognostisch die im Sperberschulhaus vorhandenen Unterrichtskapazitäten nicht ausreichen.

Eine weitere Entlastung für die Grundschulen der Südstadt kann nach Auszug der Berufsschule 14 eine neue Grundschule in der Schönweißstraße sein. Jedoch ist vor den endgültigen Planungen und nach dem Abschluss der vorgenannten Maßnahmen zuerst zu prüfen, in welchem Umfang die Grundschule Nürnberg Sperberschule, die Grundschule Nürnberg Kopernikusschule und die Grundschule Nürnberg Holzgartenschule so in ihren Prognosen über die vorhandenen Unterrichtskapazitäten wachsen werden, so dass dauerhafte Entlastungen notwendig werden.

Das Planungsgebiet umfasst folgende weitere Grundschulen, bei denen es keine Änderungen im Vergleich zur Schulraumentwicklungsplanung 2022 gibt:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. GS - Name
30 6613 GS Ketteler-Schule
32 6614 GS Maiacher Grundschule
41 6625 GS Regenbogenschule
63 6514 GS Holzgartenschule

4.7 Planungsgebiet Nürnberg Südwest

Abbildung 7

Durch den umgesetzten Teilneubau und Umbau an der Grundschule Nürnberg Max-Beck-

mann-Schule (Sprengelnummer 08) sowie damit einhergehender funktionaler Umbele-

gungen konnten Kapazitäten für Klassenräume, Fachunterrichtsräume sowie die Mittagsbetreuung geschaffen werden. Die nun verfügbaren Raumkapazitäten genügen zur Deckung der aktuell prognostizierten Bedarfe. Die neu errichteten bzw. umgebauten Gebäudeteile werden noch im laufenden Schuljahr bzw. spätestens zum Schuljahr 2023/2024 in Betrieb gehen.

Das Planungsgebiet umfasst folgende weitere Grundschulen, bei denen es keine Änderungen im Vergleich zur Schulraumentwicklungsplanung 2022 gibt:

Sprengelnr. Staatl. Schulnr. Name
12 6590 GS Erich-Kästner-Schule incl. Dep. Reichelsdorfer Schulgasse
14 6589 GS Nürnberg-Eibach incl. Dep. Hopfengartenweg
20 6598 GS Birkenwald-Schule
28 6770 GS Nürnberg-Katzwang
31 6662 GS Martin-Luther-King-Schule
44 6669 GS Helene-von-Forster-Schule
61 6578 GS Georg-Paul-Amberger-Schule1
65 6617 GS Gebersdorf

4.8 Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

In Nürnberg unterliegt die Betrachtung der Bedarfe für ganztägige Betreuung von Grundschulkindern dem Bereich Schule und dem Bereich Jugendhilfe. Der „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ wurde 2014 gemeinsam entwi- „Masterplan“ als komckelt und wird jährlich fortgeschrieben und aktualisiert. Er ist das kommunale Planungsmunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau von Unterrichtskapazitäten (Schule) und Be- instrument treuungsangeboten (Schule und Jugendhilfe). Damit verfügt die Stadt Nürnberg als eine von wenigen Städte bereits seit mehreren Jahren über ein etabliertes Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert und miteinander in Verbindung setzt, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess beteiligt. Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“. Basis für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist die jeweils aktuellste Fortschreibung der kleinräumigen Schulraumentwicklungsplanung. Der Masterplan wird jährlich im Juni im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss vorgestellt.

Die grundsätzlichen und weitergehenden Informationen zur Masterplanung, zum Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und zum „Nürnberger Weg“ finden sich in der Schulraumentwicklungsplanung 2022 und in der Masterplanung 20222.

1 Der Sprengel der GS Georg-Paul-Amberger-Schule ist auf zwei unterschiedliche Mittelschulverbünde aufgeteilt. Die Schule ist deshalb in der Planungszone West und Südwest berücksichtigt. 2 Behandlung im gemeinsamen Jugendhilfe-und Schulausschuss am 30.06.2022 unter TOP1, Bericht: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=881123&type=do

5 Weiterführende allgemeinbildende Schulen

5.1 Prognosen für die weiterführenden Schulen

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe an den öffentlichen Grundschulen bildet jeweils das Potenzial für die öffentlichen weiterführenden Schulen im Folgejahr. Hier werden die Durchschnittswerte der Übertritte der letzten Jahre fortgeführt. Für die Gymnasien wird bereits jetzt für die Schuljahre ab den Schuljahr 2025/2026 im Rahmen der Wiedereinführung des G9 ein zusätzlicher Jahrgang berücksichtigt. Die Bevölkerungsannahme 2022 liegt in Summe bis zum Jahr 2028 leicht über der Annahme des Vorjahres, mit den zwischenzeitlichen Bevölkerungsentwicklungen ist dies eher eine vorsichtige und niedrig angesetzte Annahme.

Fortführung der Übertrittsquoten

Aktuell wurden die durchschnittlichen Übertrittsquoten in die fünften Jahrgangsstufen ausschließlich aus dem zuliefernden Jahrgang der öffentlichen Grundschulen in Nürnberg und Gastschülern berechnet und dieser Erfahrungswert fortgeschrieben. Die Entwicklung der Kapazitäten an Privatschulen ist nicht berücksichtigt.

Bei den weiterführenden Schulen werden in diesem Jahr insbesondere Gymnasien betrachtet, da hier mit der Wiedereinführung des G9 der größte Handlungsbedarf im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung besteht. Der prognostizierte Schülerzuwachs an den Nürnberger Gymnasien bis zum Schuljahr 2032/33 umfasst, bedingt durch die demographische Entwicklung und die Wiedereinführung des G9, hochgerechnet einen Anstieg von rund 10700 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2022/23 auf dann ca. 13600 Schülerinnen und Schüler (Anstieg um ca. 26% der Schülerschaft). Die diesjährige Prognose für Gymnasien liegt damit leicht über der des Vorjahres.

5.2 Mittelschulen

In der Stadt Nürnberg gibt es 23 öffentliche Mittelschulen. 15 dieser Schulen sind an einem gemeinsamen Standort oder auch in einem gemeinsamen Gebäude mit Grundschulen untergebracht, sind aber schulrechtlich eigenständig. Bei durch Klassenmehrungen oder pädagogische Anforderungen ausgelösten räumlichen Bedarfen oder anderen Änderungen im Mittelschul- bzw. Grundschulbereich beeinflussen sich die beiden Schularten an diesen Standorten regelmäßig wechselseitig.

Alle Mittelschulen sind in Mittelschulverbünden organisiert. Im Stadtgebiet Nürnberg gibt es 6 Verbünde.

In den Mittelschulverbünden Mitte, Südwest und Südost haben sich im Vergleich zur Schulraumentwicklungsplanung 2022 keine Änderungen ergeben. In den Mittelschulverbünden Nord, West und Süd haben sich Maßnahmen weiterentwickelt, es sind Anpassungen erfolgt bzw. es werden noch Anpassungen erforderlich. Nur diese Anpassungen sind in den folgenden Kapiteln beschrieben.

5.2.1 Mittelschulverbund Nord

Der Mittelschulverbund wird gebildet von den Mittelschulen:

(Schulgebäude in Kombination mit einer Grundschule sind mit (GS). gekennzeichnet, Klasse- und Schülerzahlen Stand 10/2022 gem. Angaben Staatl. Schulamt).

Schulname Schulnr. Klassenzahl Mit Grund-
22/23 schule
MS Friedrich-Staedtler-Schule 6663 7 GS
MS Bismarckschule 6586 15 GS
MS Dr.-Theo-Schöller-Schule 6637 17+8 DK GS
MS Ludwig-Uhland-Schule 6649 18 GS
MS Konrad-Groß-Schule 6618 10+2 DK GS
Summe: 67 + 10 DK

Abbildung 8

Durch den Erweiterungsbau für die Grundschule am Standort der Ludwig-Uhland-Schule steht der Mittelschule Nürnberg Ludwig-Uhland-Schule nach abgeschlossener Sanierung das gesamte Bestandsgebäude zur Verfügung. Das Gebäude umfasst dann eine Unterrichtskapazität für 25 Klassen und schafft so die Möglichkeit, andere Schulen des Mittelschulverbunds Nord zu entlasten. Insbesondere kann die benachbarte Mittelschule Nürnberg Dr.-Theo-Schöller-Schule in diesem Zug entlastet werden. Der mögliche Umfang der Verschiebungen wird derzeit geprüft und ist mit dem staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg abzustimmen. Durch die geplante Verschiebung entspannt sich die Situation im Schulhaus der Dr.-Theo-Schöller-Schule, da räumliche Kapazitäten von der Mittelschule zur Grundschule verschoben werden können. Auf einen Erweiterungsbau für die Grundschule kann somit verzichtet werden.

Die Prognosen zeigen im Bereich der Mittelschule Nürnberg Bismarckschule weiterhin einen Zuwachs an Schülerinnen und Schülern, so dass die Unterrichtskapazität im Schulhaus - auch mit Blick auf die ebenfalls am Standort ansässige Grundschule Nürnberg Bismarckschule - perspektivisch nicht ausreichen wird, um alle Bedarfe zu decken. Neben verschiedenen Varianten wird derzeit vorrangig geprüft, ob am Standort der Konrad- Groß-Schule ein Erweiterungsbau für die Mittelschule und Berufsschulstufe der Merian- Schule umgesetzt werden kann, um damit im Bestandshaus der Konrad-Groß-Schule Platz für Grundschule und Betreuung zu schaffen. Durch Verschiebungen von Schülerpotentialen im Grundschulbereich (Änderung der Sprengel, siehe auch Kapitel 4.3) und im Mittelschulbereich (Änderung der Einzugsgebiete) von der Bismarckschule hin zur Konrad-Groß- Schule soll die Bismarckschule entlastet werden. Die Verortung der Berufsschulstufe der Merian-Schule an den Standort der Konrad-Groß-Schule bietet die Möglichkeit einer pädagogisch interessanten und innovativen inklusiven Kooperation von Mittelschule und Förderzentrum und schafft der stark raumdefizitären Merian-Schule wieder etwas Raum im eigenen Haus für Klassenmehrungen. Der Umfang der Verschiebungen wird derzeit geprüft und mit dem staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg abgestimmt. In die Entwicklung der Raumprogramme für die konzeptionellen pädagogischen Überlegungen Mittelschule-Berufsschulstufe Förderzentrum sind die Schulleitungen der beteiligten Schulen und die Regierung von Mittelfranken involviert.

5.2.2 Mittelschulverbund West

Der Mittelschulverbund wird gebildet von den Mittelschulen:

Schulname Schulnr. Klassenzahl Mit Grund-
22/23 schule
MS Carl-von-Ossietzky-Schule 6620 16 GS
MS Johann-Daniel-Preißler-Schule 6623 29
MS St.-Leonhard 6641 22 + 1 DK
Summe: 67+ 1 DK

Abbildung 9

An der Mittelschule Nürnberg Johann-Daniel-Preißler-Schule steigt der Schulraumbedarf prognostisch weiter an. Da am Standort selbst keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und auch eine Verschiebung innerhalb des Mittelschulverbundes nicht darstellbar ist, kann der perspektivische Schüler- und Klassenaufwuchs nur durch einen zweiten Schulstandort (Dependance) gelöst werden. Hierfür können der Mittelschule Nürnberg Johann- Daniel-Preißler-Schule nach dem Auszug der Berufsschule 5 Flächen im Schulhaus der Reutersbrunnenschule zur Verfügung gestellt werden (vgl. dazu auch Kapitel 4.4 „Grundschulen Planungsregion West“).

Durch die Schließung des Schülertreffs und dem einhergehenden Auszug aus dem Schulgebäude kann der Mittelschule Nürnberg Johann-Daniel-Preißler-Schule kurzfristig noch im laufenden Schuljahr bzw. spätestens zum Schuljahr 2023/2024 ein weiterer Klassenraum sowie Flächen für die Speiseversorgung im schulischen Ganztag zur Verfügung gestellt werden.

5.2.3 Mittelschulverbund Süd

Der Mittelschulverbund Süd wird gebildet von den Mittelschulen:

Schulname Schulnr. Klassenzahl Mit Grund-
22/23 schule
MS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule 6600 28 GS
MS Georg-Holzbauer-Schule 6627 12
MS Sperberschule 6645 19 GS
Summe: 59

Abbildung 10

Der Neubau für die Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule liegt im aktuellen Einzugsgebiet der Mittelschule Nürnberg Georg-Holzbauer-Schule. Mit der Inbetriebnahme des Neubaus werden die Einzugsgebiete daher angepasst, so dass Schülerpotentiale von der Mittelschule Nürnberg Georg-Holzbauer-Schule an die Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule verschoben werden.

5.3 Realschulen in Nürnberg

In Nürnberg gibt es 3 staatliche1, 4 städtische2 und 4 private/kirchliche3 Realschulen. Ergänzt wird das Angebot durch die städtische Abendrealschule als Realschule des zweiten Bildungsweges.

Als Standort für die benötigte und genehmigte neue Realschule IV wird das ehemalige Prinovis Gelände in der Breslauer Straße 300 im Nürnberger Süden inzwischen weiter be- Gründung Bildungsplant. Das Gelände wird in verschiedenen Bauabschnitten im Rahmen der schulischen Be- campus an der Breslauer Straße: darfe auch mit der Beruflichen Oberschule Nürnberg BON und einem Gymnasium bebaut werden, so dass hier ein attraktiver und innovativer Bildungscampus entstehen wird. Hier Realschule sollen - soweit möglich - räumliche und pädagogische Synergien genutzt werden. Es ist Gymnasium geplant, ab dem Schuljahr 2025/26 im Altbau der Bertolt-Brecht-Schule in direkter räum- Berufliche Oberschule licher Nähe zum neuen Schulstandort den ersten Jahrgang mit Aufwuchsklassen für die neue Realschule unterzubringen. Nach drei Jahren soll mit der Inbetriebnahme im Schuljahr 2028/29 der Umzug in das neue Gebäude an der Breslauer Straße stattfinden.

5.4 Gymnasien in Nürnberg

In Nürnberg gibt es 8 staatliche4, 5 städtische5 und 4 private/kirchliche6 Gymnasien. Zudem noch das städtische Hermann-Kesten-Kolleg als Gymnasium des zweiten Bildungsweges.

In der Schulraumentwicklungsplanung 2022 wurde bereits dargestellt, dass aufgrund der demographischen Entwicklungen in Nürnberg für die Raumversorgung gemäß Schulbau- Bedarf für zwei weitere verordnung in den nächsten 10 Jahren ca. 100 weitere Unterrichtsräume bzw. 2 weitere Gymnasien Gymnasien notwendig werden, trotz der Erweiterungsmaßnahmen an den bestehenden Gymnasien. Daher hatte die Schulverwaltung die Gründungsanträge für zwei 5-zügige Gymnasien mit je 45 allgemeinen Unterrichtsräumen gestellt. Die Neugründung eines weiteren 5-zügigen Gymnasiums wurde bereits genehmigt; aktuell laufen die Planungen für den Bau dieses zusätzlichen Gymnasiums an der Breslauer Straße in Form eines Schulzentrums gemeinsam mit der Berufsoberschule Nürnberg und der neuen Realschule IV (siehe dazu auch in den entsprechenden Abschnitten). Als Ausbildungsrichtungen wurden in Absprache mit der MB-Dienststelle ca. zwei Züge Wirtschaftswissenschaftliches und

1 Geschwister-Scholl-Realschule (GSR), Johann-Pachelbel-Realschule (JPR), Peter-Henlein-Realschule (PHR 2 Adam-Kraft-Realschule (AKR, Bertolt-Brecht- Schule Realschule (BBS), Peter-Vischer-Schule Realschule (PVS), Veit-Stoß-Realschule (VSR) 3 Adolf Reichwein Schule, Maria-Ward-Schule, Sabel-Realschule , Wilhelm-Löhe-Schule (staatlich anerkannt) 4-Dürer-Gymnasium, Hans-Sachs-Gymnasium, Martin-Behaim-Gymnasium, Melanchthon-Gymnasium, Neues Gymnasium, Pirckheimer-Gymnasium, Sigmund-Schuckert-Gymnasium, Willstätter-Gymnasium 5 Bertolt-Brecht-Schule Gymnasium, Johannes-Scharrer-Gymnasium, Labenwolf-Gymnasium, Peter-Vischer- Schule Gymnasium. Sigena-Gymnasium 6 Jenaplan-Gymnasium, Maria-Ward-Schule, Privates-Gymnasium-Sabel, Wilhelm-Löhe-Schule (staatlich anerkannt)

drei Züge Sozialwissenschaftliches Gymnasium beim Kultusministerium beantragt. Diese beiden Ausbildungsrichtungen werden in der Stadt Nürnberg an den öffentlichen Gymnasien aktuell nur am Johannes-Scharrer-Gymnasium (JSG) angeboten.

Da die neuere Bevölkerungsvorausberechnung weiterhin von einem Bevölkerungswachstum bei Kindern und Jugendlichen ausgeht und sich dies auch in den Schülerprognosen darstellt hat sich die Schulverwaltung entschlossen, den Gründungsantrag auf ein zweites Gymnasium im Frühjahr 2023 erneut zu stellen, der Antrag ist aktuell in Vorbereitung. Eine Vorbehaltsfläche für den Bau ist hierfür im Entwicklungsgebiet Tiefes Feld vorgesehen, zusammen mit einer dort für den neu entstehenden Stadtteil zu errichtenden Grundschule.

Die bereits begonnenen Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gymnasien werden ebenfalls mit Nachdruck vorangetrieben: Die ehemaligen Gebäude des Martin-Behaim- Gymnasium sind inzwischen vollständig rückgebaut, die Fertigstellung des Neubaus des Martin-Behaim-Gymnasium ist für 2025 geplant. Der erste Bauabschnitt der Maßnahme am Schulzentrum Südwest (Sigmund-Schuckert-Gymnasium und Peter-Henlein-Realschule) wird Anfang Mai 2023 fertiggestellt, die weiteren zwei Bauabschnitte sollen im Rahmen des Zeitplans bis 2028 fertiggestellt werden. Die Sanierung und der Teilneubau des Neuen Gymnasiums wurden kürzlich aufgenommen und dauern voraussichtlich bis 2028 an.

Gastschüler Gymnasien:

Hinzuweisen ist auch darauf, dass es in Nürnberg derzeit eine höhere Zahl an Auspendlern an Gymnasien außerhalb Nürnbergs als Einpendler nach Nürnberg gibt. Insgesamt betrachtet überschritt die Anzahl der Auspendler die der Einpendler im Schuljahr 2021/2022 um 543 Schülerinnen und Schüler (1334 Auspendler und 791 Einpendler; die Daten des Schuljahres 2022/2023 liegen derzeit noch nicht abschließend vor).

In den letzten beiden Schuljahren mussten bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der fünften Jahrgangsstufe einige Nürnberger Schülerinnen und Schüler an Gymnasien des Umlandes abgegeben werden, da die Kapazitäten an den Nürnberger Gymnasien nicht mehr ausgereicht haben. Die Verteilung erfolgte im jeweiligen Einzelfall (meist nach geographischen Gesichtspunkten) in Absprache der beteiligten Schulleitungen in Zusammenarbeit mit der MB-Dienststelle und dem städtischen Schulamt. Zum Stand Dezember 2022 waren 41 Schüler von dieser Maßnahme betroffen

Exkurs Private Gymnasien:

Ein Anteil von ca. 14 % der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Nürnberg besucht private Gymnasien, wobei es bei diesen auch einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus dem Umland gibt. Ein Anstieg der Nürnberger Schülerzahlen könnte unter anderem durch eine parallele Ausweitung des Privatschulangebots abgefangen werden. Sollte eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in diesem Bereich nicht erfolgen, hat dies zur Konsequenz, dass der Schülerzuwachs ausschließlich an öffentlichen Schulen untergebracht werden muss. Dies wiederum bedeutet, dass die Steigerung der Kapazitäten bei den öffentlichen Gymnasien noch höher sein muss als bei der reinen Fortführung der bisherigen Quoten.

5.5 Ganztag an den öffentlichen weiterführenden Schulen

Für die öffentlichen Mittelschulen in Nürnberg wurde und wird in enger Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg ein Betreuungsangebot geschaffen, das den vorhandenen Bedarfen in den einzelnen Mittelschulverbünden gerecht wird. So gibt Ganztag an Mittelschues in allen Mittelschulverbünden mindestens an einer Schule ein schulisches Betreuungslen: angebot im Bereich gebundener Ganztag sowie mindestens an einer Schule eines im Bereich offener Ganztag. Im Schuljahr 2022/23 werden konkret 67 Klassen an 12 Mittelschul- 67 Klassen im gebunstandorten im gebundenen Ganztag unterrichtet. Hinzu kommen an 11 Mittelschulstand- denen Ganztag orten insgesamt 28 Gruppen im offenen Ganztag. Das Ganztagsangebot soll in den nächs- 28 Gruppen im offenen ten Jahren weiterentwickelt werden, insbesondere für den Mittelschulverbund Süd wer- Ganztag den im Mittelschulneubau Maiach/Werderau Raumstrukturen geschaffen, die einen flexiblen Ausbau des Ganztags an der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule möglich machen.

Alle öffentlichen Realschulen und Gymnasien in Nürnberg bieten für ihre Schülerschaft ein passgenaues Betreuungsangebot, entwickelt gemäß den Bedarfen der Schüler- und Ganztag an Realschu- Elternschaft und dem Schulprofil. Dabei hat sich in den letzten Jahren ein leichter Rücklen und Gymnasien: gang im Bereich gebundener Ganztag gezeigt, wohingegen der offene Ganztag immer mehr Zuspruch erfährt, da hier Buchungszeiten und Teilnahmeverpflichtung flexibler ge- 51 Klassen im gebunhandhabt werden können, ohne dass Abstriche im pädagogischen Angebot gemacht werdenen Ganztag den müssen. Dieser Trend setzt sich auch im Schuljahr 2022/2023 fort. Bei der Planung 64 Gruppen im offenen der bereits genannten Schulbauten für die Realschulen und Gymnasien wird im Rahmen Ganztag der Flächenbandbreiten und somit der förderfähigen Flächen maximale Flexibilität für die Realisierung beider Ganztagsformen gewährleistet, um auf die Bedarfe vor Ort reagieren zu können.

Statistik gebundener Ganztag
Klassen
2018/19 61
2019/20 60
2020/21 61
2021/22 57
2022/23 51
Statistik offener Ganztag
Gruppen
2018/19 54
2019/20 58
2020/21 56
2021/22 60
2022/23 64

6 Förderzentren

Förderzentren sind ein wesentlicher Bestandteil der Schullandschaft, die Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf eine individuell auf ihre Bedürfnisse angepasste Beschulung anbieten. Diese Schulen gehen von den speziellen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler aus und vermitteln in kleinen Klassen und in Kleingruppen mit

speziell ausgebildeten Lehrkräften nach Möglichkeit das gleiche Wissen und Können wie Grund- und Mittelschulen. Öffentliche Förderschulen unterliegen der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken, die auch die Zuweisung und Verteilung der Schülerinnen und Schüler vornimmt.

Eine Übersicht der Förderzentren in Nürnberg und der geplanten Baumaßnahmen findet sich in der Schulraumentwicklungsplanung 2022 im Kapitel 6 ab Seite 71 1.Die dort genannten Maßnahmen werden wie geplant fortgeführt. Folgende neue Maßnahme hat sich entwickelt:

Errichtung eines sonderpädagogischen Förderzentrums mit sozial-emotionalem

Schwerpunkt

Die bisher private „Regina-Stein-Schule“ soll zum Schuljahr 2023/2024 in eine öffentliche Trägerschaft überführt werden. Vorläufig werden die 7 Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 7 im Interimsgebäude „Containeranlage Bartholomäusschule“ unterrichtet. Perspektivisch ist ein dauerhafter Schulstandort zu finden, an dem der Ausbau bis zur 9. Jahrgangsstufe erfolgen kann. Der Sprengel des neuen Förderzentrums soll das gesamte Stadtgebiet der Stadt Nürnberg sein. Das Errichtungsverfahren bei der Regierung von Mittelfranken ist angestoßen.

7 Berufliche Schulen

7.1 Zentrale Einflussfaktoren für die Entwicklung der Schü-

lerzahlen

Eine umfassende Prognose für die Zukunft ist im beruflichen Schulbereich aufgrund der vieldimensionalen Einflussfaktoren nur sehr schwer möglich. Jede der sieben beruflichen Schularten unterscheidet sich u. a. hinsichtlich der Altersstruktur der Schülerschaft, des Vieldimensionale Einzugsbereichs und der Abhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen. Neben näherungs- Einflussfaktoren weise antizipierbaren demographischen Einflussfaktoren spielen für die beruflichen Schu- machen die Quanlen viele im Grundtrend zwar vorhersagbare Bedingungen eine wichtige Rolle, die jedoch tifizierung einer Prognose schwer ohne solide Quantifizierbarkeit sind. Beispielhaft seien hier die wirtschaftlichen Strukturveränderungen oder die dynamischen bildungspolitischen Entwicklungen genannt. Darüberhinausgehend ist aktuell unscharf zu prognostizieren, wie sich ein Teil der für die Berufsbildung relevanten Schülerschaft entscheidet: duale oder vollschulische Berufsausbildung, Studium oder eine „duale Mischform“.

Im Folgenden werden die wesentlichen Einflussfaktoren genauer betrachtet.

1 https://www.nuernberg.de/imperia/md/schulen_in_nuernberg/dokumente/schulbau/sep_fortschreibung_2022_stand_2022_01_13_.pdf

7.1.1 Demografische und gesellschaftliche Einflussfaktoren

Wie bereits oben erwähnt, sind demografische Einflussfaktoren näherungsweise vorhersagbar. Als entscheidende Faktoren sind hier die Geburtenhäufigkeit, die Lebenserwartung und Wanderungsgewinne bzw. -verluste zu nennen. Geburtenraten und Lebenserwartung sind in den kommenden Jahren nach wie vor leicht ansteigend, schwer prognostizierbar sind hingegen Wanderungsbewegungen. Wie sich die Zuwanderung entwickeln wird, hängt von den Migrationspotenzialen in den Herkunftsländern und den rechtlichen Zuwanderungsregelungen in Deutschland ab.1 Bildungsgänge der Berufsbildung besitzen Berufsbildung mit speziell für junge Menschen, die aus dem Ausland zuwandern eine Schlüsselrolle bei der starker in den Ar- Integration in den Arbeitsmarkt.2 beitsmarkt integrierender Rolle bei Berufliche Bildung arbeitet hoch spezialisiert. Das Einzugsgebiet der beruflichen Schulen aus dem Ausland schließt in vielen Berufsbildern und beruflichen Weiterbildungsgängen auch das direkte zugewanderten Umland mit ein, sodass sich Abwanderungen in dieses nicht auf die Schülerzahlen auswirjungen Menschen ken. Das gleiche Phänomen gibt es umgekehrt für Berufsbilder, die an umliegenden Be- Umlandswanderufsschulen angeboten werden, so dass sich Umlandwanderungen in beide Richtungen rungen mit neutraquantitativ an beruflichen Schulen kaum auswirken. Die einzige Ausnahme stellt die in lem Effekt für berufliche Schulen ihre Grundgesamtheit jedoch kleine Schülerzahl in Klassen der Berufsvorbereitung dar. Diese Schülerinnen und Schüler besuchen das Berufsvorbereitungsjahr zur Erfüllung ihrer Schulpflicht im jeweiligen Grundsprengel: Jeder berufsschulpflichtige Jugendliche an seinem Wohnort.

Unter Einbeziehung der statistischen Auswertung zur Entwicklung der Schüler/-innenzahlen aus den öffentlichen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg Demographischer ist im Trend bis in die 2030er-Jahre von einem Wachstum der Schülerinnen- und Schüler- Trend bis 2030: zahlen auszugehen (vgl. Kapitel 5.1). Diesem Grundtrend unterliegen – in demographileichte Zuwächse scher Betrachtung – auch die beruflichen Schulen, da sich im fortgeschrittenen Jugendalter ab 15 Jahren die Geburtenjahrgänge sowohl auf allgemeinbildende als auch auf beruf- ABER: Demographie spielt in der liche Bildungsgänge verteilen. Berufsbildung nur Der demographische Effekt spielt jedoch für die Schülerzahlenentwicklung an den beruf- untergeordnete lichen Schulen eine untergeordnete Rolle. Die Gründe für einen potentiellen Anstieg der Rolle Schülerzahlen an den beruflichen Schulen liegen in weiteren, die Berufsbildung in den nächsten Jahren stark prägenden Einflussfaktoren.

7.1.2 Entwicklungen der Wirtschaft – Globaltrends und

Wirtschaftsstruktur des Großraums Nürnberg

Nach einem kurzzeitigen, Corona bedingten Rückgang der Zahl der Beschäftigten konstatiert Ref. VII für den Wirtschaftsstandort Nürnberg: Die Beschäftigtenzahl lag mit 312.129 sozialversicherungspflichten Beschäftigten (letztmaliger Stand Juni 2021) nahezu auf Vor- Corona-Niveau. Die Wirtschaftsstruktur in der Stadt mit einem guten Branchenmix unterstützt dabei die robuste Entwicklung.3

1 vgl. Manuel Slupina (2018): Einflussfaktoren des demographischen Wandels, Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), S. 26. 2 vgl. u.a. Kap. 8 (Deutschklassen und Berufsintegrationsklassen) 3 Stadt Nürnberg – Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat: Wirtschaftsstandort Nürnberg, Positionsbestimmung 2022, Stand Februar 2022, S. 5

Abb.: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszahlen nach Branchen am Arbeitsort Nürnberg in den Jahren 2020 und 2021:

Abbildung 11

Quelle: Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg: Wirtschaftsstandort Nürnberg – Positionsbestimmung 2022, Februar 2022, Seite 6

Innerhalb der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufe zeigen sich noch Corona bedingte Verschiebungen: Die Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche sowie in den Bereichen Verkehr, Lagerei, im Gesundheitswesen und im Bereich Information und Kommunikation nahm am deutlichsten zu. Gastgewerbe und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen aber auch die Beschäftigten in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie waren rückläufig.

Betrachtet man den Bereich der Dienstleistungen etwas genauer, dann lässt sich für Nürnberg feststellen, dass in den Sektoren „Verkehr/Lagerei“, „Information/Kommunikation“, „Arbeitnehmerüberlassung“, „Öffentliche Verwaltung“ ebenso wie im Gesundheitswesen Zuwächse der Beschäftigten (in der Zeit der Corona-Pandemie Ende März 2021) zu verzeichnen waren.1

Nach einem deutlichen Personalrückgang vor Corona bei der Finanz- und Versicherungsbranche entwickelten sich die Beschäftigtenzahlen hier, wie auch in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, stabil.2

1 vgl. Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, Nürnberg, Stadt, Stichtag 31.03.2021 2 vgl. Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, Nürnberg, Stadt, Stichtag 31.03.2021, S. 6

7.1.3 Entwicklung der dualen Ausbildung

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge ist im Jahr 2021 bundesweit auf einem historisch niedrigen Niveau geblieben: Insgesamt wurden 466 200 neue Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das Statistische Bundesamt registrierte damit zwar eine um 0,6 % höhere Zahl der Neuverträge als im ersten Corona-Jahr 2020. Sie blieb jedoch noch immer 9 % hinter dem Ergebnis des Vorkrisenjahres 2019 zurück, als mehr als 500 000 Neuverträge verzeichnet worden waren. Insgesamt befanden sich Ende 2021 deutschlandweit 1 255 400 Personen in einer dualen Berufsausbildung. Das waren 3 % weniger als ein Jahr zuvor. Damit setzte sich der durch die Corona-Pandemie verstärkte Trend langfristig sinkender Auszubildenden-Zahlen fort. Seit dem Jahresende 2011, als sich 1 460 700 Personen in der dualen Berufsausbildung befanden, sank die Azubi-Zahl bis Ende 2021 um 14 %. Dies lässt sich nur teilweise mit dem Rückgang der Zahl junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren im Bundesgebiet zu erklären, die im selben Zeitraum lediglich um 6 % auf 7,4 Millionen sank.1

Die Bundesagentur für Arbeit bilanzierte die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt ähnlich: Zwischen Oktober 2021 und September 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr bei der Bundesagentur für Arbeit 3 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber um eine Ausbildungsstelle gemeldet. Dem gegenüber steht ein Wachstum von 4 Prozent an gemeldeten Ausbildungsplätzen.2

7.1.4 Bildungspolitische Entwicklungen

Die Anzahl der Nürnberger Bewerberinnen und Bewerber auf Plätze in der dualen Ausbildung ist nach einem leichten Anstieg 2019/20 für das Ausbildungsjahr 2020/21 wieder gesunken.

1 vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 363 vom 30.08.2022; Duale Berufsausbildung: Zahl neuer Ausbildungsverträge 2021 weiter auf historisch niedrigem Niveau - Statistisches Bundesamt (destatis.de); Stand 29.01.2023 sowie Amt für Berufliche Schulen: Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2021/22, Bericht im Schulausschuss am 17.12.2021 2 vgl. Bundesagentur für Arbeit: Pressemitteilung Nr. 49 vom 18.11.2022

Abbildung 12

Quelle: Bildungsbericht Stadt Nürnberg 2022, S.91 Bildungsbericht Stadt Nürnberg Bildung in Nürnberg 2022 (nuernberg.de)

Die in Nürnberg erhobenen, rückläufigen Bewerberzahlen laufen parallel zur gesamtdeutschen Entwicklung. Das deutschlandweite Angebot an Ausbildungsplätzen ist dagegen auch im vergangenen Jahr wieder gestiegen.

Abbildung 13

Quelle: Bildung in Deutschland 2022 S. 171 - Bildung in Deutschland 2022 (bildungsbericht.de) abgerufen am 30.01.2022

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Passungsprobleme zwischen Ausbildungsangebot und –nachfrage weiter steigen, während die Zahl unvermittelter Bewerberinnen und Bewerber im vergangenen Jahr gesunken ist.

Abbildung 14

Quelle: Bildung in Deutschland 2022 S. 172 - Bildung in Deutschland 2022 (bildungsbericht.de) abgerufen am 30.01.2022

7.2 Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an den öffentli-

chen beruflichen Schulen

Die Schülerzahlen gingen an den öffentlichen beruflichen Schulen in der Stadt Nürnberg Schülerzahlen werden den letzten zehn Jahren von 24.405 im Schuljahr 2012/13 auf aktuell 20.590 Schülerinnen langfristig steigen, zuund Schüler im Schuljahr 2022/23 zurück (siehe Grafik unten). nächst jedoch fallen

An den beruflichen Schulen in Mittelfranken lernten im Schuljahr 2020/21 56.560 Schülerinnen und Schüler (letztmalige Auswertung). Prognostiziert wird ein Schülerrückgang bis zum Schuljahr 2025/26 auf 54.200, danach wieder ein Anstieg bis zum Schuljahr 2031/32 auf 59.220 Schüler/-innen. 1 Erwartet werden kann eine ähnliche Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt Nürnberg.

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den öffentlichen beruflichen Schulen in der Stadt Nürnberg von 2011 bis 2022 ist in der folgenden Grafik dargestellt:

1 Bayerisches StMUK: Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose 2022, S. 121

Abbildung 15

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Ein detaillierter Bericht zur Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen zum Stand November 2022 wurde im Schulausschuss am 16.12.2022 unter Top 2 vorgestellt 1.

7.3 Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresbericht an

einzelnen Direktoraten (Berufliche Schulen)

Dargestellt werden im Folgenden nur die Veränderungen an jenen Direktoraten, für die aktuelle Schulneubauten bzw. Sanierungen geplant werden. Investitionen im kleineren Rahmen bleiben – wie bei den anderen Schularten - unberücksichtigt.

Im Einzelnen werden betrachtet: die B1 mit dem Sanierungsprojekt Werkhallen und Werkstätten in der Augustenstraße 30, die B13 wegen ihres Neubaus auf dem ehemaligen Prinovis Gelände (Schulzentrum Breslauer Straße) und die Beruflichen Schulen 5 und 14 wegen des anstehenden gemeinsamen Neubaus. Das BBZ wird betrachtet mit dem Fokus auf die geplante Sporthallensanierung. Eine weitere Veränderung steht an der B10 an: Für die Schulen werden zusätzliche Schulräume zum neuen Schuljahr 2023/2024 angemietet, damit kann die B10 zwei zusätzliche Klassen einrichten.

7.3.1 Berufliche Schule – Direktorat 1

„Steckbrief B1“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Baumetallberufe, Elektroberufe und Mechatronik, BVJ/s  Berufsfachschule für Assistenten für Informatik

1 https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=889306&type=do

 Meisterschule für Sanitär-, Heizungs-, und Klimatechnik (Fachschule)  MEBS-Projektschule
Entwicklungsrelevante Faktoren  Exzellenzzentrum (Industrie 4.0)  Weitere Zunahme der Bedeutung der IT-Berufe  Nahezu Gleichbleibende Auszubildendenzahl im Fach- bereich Mechatroniker  Fortwährend hoher Modernisierungsbedarf insbes. Ma- schinen, Robotik und IT (iFU)  Zunehmende Forderung nach Kombination von kauf- männischen mit IT-Kompetenzen  Weiterentwicklung der Handwerksbranche sowie der Bedeutung der „Meisterprüfung“  Generalsanierungsmaßnahmen in Werkstätten und Werkhallen dringend erforderlich  Bedarf an Sporthallenkapazitäten (Turnhalle in der Werkhalle für den Schulsport nicht mehr geeignet)  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Ler- nenden
Standort und Schul- raumsituation  Schulhaus Augustenstraße 30  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Fachunterrichtsräume (FUR): Sanierung der Werkhallen und Werkstätten ist dringend erforderlich  Mehrere iFU1 Maßnahmen werden realisiert
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Lernendenanzahl: 

Die B1 ist mit ihren Ausbildungsrichtungen IT, Baumetall, Elektroberufe und Mechatronik gut aufgestellt und für die zu erwartende Herausforderung der Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche gut gerüstet. In den nächsten Jahren wird weiterhin ein leichter Anstieg der Schülerzahlen erwartet, insbesondere auch im Berufsbereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik als zentraler Berufsbereich, in welchem Fachkräfte ausgebildet werden, die für die Umsetzung der national gesteckten Klimaziele dringend benötigt werden.

Um den hohen Qualitätsstandard der Ausbildung halten zu können, besteht ein starker B1: Sanierungs- und Modernisierungsbedarf insbesondere in den Fachunterrichts- und integrierten Fachunter- Modernisierungsberichtsräumen. Hierfür werden die Landes- und Bundesfördermittel konsequent genutzt. darf in den Werkhal- Für differenzierte Sprachförderung (Gruppenteilungen, Intensivierungsstunden) der len und Werkstätten Schülerinnen und Schüler sind Unterrichtsräume bereitzuhalten. hoch

Die Bausubstanz der Werkstätten und Werkhallen ist stark veraltet, eine Generalsanierung ist dringend notwendig. Diese sind im BIC-Verfahren eingespeist.

Abb.: Anzahl der Lernenden an der Berufsschule 1 seit 2010 mit Entwicklungstendenz

1 Die staatliche Förderung für integrierte Fachunterrichtsräume richtet sich nach dem Landesförderprogramm für integrierte Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen gem. KMBek Az. VI.3-BO1371.0/44/36 vom 28.06.2018 sowie nach der der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) vom Az. I.7-BS4400.27/330/24 vom 05.10.2021

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

7.3.2 Berufliche Schule – Direktorat 5

„Steckbrief B5“
Merkmale des Direktorates  Berufsschule für Floristen und Friseure, BIK/Vs (schu- lisch), BIK, BVJ/s, BVJ/k  Modeschulen (Berufsfachschule für Bekleidung, Berufs- fachschule für bekleidungstechnische Assistenten, Fach- schule für Bekleidungstechnik)
Entwicklungsrelevante Faktoren  Entwicklung der Zahlen im Bereich Berufsintegration und in der Berufsvorbereitung aktuell steigend: Zahl der Klassen nahm im Schuljahr 2022/23 durch die Auf- nahme unter anderem ukrainischer Schülerinnen und Schüler zu, ebenso ist ein verstärkter Zuzug von Jugend- lichen aus verschiedenen Ländern während des aktuel- len Schuljahres zu verzeichnen. Dies erfordert die Ein- richtung weiterer Klassen während des Schuljahres nach dem Statistiktermin 20.10.2022.  Innovative Konzepte in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration  Weiterhin sehr hoher (sprachlicher) und differenzierter Unterstützungsbedarf bei BI- und BVJ-Klassen  Zahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk rückläufig  Neuer Schulstandort gemeinsam mit der B14 in Planung
Standort und Schul- raumsituation BBZ  BBZ, Deumentenstraße 1  Noch ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR); bei weiterer Zunahme der Berufsintegrationsklas- sen Raumknappheit im BBZ  LAN/WLAN im BBZ bislang nicht ausreichend für digita- len Unterricht
Standort und Schul- raumsituation Reuters- brunnenstr. 12  Angespannte räumliche Situation wegen Abgabe von Klassenräumen (AUR) an die Grundschule Reutersbrun- nenstraße in den letzten Jahren  Laufende iFU-Maßnahmen werden fortgeführt.

B5: Neubau zusammen mit B14 geplant

Standort Bielefelder- straße 41  Gemeinsames Schulhaus mit Gewächshäusern und Frei- flächen mit dem Berufsbereich Gärtner der Staatl. BS 1 Fürth  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Mietvertrag verlängert bis 31.07.2029 mit Verlänge- rungsoption bis 31.07.2034
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Lernendenanzahl:

Die Entwicklung der Schülerzahlen an der B5 gilt es in den fünf verschiedenen Schul- bzw. Fachbereichen getrennt zu betrachten:

Berufsintegrationsklassen und Berufsvorbereitung: Insbesondere die Berufsintegrationsklassen - dies sind aktuell die Klassenformen Berufsintegrationsvorklassen, Berufsintegrationsklassen sowie ganzjährige und unterjährig zu bildende DK-BS-Klassen - verzeichnen einen deutlichen Schülerzuwachs im Schuljahr 2022/23. Für das Folgeschuljahr sind zusätzliche Klassen zu planen.

Berufsbereich Körperpflege: Die Ausbildung im Friseurhandwerk entwickelt sich aktuell rückläufig.

Floristik: Die Ausbildungszahlen im Bereich Floristik sind stabil, ein leichter Schülerzuwachs war im Schuljahr 2022/23 in den einzügig geführten Fachklassen zu verzeichnen.

Die Modeschulen umfassen die Berufsfachschule für Bekleidung, die Berufsfachschule für Bekleidungstechnische Assistenten/-innen und die Fachschule für Bekleidungstechnik. Im aktuellen Schuljahr war ein Rückgang der Schüler/-innen an den Modeschulen zu verzeichnen.

Abb.: Anzahl der Lernenden an den Modeschulen seit 2010 mit Entwicklungstendenz

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Für die Schule organisatorisch sehr herausfordernd ist die Aufteilung des Direktorats auf vier Schulstandorte (BBZ und „Tempohaus“, Reutersbrunnenstraße 12 sowie Bielefelder

Straße 41). Daher soll ein neuer Schulstandort gemeinsam mit der B14 alle oben genannten Berufsbereiche der B5 außer der Floristik einbeziehen. Nach Freiwerden der Räume im Schulhaus der Reutersbrunnenstraße 12 können die Räume saniert und für neue Nutzungen geordnet werden; sie sollen der dortigen sich vergrößernden Grundschule, dem Ausbau der Grundschulbetreuung und den wachsenden Mittelschulbedarfen zur Verfügung gestellt werden (siehe auch Kapitel 4.4 Grundschulen Planungsregion West).

7.3.3 Berufliche Schule – Direktorat 10

„Steckbrief B10“
Merkmale des Direktorates  Berufsfachschule für Kinderpflege und  Fachakademie für Sozialpädagogik  MEBS-Projektschule
Entwicklungsrelevante Faktoren  Starker Ausbau der Kindertagesstätten bewirkt hohen Bedarf an Fachkräften  Ausbau offener und gebundener Ganztagsbetreuungs- angebote  Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) in der Stadt Nürnberg  Verkürzung der Erzieherausbildung (Wegfall des SPS, Er- satz durch SEJ)  Langfristig steigende Schüler- und Studierendenzahlen  Kapazitätsausweitung der Ausbildungsplätze  Beseitigung der räumlicher Engpässe durch Anmietung zusätzlicher Unterrichtsräume am Schulstandort ab September 2023
Standort und Schul- raumsituation  Am Fernmeldeturm 3  Neubaustandard  Angespannte räumliche Situation wegen Klassenmeh- rungen seit 2015 in den Schulbereichen BFS-Kinder- pflege und FAK-Sozialpädagogik
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Lernendenanzahl: 

Abb.: Anzahl der Lernenden an der Fachakademie für Sozialpädagogik seit 2010 mit Entwicklungstendenz

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

An der Beruflichen Schule Direktorat 10 werden Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger ausgebildet. Beides sind Berufe, für die in den nächsten Jahren ein hoher Bedarf bestehen wird.

Durch die dynamische Entwicklung der Schülerinnen- und Schüler- sowie Studierendenzahlen in den letzten Schuljahren ist das erst im Oktober 2017 neu bezogene Gebäude am Fernmeldeturm 3 an seiner Kapazitätsgrenze angelangt. Zur Beseitigung der räumlichen B10: Modernes Engpässe werden zusätzliche Unterrichtsräume am Schulstandort angemietet werden, Gebäude, Anmiedie Anmietung von zwei weiteren Etagen im Schulhaus wurde veranlasst. Der Bezug ist tung weiterer für September 2023 geplant. Realisiert werden kann dann ein zusätzlicher Zug an der BFS Schulräume ab für Kinderpflege sowie ein zusätzliches Sozialpädagogisches Einführungsjahr 1 (alternativ September 2023 dazu eine Tagesklasse an der Fachakademie für die Ausbildung von Erzieher/-innen in Teilzeit). Die zusätzliche Klasse an der BFS-Kinderpflege schließt erstmals im Sommer 2025 die Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/-in ab, die weitere Klasse des Sozialpädagogischen Einstiegsjahres wird im Sommer 2027 die Weiterbildung zum/zur Erzieher/-in abschließen.

Damit wird dem innerstädtisch hohen Bedarf an Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und im schulischen Ganztag von Seiten der B10 Rechnung getragen, der sich ab dem Schuljahr 2026/27 noch einmal verstärken wird.

1 Das sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die Erzieher/innen-Ausbildung. Innerhalb der Ausbildung werden Ihnen grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschulalter oder im frühen Schulalter vermittelt. Die Praxis und die theoeretische Begleitung ist hier eng miteinander verbunden, um Sie optimal in Ihrer Erzieher/innen-Ausbildung zu unterstützen.

7.3.4 Berufliche Oberschulen - Direktorat 13

„Steckbrief B13“
Merkmale des Direktorates  Fachoberschule mit den Fachrichtungen Technik, Wirt- schaft und Verwaltung, Sozialwesen und Agrarwirt- schaft, Bio- und Umwelttechnologie
Entwicklungsrelevante Faktoren  Alternative FOS-Angebote in der Stadt Nürnberg (seit dem Schuljahr 2016/17 zusätzlich durch Eröffnung der Staatl. FOS II)  Anhaltender Trend zur Akademisierung  Einführung der neuen Ausbildungsrichtung "Agrarwirt- schaft, Bio- und Umwelttechnologie" (ABU seit dem Schuljahr 2018/2019)
Standort und Schul- raumsituation  Rollnerstraße 15  Angespannte räumliche Situation (AUR)  Neubau für die Berufliche Schule 13 auf dem Prinovis- Gelände in Planung
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Lernendenanzahl bei steigen- der Bevölkerungszahl in Nürnberg: 

Seit Eröffnung der Staatlichen Fachoberschule II sank die Schüler- und Klassenzahl an der BON bis zum Schuljahr 2019/20. Dies ist insbesondere auch der Attraktivität des neuen Schulstandorts der Staatlichen FOS II geschuldet. Mittlerweile hat die B13 ihr Ausbildungsangebot weiter diversifiziert und hebt sich mit der neuen Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie vom Bildungsangebot der beiden Staatlichen Fachoberschulen ab. Die Schülerzahlen der BON haben sich dadurch aktuell stabilisiert.

Abb.: Anzahl der Lernenden an der Beruflichen Oberschule (BON/B13) seit 20101 mit Entwicklungstendenz

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB, Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die Planung des Schulneubaus für die BON (B13) erfolgt durch die WBG/k in enger Abstimmung mit dem Referat für Schule und Sport, SchB und der BON (B13). Nach dem Auszug der BON wird das Schulhaus als Interim für Oberstufenklassen der Gymnasien der nördlichen Altstadt zur Verfügung stehen.

Am Standort Rollnerstraße 15 herrscht räumliche Enge. Die Ausstattung der BON mit den für die Fachrichtungen erforderlichen Fachunterrichtsräumen erfolgte in den letzten Jahren sukzessive.

7.3.5 Berufliche Schule – Direktorat 14

„Steckbrief B14“
Merkmale des Direktorates Berufsschule für Rechtsberufe, Touristik und Personenver- kehr, Transport- und Logistikberufe, BVJ/s
Entwicklungsrelevante Faktoren  Auswirkung der Digitalisierung in allen kaufmännischen Berufen an der Schule  Weiterer Ausbau des Nürnberger Hafens als Logistik- zentrum  Speditions- und Logistikbranche expandiert weiter  Sinkende Auszubildendenzahl im Bereich Dienstleistun- gen/ Touristik hat im Schuljahr 2022/23 stabilisiert.  Hoher differenzierter Sprachförderbedarf bei den Ler- nenden  Neuer Schulstandort gemeinsam mit der B5 in Planung

1 Eröffnung der Staatlichen FOS II ab Schuljahr 2016/17

Standorte und Schul- raumsituation: Schönweißstr. 7  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Laufende iFU-Maßnahmen werden fortgeführt.
Sulzbacher Str. 102  Dringender Sanierungsbedarf des Schulhauses  Ausreichende Zahl der allg. Unterrichtsräume (AUR)  Laufende iFU-Maßnahmen werden fortgeführt.
Mittelfristige Prognose Entwicklung der Klassen- und Lernendenanzahl: 

Die B14 ist als Kompetenzzentrum für Spedition/Logistik und Lager, ein florierender Wirtschaftszweig, der in der Stadt Nürnberg für zunehmende Beschäftigten- und stabile bis steigende Auszubildendenzahlen sorgt (vgl. dazu Stadt Nürnberg – Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat: Wirtschaftsstandort Nürnberg, Positionsbestimmung 2022, S. 5). Die weiteren kaufmännischen Berufsbereiche der B14 verzeichneten hingegen in den letzten Jahren rückläufige Auszubildendenzahlen, insbesondere der Berufsbereich Touristik. Abb. : Anzahl der Lernenden an der Berufsschule 14 seit 20101 mit Entwicklungstendenz

Kompetenz-

zentrenbil- dung: B14 und B9

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB, Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die B14 benötigt zukünftig eine gute Ausstattung mit Fachunterrichtsräumen, Integrierten Fachunterrichtsräume und IT-Räumen2. Modernisierungsinvestitionen sind insbesondere im Berufsbereich Lagerlogistik am Schulstandort Sulzbacher Straße 102 dringend notwendig. Die Planung eines neuen Schulstandorts (gemeinsam mit B5, siehe auch Kapitel 7.3.2) geht einher mit der Zusammenlegung der bisher zwei Standorte der B14. Redundanzen bei der Bereithaltung von Fach- und DV-Räumen werden damit reduziert. Das Schulgebäude der B14 in der Schönweißstraße soll nach dem Auszug der B14 für den Erweiterungsbedarf der Grundschulen in der Südstadt zur Verfügung stehen.

1 ab Schuljahr 2014/15 Abspaltung der B9 (Büroberufe) 2 Erklärungen im Glossar am Ende des Dokumentes

7.3.6 Berufsbildungszentrum (BBZ)

Das BBZ („Alte Messe“; d. h. ohne Tempohaus und Neubau „Wieseler Str. 3“) entstand in den 1970iger Jahren, teilweise durch Umbau des ehemaligen Messegeländes, teilweise durch Anbauten. Die flächenmäßige Dimension des durch sechs berufliche Direktorate (B2/RDF und B2/Kfz, B3, B5/Friseure/-innen, Berufsvorbereitung und Berufsintegration, BBZ B6, B8, B11), SchB und die Stadtbibliothek genutzen Gebäudes ragt über die üblichen Grundsanierung im Größen von Schulhäusern erheblich hinaus. Die fünf Sporthallen des BBZ sowie die Ringtausch nötig; Turnhallensanierung zusätzlichen Unterrichtsräume für den Schulsport werden seit Jahrzehnten von weiteren ab 2024 geplant beruflichen Schulen in der Umgebung (aktuell von der Wirtschaftsschule, der B7 sowie von der B13) für den Sportunterricht genutzt, darüber hinaus für den Breitensport und überregionalen bzw. internationalen Leistungssport. Die Sanierung der Sporthallen ist ab 2024 geplant1, es wurde ein Architekturbüro beauftragt. Neben einer notwendigen Dachsanierung sowie der Sanierung der abgehängten Decken und der Beleuchtung, der Trennvorhänge und der technischen Anlagen sind Brandschutzmaßnahmen notwendig. Die BBZ Sporthallen sollen ausreichende Kapazitäten für den Schulsport bieten. Zusätzlich sollen außerhalb der Unterrichtszeiten Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauern weiterhin möglich sein. Aktuell werden ausreichende Ersatzsportflächen für den Schulsport eruiert, die während der Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollen.

Aufgrund des Sanierungsbedarf der Schulräume im BBZ sind konzeptionelle Vorüberlegungen zur langfristigen Sanierung des gesamten BBZ-Gebäudekomplexes notwendig. Dazu werden u. a. auch Interimsschulhäuser in der näheren Umgebung des BBZ in die Überlegungen einzubeziehen sein. Begonnen wird exemplarisch mit der Sanierung des Bauteils G: Bereits fest eingeplant sind die Brandschutzsanierung und die Erneuerung der Absauganlagen. Ebenso in Angriff genommen wird die Sanierung der Tiefgarage in zwei zeitlichen Abschnitten, beginnend im Sommer 2023 (Tiefgarageneinfahrt). Die Erfahrungen aus diesen Sanierungsmaßnahmen sollen in die weiteren Sanierungsplanungen einfließen. Aufgrund der Größe des Objektes werden die Maßnahmen insgesamt einen großen Zeitraum umfassen. Parallel dazu beginnen die Maßnahmen zur IT-Vernetzung der BBZ-Schulräume in den Bauteilen E und F. Aufgrund der räumlichen Dimension ist die Schulhausvernetzung im BBZ (LAN-, W-LAN-Ausbau) ebenso längerfristig angelegt. Im Zuge dieses Projektes sollen auch die Präsentationssysteme dem aktuellen Standard der Schul-IT in Nürnberg angepasst werden.

1 vgl. BIC-Sachstandsliste 24.08.2021, Lfd. Nr. 88

8 Entwicklung Deutschklassen, Brückenklassen, Berufsin-

tegrationsklassen, SPRINT und InGym

8.1 Allgemeinbildende Schulen

„Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen i. d. R. zunächst für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre, eine Deutschklasse. Die Stundentafel für die Deutschklasse sieht in allen Jahrgangsstufen zehn Wochenstunden Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) auf der Basis des LehrplanPLUS Grundschule bzw. Mittelschule vor, in denen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv und systematisch mit dem Erlernen der deutschen Sprache beschäftigen.“ 1

In Nürnberg werden seit mehreren Jahren Deutschklassen an 6 Grundschul- und 6 Mittelschulstandorten gebildet. Bei diesen Standorten sind daher zusätzlich zu den Klassen für die Kinder und Jugendlichen aus den Sprengel bzw. den Einzugsgebieten weitere Klassenzimmer bereitzustellen. Da die Anzahl der benötigten Klassen je nach Zuzugsverhalten nach Nürnberg von Jahr zu Jahr schwankt, ist die passende Berücksichtigung bei der Schulraumentwicklungsplanung eine Herausforderung.

Ukrainische Kinder im Grundschulalter sind bis auf wenige Ausnahmen im Schuljahr 2022/2023 nicht den Deutschklassen sondern den Regelklassen der Grundschulen zugeordnet worden. Lt. Auskunft des Staatl. Schulamtes obliegt die Verteilung der Kinder den Schulleitungen vor Ort. Daher gibt es keine Auswertung, in welchen Klassen und Klassenstufen diese Kinder sind.

Für Ukrainische Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren wurden zur gleichmäßigen Verteilung der Raumbedarfe an den allgemeinbildenden Schulen sog. Brückenklassen gebildet. Die Brückenklassen sind ein Angebot insbesondere für ukrainische Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 (10 Jgst. nur an RS/GYM), die über keine bzw. nur geringe Deutschkenntnisse verfügen. Neben Mathematik und Englisch steht insbesondere Deutsch als Zweitsprache auf dem Stundenplan. Durch die gezielte Sprachförderung soll eine baldmöglichste Teilnahme am Regelunterricht sowie eine begabungsgerechte Förderung ermöglicht werden. Die Brückenklassen wurden an allen weiterführenden Schulen eingerichtet, der Unterricht findet dabei jedoch schulartunabhängig statt.

Übersicht der Klassen- und Schülerzahlen zum Stand 15.03.2023

Deutschklassen an Grundschulen: 2022/2023: 12 Klassen mit 223 Schülerinnen und Schülern an 6 verschiedenen Grundschulen im gesamten Stadtgebiet

In den Regelklassen der Grundschulen: 579 ukrainische Kinder (Stand 15.03.2023)

Deutschklassen Mittelschule: 23 Klassen mit 409 Schülerinnen und Schülern an 6 verschiedenen Mittelschulen im gesamten Stadtgebiet

1 Bay. Staatministerium für Unterricht und Kultus, https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/foerderung/sprachfoerderung.html , abgerufen 2.3.2023

Brückenklassen an Mittelschulen: 21 Klassen mit 322 Schülerinnen und Schülern an 14 verschiedenen Mittelschulen im gesamten Stadtgebiet

Brückenklassen an Gymnasien und Realschulen: 19 Klassen mit 363 Schülerinnen und

Schülern an allen staatl. Gymnasien und Realschulen, einem städtischen Gymnasium und 2 städtischen Realschulen

Die in der letzten Schulraumentwicklungsplanung beschriebenen Projekte SPRINT (= Sprachförderung intensiv) an zwei Realschulen und InGym und InGymSenior (=Integration am Gymnasium) an Gymnasien zur Eingliederung von Jugendlichen mit geringen Sprachkenntnissen in Deutsch werden auch in diesem Jahr fortgeführt. Die Geschwister- Scholl-Realschule und die Johann-Pachelbel-Realschule haben je eine SPRINT-Klasse, das Martin-Behaim-Gymnasium führt einen Sammelkurs. Für diese Projekte sind weiterhin Räume bereitzustellen.

8.2 Entwicklung der Berufsintegrationsklassen mit Sonder-

formen an den beruflichen Schulen inklusive Klassen für

ukrainische Schülerinnen und Schüler

Die Zahl der Klassen für Schülerinnen und Schüler in der Berufsintegration (mit Sonderformen) stieg im Schuljahr 2022/23 im Vergleich zum Vorjahr. Zum 20.10.2022 konnten so 553 Schülerinnen und Schüler versorgt werden. Auch nach dem Statistiktag 20.10.2022 wurden weitere Klassen für neu aus dem Ausland zugezogene berufsschulpflichtige Jugendliche eingerichtet (zwei DK-BS-Klassen an der B5). Diese sind bereits zum aktuellen Zeitpunkt voll belegt. Zum 20.10.2022 waren es 553 Schülerinnen und Schülern

Abb.: Anzahl der Berufsintegrationsklassen in Nürnberg seit dem Schuljahr 2010/11

Abbildung 16

Quelle: Amtliche Schulstatistik, SchB - Stand: 20.10. des jeweiligen Schuljahres

Die Beschulung der ukrainischen Schülerinnen und Schüler im beruflichen Schulwesen erfolgt im Schuljahr 2022/23 vorwiegend in den Deutschklassen an beruflichen Schulen (DK-BS), den Integrationsvorklassen (IVK) und den Berufsintegrationsklassen (BI). Insgesamt werden hier Stand Januar 2022 im Nürnberger beruflichen Schulwesen 205 Schülerinnen und Schüler beschult.

Übersicht über die ukrainischen Schülerinnen und Schüler in der Berufsintegration

Direktorat/Schule Anzahl

B3 23 B5 85 B7 48 B12 34 Lothar-von-Faber 15

Gesamt 205

Quelle: SchB: Amtliche Schulverwaltung, SchB - Stand: Ende Januar 2022

Zudem befinden sich aktuell 52 weitere Schülerinnen und Schüler ukrainischer Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 nach Deutschland zugezogen sind, in einer dualen oder schulischen Ausbildung an den kommunalen Nürnberger Schulen.

9 Schulsportstätten

Neben den allgemeinen Unterrichtsräumen ist bei der Konzeption der Schulraumentwicklung auch die ausreichende Versorgung mit schulischen Sportflächen an den jeweiligen Schulstandorten mit zu berücksichtigen.

Sporthallen und Freisportanlagen stellen die notwendige Infrastruktur für den nach Lehrplan für alle Schularten verpflichtenden Sportunterricht dar und sind daher auch nach den staatlichen Planungsvorgaben bedarfsnotwendige Unterrichtsflächen an Schulen. Sie sind Schulsportstätten für grundsätzlich direkt an die Schule anzugliedern oder müssen zumindest in unmittelbarer Schulsport und außerunterrichtlichen Sport Nähe zur Schule liegen, um das Fach Sport im regulären Schulalltag gut integrieren zu notwendig können. Sportflächen schaffen zudem die Möglichkeit zur Gestaltung eines breiten außerunterrichtlichen Angebotes für Spiel, Sport und Bewegung für die Schulgemeinde.

Bei den sich in Planung befindlichen Schulstandorten wird daher stets die Umsetzung staatlich vorgegebener Mindestsportflächen angestrebt, um auch im Bereich der schulischen Sportflächen eine ausreichende Versorgung gewährleisten zu können.

Um einen Überblick an bereits bestehenden Schulstandorten und –gebäuden zu erhalten, sind die schulisch notwendigen Sportflächen den tatsächlich vorhandenen Sportflächen in der Schulsportstättenbilanz gegenübergestellt worden. So konnte die schulische Sportflächenversorgung flächendeckend für alle Nürnberger Schulen ausgewertet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen eine entsprechende Berücksichtigung bei den langfristigen Planungen der Schulstandorte und zeigen Handlungsfelder auf, um nicht zuletzt auch entsprechende Maßnahmen ableiten zu können.

Schulsportstättenbilanz:

Konkret werden in der Schulsportstättenbilanz in Einzelbetrachtung für jeden Schulstandort die nach Planungsgrundlagen bedarfsnotwendigen Sportflächen auf Basis der Schulart

und der Anzahl an Schulklassen der jeweiligen Schule ermittelt. Dem quantitativ gegenübergestellt wurden die tatsächlich vorhandenen Sportflächen. Es können also zu jedem Schulstandort präzise Aussagen zu der Anzahl an Soll- und Ist-Flächen gegeben werden und festgestellt werden, ob die Bedarfsdeckung an schulisch notwendigen Sportstätten gegeben ist. Bedarfsmindernd in Bezug auf die Hallensport- und Freisportflächen wirkt sich gegebenenfalls die Zuordnung zu einem Nürnberger Hallenbad aus.

Es wurden zunächst die allgemeinbildenden Schulen, von Grundschule über Mittelschule bis hin zu Realschule und Gymnasium, fokussiert.

Um dem Gedanken der Schulraumentwicklungsplanung gerecht zu werden, haben die strategischen Planungen des Amtes für allgemeinbildende Schulen (Kapitel 4 bis 6Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) bei der Aufstellung der Schulsportstättenbilanz bereits Berücksichtigung gefunden, somit wurde die Bedarfserhebung basierend auf die langfristig geplanten Klassenzahlen an den Schulen durchgeführt.

9.1 Hallensportflächen an Nürnberger Schulen

Zu den Hallensportflächen zählen sowohl die regulären Sporthallen als auch die Konditionsräume an weiterführenden Schulen.

9.1.1 Auswertung im Bereich der Grund und Mittelschulen:

Die Schularten Grundschule und Mittelschule sind grundsätzlich getrennt zu betrachten. Nachfolgend werden diese jedoch einer gemeinsamen Bewertung unterzogen, da an Standorten mit einer Grund- und Mittelschule die Sportflächen auf Grund der zumeist gemeinschaftlichen Nutzung nicht getrennt voneinander gesehen werden können. Die Einteilung der Bereiche erfolgte angelehnt an die in der letztjährigen Schulraumentwicklungsplanung erfolgten Planungszonen der Grundschulen, welche flächenmäßig im Grunde den Mittelschulverbünden entsprechen.

9.1.1.1 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Nord

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Großgründlach 1 - 1 -
GS Buchenbühl 1 - 1 -
GS u. MS Friedrich-Staedtler-Schule 2 1 1 -
GS Wahlerschule 1 - 1 -
GS u. MS Dr.-Theo-Schöller-Schule 3 1 2 -
GS St. Johannis 1 - 1 -
GS Thoner Espan 1 - 3 -
GS Forchheimer Straße 2 - 2 -
GS u. MS Ludwig-Uhland-Schule 3 1 3 1
GS Friedrich-Hegel-Schule 2 - 2 -
GS u. MS Bismarckschule 3 1 3 -
GS Ziegelstein 1 - 1 -
GS u. MS Konrad-Groß-Schule 3 1 2 -.
GS Gebrüder-Grimm-Schule 1 - 1 -
GS Bartholomäusschule 1 - 1 -

Datenquelle: SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Abb.: Bedarfsdeckung der Sporthalleneinheiten an Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Nord

Abbildung 17

Quelle: eigene Darstellung SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg, 3/2023; Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Die Grund- und Mittelschule Friedrich-Staedtler-Schule mit den Dependancen in Buch und Almoshof verfügt derzeit über eine gemeinsame Sporthalle am Standort Neunhof. Darüber hinaus wäre derzeit und nach langfristigen Klassenzahlen eine weitere Sporthalle zur Bedarfsdeckung notwendig. Es findet daher auch Sportunterricht in umliegenden Vereinssporthallen statt.

Für die neue Grundschule an der Forchheimer Straße werden zwei Sporthalleneinheiten bedarfsnotwendig. Es ist beabsichtigt, diese am benachbarten Vereinsgelände in einer größeren Sporthalle zu errichten. Die Planungen hierzu wurden gestartet.

Am Schulgelände der Grundschule Nürnberg Thoner Espan entsteht derzeit eine Dreifach-Sporthalle, die ab dem ersten Quartal 2024 neben der Grundschule auch beruflichen Schulen zur Verfügung stehen soll.

Die Grundschule Nürnberg Dr.-Theo-Schöller und die Mittelschule Nürnberg Dr.-Theo- Schöller verfügen über eine Einfachturnhalle sowie einen Gymnastikraum. Nach derzeitiger Prognoselage wäre langfristig eine weitere Sporthalleneinheit bedarfsnotwendig. Findet die angedachte Verschiebung von Mittelschulklassen an die Mittelschule Nürnberg Ludwig-Uhland-Schule statt (s. Beschreibung SchA auf Seite 26), würde dies zumindest

eine Entlastung im Bereich der Turnhallenkapazitäten bedeuten und ist somit auch in dieser Hinsicht zu befürworten. Die Festlegungen des Amtes für allgemeinbildende Schulen sowie des staatlichen Schulamtes in der Stadt Nürnberg sind abzuwarten und die Bedarfsdeckung nach erfolgter Verschiebung erneut zu prüfen.

Die vorhandene Dreifach-Sporthalle, welcher der Grundschule Nürnberg Ludwig-Uhland- Schule und der Mittelschule Nürnberg Ludwig-Uhland-Schule zur Verfügung steht, deckt den derzeitigen Bedarf beider Schulen ab. Wird das neue Gebäude der Grundschule sowie das bestehende Mittelschulgebäude nach der Sanierung mit der Klassenanzahl entsprechend der Kapazität an allgemeinen Unterrichtsräumen belegt, so bleibt der Bedarf an Hallensportflächen weiterhin gedeckt.

An der Grundschule Nürnberg Bismarckschule und der Mittelschule Nürnberg Bismarckschule wird von einem Anstieg an Klassenzahlen ausgegangen. Am Schulstandort entstünde somit langfristig Bedarf an drei Sporthallen. Im Bestand befindet sich eine Zweifach-Sporthalle sowie ein größerer Gymnastikraum, welcher allerdings nicht vollumfänglich den Anforderungen einer Sporthalle gerecht werden kann. Sollten die geplanten Verschiebungen von Schülerpotentialen hin zur Konrad-Groß-Schule umgesetzt werden können, würde damit eine Entlastung der Sporthallenkapazitäten einhergehen und gegebenenfalls die vorhandenen Flächen auskömmlich sein.

Der Grund- und Mittelschule Konrad-Groß-Schule stehen zwei Einfachsporthallen am Standort zur Verfügung. Steigen die Klassenzahlen wie im geplanten Umfang, zeichnet sich eine Unterdeckung an Sporthalleneinheiten ab. Demnach sind die genauen Entwicklungen und die künftigen strategischen Ausarbeitungen im Zusammenhang mit der Grund- und Mittelschule Bismarckschule zu beobachten. Ein möglicher Erweiterungsbau kann in Abhängigkeit der geplanten Klassenzahlen die Notwendigkeit einer weiteren Sporthalle bedeuten.

9.1.1.2 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet West

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Henry-Dunant-Schule 2 - 2 -
GS Knauer-Schule 1 - 2 -
GS u. MS Carl-von-Ossietzky-Schule 2 1 2 -
GS Reutersbrunnenschule 2 - 2 -
GS Michael-Ende-Schule 2 - 2 1
GS Friedrich-Wanderer-Schule 2 - 1 -
GS Georg-Paul-Amberger-Schule 1 - 1 -
MS Johann-Daniel-Preißler 3 1 3 -
MS St. Leonhard 2 1 2 -

Datenquelle: SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Abb.: Bedarfsdeckung der Sporthalleneinheiten an Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet West

Abbildung 18

Quelle: eigene Darstellung SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg, 3/2023; Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Die weiter steigenden Schüler- und Klassenzahlen an der Grundschule Friedrich-Wanderer-Schule führen im Sportbereich zu einem Bedarf an zwei Sporthalleneinheiten. Dem gegenüber steht der Bestand einer Einfach-Halle, so dass aktuell und auf längere Sicht der Sportunterricht an die angemietete Vereinshalle des ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. mit ausgelagert werden muss. Dies bindet finanzielle Ressourcen und bedeutet einen erhöhten Organisationsaufwand sowie eine faktisch kürzere Unterrichtszeit für den Schulsport. Auch für den Sportbereich ist langfristig eine Entlastung zwingend notwendig, da jede Erhöhung an Klassenzahlen eine Steigerung an ausgelagerten Sportstunden bedeutet.

Der Neubau einer zusätzlichen Grundschule mit eigenen Sportflächen im Gebiet West (Grundschule West, siehe Kapitel 4.4) und die dadurch beabsichtigte Entlastung der Wanderer-Schule bedeutet auch eine Entlastung der Sportflächenkapazitäten an der Wanderer-Schule. Der Bedarf an Sporthallen bleibt voraussichtlich jedoch weiterhin ungedeckt, da auch bei einer langfristigen 5-Zügigkeit (s. SEP 2022, Seite 39) der Wanderer-Schule zwei Sporthallen zur Durchführung des Sports nach Stundentafel notwendig sind.

An der Grundschule Nürnberg Henry-Dunant-Schule kann durch die Realisierung einer bedarfsentsprechenden Zweifachsporthalle im neuen Gebäude der Grundschule der derzeitige Fehlbedarf von einer Sporthalleneinheit gelöst werden (derzeitiger Bestand: Einfach-Sporthalle).

Die beiden Turnhallen an der Grundschule Nürnberg Reutersbrunnenschule reichen auch nach Inbetriebnahme des neuen Modulbaus aus, um die Sportflächenbedarfe der Grundschule zu decken. Die Auswirkungen einer möglichen Dependance der Mittelschule Nürnberg Johann-Daniel-Preißler-Schule auf den Sporthallenbedarf an beiden Standorten sind im Falle einer Konkretisierung zu beobachten. Die Mittelschule verfügt derzeit über drei Turnhallen, die den steigenden Bedarf hinsichtlich Quantität augenblicklich abdecken können.

An der Grundschule Nürnberg Carl-von-Ossietzky und Mittelschule Nürnberg Carl-von- Ossietzky-Schule ist ein Anstieg der Klassenzahlen an beiden Schulen prognostiziert. Die derzeit vorhandenen zwei Turnhallen könnten den Zuwachs nach jetzigem Stand abdecken, bei den weiteren strategischen Überlegungen für den Standort sollten auch die Flächenbedarfe für den Hallensport eng mit einbezogen werden.

An der Grundschule Nürnberg Knauer-Schule sind unter Berücksichtigung der Mitnutzung durch die am Schulgelände mit untergebrachte Dependance des Sonderpädagogischen Förderzentrums Nürnberg. „An der Bärenschanze" die Turnhalle sowie Gymnastikhalle bedarfsdeckend.

Für die geplante Grundschule Tiefes Feld sind im Rahmen der Vorbehaltsflächen auch die Flächen für Sport mitberücksichtigt. Der Umfang an Hallensportflächen wird auf Basis der dann festgelegten Klassenzahlen im weiteren Planungsprozess zu definieren sein.

9.1.1.3 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Mitte/Ost

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Theodor-Billroth-Schule 1 - 1 -
GS u. MS Insel Schütt 2 1 2 -
GS Schule Laufamholz 1 - 1 -
GS Paniersplatz 1 - 1 -
GS u. MS Scharrerschule 3 1 2 -
GS u. MS Thusnelda-Schule 3 1 2 -
GS Zerzabelshof 1 - 2 -
GS Bartholomäus-Schule 1 - 1 -
GS Holzgartenschule 2 - 2 -
GS Wiesenschule 1 - 1
GS Kopernikusschule 2 - 2 -
MS Hummelsteiner Weg 2 1 1 -

Datenquelle: SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Abb.: Bedarfsdeckung der Sporthalleneinheiten an Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Mitte / Ost

Abbildung 19

Quelle: eigene Darstellung SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg 3/2023; Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Die Grund- und Mittelschule Nürnberg Thusnelda-Schule benötigen insgesamt zwei Sporthalleneinheiten. Am Schulstandort bestehen grundsätzlich zwei Einfachhallen. Eine Einfachhalle ist derzeit allerdings auf Grund der ungenügenden, baulich derzeit nicht änderbaren Flucht- und Rettungswegesituation gesperrt. Die noch nutzbare Einfachhalle kann die aktuelle Zahl an Sportklassen und auch die langfristig zu erwartenden Sportklassen nicht bedienen. Daher wird derzeit der Sportunterricht auch in der angemieteten Vereinshalle der Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. umgesetzt.

Dies gilt auch für die Grundschule Nürnberg Scharrerschule und Mittelschule Nürnberg Scharrerschule. Hier verfügen die Schulen derzeit über zwei Einfach-Sporthallen, sowohl für die aktuellen Klassenzahlen am Standort als auch für die langfristig prognostizierten Klassenzahlen werden drei Sporthallen benötigt. Derzeit wird der Sportunterricht auch in der angemieteten Vereinshalle der Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. umgesetzt.

Die beiden Schulstandorte sollen durch den Neubau der Mittelschule Ost (siehe SEP 2022, S. 64) entlastet werden, in dem die Mittelschulklassen an diesem neuen Standort zentriert werden. Die Mittelschule Ost ist mit den bedarfsnotwendigen Sportflächen zu errichten. Dies würde für die Grundschulen Thusnelda-Schule und die Grundschule Scharrerschule eine Entlastung im Bereich der Sporthallenkapazität bedeuten. Die Turnhallen an den jeweiligen Standorten würden für die prognostizierten Grundschulklassen bedarfsdeckend sein und ermöglichen dann einen Sportunterricht am Schulstandort für alle Klassen.

An der Mittelschule Nürnberg Hummelsteiner Weg übersteigt der Bedarf an zwei Sporthalleneinheiten den derzeitigen Bestand an einer Einfach-Turnhalle. Für die aktuelle Anzahl an Klassen als auch die voraussichtliche langfristige Zahl an Klassen wäre eine weitere Sporthalleneinheit zur Deckung des Bedarfs notwendig.

9.1.1.4 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Süd

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Friedrich-Wilhelm-Herschel- 2 - 2 -
Schule
GS Ketteler-Schule 1 - 1 -
GS Maiacher Grundschule 4 1 4 1
MS in der Werderau
GS u. MS Sperberschule 3 1 3 -
GS Regenbogenschule 1 - 1 -
GS Holzgartenschule 2 - 2 -
GS Wiesenschule 1 - 2 -
MS Georg-Holzbauer-Schule 1 1 1 -
GS in der Brunecker Straße 2 - 2 -

Datenquelle: SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Abb.: Bedarfsdeckung der Sporthalleneinheiten an Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Süd

Abbildung 20

Quelle: eigene Darstellung SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg, 3/2023; Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Im neuen Stadtviertel Lichtenreuth ist die Errichtung einer neuen Grundschule in der Brunecker Straße mit langfristig 20 Grundschulklassen derzeit in Planung. Die Grundschule benötigt zur Durchführung des Sportunterrichts eine Zweifach-Halle. Diese sind Bestandteil der Planung für den neuen Schulstandort.

Durch den Neubau der Grundschule an der Maiacher Straße kann nun die benötigte Einfach-Sporthalle für die Grundschule Nürnberg Maiach gebaut werden und löst damit das vorhandene Defizit der fehlenden Sporthalle auf. Durch den Umzug der Mittelschule Friedrich-Wilhelm-Herschel an die Maiacher Straße als neue Mittelschule in der Werderau wird das aktuell bestehende Sportflächendefizit am Standort Herschel-Schule aufgelöst. Der neue Standort an der Maiacher Straße erhält eine bedarfsgerechte Dreifach- Sporthalle.

Am Standort der Herschel-Schule verbleibt die Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel mit dem Bedarf an zwei Sporthallen und dem Bestand von zwei Turnhallen. Insgesamt wird hier durch die Mehrung um vier Sporthallen eine wesentliche Verbesserung für die beschriebenen Schulen und das Erreichen der schulischen Mindestsportflächen erzielt.

9.1.1.5 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südwest

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditons- Sporthallen- Konditons-
einheiten raum einheiten raum
GS Max-Beckmann-Grundschule 1 - 2 -
GS Gebersdorf 1 - 1 -
GS Erich-Kästner-Schule 1 - 1 -
GS Nürnberg-Eibach 2 - 2 -
GS u. MS Nürnberg-Katzwang 2 1 3 -
GS Birkenwald-Schule u. 3 1 4 -
MS Robert-Bosch-Schule
GS Martin-Luther-King-Schule 1 - 1 -
GS Helene-von-Forster-Schule 1 - 3 -
GS Georg-Paul-Amberger-Schule 1 1 1 -
MS Schlößleinsgasse 2 1 2 -

Datenquelle: SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Abb.: Bedarfsdeckung der Sporthalleneinheiten an Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südwest

Abbildung 21

Quelle: eigene Darstellung SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg, 3/2023; Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Nach Fertigstellung der Schulraumerweiterung an der Grundschule Nürnberg Max-Beckmann-Schule stehen an der Schule Unterrichtsräume für 17 Klassen zur Verfügung. Die Sportbedarfe können durch die vorhandene Zweifach-Halle weiterhin abgedeckt werden.

Die Dreifach-Sporthalle Röthenbach Ost an der Grundschule Nürnberg Helene-von-Forster steht neben der Grundschule auch dem Sonderpädagogisches Förderzentrum Eva-Seligmann-Schule zur Verfügung. Zudem wird die Sporthalle derzeit auf Grund des Sportflächendefizits von Sportklassen des Schulzentrums Südwest genutzt.

9.1.1.6 Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südost

Das Planungsgebiet umfasst nachfolgende Grund- und Mittelschulen mit jeweiligem Bedarf und Bestand an Hallensportflächen:

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
GS Bauernfeindschule 1 - 1 -
GS Fischbach 1 - 1 -
GS u. MS Georg-Ledebour-Schule 2 1 2 1
GS u. MS Adalbert-Stifter-Schule 2 1 2 1
GS Astrid-Lindgren-Schule 1 - 1 -
GS Gretel-Bergmann-Schule 2 - 2 -
MS Adalbert-Stifter-Schule 2 1 2 -
GS u. MS Altenfurt 2 1 2 -
MS Bertolt-Brecht-Schule 7 4 7 4
mit RS und GYM Bertolt-Brecht-Schule
MS Neptunweg 1 1 1 -

Datenquelle: SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Abb.: Bedarfsdeckung der Sporthalleneinheiten an Grund- und Mittelschulen im Planungsgebiet Südost

Abbildung 22

Quelle: eigene Darstellung SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg 3/2023; Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg

Die obigen Darstellungen des Planungsgebiets werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Durch den Neubau des Schulzentrums Bertolt-Brecht-Schule für das Gymnasium, die Realschule und die Mittelschule vor Ort konnte der Sportflächenmangel der dort vorhandenen Schulen gelöst werden. Die Schule verfügt nun über eine Sporthalle mit sieben Einheiten, getrennt in eine Dreifach-Sporthalle sowie eine Vierfach-Sporthalle sowie vier Konditionsräume, die auch den elitebezogenen Mehrbedarf als Eliteschule des Sports in vollem Umfang Rechnung trägt.

9.1.2 Auswertung im Bereich Realschulen und Gymnasien

Die Schularten Realschule und Gymnasium sind grundsätzlich getrennt zu betrachten. Im Weiteren werden diese jedoch einer gemeinsamen Bewertung unterzogen, da an Standorten mit einer Realschule und einem Gymnasium die Sportflächen auf Grund der zumeist gemeinschaftlichen Nutzung nicht getrennt voneinander gesehen werden können.

Es bestehen folgende Realschule und Gymnasien mit jeweiligem Bedarf und Bestand an

Schulname Bedarf Bestand
Sporthallen- Konditions- Sporthallen- Konditions-
einheiten raum einheiten raum
RS Geschwister-Scholl-Realschule 3 1 3 -
GYM u. RS Peter-Vischer-Schule 4 1 2 1
GYM Johannes-Scharrer-Gymnasium 4 2 2 -
GYM Hans-Sachs-Gymnasium 2 1 3 1
GYM Labenwolf-Gymnasium 2 1 1 -
RS Veit-Stoß-Realschule 3 1 2 -
GYM Melanchthon-Gymnasium 2 1 2 -
GYM Willstätter-Gymnasium 2 1 2 -
GYM Dürer-Gymnasium 3 1 3 1
RS Johann-Pachelbel-Realschule 4 1 4 1
mit Staatlicher Fachoberschule II Nürnberg
RS Adam-Kraft-Realschule 2 1 2 -
GYM Martin-Behaim-Gymnasium 4 1 4 1
GYM Neues Gymnasium 3 1 3 1
GYM Sigena-Gymnasium 2 1 2 1
GYM Pirckheimer-Gymnasium 2 1 2 -
RS u. GYM Bertolt-Brecht-Schule 7 4 7 4
mit MS Bertolt-Brecht-Schule
Schulzentrum Südwest 7 2 7 2
RS Peter-Henlein-Realschule u.
GYM Sigmund-Schuckert-Gymnasium
Schulzentrum Breslauer Straße 6 2 6 2
mit Gymnasium und Realschule

Datenquelle: SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg Die Darstellung zeigt die Bedarfsdeckung nach Abschluss laufender oder bereits beschlossener Baumaßnahmen.

Abb.: Bedarfsdeckung der Sporthalleneinheiten an Realschulen und Gymnasien im Stadtgebiet

Abbildung 23

Quelle: eigene Darstellung SportService, Referat für Schule und Sport, Stadt Nürnberg, 3/2023; Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg

Die obigen Darstellungen werden für folgende Schulen zusätzlich erläutert:

Durch die Fertigstellung der sieben Sporteinheiten und vier Konditionsräumen an der Bertolt-Brecht-Schule konnte für die Mittelschule, die Realschule und das Gymnasium am Standort bedarfsgerechte Hallensportflächen auch unter Berücksichtigung des elitebezogenen Mehrbedarfs errichtet werden.

Die Neuerrichtung des Martin-Behaim-Gymnasiums beinhaltet auch die Errichtung einer Siebenfach-Sporthalle am Schulstandort. Diese wird sowohl dem Martin-Behaim-Gymnasium als auch dem benachbarten Neuen Gymnasium zur Verfügung stehen. Der Rückgriff auf die Sporthalle an der Erziehungswissenschaftliche Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg wird dadurch obsolet.

Am Schulzentrum Südwest werden für die Peter-Henlein-Realschule und das Sigmund- Schuckert-Gymnasium im Zuge der laufenden Baumaßnahme eine Vierfach-Sporthalle als Ersatz der Bestandssporthalle sowie eine zusätzliche Dreifach-Sporthalle errichtet, um den Bedarf der Hallensportflächen decken zu können. Derzeit wird zur Umsetzung des Sportunterrichts auch auf eine andere städtische Schulsporthalle sowie die Sporthalle des Bezirks Mittelfranken zurückgegriffen.

Bei der Neuerrichtung des Schulzentrums an der Breslauer Straße mit Gymnasium und Realschule ist eine dem Bedarf entsprechende Realisierung einer Sechsfach-Halle geplant, welche auch von den Schülerinnen und Schülern der B13 genutzt werden wird.

Im Bereich der Bestandsschulen zeigen das Johannes-Scharrer-Gymnasium sowie die Peter-Vischer-Schule ein Defizit von je zwei Sporthalleneinheiten auf, die Veit-Stoß-Realschule benötigt derzeit eine Sporthalleneinheit mehr. An diesen Schulen wird dieser Bedarf bei langfristigen Maßnahmen und Planungen mit zu berücksichtigen sein.

Die Dreifach-Sporthalle am Hans-Sachs-Gymnasium steht auch dem Labenwolf-Gymnasium für den Sportunterricht zur Verfügung.

Für das geplante Gymnasium Tiefes Feld sind im Rahmen der Vorbehaltsflächen auch die Flächen für Sport mitberücksichtigt. Der Umfang an Hallensportflächen wird auf Basis der dann festgelegten Klassenzahlen im weiteren Planungsprozess zu definieren sein.

9.1.3 Zusammenfassung der Auswertung im Bereich der

Hallensportflächendeckung

Über die Einzelbetrachtung hinaus kann festgestellt werden, dass bei den aktuell laufenden Schulbauprojekten im Bereich der Hallensportflächen stets die notwendigen Mindestflächen mit realisiert werden. Dadurch gelingt nach Fertigstellung der Maßnahmen eine wesentliche Verbesserung bei den Sporthallenkapazitäten der Schulen, da das bisher in der Regel bestehende Defizit durch die Baumaßnahmen aufgelöst und den Schulen die bedarfsnotwendigen Sporthallenflächen vor Ort zur Verfügung stehen.

Generell werden bei der Ausstattung der schulischen Sporthallen immer auch in breitem Maß die Bedarfe verschiedener Sportarten berücksichtigt, um die außerschulische Nutzung für Vereine maximal auszuweiten.

9.2 Freisportflächen an Nürnberger Schulen

Zu den Freisportanlagen zählen grundsätzlich Rasenspielfelder, Allwetterplätze mit Weitund Hochsprunganlagen sowie Laufbahnen und Kugelstoßanlagen (in der Regel kombiniert mit einem Beachvolleyballfeld). Größe, Anzahl und Ausgestaltung ist ebenfalls abhängig von der Anzahl an Schulklassen sowie der Schulart.

Die wichtigsten Kernaussagen des Vergleichs von Bedarf und Bestand sollen hier mit eingebracht werden:

gelände wieder, dies liegt häufig vor allem an der urbanen Umgebung und der allgemein dichten Bebauung innerhalb einer Großstadt. Bei einem Großteil (ca. 74 %) der Schulen kann daher beispielsweise kein Rasenspielfeld auf Grund des benötigten Flächenbedarfs von 2.400 qm an Grundschulen bzw. 5.400 qm bei weiterführenden Schulen umgesetzt werden. Bei näherer Betrachtung der Bedarfsdeckung an Allwetterplätzen kann an rund einem Drittel der Schulen die notwendige Anzahl und Größe an diesen Freisportflächen vorgehalten werden, bei einem weiteren Drittel der Schulen sind zumindest Allwetterplätze vorhanden, reichen aber in Anzahl oder Größe nicht aus. Rund ein Drittel der Schulen verfügt über keinen Allwetterplatz.

spiele, durchführen zu können, sind viele Schulen gehalten, an große Sportplätze auszuweichen. Hierzu zählen vor allem die Bezirkssportanlagen Deutschherrnwiese für das westliche Einzugsgebiet und Steinplatte für das östliche Einzugsgebiet. Für die Schulen südwestlich steht das Sportgelände an der Bertha-von-Suttner-Straße zur Verfügung. An der ehemaligen Bezirkssportanlage, welche an die SportGemeinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. als Vereinssportanlage übergeben ist, wurde unlängst der erste Bauabschnitt fertiggestellt. Dieser umfasste eine grundlegende Erneuerung des Rasenspielfeldes, der Rundlaufbahn mit leichtathletischen Anlagen und Neuschaffung eines Beach-Volleyballfeldes.

Auch die wenigen großen Sportanlagen an Schulen werden im Sommer regelmäßig von mehreren Schulen genutzt. Die Sportanlage Luitpoldhain am Neuen Gymnasium wird von den benachbarten Schulen im südöstlichen Bereich besucht. Der Sportplatz Gibitzenhof wird von angrenzenden Schulen in der Südstadt für sportliche Aktivitäten belegt. Auch die Freisportanlage am Schulcampus an der Maiacher Straße ergänzt zukünftig das Angebot für die Schulen der Südstadt und soll neben den beiden Schulen am Standort auch von Schulen aus der Südstadt für Sportveranstaltungen und Sportfeste genutzt werden können.

Sportanlagen zu einer Konzentration der Nutzer, so dass diese vor allem in den Sommermonaten regelmäßig überlastet sind. Hinzu kommt, dass zu jeder Anlage ein Transfer der Schülerinnen und Schüler notwendig wird. Dies ist organisatorisch sehr aufwändig, bindet finanzielle Ressourcen und bedeutet auch immer eine Reduzierung der tatsächlich für Sport vorhandenen Zeit.

handenen Außenflächen umgesetzt werden. Das führt zum Teil auch zu einer Reduzierung der am Schulstandort vorhandenen Freisportanlagen.

konkurrenzen zu weiteren Flächenbedarfen einer Großstadt, wie beispielweise Gewerbe, Grün- oder Wohnflächen, wodurch sich bei Neuplanungen die notwendigen Freisportanlagen oft nur teilweise umsetzen lassen.

9.3 Schwimmunterricht an Nürnberger Schulen

Über die Hallensport- und Freisportflächen hinaus werden zur Durchführung des in den Lehrplänen verankerten Schwimmunterrichts ausreichend Schwimmhallenkapazitäten benötigt. Auch hierzu gibt es staatliche Vorgaben zur Bedarfsberechnung. Als Fortführung der Schulsportstättenbilanz ist eine Auswertung in Bezug auf bedarfsnotwendige und die tatsächlich vorhandenen Schwimmflächen geplant. Dabei wird dann auch die dringende und damit erfreuliche Ausweitung der Schwimmhallenkapazitäten durch die Sanierung des städtischen Volksbades und die dortige Berücksichtigung von Schulschwimmbecken einfließen können.

10 Folgen für die Raumsituationen: Feststellungen und Hand-

lungsempfehlungen

Die Planungen an den Grundschulen müssen im Zusammenhang mit der ganztägigen Neue Grundschulen Grundschulkinderbetreuung bei der Fortschreibung des Masterplans betrachtet werden. Da inzwischen der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 gesetzlich festgelegt Dringende Fortschreiist, muss hier ein besonderes Augenmerk gelegt werden. bung Masterplanung

Der Schülerzuwachs an den Mittelschulen erfordert weiterhin einen neuen Mittelschulstandort für eine Mittelschule Ost (Zusammenlegung von MS Scharrer- und MS Thusnel- Neuer Standort Mitteldaschule, Standortsuche erforderlich), sowie die Prüfung von Ergänzungsbauten, vor alschule Ost und Erweitelem im Norden und Westen. In diesem Zusammenhang ist auch die Sanierung der Schulrung von Mittelschulen gebäude in der Pilotystraße zu sehen, die eine Interim-Unterbringung während Sanierungen ermöglicht. Außerdem sind die Einzugsgebiete der einzelnen Mittelschulen innerhalb eines Mittelschulverbundes gemeinsam mit dem staatlichen Schulamt zu prüfen.

Um die sich verschärfenden Raumdefizite an den weiterführenden Schulen zu mildern, Planungen für GYM, RS sind die Planungen für das entstehende Schulzentrum an der an der Breslauer Straße mit und BON (B13) einer Realschule, einem Gymnasium und der B 13 dringend voranzutreiben. Auch der Gründungsantrag für ein weiteres fünfzügiges Gymnasium wird gestellt.

An nahezu allen beruflichen Schulstandorten ist in die Modernisierung und Ausstattung Modernisierung der der Fachunterrichtsräume und integrierten Fachunterrichtsräume zu investieren. Der FUR an Berufsschulen, Ringtausch ist mit den neuen Standorten für B 5 und B 14 und der Generalsanierung des Sanierung der BBZ- Objektes Sulzbacher Str. 102 voranzutreiben. Die Sanierung des BBZ-Sporthallen ist kurz- Sporthallen fristig, die des BBZ-Gebäudes mittel- bis langfristig zu planen.

11 Glossar

Fachbegriffe aus der Vorlage:

AUR Allgemeine Unterrichtsräume, entsprechen Klassenzimmern
BIC Bauinvestitionscontrolling der Stadt Nürnberg
DQR Deutscher Qualifikationsrahmen. abgeleitet vom Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) www.dqr.de, dadurch gleichartige Bildungsabschlüsse; Die beruflichen Schulen bilden von DQR1 bis DQR6 aus
DV-Räume Datenverarbeitungsräume
Deutschklassen Bis 2019 „Übergangsklassen“ genannt Werden vom staatlichen Schulamt eingerichtet für Schülerinnen und Schüler, die dem Unterrichtsgeschehen aufgrund nicht ausreichenden Deutschkenntnisse nur schwer fol- gen können
FUR Fachunterrichtsräume, z.B. Werkstätten, Großküchen, Labore
iFU Integrierte Fachunterrichtsräume (in beruflichen Schulen): FUR mit integrierter Hard- und Software inklusive Schülerendgeräte für den Fachunterricht
JaS Jugendsozialarbeit an Schulen
Kombieinrichtung Die Bauweise einer Kindertageseinrichtung, die in einem Gebäude zusammen mit der Grundschule errichtet wird. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Grundsätzlich sollen alle pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung, Betreuung und Erziehung ganztägig zur Verfügung stehen.
Kooperative Ganztagsbil- dung Ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Das Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ wird in Nürnberg aktuell an der Gretel-Bergmann- Grundschule mit Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße umgesetzt. Das Modell zeichnet sich durch die Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen Hort-Klassik, Mittagshort und gebundener Ganztagsschule (in Kooperation mit dem Hort) aus.
MEBS Mittlere Ebene an beruflichen Schulen: Stärkung der Schulentwicklung und des Quali- tätsmanagements durch Einführung eine mittleren Ebene für Lehrkräfte
MIP Mittelfristiger Investitionsplan der Stadt Nürnberg
Mittagsbetreuung Ein Angebot in der Verantwortung der jeweiligen Grundschule. Die Regelfinanzierung erfolgt über eine pauschale Förderung und Elternbeiträge werden erhoben. Mittagsbe- treuungen unterscheiden sich je nach Angebotsform (regulär, verlängert, verlängert mit erhöhter Förderung) hinsichtlich der täglichen Betreuungsdauer und der Anzahl an Be- treuungstagen.
StA Dienststelle der Stadt Nürnberg: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Stpl Dienststelle der Stadt Nürnberg: Stadtplanungsamt
Ü-Klassen Bis 2019 „Übergangsklassen“, nun Deutschklassen. Siehe dort
Unterrichtskapazität Bezeichnet die für den jeweiligen Schulstandort schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen im Schulgebäude

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Errichtung eines sonderpädagogischen Förderzentrums mit sozial-emotionalem

Schwerpunkt

Sachverhalt (kurz):

Die psychologisch-heilpädagogische Privatschule Regina Stein stellt den Schulbetrieb zum 31.07.2023 ein. Somit wird die Errichtung eines staatlichen sonderpädagogischen Förderzentrums mit sozial-emotionalem Schwerpunkt in Nürnberg notwendig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 755.000 € Folgekosten 800.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 800.000 € pro Jahr

davon konsumtiv 755.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für 06-12 2023 liegt Stk- Zusage (400 T € Containermiete, 355 T € Erstausstattung) vor. Für Folgejahre Anmeldung jährl. Containerkosten (686 T €) und lfd. Aufgabenträgerschaft (104 T €).

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Alle Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmebestimmungen erfüllen, werden aufgenommen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Der Schulausschuss der Stadt Nürnberg beschließt die dauerhafte Übernahme der Sachaufwandträgerschaft für ein neues staatliches sonderpädagogisches Förderzentrum mit sozial-emotionalem Schwerpunkt.

Errichtung eines sonderpädagogischen Förderzentrums mit sozial-emotionalem

Schwerpunkt

Im Herbst 2022 hat die Trägerin der psychologisch-heilpädagogischen Privatschule Regina Stein in der Presse und am 12.01.2023 schriftlich bei der Regierung von Mittelfranken ihre Absicht erklärt, den Schulbetrieb des privaten Förderzentrums zum 31.07.2023 einzustellen. Bemühungen, eine Überführung in eine alternative private Trägerschaft herbeizuführen, blieben, trotz mehrfacher Gespräche, erfolglos. Frau Ref. IV hat daraufhin sofort intensive Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken, dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg sowie der Jugendhilfe der Stadt bezüglich der weiteren Beschulung und Betreuung der betroffenen Schülerinnen und Schülern der Privatschule Regina Stein aufgenommen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass ein hoher Bedarf an einem psychologischheilpädagogischen Förderzentrum mit dem bestehenden Profil der Regina-Stein-Schule in Nürnberg existiert und darüber hinaus eine Aufnahme der Schülerschaft in das Regelschulsystem aufgrund der spezifischen Förderbedarfe der Kinder und Jugendlichen dieser Schule nicht zielführend ist. Deshalb ist eine Überführung der Regina-Stein Schule in eine öffentliche, staatliche Trägerschaft unabdingbar. Dies bedingt für die Stadt Nürnberg die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft.

Um eine bedarfsgerechte Beschulung und Betreuung im direkten Anschluss und somit ab dem Schuljahr 2023/24 für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen weiter zu gewährleisten, stellte SchA bei der Regierung von Mittelfranken den Antrag zur Errichtung eines staatlichen sonderpädagogischen Förderzentrums mit sozial-emotionalem Schwerpunkt in Nürnberg mit folgenden Prämissen:

 Das neue Förderzentrum soll als eigenständige Schule errichtet werden.  Der Sprengel des neuen Förderzentrums soll das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg sein.  Die Schule soll perspektivisch im Vollausbau von Jahrgangsstufe 1 bis 9 geführt werden.  Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich, die Sachaufwandsträgerschaft für das neue Förderzentrum zu übernehmen und geeignete Räumlichkeiten für eine sinnvolle und dauerhafte Unterbringung für die psychologisch-heilpädagogischen Beschulung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen.  Die neue Schule soll vorläufig die amtliche Schulbezeichnung führen.  Die Interimsunterbringung des neuen Förderzentrums soll in der Containeranlage auf dem Sportplatz der Grundschule Nürnberg Bartholomäus-Schule sein.

Der notwendige offizielle Gremienbeschluss im zuständigen Schulausschuss der Stadt Nürnberg wird am 28.04.2023 gefasst und umgehend der Regierung von Mittelfranken mitgeteilt.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Bericht der Schulpsychologie zur Abmilderung der Folgen von Pandemie und weiteren

Krisen

Sachverhalt kurz:

Die Abteilung Schulpsychologie des IPSN berichtet von Erfahrungen und Folgen an den kommunalen Schulen nach der Pandemie und weiteren Krisen (bspw. Ukraine-Krieg). Bisherige Maßnahmen zur Prävention und Abmilderung, sowie die Ergebnisse einer kommunalen Bestandsaufnahme werden vorgestellt. Empfehlungen und Ziele seitens der Schulpsychologie werden erläutert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berücksichtigung der Diversität in den Schulen ist ein Kernthema des IPSN und wird in den Angeboten stets berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

Ref.VI

Bericht: Bericht der Schulpsychologie zur Abmilderung der Folgen von

Pandemie und weiteren Krisen

Allgemeine Situation an den kommunalen Schulen in Nürnberg

„Was kommt als Nächstes?“ - Das war eine vorherrschende Frage von Kindern und Jugendlichen, während die Ereignisse der letzten Jahre auf sie einprasselten. Die Corona-Pandemie mit all ihren Folgen, der Ukraine-Krieg sowie globale und individuelle Zukunftssorgen haben junge Menschen und ihre Familien zu großen Teilen stark destabilisiert und erschöpft. Diese Sorgen und Nöte sammeln sich in unseren Schulen, in denen es auch schon vorher zahlreiche Herausforderungen gab. Schulschließungen und die Reduktion sozialer Kontakte hatten weitreichende Folgen, die auch jetzt noch wirken:  enorme Belastung und erhöhte Ausfälle seitens des Schulpersonals  Anstieg der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen während und nach der Corona-Pandemie, insbesondere Ängste, Depressionen und psychosomatische Erkrankungen, die sich auch oft als Schulabsentismus zeigen  Anstieg familiärer Probleme: enorme Belastung durch die Doppelrolle Eltern- Arbeitnehmer während der Lockdowns, Eskalation familiärer Konflikte, Verlust des Arbeitsplatzes, vermehrte häusliche und sexuelle Gewalt  Die Folgen der fehlenden sozialen Lernerfahrungen in Zeiten des Lockdowns zeigen sich nun in mangelnder sozialer Kompetenz, auch in der digitalen Welt (Cybermobbing). Besonders bei vorbelasteten Familien und ihren Kindern kumulieren diese Effekte, wie

bundesweite und internationale Studien ebenso belegen (bspw. COPSY-Studie1, IMA-

Bericht2) wie auch unsere Bestandsaufnahme an den Nürnberger Schulen

widerspiegelt. Der Ukraine-Krieg in regionaler und kultureller Nähe destabilisierte viele Jugendliche zusätzlich. Die Schicksale der belasteten Geflüchteten sind direkt auch in städtischen Realschulen und Gymnasien spürbar, die zügig Brückenklassen eingerichtet haben, um die Schülerinnen und Schüler zu beschulen.

Aktivitäten und Maßnahmen der Schulpsychologie zur Abmilderung der aktuellen

Krisenfolgen

Schuljahr 2021/22

Trotz geltender Hygienebeschränkungen und personellen Veränderungen im Team konnten Sprechstunden an den Schulen und die Teilnahme an multiprofessionellen Teams umgesetzt sowie die Zahl der Beratungen auf ähnlichem Niveau gehalten werden. Als Gründe der Anmeldung bei der schulpsychologischen Fachkraft wurden 20/21 Schulabsentismus, Schulleistungsprobleme, Krisensituationen und belastende Lebensumstände verstärkt genannt. Beratungen von Lehrkräften verdoppelten sich im Vergleich zum Vorjahr.

1 Kurzmitteilung zur COPSY-Studie (2023): https://www.aerzteblatt.de/archiv/229355/Zwei-Jahre-Pandemie-Diepsychische-Gesundheit-und-Lebensqualitaet-von-Kindern-und-Jugendlichen-Ergebnisse-der-COPSY- Laengsschnittstudie (abgerufen am 16.3.2023) 2 Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe der Bundesregierung „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (2023): https://www.bmfsfj.de/resource/blob/214866/b2bb16239600b9e257c31db91d872129/ima-abschlussberichtgesundheitliche-auswirkungen-auf-kinder-und-jugendliche-durch-corona-data.pdf (abgerufen am 15.3.23)

Teammitglieder waren 49-mal in akuten Kriseninterventionen involviert, ca. 140 Termine zur Krisenprävention fanden statt (z. B. Krisenteamsitzungen). Angebote für Klassen konnten nun wieder ausschließlich in Präsenz stattfinden, beispielsweise die Projekte WELCOME und „Respekt“ für geflüchtete junge Menschen, sowie Präventionsmodule zu Mobbing und Prüfungsangst in allgemeinbildenden städtischen Schulen. Kurse für die pandemiegebeutelten Abschlussklassen zu den Themen Prüfungsangst, Motivation und Zeitmanagement wurden durchgeführt, um auf dem herausfordernden Weg zum Schulabschluss bestmöglich zu unterstützen. Ressourcen flossen außerdem nach Beginn des Ukraine-Krieges in die individuelle Unterstützung Betroffener sowie in Material für Lernende zur erhöhten Selbstfürsorge und Resilienz in Zeiten kumulierter Belastungen. Auch Eltern wurden bei der schwierigen Aufgabe unterstützt, mit Kindern über Krieg zu sprechen. Die neu geschaffene, befristete Stelle zur Abmilderung der Pandemiefolgen konnte ab Juni 2022 besetzt werden und ist seither essentieller Bestandteil für schulpsychologische Angebote. Um den Schulen schnelle weitere Unterstützung unterbreiten zu können, wurden, nach einer Analyse vorhandener Problemfelder aus Sicht der Schulpsychologie, Angebote im Bereich des Aufbaus und der Förderung von Resilienz konzipiert.

Schuljahr 2022/23

Ein wichtiger Grundpfeiler der Arbeit der Schulpsychologie ist weiterhin die schulpsychologische Beratung und die akute Krisenintervention. Erschwert wird die Beratungstätigkeit durch den starken Mangel an anderen Unterstützern: Die Vermittlung in eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung von psychisch kranken, sogar suizidalen, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist mit extremen Hürden verbunden. Die Begleitung, Vermittlung und Unterstützung durch die Schulpsychologie ist bedeutend aufwändiger oder durch Wartezeiten stark verlängert. Diese und andere Herausforderungen versuchen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen durch inner- und außerstädtische Netzwerkarbeit einerseits zu reduzieren und andererseits, darauf aufmerksam zu machen – in der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass Familien und gerade Kinder und Jugendliche ihre Nöte oft selbst nicht ausreichend mitteilen können. Nach der oben genannten kurzen Konzeptionsphase flossen in diesem Schuljahr viele schulpsychologische Ressourcen in den Bereich Resilienzaufbau und –förderung:  Für Klassen wurde ein „Resilienztag“ entwickelt, der für Geflüchtete auch in einer Variante mit leichter Sprache umgearbeitet wurde. Eigene Schutzfaktoren, Gelingensbedingungen einer guten Gemeinschaft und ein Wiedererleben des sozialen Miteinanders sind hier die Kernpunkte.  „Ressourceninseln im Schulalltag“ versprach das Angebot für Kollegien, z. B. im Rahmen eines pädagogischen Halbtages. Erfreulicherweise wurden Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung der Lehrkräfte besonders in diesem Schuljahr vermehrt abgerufen. Meist wurden maßgeschneiderte Angebote direkt an den betreffenden Schulen durchgeführt (Erholungshürden, Stressreduktion, Zeitmanagement, …), um einen niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten.  Auch Supervision, kollegiale Fallberatung und Coaching von Lehrkräften und Schulleitungen binden viele Ressourcen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig gesund zu erhalten und bei Problemen zu unterstützen. Für

Verwaltungskräfte sind zwei Supervisionsgruppen entwickelt worden und erfreuen

sich großer Beliebtheit.

 In Zusammenarbeit mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Stadt Nürnberg konnte die Idee verwirklicht werden, kommunalen Lehrkräften einen kostenfreien Zugang zur Gesundheits- und Achtsamkeits-App 7Mind zu ermöglichen. Das Besondere: Lehrerinnen und Lehrer können hier für sich selbst nachweislich Stress reduzieren oder zu besserem Schlaf finden und gleichzeitig auch Angebote im Unterricht nutzen und so ihre Klassen davon profitieren lassen.  Immer größer wird der Unterstützungsbedarf im Bereich der Berufsintegration und

Berufsvorbereitung. Multiple psychische und soziale Probleme belasten beteiligte

Lehrkräfte stark und fordern ebenso die Schulpsychologie. In Zusammenarbeit mit dem Amt für berufliche Schulen und den pädagogischen Bereichen des IPSN wurden hier Entwicklungen angestoßen, die mittelfristig für Entlastung sorgen sollen (bspw. Teamentwicklung zum Umgang mit „Systemsprengern“, Netzwerkarbeit, …).

Strukturierte Bestandsaufnahmen an allen kommunalen Schulen

Um das Befinden und die Bedarfe der Schulgemeinschaft strukturiert und auf breiter Basis zu erfassen, fanden seit Anfang des Schuljahres 22/23 außerdem „Bestandsaufnahmen“ an kommunalen Schulen statt. Ziel war bzw. ist es, nachhaltige sowie passgenaue Maßnahmen zu entwickeln und notwendige Angebote zu verstärken. Schulpsychologie und Schulleitung orientierten sich hier an einem strukturierten Leitfaden und nahmen Problemfelder und Bedarfe verschiedener Zielgruppen (Schulleitung, Lehrkräfte, Lernende, Eltern, Verwaltungskräfte) und im Bereich Krisenintervention auf. Die Bestandsaufnahmen zeigten, dass rund zehn Jahre nach der Stellenschaffung mit dem

Schwerpunkt Krisenintervention in diesem Bereich erfreulicherweise gute

Grundbedingungen erreicht worden sind: Schulen haben Krisenteams, die sich regelmäßig treffen und auch auf das Weiterqualifizierungsangebot der Schulpsychologie zurückgreifen (z. B. Szenarien mit Hilfe strukturierender Leitfäden durchspielen und auswerten). Grundqualifizierungen für ganze Krisenteams oder neue Krisenteammitglieder werden in Anspruch genommen, spezifische Fortbildungen für Verwaltungskräfte oder spezifische Krisenthemen werden besucht. Anfang des Schuljahres konnte eine große Gruppe von Mitgliedern der Schulleitungen zum Thema Krisenkommunikation fortgebildet werden. Das Bereitschaftshandy der Schulpsychologie bei schulischen Krisen wird als große Unterstützung wahrgenommen und genutzt. Die benannten Bedarfe der verschiedenen Zielgruppen in den Bestandsaufnahmen haben uns in unserem bisherigen Fokus auf Resilienzaufbau und –förderung bestärkt, darüber hinaus wurden in den folgenden Zielgruppen noch übergreifend Bedarfe angemeldet:  Anstieg der psychischen Probleme, Krisen und Erkrankungen, die auch für Lehrkräfte im Unterricht deutlich werden und sie vor große Herausforderungen stellen (z. B. auf Panikattacke einer Schülerin reagieren). Lehrkräfte brauchen einerseits Kompetenz im Bereich psychische erste Hilfe, Klarheit zu Möglichkeiten des Umgangs und Unterstützung bei der Abgrenzung ihrer Verantwortlichkeit.  Die Schulleitungen sind in Sorge um ihr Personal: Sie nehmen es teils als hoch belastet wahr.  Medienkonsum und – kompetenz: Sowohl Schulen und Eltern geben an, dass exzessive Mediennutzung sowie unsoziales Auftreten in der digitalen Umgebung (Cybermobbing) große Sorgen bereiten. Beobachtete Auswirkungen auf die schulische Leistung und seelische Verfassung sind besorgniserregend.  Schulische Leistung: Lehrkräfte und Lernende bemerken große Lernrückstände, fehlende Motivation und verloren gegangene Lernstrategien in den Klassen. Eltern und ihre Kinder sehen sich mit dem Druck konfrontiert, trotz der „verlorenen Zeit“ Leistungen wie vor der Corona-Pandemie zu erbringen.

 Sensibilisierung im Bereich „Schulische Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt“: Während sich schon viele gemeinnützige Organisationen auf den Weg der Prävention sexueller Gewalt gemacht haben, ist das Thema – trotz Veranstaltungen seitens der Schulpsychologie - in den Schulen wenig prominent. Eine Menge an Problemlagen also, deren Aufarbeitung aber in Zeiten mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen und Kraftreserven an den Schulen als kaum realisierbar wahrgenommen wird.

Empfehlungen für die Zukunft

Selbstverständlich wird auf die Bestandsaufnahme an allen kommunalen Schulen eine persönliche Rückmeldung zu den individuell geäußerten Bedarfen folgen. Auch übergreifend sollen die Schulen von den Erkenntnissen und daraus geborenen Angeboten anderer Schulen profitieren. Bezüglich der von den Schulen oben genannten Bedarfe sind aus schulpsychologischer Sicht folgende Maßnahmen von hoher Dringlichkeit:  Anstieg der psychischen Probleme in den Schulen: o Erste Informationen für Lehrkräfte zum Umgang in psychischen Krisen wurden bereits von der Schulpsychologie erstellt (z. B. Verhalten bei Dissoziation eines Schülers) und in Kollegien praxisnah vorgestellt. Dieses Angebot muss weiter ausgebaut werden. Lehrkräfte sollen so handlungssicher sein und ebenso im Sinne der Gesundheitsfürsorge vor eigener Überforderung geschützt werden. Je professioneller Lehrkräfte sich jedoch abgrenzen und über die vorhandene Unterstützung der Schulpsychologie in Krisen Bescheid wissen, umso mehr schulpsychologische Ressourcen werden gebraucht. o Weiterhin müssen Angebote für Klassen oder besonders betroffene

Jugendliche ausgebaut werden, um psychische Erkrankungen zu

enttabuisieren und psychische Gesundheit zu fördern (z. B. Beteiligung beim

Projekt „Verrückt – na und!“, Resilienztage usw.)  Hohe Belastung des Personals: Die hohe Nachfrage zeigt, dass die Angebote im Bereich

Konfliktmoderationen, Supervision und Coaching noch weiter ausgebaut werden

sollten. Da „gesunde Führung“ einen großen Einfluss auf psychische Gesundheit und Resilienz hat, sollte darauf ein Schwerpunkt gelegt werden (z. B. Veranstaltungen für Mitglieder der Schulleitungen und Berufsbereichsbetreuerinnen und -betreuer).  Medienkonsum und – kompetenz: Schülerinnen und Schüler müssen präventiv Kompetenzen bzgl. des sozialen Verhaltens in der digitalen Welt erwerben. Lehrkräfte sollten bei Fällen von Cybermobbing z. B. in Klassenchats handlungssicher sein. Denkbar ist hier die Ausbildung von Lehrkräften als Multiplikatoren an ihren Schulen. Bzgl. exzessiver Mediennutzung kann sowohl schulisch als auch im Elternhaus präventiv gearbeitet werden (Elternabende für die Unterstufe, Workshops zur „Medienhygiene“).  Schulische Leistung und Lernschwierigkeiten: Lernende müssen bzgl. Lernstrategien, Zeitmanagement aber auch Stressresilienz und Prüfungsangst Unterstützung erfahren. Hier bietet sich ein Ausbau der vorhandenen Gruppenangebote an.  Durch die starke Fluktuation in den Krisenteams und um auch Kollegien in der Breite „krisenfit“ zu machen, bedarf es weiterer kontinuierlicher Unterstützung und Angebote im Bereich Krisenintervention und -prävention. In Planung ist beispielsweise eine Fortbildung zum Umgang mit Tod und Trauer in der Schule.  Schulische Konzepte gegen sexuelle Gewalt: Jedes Kind, das sexuelle Gewalt erlebt, besucht eine Schule. Rund ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse haben sexuelle Gewalt erlebt. Schule muss ein Schutzort sein, in dem sich Betroffene nicht – wie statistisch leider

der Fall – vielen Personen offenbaren müssen, bis ihm oder ihr geglaubt wird. Schulische Schutzkonzepte sorgen für Handlungssicherheit beim Schulpersonal, wenn ein Verdacht naheliegt, und für Prävention für Jugendliche. Für die Vorteile und den Wert eines

strukturierten Zugangs an Schulen zu diesem Thema muss geworben und bei der

praktischen Umsetzung unterstützt werden (vorhandene Angebote publik machen, niedrigschwellige Zugänge schaffen, Schulen bei der Schulentwicklung begleiten). Bei all diesen notwendigen Anstrengungen ist oberste Priorität, das Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und Lehrkräfte auf hohem Niveau zu erhalten und allen Hilfesuchenden niedrigschwellig zugänglich zu machen. Unsere Schwerpunktsetzung deckt sich mit den Empfehlungen der Interministeriellen

Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum Thema „Gesundheitliche Auswirkungen auf

Kinder und Jugendliche durch Corona“. In ihrem Abschlussbericht (Februar 2023, S. 36) empfiehlt sie außerdem den Ausbau schulpsychologischer Dienste. Diese Empfehlung begrüßen wir – der oben genannte Arbeits- und Kraftaufwand in verschiedensten Handlungsfeldern ist nur bei einer entsprechenden personellen Aufstellung realisierbar.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht über die Arbeit der Projektgruppe MSRGinnovativ! im Schuljahr 2022/23

Sachverhalt (kurz):

Die Projektgruppe MSRGinnovativ! arbeit im zweiten Jahr an neuen Konzepten der Förderung für mehr Schulerfolg unter den Bedingungen von Digitalisierung und herausforderenden Krisen. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Programms "Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien - MSRG" entwickelt, umgesetzt und evaluiert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berücksichtigung der Diversität in den Schulen ist ein Kernthema des IPSN und wird in den Angeboten stets berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien

MSRGinnovativ! Bericht über die Arbeit der Projektgruppe im Schuljahr 22/23

Die Projektgruppe MSRGinnovativ! arbeitet im zweiten Jahr an wegweisenden neuen Konzepten der Förderung für mehr Schulerfolg unter den Bedingungen von Digitalisierung und herausfordernden Krisen. Sie setzt sich zusammen aus Kolleginnen und Kollegen der städtischen Realschulen und Gymnasien: Jede Schule konnte in Relation zur Schulgröße ein bis drei Lehrkräfte entsenden, die jeweils eine Anrechnungsstunde erhalten. Mit dabei sind auch Kolleginnen von IPSN aus den Bereichen Schulpsychologie, Fachfortbildungen, Medienpädagogik und Schultransformation (Projektkoordination). Im Rahmen des MSRG-Fachtags 2022 wurden gemeinsam mit den Schulleitungen und der Amtsleitung die Schwerpunkte festgelegt, an denen im laufenden Schuljahr gearbeitet wird.

Grundsätzlich geht es bei allen Schwerpunkten darum, den weitreichenden Folgen der Corona- Pandemie auf allen notwendigen Ebenen etwas entgegenzusetzen - wie wichtig diese Arbeit ist, belegen aktuelle empirische Untersuchungen über Lerndefizite und psychische Beeinträchtigungen bei einer großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Das gemeinsame Ziel ist es, die System-Resilienz der Schulen im pädagogischen Wirken zu stärken: einerseits durch Reduzierung von unnötigem Stress und die Stärkung von Selbstwirksamkeitserfahrungen bei allen Beteiligten, andererseits durch den Aufbau von hybriden Lernumgebungen, in denen Schülerinnen und Schüler hochgradig selbstständig nach ihrem Tempo und Bedürfnis lernen können und die Lehrpersonen Zeit für die individuelle Betreuung Einzelner gewinnen.

Im Rahmen von Best-Practice-Hospitationen wurden Anfang des Schuljahrs Schulen besucht, die für ihre innovative Arbeit bekannt sind, z.B. das Albrecht-Ernst-Gymnasium in Oettingen und die Blautopfschule in Blaubeuren. Hier konnten viele Anregungen mitgenommen werden, die in die Arbeit der Fokusgruppen eingeflossen sind.

Die Fokusgruppe „Psychosoziale Stärkung“ pflegt und bewirbt die im letzten Jahr aufgebaute Materialsammlung zur Förderung von Resilienz im Rahmen von „Zeit-für-uns-Stunden“, die im Rahmen der an vielen Schulen eingerichteten Klassleiterstunden eingesetzt werden können, sich aber auch für den Einsatz in Vertretungsstunden eigenen. Die Materialien stehen in Form von Taskcards nach Jahrgangsstufen geordnet zu Themen wie Gemeinschaftsstärkung, Resilienz, Motivation und Lernen lernen zur Verfügung. In diesem Projektjahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema respektvolle Kommunikation auf der Basis der gewaltfreien Kommunikation (GFK nach M. Rosenberg), dazu werden Best-Practice-Ansätze und Materialangebote gesichtet, ausprobiert, evaluiert und per Taskcards allen Kolleg/-innen zur Verfügung gestellt.

Die Fokusgruppe „Anders lernen- anders prüfen“ beschäftigt sich mit dem „Korsett“ der Leistungsbewertung, der vielen innovativen Ideen in der Praxis unserer Schulen bisher entgegensteht

lernwirksameres Prüfen vorhanden sind, wenn man sie kennt und wenn es in der Schule eine gut gesteuerte Abstimmung darüber gibt.

Als Ziele für eine innovative Leistungskultur wurden folgende Punkte herausgearbeitet:  Reduktion von Stress und Stärkung der individuellen Kontrollüberzeugung als wichtigem Schutzfaktor für Resilienz  Erhöhung der Lernwirksamkeit von Prüfungssituationen  der Schüler/die Schülerin als Motor und Maßstab seiner/ihrer Lernentwicklung  Kongruenz mit den Kompetenzanforderungen der Zukunft, wie sie z.B. in den 21st Century Skills ausgedrückt werden

Auf der Basis einer Zielklärung, was im Hinblick auf eine zeitgemäße Prüfungskultur wünschenswert wäre, recherchierte die Gruppe die gesetzlichen Grundlagen der Realschulordnung (RSO) und Gymnasialschulordnung (GSO) sowie die Modus-Maßnahmen1 darauf, was bereits jetzt möglich ist. Sie setzte sich mit Ergebnissen von aktuellen Schulversuchen zu digitalen Formen der Leistungsbewertung

1 Der Modellversuch „MODUS21 Schule in Verantwortung“ erprobte eine weitgehende Selbstständigkeit von Schulen aller Schularten als konsequente Fortsetzung der Inneren Schulentwicklung in Bayern. 60 Maßnahmen sind für alle Schulen im Schuljahr 2005/2006 freigegeben worden und sind in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) verankert. Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Durchführung von Modus-Maßnahmen. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-ANL_1 (zuletzt aufgerufen am 23.03.2023)

auseinander und lud Experten bzw. Best-Practice-Kolleginnen in ihren Kreis ein. In einem „Überblick der Spielräume für eine pädagogisch sinnvolle Leistungsbewertung“ werden die Ergebnisse aufbereitet und mit Verweis auf die jeweilige Gesetzesgrundlage dargestellt. Ziel, ist es, den Schulleitungen und Kollegien eine Orientierung über das, was möglich ist, anzubieten und ihnen damit eine gute Grundlage z.B. für Klärungen in den Fachschaften an die Hand zu geben. Außerdem wurden konkrete eigene Praxisbeispiele für entsprechende Leistungsnachweise in vielen Fächern ausprobiert und dokumentiert, um z.B. für Fortbildungen mit Kolleg/-innen konkrete Beispiele vorstellen zu können. Was sofort und ohne Kosten umsetzbar wäre, ist der Verzicht auf unangekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben) – die positiven Folgen für Lernerfolg und Stressempfinden der Schülerinnen und Schüler werden in einer aktuellen Studie der Universität Bayreuth eindrucksvoll belegt.2 „Laut der Studie hat eine verlässliche Ankündigung von Leistungskontrollen positive emotionale Auswirkungen und kann schulische Leistungen verbessern“3.

Durch die intensive Auseinandersetzung wurde deutlich, dass es für den Nicht-Juristen in den verschiedenen Gesetzesgrundlagen (RSO, GSO, Bayerische Schulordnung (BaySchO) und Modus- Maßnahmen) Unklarheiten gibt, die für Unsicherheiten sorgen. Im Rahmen der kleinen Leistungsnachweise gibt es einen großen Spielraum, allerdings sind Formate, die den o.g. Anforderungen entsprechen, in Erstellung, Durchführung und Benotung oftmals sehr aufwändig für die Lehrpersonen, so dass der berechtigte Wunsch besteht, diese Formen mit Feedback, stärkerer Individualisierung etc. auch in Form von großen Leistungsnachweisen umsetzen zu können. Im Rahmen der Modus-Maßnahmen ist hier manches möglich, allerdings mit der Hürde, dass sich die Fachkolleg/innen einer ganzen Jahrgangsstufe auf dieselbe Modus-Maßnahme (z. B. Debatte statt schriftlicher Schulaufgabe) einigen müssen. Hier braucht es eine gute Moderation, Ermutigung und Rahmengebung von Seiten der Schulleitungen, damit innovative Ansätze wachsen können und nicht ausgebremst werden.

Insgesamt 3 Pilotversuche an einem Gymnasium und zwei Realschulen führt die Fokusgruppe „Lern- Reich“ im zweiten Halbjahr 2022/23 durch. Erprobt wird dabei das Grundkonzept „digitales Lernarchiv

innovativen, resilienten Schulen findet. Nach der Auseinandersetzung mit verschiedenen Konzepten und den technischen Möglichkeiten wurde ein Grundgerüst für einen ersten Prototyp festgelegt, der aus MS Office 365/Teams plus Taskcards für die Inhalte besteht. An einer Realschule wurde der Pilotversuch zudem mit mebis umgesetzt. Das Grundgerüst wurde gemeinsam für die Pilotphase mit Inhalten gefüllt: Aufgaben, Lernvideos, Learning Snacks. Im Mittelpunkt stehen in dieser ersten Phase die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Natur & Technik sowie Biologie. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Settings: an der Adam-Kraft-Realschule im Rahmen der Freiarbeitsstunden bzw. eines längeren Unterrichtsprojekts in Biologie, am Scharrer-Gymnasium und an der Veit-Stoß-Realschule im Rahmen des normalen Unterrichts als Selbstlernzeit, in der die Schülerinnen und Schüler mit der digitalen Lerntheke arbeiten können. Das Lerncoaching findet parallel in diesen Lernzeiten statt. Die ersten Erfahrungen sind ermutigend, sowohl was die Motivation der Schüler/-innen angeht als auch bezüglich der Entlastungseffekte für die Lehrpersonen in der Selbstlernzeit: Nach der Investition in den Aufbau der Lernarchive ist es in der Arbeitsphase möglich, stärker individuell zu fördern bzw. zu unterstützen. Mancherorts stellt die noch unsichere Internetverbindung eine Herausforderung dar.

Langfristiges Ziel ist der Aufbau eines gemeinsamen digitalen Lernarchivs als „Lern-Reich“ für alle städtischen Realschulen und Gymnasien, das den Kolleginnen und Kollegen Material für das selbstregulierte individuelle Lernen bereitstellt. Diese Investition in den Aufbau kommt allen Schulen zugute, und kann von jeder Institution individuell genutzt werden. Von einer Schule alleine ist ein solcher Aufbau nicht zu stemmen, das kollaborative Sammeln und Teilen spiegelt einen wichtigen Aspekt der Kultur der Digitalität wider, ein Kultursprung für die Schulen weg vom immer noch vorherrschenden Einzelkämpfertum hin zu einer nachhaltigen Kooperation im Kernbereich des Unterrichts. Ziel ist es, den Aufbau des digitalen Lernarchivs für viele Fächer in möglichst vielen Jahrgangsstufen zügig voranzutreiben. Angesichts des Lehrermangels ist dies ein Projekt, das auch dazu beitragen kann, die Lehrkräfte zu entlasten. Grundlage ist allerdings, dass die technischen Voraussetzungen mitwachsen und dass insbesondere das WLAN auch bei hoher Auslastung stabil funktioniert und ausreichend Geräte zur Verfügung stehen.

2 https://www.uni-bayreuth.de/pressemitteilung/Leistungstests-Schule (zuletzt aufgerufen am 23.03.2023) 3 ebd.

Die Fokusgruppe „Sprachförderung mit MS Teams zum Eigenstudium für 9/10“ hat bereits im ersten Projektjahr einen MS Teams basierten Prototyp mit dem Fokus Sprachförderung entwickelt und erprobt. Dieser wurde erweitert und erneut getestet, Materialien für Brückenklassen wurden integriert. Daneben wurde gesichtet, wie diese digitale Lernumgebung um geeignete Diagnosetools erweitert werden kann. Hintergrund dieser Neukonzeption war die Erfahrung, dass herkömmliche kursartige Angebote zur Sprachförderung aus verschiedenen Gründen in der Oberstufe nicht genutzt wurden. Das stärker individualisierende Konzept des Selbstlernteams scheint den Bedürfnissen der älteren Schülerinnen und Schüler entgegenzukommen. Erweitert wurde es um die Podcast-Serie „ErklärCat“, die unter diesem Namen auf Spotify abrufbar ist. Hier wird das sperrige Thema Textproduktion aus einer neuen, schülernahen Perspektive angegangen. Schülerinnen und Schüler können Themen benennen, für die dann weitere Podcast-Folgen produziert werden. Auch hier wird über einen hohen Grad an Motivation auf Seiten der Schüler/-innen berichtet.

Im Fokusbereich „Selbstwirksamkeit und Motivation stärken“ steht das SDGKonzept im Mittelpunkt. Die Bertolt-Brecht-Schule (BBS) führt den SDG Day in diesem Jahr in neuer Form mit rund 200 Schülerinnen und Schülern weiter. Dabei werden erstmals eine Jahrgangsmischung sowie die Kooperation mit Gymnasium und Mittelschule ausprobiert. Um die Schülerinnen und Schüler auf Projektideen zu bringen, haben alle beteiligten Klassen die Energie- und Umweltstation (EUW) besucht und dort einen ersten Einblick in mögliche Handlungsfelder erhalten. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung an der Schule haben sie die Sustainable Development Goals (SDGs) näher kennengelernt, um auf dieser Basis eigene Ideen zu entwickeln. Die BBS leistet hier Pionierarbeit für interessierte Schulen: Hier wird getestet, was es braucht, um dieses herausragende und herausfordernde Konzept gut umzusetzen. Deutlich wurde in diesem Jahr, dass die Personalressourcen dafür zu knapp bemessen sind, wenn es nicht zusätzliche Unterstützung z.B. durch Studierende gibt. Die notwendige intensive Begleitung für Schülerinnen und Schüler, die den freien Raum nicht produktiv für sich nutzen können, braucht einen höheren Betreuungsschlüssel.

Fazit und Ausblick

Die Projektgruppe MSRGinnovativ! ist ein wichtiger Motor für die Innovationskraft der städtischen Realschulen und Gymnasien, sie ist Think-Tank, Forschungslabor und Transmissionsriemen gleichermaßen. Durch die Vernetzung streuen sich gute Ideen in alle Schulen und durch die Verankerung der Schulteams werden innovative Ideen direkt vor Ort ausprobiert und evaluiert. Die Vernetzung mit dem Team von IPSN aus den verschiedenen Fachbereichen ermöglicht eine enge und vor allem zielgerichtete Kooperation, die von allem Beteiligten als sehr effektiv wahrgenommen wird.

Am 20.3.2023 fand der MSRG-Fachtag statt, an dem der Amtsleitung und den Schulleitungen mit ihren Schulentwicklungsteams die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen vorgestellt wurden. Die Resonanz war sehr positiv, die Arbeit wird im nächsten Schuljahr auf der Basis einer Auswertung des laufenden Jahres weitergehen. Fragen, die sich im Rahmen des Fachtags z. B. in Hinblick auf das Thema Leistungsbewertung ergeben haben, werden von der Amtsleitung SchA im Rahmen der Direktorenkonferenz thematisiert und weiterverfolgt.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Weiterentwicklung der Wirtschaftsschule Nürnberg (B12) im Schuljahr 2023/24

Sachverhalt (kurz):

Das Bildungsangebot der Wirtschaftsschule Nürnberg wird mit Einführung des neuen Lehrplans ab dem Schuljahr 2023/24 wesentlich reformiert und die Bildungsziele noch deutlicher beruflich, praxis-verbunden und auf berufliche Zukunftsfelder hin ausgerichtet. Die Vorklasse der Wirtschaftsschule ist in Nürnberg seit dem Schuljahr 2020/21 eingeführt und hat sich bereits fest etabliert. Weiter steigende Schülerzahlen erfordern die Bildung einer Parallelklasse ab dem Schuljahr 2023/24. Den Eltern und Kindern soll diese zweite Vorklasse als gebundene Ganztagsklasse angeboten werden. Zur flexibleren Planung des offenen Ganztagsangebots an der Wirtschaftsschule soll es der B12 ermöglicht werden, im Sommer bis zum Ferienbeginn bei Bedarf eine weitere Gruppe des offenen Ganztags flexibel einzurichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 109.302 € Folgekosten 109.302 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 109.302 € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Wirtschftsschule steht allen Kindern, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, offen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

DiP

Der Schulausschuss befürwortet die Einrichtung einer zusätzliche Vorklasse an der Wirtschaftsschule als Klasse im gebundenen Ganztag ab dem Schuljahr 2023/24, soweit entsprechende Anmeldungen vorliegen. Dazu nimmt die Verwaltung Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken auf mit dem Ziel, die zweite Vorklasse als staatliche Vorklasse einzurichten. Des Weiteren wird es der Wirtschaftsschule Nürnberg ermöglicht, bei Bedarf eine weitere Gruppe des offenen Ganztags ab dem Schuljahr 2023/24 einzurichten.

Weiterentwicklung der Wirtschaftsschule Nürnberg (B12) im Schuljahr 2023/24

Neuer Lehrplan für die Wirtschaftsschule ab dem Schuljahr 2023/24 – Eckpunkte des Zukunftskonzepts: Der Lehrplan der Wirtschaftsschulen in Bayern wird zum Schuljahresbeginn 2023/24 wesentlich reformiert. Folgende Ziele werden damit in der Ausbildung an den Wirtschaftsschulen verfolgt:  Allgemeinbildung als gemeinsame Basis  Breitaufgestelltes wirtschaftliches Denken mit starker berufspraktischer Erfahrung  Neue pädagogische Ausrichtung auf Zukunftsfelder  Verstärkung der Implementierung von Digitalisierung und Naturwissenschaften  Mehr Individualisierung

Der neue Lehrplan der Wirtschaftsschule schließt an die Stärken der Wirtschaftsschule und die „DNA“ dieses besonderen Schultyps an. Ein modulares Zukunftskonzept und Orientierung an sog. Megatrends in der Gesellschaft (z. B. technoligscher Durchbruch, Globalisierung, Wissenskultur usw.) sowie den damit verbundenen zukünftigen Berufsfeldern und Berufsbildern - das sind die Grundgedanken des neuen Zukunftskonzepts – mehr Individualisierung, mehr Praxis, mehr Digitalisierung und mehr Naturwissenschaften sind die Schlagworte. Die Wirtschaftsschule als Mitglied der beruflich bildenden Schulschiene erhält durch den neuen Lehrplan eine stärkere strategische Betonung. Wirtschaftsschule wird weiter gedacht, echte Berufsorientierung wird erlebbar in kaufmännischen Prozessen, Infrastrukturen, Kollaboration und Kommunikation, durch Partnerschaften und Kooperationen mit der Wirtschaft. Praxisorientierte digitale Bildung beginnt nun fächerübergreifend ab der sechsten Klasse, (z. B. mit den Inhalten, Web Design, Augmented Reality, Digital Literacy), ein lehrerbegleitendes berufliches Praktikum bei Firmen und Verwaltung aus der Region (nicht im elterlichen Betrieb) wird verpflichtend in der neunten und zehnten Jahrgangsstufe. Mehr Naturwissenschaften kommen zum Tragen (Module aus dem MINT-Bereich, neues Fach: Mensch, Umwelt und Technik) und mehr Wahlmöglichkeiten bieten viel Raum für die eigenen Interessen der Schüler/-innen. Ab der neunten Klasse werden die Schüler/-innen aus nachfolgenden Modulen ihre eigenen Schwerpunkte frei wählen können: Fit for finance, E-Commerce, Umweltökonomie, Gesundheitsökonomie, Umwelttechnik, Sozialökonomie, Wirtschaftsinformatik, Technische Informatik, Robotik, Mechatronik, Gender Shift, Gamification, Forschen@home und Globalisierung. In dem Profilfach „Übungsunternehmen“ werden die Abläufe von modernen Unternehmen simuliert und den Schülern nahegebracht. Die Schülerinnen und Schüler setzen hier ihr bisher erworbenes betriebswirtschaftliches Wissen prozessorientiert um und erwerben Schlüsselqualifikationen wie Eigeninitiative, Selbständigkeit sowie Entscheidungs- und Problemlösefähigkeit. Als Profilfach an der Wirtschaftsschule wird dem Fach „Übungsunternehmen“ im neuen Lehrplan die ihm zustehende Gewichtigkeit durch eine geänderte Abschlussprüfung Rechnung getragen. Die Wirtschaftsschule besticht auch hier durch ihre konsequente Ausrichtung auf die berufliche Praxis. Der neue Lehrplan mit dem abgerundeten Praxisprofil der Wirtschaftsschule bedeutet natürlich auch Fortbildungen für die Lehrkräfte und Zusammenarbeit mit den Kollegien aus den Berufsschulen. Der neue Lehrplan macht die Schülerinnen und Schüler fit für die Zukunft. Die Absolventinnen und Absolventen werden zu zukunftsoffenen und selbstständigen Menschen gebildet, die passgenau und individuell auf „ihre“ Berufsausbildung und spätere Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder auch im Handwerk vorbereitet werden und die mit offenen Augen die Herausforderungen der Zukunft sehen und diesen gleichermaßen selbstbewusst und eigeninitiativ begegnen. Gleichzeitig bleibt die Vorbereitung der Wirtschaftsschule auf weiterführende Schulen in enger Verzahnung mit Fachoberschulen und Berufsfachschulen erhalten.

Vorklasse (= 6. Jahrgangsstufe) an der Wirtschaftsschule seit dem Schuljahr 2020/21 und

Planung ab dem Schuljahr 2023/24

Der Bayerische Landtag hatte durch Beschluss am 29.11.2012 die Staatsregierung damit beauftragt, einen Schulversuch Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6 zu starten. Der Schulversuch wurde von der Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst durchgeführt und lief seit dem Schuljahr 2013/2014. Nach erfolgreicher Evaluation durch das ISB und mit Änderung des Art. 14 BayEUG und der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen ging die sechste Jahrgangsstufe in die Regelform über. Seit 2020/21 führt die Wirtschaftsschule Nürnberg als vorbereitendes Zusatzangebot eine sechste Klasse.1 Die Lehrpersonalkosten werden staatlich bezuschusst. Die Schülerzahlen in der 6. Klasse haben sich seit 2020/21 wie folgt entwickelt: Entwicklung der Schüler/-innenanzahl der Vorklasse:

Schuljahr Stand 20.10. Austritte Eintritte Stand 31.07. Vorjahre bzw. Stand 13.03.2023
2020/21 19 - +5 24
2021/22 19 -1 +3 22
2022/23 25 -2 +3 28

Bemerkenswert sind die Zugänge während des jeweils laufenden Schuljahres, die fast ausschließlich durch den Wechsel von Schülerinnen und Schülern aus Nürnberger Gymnasien an die Wirtschaftsschule entstanden sind. Geht man für das Schuljahr 2023/24 von einer weiteren Steigerung der Schülerzahlen aus, wird eine sechste 6. Klasse u. U. nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen können. Für diesen Fall soll der Schule die Möglichkeit gebeben werden, auch in der sechsten Jahrgangsstufe eine Parallelklasse führen zu können.

Kosten einer Parallelklasse der Vorklasse

Personalkosten: Zusätzliche Personalkosten für die Einrichtung einer weiteren Vorklasse an der städtischen Wirtschaftsschule würden in folgender Höhe für die Stadt Nürnberg entstehen:

Einrichtung einer zweiten Vorklasse an der städtischen Wirtschaftsschule (ab Schuljahr 2023/24)
Kalkulation der Personalkosten - Stadt Nürnberg
Stand: 13.03.2023
Maß- nahme Schüler durch- schnittlich Lehrer- jahres- wochenstd. Kosten der schulischen Qualifizierung pro Klasse Lehr- personal- zuschuss BY
städt. Personalkosten € Lehrpersonal- zuschuss €3 Personal- kosten Stadt Nürnberg 2023/24
inkl. Teilungen1 Personal- kosten 2
QE4 QE3 QE4 QE3 QE4 QE3
Vor- klasse WS 25 36 0 103.330,00 154.995,00 0,00 83.340,00 0,00 71.655,00 83.340,00
1) gem. aktueller Stundentafel zzgl. Teilungen
(Grundbedarf 30 LWS zzgl. Teilungen Sport 2 LWS, Religion 4 LWS)
2) Bemessen nach den Bruttopersonalkosten für Konsolidierung/Neuschaffung (A14) für Beamte Lehrkräfte
einschl. AG-Anteil SV, Versorgungsumlagen, Beihilfen gem. Anlage zur Mitteilung Stadt Nürnberg Nr. 1B vom 02.01.2023
  1. LPZ-2022-WS 60% (A 14): 2.315,00 € (Art. 18 BaySchFG); Zuschusstabelle 2023 der RMF liegt Stand 13.03.2023 noch nicht vor.

Die Personalkosten sind auf der Basis der aktuellen Personalkostensätze 2023 sowie auf der Basis

der Lehrpersonalzuschuss-Sätze 2022 berechnet. Für das Schuljahr 2023/24 sind diese zu aktualisieren.

1 vgl. dazu Schulausschuss vom 29.04.2022, TOP 6 mit auch Erfahrungsbericht zur Vorklasse der Wirtschaftsschule

Hinweis: Die Vorklasse wird an der Wirtschaftsschule seit dem Schuljahr 2020/21 als städtische Klasse geführt. Bei der Regierung von Mittelfranken wird angefragt, ob eine zweite Vorklasse als staatliche Klasse geführt werden kann. In diesem Fall würden die Personalkosten der Vorklasse komplett staatlich finanziert.

Räume und Sachkosten: Bei entsprechender Schülerzahl wird angestrebt, die zweite Vorklasse als gebundene Ganztagesklasse zu führen, um den Wünschen der Familien zur Ganztagsbetreuung ihrer Kinder zu entsprechen. Der Wirtschftsschule stehen dafür Räume in ausreichendem Maße zur Verfügung. Die Kosten des zusätzlichen Ganztagsangebots werden auf Seite 4 f. erläutert.

Ganztagsangebote der Wirtschaftsschule (OGT und GGT)

Zum Konzept des Ganztagsangebots an der Wirtschaftsschule wird auf die Schulausschussvorlagen der Jahre 2014 und 2021 verwiesen.2 Seit dem Schuljahr 2008/09 wird an der Wirtschaftsschule ein offener Ganztag angeboten. Nach mehreren Jahren, in welchen verschiedene Betreuungsschwerpunkte gesetzt wurden (Hausaufgabenbetreuung, Vorbereitung der Schüler/-innen auf den Übergang in die FOS), wird der offene Ganztag seit 2019/20 wieder in herkömmlicher Form (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung) geführt. Die Anzahl der geführten Gruppen hat sich im laufenden Schuljahr 2022/23 um eine Gruppe auf insgesamt zwei Gruppen erhöht. Altersgemäß sind die sechste und siebte Jahrgangsstufe in einer Gruppe zusammengefasst. Die zweite Gruppe umfasst die Schüler/innen des offenen Ganztags der achten Jahrgangsstufe. Im Schuljahr 2014/15 wurde der gebundene Ganztag als zusätzliches Angebot an der Wirtschaftsschule neu eingeführt.3 Im pädagogischen Konzept wird die deutliche Anzahl an Schülern/innen aus bildungsfernen Elternhäusern als Notwendigkeit für intensivere schulische Unterstützungsmaßnahmen angeführt. Das damals geplante Förderkonzept für den gebundenen Ganztag beinhaltete eine Verbesserung der Sprach-, Sozial- und Methodenkompetenz, eine allgemeine Verbesserung der schulischen Leistungen der Ganztagesschüler/-innen mittels kontinuierlich aufgebauter Lernzeit in lernunterstützender Arbeitsatmosphäre, gemeinsamer Zeit zur Erledigung der Hausaufgaben, unterstützt durch die eigenen Fachlehrkräfte und die Förderung von Interessen und Begabungen. Dem eigenverantwortlichen Lernen, das im neuen Lehrplan eine zentrale Bedeutung hat, wird ein entsprechender Stellenwert eingeräumt. Wahlfächer aus dem sportlichen Bereich, z. B. Schwimmen-lernen in einem dreistündigen ganzjährigen Projekt im damals neuen Hallenschwimmbad in Langwasser (dies gehört nach wie vor zu den beliebtesten Projekten) oder dem musischen Bereich, unterstützen die Grundidee, dass Schule als Lebensraum von den Schülern/-innen im gebundenen Ganztag gesehen wird und lassen die Talente uder Wirtschftsschüler/-innen zur Entfaltung kommen bzw. diese können in weit höherem Maße als im Regelunterricht gefördert werden. Der rythmisierte Stundenplan ermöglicht eine Integration von Förderstunden, Hausaufgaben, Freizeit und individuellen Angeboten. Er ermöglicht eine feste Struktur des Schultages, einschließlich eines gemeinsamen Mittagessens in der schuleigenen Mensa und trägt somit maßgeblich zur Gewöhung an einen festen Ablauf, zur Förderung von Konzentration und Ausdauer bei. Seit 2014 werden regelmäßig zwei Klassen im gebundenen Ganztag geführt (eine Klasse in der siebten Jahrgangsstufe, eine Klasse in der achten Jahrgangsstufe), im Schuljahr 2021/22 sogar drei Klassen (mit zwei siebten Klassen). Seit dem Jahr 2016 stehen mit einem neu gebautem Ganztagesbereich zusätzliche Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung zur Verfügung - ein Lernzeitraum, ein chill-out-room, ein activity-room, eine eigenen Küche und ein Gemeinschaftsbereich erfreuen sich reger Belegung.

2 vgl. dazu Schulausschuss vom 15.10.2021, TOP 3 sowie vom 09.04.2014, TOP 4 3 vgl. dazu Schulausschuss vom 09.04.2014, TOP 4

Aktuelle Schülerzahlen im Ganztag an der Wirtschaftsschule

Zum Halbjahr des Schuljahres 2022/23 werden in den beiden gebundenen Ganztagesklassen 45 Schüler/-innen beschult, zu den beiden offenen Ganztagesgruppen sind 54 Schüler/-innen an unterschiedlichen Tagen aus den sechsten, siebten und achten Klassen angemeldet.

Anmeldungssituation für das SJ 2023/24

Die (regulären) Anmeldezeiträume für das Schuljahr 2023/24 sind: 27.02. bis 03.03.2023 und vom 20.03. bis 31.03.2023. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können deswegen noch keine Zahlenwerte vorliegen. Erfahrungsgemäß finden die Anmeldungen für das nächste Schuljahr seit etlichen Jahren zu mehr als 50 % zeitnah gegen Ende des Schuljahres (im Juni/Juli) statt. Verwertbare Zahlen werden daher erst gegen Ende des Schuljahres zur Verfügung stehen.

Notwendigkeit der Flexibilität im Sommer 2023

Im Hinblick auf die besondere Rolle der Wirtschaftsschule als weiterführende Schule und zugleich als unterjähriger Einmündungsweg für Schüler/-innen anderer Schularten, ist es deshalb sinnvoll, bezüglich der Einrichtung der Ganztagsklassen bis zum Sommer des Jahres flexibel auf die Wünsche der Eltern und Kinder einzugehen und die Planungen des Ganztagsangebots entsprechend erst zu den Sommerferien abzuschließen. Die zweite Vorklasse (zum Schuljahr 2023/24) soll für die Familien und Kinder als gebundene Ganztagsklasse angeboten werden. Zusätzlich soll eine weitere offene Ganztagsgruppe an der Wirtschaftsschule kurzfristig im Sommer eingerichtet werden können, wenn der Bedarf an Plätzen im offenen Ganztag dies erfordert. Im Schuljahr 2023/24 würde für die offene Ganztagsgruppe wie folgt staatlich gefördert:

Abbildung 24

Quelle: KMS IV.8-BO4207.5/13/4 vom 23.02.2023 Der städtische Finanzierungsanteil für die bei Bedarf einzurichtende offene Ganztagsgruppe beträgt 6.703 Euro, zzgl. 800,00 Euro für den erweiterten Sachaufwand (gesamt: 7.503,00 Euro)

Kosten des gebundenen Ganztags für die zweite Vorklasse

Folgende Personalkosten würden für die zusätzliche Vorklasse mit gebundenem Ganztag anfallen:

Personakosten der Vorklasse als gebundene Ganztagsklasse (GGT)
Kalkulation der Personalkosten - Stadt Nürnberg
Stand: 13.03.2023
Maß- nahme Schüler durch- schnittlich Lehrer- jahres- wochenstd. Personalkosten für die GGT-Klasse
städt. Personalkosten € Staatliche Zuwendung zu den Personalkosten €2 Personalkosten Stadt Nürnberg 2023/24
Personal- kosten 1
QE4 QE3 QE4 QE3 pauschal
GGT Vor- klasse WS 25 12 0 95.781,00 47.890,50 0,00 24.246,00 23.644,50
1) Bemessen nach den Bruttopersonalkosten für Konsolidierung/Neuschaffung (A13/14) für Beamte Lehrkräfte
einschl. AG-Anteil SV, Versorgungsumlagen, Beihilfen gem. Anlage zur Mitteilung Stadt Nürnberg Nr. 1B vom 02.01.2023
2) gem. KMS IV.8-BO4207.5/13/4 vom 23.02.2023: Staatliche Zuwendung für kommunale Schulen, WS
Die Personalkosten sind auf der Basis der aktuellen Personalkostensätze 2023 berechnet.

Weitere Kosten: Für den erweiterten Sachaufwand und sonstige Hilfskräfte würden zusätzlich 800 Euro (k1- Teilbudget) zzgl. 5.700 Euro (k1-Teilbudget) anfallen.4 In der Gesamtperspektive ergeben sich damit für die zusätzliche Klasse des GGT folgende Kosten:

Schulisches Personal (12 LWS) 47.890,00 Euro
Mittel für externe Hilfskräfte bzw. Sachaufwand 6.500 Euro
Staatliche Refinanzierung 24.246 Euro
Städtische Kosten 30.144 Euro

Die notwendigen Mittel im k1-Budget für die Gruppe des OGT und die GGT-Klasse sind im Haushaltsjahr 2023 vorhanden. Eine Anmeldung für das Haushaltsjahr 2024 würde erfolgen.

Aktueller Stand Wirtschaftsschule 5. Klasse in Bayern

Wirtschaftsschulen in freier Trägerschaft ist es möglich, den Eltern und den Schülern/-innen das besondere praxisbezogene schulische Angebot der beruflichen Wirtschaftsschulen bereits in der Jahrgangsstufe 5 zu machen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bayer. VGH (7 BV 19.2470 M 3 K 18.3894) vom 22.12.2021. Für die Eltern, die die Schullaufbahnentscheidung fast ausschließlich in der vierten Jahrgangsstufe treffen und die ihre Kinder auf einer privaten Wirtschaftsschule beschulen lassen möchten, gibt es damit bereits die Möglichkeit, ihr Kind direkt nach der Grundschule in die Wirtschaftsschule übertreten zu lassen. Es gibt viele Eltern, die sich nach der Grundschulzeit ihrer Kinder eine unmittelbare Fortsetzung von deren Schullaufbahn an der Wirtschaftsschule wünschen, dies an einer kommunalen Wirtschaftsschule jedoch (noch) nicht verwirklichen können. Diese Kinder treten – in vielen Fällen notgedrungen – ab der fünften Klasse auf eine der allgemeinbildenden Schulen über, auch wenn sie aus guten Gründen die berufliche Wirtschaftsschule bevorzugt hätten. Nach wie vor ist es – trotz engagierter Initiativen der Ober/-Bürgermeister aus 9 bayerischen Städten, darunter auch Nürnberg, Erlangen, Fürth - noch nicht möglich, eine fünfte Jahrgangsstufe an einer kommunalen Wirtschaftsschule zu führen. Laut Aussage des Kultusministeriums müsse erst die Entwicklung der Einführung der 6. Jahrgangsstufe an der Wirtschaftsschule evaluiert werden.

Fazit

Das Bildungsangebot der Wirtschaftsschule Nürnberg wird mit Einführung des neuen Lehrplans ab dem Schuljahr 2023/24 wesentlich reformiert und die Bildungsziele noch deutlicher beruflich, praxisverbunden und auf berufliche Zukunftsfelder hin ausgerichtet. Die Vorklasse der Wirtschaftsschule ist in Nürnberg seit dem Schuljahr 2020/21 eingeführt und hat sich bereits fest etabliert. Weiter steigende Schülerzahlen erfordern die Bildung einer Parallelklasse ab dem Schuljahr 2023/24. Den Eltern und Kindern soll diese zweite Vorklasse als gebundene Ganztagsklasse angeboten werden. Bei der Regierung von Mittelfranken wird angefragt, ob die zweite Vorklasse als staatliche Klasse eingerichtet werden kann. Zur flexibleren Planung des offenen Ganztagsangebots an der Wirtschaftsschule soll es der B12 ermöglicht werden, im Sommer bis zum Ferienbeginn bei Bedarf eine weitere Gruppe des offenen Ganztags flexibel einzurichten. Es wird gebeten, der Wirtschaftsschule die Möglichkeit der Einrichtung einer zweiten Vorklasse als Klasse des gebundenen Ganztags sowie bei Bedarf die Option zur Einrichtung einer weiteren Gruppe des offenen Ganztags zu eröffnen.

4 vgl. Ganztagsgrundsatzbeschluss im Schulausschuss vom 16.04.2010, TOP 2, Sachverhalt S. 4

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Sicherstellung des Bildungsangebots an der Fachschule für Druck- und Medientechnik; hier: Beantragung der Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und

Medientechnik zum Schuljahr 2023/24

Sachverhalt (kurz):

Die Fachschule für Druck- und Medientechnik hat die Weiterbildung zum/zur „Staatlich geprüften Druck- und Medientechniker/-in“ in den letzten Jahren reformiert und dabei die Lerninhalte stärker auf die medientechnischen Fachkompetenzen ausgerichtet. Den Absolventinnen und Absolventen der Fachschule bieten sich hervorragende Einstiegsmöglichkeiten in Unternehmen der Medienbranche in der Stadt und Region. Die Anmeldezahlen sind trotz der hohen Nachfrage an Spezialistinnen und Spezialisten im Druckbereich rückläufig. Nachdem im Schuljahr 2022/23 die Mindestanzahl an Anmeldungen nicht erreicht werden konnte, hat die Fachschule für Druck- und Medientechnik auf einen zweijährigen Rhythmus gewechselt. Um die Versorgung mit Fachkräften am Standort Nürnberg zu gewährleisten, wird der Schulausschuss darum gebeten, folgende Planungen der Schule zu unterstützen: Bei einer Zahl von mindestens zehn geeigneten Bewerbern/-innen kann zum Schuljahr 2023/24 eine Eingangsklasse als Minderklasse gebildet werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 25.682 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Fachschule für Druck- und Medientechnik steht allen Bewerbern/-innen die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, offen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Der Schulausschuss befürwortet die Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und Medientechnik bei einer Klassenstärke von mindestens zehn Schüler/-innen in der Eingangsklasse im Schuljahr 2023/24.

Sicherstellung des Bildungsangebots an der Fachschule für Druck- und Medientechnik

hier: Beantragung der Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und

Medientechnik zum Schuljahr 2023/24

1. Schülerzahlen und aktuelle Anmeldesituation

Die Fachschule für Druck- und Medientechnik ist ein wichtiger Baustein der schulischen Weiterbildung am Standort Nürnberg. Die durchgehend starken Anmeldezahlen sind mit Beginn der Corona- Pandemie eingebrochen, erholen sich jedoch langsam wieder. Ab dem Schuljahr 2022/23 wurde zur Vermeidung einer Minderklasse und der damit verbundenen Ausfälle in der Vereinnahmung von Zuschüssen (LPZ) an der Fachschule für Druck- und Medientechnik auf einen 2-jährigen Rhythmus für den Beginn der Ausbildung umgestellt. Um die Weiterbildung am Standort Nürnberg zu erhalten und die Versorgung mit Fachkräften im in Nürnberg stark vertretenen Druckbereich zu gewährleisten, wird geplant, im Schuljahr 2023/24 mit einer Minderklasse zu starten, wenn mindestens zehn Anmeldungen vorliegen.

Die aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2023/24 zeigen, dass es durch den 2-jährigen Rhythmus bislang zu keiner signifikanten Erhöhung der Anmeldezahlen kam. Interessierte verschieben offensichtlich eine Weiterbildungsentscheidung nicht in die Zukunft. Trotz intensiver Werbemaßnahmen liegen für das kommende Schuljahr aktuell zehn Anmeldungen vor (davon nur eine der zehn aus dem Vorjahr). Das Erreichen einer Mindestklassenstärke von 16 Fachschülerinnen und Fachschüler zum Stichtag im Oktober 2023 ist fraglich. Letztmalig wurde die Mindestklassenstärke mit 17 angetretenen Fachschülerinnen und Fachschülern zum Schuljahr 2021/22 erreicht, die sich momentan im zweiten und somit letzten Fachschuljahr befinden.

Abbildung 25

Abbildung 1: Fachschule für Druck- und Medientechnik: Entwicklung der Klassen- und Schülerzahl

2. Planungssicherheit

Zur Planungssicherheit der Bewerberinnen und Bewerber muss spätestens im April/Mai 2023 eine Zusage zur Aufnahme an der Fachschule erfolgen, aufgrund von Kündigungsfristen, der Klärung der persönlichen Finanzierung der Fachschulausbildung und ggf. der Unterkunftssuche. Die Schule benötigt ebenfalls im Vorfeld ein höheres Maß an Planungssicherheit, um eine entsprechende Lehrkräfteeinsatzplanung vornehmen zu können. Ebenso bedarf es für die Bewerbung des Bildungsangebots höherer Planungssicherheit, da erfahrungsgemäß den Weiterbildungsinteressierten bereits bei Info- und Werbeveranstaltungen für eine Aufstiegsfortbildung zur Technikerin, zum Techniker, eine verlässliche Aussage zum Start der Fortbildung gegeben werden muss.

3. Fachkräftemangel

Für Betriebe der Druck-Medien-Branche sind seit geraumer Zeit nicht nur Auszubildende, sondern auch Fachkräfte immer schwerer zu finden. Um die benötigten Fachkräfte hat sich ein Konkurrenzkampf mit anderen Branchen entwickelt1. Die Branche befindet sich in einer schwierigen Situation: Auf der einen Seite fehlen dringend benötigte Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme einer Ausbildung (Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt) und auf der anderen Seite fehlen damit die künftigen Fachkräfte, die sich nach der Ausbildung als Spezialistinnen und Spezialisten2 an der Fachschule für die Druck- und Medienbranche weiterqualifizieren. Laut IHK-Fachkräftemonitor3 ist bis 2035 für die Region der IHK Nürnberg für Mittelfranken ein relativer Fachkräfteengpass (Verhältnis der fehlenden Fachkräfte zur grundsätzlichen Nachfrage) für Spezialistinnen und SpezialistenFehler! Textmarke nicht definiert. in der Berufsgruppe „Papier-, Druckberufe, techn. Mediengestaltung“ von knapp 19% zu erwarten (siehe Abbildung 2). Die Region Nürnberg und Mittelfranken stellt nach wie vor bundesweit ein bedeutendes Zentrum der Druck- und Medienbranche dar. Für viele Betriebe wird in Zukunft die Möglichkeit der Deckung des Fachkräftebedarfs vor Ort eine noch gewichtigere Rolle bei künftigen Standortentscheidungen spielen.

18,90% 200 20,00% 17,50% 180 18,00% 160 16,00% ) t u 140 14,00% )v lo s b 120 12,00% it a le a ( s s a p g n E 1 6 8 0 0 0 0 3 6 8 1 , , 0 0 0 , 0 0 0 % % 0% r ( s s a p g n E 40 4,00% 0,90% 20 2,00% 0 0,00% 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035

Engpass (absolut) Engpass (relativ)

Abbildung 2: Fachkräftebedarf für Spezialistinnen und SpezialistenFehler! Textmarke nicht definiert.: Berufsgruppe: „Papier-, Druckberufe, techn. Mediengestaltung“ für die Region der IHK Nürnberg für Mittelfranken)3

Bei der aktuellen Umfrage des Bundesverbands Druck Medien e.V. zur Ausbildungs- und Fachkräftesituation 20223 geben die Unternehmen an, dass offene Stellen für Spezialistinnen und SpezialistenFehler! Textmarke nicht definiert. (Meister, Fachwirte, Techniker) gar nicht (36%) oder nur schwer (49%) besetzt werden können (siehe Abbildung 3). Dieser Trend wird sich in naher Zukunft wohl noch mehr verschärfen.

1 Vgl. Ergebnisbericht: Umfrage zur Ausbildungs- und Fachkräftesituation 2022 (veröffentlicht 12/2022) des Bundesverbands Druck und Medien e.V. (bvdm) mit 324 teilnehmenden Unternehmen, davon 27% aus Bayern. 2 Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeit; vgl. dazu Bundesagentur für Arbeit: Klassifikation der Berufe 2010; S. 27, abrufbar unter: https://www.arbeitsagentude/datei/Klassifikation-der-Berufe_ba017989.pdf, Stand 13.03.2023 3 Quelle: Fachkräftemonitor der IHK Bayern (http://www.ihk-fachkraeftemonitor-bayern.de/). Seite aktuell nicht erreichbar, Daten liegen der Beruflichen Schule Dir. 6 vor.

Abbildung 26

Abbildung 3: Umfrage zur Fachkräftesituation 2022 des Bundesverbands Druck Medien e.V.1

Die Fachschule für Druck- u. Medientechnik hat bezüglich der Fachrichtung überregional ein Alleinstellungsmerkmal. Alternative Bildungsangebote in dieser Fachrichtung existieren in der Region nicht und die nächsten Fachschulen mit gleicher Fachrichtung befinden sich in München, Stuttgart und Frankfurt. Insgesamt sind nach vorliegenden Informationen aktuell noch acht Fachschulen bundesweit in dieser Fachrichtung aktiv.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Druck- und Medientechnik werden vom regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt sehr gut aufgenommen und finden rasch eine höherwertige Anschlussverwendung nach der Fachschulausbildung. So hat alleine ein Nürnberger Unternehmen fünf der zehn Technikerinnen und Technikern des Abschlussjahrgangs 2021 eingestellt.

4. Darstellung der Personalkosten

Abbildung 4 zeigt die Entwicklung der städtischen Personalkosten für die einzügigen Fachschulklassen in Abhängigkeit der jeweilen Schülerzahl – nach Abzug des Lehrpersonalkostenersatzes (LPZ). Bei einer 1. und 2. Klasse ergeben sich folgende Kosten:

 Bei einer Anzahl von 16 bis 24 Fachschülerinnen und Fachschüler (je Klasse und Jahrgangsstufe) ergeben sich Grundkosten für die zweijährige Ausbildung in Höhe von ca. 176.000 Euro.4

 Dieser Betrag steigt ab einer Schülerzahl von 25, da mehr Lehrerwochenstunden aufgrund von Teilungen vorgesehen sind und benötigt werden.

 Bei einer Anzahl von 13 bis 15 Schülerinnen und Schüler reduzieren sich die Grundkosten aufgrund des verminderten Stundenumfangs.5

 Bei zwölf oder weniger Schülerinnen und Schülern ergibt sich ein Fehlbetrag, da die Kürzung des Lehrpersonalkostenzuschusses aufgrund der Minderstärke die Grundkosten für eine Klasse übersteigen. Diese Zuschussverluste und somit Mehrkosten für die Stadt im Vergleich zur Mindestschülerzahl von 16 Fachschülerinnen und Fachschülern steigen von ca. 5.500 Euro bei zwölf bis auf ca. 26.000 Euro bei zehn Fachschülerinnen und Fachschülern für beide Fachschuljahre.

 Die Darstellung endet bei zehn Fachschülerinnen und Fachschüler, da dies als Untergrenze für eine sinnvolle Klassengröße angesehen wird.

Kosteneinsparung: durch die erfolgte Umstellung auf einen 2-jährigen Rhythmus ab dem Schuljahr 2022/23 wurden die jährlichen städtischen Personalkosten bereits knapp halbiert.

Abbildung 27

5 Vgl. Formular zu Berechnung des Lehrerbedarfs für Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademie V2_2022 (Stand: Oktober 2022)

Abbildung 4: Entwicklung der städt. Restpersonalkosten - nach Abzug des Lehrpersonalkostenzuschusses in Abhängigkeit der Schülerzahl

Kosten reguläre Klasse der FS Druck- und Medientechnik (Schuljahre 2023/24 und 2024/25) im Vergleich zu einer Minderklasse
QE4 LWS inkl. Teilungen Durchschnitts- personalkosten1 LPZ2 Verbleibende Kosten Stadt
Fall 1
1 Klasse 16 bis 24 Schüler QE 4 1. Jahr 32 137.744,00 € 74.080,00 € 63.664,00 €
2. Jahr 31 133.439,50 € 71.765,00 € 61.674,50 €
QE3 1. Jahr 14 41.839,78 € 22.101,80 € 19.737,98 €
2. Jahr 22 65.748,22 € 34.731,40 € 31.016,82 €
Gesamt 378.771,50 € 2 02.678,20 € 176.093,30 €
Fall 2
1 Klasse 10 (Untergrenze) QE 4 1. Jahr 32 137.744,00 € 46.300,00 € 91.444,00 €
2. Jahr 26 111.917,00 € 37.618,75 € 74.298,25 €
QE3 1. Jahr 8 23.908,44 € 7.893,50 € 16.014,94 €
2. Jahr 10 29.885,56 € 9.866,88 € 20.018,68 €
Gesamt 303.455,00 € 1 01.679,13 € 201.775,88 €
1) vgl. Mitteilung Nr. 1B vom 02.01.2023: Dur chschnittliche Personalkosten 2023, Anlage; Bea mte Lehrkräfte A14-Le hrer; Bruttopersonalkosten
für Konsolidierung/Neuschaff ung; Jahresbezü ge 103.330 E uro
2) LPZ-2022-FS 60% (A 14): 2. 315,00 €; (A11): 1.578,70 €( Art. 18 BaySchFG ); Zuschusstabelle 2 023 der RMF liegt Stan d 13.03.2023 noch nicht

Abbildung 5: Städt. Personalkosten nach Abzug des Lehrpersonalkostenzuschusses in Abhängigkeit von der Schülerzahl (Regelklasse/Minderklasse)

Die maximalen Mehrkosten für eine Klasse im Vergleich zu einer regulär gebildeten Klasse mit 16 Schüler/-innen betragen bei zehn Schüler/-innen etwa 26.000 Euro. Ab 13 Schüler/-innen ergeben sich für die Stadt aufgrund der eingesparten Teilungsstunden gegenüber einer regulär gebildeten Klasse keine Mehrkosten mehr.

5. Fazit

An der Fachschule für Druck- und Medientechnik wurde zum Schuljahr 2022/23 keine neue Eingangsklasse gebildet. Für das Schuljahr 2023/24 ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht sichergestellt, dass bis zum Sommer 2023 mindestens 16 Anmeldungen vorliegen. Um das Weiterbildungsangebot in der Stadt Nürnberg aufrechtzuerhalten und den Bewerber/-innen sowie der B6 Planungssicherheit zu bieten, wird vorgeschlagen, zum neuen Schuljahr eine Eingangsklasse zu bilden, sofern mindestens zehn Bewerbungen vorliegen.

Die Fortführung des Weiterbildungsangebots zum/-r Staatlich geprüften Druck- und Medientechniker/-in trägt zur Stärkung der dualen Ausbildung in der Druck- und Medienbranche in der Region bei: Den ausgebildeten Fachkräften wird ein passgenaues Angebot und damit eine Perspektive aufgezeigt, die den beruflichen Aufstieg ermöglicht.

Eine gemeinsame Beschulung bei Minderklassengrößen zusammen mit Klassen der Rudolf-Diesel- Fachschule (sog. „Y-Modell“) ist aufgrund der unterschiedlichen Fächer nicht möglich und es können die Mindestanforderungen für ein Y-Modell des Kultusministeriums nicht erfüllt werden.

Die Schule steht im Kontakt mit dem Verband Druck/Medien Bayern sowie mit Betrieben in der Region, um mittel- und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, damit Betriebe das Weiterbildungsangebot an der Fachschule zur Deckung des Fachkräftemangels (z. B. im Rahmen der Personalentwicklung) aktiv wahrnehmen. Zusätzlich ist aufgrund der veränderten Bildungsbiografien und des Wunschs vieler Weiterbildungsinteressierten nach nahtlosen Übergängen, eine Reform der Fachschulordnung bezüglich der Flexibilisierung der Fachschulausbildung sowie der Zugangsvoraussetzungen dringend angezeigt.

Um Begutachtung des Vorschlags der Fachschule für Druck- und Medientechnik, zum Schuljahr 2023/24 bei einer Mindestanmeldezahl von zehn Schülerinnen und Schülern eine Eingangsklasse einzurichten, wird gebeten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Beantragung der Einrichtung einer Klassenkopplung an der Beruflichen Schule 2 / Rudolf-

Diesel-Fachschule in den Fachrichtungen Elektrotechnik mit Informatiktechnik

(bzw.Wirtschaftsinformatik) für die Schuljahre 2023/24, 2024/25

Sachverhalt (kurz):

Die Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) bildet staatlich geprüfte Techniker/-innen in den Fachrichtungen Maschinenbautechnik, Mechatroniktechnik, Bautechnik, Elektrotechnik sowie Informatiktechnik und neu Wirtschaftsinformatik aus. Die Techniker/-innen aller Fachrichtungen sind im Anschluss an ihre Weiterbildung gesuchte Spezialistinnen und Spezialisten, die im Großraum Nürnberg aktuell stark nachgefragt werden. Die städtische Weiterbildung stellt daher einen wichtigen Baustein in der Versorgung der Unternehmen am Wirtschaftsstandort Nürnberg dar.

Der Schulausschuss wird darum gebeten, folgende Planungen der Schule zu unterstützen:

Bei einer Zahl von mindestens zehn geeigneten Bewerbern/-innen in der Fachrichtung Informatiktechnik (oder alternativ Wirtschaftsinformatik) kann zum Schuljahr 2023/24 eine Eingangsklasse als Koppelklasse in der Informatiktechnik oder der Wirtschaftsinformatik in Verbindung mit der schülerstarken Fachrichtung Elektrotechnik gebildet werden. Gegenüber einer Eingangsklasse mit 16 Schüler/-innen entstehen der Stadt durch die Koppelung mit der Fachrichtung Elektrotechnik und den Verzicht auf Klassenteilungen keine Mehrkosten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Rudolf-Diesel-Fachschule steht allen Bewerbern/-innen die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, offen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Schulausschuss befürwortet die Einrichtung einer Koppelklasse im Bereich Informatiktechnik oder Wirtschaftsinformatik mit der Elektrotechnik an der Rudolf-Diesel-Fachschule bei einer Klassenstärke von mindestens 10 Schüler/-innen in der Eingangsklasse im Schuljahr 2023/24.

Beantragung der Einrichtung einer Klassenkopplung an der Beruflichen Schule 2 / Rudolf-Diesel-Fachschule in den Fachrichtungen Elektrotechnik mit Informatiktechnik

(bzw. Wirtschaftsinformatik) für die Schuljahre 2023/24, 2024/25

hier: Sachverhalt

Die Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) bildet staatlich geprüfte Techniker/-innen in den Fachrichtungen Maschinenbautechnik, Mechatroniktechnik, Bautechnik, Elektrotechnik sowie Informatiktechnik und neu Wirtschaftsinformatik aus. Die Techniker/-innen aller Fachrichtungen sind im Anschluss an ihre Weiterbildung gesuchte Spezialistinnen und Spezialisten, die im Großraum Nürnberg aktuell stark nachgefragt werden: Der Fachkräftemangel in technischen Aufgabenfeldern stellt die Unternehmen in der Region besonders in den technischen Berufen vor große Herausforderungen und wirkt als Wachstumsbremse. Die Abgängerinnen und Abgänger der RDF in der Informatiktechnik werden seit Jahren vom Arbeitsmarkt in der Metropolregion „aufgesogen“. Die städtische Weiterbildung stellt daher einen wichtigen Baustein in der Versorgung der Unternehmen am Wirtschaftsstandort Nürnberg dar. Die Brisanz des Fachkräftemangels insbesondere im Bereich der informationstechnischen Berufe wird an der RDF an allen Kontakten zwischen Schülern/-innen und Unternehmen deutlich sichtbar: So hat sich die Zahl der Aussteller an der Technikerbörse – einer von der RDF organisierten Firmenkontaktbörse – im letzten Jahr verdoppelt. Schülerprojekte, die im zweiten Jahr der Weiterbildung in Kooperation mit Unternehmen stattfinden, werden von den Partnerinnen und Partnern finanziell deutlich stärker unterstützt, um sich schon während der Weiterbildung bei den zukünftigen Absolventinnen und Absolventen bekannt zu machen. Für das Schuljahr 2022/23 wurde daher beschlossen, das Weiterbildungsangebot der RDF um die Wirtschaftsinformatik zu erweitern. Damit leistet die Stadt einen weiteren wichtigen Beitrag zur Förderung des Wirtschaftsstandortes, um Unternehmen und Behörden mit dringend benötigten Fachkräften zu versorgen, und technik-interessierten Facharbeitern/-innen berufliche Perspektiven durch eine Weiterbildung am Standort Nürnberg zu ermöglichen. Dies gilt in besonderem Maße für Absolventen/-innen der Informationstechnik: Hier werden branchenübergreifend Spezialisten/-innen gesucht, die Aufgabenfelder in Schnittstellenbereichen der Unternehmen übernehmen können. Um diesen Mangel zu adressieren, wurde im vergangenen Jahr im Schulausschuss der Beschluss gefasst, das Angebot der RDF zu erweitern und eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Wirtschaftsinformatiker einzuführen. Damit bietet die RDF Fachkräften, die eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung im gewerblich-technischen oder in kaufmännischen Bereichen nachweisen, die Möglichkeit sich im Bereich IT weiterzuentwickeln, um ihr fachliches Wissen in wirtschaftlichen oder technischen Prozessen mit Expertenkenntnissen in der IT zu kombinieren und im Anschluss in Unternehmen Schlüsselpositionen in der Organisation digitaler Prozesse zu besetzen. Da die Anmeldezahlen für die Weiterbildung zum/zur staatlich geprüften Informatiktechniker/in in den letzten Jahren starken Schwankungen unterlagen, ist aktuell noch nicht gesichert, dass die Mindestzahl von 16 Anmeldungen in den beiden Fachrichtungen Informatiktechnik und Wirtschaftsinformatik erreicht wird. Zur Absicherung der Weiterbildung am Standort Nürnberg beantragt die Verwaltung deshalb die Genehmigung zur Bildung einer Klassenkopplung: Eine Klasse der Fachrichtung Elektrotechnik (von Bewerbern traditionell stark nachgefragte Fachrichtung mit entsprechend stabilen Klassen) soll entweder mit einer Klasse in der Fachrichtung Informatiktechnik oder Wirtschaftsinformatik gekoppelt werden. Dieses sogenannte Y-Modell wurde für die RDF zum Schuljahr 2022/23 nicht als besondere Klassenform durch das StMUK genehmigt.1

Um die Flexibilität der Klassenplanungen und das Angebot an der RDF für weiterbildungswillige Fachkräfte in technischen Bereichen zu erhalten, soll eine Kopplung von Klassen in den genannten Fachbereichen dennoch auch zukünftig an der RDF realisiert werden, wenn in einzügigen Klassen der Fachrichtung Informatiktechnik (alternativ dazu Wirtschaftsinformatik) die

1 vgl. dazu Schulausschuss vom 16.12.2022, Tagesordnungspunkt 2

Anmeldezahlen zwischen zehn und 15 Bewerber/-innen liegen. Dabei kommt der Schule zugute, dass Fächer mit übereinstimmenden Inhalten in den Fachbereichen Elektrotechnik und Informatiktechnik fachrichtungsübergreifend gemeinsam beschult und die zusätzlich erforderlichen Unterrichtsstunden im fachspezifischen Unterricht dadurch möglichst geringgehalten werden können. Angemerkt sei hier zusätzlich, dass sich die Stundenteilungsbudgets für Klassen unter 16 Schüler/-innen deutlich verringern.

1. Situation an der Fachschule – Fachrichtung Informatiktechnik

Die Fachrichtung Informatiktechnik besteht seit nunmehr 22 Jahren. Die Anmeldezahlen unterliegen seit Beginn größeren Schwankungen. Die folgende Aufstellung verdeutlicht die schwankenden Schülerzahlen und die Notwendigkeit, darauf flexibel zu reagieren.

Schülerzahlen an der RDF in der Fachrichtung Informatiktechnik Schuljahre 2018/19 bis 2022/23:

Schuljahre Schüler/-innen
2018/19 9
2019/20 16
2020/21 16
2021/22 22
2022/23 10

Quelle: SchB, Schülerzahlen zum 20.10. des Jahres

Neue Fachrichtung Wirtschaftsinformatik zum Schuljahr 2022/23: Es ist aktuell nicht zu erwarten, dass für beide Fachrichtungen, Informatiktechnik und Wirtschaftsinformatik, eine Klassenstärke von jeweils 16 Schülerinnen und Schülern erreicht wird. Gleichzeitig können beide Fachrichtungen, Informatiktechnik und Wirtschaftsinformatik, sehr gut mit einer großen Klasse der Fachrichtung Elektrotechnik gekoppelt werden. Viele Fächer sind deckungsgleich.

Geplant ist deshalb eine Koppelklasse Elektrotechnik mit Informatiktechnik (oder alternativ dazu Elektrotechnik mit Wirtschaftsinformatik). Die Schwankungen bei den Anmeldungszahlen würden damit geglättet.

2. Operative Maßnahmen

Trotz unterschiedlicher Eingangsvoraussetzungen für die Informatiktechnik (IT) und die Wirtschaftsinformatik (WI) erfüllt ein Großteil der Interessenten/-innen die Voraussetzungen für beide Fachrichtungen und ist auch bereit, flexibel entweder die Fachrichtung Informatiktechnik oder Wirtschaftsinformatik zu wählen.

Sollte in beiden Fachrichtungen die Mindestzahl von 16 Schülern/-innen nicht erreicht werden, aber für eine Fachrichtung mindestens zehn Anmeldungen vorliegen, dann soll eine Minderklasse eingerichtet und diese unterrichtlich mit dem Fachbereich Elektrotechnik gekoppelt werden. Den Schülern/-innen der nicht startenden Fachrichtung würde ein Platz in der startenden Fachrichtung angeboten, so dass auch ihren Weiterbildungswünschen so gut wie möglich entsprochen werden kann.

Hierdurch würde  höchstens eine Minderklasse mit mindestens zehn Schülern/-innen als Untergrenze gebildet,  die Kosten für die Weiterbildung durch die Kopplung minimiert, und  Arbeitgebern wie Schülern/-innen das bestmögliche Angebot geschaffen werden.

3. Kosten

Personalkosten: Die Personalkosten für eine Klasse der Fachrichtung Informatiktechnik und Wirtschaftsinformatik unterscheiden sich nicht. In beiden Fällen können im ersten Jahr 15, im zweiten Jahr elf Unterrichtsstunden mit der Elektrotechnik gekoppelt werden. Die Unterschiede liegen lediglich in den Fächern, für die eine Kopplung in Frage kommt. Die Stunden für die Elektrotechnikklasse ergeben sich aus der regulären „LEBE“-Bedarfsrechnung.2 Für die Informatiktechnik wären im ersten Schuljahr 24 und im zweiten Schuljahr 25 Unterrichtsstunden erforderlich. Die Stunden ergeben sich durch die Differenz der in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden und der gemeinsam beschulten Stunden.

Fall 1: Gekoppelte Beschulung Informatiktechnik/Elektrotechnik

Fächer Wochenstunden
1. Schuljahr 2. Schuljahr
Deutsch 2 –
Englisch 2 2
Mathematik I 5 –
Mathematik II, – 2
Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft 2 –
Betriebspsychologie – 2
Betriebswirtschaftliche Prozesse – 2
Programmieren / Informationstechnik 4 –
Projektarbeit – 3
15 11

Quelle: Eigene Darstellung - SchB

Fall 2: Gekoppelte Beschulung Wirtschaftsinformatik/Elektrotechnik

Fächer Wochenstunden
1. Schuljahr 2. Schuljahr
Deutsch 2 –
Englisch 2 2
Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft 2 –
Programmieren / Informationstechnik / Softwareentwicklung 5 –
Datenbanken 2 –
Betriebswirtschaft 2 –
Projektmanagement – 2
Projektarbeit – 3
Berufs- und Arbeitspädagogik – 2
15 11

Quelle: Eigene Darstellung - SchB

2 vgl. dazu https://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare-und-hinweise.html

Die Personalkosten für zwei reguläre Klassen (Fall 1) der Fachrichtungen Elektrotechnik und Informatiktechnik (bzw. Wirtschaftsinformatik) für die zweijährige Weiterbildung sind im Folgenden den Personalkosten einer Koppelklasse (Fall 2: kleinere Klasse mit 15 Schülern/-innen, Fall 3: kleinere Klasse mit 10 Schülern/-innen) gegenübergestellt:

Personalkosten für zwei Schuljahre
QE4 LWS inkl. Teilungen Durchschnitts- personalkosten LPZ Verbleibende Kosten Stadt
Fall 1
2 Klassen 16-24 Schüler 1 Klasse ET 1. Jahr 45 193.743,75 € 1 04.175,00 € 89.568,75 €
2. Jahr 56 241.103,33 € 1 29.640,00 € 1 11.463,33 €
1 Klasse IT 1. Jahr 45 193.743,75 € 1 04.175,00 € 89.568,75 €
2. Jahr 56 241.103,33 € 1 29.640,00 € 1 11.463,33 €
Gesamt 869.694,17 € 4 67.630,00 € 4 02.064,17 €
Fall 2
1 Klasse 16-24 Schüler 1 Klasse ET 1. Jahr 45 193.743,75 € 1 04.175,00 € 89.568,75 €
2. Jahr 56 241.103,33 € 1 29.640,00 € 1 11.463,33 €
1 Klasse 15 Schüler 1 Klasse IT 1. Jahr 24 103.330,00 € 52.087,50 € 51.242,50 €
2. Jahr 25 107.635,42 € 54.257,81 € 53.377,60 €
Gesamt 645.812,50 € 3 40.160,31 € 3 05.652,19 €
Fall 3
1 Klasse 16-24 Schüler 1 Klasse ET 1. Jahr 45 193.743,75 € 1 04.175,00 € 89.568,75 €
2. Jahr 56 241.103,33 € 1 29.640,00 € 1 11.463,33 €
1 Klasse 10 Schüler 1 Klasse IT 1. Jahr 24 103.330,00 € 34.725,00 € 68.605,00 €
2. Jahr 25 107.635,42 € 36.171,88 € 71.463,54 €
Gesamt 645.812,50 € 3 04.711,88 € 3 41.100,63 €

Quelle: Eigene Darstellung – SchB

Die Koppelklasse verursacht keine höheren Personalkosten für die Stadt Nürnberg.

Sachkosten: Die Ausstattung sowie die Räume an der RDF ermöglichen den Unterricht sowohl in regulären als auch in gekoppelten Klassen. Zusätzliche Schulräume oder Einrichtungen werden nicht benötigt.

4. Fazit

Die Einrichtung einer Koppelklasse an der RDF in den Fachrichtungen Elektrotechnik mit entweder einer Minderklasse in der Informationstechnik oder Wirtschaftsinformatik erweitert den Spielraum bei der Klassenplanung der Fachschule. Die neue Klassenform unterstützt die Einrichtung auch kleinerer Fachrichtungen. Damit werden Weiterbildungsangebote möglich, die das Angebot spezialisierter Fachkräfte ein Stück weit unterstützen. Kostensteigerungen für die Stadt Nürnberg sind damit nicht verbunden. Es wird deshalb darum gebeten, folgenden Vorschlag der RDF zu begutachten:

An der RDF ist die Einrichtung einer Koppelklasse in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Informatiktechnik möglich, mit einer regulären Klasse der Fachrichtung Elektrotechnik mit mindestens 16 Fachschülern/-innen gekoppelt mit einer Minderklasse in der Fachrichtung Informatiktechnik (bzw. Wirtschaftsinformatik), wenn diese mindestens zehn Fachschüler/-innen umfasst. Die Koppelung erfolgt in den Fächern, in welchen dies zulässig und pädagogisch sinnvoll ist.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung –

SchulS)

Sachverhalt (kurz):

Die (neue) Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie in der Fachrichtung Laboratoriumsanalytik und die Erweiterung der Ausbildungsschwerpunkte an der Städtischen Fachakademie für Wirtschaft erfordern entsprechende Anpassungen in der Schulsatzung der Stadt Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderung der Schulsatzung hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 28.04.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS) vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 26), zuletzt geändert durch Satzung vom

28. Oktober 2022 (Amtsblatt S. 456)

Vom ………………………..

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308), folgende Satzung:

Art. 1

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

  1. In Nr. 6 Buchst. b werden die Wörter „Schwerpunkt Außenwirtschaft“ durch die Wörter „Schwerpunkte Außenwirtschaft, Personalwirtschaft und Informationswirtschaft“ ersetzt.

  2. Nr. 8 wird wie folgt geändert:

a) In Buchst. b wird der Strichpunkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b) Nach Buchst. b wird folgender Buchst. c angefügt:

„c) Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik;“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

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