Beilage 3.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.04.2023
Entscheidungsvorlage:
Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten
1. Ausgangslage
Jedes Kind hat ein Recht auf inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Gewährleistung dieses Rechts leitet sich sowohl aus der UN-Behindertenrechtskonvention als auch aus der UN-Kinderechtskonvention ab und ist damit auch für alle Gesellschafts- und Arbeitsfelder verbindlich. In Kindertageseinrichtungen sind diese Rechte zwischenzeitlich handlungsleitend, auch wenn die Umsetzung in den jeweiligen Kitas noch unterschiedlich ausgeprägt ist. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass das Thema Inklusion fester Bestandteil der pädagogischen Konzeptionen und damit auch fester Bestandteil des pädagogischen Auftrags ist. Mit dem im Jahr 2021 neu in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wird dieser Auftrag nochmals durch den Bundesgesetzgeber dahingehend konkretisiert, dass insbesondere Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Unterstützungsbedarfen gestärkt werden und die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe fest verankert wird. Für das Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung wird konkret die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung benannt, indem unter anderem die beteiligten Leistungsträger enger und verbindlicher zusammenarbeiten und betroffene Kinder und deren Familien verbindlich beraten und unterstützt werden.1
Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft nehmen ihren gesetzlichen und pädagogischen Auftrag zur Inklusion als verbrieftes Recht eines jeden Kindes bereits seit vielen Jahren wahr. Jedoch lassen sich für eine flächendeckende und umfassende Umsetzung der inklusiven Leitgedanken nach wie vor verschiedene Herausforderungen identifizieren, die einer differenzierten Analyse unterzogen werden müssen. Nur so können die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine prozesshafte Umsetzung des Auftrags möglich gemacht werden.
Aus Sicht der städtischen Kindertageseinrichtungen lassen sich folgende Herausforderungen benennen:
Steigende Förderbedarfe Die Förderbedarfe der Kinder sind in den letzten Jahren nicht nur deutlich angestiegen,2 sondern viel diverser - egal ob im sozial-emotionalen, im motorischen oder im kognitiven Bereich – und vielschichtiger geworden, auch bedingt durch die Ausgangslage der jeweiligen Familien. Die Teilhabeeinschränkungen ergeben sich meist durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren. Entsprechend können auch aus pädagogischer Sicht keine einfachen Antworten gegeben bzw. müssen höchst individuelle Förderangebote im Kita-Alltag gemacht werden. Vielfach fühlen sich die Fachkräfte stark gefordert, gerade auch, weil aggressives Verhalten aufseiten der Kinder keine Seltenheit mehr ist. Eine stringente Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans in großen Gruppensettings wird den Kindern mit ihren unterschiedlichsten Bedarfen nicht gerecht. Und die Pandemiefolgen für die Kinder (und ihre Familien) werden gerade erst Stück für Stück sichtbar und stellen alle Einrichtungsarten vor weitere Herausforderungen. Dennoch ist das Engagement der Fachkräfte weiterhin spürbar hoch, da es sowohl der von den städtischen Kitas praktizierten Lebensweltorientierung3 entspricht als auch ein wichtiges Kinderrecht ist, unabhängig von der individuellen Lebenssituation gemeinsam in der Kita aufzuwachsen. Daher hat die inklusive Kita-Betreuung nochmals an Bedeutung zugenommen.
1 siehe: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860 2 vgl. Destatis Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung 2009-2019 3 Prinzip Inklusion
Steigende Nachfrage Zunehmend mehr Eltern suchen heute für ihre Kinder mit besonderen Förderbedarfen gezielt nach einem wohnortnahen Platz, bevorzugt auch in einer Regeleinrichtung. Dieser Wunsch ist überaus berechtigt, Kitas sind aber nicht immer räumlich, personell bzw. konzeptionell darauf vorbereitet. Mit Einführung des Kita-Portals hat sich die Situation nochmals verändert, da die Kinder bzw. Familien zum Teil „ungesehen“ aufgenommen werden auf Basis der für die städtischen Kitas geltenden Satzungskriterien. Nachdem ein entsprechender Unterstützungsbedarf nicht verpflichtend bei der Anmeldung angegeben werden muss, werden diese Bedarfe erst während der Eingewöhnung oder später erkannt, was zur Folge hat, dass der Antrag für entsprechende Maßnahmen durch Fachdienste erst sehr zeitverzögert geprüft, beantragt und realisiert werden kann. Dies führt immer häufiger zu längeren und belastenden Situationen, sowohl für die Teams wie auch die Kinder und deren Familien selbst. Aufgrund der fehlenden Steuerungsmöglichkeit städtischer Kitas beim Zugang von Kindern mit besonderen Unterstützungsbedarfen häufen sich in einzelnen städtischen Kitas auch Kinder mit Inklusionsbedarf, was, wie bereits beschrieben, zur Überforderung der Teams und einer gesamten Kindgruppe führen kann. Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe übernehmen die städtischen Kindertageseinrichtungen als letztes Auffangnetz auch regelmäßig Kinder, die in anderen Einrichtungen nicht gehalten werden können.
Diversität der Förderbedarfe Die Entwicklungsstände der Kinder sind zunehmend weniger in bestimmte Kategorien einzuordnen und die Förderangebote entsprechend zu clustern, da viele Kinder multiple (Entwicklungs-) Einschränkungen zeigen. Dazu kommt, dass oftmals grundlegende sprachliche und sozial-emotionale Kompetenzen noch nicht altersgerecht ausgereift sind, was den Zugang zu den Kindern und ihren Familien und die Einbettung spezieller Angebote in den pädagogischen Alltag erschwert. Und die vorhandenen Räumlichkeiten und Strukturen schränken die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten nochmals ein - bspw. zu wenig Räume für Kleingruppenarbeit oder fehlende großzügige Turnräume / Außenspielflächen für die notwendige Bewegungsförderung. Im Arbeitsfeld sind viele junge bzw. frisch ausgebildete Fachkräfte mit noch wenig praktischer Erfahrung tätig und durch Fluktuation in den Teams bleibt das Wissen zum Erkennen und der Umgang mit individuellen Förderbedarfen oftmals nicht nachhaltig erhalten. Und die Einpassung in die jeweilige Arbeitsstruktur der Einrichtung unter Berücksichtigung der Bedarfe der Regelkinder erfordert immer wieder neu hohe Flexibilität und personelle Ressourcen („kein Schema F oder wie gehabt“).
Fehlende Kapazitäten für Beratung und Diagnostik Für die meisten Eltern und auch Fachkräfte ist die Vielzahl an Anlaufstellen und Kostenträgern kaum überschaubar. In der Beratung und Abstimmung mit den Eltern erschweren oft auch Sprachbarrieren und unterschiedliche Wissensstände über das hiesige Bildungs- und Fördersystem die zielgerichtete Einleitung notwendiger Fördermaßnahmen. Die in Nürnberg vorhandenen Lotsenstellen wie bspw. der Fachdienst Inklusion oder ZEBBEK haben zwar gute Ratgeberbroschüren und Infomaterialien, aber nur begrenzte personelle Ressourcen. Viele ärztliche Diagnosestellen haben lange Wartelisten, so dass über Monate keine weiterführenden Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können. In dieser Zeit können die Kinder nicht angemessen in ihrer Entwicklung gefördert werden, was letztendlich gerade in dieser Altersspanne nicht hinnehmbar ist.
Steigende heilpädagogische Bedarfe Bisher kommen in städtischen Kitas heilpädagogische Fachdienste nur als externe Fachkräften für Einzelintegrationen stundenweise zum Einsatz, die von den Kitas dafür beauftragt werden. Auch hier ist der Fachkraftmangel spürbar, und es dauert nach einer positiven Verbescheidung immer länger, bis die Kita mit viel Aufwand einen entsprechenden Fachdienst für das Kind findet, so dass noch mehr wertvolle Zeit in der Entwicklung verstreicht, bis eine gezielte Förderung beginnen kann. Ein eigener heilpädagogischer Fachdienst konnte bisher nicht realisiert werden, obwohl die Anzahl der integrativen städtischen Kitas in den letzten Jahren ausgebaut werden konnte. Das Jugendamt hat bereits seit mehreren Jahren die Ausschreibungen in städtischen Kitas auch für staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen bzw. vergleichbare Qualifikationen geöffnet. Bisher ist aber die Resonanz sehr gering, was unter anderem auf die bisher von der Stadt angebotenen Eingruppierung analog der Erzieherinnen/Erzieher zurückzuführen ist. Andere kommunale wie auch freie Träger gewähren für diese Qualifikation TVÖD SuE 11b oder SuE 12. Dabei ist es für alle Beteiligten – Kinder, Familien und Fachkräfte – wichtig,
dass neben der klassischen Erzieherqualifikation weitere Professionen direkt vor Ort im Sinne multiprofessioneller Teams tätig sind, um schneller und individueller auf die Bedarfe reagieren zu können.
Die inklusive Betreuung in städtischen Kitas konnte durchaus in den vergangenen Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Die genannten Herausforderungen zeigen aber auch, wo Handlungsbedarfe bestehen. Einerseits um den Auftrag, der sich aus dem KJSG für die Kinderbetreuung ableitet, in den kommenden Jahren erfüllen zu können. Anderseits, um bisherige Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung möglichst wohnortnah und im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe sicherstellen zu können. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, die städtischen Kindertageseinrichtungen nicht nur gleichermaßen für alle Kinder zu öffnen, sondern auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass die individuellen Unterstützungsbedarfe der Kinder vor Ort auch gewährleistet werden können. Vorrangiger Handlungsbedarf wird schon seit längerer Zeit bei den bisher integrativ arbeitenden Horten an Förderzentren gesehen. Deswegen soll nun im ersten Schritt das bisherige Angebot der Horte an Förderzentren überprüft und so weiterentwickelt werden, dass sie dem inklusiven Leitgedanken entsprechen.
2. Bestandsaufnahme inklusiver Betreuung in städtischen Einrichtungen
Der städtische Träger betreibt aktuell 133 Kitas mit rund 10.200 Plätzen, davon acht Horte an Förderzentren mit rund 370 Plätzen. Knapp 1,5 Prozent der vorhandenen Gesamtplätze wurden im Jahr 2022 von Kindern mit Behinderung bzw. einer drohenden Behinderung besucht. Die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zum Stand Dezember 2022 waren es 143 Kinder, im Vergleich dazu lag die Anzahl der Kinder im 2015 bei 71.
Für inklusive Betreuungsangebote wird unterschieden zwischen sogenannten Kitas mit Einzelintegrationsplätzen und den ausgewiesenen integrativen Kindertageseinrichtungen. Integrative Kindertagesbetreuung betreuen laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz regelmäßig mehr als drei Kinder mit besonderen Förderbedarf, die maximale Obergrenze liegt bei einem Drittel von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern. In den Regeleinrichtungen können pauschal immer zwei Kinder mit Inklusionsbedarf betreut werden, ab dem dritten Kind ist laut Vorgabe der Regierung ein Platz pro integrativem Kind freizuhalten4, indem ein freier Platz nicht belegt wird. Für die integrativen Kindertageseinrichtungen gibt es eine Festlegung in der jeweiligen Betriebserlaubnis zur maximalen Anzahl der integrativen Plätze sowie eine Regelung zur etwaigen Zweifachbelegung von Plätzen.
Aufgrund der dauerhaften Nachfrage nach inklusiven Betreuungsplätzen haben sich verschiedene städtische Kitas zu integrativen Kitas bzw. Kitas mit einem festen Inklusionsangebot weiterentwickelt. Bei integrativen Kitas ist dafür eine Anpassung der Einrichtungskonzeption notwendig, um der inklusiven Betreuung auch einen entsprechenden pädagogischen Rahmen zu geben. Aktuell gibt es 12 städtische Kindertageseinrichtungen, die laut Betriebserlaubnis regelmäßig mehr als zwei inklusive Plätze anbieten. Bei den Kitas mit Einzelintegrationsplätzen liegt die Anzahl der Einrichtungen an der jeweiligen Nachfrage vor Ort, im Jahr 2022 waren es 43 Kindertageseinrichtungen. Eine Besonderheit im Bereich der inklusiven Betreuung stellen die sogenannten Horte an Förderzentren dar.
3. Das Konzept der „Horte an Förderzentren“
Das Jugendamt betreibt seit vielen Jahren direkt in Förderzentren bzw. in der näheren Umgebung von Förderschulen ein eigenes Hortformat unter der Bezeichnung „Horte an Förderzentren“5. Diese acht Förderhorte bieten ihre Plätze vorrangig Kindern aus Förderzentren6 an. In der Übersicht finden sich die Standorte mit der jeweiligen Platzzahl und dem Einzugsgebiet:
4 das jeweilige Kind belegt zwei Plätze 5 Ursprünglich: Horte für individuelle Lernförderung 6 Städtische Vorgabe: Mehr als 50 Prozent der Kinder besuchen ein Förderzentrum
| Standort | Stadtteil | Platzzahl | Einzugsgebiet | |
|---|---|---|---|---|
| Fürther Straße 18 | Gostenhof | 37 | Förderzentrum An der Bärenschanze, Siel- | |
| straße sowie Grundschule Knauerstraße und | ||||
| Reutersbrunnenschule | ||||
| Galgenhofstr. 14 | Galgenhof | 33 | Förderzentrum Jean-Paul-Platz und Glogauer | |
| Schule sowie Grundschule Wiesen- und Ko- | ||||
| pernikus Schule. | ||||
| Glogauer Str. 277 | Langwasser | 25 | Förderzentrum Glogauer Straße sowie Grund- | |
| schule Astrid-Lindgren-Schule | ||||
| Hinterhofstr. 52 | Eibach | 72 | Förderzentrum Eva-Seligmann und Grund- | |
| schule Helene-von-Forster-Schule | ||||
| Schafhofstr. 27 | Schafhof | 54 | Förderzentrum Paul-Moor-Schule | |
| Sielstraße 15 | Bärenschanze | 33 | Förderzentrum An der Bärenschanze (Siel- | |
| straße) | ||||
| Sperberstr. 135 | Hummelstein | 36 | Förderzentrum Jean-Paul-Platz | |
| Rothenburger Str. | Gostenhof | 82 | Förderzentrum An der Bärenschanze und | |
| Grundschule Knauerstraße |
Das ursprüngliche Konzept sieht eine Durchmischung von Förder- und Regelkindern vor, jedoch hängt dies stark vom Standort und der Gesamtversorgung im Schulsprengel mit Regelhortplätzen ab. Wenn eine Regelschule in fußläufiger Nähe liegt, dann wird der Förderhort auch von Regelkindern mit genutzt. Insgesamt gibt es eine Durchmischung von Regel- und Förderkindern nur im sehr geringen Umfang.
Die Horte an Förderzentren haben einen Soll-Anstellungsschlüssel von 1 : 8,0, in Regelhorten liegt der Schlüssel zwischen 1 : 10,0 und 1 : 10,5. Dieser den Kinderkrippen vergleichbare Anstellungsschlüssel begründet sich mit den besonderen Förderbedarfen der Kinder, die vorwiegend im sozialen und emotionalen Bereich liegen, häufig auch im kognitiven und lernpraktischen Kompetenzbereich sowie in der unzureichenden Sprach- und Ausdrucksfähigkeit. Die daraus resultierende intensive Arbeit an den grundlegenden Basiskompetenzen und die Sicherung der Beziehungen sind deutlich anspruchsvoller und personalintensiver als in Regeleinrichtungen. In den vergangenen Jahren ist auch zu beobachten, dass die Anzahl der Kinder mit psychischen Störungen wie beispielsweise Autismus sowie weiteren seelischen Behinderungen bzw. ausgeprägten Verhaltensstörungen wächst.
In Regeleinrichtungen erhalten Kinder mit besonderem Förderbedarf eine zusätzliche Förderung durch die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5, nach entsprechender Antragstellung beim Bezirk Mittelfranken bzw. beim Jugendamt. Damit steigt auch automatisch die Personalausstattung, je nach Anzahl der Kinder mit dem Faktor 4,5. Anträge auf Einzelintegration werden vom Allgemeinen Sozialdienst oder vom Bezirk Mittelfranken als Einzelfall geprüft. Diese gesetzliche Möglichkeit wurde bisher für die Horte an Förderzentren mit Verweis auf die bessere Personalgrundausstattung nicht regelhaft in Anspruch genommen. Nur wenn eine externe Fachdienstleistung auf Basis entsprechender Gutachten angeraten ist, wird auch das entsprechende Fachdienststundenkontingent durch einen heil- oder sonderpädagogischen Dienst bewilligt und der besondere Gewichtungsfaktor von 4,5 für die Einrichtung gewährt. Diese Antragsstellungen haben in den letzten Jahren sukzessive zugenommen, aufgrund einer steigenden Anzahl an ausgeprägten individuellen Unterstützungsbedarfen. So lag die Anzahl der genehmigten Anträge im Jahr 2015 bei 11, im Jahr 2022 waren es bereits 22 Fälle.
Das aus dem Jahr 2007 stammende Konzept der städtischen Horte an Förderzentren bedarf dringend einer Weiterentwicklung bzw. Neukonzipierung, um den inklusiven Ansatz und Anspruch der Kinder und deren Familien auch erfolgreich umsetzen zu können. Als „Gelingensbedingungen zur Umsetzung von Inklusion in Tageseinrichtungen für Schulkindern“8 benennt das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) folgende vier Aspekte: 1. Rahmenbedingungen schaffen, 2. Kooperative Prozesse im interdisziplinären Team leben,
7 Ersatzneubau ab September 2023 mit 54 Plätzen 8 IFP-Projektbericht 34/2019, Staatsinstitut für Frühpädagogik München
- Kooperationen im Umfeld pflegen und 4. Strukturelle Barrieren überwinden.
Die unter 1. genannten Rahmenbedingungen beziehen sich nicht nur auf die räumlichen barrierefreien Gegebenheiten, sondern benennen auch interdisziplinäre Teams und Heilpädagogische Fachdienste, um die unter 2. und 3. benannten Prozesse unterstützen und fördern zu können. Als strukturelle Barrieren werden zum Beispiel die Verfahren zur Antragstellung auf Eingliederungshilfe benannt, wie auch die fehlende dauerhafte Anstellung von Inklusionsfachkräften. Für die Neukonzipierung der städtischen Förderhorte sind die vier im IFP genannten Aspekte zu berücksichtigen9.
- Konkretisierung der Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des bisherigen Angebots und um die gesetzlichen Vorgaben und gesellschaftlichen Erwartungen an eine inklusive Pädagogik und Arbeitsweise erfüllen zu können, braucht es gezielte fachliche und strukturelle Anpassungen.
4.1 Fachliche Eckpfeiler eines inklusiven Konzeptes
Bestandteil der im Mai 2022 neu vorgelegten Rahmenkonzeption für städtische Kindertageseinrichtungen ist eine Pädagogik der Vielfalt und Inklusion. Allen Kindern eines Stadtteils soll das gemeinsame und gleichberechtigte Aufwachsen ermöglicht werden, und die Einrichtungen fördern die soziale Teilhabe für alle Kinder und Familien. Unterschiedlichkeit soll nicht als Problem gesehen zu werden, sondern ist eine Normalität in unseren Einrichtungen. Um sich diesem Anspruch prozesshaft zu nähern, müssen die bisher praktizierten Integrationsbestrebungen konsequent im Sinne des Inklusiven Ansatzes weiterentwickelt werden: Angestrebt ist ein Konzept zur „Überwindung von Benachteiligung und Diskriminierung im Bildungssystem aufgrund von individuellen Zuschreibungen oder Merkmalen zugunsten einer Orientierung an den Ressourcen eines jeden Kindes“10. Ziele eines solchen Konzeptes und der damit praktizierten Pädagogik sind Chancengleichheit, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Daraus ergibt sich als konkretes übergeordnetes Ziel: Kinder werden unabhängig ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, kulturellen und sozial-emotionalen Voraussetzungen miteinander gebildet, erzogen und betreut.
Für die Weiterentwicklung und Neukonzipierung der Horte an Förderzentren sind folgende fachliche Eckpfeiler für eine inklusive Pädagogik Voraussetzung:
Pädagogik der Vielfalt Eine vielfältige Pädagogik wird unter folgenden Bedingungen möglich: Arbeitsweise gemäß der Strukturierten Offenheit und damit pädagogisch unteilbare Gruppen bzw. Settings Gezielte Öffnung der Horte für den Stadtteil und für Regelkinder, ggf. Partnerhorte für Ferienfahrten und Ferienbetreuung Analyse der individuellen Bedürfnisse aller Kinder, die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf darf höchstens ein Drittel betragen Einrichtungskonzeption mit folgenden pädagogischen Schwerpunkten: Kinderrechte und Partizipation sowie gezielte Bewegungsförderung bzw. -angebote (ggf. Kooperation mit Sportvereinen) Die Einrichtung verfügt über eine partizipative Förderplanung, bspw. im Sinne von marte meo11 (Video-Interaktionsanalyse) sowie Methoden zur Förderung inklusiver Spiel- und Lernsituationen, zum Beispiel Peer-Interaktion, auch für Hausaufgaben.
Kooperation von Heil- und Hortpädagogik Inklusive Einrichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass therapeutische Aspekte zur Förderung der Kinder fest und verbindlich im Alltag der Einrichtung integriert sind. Bisher gibt es in städtischen Einrichtungen nur einen stundenweisen heilpädagogischen Fachdienst für kindbezogene Fördereinheiten.
9 siehe Punkt 4 10 Aus Vielfalt und Inklusion, Dörte Weltzien und Timm Albers 11 https://www.martemeo.com/de/
Durch einen eigenen Fachdienst erhalten nicht nur die Kinder eine anlassbezogene wie auch alltagsbezogene wirkungsvolle Förderung und Unterstützung, sondern das gesamte Team wie auch die Elternschaft profitieren davon. Insgesamt wirkt sich die alltagsbezogene Umsetzung der Heilpädagogik nachhaltig auf die Einrichtung aus, da auch das Team gezielt vom tagtäglich praktizierten Handeln profitiert und sich insgesamt weiter qualifiziert. Eine erfolgreiche Kooperation von Heil- und Hortpädagogik wird ermöglich durch: Multiprofessionelle Teams (Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen etc.) Professionalisierung der Teams, mit besonderen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Sprache, Lernförderung, Transkulturalität etc. – vgl. auch IVO-Studie („Inklusion vor Ort: Studie zur Umsetzung von Inklusion als gemeinsame Aufgabe von Kindertageseinrichtungen und Frühförderung Bayern“) des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz Gezielte Kooperation mit weiteren externen Fachdiensten, insbesondere Logo- und Ergotherapeuten sowie den Frühförderstellen. Heilpädagogischen Fachdienst (Inklusionsfachkräfte) innerhalb der Einrichtungen, mit folgenden Aufgaben: alltagsintegrierte individuelle Förderung, interdisziplinäre Förderplangespräche und Individuelle Förderpläne, gezielte Förderung des Kompetenztransfers und Qualifizierung des Teams sowie Beratung der Fachkräfte und der Eltern.
Enge Kooperation zwischen Hort und Schule Die bereits in den Horten an Förderzentren bewährte Kooperation mit den Schulen sollte ausgebaut und bei Bedarf inhaltlich in folgenden Bereichen weiterentwickelt werden: Laufende Übergangsgestaltung zwischen Lehr- und Fachkräften (analog Hortklassenkonzept) Gemeinsame Elterngespräche Kooperation bei Hausaufgaben, ggf. Mitnutzung von Klassenzimmern Abstimmung der Förderpläne (IEP)
Kooperation mit den Eltern Eine stabile und fortlaufende Kooperation mit den Eltern ist unabdingbar und fördert die Entwicklung der Kinder. Dazu sind folgende Angebote konzeptionell festzulegen: Eingewöhnungskonzept für Familien (Kennenlerntage, Aufnahmegespräche etc.) Beratungsgespräche des Fachdienstes und des Teams mit Eltern Regelmäßige Entwicklungsgespräche thematische Elternveranstaltungen zu den Themen Beeinträchtigung, Behinderungen und Inklusion Prüfung Umsetzung Konzept Elternbegleitung
Verfahren für Diagnostik und Eingliederungshilfe Der Leitfaden für Integrationsplätze in Kitas (Bezirk Mittelfranken) zielt in erster Linie auf Informationen zu gesetzlichen und formalen Vorgaben. Für die Einrichtungen ist es aber dringend notwendig, diesen bezüglich der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend fortzuschreiben. Es fehlt an Transparenz hinsichtlich der direkten Ansprechpartner, an digitaler Verfügbarkeit von Antragsunterlagen bzw. Übersicht notwendig einzureichender Unterlagen und der für bestimmte Altersgruppen oder Einschränkungsarten zur Verfügung stehende Diagnostik- und Beratungsstellen. Die Broschüre „Wer hilft“ des Bündnis für Familien ist für die betroffenen Familien durchaus unterstützend, aber hinsichtlich der notwendigen Verfahrensschritte für Eingliederungshilfen in Kindertageseinrichtungen – sowohl nach §99 SGB IX als auch nach §35 a SGB VIII - braucht es eine andere Art von Leitsystem.
4.2 Strukturelle Rahmenbedingungen einer inklusiven Hortpädagogik
Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung, müssen auch folgende strukturelle Bedingungen geprüft und sukzessive realisiert werden: Öffnung der Einrichtungen für Regel- und Förderkinder Umbenennung der Einrichtungsart zu „Inklusiver Hort“ anstelle „Hort am Förderzentrum“ Sukzessive Gewährleistung der baulichen und räumlichen Barrierefreiheit Anpassung des Anstellungsschlüssels von bisher 1 : 8,0 auf 1 : 10,0 und zugleich regelhafte formale Förderung nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII
Einsatz eines eigenen heilpädagogischen Fachdienstes (Inklusionsfachkräfte) Gewährleistung der Eingruppierung der Fachkräfte nach SUE-Tarif S8b und Leitungseingruppierung gemäß Kindertageseinrichtungen mit Behinderten Betriebserlaubnis als inklusive Einrichtung Gezielte städtische Förderung der Qualifizierung von Fachkräften zu staatlich anerkannten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Gegenüberstellung der Rahmenbedingungen:
| Horte an Förderzentren | Integrative Horte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Päd. Konzept | Hortkonzept | Inklusiver Hort | |||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Überwiegend Kinder aus Förderzentren | Kinder aus Förderzentren und anteilig Regelkinder | ||
| Qualifikationsanforderun- | Nur Fachkräfte | Multiprofessionelle Teams | |||
| gen | |||||
| Anstellungsschlüssel | 1 : 8,0 | 1 : 10,0 | |||
| Gewährung von Gewich- | Einzelfallbezogene Prüfung, keine Regelgewährung | Regelgewährung | |||
| tungsfaktor 4,5 | |||||
| Einsatz eines Fachdiens- tes | Einsatz eines Fachdiens- | Externer Fachdienst über Eingliederungshilfebescheid | Interner Fachdienst, finan- ziert durch Eingliederungs- hilfe | ||
| tes | |||||
| Eingruppierung Fachkräfte | S8b | S8b | |||
| Eingruppierung Lei- | SuE-Tarif – Behindertenein- richtungen | SuE-Tarif – Behindertenein- richtungen | |||
| tung/Stellvertretung | |||||
| Betriebserlaubnis | Hort am Förderzentrum | Integrativer Hort |
5. Finanzierung des inklusiven Hortkonzepts
Der Freistaat Bayern gewährt bei einem geprüften Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz für Kinder mit (drohender) Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII oder bei Schulkindern nach § 35a SGB
| um dem erhöhten Betreuungsaufwand für integrative Betreu- | |
|---|---|
| ungsaufgaben anteilig mit zu finanzieren. Dafür müssen Eltern für ihr behindertes oder von einer Behin- | |
| derung bedrohtes Kind beim Bezirk Mittelfranken bzw. bei § 35a-Fällen beim Jugendamt einen Antrag | |
| auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen. Der Träger der Einrichtung muss mit dem Bezirk bzw. | |
| dem Jugendamt eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung schließen. 13 Im Rahmen einer Leistungsver- | |
| einbarung werden Leistungen geregelt, die der Leistungserbringer sicherzustellen hat. Auf dieser | |
| Grundlage werden dann die individuellen Eingliederungshilfen verbeschieden, die in der Regel ein fes- | |
| tes Fachdienststundenkontingent und eine Pauschale für Sachausstattung beinhalten. Bei integrativen | |
| Kindertageseinrichtungen kann im Einvernehmen zwischen Träger und Kommune ein sogenannter Ge- | |
| wichtungsfaktor plus X über 4,5 hinaus gewährt werden14, |
eingesetzt wird. Das Jugendamt gewährt bisher den Faktor 4,5 für die städtischen Horte an Förderzentren nur nach einer Einzelfallprüfung, der Faktor 4,5 + X wird bisher nur für integrative Kitas in freier Trägerschaft gefördert.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren hin zu Inklusiven Horten soll ein einrichtungseigener Fachdienst mit jeweils einer Inklusionsfachkraft installiert werden, der die bisher extern beauftragen heilpädagogischen Fachdienststunden sowie die Team- und Elternberatung erbringt. Bisher verwendet der städtische Träger die Mittel der Eingliederungshilfe, um externe heilpädagogische Fachdienste zu beauftragen. Wie bereits oben beschrieben, ermöglicht ein eigener Fachdienst nicht nur eine deutliche höhere und gezielte Förderung und Unterstützung der Kinder, deren Eltern und des Teams, sondern auch eine zeitlich schnellere und individuellere Hilfeleistung.
12 Gewichtungsfaktor für Kinder mit (drohender) Behinderung; 4,5, Faktor für Regelkind; 1,0 13 Leitfaden für Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen (bezirk-mittelfranken.de) 14 Das Jugendamt gewährt dies bereits für Kitas in freier Trägerschaft
Die Finanzierung der Inklusionsfachkräfte soll über die vom Bezirk bzw. dem Jugendamt gewährte Eingliederungshilfe erfolgen sowie anteilig durch die Inanspruchnahme des Faktors 4,5 plus X. Der Freistaat gewährt den Faktor plus X für zusätzliches speziell qualifiziertes Personal in integrativen Einrichtungen in Höhe von bis zu 80 Prozent15 der Jahres-Bruttopersonalkosten, je nach Anzahl der inklusiv belegten Plätze16. Vorgesehen pro inklusivem Hort ist eine Inklusionsfachkraft mit 19,5 Wochenarbeitsstunden, für jeweils vier Kinder mit nachgewiesenem Förderbedarf. Sollte die Anzahl der Kinder steigen, ist eine Anpassung der Wochenarbeitsstunden zu prüfen. Eine Anrechnung der Inklusionsfachkräfte auf den Soll-Anstellungsschlüssel ist laut Vorgaben des Freistaats nicht möglich.
Der bisherige Soll-Anstellungsschlüssel wird auf 1 : 10,0 abgesenkt, im Gegenzug wird die regelhafte Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 sowie der Faktor plus X gewährt. Bereits bei vier vom Bezirk bzw. dem Jugendamt genehmigten Kindern mit Beeinträchtigung verfügt die jeweilige Einrichtung über eine vergleichbare Personalausstattung. Bei jedem weiteren Kind mit verbeschiedener Eingliederungshilfe erhöhen sich die erforderlichen Personalressourcen um etwa 10 bis 15 Wochenarbeitsstunden. Der städtische Anteil an der Gesamtfinanzierung der Personalkosten sinkt dabei, da sich der Freistaat hälftig an der Förderung des Gewichtungsfaktors 4,5 und am Faktor plus X beteiligt. Die für die Stadt Nürnberg kostenneutrale Umsetzung des Konzepts wurde von der Stadtkämmerei überprüft.
6. Pilothafte Umsetzung und Erprobung
Die Verwaltung schlägt vor, für den Weiterentwicklungsprozess aus den acht Horten an Förderzentren in einem ersten Schritt drei auszuwählen, um so die die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen für eine inklusive Hortpädagogik in enger Abstimmung mit den Fachkräften erproben zu können. Die Umsetzung der inklusiven Hortpädagogik soll ab Herbst 2023 für zwei Jahre modellhaft erprobt und im letzten Jahr ausgewertet werden. Ziel ist es, das erfolgreich erprobte Konzept dann sukzessive sowohl auf die verbliebenen Horte an Förderzentren und weitere städtische Kindertageseinrichtungen mit integrativen Plätzen zu übertragen.
7. Ausblick
Die inklusive Betreuung in städtischen Kitas befindet sich auf einem guten Weg, ist aber noch lange nicht am Ziel. Der gesetzliche und selbstgegebene Auftrag entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Fachkräfte und wird auch mit viel Engagement unterstützt. Die dafür notwendigen Voraussetzungen müssen von Politik und Trägern weiter geschaffen werden. Durch den vorgeschlagenen Pilotversuch soll eine fundierte konzeptionelle Erarbeitung und Realisierung eines inklusiven Betreuungskonzeptes ermöglicht werden, als Basis für weitere Einrichtungen im Sinne einer bedarfsgerechten inklusiven Kinderbetreuung in Nürnberg. Gleichermaßen gilt es aber auch weiterhin, die unter 1. genannten Herausforderungen zu analysieren und an Lösungen zu arbeiten.
15 davon trägt die Kommune 50 Prozent, analog der regulären BayKibiG-Förderung 16 bei 3 Kindern bis zu circa 23 Wochenarbeitszeiten, bei 4 Kinder bis zu circa 31 Wochenarbeitsstunden, bei 5 und mehr Kinder mit 39 Wochenarbeitsstunden.