Beilage 1.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.04.2023
Sachverhalt
Jugendschöffenwahl 2023:
Vorschlagsliste für die künftige Amtsperiode 2024 – 2028
Formales Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen 2023
Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichtes beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden für die künftige Wahlperiode 2024 bis 2028 mindestens 376 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt (je zur Hälfte Männer und Frauen). Rechtsgrundlagen zum Verfahren und die besonderen Voraussetzungen der Wählbarkeit sind in der Jugendschöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022 geregelt.
Die Jugendämter haben aufgrund der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu erstellen. Die Vorschlagsliste wird dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der für die Aufstellung zuständig ist. Die Vorschlagsliste kann noch in der Jugendhilfeausschusssitzung um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten ergänzt werden.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 JGG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird die Vorschlagsliste öffentlich im Jugendamt vom 28. April bis einschließlich 05. Mai 2023 zur Einsicht aufgelegt. In der Zeit vom 08. Mai bis einschließlich 12. Mai 2023 kann schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamts Einspruch erhoben werden. Die Vorschlagslisten werden dann bis spätestens 5. Juni 2023 dem Amtsgericht Nürnberg in elektronischer Form übermittelt. Gleichzeitig wird die vom Oberbürgermeister unterzeichnete Vorschlagsliste – in Papierform – samt etwaiger eingegangener Einsprüche an das Amtsgericht Nürnberg
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Die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 wird durch die zuständigen Amtsgerichte im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt. Eine Benachrichtigung der gewählten Personen erfolgt bis Ende Dezember 2023 durch das Amtsgericht.
Voraussetzungen und Wählbarkeit
Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Neben dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind weitere besondere Voraussetzungen für das verantwortungsvolle Ehrenamt erforderlich. So sollen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein und mindestens seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Nach Möglichkeit sollen bei der Auswahl geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, aber auch Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigt werden, Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollten nicht bevorzugt werden (z. B. Lehrkräfte oder Beschäftigte der Jugendämter).
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Das Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit notwendig. Es wäre daher wünschenswert auch jüngere Mitbürgerinnen und Mitbürger vorschlagen zu können. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sein.
Die Aufstellung der Vorschlagsliste (getrennt nach weiblichen Bewerberinnen und männliche Bewerbern) im Jugendhilfeausschuss erfolgt in der heutigen Sitzung. Bis zum Bewerbungsschluss am 03. April 2023 wurden insgesamt 188 männliche und 190 weibliche Bewerbungen entgegengenommen.
Obwohl im Vergleich zur letzten Wahl (2018: 328 Personen) für das Ehrenamt in dieser Periode rund 15 % mehr Kandidatinnen und Kandidaten benötigt werden (2023: 376 Personen) hat sich durch das neu entwickelte Online-Bewerbungsformular die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten in diesem Jahr leichter gestaltet. Ebenfalls hat das Telefonaufkommen wegen Nachfragen zum Bewerbungsverfahren bzw. zu den persönlichen Voraussetzungen im Vergleich zu den letzten Wahlen stark nachgelassen. Somit ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit sich online für das Jugendschöffenamt zu bewerben in der Bürgerschaft großen Anklang gefunden hat.
Die gesetzliche Frist bis spätestens 15. Mai 2023 zur Aufstellung der Vorschlagsliste und der Übermittlung an das Amtsgericht bis spätestens 5. Juni 2023 kann durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 27. April 2023 eingehalten werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Um ausreichend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten benennen zu können, wurden verschiedene Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
Zum einen wurden die in Nürnberg tätigen Wohlfahrts- und Jugendverbände, sowie die im Rathaus vertretenen Fraktionen gebeten, geeignete Vorschläge zu unterbreiten.
Zum anderen wurden Pressemitteilungen weitergegeben sowie Social-Media-Kanäle wie Facebook und Twitter genutzt. Im Internet wurden die entsprechenden Informationen sowie der Link zum Online- Bewerbungsformular unter https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/jugendschoeffen.html veröffentlicht. Es erfolgten Pressemitteilungen mit Interviews in den lokalen Tageszeitungen.
Beschlussvorschlag
Die jeweils in vorliegenden Vorschlagslisten (getrennt nach weiblichen und männlichen Bewerbungen) aufgeführten Personen wurden hinsichtlich der besonderen erzieherischen Befähigung und ihrer persönlichen Voraussetzungen geprüft.
Eine Vorauswahl durch die Verwaltung des Jugendamts ist unzulässig.
Die Verwaltung des Jugendamts schlägt daher vor, die in der Sitzung aufliegende Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für die künftige Amtsperiode 2024 bis 2028 zu beschließen.
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