Beschlussvorlage J/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 27.04.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Jugendschöffenwahl 2023: Vorschlagsliste für die künftige Amtsperiode 2024 - 2028
Anlagen: 1.1 Entscheidungsvorlage 1.2 Stadt Nürnberg Jugendamt Vorschlagsliste Jug weiblich AG Nürnberg 1.3 Stadt Nürnberg Jugendamt Vorschlagsliste Jug männlich AG Nürnberg
Sachverhalt (kurz): Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichtes beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden für die künftige Amtsperiode 2024 bis 2028 mindestens 376 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt (je zur Hälfte Männer und Frauen).
Die Vorschlagsliste zur Benennung von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die kommende Amtsperiode wird von der Verwaltung des Jugendamts erstellt und liegt dem Jugendhilfeausschuss heute zur Beschlussfassung vor. Es wurden alle bis zum 03. April 2023 eingegangenen Bewerbungen geprüft und in die Vorschlagsliste aufgenommen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Nach der Beschlussfassung werden die Vorschlagslisten im Zeitraum vom 28. April bis 05. Mai 2023 im Jugendamt zu jedermanns Einsicht aufgelegt, im Zeitraum vom 08. bis 12. Mai 2023 kann gegen die Aufnahme in die Vorschlagsliste Einspruch erhoben werden. Im Anschluss wird die Vorschlagsliste fristgerecht bis spätestens 5. Juni 2023 schriftlich und in elektronischer Form an das zuständige Amtsgericht Nürnberg übermittelt.
Die Benachrichtigung der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erfolgt dann bis Dezember 2023 durch das Amtsgericht Nürnberg.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 10: Bürgerschaftliches Engagement aktivieren und würdigen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sie sind paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen, sollen aus allen Kreisen der Bevölkerung kommen (vor allem auch Eltern und Ausbilder) und unterschiedliche kulturelle Hintergründe haben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in den beiliegenden Listen aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl als Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen für die Wahlperiode – 2024 - 2028 aufzunehmen.