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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (27.04.2023)

Sitzung gesamt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

27.04.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Jugendschöffenwahl 2023: Vorschlagsliste für die künftige Amtsperiode 2024 -

Sitzungsvorlage J/003/2023 4 1.1 Entscheidungsvorlage J/003/2023 8 TOP Ö 2 Bericht 30 Jahre Kinderkommission Nürnberg Berichtvorlage J/004/2023 10 2.1 Sachverhalt J/004/2023 14 TOP Ö 3 Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten Sitzungsvorlage J/005/2023 21 3.1 Entscheidungsvorlage J/005/2023 25

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 27.04.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Jugendschöffenwahl 2023: Vorschlagsliste für die künftige Beschluss

Amtsperiode 2024 - 2028 J/003/2023

Ries, Elisabeth

2. Bericht 30 Jahre Kinderkommission Nürnberg Bericht

Ries, Elisabeth

3. Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Beschluss

Horten J/005/2023

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2023,

öffentlicher Teil

5. Mitteilungen

6. Auflagen

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.04.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Jugendschöffenwahl 2023: Vorschlagsliste für die künftige Amtsperiode 2024 - 2028

Anlagen: 1.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichtes beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden für die künftige Amtsperiode 2024 bis 2028 mindestens 376 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt (je zur Hälfte Männer und Frauen).

Die Vorschlagsliste zur Benennung von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die kommende Amtsperiode wird von der Verwaltung des Jugendamts erstellt und liegt dem Jugendhilfeausschuss heute zur Beschlussfassung vor. Es wurden alle bis zum 03. April 2023 eingegangenen Bewerbungen geprüft und in die Vorschlagsliste aufgenommen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Nach der Beschlussfassung werden die Vorschlagslisten im Zeitraum vom 28. April bis 05. Mai 2023 im Jugendamt zu jedermanns Einsicht aufgelegt, im Zeitraum vom 08. bis 12. Mai 2023 kann gegen die Aufnahme in die Vorschlagsliste Einspruch erhoben werden. Im Anschluss wird die Vorschlagsliste fristgerecht bis spätestens 5. Juni 2023 schriftlich und in elektronischer Form an das zuständige Amtsgericht Nürnberg übermittelt.

Die Benachrichtigung der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erfolgt dann bis Dezember 2023 durch das Amtsgericht Nürnberg.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 10: Bürgerschaftliches Engagement aktivieren und würdigen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sie sind paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen, sollen aus allen Kreisen der Bevölkerung kommen (vor allem auch Eltern und Ausbilder) und unterschiedliche kulturelle Hintergründe haben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in den beiliegenden Listen aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl als Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen für die Wahlperiode – 2024 - 2028 aufzunehmen.

Sachverhalt

Jugendschöffenwahl 2023:

Vorschlagsliste für die künftige Amtsperiode 2024 – 2028

Formales Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen 2023

Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichtes beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden für die künftige Wahlperiode 2024 bis 2028 mindestens 376 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt (je zur Hälfte Männer und Frauen). Rechtsgrundlagen zum Verfahren und die besonderen Voraussetzungen der Wählbarkeit sind in der Jugendschöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022 geregelt.

Die Jugendämter haben aufgrund der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu erstellen. Die Vorschlagsliste wird dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der für die Aufstellung zuständig ist. Die Vorschlagsliste kann noch in der Jugendhilfeausschusssitzung um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten ergänzt werden.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 JGG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird die Vorschlagsliste öffentlich im Jugendamt vom 28. April bis einschließlich 05. Mai 2023 zur Einsicht aufgelegt. In der Zeit vom 08. Mai bis einschließlich 12. Mai 2023 kann schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamts Einspruch erhoben werden. Die Vorschlagslisten werden dann bis spätestens 5. Juni 2023 dem Amtsgericht Nürnberg in elektronischer Form übermittelt. Gleichzeitig wird die vom Oberbürgermeister unterzeichnete Vorschlagsliste – in Papierform – samt etwaiger eingegangener Einsprüche an das Amtsgericht Nürnberg

Die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 wird durch die zuständigen Amtsgerichte im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt. Eine Benachrichtigung der gewählten Personen erfolgt bis Ende Dezember 2023 durch das Amtsgericht.

Voraussetzungen und Wählbarkeit

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Neben dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind weitere besondere Voraussetzungen für das verantwortungsvolle Ehrenamt erforderlich. So sollen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein und mindestens seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Nach Möglichkeit sollen bei der Auswahl geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, aber auch Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigt werden, Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollten nicht bevorzugt werden (z. B. Lehrkräfte oder Beschäftigte der Jugendämter).

Das Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit notwendig. Es wäre daher wünschenswert auch jüngere Mitbürgerinnen und Mitbürger vorschlagen zu können. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sein.

Die Aufstellung der Vorschlagsliste (getrennt nach weiblichen Bewerberinnen und männliche Bewerbern) im Jugendhilfeausschuss erfolgt in der heutigen Sitzung. Bis zum Bewerbungsschluss am 03. April 2023 wurden insgesamt 188 männliche und 190 weibliche Bewerbungen entgegengenommen.

Obwohl im Vergleich zur letzten Wahl (2018: 328 Personen) für das Ehrenamt in dieser Periode rund 15 % mehr Kandidatinnen und Kandidaten benötigt werden (2023: 376 Personen) hat sich durch das neu entwickelte Online-Bewerbungsformular die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten in diesem Jahr leichter gestaltet. Ebenfalls hat das Telefonaufkommen wegen Nachfragen zum Bewerbungsverfahren bzw. zu den persönlichen Voraussetzungen im Vergleich zu den letzten Wahlen stark nachgelassen. Somit ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit sich online für das Jugendschöffenamt zu bewerben in der Bürgerschaft großen Anklang gefunden hat.

Die gesetzliche Frist bis spätestens 15. Mai 2023 zur Aufstellung der Vorschlagsliste und der Übermittlung an das Amtsgericht bis spätestens 5. Juni 2023 kann durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 27. April 2023 eingehalten werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Um ausreichend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten benennen zu können, wurden verschiedene Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit genutzt.

Zum einen wurden die in Nürnberg tätigen Wohlfahrts- und Jugendverbände, sowie die im Rathaus vertretenen Fraktionen gebeten, geeignete Vorschläge zu unterbreiten.

Zum anderen wurden Pressemitteilungen weitergegeben sowie Social-Media-Kanäle wie Facebook und Twitter genutzt. Im Internet wurden die entsprechenden Informationen sowie der Link zum Online- Bewerbungsformular unter https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/jugendschoeffen.html veröffentlicht. Es erfolgten Pressemitteilungen mit Interviews in den lokalen Tageszeitungen.

Beschlussvorschlag

Die jeweils in vorliegenden Vorschlagslisten (getrennt nach weiblichen und männlichen Bewerbungen) aufgeführten Personen wurden hinsichtlich der besonderen erzieherischen Befähigung und ihrer persönlichen Voraussetzungen geprüft.

Eine Vorauswahl durch die Verwaltung des Jugendamts ist unzulässig.

Die Verwaltung des Jugendamts schlägt daher vor, die in der Sitzung aufliegende Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für die künftige Amtsperiode 2024 bis 2028 zu beschließen.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.04.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht 30 Jahre Kinderkommission Nürnberg

Anlagen: 2.1 Sachverhalt

Bericht: Die Kinderkommission Nürnberg wurde 1993 als Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses geschaffen. Das ehrenamtliche Gremium vertritt die Interessen der Kinder auf kommunaler Ebene und verfolgt das Ziel, die Rechte der Kinder bekannter zu machen und ihre Achtung zu gewährleisten. Die Geschäftsführung ist im Bereich 2, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung und Erziehungsberatung der Verwaltung des Jugendamts angesiedelt.

Die Kinderkommission Nürnberg feiert 2023 ihr 30. Jubiläum. Im Bericht werden exemplarisch Maßnahmen der Kinderkommission der letzten drei Jahrzehnte vorgestellt und die besonderen Planungen im Jubiläumsjahr angekündigt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote richten sich an alle Kinder, unabhängig des Geschlechts, der Religion oder der Herkunft. Die Teilnahme von Kinder mit Behinderung bei Veranstaltungen wird individuell ermöglicht

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Kinderkommission

Sachverhalt

Kinderkommission Nürnberg

hier: Bericht 30 Jahre Kinderkommission Nürnberg

Der Stadt Nürnberg sind die Kinderechte und deren Bekanntmachung ein besonderes Anliegen. Die Umsetzung dieser und eine breite Information der Bevölkerung über die Kinderrechte ergibt sich allerdings nicht von allein. Es bedarf vieler engagierter Mitstreiterinnen und Mitstreiter.

Zu diesem Zweck wurde vor drei Jahrzehnten im Jahr 1993 der wegweisende Beschluss des Jugendhilfeausschusses gefasst, die Nürnberger Kinderkommission als Unterausschuss zu berufen. Dieses ehrenamtliche Gremium trat 1994 das erste Mal zusammen und wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 7. Dezember 1995 als Unterausschuss verstetigt. Seitdem vertritt es die Interessen der Kinder in der Stadt, initiiert ihre Beteiligung und setzt sich für die Bekanntmachung der Kinderrechte ein.

Neben zahlreichen Sitzungen konnte die Kinderkommission besondere Formate im Sinne ihres Auftrags entwickeln:

 Ein sehr bewährtes Angebot, für welches die Kinderkommission Nürnberg federführend steht, sind die Nürnberger Kinderversammlungen. Bereits seit 1996 finden diese vor jeder Bürgerversammlung in den jeweiligen Stadtteilen statt.  Neben dem Auftrag zur Beteiligung setzt sich die Kinderkommission auch für die Bekanntmachung der Kinderrechte ein. Aus diesem Grund hat sich die Kinderkommission dafür stark gemacht, dass die Rechte der Kinder in der Stadt Nürnberg im öffentlichen Raum fest verankert sind. Seit 2005 gibt es unter der Federführung der Kinderkommission die Straße der Kinderrechte im Nürnberger Stadtpark.  Darüber hinaus werden im Namen der Kinderkommission regelmäßig Informationsstände bei diversen Veranstaltungen, Vorträgen, Fortbildungen und Beteiligungsprojekten zu unterschiedlichen Themen angeboten.

Die inhaltliche Verantwortung dieser Angebote liegt bei der Kinderkommission. Konzipiert und operativ umgesetzt werden die Kinderversammlungen und die Straße der Kinderrechte durch die Verwaltung des Jugendamts im Arbeitsfeld Präventive Kinder- und Jugendarbeit, Geschäftsführung Kinderkommission/Beteiligung von Kindern.

Auch im Jubiläumsjahr 2023 ist ein vielfältiges Angebot geplant. Als besonderes Format wird es am 11. Mai 2023 um 15 Uhr im Heilig-Geist-Saal eine Fachtagung inkl. Podiumsdiskussion zum Thema „Kinderrechte in Deutschland und die Kinderrechte in Nürnberg“ geben. Es ist aber auch 2023 Besonderes für Kinder in Planung. Neben unterschiedlichen Beteiligungsworkshops findet am 20. November, am Internationalen Tag der Kinderrechte, ein großes Fest für Kinder im Historischen Rathaussaal statt.

Der folgende Bericht zeigt das Engagement der Kinderkommission und ihre Angebote genauer auf und stellt die besonderen Planungen im Jubiläumsjahr vor.

1. 30 Jahre Kinderkommission

Die Kinderkommission Nürnberg ist am 13. Mai 2023 seit 30 Jahren als Unterausschuss im Jugendhilfeausschuss mit dem Schwerpunkt „Kinder und deren Rechte“ eingesetzt.

Der gesetzliche Auftrag zu den Kinderrechten und zur Beteiligung von Kindern ergibt sich für die Kinderkommission zunächst aus der am 5. April 1992 in Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein geltendes Bundesgesetz mit insgesamt 54 verschiedenen Artikeln. Aber auch das SGB VIII ist eine wichtige Grundlage, denn aufgrund des §1 SGB VIII hat „jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Um diesen Grundanspruch verwirklichen zu können, soll die Jugendhilfe „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII). Der gesetzliche Auftrag zur Beteiligung von Kindern ergibt sich aus den Artikeln 12, 13, 15, 17 und 42 der UN-Kinderrechtskonvention sowie dem § 8 Abs. 1 SGB VIII: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Die Beteiligung junger Menschen hat im Rahmen der SGB-VIII-Reform nochmals stark an Bedeutung gewonnen. Das neue Kinder- und Jugendstärkengesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 hat in vielen Bereichen die Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen nochmals gestärkt.

Im Orientierungsrahmen des Referates für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg findet sich ebenfalls eine deutliche Vorgabe zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen. Im Orientierungsrahmen zu den zehn strategischen Leitlinien ist unter anderem zu lesen: „Wir stärken und schützen Kinder und Jugendliche und nehmen unsere gesetzliche Verantwortung durch systematische Planung, Steuerung und Beteiligung wahr.“ Und wir „treten für die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen ein, bieten Gelegenheiten der politischen Partizipation und der Selbstorganisation, lassen sie zu Wort kommen und verschaffen ihren Anliegen Gehör“.

Um ihrem Auftrag gerecht zu werden, hat sich die Kinderkommission von 1993 bis heute zu ins-

gesamt mehr als 150 Sitzungen getroffen und viele Themen, welche die Kinder in der Stadt be-

treffen, diskutiert und weitergetragen. Unterschiedlichste Formate, Projekte und Veranstaltungen

wurden von den Vorsitzenden der Kinderkommission und deren Mitgliedern auf den Weg ge-

bracht.

In den letzten drei Jahrzehnten hatte die Kinderkommission Nürnberg insgesamt vier Vorsitzende

und rund 150 ehrenamtliche Mitglieder. Viele Mitglieder haben ihr Ehrenamt in der Kinderkom-

mission viele Jahre lang wahrgenommen, weil ihnen einerseits die Rechte der Kinder und die

damit verbundenen Aufgabenbereiche sehr wichtig gewesen sind und es andererseits auch viele

positive Momente in der Zusammenarbeit mit den Kindern gab und gibt.

Stellvertretend für alle
Menschen, welche in den letzten drei Jahrzehnten eine Rolle und einen Auftrag in der Kinder-
kommission hatten, sollen hier nun die vier Stadträtinnen und Stadträte benannt werden, welche
als Vorsitzende der Kinderkommission tätig waren oder sind:
Mai 1993 bis April 1995: Stadtrat Gebhard Schönfelder
Mai 1995 bis April 2004: Stadträtin Renate Tandler
Mai 2004 bis April 2011 und Mai 2014 bis April 2020: Stadträtin Ilka Soldner
2012 bis 2013 und Mai 2020 bis heute: Stadträtin Helmine Buchsbaum

Im operativen Geschäft wurde das Gremium kontinuierlich in den letzten dreißig Jahren von Fach-

kräften aus dem Jugendamt in deren Funktion als Geschäftsführung fachlich begleitet. Diese Auf-

gabe hatten bisher insgesamt 5 Personen inne.

2. Kinderversammlungen von 1996 bis heute

Seit 1996 findet nachmittags vor jeder Bürgerversammlung die Kinderversammlung statt. Diese Veranstaltungen sind ein wichtiges Instrument der Beteiligung sowie ein wesentlicher Baustein einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung. Die Leitung der Kinderversammlungen hat die Vorsitzende der Kinderkommission. Kinder von 6 bis 14 Jahren sind herzlich eingeladen, auf Kinderversammlungen ihre Anliegen, Probleme und Ideen bezüglich ihres Stadtteils vorzustellen. Die Kinder können in einer Form ihrer Wahl Verbesserungs- und Handlungsbedarfe oder Lobenswertes aufzeigen. Viele Plakate, Lieder, Gedichte, Rollenspiele oder kurze Reden prägen somit das Bild der Veranstaltungen.

In der Regel erhalten die Kinder eine erste Antwort auf ihre Fragen direkt vor Ort durch die anwesenden städtischen Dienststellen und Institutionen. Lässt sich der Sachverhalt an diesem Tag nicht umfassend beantworten, werden die Anliegen der Kinder als Anträge weiterbearbeitet. Zu diesem Zweck erhalten die geforderten Stellen im Anschluss zur Veranstaltung vom Jugendamt die Aufforderung zur Stellungnahme. Die Patin oder der Pate der Kinderversammlung und das Jugendamt erhalten daraufhin die schriftliche Antwort. Diese wird in der Regel von den ehrenamtlichen Patinnen und Paten an die Mädchen und Jungen so übermittelt, dass sie für die Kinder nachvollziehbar ist.

Insgesamt haben sich von 2005 bis heute rund 17.278 Kinder an den Kinderversammlungen beteiligt. Des Weiteren haben sie 1.477 Anträge an die Stadtverwaltung formuliert.

Die Mädchen und Jungen nutzen diese Gelegenheit, um Forderungen und Anregungen u.a. zu Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, zur Verkehrssituation, zur Sauberkeit des öffentlichen Raums, zur Infrastruktur des Stadtteils, zu Schulen und Einrichtungen sowie zum Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu äußern. Viele Anträge könnten positiv bearbeitet und im Sinne der jungen Menschen umgesetzt werden. Der Statistik, welche seit 2005 vorliegt, ist zu entnehmen, dass von den 1.477 Anträgen nur 453 nicht im Sinne der Kinder behandelt werden konnten. Aber auch wenn die Kinder manchmal ein „Nein“ zu ihrem Antrag hören mussten oder heute hören, werden sie durch dieses Verfahren als Expertinnen und Experten in ihren Lebenswelten ernstgenommen. Kinderversammlungen fördern so demokratische Bildungsprozesse, ermöglichen soziales Lernen und Selbstwirksamkeitserfahrungen.

Alle Kinderversammlungen werden von den Mitgliedern der Kinderkommission begleitet, und bei der Bürgerversammlung am Abend berichtet die Vorsitzende der Kinderkommission über die Kinderversammlung. So konnte und kann gut sichergestellt werden, dass auch die Bürger/-innen im jeweiligen Stadtteil gut über die Anliegen der Kinder informiert werden. Auch der ehemalige Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly und der heutige Oberbürgermeister Marcus König waren und sind regelmäßige Zuhörer bei den Kinderversammlungen.

Für weitere Informationen wird auf die regelmäßige Berichterstattung zu den Nürnberger Kinderversammlungen, zuletzt im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss am 30.06.2022, verwiesen.

3. Die Straße der Kinderrechte von 2005 bis heute

Die Straße der Kinderrechte im Nürnberger Stadtpark wurde 2005 mit Beteiligung vieler Kinder und Jugendlicher ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit haben unterschiedlichste Gruppen wie z. B. Kinder aus dem Hort Hegelstraße, dem Kinder- und Jugendhaus Bertha und aus der Heilpädagogischen Tagesstätte der Lebenshilfe, eine Jugendgruppe der Falken aus dem Ortverband Maxfeld oder auch Schüler/-innen der Berufsschule 11 gemeinsam mit den Künstlerinnen Ursula Rössner, Eva Mandok und dem Künstler Jürgen Eckart, Fachfirmen sowie dem Jugendamt und dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum an diesem Projekt gearbeitet und mitgewirkt.

Im Juli 2022 konnte die Straße der Kinderrechte nach 17 Projektjahren abgeschlossen werden. Zwischenzeitlich stehen die zehn wichtigsten Kinderrechte im Nürnberger Stadtpark. Es ist gemeinsam mit vielen Sponsoren aus der Stadtgesellschaft gelungen, die Kinderrechte als sichtbares, begreifbares und bespielbares Statement über bespielbare Skulpturen im öffentlichen Raum zu verankern. Seit dem Projektabschluss gibt es auch elf Videos in Gebärdensprache und eine App für Menschen mit Sehbehinderung zur Straße der Kinderrechte und den Inhalten der UN- Kinderrechtskonvention.

Die Straße der Kinderrechte und die Arbeit der Kinderkommission ist über die Stadtgrenzen hinweg im gesamten Bundesgebiet anerkannt und stößt auf große Anerkennung. So erhielt die Kinderkommission im Jahr 2015 zum Beispiel auch stellvertretend für alle Kinder den 2. Platz beim Mosaik-Jugendpreis „Mit Vielfalt gegen Rassismus“ für die neunte Station, welche den Artikel 22 „Flüchtlingskinder“ abbildet.

Es ist zu unterstreichen, dass die Straße der Kinderrechte nur durch engagiertes und beherztes Handeln vieler Akteure und großzügige monetäre Unterstützung von Spendern und Stiftungen über 17 Jahre hinweg entstehen konnte.

Weiterführende Information, inklusive einem digitalen Spaziergang, können unter Straße der Kinderrechte im Nürnberger Stadtpark - Kinder und Jugendliche in Nürnberg (nuernberg.de) abgerufen werden.

4. Ein Blick auf weitere Aufgabenfelder der Kinderkommission

Neben der Straße der Kinderrechte und den Nürnberger Kinderversammlungen kann sich die Kinderkommission noch für vielfältige weitere Formate verantwortlich zeichnen. Beispielhaft erschien z. B. im Mai 2019 das Positionspapier „Freiräume für Kinder“. Inhalt dieses Papiers waren unterschiedlichste Positionen zu den Lebenswelten der Kinder. Denn diese haben sich in den vergangenen Jahren stetig verändert, was wiederrum beobachtbare Auswirkungen auf die Freiräume der Zielgruppe hat. Die Mitglieder der Kinderkommission haben in diesem Papier diesem Umstand genauer erörtert. Unter anderem betrachteten sie Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern, Freiräumen im Freizeitbereich und haben sich zu Freiräumen in der Jugendhilfe und Schule positioniert. Das Papier hatte keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es sollte vielmehr zum Nachdenken und diskutieren anregen.

Zeitgleich wurde auch eine Kinderbefragung zu diesem Themenkomplex durchgeführt. Ziel war es, direkt von den Kindern erfahren zu können, was diese unter dem Begriff „Freiraum“ verstehen und was für sie die wichtigsten Freiräume sind. Zusammenfassend fiel hier auf, dass es Kindern manchmal schwerfällt, Worte, die für Erwachsene geläufig sind, mit Leben zu füllen. Sie benutzen für sich nicht den Begriff Freiraum, sondern Umschreibungen wie „da bin ich gerne“ oder „damit fühle ich mich wohl“. So haben die Ansichten der Kinder die Positionen der Erwachsenen über

die Befragung bereichert. So mancher Ort oder Aktivität (z.B. Spielplatz, Hort, Mediennutzung) wurde von den Kindern als besonders wichtig hervorgehoben. Das Papier und die Befragung haben auf der Bundesebene große Anerkennung erlebt. Sie wurden von den Stadträtinnen Helmine Buchsbaum und Andrea Bielmeier 2020 beim Bundesnetzwerk für Kinder- und Jugendbeteiligung vorgestellt.

Des Weiteren gab es in den letzten Jahren zwei Filmprojekte unter der Federführung der Kinderkommission: Unter Beteiligung von Kindern wurde zunächst der Filmbeitrag „Armut raus aus meinem Haus“ erarbeitet und entwickelt. Kinder und Jugendliche hatten hierbei die Möglichkeit, ihre Meinungen, Sichtweisen und Ideen zu den Themen „Armut und Glück“ zum Ausdruck zu bringen. Der Beitrag wurde beim 16. Fachkongress des Bündnisses für Familie im Jahr 2017, welcher die Lebenssituationen von Familien, Kindern und Jugendlichen, die von Armut betroffen sind, im Blick hatte, gezeigt. Die Selbstauskünfte der Kinder und Jugendlichen konnten hier gewinnbringend dem anwesenden Fachpublikum präsentiert werden und haben den Fachdiskurs sehr bereichert. Der Film kann unter Kinderkommission der Stadt Nürnberg - Jugendamt der Stadt Nürnberg (nuernberg.de) angeschaut werden.

Ein weiterer Filmbeitrag wurde in den Jahren 2018 und 2019 mit den Schülerinnen und Schülern einer vierten Klasse an der Gretel-Bergmann-Schule gestaltet. Über ein halbes Jahr haben die Schüler/-innen mit fachlicher Begleitung des Medienzentrums Parabol, der Kinderkommission und ihrer Lehrkraft das Drehbuch für den Film „Sag Deine Meinung, Deine Meinung zählt“ geschrieben. Der Film betont die Wichtigkeit von Kinderrechten und stellt die Beteiligungsmöglichkeiten auf den Nürnberger Kinderversammlung vor. Der Film wurde im Anschluss vor jeder Kinderversammlung als Informationsmaterial an alle Schulen und Einrichtungen verschickt. Im Schulbereich wird der Beitrag der Kinder mit einer praktischen Unterrichtseinheit im Bereich der Lehrerfortbildung/Politische Bildung versehen. Ergänzend ist der Film auch beim Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) hinterlegt worden.

Immer wieder ist die Kinderkommission auch mit Informationsständen auf Veranstaltungen des Jugendamtes, des Menschenrechtsbüros und mit anderen Akteuren in der Stadt zu den Kinderrechten vertreten. Mit Hilfe von vielfältigen und sehr ansprechenden Materialien können Fachkräfte, Multiplikator/-innen, Bürgerinnen und Bürger jeden Alters die Kinderrechte kennenlernen und deren Bedeutung erfahren.

Während der Pandemie war die Kinderkommission ebenfalls nicht untätig, und so entstand über eine große Fragebogenaktion die Broschüre „Deine Stadt, Meine Stadt, Unsere Stadt“. Anhand von vier Leitfragen haben die Kinder per Fragebogen oder auch mit Bildern mitgeteilt, was sie im Jahr 2020 am meisten vermisst haben, was ihnen in Nürnberg besonders gut gefällt, was sie einem Freund, einer Freundin in der Stadt zeigen würden und was die Stadt Nürnberg aus ihrer Sicht besser machen könnte. Neben der Broschüre gibt es hierzu auch eine Wanderausstellung, welche kostenfrei von Schulen oder Kindertagesstätten entliehen werden kann. Die Broschüre kann unter Meine Stadt Deine Stadt - Broschüre (nuernberg.de) eingesehen werden.

Aktuell gibt es eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Klinikum Nürnberg zur Kinderbeteiligung am Neubau der Kinderklinik. Der Startschuss im Jahr 2020 ist trotz der Gesundheitskrise sehr erfolgreich gelungen. Auch hier sind die Kinder einer Einladung zum Mitmachen gefolgt und haben mit fast 2.800 Einzelnennungen facettenreich und sehr detailliert beschrieben, was eine neue Kinderklinik benötigt, damit Kinder sich dort wohlfühlen und ein ganzheitlicher Gesundungsprozess angeregt werden kann. Im Prozess haben die Kinder auch zwei Filmprojekte eingesandt,

um ihr Expertenwissen mitzuteilen. Alle Erwachsenen, welche diese Filme bisher gesehen haben, waren von den Vorschlägen und Gedanken der Kinder sehr beeindruckt. Im Sinne der Kinderrechte gab es hier auch von einem Jungen einen ganz deutlichen Hinweis: „Wenn ich krank bin, möchte ich, dass die Ärzte nicht nur mit meinen Eltern sprechen. Denn es geht um meine Gesundheit. Ich habe ein Recht zu hören, wie es um meine Gesundheit steht.“ Im Jahr 2023 wird die Kinderbeteiligung weiter fortgeführt. In den Pfingstferien gibt es eine Reise für Kinderexpertinnen und -experten nach Stuttgart, um eine der größten Kinderkliniken in Deutschland zu besuchen. Im Anschluss an die Reise werden die Kinderexpertinnen und -experten ihre Eindrücke und Empfehlungen für Nürnberg mitteilen und sich dann im Nürnberger Tiergarten von der Reise erholen.

Auch ist noch die Servicefunktion der Geschäftsführung der Kinderkommission erwähnenswert. Sie versorgt viele Kooperationspartner/-innen mit Material zu den Kinderrechten. Es werden Projekte, Fortbildungen und Beratungseinheiten für Einrichtungen angeboten.

All diese Aufgaben gelingen in dieser hohen Qualität, da das Gremium durch die langjährige Tätigkeit auf stabile und tragfähige Netzwerke innerhalb der Stadt Nürnberg, aber auch auf der Landes- und der Bundesebene zurückgreifen kann und sehr engagiert von der Geschäftsführung im Jugendamt begleitet wird. Daher an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Mitglieder der Kinderkommission mit ihren Partnerinnen und Partnern in den Organisationen und an alle Netzwerkpartner/-innen, welche die Kinderkommission die letzten drei Jahrzehnte tatkräftig begleitet und unterstützt haben.

5. Das „Besondere Jahr der Kinderkommission“

Auch im Jubiläumsjahr wird es in gewohnter Qualität Kinderversammlungen, Vorträge, Fortbildungen und Beteiligungsprojekte geben. Für diesen besonderen Anlass hat die Kinderkommission aber auch zusätzliche Angebote geplant.

Los geht es in das „Besondere Jahr der Kinderkommission“ am 11. Mai 2023 um 15 Uhr mit einer Fachtagung inkl. Podiumsdiskussion im Heilig-Geist-Saal. Gemeinsam mit Prof. Dr. Maywald, Experte für Kinderrechte und Kinderschutz, Claudia Kittel, Vorsitzende der Sachverständigenkommission der kinderfreundlichen Kommune und Leiterin der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte/Abteilung UN-Kinderrechtskonvention und Gästen aus Nürnberg soll ein Blick auf die „Kinderrechte in Deutschland und die Kinderrechte in Nürnberg“ geworfen werden. Denn die Bundesebene, als auch die kommunale Ebene, kann für sich festhalten: „Es wurde viel erreicht und es bleibt weiterhin viel zu tun!“

Auch besondere Formate für Kinder sind 2023 in Planung. Es werden z. B. verschiedene Workshops für unterschiedliche Altersgruppen in Kooperation mit dem Theater Mumpitz angeboten. Es wird Workshops für die erste Klasse mit der Überschrift „Mut-ich“ geben, für die dritten bis zehnten Klassen mit der Überschrift „Klassenpower“, und die vierten bis siebten Jahrgangsstufen können sich mit der Fragestellung: „Was bleibt!? Nachhaltigkeit“ auseinandersetzen.

Des Weiteren werden unterschiedliche Anliegen von Kindern in Kooperation mit Graffitikünstlern bearbeitet. Zum Beispiel war es den Kindern aus der Siedlerschule bei einer Kinderversammlung ein ganz wichtiges Anliegen, darauf hinzuweisen, dass manche Graffitis mehr „Schmierereien als Kunst“ sind und zeitgleich wollten sie aber auch wissen, wie das mit den Graffitis überhaupt geht. Hier löst die Kinderkommission nun ihr Versprechen ein, dass es hierfür ein Projekt an der Schule

geben wird. Ein weiterer Workshop, an dem sich die Schülersprecher/-innen beteiligen können, soll sich thematisch mit dem Begriff „Gewalt“ auseinandersetzen. Auch hier darf man bereits jetzt auf die künstlerischen Ergebnisse neugierig sein.

Und am Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November wird es ein großes Fest für Kinder im Historischen Rathaussaal geben. Dieses Fest wird von den Spielmobilen der Stadt Nürnberg und der Dreigroschenmusik vom Theater Mummpitz, welche in der Coronazeit entstanden ist, unterstützt.

6. Fazit

Die Nürnberger Kinderkommission setzt sich für die Kinder- und Beteiligungsrechte sowie deren Achtung und Umsetzung ein. Sie verschafft Kindern auf den Kinderversammlungen und auch bei anderen Gelegenheiten Gehör und vertritt die Interessen der Kinder auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus hat die Kinderkommission die Aufgabe, alle Akteure der Stadtgesellschaft beim Vollzug des sogenannten „Paradigmenwechsels“ zu unterstützen und diese bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als „Pflichtenträger“ im Interesse der Kinder zu begleiten. Hier bleibt es nicht aus, im Interesse der Kinder mit Konflikten und Spannungsfeldern konstruktiv und zum Wohl der Kinder umzugehen. Die Kinderkommission ist über die letzten dreißig Jahre nicht müde geworden, ihren Auftrag hartnäckig und manchmal auch kontinuierlich wiederholend zu vertreten. Die Rechte der Kinder müssen alle, ob Politik, Eltern oder Fachkräfte, kennen und zu deren Verwirklichung und Umsetzung aktiv beitragen. Das Wirken der Kinderkommission auf der Handlungsebene hat über die Jahre viel Beachtung in Nürnberg, im gesamten Bundesgebiet und über die Bundesgrenzen hinaus erlebt. Was das ehrenamtliche Gremium einerseits mit Stolz erfüllt und anderseits auch in manch schwierigen Zeiten weiterhin nachdrücklich am Auftrag festhalten lässt.

Abschließend möchte sich die Kinderkommission bei allen Mitstreiter/-innen für ihren hartnäckigen und engagierten Einsatz für die Rechte der Kinder bedanken und hier noch einmal zur Auftaktveranstaltung im Jubiläumsjahr am Donnerstag, 11. Mai 2023, im Heilig-Geist-Saal um 15 Uhr sehr herzlich einladen.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.04.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderechtskonvention ist für alle Gesellschafts- und Arbeitsfelder rechtlich vorgegeben. In Kindertageseinrichtungen sind diese Rechte handlungsleitend. Um diesem gesetzlichen Auftrag angemessen und im ausreichenden Maße für die städtischen Kindertageseinrichtungen nachkommen zu können, ist die Weiterentwicklung des inklusiven Betreuungsangebots in den kommenden Jahren zwingend geboten. In einem zweijährigen Pilotversuch sollen drei Horte an Förderzentren zu integrativen Horten weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse dieses Pilotversuchs sollen als Grundlage für ein übertragbares Konzept verwendet, um das inklusive Betreuungsangebot sukzessive und bedarfsorientiert auszuweiten.

Bezug zum Orientierungsrahmen der Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 113.000 € Folgekosten 113.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 113.000 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten können durch Umstrukturierungen innerhalb des Budgets gegenfinanziert werden (siehe Sachverhalt)

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die notwendigen Stellenkapazitäten im Umfang von 1,5 VK werden vorab zum September 2023 mit entsprechender Deckung bereitgestellt.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Weiterentwicklungsprozess wurde gezielt die Vielfalt in den städtischen Kindertageseinrichtungen berücksichtigt und die Veränderungen in der Lebenswelt von Kindern und deren Familien.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Konzept „Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten“ in Nürnberg und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend in einem Pilotversuch zum Haushalt 2024 umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mittel anzumelden. Die notwendigen Stellenkapazitäten im Umfang von 1,5 VK werden vorab zum September 2023 mit entsprechender Deckung bereitgestellt. Die Prüfung der Stellenschaffung erfolgt im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens. Dem Jugendhilfeausschuss wird nach Umsetzung und Erprobung in der Pilotphase ein Bericht mit Konzept zur Übertragbarkeit auf weitere Standorte vorgelegt.

Entscheidungsvorlage:

Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten

1. Ausgangslage

Jedes Kind hat ein Recht auf inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Gewährleistung dieses Rechts leitet sich sowohl aus der UN-Behindertenrechtskonvention als auch aus der UN-Kinderechtskonvention ab und ist damit auch für alle Gesellschafts- und Arbeitsfelder verbindlich. In Kindertageseinrichtungen sind diese Rechte zwischenzeitlich handlungsleitend, auch wenn die Umsetzung in den jeweiligen Kitas noch unterschiedlich ausgeprägt ist. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass das Thema Inklusion fester Bestandteil der pädagogischen Konzeptionen und damit auch fester Bestandteil des pädagogischen Auftrags ist. Mit dem im Jahr 2021 neu in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wird dieser Auftrag nochmals durch den Bundesgesetzgeber dahingehend konkretisiert, dass insbesondere Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Unterstützungsbedarfen gestärkt werden und die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe fest verankert wird. Für das Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung wird konkret die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung benannt, indem unter anderem die beteiligten Leistungsträger enger und verbindlicher zusammenarbeiten und betroffene Kinder und deren Familien verbindlich beraten und unterstützt werden.1

Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft nehmen ihren gesetzlichen und pädagogischen Auftrag zur Inklusion als verbrieftes Recht eines jeden Kindes bereits seit vielen Jahren wahr. Jedoch lassen sich für eine flächendeckende und umfassende Umsetzung der inklusiven Leitgedanken nach wie vor verschiedene Herausforderungen identifizieren, die einer differenzierten Analyse unterzogen werden müssen. Nur so können die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine prozesshafte Umsetzung des Auftrags möglich gemacht werden.

Aus Sicht der städtischen Kindertageseinrichtungen lassen sich folgende Herausforderungen benennen:

 Steigende Förderbedarfe Die Förderbedarfe der Kinder sind in den letzten Jahren nicht nur deutlich angestiegen,2 sondern viel diverser - egal ob im sozial-emotionalen, im motorischen oder im kognitiven Bereich – und vielschichtiger geworden, auch bedingt durch die Ausgangslage der jeweiligen Familien. Die Teilhabeeinschränkungen ergeben sich meist durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren. Entsprechend können auch aus pädagogischer Sicht keine einfachen Antworten gegeben bzw. müssen höchst individuelle Förderangebote im Kita-Alltag gemacht werden. Vielfach fühlen sich die Fachkräfte stark gefordert, gerade auch, weil aggressives Verhalten aufseiten der Kinder keine Seltenheit mehr ist. Eine stringente Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans in großen Gruppensettings wird den Kindern mit ihren unterschiedlichsten Bedarfen nicht gerecht. Und die Pandemiefolgen für die Kinder (und ihre Familien) werden gerade erst Stück für Stück sichtbar und stellen alle Einrichtungsarten vor weitere Herausforderungen. Dennoch ist das Engagement der Fachkräfte weiterhin spürbar hoch, da es sowohl der von den städtischen Kitas praktizierten Lebensweltorientierung3 entspricht als auch ein wichtiges Kinderrecht ist, unabhängig von der individuellen Lebenssituation gemeinsam in der Kita aufzuwachsen. Daher hat die inklusive Kita-Betreuung nochmals an Bedeutung zugenommen.

1 siehe: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860 2 vgl. Destatis Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung 2009-2019 3 Prinzip Inklusion

 Steigende Nachfrage Zunehmend mehr Eltern suchen heute für ihre Kinder mit besonderen Förderbedarfen gezielt nach einem wohnortnahen Platz, bevorzugt auch in einer Regeleinrichtung. Dieser Wunsch ist überaus berechtigt, Kitas sind aber nicht immer räumlich, personell bzw. konzeptionell darauf vorbereitet. Mit Einführung des Kita-Portals hat sich die Situation nochmals verändert, da die Kinder bzw. Familien zum Teil „ungesehen“ aufgenommen werden auf Basis der für die städtischen Kitas geltenden Satzungskriterien. Nachdem ein entsprechender Unterstützungsbedarf nicht verpflichtend bei der Anmeldung angegeben werden muss, werden diese Bedarfe erst während der Eingewöhnung oder später erkannt, was zur Folge hat, dass der Antrag für entsprechende Maßnahmen durch Fachdienste erst sehr zeitverzögert geprüft, beantragt und realisiert werden kann. Dies führt immer häufiger zu längeren und belastenden Situationen, sowohl für die Teams wie auch die Kinder und deren Familien selbst. Aufgrund der fehlenden Steuerungsmöglichkeit städtischer Kitas beim Zugang von Kindern mit besonderen Unterstützungsbedarfen häufen sich in einzelnen städtischen Kitas auch Kinder mit Inklusionsbedarf, was, wie bereits beschrieben, zur Überforderung der Teams und einer gesamten Kindgruppe führen kann. Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe übernehmen die städtischen Kindertageseinrichtungen als letztes Auffangnetz auch regelmäßig Kinder, die in anderen Einrichtungen nicht gehalten werden können.

 Diversität der Förderbedarfe Die Entwicklungsstände der Kinder sind zunehmend weniger in bestimmte Kategorien einzuordnen und die Förderangebote entsprechend zu clustern, da viele Kinder multiple (Entwicklungs-) Einschränkungen zeigen. Dazu kommt, dass oftmals grundlegende sprachliche und sozial-emotionale Kompetenzen noch nicht altersgerecht ausgereift sind, was den Zugang zu den Kindern und ihren Familien und die Einbettung spezieller Angebote in den pädagogischen Alltag erschwert. Und die vorhandenen Räumlichkeiten und Strukturen schränken die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten nochmals ein - bspw. zu wenig Räume für Kleingruppenarbeit oder fehlende großzügige Turnräume / Außenspielflächen für die notwendige Bewegungsförderung. Im Arbeitsfeld sind viele junge bzw. frisch ausgebildete Fachkräfte mit noch wenig praktischer Erfahrung tätig und durch Fluktuation in den Teams bleibt das Wissen zum Erkennen und der Umgang mit individuellen Förderbedarfen oftmals nicht nachhaltig erhalten. Und die Einpassung in die jeweilige Arbeitsstruktur der Einrichtung unter Berücksichtigung der Bedarfe der Regelkinder erfordert immer wieder neu hohe Flexibilität und personelle Ressourcen („kein Schema F oder wie gehabt“).

 Fehlende Kapazitäten für Beratung und Diagnostik Für die meisten Eltern und auch Fachkräfte ist die Vielzahl an Anlaufstellen und Kostenträgern kaum überschaubar. In der Beratung und Abstimmung mit den Eltern erschweren oft auch Sprachbarrieren und unterschiedliche Wissensstände über das hiesige Bildungs- und Fördersystem die zielgerichtete Einleitung notwendiger Fördermaßnahmen. Die in Nürnberg vorhandenen Lotsenstellen wie bspw. der Fachdienst Inklusion oder ZEBBEK haben zwar gute Ratgeberbroschüren und Infomaterialien, aber nur begrenzte personelle Ressourcen. Viele ärztliche Diagnosestellen haben lange Wartelisten, so dass über Monate keine weiterführenden Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können. In dieser Zeit können die Kinder nicht angemessen in ihrer Entwicklung gefördert werden, was letztendlich gerade in dieser Altersspanne nicht hinnehmbar ist.

 Steigende heilpädagogische Bedarfe Bisher kommen in städtischen Kitas heilpädagogische Fachdienste nur als externe Fachkräften für Einzelintegrationen stundenweise zum Einsatz, die von den Kitas dafür beauftragt werden. Auch hier ist der Fachkraftmangel spürbar, und es dauert nach einer positiven Verbescheidung immer länger, bis die Kita mit viel Aufwand einen entsprechenden Fachdienst für das Kind findet, so dass noch mehr wertvolle Zeit in der Entwicklung verstreicht, bis eine gezielte Förderung beginnen kann. Ein eigener heilpädagogischer Fachdienst konnte bisher nicht realisiert werden, obwohl die Anzahl der integrativen städtischen Kitas in den letzten Jahren ausgebaut werden konnte. Das Jugendamt hat bereits seit mehreren Jahren die Ausschreibungen in städtischen Kitas auch für staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen bzw. vergleichbare Qualifikationen geöffnet. Bisher ist aber die Resonanz sehr gering, was unter anderem auf die bisher von der Stadt angebotenen Eingruppierung analog der Erzieherinnen/Erzieher zurückzuführen ist. Andere kommunale wie auch freie Träger gewähren für diese Qualifikation TVÖD SuE 11b oder SuE 12. Dabei ist es für alle Beteiligten – Kinder, Familien und Fachkräfte – wichtig,

dass neben der klassischen Erzieherqualifikation weitere Professionen direkt vor Ort im Sinne multiprofessioneller Teams tätig sind, um schneller und individueller auf die Bedarfe reagieren zu können.

Die inklusive Betreuung in städtischen Kitas konnte durchaus in den vergangenen Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Die genannten Herausforderungen zeigen aber auch, wo Handlungsbedarfe bestehen. Einerseits um den Auftrag, der sich aus dem KJSG für die Kinderbetreuung ableitet, in den kommenden Jahren erfüllen zu können. Anderseits, um bisherige Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung möglichst wohnortnah und im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe sicherstellen zu können. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, die städtischen Kindertageseinrichtungen nicht nur gleichermaßen für alle Kinder zu öffnen, sondern auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass die individuellen Unterstützungsbedarfe der Kinder vor Ort auch gewährleistet werden können. Vorrangiger Handlungsbedarf wird schon seit längerer Zeit bei den bisher integrativ arbeitenden Horten an Förderzentren gesehen. Deswegen soll nun im ersten Schritt das bisherige Angebot der Horte an Förderzentren überprüft und so weiterentwickelt werden, dass sie dem inklusiven Leitgedanken entsprechen.

2. Bestandsaufnahme inklusiver Betreuung in städtischen Einrichtungen

Der städtische Träger betreibt aktuell 133 Kitas mit rund 10.200 Plätzen, davon acht Horte an Förderzentren mit rund 370 Plätzen. Knapp 1,5 Prozent der vorhandenen Gesamtplätze wurden im Jahr 2022 von Kindern mit Behinderung bzw. einer drohenden Behinderung besucht. Die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zum Stand Dezember 2022 waren es 143 Kinder, im Vergleich dazu lag die Anzahl der Kinder im 2015 bei 71.

Für inklusive Betreuungsangebote wird unterschieden zwischen sogenannten Kitas mit Einzelintegrationsplätzen und den ausgewiesenen integrativen Kindertageseinrichtungen. Integrative Kindertagesbetreuung betreuen laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz regelmäßig mehr als drei Kinder mit besonderen Förderbedarf, die maximale Obergrenze liegt bei einem Drittel von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern. In den Regeleinrichtungen können pauschal immer zwei Kinder mit Inklusionsbedarf betreut werden, ab dem dritten Kind ist laut Vorgabe der Regierung ein Platz pro integrativem Kind freizuhalten4, indem ein freier Platz nicht belegt wird. Für die integrativen Kindertageseinrichtungen gibt es eine Festlegung in der jeweiligen Betriebserlaubnis zur maximalen Anzahl der integrativen Plätze sowie eine Regelung zur etwaigen Zweifachbelegung von Plätzen.

Aufgrund der dauerhaften Nachfrage nach inklusiven Betreuungsplätzen haben sich verschiedene städtische Kitas zu integrativen Kitas bzw. Kitas mit einem festen Inklusionsangebot weiterentwickelt. Bei integrativen Kitas ist dafür eine Anpassung der Einrichtungskonzeption notwendig, um der inklusiven Betreuung auch einen entsprechenden pädagogischen Rahmen zu geben. Aktuell gibt es 12 städtische Kindertageseinrichtungen, die laut Betriebserlaubnis regelmäßig mehr als zwei inklusive Plätze anbieten. Bei den Kitas mit Einzelintegrationsplätzen liegt die Anzahl der Einrichtungen an der jeweiligen Nachfrage vor Ort, im Jahr 2022 waren es 43 Kindertageseinrichtungen. Eine Besonderheit im Bereich der inklusiven Betreuung stellen die sogenannten Horte an Förderzentren dar.

3. Das Konzept der „Horte an Förderzentren“

Das Jugendamt betreibt seit vielen Jahren direkt in Förderzentren bzw. in der näheren Umgebung von Förderschulen ein eigenes Hortformat unter der Bezeichnung „Horte an Förderzentren“5. Diese acht Förderhorte bieten ihre Plätze vorrangig Kindern aus Förderzentren6 an. In der Übersicht finden sich die Standorte mit der jeweiligen Platzzahl und dem Einzugsgebiet:

4 das jeweilige Kind belegt zwei Plätze 5 Ursprünglich: Horte für individuelle Lernförderung 6 Städtische Vorgabe: Mehr als 50 Prozent der Kinder besuchen ein Förderzentrum

Standort Stadtteil Platzzahl Einzugsgebiet
Fürther Straße 18 Gostenhof 37 Förderzentrum An der Bärenschanze, Siel-
straße sowie Grundschule Knauerstraße und
Reutersbrunnenschule
Galgenhofstr. 14 Galgenhof 33 Förderzentrum Jean-Paul-Platz und Glogauer
Schule sowie Grundschule Wiesen- und Ko-
pernikus Schule.
Glogauer Str. 277 Langwasser 25 Förderzentrum Glogauer Straße sowie Grund-
schule Astrid-Lindgren-Schule
Hinterhofstr. 52 Eibach 72 Förderzentrum Eva-Seligmann und Grund-
schule Helene-von-Forster-Schule
Schafhofstr. 27 Schafhof 54 Förderzentrum Paul-Moor-Schule
Sielstraße 15 Bärenschanze 33 Förderzentrum An der Bärenschanze (Siel-
straße)
Sperberstr. 135 Hummelstein 36 Förderzentrum Jean-Paul-Platz
Rothenburger Str. Gostenhof 82 Förderzentrum An der Bärenschanze und
Grundschule Knauerstraße

Das ursprüngliche Konzept sieht eine Durchmischung von Förder- und Regelkindern vor, jedoch hängt dies stark vom Standort und der Gesamtversorgung im Schulsprengel mit Regelhortplätzen ab. Wenn eine Regelschule in fußläufiger Nähe liegt, dann wird der Förderhort auch von Regelkindern mit genutzt. Insgesamt gibt es eine Durchmischung von Regel- und Förderkindern nur im sehr geringen Umfang.

Die Horte an Förderzentren haben einen Soll-Anstellungsschlüssel von 1 : 8,0, in Regelhorten liegt der Schlüssel zwischen 1 : 10,0 und 1 : 10,5. Dieser den Kinderkrippen vergleichbare Anstellungsschlüssel begründet sich mit den besonderen Förderbedarfen der Kinder, die vorwiegend im sozialen und emotionalen Bereich liegen, häufig auch im kognitiven und lernpraktischen Kompetenzbereich sowie in der unzureichenden Sprach- und Ausdrucksfähigkeit. Die daraus resultierende intensive Arbeit an den grundlegenden Basiskompetenzen und die Sicherung der Beziehungen sind deutlich anspruchsvoller und personalintensiver als in Regeleinrichtungen. In den vergangenen Jahren ist auch zu beobachten, dass die Anzahl der Kinder mit psychischen Störungen wie beispielsweise Autismus sowie weiteren seelischen Behinderungen bzw. ausgeprägten Verhaltensstörungen wächst.

In Regeleinrichtungen erhalten Kinder mit besonderem Förderbedarf eine zusätzliche Förderung durch die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5, nach entsprechender Antragstellung beim Bezirk Mittelfranken bzw. beim Jugendamt. Damit steigt auch automatisch die Personalausstattung, je nach Anzahl der Kinder mit dem Faktor 4,5. Anträge auf Einzelintegration werden vom Allgemeinen Sozialdienst oder vom Bezirk Mittelfranken als Einzelfall geprüft. Diese gesetzliche Möglichkeit wurde bisher für die Horte an Förderzentren mit Verweis auf die bessere Personalgrundausstattung nicht regelhaft in Anspruch genommen. Nur wenn eine externe Fachdienstleistung auf Basis entsprechender Gutachten angeraten ist, wird auch das entsprechende Fachdienststundenkontingent durch einen heil- oder sonderpädagogischen Dienst bewilligt und der besondere Gewichtungsfaktor von 4,5 für die Einrichtung gewährt. Diese Antragsstellungen haben in den letzten Jahren sukzessive zugenommen, aufgrund einer steigenden Anzahl an ausgeprägten individuellen Unterstützungsbedarfen. So lag die Anzahl der genehmigten Anträge im Jahr 2015 bei 11, im Jahr 2022 waren es bereits 22 Fälle.

Das aus dem Jahr 2007 stammende Konzept der städtischen Horte an Förderzentren bedarf dringend einer Weiterentwicklung bzw. Neukonzipierung, um den inklusiven Ansatz und Anspruch der Kinder und deren Familien auch erfolgreich umsetzen zu können. Als „Gelingensbedingungen zur Umsetzung von Inklusion in Tageseinrichtungen für Schulkindern“8 benennt das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) folgende vier Aspekte: 1. Rahmenbedingungen schaffen, 2. Kooperative Prozesse im interdisziplinären Team leben,

7 Ersatzneubau ab September 2023 mit 54 Plätzen 8 IFP-Projektbericht 34/2019, Staatsinstitut für Frühpädagogik München

  1. Kooperationen im Umfeld pflegen und 4. Strukturelle Barrieren überwinden.

Die unter 1. genannten Rahmenbedingungen beziehen sich nicht nur auf die räumlichen barrierefreien Gegebenheiten, sondern benennen auch interdisziplinäre Teams und Heilpädagogische Fachdienste, um die unter 2. und 3. benannten Prozesse unterstützen und fördern zu können. Als strukturelle Barrieren werden zum Beispiel die Verfahren zur Antragstellung auf Eingliederungshilfe benannt, wie auch die fehlende dauerhafte Anstellung von Inklusionsfachkräften. Für die Neukonzipierung der städtischen Förderhorte sind die vier im IFP genannten Aspekte zu berücksichtigen9.

  1. Konkretisierung der Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des bisherigen Angebots und um die gesetzlichen Vorgaben und gesellschaftlichen Erwartungen an eine inklusive Pädagogik und Arbeitsweise erfüllen zu können, braucht es gezielte fachliche und strukturelle Anpassungen.

4.1 Fachliche Eckpfeiler eines inklusiven Konzeptes

Bestandteil der im Mai 2022 neu vorgelegten Rahmenkonzeption für städtische Kindertageseinrichtungen ist eine Pädagogik der Vielfalt und Inklusion. Allen Kindern eines Stadtteils soll das gemeinsame und gleichberechtigte Aufwachsen ermöglicht werden, und die Einrichtungen fördern die soziale Teilhabe für alle Kinder und Familien. Unterschiedlichkeit soll nicht als Problem gesehen zu werden, sondern ist eine Normalität in unseren Einrichtungen. Um sich diesem Anspruch prozesshaft zu nähern, müssen die bisher praktizierten Integrationsbestrebungen konsequent im Sinne des Inklusiven Ansatzes weiterentwickelt werden: Angestrebt ist ein Konzept zur „Überwindung von Benachteiligung und Diskriminierung im Bildungssystem aufgrund von individuellen Zuschreibungen oder Merkmalen zugunsten einer Orientierung an den Ressourcen eines jeden Kindes“10. Ziele eines solchen Konzeptes und der damit praktizierten Pädagogik sind Chancengleichheit, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Daraus ergibt sich als konkretes übergeordnetes Ziel: Kinder werden unabhängig ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, kulturellen und sozial-emotionalen Voraussetzungen miteinander gebildet, erzogen und betreut.

Für die Weiterentwicklung und Neukonzipierung der Horte an Förderzentren sind folgende fachliche Eckpfeiler für eine inklusive Pädagogik Voraussetzung:

 Pädagogik der Vielfalt Eine vielfältige Pädagogik wird unter folgenden Bedingungen möglich:  Arbeitsweise gemäß der Strukturierten Offenheit und damit pädagogisch unteilbare Gruppen bzw. Settings  Gezielte Öffnung der Horte für den Stadtteil und für Regelkinder, ggf. Partnerhorte für Ferienfahrten und Ferienbetreuung  Analyse der individuellen Bedürfnisse aller Kinder, die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf darf höchstens ein Drittel betragen  Einrichtungskonzeption mit folgenden pädagogischen Schwerpunkten: Kinderrechte und Partizipation sowie gezielte Bewegungsförderung bzw. -angebote (ggf. Kooperation mit Sportvereinen)  Die Einrichtung verfügt über eine partizipative Förderplanung, bspw. im Sinne von marte meo11 (Video-Interaktionsanalyse) sowie Methoden zur Förderung inklusiver Spiel- und Lernsituationen, zum Beispiel Peer-Interaktion, auch für Hausaufgaben.

 Kooperation von Heil- und Hortpädagogik Inklusive Einrichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass therapeutische Aspekte zur Förderung der Kinder fest und verbindlich im Alltag der Einrichtung integriert sind. Bisher gibt es in städtischen Einrichtungen nur einen stundenweisen heilpädagogischen Fachdienst für kindbezogene Fördereinheiten.

9 siehe Punkt 4 10 Aus Vielfalt und Inklusion, Dörte Weltzien und Timm Albers 11 https://www.martemeo.com/de/

Durch einen eigenen Fachdienst erhalten nicht nur die Kinder eine anlassbezogene wie auch alltagsbezogene wirkungsvolle Förderung und Unterstützung, sondern das gesamte Team wie auch die Elternschaft profitieren davon. Insgesamt wirkt sich die alltagsbezogene Umsetzung der Heilpädagogik nachhaltig auf die Einrichtung aus, da auch das Team gezielt vom tagtäglich praktizierten Handeln profitiert und sich insgesamt weiter qualifiziert. Eine erfolgreiche Kooperation von Heil- und Hortpädagogik wird ermöglich durch:  Multiprofessionelle Teams (Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen etc.)  Professionalisierung der Teams, mit besonderen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Sprache, Lernförderung, Transkulturalität etc. – vgl. auch IVO-Studie („Inklusion vor Ort: Studie zur Umsetzung von Inklusion als gemeinsame Aufgabe von Kindertageseinrichtungen und Frühförderung Bayern“) des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz  Gezielte Kooperation mit weiteren externen Fachdiensten, insbesondere Logo- und Ergotherapeuten sowie den Frühförderstellen.  Heilpädagogischen Fachdienst (Inklusionsfachkräfte) innerhalb der Einrichtungen, mit folgenden Aufgaben: alltagsintegrierte individuelle Förderung, interdisziplinäre Förderplangespräche und Individuelle Förderpläne, gezielte Förderung des Kompetenztransfers und Qualifizierung des Teams sowie Beratung der Fachkräfte und der Eltern.

 Enge Kooperation zwischen Hort und Schule Die bereits in den Horten an Förderzentren bewährte Kooperation mit den Schulen sollte ausgebaut und bei Bedarf inhaltlich in folgenden Bereichen weiterentwickelt werden:  Laufende Übergangsgestaltung zwischen Lehr- und Fachkräften (analog Hortklassenkonzept)  Gemeinsame Elterngespräche  Kooperation bei Hausaufgaben, ggf. Mitnutzung von Klassenzimmern  Abstimmung der Förderpläne (IEP)

 Kooperation mit den Eltern Eine stabile und fortlaufende Kooperation mit den Eltern ist unabdingbar und fördert die Entwicklung der Kinder. Dazu sind folgende Angebote konzeptionell festzulegen:  Eingewöhnungskonzept für Familien (Kennenlerntage, Aufnahmegespräche etc.)  Beratungsgespräche des Fachdienstes und des Teams mit Eltern  Regelmäßige Entwicklungsgespräche  thematische Elternveranstaltungen zu den Themen Beeinträchtigung, Behinderungen und Inklusion  Prüfung Umsetzung Konzept Elternbegleitung

 Verfahren für Diagnostik und Eingliederungshilfe Der Leitfaden für Integrationsplätze in Kitas (Bezirk Mittelfranken) zielt in erster Linie auf Informationen zu gesetzlichen und formalen Vorgaben. Für die Einrichtungen ist es aber dringend notwendig, diesen bezüglich der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend fortzuschreiben. Es fehlt an Transparenz hinsichtlich der direkten Ansprechpartner, an digitaler Verfügbarkeit von Antragsunterlagen bzw. Übersicht notwendig einzureichender Unterlagen und der für bestimmte Altersgruppen oder Einschränkungsarten zur Verfügung stehende Diagnostik- und Beratungsstellen. Die Broschüre „Wer hilft“ des Bündnis für Familien ist für die betroffenen Familien durchaus unterstützend, aber hinsichtlich der notwendigen Verfahrensschritte für Eingliederungshilfen in Kindertageseinrichtungen – sowohl nach §99 SGB IX als auch nach §35 a SGB VIII - braucht es eine andere Art von Leitsystem.

4.2 Strukturelle Rahmenbedingungen einer inklusiven Hortpädagogik

Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung, müssen auch folgende strukturelle Bedingungen geprüft und sukzessive realisiert werden:  Öffnung der Einrichtungen für Regel- und Förderkinder  Umbenennung der Einrichtungsart zu „Inklusiver Hort“ anstelle „Hort am Förderzentrum“  Sukzessive Gewährleistung der baulichen und räumlichen Barrierefreiheit  Anpassung des Anstellungsschlüssels von bisher 1 : 8,0 auf 1 : 10,0 und zugleich regelhafte formale Förderung nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII

 Einsatz eines eigenen heilpädagogischen Fachdienstes (Inklusionsfachkräfte)  Gewährleistung der Eingruppierung der Fachkräfte nach SUE-Tarif S8b und Leitungseingruppierung gemäß Kindertageseinrichtungen mit Behinderten  Betriebserlaubnis als inklusive Einrichtung  Gezielte städtische Förderung der Qualifizierung von Fachkräften zu staatlich anerkannten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

Gegenüberstellung der Rahmenbedingungen:

Horte an Förderzentren Integrative Horte
Päd. Konzept Hortkonzept Inklusiver Hort
Zielgruppe Zielgruppe Überwiegend Kinder aus Förderzentren Kinder aus Förderzentren und anteilig Regelkinder
Qualifikationsanforderun- Nur Fachkräfte Multiprofessionelle Teams
gen
Anstellungsschlüssel 1 : 8,0 1 : 10,0
Gewährung von Gewich- Einzelfallbezogene Prüfung, keine Regelgewährung Regelgewährung
tungsfaktor 4,5
Einsatz eines Fachdiens- tes Einsatz eines Fachdiens- Externer Fachdienst über Eingliederungshilfebescheid Interner Fachdienst, finan- ziert durch Eingliederungs- hilfe
tes
Eingruppierung Fachkräfte S8b S8b
Eingruppierung Lei- SuE-Tarif – Behindertenein- richtungen SuE-Tarif – Behindertenein- richtungen
tung/Stellvertretung
Betriebserlaubnis Hort am Förderzentrum Integrativer Hort

5. Finanzierung des inklusiven Hortkonzepts

Der Freistaat Bayern gewährt bei einem geprüften Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz für Kinder mit (drohender) Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII oder bei Schulkindern nach § 35a SGB

um dem erhöhten Betreuungsaufwand für integrative Betreu-
ungsaufgaben anteilig mit zu finanzieren. Dafür müssen Eltern für ihr behindertes oder von einer Behin-
derung bedrohtes Kind beim Bezirk Mittelfranken bzw. bei § 35a-Fällen beim Jugendamt einen Antrag
auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen. Der Träger der Einrichtung muss mit dem Bezirk bzw.
dem Jugendamt eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung schließen. 13 Im Rahmen einer Leistungsver-
einbarung werden Leistungen geregelt, die der Leistungserbringer sicherzustellen hat. Auf dieser
Grundlage werden dann die individuellen Eingliederungshilfen verbeschieden, die in der Regel ein fes-
tes Fachdienststundenkontingent und eine Pauschale für Sachausstattung beinhalten. Bei integrativen
Kindertageseinrichtungen kann im Einvernehmen zwischen Träger und Kommune ein sogenannter Ge-
wichtungsfaktor plus X über 4,5 hinaus gewährt werden14,

eingesetzt wird. Das Jugendamt gewährt bisher den Faktor 4,5 für die städtischen Horte an Förderzentren nur nach einer Einzelfallprüfung, der Faktor 4,5 + X wird bisher nur für integrative Kitas in freier Trägerschaft gefördert.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren hin zu Inklusiven Horten soll ein einrichtungseigener Fachdienst mit jeweils einer Inklusionsfachkraft installiert werden, der die bisher extern beauftragen heilpädagogischen Fachdienststunden sowie die Team- und Elternberatung erbringt. Bisher verwendet der städtische Träger die Mittel der Eingliederungshilfe, um externe heilpädagogische Fachdienste zu beauftragen. Wie bereits oben beschrieben, ermöglicht ein eigener Fachdienst nicht nur eine deutliche höhere und gezielte Förderung und Unterstützung der Kinder, deren Eltern und des Teams, sondern auch eine zeitlich schnellere und individuellere Hilfeleistung.

12 Gewichtungsfaktor für Kinder mit (drohender) Behinderung; 4,5, Faktor für Regelkind; 1,0 13 Leitfaden für Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen (bezirk-mittelfranken.de) 14 Das Jugendamt gewährt dies bereits für Kitas in freier Trägerschaft

Die Finanzierung der Inklusionsfachkräfte soll über die vom Bezirk bzw. dem Jugendamt gewährte Eingliederungshilfe erfolgen sowie anteilig durch die Inanspruchnahme des Faktors 4,5 plus X. Der Freistaat gewährt den Faktor plus X für zusätzliches speziell qualifiziertes Personal in integrativen Einrichtungen in Höhe von bis zu 80 Prozent15 der Jahres-Bruttopersonalkosten, je nach Anzahl der inklusiv belegten Plätze16. Vorgesehen pro inklusivem Hort ist eine Inklusionsfachkraft mit 19,5 Wochenarbeitsstunden, für jeweils vier Kinder mit nachgewiesenem Förderbedarf. Sollte die Anzahl der Kinder steigen, ist eine Anpassung der Wochenarbeitsstunden zu prüfen. Eine Anrechnung der Inklusionsfachkräfte auf den Soll-Anstellungsschlüssel ist laut Vorgaben des Freistaats nicht möglich.

Der bisherige Soll-Anstellungsschlüssel wird auf 1 : 10,0 abgesenkt, im Gegenzug wird die regelhafte Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 sowie der Faktor plus X gewährt. Bereits bei vier vom Bezirk bzw. dem Jugendamt genehmigten Kindern mit Beeinträchtigung verfügt die jeweilige Einrichtung über eine vergleichbare Personalausstattung. Bei jedem weiteren Kind mit verbeschiedener Eingliederungshilfe erhöhen sich die erforderlichen Personalressourcen um etwa 10 bis 15 Wochenarbeitsstunden. Der städtische Anteil an der Gesamtfinanzierung der Personalkosten sinkt dabei, da sich der Freistaat hälftig an der Förderung des Gewichtungsfaktors 4,5 und am Faktor plus X beteiligt. Die für die Stadt Nürnberg kostenneutrale Umsetzung des Konzepts wurde von der Stadtkämmerei überprüft.

6. Pilothafte Umsetzung und Erprobung

Die Verwaltung schlägt vor, für den Weiterentwicklungsprozess aus den acht Horten an Förderzentren in einem ersten Schritt drei auszuwählen, um so die die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen für eine inklusive Hortpädagogik in enger Abstimmung mit den Fachkräften erproben zu können. Die Umsetzung der inklusiven Hortpädagogik soll ab Herbst 2023 für zwei Jahre modellhaft erprobt und im letzten Jahr ausgewertet werden. Ziel ist es, das erfolgreich erprobte Konzept dann sukzessive sowohl auf die verbliebenen Horte an Förderzentren und weitere städtische Kindertageseinrichtungen mit integrativen Plätzen zu übertragen.

7. Ausblick

Die inklusive Betreuung in städtischen Kitas befindet sich auf einem guten Weg, ist aber noch lange nicht am Ziel. Der gesetzliche und selbstgegebene Auftrag entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Fachkräfte und wird auch mit viel Engagement unterstützt. Die dafür notwendigen Voraussetzungen müssen von Politik und Trägern weiter geschaffen werden. Durch den vorgeschlagenen Pilotversuch soll eine fundierte konzeptionelle Erarbeitung und Realisierung eines inklusiven Betreuungskonzeptes ermöglicht werden, als Basis für weitere Einrichtungen im Sinne einer bedarfsgerechten inklusiven Kinderbetreuung in Nürnberg. Gleichermaßen gilt es aber auch weiterhin, die unter 1. genannten Herausforderungen zu analysieren und an Lösungen zu arbeiten.

15 davon trägt die Kommune 50 Prozent, analog der regulären BayKibiG-Förderung 16 bei 3 Kindern bis zu circa 23 Wochenarbeitszeiten, bei 4 Kinder bis zu circa 31 Wochenarbeitsstunden, bei 5 und mehr Kinder mit 39 Wochenarbeitsstunden.

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