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← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (25.04.2023)

Bericht

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Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 25.04.2023

Personalgewinnung bei der Feuerwehr

I. 1. Ausgangslage

Die Personalgewinnungsstrategie der Feuerwehr Nürnberg besteht aus einem mehrstufigen Konzept zur Personalgewinnung von Nachwuchskräften für den Einsatzdienst der Feuerwehr sowie für den Dienst in der Integrierten Leitstelle Nürnberg (ILS). Das Konzept sieht drei Säulen vor: die klassische Ausbildung zur Brandmeisterin/zum Brandmeister, die etablierte Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter und ab 2024 auch die Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau/zum Werkfeuerwehrmann.

Die Gewinnung geeigneter Regelbewerber/innen für die 2. Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst stellt sich seit einigen Jahren als äußerst problematisch dar. Die Bewerberzahlen haben sich zwar stabilisiert, aber auf zu niedrigem Niveau. Die Altersstrukturanalyse zeigt, dass bis 2030 im Feuerwehrwachdienst und in der Integrierten Leitstelle Nürnberg bis zu 100 Vollzeitäquivalente (vgl. Abbildung 1) wegen Eintritts in den Ruhestand regulär neu zu besetzen sind. Hinzu kommen nicht planbare Personalabgänge aus gesundheitlichen Gründen, wegen vorzeitigen Ruhestands und Wechsel zu anderen Berufsfeuerwehren.

Abbildung 1

(Abbildung 1: „Bericht zur Personalbedarfsplanung der Feuerwehr“, PA/1-Strategische Personalbedarfsplanung)

Aufgrund der Aufgabenmehrung durch Stadtentwicklung und sich verändernder gesellschaftlicher Herausforderungen ist zu erwarten, dass neben Ruhestand und Fluktuation auch neu geschaffene Stellen den Personalbedarf bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg nach oben treiben.

Der demographische Wandel und die gute Arbeitsmarktlage in den handwerklichen Berufsfeldern werden sich weiterhin auf die Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr auswirken und diese weiter erschweren. Insbesondere, da die Regelbewerberinnen und -bewerber be-

reits eine für den Feuerwehrberuf förderliche abgeschlossene Ausbildung mitbringen müssen. Deshalb soll die Sicherung der Personalversorgung zukünftig über die eigene Ausbildung verstärkt werden.

Ohne Gegensteuerung ist das Risiko, in den kommenden Jahren nicht mehr ausreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die klassische Ausbildung zu gewinnen sehr hoch. Es gilt dringend einen Personalmangel zu vermeiden, da dieser sich unmittelbar auf die Leistungsfähigkeit der Nürnberger Berufsfeuerwehr auswirken würde. Insofern ist es erforderlich, die Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst weiter auszubauen. Eine wichtige Weichenstellung wurde bereits durch die Verstetigung der Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern mit Beschluss vom 05.06.2018 realisiert.

Ebenfalls am 05.06.2018 wurde die Nachwuchskräftegewinnung über die Werkfeuerwehrausbildung, die direkt nach Abschluss einer allgemeinbildenden Schule begonnen werden kann, beschlossen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist die Zusage des Landespersonalausschusses (LPA) gegenüber der Stadt Nürnberg notwendig, dass die als Werkfeuerwehrfrau bzw. Werkfeuerwehrmann ausgebildeten Nachwuchskräfte mit einer Nachschulung (von knapp einer Woche) anschließend als Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr übernommen werden können. Diese Zusage ist Ende 2022 durch eine entsprechende Beschlussfassung durch den Landespersonalausschuss in Aussicht gestellt worden.

Mit der Novellierung der FachV-FW wird voraussichtlich über Dienstanfängerausbildungen eine weitere alternative Ausbildung im Feuerwehrdirekteinstieg realisiert. Diese weitere Säule der Mitarbeitergewinnung wird allerdings frühestens ab 2026 – vermutlich eher 2027 – den Direkteinstieg als Dienstanfänger (für den Einsatzdienst und die ILS in einer dreijährigen Ausbildung ermöglichen Diese beamtenrechtliche Ausbildung wird dann in Kooperation mit der Feuerwehr München im bayernweiten Ausbildungsverbund stattfinden. Bis dahin soll die Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau / zum Werkfeuerwehrmann die Lücke an Nachwuchskräften schließen helfen. Zugleich kann FW bereits Erfahrungen in dieser direkten Ausbildung von Nachwuchskräften (z. B. Schulabgängern/-innen) gewinnen. Sobald die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für die Dienstanfängerausbildung geschaffen sind, wird die Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau / zum Werkfeuerwehrmann durch die Feuerwehr Nürnberg nicht weiterverfolgt.

  1. Erweiterung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern

Seit der Aufnahme der Ausbildung im Oktober 2017 haben bereits sechs Jahrgänge mit jeweils bis zu drei Nachwuchskräften ihre Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter begonnen. Die Auszubildenden der ersten drei Ausbildungsjahrgänge (2017, 2018 und 2019) konnten erfolgreich in die Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister übernommen werden.

2017: Einstellung von drei Auszubildenden (zwei Frauen, ein Mann) und Übernahme von zwei Nachwuchskräften (eine Frau, ein Mann) in die Brandmeisterausbildung. Die weitere Nachwuchskraft ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden.

2018: Einstellung von drei Auszubildenden (zwei Frauen, ein Mann), wobei eine Auszubildende Ausbildung gesundheitsbedingt zu Beginn abgebrochen hat. Die beiden verbleibenden Nachwuchskräfte wurden nach erfolgreicher Ausbildung in die Brandmeisterausbildung übernommen.

2019: Einstellung von drei Auszubildenden (eine Frau, zwei Männer) und erfolgreicher Abschluss der Ausbildung in 2022. Die weibliche Nachwuchskraft ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Dienst der Stadt Nürnberg. Die beiden Männer sind in die Brandmeisterausbildung 2023 eingemündet.

2020: Einstellung von drei Auszubildenden (zwei Frauen, ein Mann), eine Auszubildende hat nach einer vorübergehenden Beurlaubung aus privaten Gründe zwischenzeitlich die Ausbildung auf eigenen Wunsch abgebrochen, Abschluss der Ausbildung in 2023. Geplante Übernahme in die Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister in die Ausbildung 2024/2025.

2021: Einstellung von drei Auszubildenden (zwei Frauen, ein Mann), Abschluss der Ausbildung in 2024. Geplante Übernahme in die Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister in die Ausbildung 2025/2026.

2022: Einstellung von drei Auszubildenden (eine Frau, zwei Männer), Abschluss der Ausbildung in 2025. Geplante Übernahme in die Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister in die Ausbildung 2026/2027.

Von FW und PA wurde vor dem Start der Ausbildung eine Erfolgsquote von 66% zur Übernahme der Auszubildenden kalkuliert. Die bisherigen Ergebnisse bestätigen diese Annahme. Ausgebildete Kräfte, die nicht in die Feuerwehrausbildung wechseln, sondern im Rettungsdienst bleiben, sind für den Gesamtaufgabenbereich der Daseinsvorsorge nicht verloren.

Dieses Modell, über den Ausbildungsberuf Notfallsanitäterin/-sanitäter eigene Nachwuchskräfte für die spätere Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister zu gewinnen, ist in Nürnberg für FW zum Erfolgsmodell geworden. Es wird bundesweit bei vielen anderen Feuerwehren ebenso erfolgreich praktiziert.

Die Anzahl der Bewerbungen für die Ausbildung zur/zum Notfallsanitäterin/-sänitäter mit anschließender Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister ist seit 2017 von 80 auf gut 200 Bewerbungen pro Jahr im Durchschnitt gestiegen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung.

Das Ausbildungsangebot, die konsequente Betreuung und die ausbildungsbegleitende Vorbereitung durch FW über die drei Jahre tragen dazu bei auf die Anforderungen des Einsatzdienstes (besonders die sportliche Einstellungsprüfung, die die körperlichen Anforderungen des Einsatzdienstes abprüft) gezielt vorzubereiten. Besonders erfreulich ist, dass durch diesen Ansatz auch die ersten Brandmeisterinnen in den Einsatzdienst übernommen werden konnten.

2.1 Kosten der Ausbildung

Die Kosten für die Ausbildung setzen sich aus der Ausbildungsvergütung, der Lehrgangskosten, der Aufwände für Praktika und der damit verbundenen Reisekosten (Basis für die nachfolgenden Berechnungen sind die Erfahrungswerte der Ausschreibungen der vergangenen Jahre) zusammen.

2.1.1 Ausbildungsvergütung

Die voraussichtlichen monatlichen Ausbildungsentgelte (brutto) gemäß § 8 Abs. 1 TVAöD- BT-Pflege (seit 1. April 2022) und die daraus resultierenden Kosten der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg (AG-Anteile an der Sozialversicherung + Zusatzversorgung) fallen wie folgt an:

Brutto/Monat AG- Kosten pro
Kosten/Monat Jahr
1. Ausbildungs- 1.190,69 € 1.547,90 € 18.574,80 €
jahr
2. Ausbildungs- 1.252,07 € 1.627,69 € 19.532,28 €
jahr
3. Ausbildungs- jahr 1.353,38 € 1.759,39 € 21.112,68 €
∑ 59.219,76 €
  1. Ausbildungs-

jahr

Pro Nachwuchskraft fallen rechnerisch 59.219,76 € Kosten für die Ausbildungsvergütung an. Auch im Jahr 2023 ist mit einer tariflichen Anhebung der Ausbildungsentgelte zu rechnen.

2.1.2 Lehrgangskosten

Für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter wird eine Berufsfachschule als Kooperationspartner mit der Durchführung der Ausbildung beauftragt. Die Führerscheinausbildung wird ebenso über einen Kooperationspartner realisiert. Der Ausbildungsteil der feuerwehrtechnischen Grundausbildung ist in der dreijährigen Ausbildung Notfallsanitäterin bzw. -sänitäter nicht inkludiert und schließt sich an diese an. Die im Folgenden dargestellten Kosten basieren auf den Kosten der vergangenen Ausbildungsjahrgänge. Die Leistung wird im Rahmen der Vergabe beschafft, insofern handelt es sich um eine Kostenschätzung von FW.

Kosten pro Mo- Kosten Aus-
nat bildung
Schulgeld 500 € 18.000 €
Praktische Ausbildung Lehrrettungswache 400 € 14.400 €
Führerscheinausbildung 4.000 €
Fahrtkosten / Gebühren / Sonstiges 200 7.200 €
∑ 43.600 €

Praktische Ausbildung

Lehrrettungswache

Fahrtkosten / Gebühren /

Sonstiges

2.1.3 Praktika

Kosten pro Teilnehmer und Ausbildung
Klinik- und Rettungs- 12.000 €
dienstpraktika
∑ 12.000 €

Kosten pro Teilnehmer und

Ausbildung

Die erforderlichen Praktika konnten bisher kostenneutral durchgeführt werden. Insbesondere für die Klinikpraktika konnte das Klinikum Nürnberg als Kooperationspartner gewonnen werden.

2.1.3 Gesamtkosten (geschätzt)

Kosten pro Teilnehmer und Ausbildung
Ausbildungsvergütung 59.219,76 €
Lehrgangskosten 43.600,00 €
Klinik- und Rettungs- 12.000,00 €
dienstpraktika
∑ 114.819,76 €
Gesamtkosten für einen Ausbildungsjahrgang mit 3 weiteren Nachwuchskräften
Ausbildungsvergütung 177.659,28 €
Lehrgangskosten 130.800,00 €
Klinik- und Rettungs- dienstpraktika 36.000,00 €
∑ 344.459,28 €

Gesamtkosten für einen

Ausbildungsjahrgang mit 3

weiteren Nachwuchskräften

Im Falle der positiven Beschlussfassung werden die erforderlichen Leistungsvergaben von FW angestoßen und in Zusammenarbeit mit ZD zur Ausschreibung gebracht.

Die Vergaben für das Jahr 2023 (Oktober bis Dezember 2023) sind durch geplante, aber noch nicht in Anspruch genommenen Ausbildungsmittel finanziert.

  1. Ausbildung von Werkfeuerwehrfrauen/Werkfeuerwehrmännern (IHK)

Für die Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau / zum Werkfeuerwehrmann können sich Schulabgängerinnen und -abgänger direkt entscheiden. Eine vorher abgeschlossene, für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche, technische Ausbildung ist nicht erforderlich. Die duale Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau/zum Werkfeuerwehrmann dauert insgesamt 3 Jahre und gliedert sich in zwei 18-monatige Abschnitte – einen handwerklichen und einen feuerwehrtechnischen Ausbildungsteil.

Der handwerkliche Teil beinhaltet die Vermittlung von Grundfertigkeiten der Bereiche Elektro, Gas, Wasser, Metall und Holz (handwerkliche Grundfertigkeiten) und schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Der zweite Teil umfasst die vollständige feuerwehrtechnische Grundausbildung, die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter, die Maschinistenund LKW-Führerscheinausbildung. Dieser Ausbildungsteil ist sehr stark an die einjährige Grundausbildung der Berufsfeuerwehren angeglichen und wird berufspraktisch erweitert. Die Abschlussprüfung findet vor der Industrie- und Handelskammer statt.

Die Übernahme der Werkfeuerwehrauszubildenden in den feuerwehrtechnischen Dienst der Berufsfeuerwehr erfordert auf Basis der FachV-Fw aus 2016 in jedem Einzelfall eine Anerkennung durch den Landespersonalausschuss (LPA). Die Inaussichtstellung der Anerkennung im Einzelfall wurde durch die Stadt Nürnberg beim LPA beantragt und zwischenzeitlich positiv beschieden.

Für die grundsätzliche Übernahme in den feuerwehrtechnischen Dienst sind innerhalb der dreijährigen IHK-Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau / zum Werkfeuerwehrmann insgesamt 29 Unterrichtseinheiten (u. a. Staatsbürgerkunde, Beamten- und Personalvertretungsrecht) ergänzend zu schulen und durch eine Lernerfolgskontrolle zu prüfen. Die zusätzlichen Schulungen sind nach Einschätzung von FW ohne Schwierigkeiten in die dreijährige Ausbildung integrierbar. Darüber hinaus ist der sportliche Teil der Einstellungsprüfung zu absolvieren, der vor Ausbildungsbeginn angeboten wird.

3.1 Kosten der Ausbildung

Die wesentlichen Kostenbestandteile der Ausbildung von Werkfeuerwehrfrauen/-männern sind die Ausbildungsvergütung, die Lehrgangskosten, die Kosten für Praktika und die entstehenden Reisekosten (Schätzungen aufgrund eingeholter Auskünfte).

3.1.1 Ausbildungsvergütung

Die voraussichtlichen monatlichen Ausbildungsentgelte (brutto) gemäß § 8 Abs. 1 TVAöD BBiG (seit 1. April 2022) und die daraus resultierenden Kosten der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg (AG-Anteile an der Sozialversicherung + Zusatzversorgung) fallen wie folgt an:

Brutto/Monat AG- Kosten pro
Kosten/Monat Jahr
1. Ausbildungs- 1.068,26 € 1.388,74 € 16.664,88 €
jahr
2. Ausbildungs- 1.118,20 € 1.453,66 € 17.443,92 €
jahr
3. Ausbildungs- jahr 1.164,02 € 1.513,23 € 18.158,76 €
∑ 52.267,56 €
  1. Ausbildungs-

jahr

Pro Nachwuchskraft fallen rechnerisch 52.267,56 € Kosten für die Ausbildungsvergütung an. Auch im Jahr 2023 ist mit einer tariflichen Anhebung der Ausbildungsentgelte zu rechnen.

3.1.2 Lehrgangskosten

Für die Ausbildung Werkfeuerwehrfrau/Werkfeuerwehrmann sowie die Führerscheinausbildung wird ebenfalls ein Kooperationspartner benötigt. Die im Folgenden dargestellten Kosten für den handwerklichen Teil, die Fahrtkosten/Gebühren und sonstigen Lehrgänge sind geschätzte Kosten von FW.

Kosten pro Teilnehmer und Ausbildung
Handwerklicher Teil 24.000,00 €
Fahrtkosten/Gebühren 15.000,00 €
Grundausbildung 13.500,00 €

Kosten pro Teilnehmer

und Ausbildung

Rettungssanitäterausbildung und Praktikum 2.500,00 €
Führerscheinausbildung 4.000,00 €
Sonstige Lehrgänge 6.000,00 €
Maschinistenausbildung 2.000,00 €
∑ 67.000,00 €

Rettungssanitäterausbildung

und Praktikum

Die Lehrgangskosten fallen jeweils pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an. In dieser Summe sind bereits alle regelmäßigen Kosten enthalten. Nach derzeitigem Stand der Schätzungen betragen die Lehrgangskosten pro Teilnehmenden rund 67.000,00 €.

3.1.3 Gesamtkosten

Kosten pro Teilnehmer und Ausbildung
Ausbildungsvergütung 52.267,56 €
Lehrgangskosten 67.000,00 € (49.000,00 €)
∑ 119.267,56 € (101.267,56 €)
Gesamtkosten für einen Aus- bildungsjahrgang mit 3 Nach- wuchskräften
Ausbildungsvergütung 156.802,68 €
Lehrgangskosten 201.000,00 €
∑ 357.802,68 €

Gesamtkosten für einen Aus-

bildungsjahrgang mit 3 Nach-

wuchskräften

Die Gesamtkosten belaufen sich rein rechnerisch auf 119.267,56 € pro Nachwuchskraft für die komplette Ausbildung bzw. auf rechnerisch 357.802,68 € für die komplette Ausbildung eines Jahrgangs mit drei Nachwuchskräften. Die Gesamtkosten können sich bis zu 50.000 € reduzieren, soweit es der Berufsfeuerwehr Nürnberg gelingt im Rahmen des Kooperationsmodells weitere Ausbildungsanteile zu übernehmen.

Da es sich insoweit um ein vergaberechtlich relevantes Volumen (insbesondere Handwerklicher Teil, Führerscheinausbildung etc. – nicht Ausbildungsvergütung) handelt, würden direkt nach einer positiven Beschlussfassung über ZD die weiteren Arbeiten im Rahmen der Vergabe angestoßen.

3.4 Ausblick Werkfeuerwehrfrau/Werkfeuerwehrmann-Ausbildung

Mit der Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau / zum Werkfeuerwehrmann IHK kann ab 2024 verhältnismäßig schnell auf einen zusätzlichen Ausbildungsbedarf ab 2027 am Standort Nürnberg reagiert werden. Die Ausbildung bildet inhaltlich die Grundlage für die nach FachV-FW geplante Dienstanfängerausbildung für Einsatzbeamte. Bis die personellen und materiellen Voraussetzungen für die Dienstanfängerausbildung zur Verfügung stehen, kann die IHK Ausbildung bereits den Personalbedarf decken und dem Standort Nürnberg ermöglichen, Ausbildungserfahrungen in diesem Bereich zu gewinnen. Die Nachwuchsgewinnung erscheint in Rücksprache mit Feuerwehrstandorten, die diese Ausbildung bereits durchführen, sehr nachhaltig zu sein, da die Bindung an den Ausbildungsstandort meist direkt nach der schulischen Ausbildung stattfindet.

Der Beginn der Ausbildung von Werkfeuerwehrfrauen/-männern bei FW ist realistischer Weise ab 2024 – je nach Beschlusslage und Umsetzung der Vorarbeiten, die in 2023 erfolgen müssen – möglich.

Beschlussvorschlag

Mit dem Einstellungsjahrgang 2023 (Beginn 01.10.2023) werden regelmäßig bis zu sechs Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ausgebildet. Die notwendigen Finanzmittel für die 3 Ausbildungsplätze sollen ab dem Jahr 2024 im Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt werden.

Mit dem Einstellungsjahrgang 2024 (Beginn 01.09.2024) werden für die Dauer bis zum Inkrafttreten der novellierten FachV-FW bis zu drei Werkfeuerwehrfrauen/-männer ausgebildet. Die notwendigen 3 Ausbildungsplätze sollen ab dem Jahr 2024 im Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt werden.

III. Herrn Ref. I/II Zeichnung erfolgt per Session

IV. a) GPR b) GJAV

V. PA

VI. Ref. I/II / POA

Nürnberg, 31.03.2023 Personalamt

(14141)

Abdruck je an: DiP Stk PR FW

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