Sitzung der Opernhaus-Kommission des Stadtrats am 21. April 2023
4. Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Stadtrat vom 23. März 2023
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat am 23. März 2023 einen Antrag „Staatstheater für die Zukunft sicher aufstellen“ gestellt. Darin wird für die Sitzung der Opernhaus-Kommission am 21. April 2023 beantragt: Die Verwaltung berichtet über den aktuellen geplanten Zeitrahmen und Planungsstand zur Umsetzung der baulichen und technischen Maßnahmen des Interims und der Ermöglichungsräume in der Kongresshalle. Dies beinhaltet einen voraussichtlichen Einzugsbeginn und berücksichtigt Belange der Nachhaltigkeit und insbesondere der Energieeffizienz. über die aktuelle vorliegende gesamte Kostenkalkulation und Aufteilung zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen. über das inhaltliche und künstlerische Gesamtkonzept, im Besonderen in Hinblick auf die Integration und Teilhabe der gesamten Stadtgesellschaft. über die Herausforderungen der Verlegung des gesamten Betriebs der Sparten Oper, Ballett und Konzert. Zu den ersten beiden Punkten berichtet die Verwaltung unter TOP 1 und TOP 2 der Sitzung; entsprechende Informationen vorab enthalten die jeweiligen Anlagen zu den Anmeldungen der TOP. Der dritte Punkt betrifft aus Sicht der städtischen Verwaltung insbesondere Aspekte einer spartenübergreifenden Zugänglichkeit und Nutzbarkeit im Kulturentwicklungsprojekt Kongresshalle. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass mit Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur, einer Spielstätte des Staatstheaters sowie Depots und Lagerräumen, aber auch mit dem Doku-Zentrum und den Nürnberger Symphonikern sowie der Infrastruktur für die Veranstaltung großer Volksfeste ganz unterschiedliche kulturelle Nutzungen in der Kongresshalle geplant bzw. bereits seit Jahrzehnten etabliert sind – dass es sich beim Torso der unvollendeten Kongresshalle aber dennoch um lediglich ein Gebäude handelt. Seine gigantomanen Dimensionen ermöglichen und begünstigen eine räumliche Distanz der unterschiedlichen Nutzungen, was (etwa in Hinblick auf lärmsensibles Arbeiten) durchaus von Vorteil sein kann. Dennoch handelt es sich um eine gebäudliche Struktur, die in ihrer komplexen Gesamtheit verstanden werden muss: Planung und Umsetzung identischer Anforderungen an Gebäude und Gebäudetechnik (etwa bei Fenstern und Türen, bei Heizung und Klimatisierung oder bei Fragen des Brandschutzes) müssen auch dann einheitlich und für das gesamte Gebäude umfassend geklärt werden, wenn die nutzungsspezifischen Anforderungen im Detail (stark) voneinander abweichen. Die Verwaltung wird unter TOP 3 darlegen, inwiefern die je unterschiedlichen Nutzungsinhalte die Realisierung auch der anderen Teilprojekte voraussetzen, weil in einem Gebäude jedes Teilprojekt zwingend auf eine systemgleiche Umsetzung der benachbarten Teilprojekte angewiesen ist. Umso mehr gilt die Verpflichtung zur Gesamtschau freilich dort, wo ähnliche Nutzungen inhaltliche Schnittmengen erzeugen und die räumliche und strukturelle Nähe das Potential weitreichender Synergien birgt. Unter TOP 1.2 wird die Verwaltung deshalb auch zeigen, wie die Planung auf Objektebene bauliche und infrastrukturelle Voraussetzungen für die Nutzung synergetischer Möglichkeiten im Torso der Kongresshalle schafft.
In inhaltlicher Hinsicht und mit Blick auf die geplante Nutzung der Opernspielstätte hat die Verwaltung das Staatstheater gebeten, die Mitglieder der Kommission zu informieren; auf die detaillierten Ausführungen im Bedarfsprogramm für das Bauvorhaben Opernhaus, das der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 beschlossen hat, wird in diesem Kontext verwiesen. Zum Konzept der Ermöglichungsräume wurde bereits am 10. März 2023 im dafür zuständigen Kulturausschuss berichtet; für den Ausbau der Sektoren XI-XVI zu Depots und Lagerflächen erfolgt mangels Finanzierung nur die rudimentäre Planung einer grundsätzlichen Nutzbarmachung (siehe TOP 1.2), eine detaillierte Beschreibung künftiger Nutzungsinhalte liegt daher nicht vor. Der vierte Punkt betrifft Aufgabenstellungen, für deren Bearbeitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Planungen noch nicht möglich sind; ihre Bearbeitung setzt den Abschluss der Vorplanung (LPh 2) mit dem dann konkreten Wissen um die künftig verfügbaren Räume in der KOH voraus. Zweifellos stellt der Umzug mehrerer hundert Arbeitsplätze sowie von Material und Technik alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Stadtverwaltung verfügt im Bereich Zentrale Dienste (ZD/2) über die Expertise von Kolleginnen und Kollegen, in deren Aufgabenportfolio die Dislozierung von Dienststellen und Ämtern im gesamten Stadtgebiet abgebildet ist. In anderen Sanierungsprojekten wurden im gesamten Bundesgebiet in den letzten Jahren vielfältige Erfahrungen mit dem Umzug ganzer Theater und Opernhäuser gesammelt; die intensive Vernetzung aller Verantwortlichen wird zu gegebener Zeit den Zugriff auf entsprechendes Wissen ermöglichen. Eine intensive Begleitung aller Beteiligten im Rahmen eines Veränderungsmanagements geht dabei über den reinen Umzug weit hinaus und umfasst ggf. auch Aspekte einer inhaltlichen Neuausrichtung am anderen Ort.