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← Sitzung der Opernhaus-Kommission (21.04.2023)

01 Bericht Meilensteinplanung KOH

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Opernhaus-Kommission Sicherheit & Ordnung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzung der Opernhaus-Kommission des Stadtrats am 21. April 2023

3. Meilensteinplanung im Teilprojekt KOH

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 den Beschluss zur „Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle“ mit dem Auftrag an die Verwaltung zur „Klärung der Finanzierung und der Aufstellung einer Förderstruktur anhand der Kostenermittlung im Planungsprozess“ verbunden. Die Verwaltung hat seither Fachplanungsbüros mit sämtlichen Planungsleistungen für eine baurechtskonforme Nutzbarmachung des Bestandsgebäudes beauftragt. Diese Planungen, die den gesamten Rundbau der Kongresshalle umfassen und neben einer Spielstätte für das Staatstheater auch die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur, die Schaffung von Flächen für Lager und Depots, volksfestnahe Nutzungen des Gebäudes durch Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz und den Süddeutschen Schaustellerverband sowie die grundsätzliche Sicherung der Bausubstanz betreffen, stehen kurz vor Abschluss der Vorplanung (LPh 2). Parallel dazu hat die Verwaltung die Auslobung eines TÜ-Vergabeverfahrens für den Ergänzungsbau der Spielstätte des Staatstheaters vorbereitet, die der Stadtrat am 20. Juli 2022 parallel zur Festlegung des Standorts im nordwestlichen Bereich des „Innenhofs“ der Kongresshalle beschlossen hat. In intensiven Gesprächen mit öffentlichen Fördermittelgebern wurden schließlich verschiedene Förderszenarien erarbeitet. Grundlage aller Beschlüsse war dabei eine von Beginn an als kritisch gekennzeichnete Terminplanung, die den Projektablauf unter idealen Bedingungen abgebildet hat. Zahlreiche Faktoren war dafür verantwortlich, dass dieser Idealfall nicht eingetreten ist. Ein international dimensioniertes Gutachterverfahren zur Bestimmung eines Standorts für den notwendigen Ergänzungsbau der Opernspielstätte hat von Februar bis Juli 2022 einen Zeitverzug von einem halben Jahr verursacht. Trotz intensiver Vorgespräche mit öffentlichen Fördergebern haben erst die Entscheidungen des Stadtrats am 20. Juli 2022 die Grundlage geschaffen, um mit Freistaat und Bund konkret über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen. Angesichts der hohen Summen, um deren Einwerbung es geht, sind diese Verhandlungen vielschichtig; hinsichtlich der komplizierten Rahmenbedingungen müssen sie in hoher Detailliertheit mit unterschiedlichen Stellen bei Land und Bund sowie auf Ebene der EU geführt und koordiniert werden. Konkret erreicht werden konnte die Inaussichtstellung eines Betrags von 20 Mio. Euro aus dem KulturInvest-Programm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Schaffung der Ermöglichungsräume (Phase 1 des Antragsprozesses). Ein Antrag auf Förderung einer Spielstätte in der Kongresshalle für das Staatstheater Nürnberg aus FAG- Mitteln wurde beim Freistaat Bayern eingereicht. Daneben erfolgte nach einer erfolgreich absolvierten Bewerbungsrunde die Zulassung zur Teilnahme am Antragsverfahren zur Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 – Förderbereich 2 „Klima- und Umweltschutz“, Fördermaßnahme 8 „Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten“ für eine finanzielle Unterstützung der Dekontamination und höherwertigen Nachnutzung der Kongresshalle; auch dieser Antrag liegt der für die Bearbeitung zuständigen Regierung von Mittelfranken bereits vor. Verzögerungen ergeben sich in diesem Zusammenhang auch dadurch, dass Baumaßnahmen erst nach der Zusage öffentlicher Förderungen begonnen werden dürfen. Der Freistaat

bewilligt unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder erteilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Regierung von Mittelfranken hat auf Antrag der Stadt Nürnberg für die Errichtung des Ergänzungsbaus die entsprechende Bescheinigung am 31. März 2023 ausgestellt. Für eine Förderung aus Bundesmitteln ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dagegen nicht vorgesehen; auch vor diesem Hintergrund zeichnet sich

förderungswürdigen Vorhaben – die Notwendigkeit einer Aufteilung der Maßnahmen zu Bestandssicherung und Nutzbarmachung der Kongresshalle in Bauabschnitte ab. Als unerwartet zeitintensiv hat sich die Verzahnung der einzelnen Teilprojekte (Sanierung und Bestandssicherung, Nutzbarmachung, Opernspielstätte, Ermöglichungsräume, volksfestnahe Nutzungen) in der Objektplanung erwiesen. Verzögerungen sind dabei insbesondere deshalb eingetreten, weil die Kongresshalle erst zum Jahresende 2022 (und damit ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist, zu der im Januar 2022 allen Mietern gekündigt worden war) leergezogen und zur Aufnahme von Bestandsdaten uneingeschränkt zugänglich war. Schließlich hat eine Reihe von Engpässen, Ausfällen und Veränderungen im Personalbereich den idealen Projektablauf beeinflusst. Die personellen Projektrisiken bleiben unter den aktuellen Rahmenbedingungen in der Bau- wie auch in der Kulturverwaltung weiterhin bestehen. Die nun aktualisierte Meilensteinplanung für die in und an der Kongresshalle geplanten Maßnahmen bezieht die bislang entstandenen Verzögerungen ein und formuliert den zeitlichen Rahmen neu. Dabei geht sie weiterhin von einem reibungslosen und ungestörten Planungsablauf aus: Der Zeitplan enthält keine Puffer. Das übergeordnete Ziel der Realisierung umfassender inhaltlicher Synergien leitet weiterhin die Bauplanung und bestimmt die daraus resultierende Abfolge von Bauabläufen und ggf. ihre Umsetzung in Bauabschnitten. Größter Risikofaktor ist dabei aktuell die unklare Situation bei den Drittmittelfinanzierungen. Die erhoffte Bewilligung der EFRE-Mittel für die Dekontamination ermöglicht ein eigenständiges Projekt, das als Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen förderunschädlich bereits im Jahr 2023 begonnen werden kann. Da die zeitnahe Ausführung weiterer Baumaßnahmen im Bestandstorso zwingend erforderlich ist, um die nächsten Planungs- und Umsetzungsschritte gehen zu können, hat die BKM ihre Unterstützung eines Antrags auf Förderung der grundsätzlichen Nutzbarmachung und des Substanzerhalts im Bestandsbau bekräftigt; ein Antrag ist für Maßnahmen ab 2024 bis Ende Mai 2023 zu stellen. Unter der Prämisse, dass es sich beim Bauvorhaben Kongresshalle um ein Gesamtprojekt handelt, dessen je unterschiedliche Inhalte die Realisierung auch der anderen Teilprojekte zwingend erfordern, prüfen aktuell alle Beteiligten (Bundestagsabgeordnete im parteiübergreifenden Schulterschluss, BKM und Stadtverwaltung) alle fördertechnisch zielführenden Optionen. Herausforderungen und Risiken zeigen sich derzeit noch hinsichtlich des grundsätzlichen Vorgehens bei der Antragstellung (ein Antrag für alle Bauabschnitte vs. jährliche Antragstellung), des Umfangs der Verfügbarkeit von Bundesmitteln (Höhe der jährlichen Tranchen) sowie im Hinblick auf den Zeitraum bis zur Vorlage der Förderbescheide (Zeitpunkt des Baubeginns im Bestandsbau). Die Meilensteinplanung fokussiert in Kenntnis der oben skizzierten Erfahrungen vor allem die kommenden 12 Monate und ergänzt Meilensteine von zentraler Bedeutung in den folgenden Jahren. Angesichts der baulichen Situation des Opernhauses muss die zügige Bereitstellung einer Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg prioritäres Ziel sein. Damit zwingend verbunden ist in einer gleichfalls dringlichen Bedarfslage sowie mit Blick auf bauliche Notwendigkeiten (wirtschaftlicher Bauablauf) die parallele Planung und zeitgleiche Umsetzung des Ausbaus der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur.

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