Sitzung der Opernhaus-Kommission des Stadtrats am 21. April 2023
- Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus der Spielstätte des Staatstheaters
Nürnberg in der Kongresshalle aus einer Hand
Die Opernhauskommission hat dem Stadtrat am 8. Juli 2022 empfohlen, den für die Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle erforderlichen Ergänzungsbau im nordwestlichen Teil des „Innenhofs“ der Kongresshalle zu situieren und dessen planerische und bauliche Umsetzung durch eine gemeinsame Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand zu beauftragen. Der Stadtrat hat diese Empfehlung in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben. Die Verwaltung hat seither, fachlich unterstützt durch externe Büros und in enger Abstimmung mit dem Staatstheater sowie den relevanten Fachplanern für die Nutzbarmachung des Bestandsbaus, die Auslobung für ein entsprechendes Vergabeverfahren vorbereitet. Kernstück ist eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die Auslobung beinhaltet einen Kostenrichtwert von 42 Mio. Euro brutto (35.294.117,60 Euro netto) auf Grundlage der vom Stadtrat beschlossene Kostenobergrenzen. Eine Vorinformation zur geplanten Auftragsbekanntmachung wurde am 18. März 2023 an das Amt für Veröffentlichungen der EU übermittelt und am 23. März 2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU international veröffentlicht. Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens waren die Genehmigung des Haushalts der Stadt Nürnberg, die am 24. März 2023 erfolgte, sowie die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Mittelfranken; diese Voraussetzung war am 31. März 2023 gegeben. Die europaweite Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist für den 14. April 2023 vorgesehen. Bei der Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand handelt es sich um ein Verfahren nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Stadt Nürnberg wird dabei, wie dies bei ähnlich komplexen Verfahren üblich ist, von externen Dienstleistern juristisch und technisch beraten. Das Verfahren hat die Beauftragung eines Unternehmens zum Ziel, das sämtliche Leistungen – neben der Errichtung des Ergänzungsgebäudes insbesondere dessen vollständige Planung – als Totalübernehmer (TÜ) erbringt. Für die architektonische Planung ist die Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro zwingend vorgegeben. Eine Bewertungsmatrix für die Auswahl der Bewerber umfasst die vertiefte Bewertung des koordinierenden TÜ, der Baufirma und des Architekturbüros anhand von Referenzen (Fachkunde) und Angaben zum Personal (Leistungsfähigkeit). In einem ersten Schritt bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Auswahl der im eigentlichen Verfahren zu beteiligenden Bewerber bzw. Bieter erfolgt dann anhand eindeutiger Kriterien ohne Ermessensspielraum seitens der Verwaltung mit Begutachtung durch das Vergabemanagement im städtische Rechtsamt (RA/3-VMN), ggf. mit einer ergänzenden Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt (Rpr). Die zugelassenen Bieter erstellen dann auf Basis der in der Auslobung formulierten Leistungsbeschreibung ein erstes, indikatives Angebot. Die Stadt Nürnberg als Auftraggeberin hat daraufhin die Möglichkeit, in eine oder ggf. mehrere Verhandlungsrunden mit den Bietern einzutreten; auch der Ausschluss einzelner Bieter und die Fortsetzung der Verhandlungen mit einer geringeren Zahl von Bietern ist zulässig und möglich. Dabei basiert die Bewertungsmatrix auf den drei Oberkriterien „Kosten“, „Funktionalität“ und „Qualität“ sowie auf Unterkriterien, die diesen Kategorien jeweils zugeordnet und in der Auslobung für
alle Bewerber klar erkennbar sind. Alle Oberkriterien gehen zu je einem Drittel in die Gesamtbewertung ein. Eine Bewertung der Kosten erfolgt anhand der im Verfahren vorgegeben Berechnungsmethode durch die städtische Finanzverwaltung (Ref.I/II). Zur Bewertung des Oberkriteriums „Funktionalität“ ist ein Fachgremium vorgesehen, dem Vertreterinnen und Vertreter des Staatstheaters sowie Fachleute aus dem Bereich der Veranstaltungs-, Bühnen- und Theatertechnik (inkl. Akustik) angehören. Es prüft und bewertet sowohl die indikativen als auch die finalen Angebote. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Einschätzungen zur Funktionalität der Entwürfe so objektiv wie möglich und unbeeinflusst von anderen (gleichfalls wichtigen) Aspekten im Verfahren berücksichtigt werden können. Das Oberkriterium „Qualität“ soll durch ein fachlich und politisch breit aufgestelltes Gremium erfolgen, das die finalen Angebote bewertet. Es trifft seine Entscheidung auf Basis einer fachlichen Vorprüfung. Diesem Gremium sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt und des Stadtrats sowie Fachleute aus der Architektur, dem Denkmalschutz und der Erinnerungskultur angehören; dabei sind auch personelle Kontinuitäten zum Standortverfahren aus dem Frühjahr 2022 vorgesehen. Arbeit und Besetzung dieses Gremiums orientieren sich an den in Architekturwettbewerben üblichen Verfahren (RWP 2013); dies betrifft insbesondere eine Besetzung des Gremiums mit sachlich und fachlich Bewertenden.