Berichtsvorlage 2. BM/011/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 21.04.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus der Spielstätte des Staatstheaters
Nürnberg in der Kongresshalle aus einer Hand
Anlagen: 01_TÜ-Verfahren Ergänzungsbau KOH 02_Pressemitteilung vom 27.03.2023
Bericht: Auf Basis einer Empfehlung der Opernhauskommission vom 8. Juli 2022 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 beschlossen, den für die Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle erforderlichen Ergänzungsbau im nordwestlichen Teil des "Innenhofs" der Kongresshalle zu situieren und dessen planerische und bauliche Umsetzung durch eine gemeinsame Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand zu beauftragen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/011/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. I/II
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