Sitzungsunterlagen
Sitzung der
Opernhaus-Kommission
21.04.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Sachstandsberichte zu den Bauprojekten Opernhaus (BOH) und Kongresshalle (KOH) Berichtvorlage 2. BM/010/2023 4 01_Sachstandsbericht BOH und KOH 2. BM/010/2023 8 TOP Ö 2 Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus der Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle aus einer Hand Berichtvorlage 2. BM/011/2023 10 01_TÜ-Verfahren Ergänzungsbau KOH 2. BM/011/2023 13 02_Pressemitteilung vom 27.03.2023 2. BM/011/2023 15 TOP Ö 3 Meilensteinplanung im Teilprojekt KOH Berichtvorlage 2. BM/012/2023 20 01_Bericht_Meilensteinplanung KOH 2. BM/012/2023 24 02_Meilensteine Zeitleiste 2. BM/012/2023 26 TOP Ö 4 Staatstheater für die Zukunft sicher aufstellen: Stand zu Planungen der Interimsspielstätte und der Ermöglichungsräume Berichtvorlage 2. BM/013/2023 29 01_Antrag Die Grünen vom 20230323_AN_063_2023 2. BM/013/2023 32 02_Bericht 2. BM/013/2023 34
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung der Opernhaus-Kommission
Sitzungszeit
Freitag, 21.04.2023, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Sachstandsberichte zu den Bauprojekten Opernhaus (BOH) und Bericht
Kongresshalle (KOH) 2. BM/010/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
2. Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus der Bericht
Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle aus 2. BM/011/2023
einer Hand
Lehner, Julia, Prof. Dr.
3. Meilensteinplanung im Teilprojekt KOH Bericht
Lehner, Julia, Prof. Dr.
4. Staatstheater für die Zukunft sicher aufstellen: Stand zu Bericht
Planungen der Interimsspielstätte und der Ermöglichungsräume 2. BM/013/2023
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
23.03.2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.11.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 21.04.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstandsberichte zu den Bauprojekten Opernhaus (BOH) und Kongresshalle (KOH)
Anlagen: 01_Sachstandsbericht BOH und KOH
Bericht: 1.1 Sachstandsbericht Bauvorhaben Opernhaus (BOH) In seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat beschlossen, "die Sparten 'Musiktheater' und 'Ballett' des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten" und die Verwaltung mit Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts zu Sanierung, Interim usw. beauftragt.
Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 25. November 2022 berichtet. Die von der Opernhauskommission am 8. Juli formulierte Empfehlung zum Bedarfsplan (BP) für das BOH hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben.
1.2 Sachstandsbericht Bauprojekt Kongresshalle (KOH) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die "weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll, dass "Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zeitnah" einzuleiten sind und dass im "Rahmen des Vergabeverfahrens (…) von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden" sollen.
Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 22. November 2022 berichtet. Die von der Opernhauskommission am 8. Juli formulierte Empfehlung zur Verortung eines Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle und zur Beauftragung der Verwaltung mit der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am beschlossenen Standort hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über den jeweils aktuellen Sachstand berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. I/II
1. Sachstandsberichte zu den Teilprojekten Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und
Kongresshalle (KOH)
1.1 Sachstandsbericht BOH
In der Sitzung der Opernhaus-Kommission am 22. November 2022 wurden zum Teilprojekt BOH die Themen Projektstand, Bestandsuntersuchungen, Parametrisches Saalmodell und nächste Schritte berichtet. Letztere umfassen insbesondere die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen im Opernhaus, die Ableitung erforderlicher Maßnahmen und deren Implementierung in weitere Verfahrensschritte sowie die Einbindung und Information der jeweils beteiligten bzw. zuständigen Stakeholder. Die bauliche Substanz des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz ist in schlechtem Zustand, gravierende Schäden sind seit vielen Jahren bekannt. Die Notwendigkeit ihrer grundsätzlichen und dauerhaften Beseitigung ist Auslöser des Bauvorhabens Opernhaus und des damit verbundenen Teilprojekts der Schaffung einer Spielstätte in der Kongresshalle. Eine Vielzahl kleiner und größerer Mängel wurde im Rahmen des laufenden Bauunterhalts durch das Staatstheater sowie in Sondermaßnahmen durch verschiedene Dienststellen der städtischen Bauverwaltung abgearbeitet. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Maßnahmen, die dem Schutz von Leib und Leben der Menschen dienen, die sich im Gebäude aufhalten; zuletzt wurde etwa durch den Einbau von automatischen Rauchabschlusstüren eine Unterteilung des Foyers in zwei voneinander getrennte Abschnitte, die im Brandfall die Entfluchtung durch einen rauchfreien Foyerbereich ermöglichen, realisiert. Die bis heute unerledigten Punkte unterscheiden sich einerseits hinsichtlich ihrer Relevanz für einen sicheren Veranstaltungsbetrieb und andererseits hinsichtlich ihrer Größe oder Komplexität. In Hinblick auf den angepassten Terminplan für die Schaffung einer Spielstätte in der Kongresshalle wurden die verschiedenen Mängellisten in den letzten Wochen nochmals kritisch überprüft und mit dem aktuellen baulichen Zustand vor Ort abgeglichen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Dokument zusammengeführt, um daraus ableiten zu können, welche Maßnahmen für einen zeitlich befristeten Weiterbetrieb des Opernhauses über das Jahr 2025 hinaus ergriffen werden müssen. Neben der Umsetzung weiterer baulicher Maßnahmen werden dies auch Änderungen oder Einschränkungen betrieblicher Abläufe sein, die dann Auswirkungen auf die Arbeit des Hauses und den Etat der Stiftung Staatstheater Nürnberg haben können. Über entsprechende Erkenntnisse kann in den nächsten Sitzungen der Kommission berichtet werden. Neben diesen Akutmaßnahmen laufen weiterhin Vorbereitungen für das eigentliche „Bauvorhaben Opernhaus“, hier insbesondere weitere Bestandsuntersuchungen und die Vertiefung technischer und konzeptioneller Fragestellungen aus dem Bedarfsplan, im Einzelnen etwa die vertiefte Erkundung der Rang- und Foyerkonstruktion, die Zustandsbeurteilung geöffneter Bauteile, die Überprüfung und Ergänzung der Bestandsunterlagen sowie die Fortschreibung der Baualterspläne. Alle Maßnahmen münden in die Erstellung eines Bestandsraumbuchs mit Zustandsbewertung als Basis der Sanierungsplanung. Die laufende Projektphase hat dabei das Ziel, ein für die Umsetzung des beschlossenen Bedarfsplans am Richard-Wagner-Platz geeignetes Architekturbüro zu binden. Dafür ist derzeit die Ausschreibung eines Planungswettbewerbs in Vorbereitung, wobei die Beauftragung eines Büros zur Wettbewerbsbetreuung den nächsten konkreten Schritt darstellt.
1.2 Sachstandsbericht KOH
Bis auf die volkfestnahen Nutzungen (Süddeutscher Schaustellerverband, Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz) und sonstige Nutzungen im Zusammenhang mit dem Gewässerunterhalt (SÖR/1-B/3-Wasserwirtschaft) ist das Gebäude mittlerweile vollständig geräumt. Von Nutzern vermüllt zurückgelassene Bereiche mussten/ müssen im Nachgang beräumt werden. Der planungsvorbereitende Rückbau ist abgeschlossen, planungsvorbereitende Schadstoffsanierungsarbeiten werden aktuell beendet. Die Schadstoffuntersuchungen sind überwiegend abgeschlossen, die Sanierungskonzepte liegen vor und sind Gegenstand der beantragten Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Umfangreiche Dekontaminationsmaßnahmen werden erforderlich sein. Die Bedarfe des Staatstheaters wurden in Abstimmung mit dem STN und gmp Architekten in den dafür vorgesehenen Sektoren verortet und abgebildet. Nicht Thema der Opernhaus-Kommission sind die Bedarfe für Ermöglichungsräume (eine planerische Umsetzung der ER ist im Rahmen einer stark am Bestandsbau und dessen Möglichkeiten orientierten Angebotsplanung erfolgt; Vorstellung im Kulturausschuss am 16. März 2023), für Depot- und Lagerflächen (hier erfolgt nur die rudimentäre Planung einer grundsätzlichen Nutzbarmachung; ein Ausbau ist nicht finanziert) und Bedarfe im Zusammenhang mit dem Volksfest (Räume für SSV, POL, FW und BRK werden im Sockel der KOH an ähnlicher Stelle wie bisher mit direktem Zugang zum Volksfestplatz verortet und derzeit von der wbg-k erstellt). Für den Gewässerunterhalt erforderliche Räume und Flächen werden im Sockel des Rundbaus vorgesehen. Die Planungen stehen vor Abschuss der Leistungsphase 2 (Vorplanung); aktuell erfolgt der iterative Abgleich von Objekt- und Fachplanungen. Als Ergebnis der Vorplanung wird auch eine Kostenschätzung erstellt. Als Hauptzugangsebene für fast alle Nutzungen im Rundbau ist das Arkadengeschoss vorgesehen. Der Zugang erfolgt immer von der Außenseite der KOH, im „Innenhof“ sind keine öffentlichen Zugänge geplant. Inhaltliche Synergien von STN und ER wurden, wo immer möglich, baulich flankiert:
-
Bandprobenräume der ER liegen neben den Probenräumen der Staatsphilharmonie
-
der Tanzprobensaal der ER steht in Verbindung zur Tanzsparte des STN
-
die Werkstätten der ER grenzen an die Tageswerkstätten des STN
Im Arkadengeschoss ist ein Raumkontinuum mit freien Übergängen vom Doku-Zentrum über die ER (White Cube & Multifunktionsfläche) zum Foyer und zu Gastronomieflächen des STN (Café & Außenbereich) vorgesehen. Im 1. OG besteht ein Raumkontinuum mit freien Übergängen von einer Ausstellungsfläche der ER über die Foyerflächen des STN bis zur Gastronomie mit einer funktional wechselnd schaltbaren Zwischenfläche. Die monumentale Treppenanlage im hofseitigen inneren Ring (Länge 430 Meter) wurde sinnvoll in die Planung integriert, wodurch ein erheblicher Mehrwert – etwa auch als Ort für kleinere Veranstaltungsformate – entstanden ist. Die Nutzung von Geothermie wird voraussichtlich nicht im erwarteten Maße möglich sein. Detaillierte Untersuchungen des Untergrunds haben ergeben, dass die hydrogeologischen Verhältnisse vor Ort von den Darstellungen des bestehenden Kartenmaterials erheblich abweichen und der ergiebige Grundwasserstrom vermutlich deutlich weiter westlich verläuft. Mit der N-ERGIE laufen konstruktive Gespräche zum Einsatz von Fernwärme.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 21.04.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus der Spielstätte des Staatstheaters
Nürnberg in der Kongresshalle aus einer Hand
Anlagen: 01_TÜ-Verfahren Ergänzungsbau KOH 02_Pressemitteilung vom 27.03.2023
Bericht: Auf Basis einer Empfehlung der Opernhauskommission vom 8. Juli 2022 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 beschlossen, den für die Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle erforderlichen Ergänzungsbau im nordwestlichen Teil des "Innenhofs" der Kongresshalle zu situieren und dessen planerische und bauliche Umsetzung durch eine gemeinsame Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand zu beauftragen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. I/II
- Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus der Spielstätte des Staatstheaters
Nürnberg in der Kongresshalle aus einer Hand
Die Opernhauskommission hat dem Stadtrat am 8. Juli 2022 empfohlen, den für die Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle erforderlichen Ergänzungsbau im nordwestlichen Teil des „Innenhofs“ der Kongresshalle zu situieren und dessen planerische und bauliche Umsetzung durch eine gemeinsame Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand zu beauftragen. Der Stadtrat hat diese Empfehlung in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben. Die Verwaltung hat seither, fachlich unterstützt durch externe Büros und in enger Abstimmung mit dem Staatstheater sowie den relevanten Fachplanern für die Nutzbarmachung des Bestandsbaus, die Auslobung für ein entsprechendes Vergabeverfahren vorbereitet. Kernstück ist eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die Auslobung beinhaltet einen Kostenrichtwert von 42 Mio. Euro brutto (35.294.117,60 Euro netto) auf Grundlage der vom Stadtrat beschlossene Kostenobergrenzen. Eine Vorinformation zur geplanten Auftragsbekanntmachung wurde am 18. März 2023 an das Amt für Veröffentlichungen der EU übermittelt und am 23. März 2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU international veröffentlicht. Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens waren die Genehmigung des Haushalts der Stadt Nürnberg, die am 24. März 2023 erfolgte, sowie die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Mittelfranken; diese Voraussetzung war am 31. März 2023 gegeben. Die europaweite Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist für den 14. April 2023 vorgesehen. Bei der Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand handelt es sich um ein Verfahren nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Stadt Nürnberg wird dabei, wie dies bei ähnlich komplexen Verfahren üblich ist, von externen Dienstleistern juristisch und technisch beraten. Das Verfahren hat die Beauftragung eines Unternehmens zum Ziel, das sämtliche Leistungen – neben der Errichtung des Ergänzungsgebäudes insbesondere dessen vollständige Planung – als Totalübernehmer (TÜ) erbringt. Für die architektonische Planung ist die Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro zwingend vorgegeben. Eine Bewertungsmatrix für die Auswahl der Bewerber umfasst die vertiefte Bewertung des koordinierenden TÜ, der Baufirma und des Architekturbüros anhand von Referenzen (Fachkunde) und Angaben zum Personal (Leistungsfähigkeit). In einem ersten Schritt bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Auswahl der im eigentlichen Verfahren zu beteiligenden Bewerber bzw. Bieter erfolgt dann anhand eindeutiger Kriterien ohne Ermessensspielraum seitens der Verwaltung mit Begutachtung durch das Vergabemanagement im städtische Rechtsamt (RA/3-VMN), ggf. mit einer ergänzenden Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt (Rpr). Die zugelassenen Bieter erstellen dann auf Basis der in der Auslobung formulierten Leistungsbeschreibung ein erstes, indikatives Angebot. Die Stadt Nürnberg als Auftraggeberin hat daraufhin die Möglichkeit, in eine oder ggf. mehrere Verhandlungsrunden mit den Bietern einzutreten; auch der Ausschluss einzelner Bieter und die Fortsetzung der Verhandlungen mit einer geringeren Zahl von Bietern ist zulässig und möglich. Dabei basiert die Bewertungsmatrix auf den drei Oberkriterien „Kosten“, „Funktionalität“ und „Qualität“ sowie auf Unterkriterien, die diesen Kategorien jeweils zugeordnet und in der Auslobung für
alle Bewerber klar erkennbar sind. Alle Oberkriterien gehen zu je einem Drittel in die Gesamtbewertung ein. Eine Bewertung der Kosten erfolgt anhand der im Verfahren vorgegeben Berechnungsmethode durch die städtische Finanzverwaltung (Ref.I/II). Zur Bewertung des Oberkriteriums „Funktionalität“ ist ein Fachgremium vorgesehen, dem Vertreterinnen und Vertreter des Staatstheaters sowie Fachleute aus dem Bereich der Veranstaltungs-, Bühnen- und Theatertechnik (inkl. Akustik) angehören. Es prüft und bewertet sowohl die indikativen als auch die finalen Angebote. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Einschätzungen zur Funktionalität der Entwürfe so objektiv wie möglich und unbeeinflusst von anderen (gleichfalls wichtigen) Aspekten im Verfahren berücksichtigt werden können. Das Oberkriterium „Qualität“ soll durch ein fachlich und politisch breit aufgestelltes Gremium erfolgen, das die finalen Angebote bewertet. Es trifft seine Entscheidung auf Basis einer fachlichen Vorprüfung. Diesem Gremium sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt und des Stadtrats sowie Fachleute aus der Architektur, dem Denkmalschutz und der Erinnerungskultur angehören; dabei sind auch personelle Kontinuitäten zum Standortverfahren aus dem Frühjahr 2022 vorgesehen. Arbeit und Besetzung dieses Gremiums orientieren sich an den in Architekturwettbewerben üblichen Verfahren (RWP 2013); dies betrifft insbesondere eine Besetzung des Gremiums mit sachlich und fachlich Bewertenden.
| ÖÖ | |
|---|---|
| N r. 313 / 27.03.2023 |
Stadt Nürnberg
Amt für Kommunikation
und Stadtmarketing
Leitung:
Andreas Franke
Vergabeverfahren für den Ergänzungsbau der neuen
Spielstätte des Staatstheaters im Innenhof der Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Kongresshalle: Stand und Ausblick
www.presse.nuernberg.de
Die Ausschreibung für den Ergänzungsbau der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle ist auf der Zielgeraden. Mit der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Regierung von Mittelfranken ist nun eine Voraussetzung erfüllt, um das Vergabeverfahren zeitnah zu veröffentlichen. Oberbürgermeister Marcus König, Bürgermeisterin Prof. Dr. Julia Lehner, Baureferent Daniel F. Ulrich und Staatsintendant Prof. Jens-Daniel Herzog haben heute den Ablauf des Vergabeverfahrens bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Dabei gaben sie auch einen Ausblick auf die weitere Terminplanung für das Kulturgroßbauprojekt in der Kongresshalle.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planung und Bau des Ergänzungsbaus der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg. Hier werden die Sparten Musiktheater und Tanz sowie die Staatsphilharmonie während der Bauarbeiten im Opernhaus am Richard-Wagner-Platz proben und auftreten. Dieses Gebäude, im nordwestlichen Bereich des sogenannten Innenhofs des Kongresshallen-Rundbaus verortet, umfasst Bühne, Zuschauerraum, Orchesterprobenraum sowie bühnennahe Funktionsbereiche. Der Auftrag für den Ergänzungsbau wird in einem europaweiten Vergabeverfahren erteilt.
Die Stadt Nürnberg hat bereits eine Vorinformation zur europaweiten Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. „Damit wollen wir potenzielle Bieter auf dieses Projekt aufmerksam machen und senden ein klares Signal, dass der Start des Vergabeverfahrens bald erfolgt“, erklärt Oberbürgermeister Marcus König.
„Wir wissen, dass der Betrieb des Staatstheaters im Opernhaus Page 2 from 5 angesichts des schlechten technischen Zustands des Gebäudes nur noch für eine begrenzte Zeit möglich sein wird. Die Sparten Musiktheater und Tanz brauchen während der Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz eine neue Spielstätte. Mit dem Start des Vergabeverfahrens kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher.“
Zum Ablauf des Vergabeverfahrens
Bei der Ausschreibung des Ergänzungsbaus und dessen Anbindung an den Bestand im Torso der Kongresshalle erfolgen die Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand. Dieses sogenannte Totalübernehmer- Verfahren vollzieht sich in zwei Etappen, dem öffentlichen Teilnehmerwettbewerb und dem Verhandlungsverfahren.
Im öffentlichen Teilnehmerwettbewerb werden auf den einschlägigen Plattformen und Publikationen die funktionale Leistungsbeschreibung und alle weiteren Vergabeunterlagen circa einen Monat lang veröffentlicht. Für die Teilnahme reichen interessierte Bieter die geforderten Nachweise über ihre Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit ein, die anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien geprüft werden. Auf dieser Basis wählt die Stadt Nürnberg als Auftraggeberin aufgrund einer juristischen (formalen) und fachlichen Prüfung die Bewerber aus, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen können.
Im Verhandlungsverfahren hat die Auftraggeberin, die Stadt, gegebenenfalls in mehreren aufeinanderfolgende Phasen die Möglichkeit, im Rahmen der vergaberechtlichen Grundsätze mit Bietern über Vertragsinhalte zu verhandeln. Die Bieter werden aufgefordert, Planungsbeiträge mit wettbewerblichem Charakter einzureichen. Die drei maßgeblichen Zuschlagskriterien sind Kosten, Funktionalität und Gestaltung.
In die Entscheidung, welcher Bieter den Zuschlag erhält, werden drei Gremien miteinbezogen. Das Kriterium Kosten (Wirtschaftlichkeit) wird in der Kämmerei betrachtet. Das Kriterium Funktionalität bewertet ein fachliches Gremium. Hier bringen das Staatstheater Nürnberg als künftiger Nutzer sowie externe Fachleute aus den Bereichen Theaterbau und Bühnentechnik ihre Expertise ein. Die Bewertung des Kriteriums
Gestaltung obliegt den Vertreterinnen und Vertretern der Page 3 from 5 Stadtratsfraktionen sowie berufenen Architektinnen und Architekten. Eine Entscheidung über die Vergabe fällt voraussichtlich im Winter 2023/2024.
Anpassung des Terminplans
Vor diesem Hintergrund kündigt Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich eine Anpassung des Zeitplans an: „Der bislang vorliegende Terminplan war extrem ambitioniert und vom schnellstmöglichen Freimachen des historischen Gebäudes geprägt.“ Wie Daniel F. Ulrich erklärt, sei ein Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren wie der komplexen Drittmittelförderung, der notwendigen Integration der ‚Ermöglichungsräume‘ in das Projekt sowie des intensiven Standortfindungsprozesses ausschlaggebend für die Anpassung der Terminplanung.
Unter den heute bekannten Rahmenbedingungen gelten folgende Meilensteine für die Kulturgroßbauprojekte in der Kongresshalle als realistisch: Im dritten Quartal 2023 soll die Schadstoffentfrachtung des Dachs des Kongresshallen-Rundbaus beginnen. Im Winter 2023/2024 soll die Vergabeentscheidung für den Ergänzungsbau getroffen werden. Mit dessen Baubeginn ist im zweiten Quartal 2025 zu rechnen. Um den Jahreswechsel 2026/27 wird die bauliche Fertigstellung des Gebäudes angestrebt.
Auswirkungen auf den Spielbetrieb des Staatstheaters
Die aktualisierte Terminschiene erfordert eine Nutzung des Opernhauses über das Jahresende 2025 hinaus. „Wir wollen den Spielbetrieb am Richard-Wagner-Platz bis zum Umzug in die Kongresshalle ermöglichen“, so Oberbürgermeister Marcus König. „Deshalb wird in den nächsten Monaten gründlich geprüft, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit eines verlängerten Spielbetriebs zu gewährleisten ist. Wir stehen zu unserem Versprechen: Es wird keine Spielpause für Oper und Ballett geben, denn das Staatstheater hat eine herausragende Bedeutung für das Kulturleben der Stadt Nürnberg und der Region.“
Der Staatsintendant des Staatstheaters Nürnberg, Jens-Daniel Herzog, wertet die bevorstehende Veröffentlichung der Ausschreibung als gute Nachricht, bedauert jedoch die notwendig gewordene Anpassung des
Zeitplans: „Alle bisherigen Planungen haben darauf abgezielt, 2025 in die Page 4 from 5 neue Spielstätte auf dem Areal der Kongresshalle umzuziehen. Für den Spiel- und Arbeitsbetrieb im Opernhaus über das Jahr 2025 hinaus gibt es zahlreiche organisatorische, künstlerische, bauliche, technische und wirtschaftliche Fragen ebenso wie Fragen zum Brandschutz. Die nächsten Monate sollen nun zur Klärung genutzt werden. Die Sicherheit des Publikums und der Mitarbeitenden des Staatstheaters steht dabei wie bisher an erster Stelle. Wir werden uns auf die neue Situation einstellen und das Beste daraus machen.“
Kulturgroßbauprojekt in der Kongresshalle: Bedeutend weit über
Nürnbergs Stadtgrenzen hinaus
Die Anpassung des Terminplans für den Ergänzungsbau der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle stellt die Grundsatzbeschlüsse des Stadtrats nicht in Frage: Im Dezember 2021 stellte dieser die Weichen für das Bauvorhaben Opernhaus am Richard- Wagner-Platz. In derselben Sitzung stimmte der Stadtrat für die Kongresshalle als Standort einer neuen Spielstätte des Staatstheaters in der Kongresshalle. Betriebs- und Produktionsräume für rund 650 Mitarbeitende des Staatstheaters sollen in sechs von insgesamt 16 Sektoren des Rundbaus untergebracht werden. Der Ergänzungsbau soll im nordwestlichen Bereich des sogenannten Innenhofs der Kongresshalle verortet werden. In vier Sektoren werden die sogenannten Ermöglichungsräume mit Werkstätten, Ateliers, Probe- und Präsentationsräumen für Künstlerinnen und Künstler der freien Szenen einziehen.
„In der Kongresshalle entsteht ein einzigartiger Kulturort, der Aspekte der Erinnerungskultur und der Künste aller Sparten aufs Engste miteinander verbindet und weit über Nürnberg hinausweist“, erklärt Bürgermeisterin Prof. Dr. Julia Lehner. „Die enge Verzahnung des Staatstheaters Nürnberg mit der künstlerischen Arbeit in den Ermöglichungsräumen eröffnet die Chance, die Entwicklung einer zukunftsgerichteten Erinnerungskultur mit den Mitteln von Kunst und Kultur zu initiieren“, so Lehner. Angesichts des Status der Kongresshalle als historisch einzigartiges Denkmal von internationaler Relevanz ist die möglichst vollständige Erhaltung der Substanz des Gebäudes eine Verpflichtung von nationaler Dimension. „Die Bedeutung des Kulturbauprojekts reicht
weit über die Stadtgrenzen hinaus“, betont die Bürgermeisterin. Deshalb Page 5 from 5 hat die Stadt Nürnberg beim Freistaat Bayern und dem Bund sowie bei der Europäischen Union (EU) Fördermittel beantragt, um die Maßnahmen in und an der Kongresshalle über ein Gesamtpaket aus Mitteln der Stadt Nürnberg sowie aus Fördergeldern von Bund, Freistaat Bayern und der EU zu finanzieren.
„Die Stadt Nürnberg ist auf die Hilfe des Bundes und des Freistaats angewiesen, denn allein aus dem städtischen Haushalt ist ein Projekt dieser Größenordnung nicht zu stemmen“, unterstreicht Oberbürgermeister Marcus König. „Die Bedeutung der Kulturgroßbauprojekte in der Kongresshalle geht weit über die Nürnberger Stadtgrenzen hinaus. Deshalb appellieren wir nochmals an die Fördergeber auf Seiten des Bundes und des Landes, die Anstrengungen der Stadt Nürnberg nach besten Kräften zu unterstützen.“ js
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 21.04.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Meilensteinplanung im Teilprojekt KOH
Anlagen: 01_Bericht_Meilensteinplanung KOH 02_Meilensteine Zeitleiste
Bericht: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die "weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll und dass "Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zeitnah" einzuleiten sind. Die Verwaltung wurde dafür "mit der Klärung der Finanzierung und der Aufstellung einer Förderstruktur anhand der Kostenermittlung im Planungsprozess" beauftragt.
Über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse hat die Verwaltung in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 22. November 2022 berichtet.
Die von der Opernhauskommission am 8. Juli formulierte Empfehlung zur Verortung eines Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle und zur Beauftragung der Verwaltung mit der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am beschlossenen Standort hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben.
Grundlage aller Diskussionen und Beschlüsse zu einer Spielstätte für das Staatstheater, aber auch hinsichtlich der Schaffung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur sowie der baulichen Sicherung der denkmalgeschützten Kongresshalle und ihrer grundsätzlichen Nutzbarmachung war eine Terminplanung, die von Beginn an als kritisch benannt wurde, weil sie den Projektablauf unter idealen Bedingungen abgebildet hat. Ein Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren - im Kern Fragen des Standorts für den Ergänzungsbau, der Finanzierung und der grundsätzlichen Fördermöglichkeiten sowie die Verzahnung der Teilprojekte und die dadurch bedingte Optimierung von Raumprogrammen, dazu extreme Engpässe im Kontext der aktuellen Situation - war dafür verantwortlich, dass dieser Idealfall nicht eingetreten ist.
Die Verwaltung wird in diesem Kontext über den aktuellen Stand der Meilensteinplanung im Kulturentwicklungsprojekt Kongresshalle, das neben den Planungen einer Spielstätte für das Staatstheater auch die übergreifenden Themenbereiche der Finanzierung, inhaltliche und betriebliche Aspekte sowie Formate einer weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst, berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. I/II
3. Meilensteinplanung im Teilprojekt KOH
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 den Beschluss zur „Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle“ mit dem Auftrag an die Verwaltung zur „Klärung der Finanzierung und der Aufstellung einer Förderstruktur anhand der Kostenermittlung im Planungsprozess“ verbunden. Die Verwaltung hat seither Fachplanungsbüros mit sämtlichen Planungsleistungen für eine baurechtskonforme Nutzbarmachung des Bestandsgebäudes beauftragt. Diese Planungen, die den gesamten Rundbau der Kongresshalle umfassen und neben einer Spielstätte für das Staatstheater auch die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur, die Schaffung von Flächen für Lager und Depots, volksfestnahe Nutzungen des Gebäudes durch Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz und den Süddeutschen Schaustellerverband sowie die grundsätzliche Sicherung der Bausubstanz betreffen, stehen kurz vor Abschluss der Vorplanung (LPh 2). Parallel dazu hat die Verwaltung die Auslobung eines TÜ-Vergabeverfahrens für den Ergänzungsbau der Spielstätte des Staatstheaters vorbereitet, die der Stadtrat am 20. Juli 2022 parallel zur Festlegung des Standorts im nordwestlichen Bereich des „Innenhofs“ der Kongresshalle beschlossen hat. In intensiven Gesprächen mit öffentlichen Fördermittelgebern wurden schließlich verschiedene Förderszenarien erarbeitet. Grundlage aller Beschlüsse war dabei eine von Beginn an als kritisch gekennzeichnete Terminplanung, die den Projektablauf unter idealen Bedingungen abgebildet hat. Zahlreiche Faktoren war dafür verantwortlich, dass dieser Idealfall nicht eingetreten ist. Ein international dimensioniertes Gutachterverfahren zur Bestimmung eines Standorts für den notwendigen Ergänzungsbau der Opernspielstätte hat von Februar bis Juli 2022 einen Zeitverzug von einem halben Jahr verursacht. Trotz intensiver Vorgespräche mit öffentlichen Fördergebern haben erst die Entscheidungen des Stadtrats am 20. Juli 2022 die Grundlage geschaffen, um mit Freistaat und Bund konkret über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen. Angesichts der hohen Summen, um deren Einwerbung es geht, sind diese Verhandlungen vielschichtig; hinsichtlich der komplizierten Rahmenbedingungen müssen sie in hoher Detailliertheit mit unterschiedlichen Stellen bei Land und Bund sowie auf Ebene der EU geführt und koordiniert werden. Konkret erreicht werden konnte die Inaussichtstellung eines Betrags von 20 Mio. Euro aus dem KulturInvest-Programm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Schaffung der Ermöglichungsräume (Phase 1 des Antragsprozesses). Ein Antrag auf Förderung einer Spielstätte in der Kongresshalle für das Staatstheater Nürnberg aus FAG- Mitteln wurde beim Freistaat Bayern eingereicht. Daneben erfolgte nach einer erfolgreich absolvierten Bewerbungsrunde die Zulassung zur Teilnahme am Antragsverfahren zur Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 – Förderbereich 2 „Klima- und Umweltschutz“, Fördermaßnahme 8 „Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten“ für eine finanzielle Unterstützung der Dekontamination und höherwertigen Nachnutzung der Kongresshalle; auch dieser Antrag liegt der für die Bearbeitung zuständigen Regierung von Mittelfranken bereits vor. Verzögerungen ergeben sich in diesem Zusammenhang auch dadurch, dass Baumaßnahmen erst nach der Zusage öffentlicher Förderungen begonnen werden dürfen. Der Freistaat
bewilligt unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder erteilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Regierung von Mittelfranken hat auf Antrag der Stadt Nürnberg für die Errichtung des Ergänzungsbaus die entsprechende Bescheinigung am 31. März 2023 ausgestellt. Für eine Förderung aus Bundesmitteln ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dagegen nicht vorgesehen; auch vor diesem Hintergrund zeichnet sich
- neben der Verfügbarkeit von Mitteln im Wettbewerb mit anderen bundesweit geplanten,
förderungswürdigen Vorhaben – die Notwendigkeit einer Aufteilung der Maßnahmen zu Bestandssicherung und Nutzbarmachung der Kongresshalle in Bauabschnitte ab. Als unerwartet zeitintensiv hat sich die Verzahnung der einzelnen Teilprojekte (Sanierung und Bestandssicherung, Nutzbarmachung, Opernspielstätte, Ermöglichungsräume, volksfestnahe Nutzungen) in der Objektplanung erwiesen. Verzögerungen sind dabei insbesondere deshalb eingetreten, weil die Kongresshalle erst zum Jahresende 2022 (und damit ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist, zu der im Januar 2022 allen Mietern gekündigt worden war) leergezogen und zur Aufnahme von Bestandsdaten uneingeschränkt zugänglich war. Schließlich hat eine Reihe von Engpässen, Ausfällen und Veränderungen im Personalbereich den idealen Projektablauf beeinflusst. Die personellen Projektrisiken bleiben unter den aktuellen Rahmenbedingungen in der Bau- wie auch in der Kulturverwaltung weiterhin bestehen. Die nun aktualisierte Meilensteinplanung für die in und an der Kongresshalle geplanten Maßnahmen bezieht die bislang entstandenen Verzögerungen ein und formuliert den zeitlichen Rahmen neu. Dabei geht sie weiterhin von einem reibungslosen und ungestörten Planungsablauf aus: Der Zeitplan enthält keine Puffer. Das übergeordnete Ziel der Realisierung umfassender inhaltlicher Synergien leitet weiterhin die Bauplanung und bestimmt die daraus resultierende Abfolge von Bauabläufen und ggf. ihre Umsetzung in Bauabschnitten. Größter Risikofaktor ist dabei aktuell die unklare Situation bei den Drittmittelfinanzierungen. Die erhoffte Bewilligung der EFRE-Mittel für die Dekontamination ermöglicht ein eigenständiges Projekt, das als Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen förderunschädlich bereits im Jahr 2023 begonnen werden kann. Da die zeitnahe Ausführung weiterer Baumaßnahmen im Bestandstorso zwingend erforderlich ist, um die nächsten Planungs- und Umsetzungsschritte gehen zu können, hat die BKM ihre Unterstützung eines Antrags auf Förderung der grundsätzlichen Nutzbarmachung und des Substanzerhalts im Bestandsbau bekräftigt; ein Antrag ist für Maßnahmen ab 2024 bis Ende Mai 2023 zu stellen. Unter der Prämisse, dass es sich beim Bauvorhaben Kongresshalle um ein Gesamtprojekt handelt, dessen je unterschiedliche Inhalte die Realisierung auch der anderen Teilprojekte zwingend erfordern, prüfen aktuell alle Beteiligten (Bundestagsabgeordnete im parteiübergreifenden Schulterschluss, BKM und Stadtverwaltung) alle fördertechnisch zielführenden Optionen. Herausforderungen und Risiken zeigen sich derzeit noch hinsichtlich des grundsätzlichen Vorgehens bei der Antragstellung (ein Antrag für alle Bauabschnitte vs. jährliche Antragstellung), des Umfangs der Verfügbarkeit von Bundesmitteln (Höhe der jährlichen Tranchen) sowie im Hinblick auf den Zeitraum bis zur Vorlage der Förderbescheide (Zeitpunkt des Baubeginns im Bestandsbau). Die Meilensteinplanung fokussiert in Kenntnis der oben skizzierten Erfahrungen vor allem die kommenden 12 Monate und ergänzt Meilensteine von zentraler Bedeutung in den folgenden Jahren. Angesichts der baulichen Situation des Opernhauses muss die zügige Bereitstellung einer Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg prioritäres Ziel sein. Damit zwingend verbunden ist in einer gleichfalls dringlichen Bedarfslage sowie mit Blick auf bauliche Notwendigkeiten (wirtschaftlicher Bauablauf) die parallele Planung und zeitgleiche Umsetzung des Ausbaus der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur.
Kulturentwicklung Kongresshalle
Meilensteine 2023
Namensvorschläge
Für Kongresshalle, Ermöglichungsräume,
Spielstätte Staatstheater (Q4 23)
Vision, Mission, Gebäudemanagement & Abschluss
Strategie Besucherlenkung partizipativer Prozess
Gemeinsam erarbeitet mit Grobkonzept (Q3 23) zur inhaltlichen Ausgestaltung
Dokuzentrum, Staatstheater, der Ermöglichungsräume (Q4 23)
Ermöglichungsräumen (Jul 23)
TÜ-Ausschreibung Gastronomie- Eckpunkte überg. Baubeginn Zuschlag TÜ-Vergabe
Ergänzungsbau konzept Betriebskonzept Dekontamination Ergänzungsbau
(Apr 23) Grobkonzept (Jun 23) 1. Entwurf (Jul 23) Rückbau Dach (Q3 23) (Q4 23)
Apr 2023 Mai 2023 Jun 2023 Jul 2023 Q3 2023 Q4 2023 2024
Go-Live Website Bewilligung vorz. Go-Live Social Media Detailabstimmung
(Mai 23) Maßnahmebeginn Instagram, Facebook (Jul 23) Finanzierung mit Vorlage
EFRE erwartet
Bund & Land Kostenberechnung
Dekontamination (Jun 23)
Eröffnung Bildung von Bauabschnitten (Q2-Q3) Lph3 (Nov 2023)
White Cube
| Inhalt & Betrieb Bau Öffentlichkeit Finanzierung | Inhalt & Betrieb |
|---|
(Mai 23)
Go-Live Newsletter
Vorlage
(Q2 23)
Kostenschätzung
Lph2 (Apr 23)
Stand: 05.04.2023
Kulturentwicklung Kongresshalle
Meilensteine 2024 – 2027
Eröffnung
Detailplanung Betrieb Vorbereitung der Ermöglichungsräume
Ermöglichungsräume Betriebseröffnung (Q1 2027)
(2025) Ermöglichungsräume
(Q1 –Q3 2026) Umzug STN
(ab Q1-Q3 2027)
Beschluss Beschluss Eckpunkte Eröffnung neue Einzug
Probebetrieb STN
inhaltliches Konzept Betriebskonzept Dauerausstellung Ermöglichungsräume
(ab Q4 2027)
Ermöglichungsräume Ermöglichungsräume Dokuzentrum (Q4 2026)
KuA(Mär 24) Rechtsform, Satzung, Finanzen, (2025) Eröffnung STN
Personal etc. (Q3 2024)
(Ende 2027)
Q1 2024 Q2 2024 Q3 2024 Q4 2024 2025 2026 2027
Gebäudehülle Baubeginn Abschluss
Baubeginn Bestandsbau Baumaßnahmen
(Jul 24) (Q3-Q4 26)
(Q1-Q2 25)
Abschluss Baubeginn
| Inhalt & Betrieb Bau Öffentlichkeit Finanzierung | Inhalt & Betrieb |
|---|
Baumaßnahme Ergänzungsbau STN
Dokuzentrum (Q3 25)
Start IAÜ-Phase -Inbetriebnahme,
Abnahme, Übergabe (Q2 24)
Stand: 05.04.2023
Begriffsdefinition
TÜ-Ausschreibung: TÜ = Totalübernehmer, d.h. Planung und Ausführung aus einer Hand
EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Gebäudemanagement: Bewirtschaftung des Gebäudes und der technischen Anlagen (unterteilbar in technisches, infrastrukturelles
und kaufmännisches Gebäudemanagement)
Besucherlenkung: Räumliche, zeitliche und quantitative Verteilung der Besuchenden
Betriebskonzept: Wesentliche Beschreibungen des geplanten Betriebs wie z.B. strategische Zielsetzungen, zukünftige Nutzungen, Veranstaltungsformate, Gebäudemanagement, Gastronomie, etc.
IAÜ-Phase: Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 21.04.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Staatstheater für die Zukunft sicher aufstellen: Stand zu Planungen der Interimsspielstätte
und der Ermöglichungsräume
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.03.2023
Anlagen: 01_Antrag Die Grünen vom 20230323_AN_063_2023 02_Bericht
Bericht: Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat am 23. März 2023 den in der Anlage beigefügten Antrag "Staatstheater für die Zukunft sicher aufstellen" gestellt.
Soweit nicht im Rahmen der Tagesordnung der Sitzung der Kommission am 21. April 2023 ohnehin schon vorgetragen, werden Verwaltung und Staatstheater zu den im Antrag formulierten Punkten berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. I/II
4. Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Stadtrat vom 23. März 2023
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat am 23. März 2023 einen Antrag „Staatstheater für die Zukunft sicher aufstellen“ gestellt. Darin wird für die Sitzung der Opernhaus-Kommission am 21. April 2023 beantragt: Die Verwaltung berichtet über den aktuellen geplanten Zeitrahmen und Planungsstand zur Umsetzung der baulichen und technischen Maßnahmen des Interims und der Ermöglichungsräume in der Kongresshalle. Dies beinhaltet einen voraussichtlichen Einzugsbeginn und berücksichtigt Belange der Nachhaltigkeit und insbesondere der Energieeffizienz. über die aktuelle vorliegende gesamte Kostenkalkulation und Aufteilung zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen. über das inhaltliche und künstlerische Gesamtkonzept, im Besonderen in Hinblick auf die Integration und Teilhabe der gesamten Stadtgesellschaft. über die Herausforderungen der Verlegung des gesamten Betriebs der Sparten Oper, Ballett und Konzert. Zu den ersten beiden Punkten berichtet die Verwaltung unter TOP 1 und TOP 2 der Sitzung; entsprechende Informationen vorab enthalten die jeweiligen Anlagen zu den Anmeldungen der TOP. Der dritte Punkt betrifft aus Sicht der städtischen Verwaltung insbesondere Aspekte einer spartenübergreifenden Zugänglichkeit und Nutzbarkeit im Kulturentwicklungsprojekt Kongresshalle. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass mit Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur, einer Spielstätte des Staatstheaters sowie Depots und Lagerräumen, aber auch mit dem Doku-Zentrum und den Nürnberger Symphonikern sowie der Infrastruktur für die Veranstaltung großer Volksfeste ganz unterschiedliche kulturelle Nutzungen in der Kongresshalle geplant bzw. bereits seit Jahrzehnten etabliert sind – dass es sich beim Torso der unvollendeten Kongresshalle aber dennoch um lediglich ein Gebäude handelt. Seine gigantomanen Dimensionen ermöglichen und begünstigen eine räumliche Distanz der unterschiedlichen Nutzungen, was (etwa in Hinblick auf lärmsensibles Arbeiten) durchaus von Vorteil sein kann. Dennoch handelt es sich um eine gebäudliche Struktur, die in ihrer komplexen Gesamtheit verstanden werden muss: Planung und Umsetzung identischer Anforderungen an Gebäude und Gebäudetechnik (etwa bei Fenstern und Türen, bei Heizung und Klimatisierung oder bei Fragen des Brandschutzes) müssen auch dann einheitlich und für das gesamte Gebäude umfassend geklärt werden, wenn die nutzungsspezifischen Anforderungen im Detail (stark) voneinander abweichen. Die Verwaltung wird unter TOP 3 darlegen, inwiefern die je unterschiedlichen Nutzungsinhalte die Realisierung auch der anderen Teilprojekte voraussetzen, weil in einem Gebäude jedes Teilprojekt zwingend auf eine systemgleiche Umsetzung der benachbarten Teilprojekte angewiesen ist. Umso mehr gilt die Verpflichtung zur Gesamtschau freilich dort, wo ähnliche Nutzungen inhaltliche Schnittmengen erzeugen und die räumliche und strukturelle Nähe das Potential weitreichender Synergien birgt. Unter TOP 1.2 wird die Verwaltung deshalb auch zeigen, wie die Planung auf Objektebene bauliche und infrastrukturelle Voraussetzungen für die Nutzung synergetischer Möglichkeiten im Torso der Kongresshalle schafft.
In inhaltlicher Hinsicht und mit Blick auf die geplante Nutzung der Opernspielstätte hat die Verwaltung das Staatstheater gebeten, die Mitglieder der Kommission zu informieren; auf die detaillierten Ausführungen im Bedarfsprogramm für das Bauvorhaben Opernhaus, das der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 beschlossen hat, wird in diesem Kontext verwiesen. Zum Konzept der Ermöglichungsräume wurde bereits am 10. März 2023 im dafür zuständigen Kulturausschuss berichtet; für den Ausbau der Sektoren XI-XVI zu Depots und Lagerflächen erfolgt mangels Finanzierung nur die rudimentäre Planung einer grundsätzlichen Nutzbarmachung (siehe TOP 1.2), eine detaillierte Beschreibung künftiger Nutzungsinhalte liegt daher nicht vor. Der vierte Punkt betrifft Aufgabenstellungen, für deren Bearbeitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Planungen noch nicht möglich sind; ihre Bearbeitung setzt den Abschluss der Vorplanung (LPh 2) mit dem dann konkreten Wissen um die künftig verfügbaren Räume in der KOH voraus. Zweifellos stellt der Umzug mehrerer hundert Arbeitsplätze sowie von Material und Technik alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Stadtverwaltung verfügt im Bereich Zentrale Dienste (ZD/2) über die Expertise von Kolleginnen und Kollegen, in deren Aufgabenportfolio die Dislozierung von Dienststellen und Ämtern im gesamten Stadtgebiet abgebildet ist. In anderen Sanierungsprojekten wurden im gesamten Bundesgebiet in den letzten Jahren vielfältige Erfahrungen mit dem Umzug ganzer Theater und Opernhäuser gesammelt; die intensive Vernetzung aller Verantwortlichen wird zu gegebener Zeit den Zugriff auf entsprechendes Wissen ermöglichen. Eine intensive Begleitung aller Beteiligten im Rahmen eines Veränderungsmanagements geht dabei über den reinen Umzug weit hinaus und umfasst ggf. auch Aspekte einer inhaltlichen Neuausrichtung am anderen Ort.