Berichtsvorlage Vpl/014/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 20.04.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Hinweisschilder Fahrradstraße
hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 14.09.2022
Anlagen: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 14.09.2022
Bericht:
In Ihrem Antrag vom 14.09.2022 schlägt „Die Linke“ vor, analog zu Berlin an den kreuzenden Einfahrtstraßen zu Fahrradstraßen großformatige Hinweisschilder mit den Regeln in einer Fahrradstraße anzubringen.
Die Vor- und Nachteile solcher Hinweisschilder werden auch bei Fachtagungen intensiv diskutiert. Bisher wurden in Nürnberg die Bürgerinnen und Bürger mittels Pressemitteilungen, Internetbeiträgen und Social Media über die Fahrradstraßen informiert. Darüber hinaus wurden mit Umsetzung der Fahrradstraßen im jeweiligen Gebiet die Menschen vor Ort mit Flyern über die geltenden Regeln aufgeklärt. Eine sichtbare Plakatierung, wie vorgeschlagen, ist sehr kosten- und platzintensiv. Hinweisschilder oder Banner wie in Berlin oder auch in Magdeburg lassen sich immer nur dort aufstellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist und keine Sichtbeziehungen auf die Kreuzung oder andere Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt werden. Dies ist in den dichtbebauten Innenstadtbereichen selten der Fall. Darüber hinaus haben temporäre Hinweise oftmals den Nachteil, dass sie fälschlicherweise nur auf die eine Situation bezogen werden, dabei gelten die Regeln auch in Fahrradstraßen, in denen z.B. kein Platz für ein solches Banner gefunden werden kann. Das Beispiel aus Magdeburg verdeutlicht gleichzeitig auch andere damit verbundene Schwierigkeiten, das Banner in Magdeburg musste aufgrund von Vandalismus und Diebstahl zwischenzeitlich entfernt und erneuert werden.
Eine Lösung analog Berlin ist aus Sicht der Verwaltung für Nürnberg ungeeignet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Diversity-Belange bekannt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: