- SÖR/1-A
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SQÖRu/1-aA l itätsstandards Bäume - für die Planung und Pflanzung
Stand: Januar 2023
- SÖR/1-A
1. Allgemeines - Straßenbäume und Grünanlagenbäume
(1) Die Baumscheiben müssen hinsichtlich ihrer Grundfläche des durchwurzelbaren Raumes sowie ihrer Pflanzflächengröße der DIN 18916 und den „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 und 2“ der FLL in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Weitere Vorgaben zur Bepflanzung, Abdeckung, etc. werden in den Standardvorgaben von SÖR, Stadt Nürnberg festgelegt.
(2) Die Baumscheiben bzw. Substratbereiche sollen möglichst leitungsfrei sein. Vorab sind entsprechende Instruktionen / Spartenabfragen durchzuführen. Ggf. sind
Abstimmungsgespräche oder Ortstermine mit den Spartenträgern notwendig, um bei
Unterschreitung der Regelabstände Sonderlösungen zu finden. Bei neuen Planungsvorhaben sind entsprechende Spartenkoordinierungstermine durchzuführen, um die Trassenkoordinierung sowie Spartenfreiheit zu gewährleisten. Auch die Oberleitungen der Straßenbahn oder die unterirdische U-Bahn ist hier zu berücksichtigen.
(3) Die Beleuchtung ist hinsichtlich der Bäume mit SÖR/1-E abzustimmen.
(4) Pflanzsubstrate sind vor dem Einbau von der Stadt Nürnberg – SÖR – abzunehmen. Für die Straßenbäume wird ein speziell für die Stadt Nürnberg entwickeltes Baumsubstrat verwendet, das regelmäßigen Kontrollen unterliegt (aktueller Rahmenvertrag vorhanden). Für die Grünanlagenbäume wird in der Regel, der vor Ort anstehende Boden verbessert.
(5) Straßenbäume werden von SÖR, Stadt Nürnberg, in der Baumschule ausgesucht, mit Plomben markiert und nach der Lieferung bzw. vor der Pflanzung von der Stadt Nürnberg – SÖR – abgenommen. Bei Grünanlagenbäumen erfolgt die Baumlieferung über die Landschaftsbauausschreibung. Die Abnahme wird bei Lieferung von SÖR durchgeführt.
(6) Alle gepflanzten Bäume erhalten seitens der Planung eine 3-jährige Pflege (Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; Ausnahme: 5 Jahre in Sonderfällen), bevor Sie in den Unterhalt übergeben werden. 1. Pflegejahr: Fertigstellungspflege 2. Pflegejahr: 1. Jahr Entwicklungspflege 3. Pflegejahr: 2. Jahr Entwicklungspflege
(7) Die Vorgaben für die Grünanlagenbäume gelten auch für Bäume in Spielplätzen und für die öffentlichen Anlagen städtischer Dienststellen, wie z. B. Schulen, Jugendamt, Liegenschaftsamt, Feuerwehr, etc.
2. Straßenbäume
(1) Planung von Straßenbaumstandorten Aufgrund des Wurzelraumbedarfs eines Baumes ist bereits in der Planungsphase einer neuen Straße die Gliederung des Straßenraumes auf die verschiedensten Bedürfnisse der im Straßenbereich beteiligten Institutionen (Entwässerung, Beleuchtung, Versorgung, Nahverkehr etc.) abzustimmen. Baumstandorte sind von langfristiger Bedeutung. Daher darf der Wurzelraumbereich nicht unnötig von Bautätigkeiten gestört werden. Die Pflanzung von Baumreihen ist nach Möglichkeit in durchgehenden Wurzelraumbereichen anzustreben und den Einzelstandorten vorzuziehen. Die Wurzelräume dürfen nicht durch Leitungen, Fundamente oder sonstige Baulichkeiten eingeschränkt werden.
Im Straßenraum befindet sich der Baumstandort in der Regel im Bereich von Längsparkbuchten bzw. Senkrecht- oder Schrägparkern oder im Mittelstreifen (> 2,50 m Breite). Die durch den Parkdruck entstehenden Platzzwänge sind durch geeignete Oberflächenstrukturen im Bereich des Wurzelraumes wasser- und insbesondere luftdurchlässig auszubilden.
Nach dem aktuellen Wasserhaushaltsgesetz ist zu prüfen, inwieweit das Oberflächenwasser versickert werden kann. Bevor es also in den Kanal geleitet wird, sollte es den Straßenbäumen zugutekommen.
(2) Abstandsmaße für Straßenbäume:
| Objekt | Regelabstand (m) | Mindestabstand (m) |
|---|
Gebäudeflucht 6,00 3,50
| Fahrbahnkanten | 2,00 | 1,00 |
|---|
Oberleitungen, Überspannungen 5,00 3,00
| Lichtmasten, Lichtpunkthöhe über 7 m | 10,00 | 7,00 |
|---|
Lichtmasten, Lichtpunkthöhe unter 7 m 8,00 5,00
| Baugrubenrand der Kanal-, 110-KV- und Fernwärmeleitungen | 3,50 | 2,50 |
|---|
Baugrubenrand der Kanal-, 110-KV-
und Fernwärmeleitungen
Regeneinläufe 2,50 2,00
| Baugrubenrand der Gas-, Wasser-, Strom und Fernmeldeleitungen | 2,50 | 1,50 |
|---|
Baugrubenrand der Gas-, Wasser-,
Strom und Fernmeldeleitungen
Erdkabel in Schutzrohren --- 1,00
(bzw. individuelle Sonderabsprachen in Einzelfällen mit den Leitungsträgern)
(3) Standardvorgaben für Straßenbaumstandorte
Standort
(DIN-Größe Wurzelraum,
Überbaubarkeit etc.)
Neue Baumscheiben in Neubaugebieten haben nach DIN 18916 eine offene Baumscheibengröße von mindestens 16 m² bzw. cbm. Grundsätzlich ist gem. DIN 18916 der durchwurzelbare Raum von 16 cbm zu gewährleisten. Die fachliche Empfehlung ist eine Herstellung mit 25 m² und 36 cbm, die in München bereits umgesetzt wird. Neue Baumscheiben im Straßenbestand sollen ebenfalls die 16 m² bzw. 16 cbm erreichen. Da die Standortsituationen aber sehr unterschiedlich sind, ist dies nicht immer möglich. Hier sind individuelle Einzelfalllösungen mit SÖR und Vpl zu erarbeiten. Bei alten, zu sanierenden Baumscheiben sollen durch die Sanierung mindestens 6 m² offene Baumscheibe zzgl. überbauten Bereichen mit Baumsubstrat für den durchwurzelbaren Raum oder mind. 10 m² ohne überbaute Bereiche hergestellt werden. Substrataufbau gem. FLL–Grafik bzw. SÖR-Regelzeichnungen und –abstimmung. Überbaute Substratbereiche sind je Standort individuell mit SÖR hinsichtlich der Details abzustimmen; Belüftungssysteme sind dort mit einzubauen. Flächenausbildung in Parkstandsbereichen gem. RAST. Gebäude- und Leitungsabstände einhalten, ggf. in Abstimmung mit den Leitungsträgern Wurzelschutzfolie/ -platte etc. einbauen.
Boden/ Substrat
(Substrate, Parameter,
Prüfungen etc.)
Bodenaustausch erfolgt mindestens 1,20 m tief mit mindestens 16 m³ Volumen. Einzubauen ist das für Nürnberg entwickelte Nürnberger Baumsubstrat, einschichtig, überbaubar und nicht überbaubar, je nach Baumscheibe. Dafür gibt es einen aktuellen SÖR-Rahmenvertrag, der fortgeschrieben wird. Vegetationstragschicht = Wurzelsubstrat für Straßenbäume Ziel sind bodenoffene Baumscheiben für eine gesunde Baumentwicklung mit gutem Kleinklima und Biodiversität. empfohlene max. Verdichtung bei überbauten Substratbereichen max. 45 MN/qm; Parameter und Prüfungen gem. FLL sowie SÖR-Vorgaben
Baumscheiben
(Bepflanzung, Abdeckung,
Ausstattung, Einfassung,
Baumschutz etc.)
Kategorien gem. Abstimmung, bepflanzt - nicht bepflanzt, etc.: SÖR-Standard ist die Ansaat mit salzverträglicher Bankettmischung (40/60%) mit Lavaring um den Stammfuß. möglichst niedrige Pflegeintensität (Ausnahmen Patenschaften) Sonderstandorte sind individuell mit SÖR abzustimmen. Es gibt auch befahrbare Baumscheiben-Varianten im Sonderfall in Abstimmung mit SÖR/1-A. Offene Baumscheiben werden in den Ecken mit Holzpollern gegen Befahrung etc. geschützt. An befahrbaren Baumscheiben werden Stammschutzgitter angebracht.
Pflanzung
Die Herstellung des Straßenbegleitgrüns erfolgt standardmäßig durch SÖR im Frühjahr jeden Jahres mit anschließender 3jähriger Pflege! spätestens bis Ende April, Ausnahmen im Herbst möglich. Pflanzschnitt, Gießring und Anwässerung Pflanzverankerung des Baumes mit 3-Bock / 4-Bock (Unterflurverankerung im Straßenraum ausgeschlossen) Stammschutz mit Schilfrohrmatte (bis 2 m Stammhöhe zur Reduzierung der Verdunstung und Sonnenbrand)
Pflege
Fertigstellungspflege (1. Jahr): o erste Vegetationsperiode (nach der Pflanzung bis 30.10. des Jahres) o 25 Wässergänge à 200 l je Vegetationsperiode, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Startdüngung mit org. mineralischen Spezialdünger o Ansaat 3x mähen und mit Bäumen wässern Entwicklungspflege (2.+3. Jahr): o zweite und dritte Vegetationsperiode (jeweils vom 15.03. bis 30.10. des Jahres) o 15 Wässergänge pro Jahr/ Vegetationsperiode à 200 l, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Düngung zur Wuchsförderung (3x jährlich: Ende März, Juni, September, flüssig bei Wässerung beigemischt) o 2x Mahd/ Jahr der salzverträglichen Bankettmischung (ca. Juli, Oktober) o am Ende des 3.Jahres erfolgt die Aufastung, der Kronenentwicklungsschnitt, die Entfernung des Dreibocks und der Stammschutzmatte o nach der Aufastung erfolgt der durchgängige, weiße Stammschutzanstrich bis zum neuen Kronenansatz
Übergabe an die Unterhaltspflege
Baumarten
Baumarten für Straßenbäume gem. SÖR – Liste (basierend auf der GALK-Straßenbaumliste sowie städtischen Erfahrungen) und unter Berücksichtigung der hiesigen Boden- und Standortverhältnisse Hochstämme gem. FLL „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ sowie SÖR-interne Vorgaben
Baumqualität
Qualitätsstandards für Alleebäume/ Straßenbäume: Die zu pflanzenden Allee- bzw. Straßenbäume müssen zusätzlich zu den „FLL – Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, neueste Fassung, nachfolgend aufgeführte Bedingungen erfüllen: Alleebaum, aus extra weitem Stand, H. 4 x v., m. Db., StU 25/30 Kronenansatz mindestens auf 2,50 m unterer Astring mit nicht zu starken Ästen oder Quirlen
Kronenbreite und Gesamthöhe je nach Baumart letzter Aufbauschnitt: Ausführung spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode Astschnitte: Überwallung mit mindestens 25% Wundholz Geradschäftiger, durchgehender Leittrieb je nach Baumart keine Verletzungen wie z.B. Rindenquetschungen, offenliegendes Holz am Stamm oder an den Hauptgerüstästen der Krone sowie keine Astansätze mit eingewachsener Rinde vor der Pflanzung im Regelfall Durchführung eines fachgerechten, dem Wuchscharakter der jeweiligen Baumbzw. Pflanzenart entsprechenden Pflanzschnitts, wobei der durchgehende Leittrieb nicht eingekürzt (gekappt) werden darf. Schnittmaßnahmen erfolgen ausschließlich im Benehmen mit dem AG.
Qualitätsprüfung
(Art und Umfang)
Die Qualitätsprüfung und die Sichtung der jährlichen Artenbestände erfolgt durch Baumschulsichtungen nach der Baumlieferausschreibung durch SÖR vor Ort. Anhand der genannten Kriterien werden die Baumqualitäten im Vergleich der verschiedenen Baumschulen notiert, um bei den Ausschreibungsergebnissen Qualitätsunterschiede in Abhängigkeit von den Preisen beurteilen zu können. o Menge / Stückzahl o Größe o Kronenansatz möglichst 2,50 m o unterer Astring o durchgehender Leittrieb, gleichmäßiger Kronenaufbau und Aufastbarkeit o Herkunft und Anzuchtart o Standweiten im Quartier o Vitalitätszustand o Kulturbedingungen und Beurteilung der durchgeführten Kulturarbeiten (Schnitt etc.) o Kennzeichnung im Baumschul-Quartier (z.B. Plombennummer)
3. Grünanlagenbäume
Standardvorgaben für Grünanlagenbäume
Pflanzung
Die Herstellung der Grünanlagenbäume erfolgt standardmäßig im Frühjahr jeden Jahres mit anschließender 3-jähriger Pflege! spätestens bis Ende April, Ausnahmen im Herbst möglich. Pflanzschnitt vor der Pflanzung, abhängig von der Baumart Pflanzenverankerung: z.B. Vierbock, im Sonderfall Unterflurverankerung und Gießring Stammschutz mit Schilfrohrmatte (bis 2 m Stammhöhe zur Reduzierung der Verdunstung und Sonnenbrand)
Pflege
Fertigstellungspflege (1. Jahr): o erste Vegetationsperiode (nach der Pflanzung bis 30.10. des Jahres) o 25 Wässergänge pro Jahr à 200 l zwischen April und Oktober, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Startdüngung mit org. mineralischen Spezialdünger o Ansaat 3x mähen und mit Bäumen wässern Entwicklungspflege (2.+3. Jahr): o zweite und dritte Vegetationsperiode (jeweils vom 15.03. bis 30.10. des Jahres) o 15 Wässergänge pro Jahr / zwischen April und Oktober à 200 l, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Düngung 2.+3. Jahr, 1x jährlich Ende März, bei Bedarf öfter, (organisch-mineralischer NPK-Dünger + Spurenelemente) o Am Ende des 3. Jahres: Entfernen der Stammschutzmatte und des Vierbocks, Kronenerziehungsschnitt und ggf. Aufastung (unter Anleitung von SÖR/1-A/2) und Stammschutzanstrich an besonders exponierten Standorten
Übergabe an die Unterhaltspflege
Baumarten
Baumarten für Grünanlagen gem. SÖR – Baumartenliste unter Berücksichtigung der hiesigen Boden- und Standortverhältnisse basierend auf städtischen Erfahrungen
Baumqualität
Qualitätsstandards für Grünanlagenbäume: „FLL – Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, neueste Fassung, nachfolgend aufgeführte Bedingungen erfüllen: Die Qualitätsgrößen sind abhängig vom Gestaltungsziel zu wählen: ein- oder mehrstämmige Solitäre, Hochstämme, Stammbüsche Pflanzgrößen für die Hochstämme Sol.baum H. 4 x v. m. DB. StU 20/25.
Je nach Gestaltungziel können/müssen alle oder bestimmte Astpartien vom Stammfuß aufwärts erhalten bleiben Kronenbreite und Gesamthöhe je nach Baumart letzter Aufbauschnitt: Ausführung spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode Astschnitte: Überwallung mit mindestens 25% Wundholz Geradschäftiger, durchgehender Leittrieb je nach Baumart keine Verletzungen wie z.B. Rindenquetschungen, offenliegendes Holz am Stamm oder an den Hauptgerüstästen der Krone sowie keine Astansätze mit eingewachsener Rinde vor der Pflanzung, im Regelfall Frühjahr und Herbst, Durchführung eines fachgerechten, dem Wuchscharakter , dem Begrünungsziel, der jeweiligen Baum- bzw. Pflanzenart entsprechenden, Pflanzschnitts, wobei der durchgehende Leittrieb nicht eingekürzt (gekappt) werden darf. Schnittmaßnahmen erfolgen ausschließlich im Benehmen mit dem AG.