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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (19.04.2023)

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Anlage · 19.04.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Liste Nr. 1

Für die nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wege wird die Widmung

erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):

4269-02 Kölner Straße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der

Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6397-01 Promenadenweg Neben dem Radfahr- und Fußgängerverkehr wird

0,483 zugelassen. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 8235-01 Thomasiusstraße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der

Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Liste Nr. 2

Die nachstehend aufgeführten Ortsstraßen werden eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

6612 Reinerzer Straße - Stichstraße A Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 22 und Hs.Nr. 30 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 26. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. 6612 Reinerzer Straße - Stichstraße B Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 32 und Hs.Nr. 40 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 36. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. 6612 Reinerzer Straße - Stichstraße C Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 42 und Hs.Nr. 48 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 44. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

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