Liste Nr. 1
Für die nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wege wird die Widmung
erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):
4269-02 Kölner Straße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der
- Verbindungsweg Radfahrverkehr gestattet.
Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6397-01 Promenadenweg Neben dem Radfahr- und Fußgängerverkehr wird
- Verbindungsweg zusätzlich der Fahrverkehr von km 0,377 bis km
0,483 zugelassen. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 8235-01 Thomasiusstraße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der
- Verbindungsweg Radfahrverkehr gestattet.
Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
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Liste Nr. 2
Die nachstehend aufgeführten Ortsstraßen werden eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
6612 Reinerzer Straße - Stichstraße A Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 22 und Hs.Nr. 30 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 26. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. 6612 Reinerzer Straße - Stichstraße B Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 32 und Hs.Nr. 40 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 36. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. 6612 Reinerzer Straße - Stichstraße C Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 42 und Hs.Nr. 48 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 44. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
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