Beschlussvorlage SÖR/025/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 19.04.2023 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Vollzug des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes (BayStrWG)-
Anlagen: Listen Übersichtskarte
Sachverhalt (kurz):
Bei bestehenden Straßen und Wegen mit Widmungsbeschränkung ist es im Einzelfall erforderlich, eine Widmungserweiterung zu verfügen, um einer geänderten Verkehrsplanung zu entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung (Anfahrbarkeit des Grundstückes) zu schaffen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG) bzw. die Beschränkungen zu aktualisieren.
Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).
Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
-
Widmungserweiterung für beschränkt-öffentliche Wege Für die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, bereits bestehenden öffentlichen Wege wird die Widmungsbeschränkung geändert.
-
Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.
Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.