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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (19.04.2023)

Sitzung öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)

Sitzungszeit

Mittwoch, 19.04.2023, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Umrüstung von Beschluss

Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED ab 2024 SÖR/029/2023

Vogel, Christian

2. Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Vollzug des Beschluss

Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)- SÖR/025/2023

Vogel, Christian

3. "Besitzbare Stadt": Mobilität und Barrierefreiheit entlang der Bericht

Johannisstraße SÖR/023/2023

Vogel, Christian

4. Baumbericht 2022 Bericht

hier: Antrag "Straßenbäume" der CSU-Stadtratsfraktion vom SÖR/022/2023

25.04.2022

Vogel, Christian

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.03.2023,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.04.2023 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED

ab 2024

Anlagen: Entscheidungsvorlage Szenario1 Szenario2 Zusammenfassung

Sachverhalt (kurz):

Vor dem Hintergrund steigender N-Ergiekosten hat SÖR für die Straßenbeleuchtung in Nürnberg eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemacht, um in 2 Szenanrien darzustellen, welche Anfangsinvestionen erforderlich sind, um einmal in 5 Jahren und einmal in 20 Jahren die noch nicht auf LED-Technik umgestellen Straßenleuchten entsprechend umzurüsten und mit welchen Energieeinsparungsergebnissen hier zu rechnen ist.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 13.600.000 € Folgekosten -250.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 13.600.000 € davon Sachkosten -250.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sind im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung für 2024 aufzunehmen und abzustimmen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die noch nicht mit LED ausgestattete Straßenbeleuchtung im vorgeschlagenen Szenario 1 in den nächsten 5 Jahren ab 2024 auf LED umzurüsten und die dafür jährlich benötigten Mittel im Wirtschaftsplan des SÖR anzumelden.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen

auf LED ab 2024

1. Allgemein

In Nürnberg gibt es derzeit rd. 49.000 Straßenleuchten. Davon sind rd. 12.000 bereits in LED- Technik ausgerüstet. SÖR rüstet hier seit 2003 jährlich durchschnittlich rund 600 Straßenleuchten in LED-Technik um. Mittlerweile ist auch der LED-Technik-Markt vorangeschritten und bietet hocheffiziente, langlebige und insektenverträgliche Leuchtmittel für die Straßenbeleuchtung an.

In Nürnberg ist die Straßenbeleuchtung für ca. 30 bis 40 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs verantwortlich. Dies belastet den kommunalen Haushalt erheblich (Energiekosten 2022 lagen bei rd. 3 Mio. €). Eine Umstellung auf neue energiesparende LED-Technik bietet hohes Einsparpotential und schont gleichzeitig die Umwelt.

Allerdings ist eine Umrüstung von alter Technik auf neue LED-Technik auch mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden. Um hier eine bessere Entscheidungsgrundlage zu bekommen, wurden 2 Szenarien zur Umrüstung gegenübergestellt:

 Szenario 1: Eine schnelle Umrüstung, wie sie jetzt aktuell im Jahr 2023 durchgeführt wird, mit der Umrüstung von ca. 6.500 Leuchten pro Jahr. Dieses Szenario ergibt eine volle Konzentration der vorhandenen Ressourcen auf die Umrüstung und ermöglicht nur noch die notwendigsten Tätigkeiten bei der Revision von Bestandsleuchten in alter Technik. Die Behebung von Ausfällen ist zu jeder Zeit gegeben.

 Szenario 2 Eine langsame Umrüstung wie bisher mit ca. 1.500 Leuchten pro Jahr und volle Revision der Bestandsleuchten in alter Technik.

2. Methodik der Betrachtung

In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind die Punkte Wartung und Energie eingeflossen und wurden den Kosten eines Austausches gegenüber gestellt. Zur Vereinfachung der Darstellung, wurde nicht jeder Leuchten Typ einzeln betrachtet, sondern es wurde eine Klassifizierung in große Leuchten und kleine Leuchten anhand ihrer elektrischen Leistung vorgenommen. Die angesetzten Preise sind prognostizierte Preise für das Jahr 2024. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung sind diese mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.

3. Umweltrelevante Themen

Insektenschutz: Nach Abstimmung mit Uwa und Stpl auf Arbeitsebene wurde die insektenfreundliche Lichtfarbe von 3.000 K festgelegt. Klimaschutz: Durch den Austausch in LED-Leuchtmittel und die damit verbundene Energieeinsparung, ergibt sich auch eine entsprechende CO -Einsparung. Diese ist in den Berechnungen entsprechend ausgewiesen.

4. Finanzielle Auswirkungen

Je nach Szenario ergeben sich verschiedene finanzielle Auswirkungen: Im Szenario 1 ergibt sich eine hohe Anfangsinvestition in den ersten 5 Jahren von rd. 13,6 Mio. EUR, aber über den Betrachtungszeitraum bis 2044 auch eine sehr hohe Energiekosteneinsprung je nach Strompreisentwicklung in den nächsten 20 Jahren von rd. 33 bis 52 Mio.EUR im Vergleich zum IST-Stand. Im Szenario 2 ergeben sich zwar geringere Investitionen in den Anfangsjahren aber dennoch ein insgesamt höherer Investitionsaufwand für die LED-Umrüstung in 20 Jahren von rd. 20,2 Mio EUR, zudem ist für den Betrachtungszeitraum bis 2044 die Energiekosteneinsparung je nach Strompreisentwicklung in den nächsten 20 Jahren mit rd. 11 bis 26 Mio.EUR deutlich geringer als bei Szenario 1.

Im Rahmen der Finanzierung werden mögliche Fördermöglichkeiten geprüft und gegebenenfalls beantragt.

5. Laufzeiten der LED-Umrüstung

Im Szenario 1 ist das Stadtgebiet Nürnberg nach ca. 5 Jahren ausgehend von einem Start in 2024 komplett auf LED Leuchten umgerüstet. Im Szenario 2 dauert dies 20 Jahre.

6. Unsicherheiten und Risiken der Betrachtung

Im Szenario 2 dauert die Umrüstung aller Leuchtstellen auf LED noch bis 2043. Unsicher ist, ob für diesen gesamten Zeitraum für die „alten“ Leuchten noch Leuchtmittel zur Verfügung stehen, welche alle 4 Jahre gewechselt werden müssen. Der veranschlagte Energiepreis ist eine Schätzung seitens SÖR basierend auf einer Prognose der N-Ergie von Anfang 2022.

7. Personelle Auswirkungen

Die beschleunigte Umrüstung wird zu einer temporär höheren Belastung des eingesetzten Personals führen, aber durch Verschiebung von Schwerpunkten noch im leistbaren Rahmen liegen. Die perspektivisch frei werdenden Personalkapazitäten – bedingt durch die weniger aufwendigen Revisionsarbeiten nach der Umrüstung – können in Zukunft für einen besseren Substanzerhalt der Gesamtanlage verwendet werden. Außerdem werden diese Kapazitäten zukünftig für den Betrieb eines modernen Steuerungssystems benötigt.

8. Fazit SÖR

Auf Grundlage der ermittelten Zahlen wird seitens SÖR eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten im Szenario 1 empfohlen. Die geringeren Materialkosten für die Umrüstung auf LED-Technik und höheren Energieeinsparungen im Betrachtungszeitraum bis 2044 überwiegen den hohen Anfangsinvestitionen in den ersten 5 Jahren deutlich (je nach Strompreisentwicklung in den nächsten 20 Jahren rd. 33 bis 52 Mio.EUR). Zudem reduziert sich beim Szenario 1 das Risiko der Verfügbarkeit der bisherigen Leuchtmittel, da davon auszugehen ist, dass mit Ausweitung der LED-Technik deutschlandweit die alten Leuchtmittel bald nicht mehr produziert und dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

Weiterer Punkt für eine schnelle Umrüstung ist, dass durch den Einsatz standardisierte Schnittstellen und ein zwischen den Herstellern abgestimmtes einheitliches Kommunikationsprotokoll

(zwischen Schnittstelle und LED- Treiber) in den neuen LED-Leuchten den Einsatz von modernen Steuerungssystemen ermöglichen wird. Diese können in dieser Phase noch nicht festgelegt werden und müssen in einem eigenen Projekt betrachtet werden. Allerdings ist die Ausrüstung der Leuchten mit den dann notwendigen Kommunikationsmodulen sehr einfach möglich. Die Einführung von intelligenten Steuerungssystemen macht allerdings nur dann Sinn, wenn Leuchten mit entsprechender Technik flächendeckend verbaut sind. Durch den Einsatz von modernen Steuerungssystemen sind auch Lösungen mit intelligenter adaptiver Lichtsteuerung (z.B. Bewegungsmelder) leichter zu realisieren.

Beschleunige Umrüstung LED in der Straßenbeleuchutng Betrachtung ab 2024 Szenarion 1 - schnelle Umrüstung
Grundlagen Energieeinsparung NAV zu LED 3.000K in % 60% Stundensatz Helfer 45,00 € Stromkosten Prognose in ct. / kWh 0,35 € Stundensatz Monteur 48,00 € Zeitansatz Wartung NAV in Std. 0,5 Stundensatz Steiger 150,00 € Zeitansatz Wartung LED in Std. 0,25 Durchschnittliche Leistung NAV groß 120 Zeitansatz Umabau techn. Leuchte LED 0,75 Durchschnittliche Leistung NAV klein 65 Kosten technische Leuchte klein in € 3 84,00 € Betriebsstunden pro Jahr 4.100
Kosten technische Leuchte groß in € 5 22,00 € Umrüstungen pro Jahr 6.500
Leuchtmittel NAV klein in € 1 0,00 € Anteil klein 70% Leuchtmittel NAV groß in € 1 5,00 € Anteil groß 30%

Wartungskosten

Arbeitszeit HAB Material Gesamt Gesamt

pro 4 Jahre pro Jahr

46,50 € 75,00 € 10,00 € 131,50 € 32,88 €

23,25 € 37,50 € 16,00 € 76,75 € 19,19 €

46,50 € 75,00 € 15,00 € 136,50 € 34,13 €

23,25 € 37,50 € 20,00 € 80,75 € 20,19 €

Energieverbrauch

in kWh in €

pro Jahr

266,50 93,28 €

106,60 37,31 €

492,00 172,20 €

196,80 68,88 €

NAV klein

LED klein

NAV groß

LED groß

Austausch

Arbeitszeit HAB Material Gesamt

69,75 € 112,50 € 384,00 € 566,25 €

69,75 € 112,50 € 522,00 € 704,25 €

LED klein

LED groß

Gesamtbetrachtung Umrüstung pro Leuchte

Kosten Einsp. Wartung Einsp. Energie Amortisationszeit in J Einsparung Energie

in kWh / a CO2 in kg/ a

LED klein 566,25 € 13,69 € 55,97 € 8 159,90 67,16 LED groß 704,25 € 13,94 € 103,32 € 6 295,20 123,98

Gesamtbetrachtung Umrüstung pro Jahr

Umrüstungen pro Jahr im Verhältnis

Materialkosten Einsparung Energie

70% klein / 30% groß in MWh / a C02 in t / a in € /a

Umrüstung / Jahr 2.765.100,00 €

1.303,19 547,34 456.114,75 €

Finanzbedarf ohne Personal und Fahrzeugkosten

ohne dynamisierung des Strompreises mit dynamisierung des Strompreises

Jahr

Kostensteigerung Materialkosten

Material zum (gesamter Umrü- Einsparung Energie kWh

Vorjahr stungsaufwand)

2024 2.765.100,00 € 1.303.185

2025 5% 2.903.355,00 € 2.606.370

2026 5% 3.048.522,75 € 3.909.555

2027 5% 3.200.948,89 € 5.212.740

2028 5% 1.680.498,17 € 6.515.925

2029 5% 0 7.167.518

2030 5% 0 7.167.518

2031 5% 0 7.167.518

2032 5% 0 7.167.518

2033 5% 0 7.167.518

2034 5% 0 7.167.518

2035 5% 0 7.167.518

2036 5% 0 7.167.518

2037 5% 0 7.167.518

2038 5% 0 7.167.518

2039 5% 0 7.167.518

2040 5% 0 7.167.518

2041 5% 0 7.167.518

2042 5% 0 7.167.518

2043 5% 0 7.167.518

2044 5% 0 7.167.518

Summenbildung 13.598.424,80 € 46.979.819,25 € 3 3.381.394,45 € 66.027.890,31 € 52.429.465,51 €

Beschleunige Umrüstung LED in der Straßenbeleuchutng Betrachtung ab 2024 Szenario 2 - langsame Umrüstung
Grundlagen Energieeinsparung NAV zu LED 3.000K in % 60% Stundensatz Helfer 45,00 € Stromkosten Prognose in ct. / kWh 0,35 € Stundensatz Monteur 48,00 € Zeitansatz Wartung NAV in Std. 0,5 Stundensatz Steiger 150,00 € Zeitansatz Wartung LED in Std. 0,25 Durchschnittliche Leistung NAV groß 120 Zeitansatz Umabau techn. Leuchte LED 0,75 Durchschnittliche Leistung NAV klein 65 Kosten technische Leuchte klein in € 3 84,00 € Betriebsstunden pro Jahr 4.100
Kosten technische Leuchte groß in € 5 22,00 € Umrüstungen pro Jahr 1.500
Leuchtmittel NAV klein in € 1 0,00 € Anteil klein 70% Leuchtmittel NAV groß in € 1 5,00 € Anteil groß 30%

Wartung

Arbeitszeit HAB Material Gesamt Gesamt

pro 4 Jahre pro Jahr

46,50 € 75,00 € 10,00 € 131,50 € 32,88 €

23,25 € 37,50 € 16,00 € 76,75 € 19,19 €

46,50 € 75,00 € 15,00 € 136,50 € 34,13 €

23,25 € 37,50 € 20,00 € 80,75 € 20,19 €

Energieverbrauch

in kWh in €

pro Jahr

266,50 93,28 €

106,60 37,31 €

492,00 172,20 €

196,80 68,88 €

NAV klein

LED klein

NAV groß

LED groß

Austausch

Arbeitszeit HAB Material Gesamt

69,75 € 112,50 € 384,00 € 566,25 €

69,75 € 112,50 € 522,00 € 704,25 €

LED klein

LED groß

Gesamtbetrachtung Umrüstung pro Leuchte

Kosten Einsp. Wartung Einsp. Energie Amortisationszeit in J Einsparung Energie

in kWh / a CO2 in kg/ a

LED klein 566,25 € 13,69 € 55,97 € 8 1 59,90 67,16 LED groß 704,25 € 13,94 € 103,32 € 6 2 95,20 123,98

Gesamtbetrachtung Umrüstung pro Jahr

Einsparung Energie

Umrüstungen pro Jahr im Verhältnis Materialkosten in MWh / a C02 in t / a in € /a 70% klein / 30% groß

Umrüstung / Jahr 6 38.100,00 € 300,74 126,31 105.257,25 €

Finanzbedarf ohne Personal und Fahrzeugkosten

ohne dynamisierung des Strompreises mit dynamisierung des Strompreises

Jahr

Kostensteigerung Materialkosten

Material zum (gesamter Umrü- Einsparung Energie kWh

Vorjahr stungsaufwand)

2024 638.100,00 € 1.303.185

2025 5% 670.005,00 € 1.603.920

2026 5% 703.505,25 € 1.904.655

2027 5% 738.680,51 € 2.205.390

2028 5% 775.614,54 € 2.506.125

2029 5% 814.395,27 € 2.806.860

2030 5% 855.115,03 € 3.107.595

2031 5% 897.870,78 € 3.408.330

2032 5% 942.764,32 € 3.709.065

2033 5% 989.902,53 € 4.009.800

2034 5% 1.039.397,66 € 4.310.535

2035 5% 1.091.367,54 € 4.611.270

2036 5% 1.145.935,92 € 4.912.005

2037 5% 1.203.232,72 € 5.212.740

2038 5% 1.263.394,35 € 5.513.475

2039 5% 1.326.564,07 € 5.814.210

2040 5% 1.392.892,27 € 6.114.945

2041 5% 1.462.536,89 € 6.415.680

2042 5% 1.535.663,73 € 6.716.415

2043 5% 806.223,46 € 7.017.150

2044 5% - € 7.167.518

Summenbildung 20.293.161,85 € 31.629.803,63 € 1 1.336.641,77 € 46.419.349,61 € 26.126.187,75 €

Beschleunige Umrüstung LED in der Straßenbeleuchtung

Betrachtung ab 2024

Zusammenfassung und Gegenüberstellung

schnelle Version ca. 6.500 Leuchten pro Jahr langsame Version ca. 1.500 Leuchten pro jahr
ohne dynamisierung des Strompreises mit dynamisierung des Strompreises ohne dynamisierung des Strompreises mit dynamisierung des Strompreises
Einsparung gesamter Zeitraum 52.429.465,51 €

Einsparung gesamter Zeitraum 33.381.394,45 €

Einsparung gesamter Zeitraum 11.336.641,77 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.04.2023 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Vollzug des Bayer. Straßen- und

Wegegesetzes (BayStrWG)-

Anlagen: Listen Übersichtskarte

Sachverhalt (kurz):

Bei bestehenden Straßen und Wegen mit Widmungsbeschränkung ist es im Einzelfall erforderlich, eine Widmungserweiterung zu verfügen, um einer geänderten Verkehrsplanung zu entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung (Anfahrbarkeit des Grundstückes) zu schaffen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG) bzw. die Beschränkungen zu aktualisieren.

Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Widmungserweiterung für beschränkt-öffentliche Wege Für die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, bereits bestehenden öffentlichen Wege wird die Widmungsbeschränkung geändert.

  2. Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.

Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.

Liste Nr. 1

Für die nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wege wird die Widmung

erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):

4269-02 Kölner Straße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der

Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6397-01 Promenadenweg Neben dem Radfahr- und Fußgängerverkehr wird

0,483 zugelassen. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 8235-01 Thomasiusstraße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der

Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Liste Nr. 2

Die nachstehend aufgeführten Ortsstraßen werden eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

6612 Reinerzer Straße - Stichstraße A Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 22 und Hs.Nr. 30 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 26. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. 6612 Reinerzer Straße - Stichstraße B Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 32 und Hs.Nr. 40 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 36. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. 6612 Reinerzer Straße - Stichstraße C Von der Reinerzer Straße zwischen Hs.Nr. 42 und Hs.Nr. 48 bis zur Kehre der Stichstraße bei Hs.Nr. 44. Die Stichstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung - Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.04.2023 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

"Besitzbare Stadt": Mobilität und Barrierefreiheit entlang der Johannisstraße

Anlagen: Antrag_Besitzbare Stadt entlang Johannisstraße_DIE GRÜNEN Bericht

Sachverhalt (kurz):

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in der Johannisstraße einzelne Sitzgelegenheiten aufzustellen. Die verkehrliche und freiraumplanerische Umgestaltung der Fläche an der Frauenholzstraße als PocketPark soll umgesetzt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: laufender BIC-Prozes

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzgelegenheiten heben die eingeschränkte Mobilität im Quartier auf

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

Vpl

FRAKTION B1 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 21.09.2018

„Besitzbare Stadt": Mobilität und Barrierefreiheit entlang der

Johannisstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Stadtteil St. Johannis befinden sich entlang der Johannisstraße mehrere Wohneinrichtungen für Seniorinnen und Senioren. Insgesamt leben im Stadtteil viele ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind. Erfreulich ist die sehr gute Einkaufs- und Versorgungsstruktur mit Ärzten, Cafes, Banken etc. Auch touristische Sehenswürdigkeiten säumen die Straße: Stationen des Adam-Kraft-Kreuzweges und der historische St. Johannisfriedhof laden zum Besuch ein.

Beim Begehen dieser Laufwege fällt allerdings auf, dass ab der Einmündung Burgschmietstraße bis hin zum Kirchenweg keinerlei Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Dadurch wird, auch unter Gesundheitsaspekten, die Mobilität im Quartier eingeschränkt. Bänke, die vor einiger Zeit an der St. Johannis Apotheke aufgestellt wurden, sind wegen Nutzerkonflikten wieder abgebaut worden. An der Einmündung Frauenholzstraße wird zudem die Barrierefreiheit durch das KopfsteinpfLaster enorm eingeschränkt.

Öffentliche Plätze mit Aufenthaltsqualität zum Ausruhen sind nicht vorhanden. Deutlich wird dies ebenfalls an der Einmündung Frauenholzstraße, wo ein ungepflegtes „Rasenstück“ und eine unübersichtliche Verkehrsführung seit sechs Jahren auf eine Neugestaltung warten. Der Plan zur Aufwertung wurde 2012 im Verkehrsausschuss beschlossen und zur Ausführung an SÖR übergeben, die damals angesetzten ca. 185.000 Euro stehen mittlerweile allerdings nicht mehr zur Verfügung.

Beispiele zeigen jedoch: Es geht auch anders in der Stadt Nürnberg. Die Grünanlage Nonnengasse wurde am 12.10.2017 im Stadtplanungsausschuss beschlossen und ist für 2018 zur Realisierung vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf 210.000 Euro, allerdings werden 60% davon gefördert.

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

4)N

BÜNDNIS ^

DIE GRÜNEN ff

Insgesamt bietet die Johannisstraße somit weder unter touristischen noch unter seniorenpolitischen Aspekten eine besonders hohe Attraktivität. Eine kommunikationsfördernde Stadtgestaltung, wie im Stadtrat vom 4.7.2018 unter dem TOP „Institutionalisierte und informelle Nachbarschaftshilfe“ als wichtiges Element der Stadtplanung vorgestellt, fehlt gänzlich. Im Bericht heißt es, man habe Interesse an einer „ansprechenden und die Kommunikation fördernden Gestaltung öffentlicher Räume wie Grünanlagen.“

Auch in Anbetracht der zunehmenden Hitzeentwicklung in der Stadt ist die Umsetzung des Planes von 2012 dringend geboten, denn im Plan ist eine Neuanpflanzung von Bäumen vorgesehen, die für einen beschatteten Platz sorgen sollen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung prüft mögliche Standorte für sogenannte „Kurzzeitsitze“, entlang der Johannisstraße wie sie bereits von der wbg in der Parkwohnanlage West errichtet wurden.

  2. Die Verwaltung berichtet erneut, wann die Umsetzung der 2012 beschlossenen Umgestaltung der Grün- und Verkehrsfläche an der Frauenholzstraße erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Stadträtin

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Besitzbare Stadt

Antrag vom 21.09.2018, Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Sachverhaltsdarstellung

Allgemeines

In der Johannisstraße befinden sich mehrere Wohneinrichtungen für ältere Menschen. Auch säumen touristische Einrichtungen die Straße. Es sind in Teilabschnitten keine Sitzgelegenheiten entlang der Johannisstraße vorhanden, auch keine öffentlichen Plätze mit Aufenthaltsqualität zum Ausruhen.

Antrag: Die Verwaltung prüft mögliche Standorte für sogenannte Kurzzeitsitze entlang der Johannisstraße (wie in der Parkwohnanlage West).

Antwort Grundsätzlich besteht die Möglichkeit in der Johannisstraße einzelne Sitzgelegenheiten aufzustellen. Am besten geeignet sind Flächen an Grünflächen oder an Baumscheiben, soweit der Baumbestand dadurch nicht geschädigt wird. In den Baumscheiben dürfen keine Sitzgelegenheiten eingebaut werden. Konflikte mit Sitzgelegenheiten gibt es leider immer wieder in den Abendstunden, wenn diese von Einzelnen missbraucht werden und im Umfeld bei den Anwohnern aufgrund von Lärm und Verunreinigungen für Ärger sorgen. SÖR ist deswegen eher zurückhaltend mit dem Einbau solcher Sitzgelegenheiten. Die Modelle welche im Antrag angesprochen sind, sind allerdings nicht im Gestaltungshandbuch der Stadt vorgesehen. Hierzu wäre eine Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt erforderlich. SÖR kann sich aber vorstellen, zunächst pilothaft entlang des Johannisfriedhofs (am Grünstreifen zwischen Gehweg und Friedhof) zwei solche Sitzgelegenheiten für 1 Jahr aufzustellen und zu erproben. Der Standort hätte den Vorteil abseits der Wohnbebauung zu sein und Schatten durch angrenzende Bäume zu bieten.

Antrag: Die Verwaltung berichtet, wann die Umsetzung der Umgestaltung der Grün- und Verkehrsfläche Frauenholzstraße erfolgt

Antwort Die am 19.2.2020 im AfV beschlossene verkehrliche und freiraumplanerische Umgestaltung der Fläche an der Frauenholzstraße als PocketPark soll umgesetzt werden. Die Maßnahme ist ins BIC-Verfahren aufgenommen und im März 2023 ist ein Planungsbüro mit den weiteren Planungen beauftragt worden. Die Maßnahme umfasst nach aktuellen Ermittlungen einen Finanzierungsaufwand von rd. 550.000 EUR. Die Maßnahme bedarf daher einer Aufnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan. Sollte die Aufnahme in den MIP für 2024 erfolgen, kann die Umsetzung in 2024 begonnen werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.04.2023 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Baumbericht 2022

hier: Antrag "Straßenbäume" der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.04.2022

Anlagen: Antrag_Straßenbäume_CSU Baumbericht 2022 Qualitäts-Standards für öffentliche Bäume in Nürnberg Baumartenliste Straßenbäume Nürnberg Baumartenliste Grünanlagen Nürnberg Baumpaten Grünflächenbezirke 500 SÖR-Bäume für Nürnberg 2022

Sachverhalt (kurz):

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) legt für das Jahr 2022 den jährlichen Baumbericht vor. Der aktuelle Bericht erläutert die Situation des Baumbestands im Nürnberger Stadtgebiet im Jahr 2022. Es werden die Daten für die Bäume im Straßenbegleitgrün und in den Grünanlagen inklusive weiterer städtischer Bäume dargestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kommt allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222

WbM

Herrn Oberbürgermeister UÖK) Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg 2 7 APR. 2027 Telefax: 0911 231-4051 . E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

M

www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

25.04.2022 Antragsteller: Krieglstein/Dr. Heimbucher

Mehr Grün durch Straßenbäume

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich 500 neue Bäume in Nürnberg zu pflanzen. Neubepflanzt werden neben Grün- und Parkanlagen auch Spielplätze und vorhandener Straßenraum. Wichtiges Kriterium bei der Neupflanzung von Bäumen sind die Standortbedingungen. Hier gilt es oberirdisch auf Abstände z.B. zu Häusern, Straßenbeleuchtungen und sonstigen Leitungen zu achten.

Ein wichtiges, nicht sichtbares, unterirdisches Kriterium für die Pflanzung neuer Bäume sind sogenannte Sparten. Plätze, welche oberirdisch bebaubar erscheinen, sind durch den Verlauf von Leitungen und Rohren oder unter­ irdischen Schächten und Mauern nicht immer als Baumstandorte geeignet. Die Gefahr, dass die Wurzeln des Baumes die Sparten zerstören, ist zu groß. Folge ist, dass die Anzahl zu nutzender Flächen für Neubepflanzungen im Straßenraum stark eingegrenzt wird. Zudem müssen immer wieder Bäume an ihren bestehenden Standorten gefällt werden, da ihr Wurzelwachstum nahegelegene Sparten beschädigt.

Unser Ziel ist es, Lösungen sowohl zum Schutz von Sparten als auch von Bäumen zu finden. Daher stellt die CSU- Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob und wie ggf. auch im Zuge ohnehin stattfindender Aufgrabungen eine Verlegung von Sparten zu Gunsten von bestehenden oder neuen Baumstandorten möglich ist und erstellt hierzu einen Budget­ plan für die erforderlichen Finanzmittel.

Auf dieser Grundlage zeigt die Verwaltung in einem Aktionsplan auf, an welchen Orten im Stadtgebiet bei einer Verlegung der Sparten neue Bäume gepflanzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A22032502 Straßenbäume.docx

Baumbericht 2022

Bäume im Straßenbegleitgrün, in Grünanlagen und Spielplätzen

Abbildung 16

Inhalt

  1. Einleitung ........................................................................................................................ 3 2. Situationsbericht Bäume ................................................................................................. 3 2.1. Überblick - Allgemeine Info .................................................................................... 3 2.2. Witterungen im Jahr 2022 in Nürnberg ................................................................... 4 2.3. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge 2022 ............................................................ 5 2.4. Artenzusammensetzung des Baumbestands ......................................................... 6 2.5. Bestandsübersicht der Bäume 2022 ...................................................................... 7 2.6. Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün und in Grünanlagen 2022 ..... 7 Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün ............................................................ 8 Neu- und Ersatzpflanzungen in Grünanlagen und Spielplätzen ........................................... 9 500 Bäume für Nürnberg ..................................................................................................... 10 2.7. Großbaumverpflanzungen ................................................................................... 10 2.8. Baumscheibensanierung ...................................................................................... 10 2.9. Pflege- und Wässerkonzept ................................................................................. 11 2.10. Unterhalt von Bäumen 2022 ................................................................................ 14 Unterhaltsmaßnahmen für Bäume im Straßenbegleitgrün und Grünanlagen..................... 14 Unterhaltskosten für Bäume im Straßenbegleitgrün und Grünanlagen .............................. 14 3. Maßnahmen an Bäumen zur Stärkung des Grüns ........................................................ 16 Vorgaben zur Pflanzung von Bäumen in Entwicklungsplänen und Parkpflegewerken ....... 16 3.1. Zugspitzstraße ..................................................................................................... 16 3.2. Erhalt von alten Bäumen ...................................................................................... 17 3.3. Vom Champions-Tree zum Straßenbegleitgrün ................................................... 18 3.4. Projekt Quartiersplatz St. Leonhard: Großbaum auf kleinem Platz ....................... 19 3.5. Mobile Bäume ...................................................................................................... 20 3.6. Patenschaften ...................................................................................................... 20 4. Ausblick 2023 ............................................................................................................... 22 4.1. Ausblick Pflanzungen ........................................................................................... 22 4.2. Baumscheibensanierungen 2023 ......................................................................... 22 5. Fraktionsantrag der CSU vom 25.04.2022 - Mehr Grün durch Straßenbäume .............. 23 Literaturverzeichnis ........................................................................................................... 24

Titelfoto: Thomas Fober

1. Einleitung

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) erläutert im nachfolgenden Bericht die Situation des Baumbestands im Nürnberger Stadtgebiet im Jahr 2022. Der Baumbestand verändert sich laufend durch Neupflanzungen, Fällungen und die Einbeziehung bisher noch nicht erfasster Bestände. Der Bericht gibt zudem einen Ausblick auf die geplanten Pflanzund Pflegemaßnahmen für das laufende Jahr 2023. Ziel des SÖR ist es, den Baumbestand unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu erhalten und die verfügbare Blattmasse in der Stadt zu vergrößern.

2. Situationsbericht Bäume

2.1. Überblick - Allgemeine Info

Berichtszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022

Zuständigkeit für die öffentlichen Bäume in Nürnberg

Planung, Unterhaltspflege und Kontrolle durch SÖR Bäume in SÖR-Flächen: erfasste Mengen und Kosten im Baumbericht  SÖR Grün- und Parkanlagen, Historische Gärten SÖR Spielplätze, Bewegungsparks, Trimm-Pfade  Straßenbegleitgrün SÖR Gemeindestraßen (Ortsstraße), SÖR Kreisstraßen, Bundes- u. Staatsstraßen, SÖR Grün an Parkplätzen, SÖR Grün an Gleiskörpern/Gleisschl., SÖR beschränkt öffentlicher Weg SÖR Stadtplätze Bäume in Flächen weiterer städtischer Dienststellen: Planung, Unterhaltspflege und Kontrolle durch SÖR im Auftrag der Liegenschaftsverwaltungen  Schulen, Berufsschulen mit / ohne Spielhof, mit / ohne Spielangebot  BANOS/Schulen mit / ohne Spielhof, mit / ohne Spielangebot  Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderhort  Jugendeinrichtungen (J), Jugendhilfezentren (J)K  BANOS/KiTa-Hort, BANOS/Bürgerämter  Spielplätze in Kleingartenanlagen, BANOS/Spielplätze, Spielplätze in öffentl. Einrichtung, Spielplätze im Forst,  Grün um Öffentlichen Einrichtungen, Ämter, KuF/Grün, LA/Grün, SUN/Grün, Grün an SÖR-Einrichtungen, NüBad/Grün, SHA/Grün  Bäume an Gewässer III. Ord.g mit / ohne Gew.Entw. Konzept, Bäume in Umweltamt Grünflächen Bäume in Flächen weiterer öffentlicher Träger  Wasserwirtschaftsamt/Grün  VAG Grün  Liegenschaftsamt Miet- und Pachtflächen private Verträge Eigenständige Bewirtschaftung von Bäumen ohne SÖR

 Kliniken, Kleingartenpachtflächen, Tiergarten, Bayerischer Staatsforst, N-ERGIE und Friedhöfe

2.2. Witterungen im Jahr 2022 in Nürnberg

Die Mittlere Tagestemperatur erreichte auch im Jahr 2022 einen neuen Höchststand im Vergleich zum langjährigen Mittel. Die Temperaturanomalie war wieder über 2 Grad höher als im langjährigen Mittel und war noch etwas höher als 2018 bis 2020 (Quelle: DWD). Der Sommer 2022 war auch für die Stadtbäume in Nürnberg an einzelnen Tagen besonders heiß und eine große Herausforderung. Im Juni und Juli wurden neue Temperaturrekorde aufgestellt (s. Abbildung 1) und neue Tageshöchsttemperaturen seit Beginn der Aufzeichnung festgestellt. Im Jahr 2022 gab es 24 heiße Tage (Hitze-Tage) mit einer Tageshöchsttemperatur von über 30°C (Quelle: Wetterkontor). Auch Wüstentage (Höchsttemperaturen über 35°C) treten in Nürnberg häufiger auf und stellen belasten die Bäume stark.

Abbildung 17

Abbildung 1: Abweichungen der Höchst- und Tiefstwerte im Jahr 2022 in Nürnberg (Flughafen) im Vergleich zum langjährigen Mittel (Quelle: DWD).

Vor allem Hainbuchen, Birken und der Baum des Jahres 2022 – die Rotbuche – litten besonders unter der langen Sommertrockenheit und Hitze-Tagen und zeigten auch verfrühten Laubfall und Triebsterben. Geringe Niederschlagsmengen im Juni und Juli verstärkten die geringe Verfügbarkeit von Wasser für die Bäume. In Nürnberg verringert sich die Wasserverfügbarkeit durch meist sandige Böden. Diese können nur wenig Wasser speichern und führen schnell zu Trockenheit. Manche Bäume wären ohne ein umfangreiches Bewässerungsmanagement 2022 nicht mehr durch den Sommer gekommen. Am 27.08.2022 gab es hingegen auch Unwetter und Starkregen in Nürnberg mit rund 50 mm Niederschlag. Damit kam an diesem Tag bereits ein Zehntel des Jahresniederschlags auf dem Boden auf. Diese große Menge Niederschlag, die in sehr kurzer Zeit abregnet, fließt allerdings zu schnell von der Oberfläche ab und kann von einer kleinen Baumscheibe nicht schnell genug aufgenommen werden. Für den Rückhalt der Wassermengen aus Starkregen sind auch in Zukunft die Grünflächen und auch Baumscheiben als Wasserspeicher von großer Bedeutung. Durch den Klimawandel werden auch in Zukunft ungleich verteilte Niederschläge fallen.

Abbildung 18

Abbildung 2: Niederschläge im Jahr 2022 in Nürnberg (Flughafen) (Quelle: DWD)

Herausforderung Trockenheit

Die Bäume in Nürnberg stehen vor allem in warmen und trockenen Sommern vor großen Herausforderungen. Die meist sandigen Böden in Nürnberg können weniger Wasser speichern als Böden mit höheren Anteilen aus Schluff und Lehm. Um die Bäume in der Stadt so gut wie möglich zu versorgen, überprüft und optimiert SÖR deshalb das Bewässerungskonzept regelmäßig. Bei Hitzetagen wird verstärkt gewässert, um der starken Verdunstung am Baum entgegenzuwirken. In den Baumscheiben des Straßenbegleitgrüns werden bereits optimierte Pflanzsubstrate verwendet, die mehr Wasser speichern können. Die Bepflanzung durch Baumpaten und das Wässern von Baumscheiben war vieler Orts im Jahr 2022 hilfreich, um den neuen Höchsttemperaturen (im Juni und Juli) zu trotzen. Bereits geschädigte Gehölze treiben im Frühjahr nicht oder nur zögerlich aus. Die jungen Blätter oder Blüten vertrocknen sehr bald. Bei manchen Bäumen sterben Triebspitzen oder Äste ab, andere verlieren großflächig Blätter oder Rinde. Geschädigte Blätter nehmen weniger CO auf, dadurch hat die Pflanze eine reduzierte Photosynthese-Leistung und hat weniger Energie. Unter dem Stress von Trockenheit und Hitze sind viele Bäume anfällig für Schädlinge: So können Schädlinge in vorgeschädigte Bäume leichter eindringen und zusätzlich setzen Pilzkrankheiten Bäumen im Trockenstress zu.

2.3. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge 2022

Im Jahr 2022 traten an den Bäumen in Nürnberg kaum auffällige Krankheiten und Schädlinge auf. Ulmen- und Eschentriebsterben haben bei den Bäumen in Nürnberg aktuell keine Bedeutung. Lediglich gegen Eichenprozessionsspinner wurden 2022 wieder übliche Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Gerade im Hinblick auf Veranstaltungen und Passanten-Verkehr müssen regelmäßig Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen. Die Maßnahmen zum Pflanzenschutz in Nürnberg werden immer ohne Pestizide durchgeführt. Häufig führen Pilzinfektionen an Bäumen zu einer Stock- und / oder Wurzelfäule, die wiederum die Standsicherheit der Bäume bedroht. Wenn ein Pilzbefall bei einer Baumkontrolle erkannt wird, folgt eine fachmännische Behandlung. Ist der Baum nachhaltig geschädigt und seine Standsicherheit gefährdet, müssen auch Bäume gefällt werden.

SÖR beugt im Rahmen seiner Möglichkeiten der Schädigung durch Krankheiten und Schädlinge von Bäumen in der Stadt durch eine Verbesserung der Wachstumsbedingungen (Wässermanagement, Baumscheibensanierung) vor.

2.4. Artenzusammensetzung des Baumbestands

Der Baumbestand hat sich längerfristig aufgrund regionaler Klima- und Standortbedingungen entwickelt. Sowohl im Straßenbegleitgrün als auch in Grünanlagen und Spielplätzen treten bestimmte Baumgattungen besonders häufig auf. Ahorn, Eiche und Hainbuche sind die häufigsten Bäume in Nürnberg. Bei den Straßenbäumen gibt es auch sehr viele Linden.

Tabelle 1 Zusammensetzung Bäume 2022

Straßenbegleitgrün Grünanlagen und Spielplätze
Platz Baumart Anteil in %, gerundet Baumart Anteil, in % gerundet
Platz
1. Ahorn 26% 1. Eiche 24%
2. Linde 21% 2. Ahorn 21%
3. Eiche 18% 3. Hainbuche 11%
4. Hainbuche 6% 4. Kiefer 8%
5. Robinie 5% 5. Birken 6%
6. Platane 4% 6. Linde 5%
7. Kiefer 3% 7. Erle 5%
8. Birke 3% 8. Robinie 3%
9. Esche 1% 9. Pappel 3%
10. Apfel- und Rotdorn 1% 10. Rotbuche 2%
ca. 40 weitere Gattungen 12% ca. 50 weitere Gattungen 12%

Klimatisch angepasste Pflanzenverwendung

Bei der Planung von Bäumen für den Straßenraum und die Grünanlagen legt SÖR größten Wert auf die gemischte Verwendung von standortgeeigneten und hinsichtlich des Klimawandels zukunftsfähige Arten. Aufgrund der Anpassung im städtischen Raum an den Klimawandel werden einheimische, mitteleuropäische Arten und Baumarten aus anderen Klimazonen verwendet. Diese Vielfalt schafft nicht nur wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna, sondern ist auch resistenter gegen Schädlingsbefall und passt zum trockenen Nürnberger Stadtklima. Alle Pflanzungen neuer Bäume durch SÖR werden nach ganz speziellen Kriterien durchgeführt. Für ein leistungsstarkes Stadtgrün wird auf eine nachhaltige Baumentwicklung gesetzt. Dazu werden objektive und fachliche Kriterien genutzt. Baum-Pflanzungen und Maßnahmen werden z.B. anhand des Standortes und der Klima-Resilienz ausgewählt, um einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Baumbestand zu erhalten.

Qualitätsstandards

SÖR entwickelt auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und dem aktuellen Stand der Technik (DIN, FLL-Regelwerke, siehe Anlage Rechtliche und Fachliche Vorgaben) Planungs- und Pflegekonzepte. Die Qualitätsstandards von 2020 bis 2021 wurden auch im Jahr 2022 weiterverfolgt. Die Standards enthalten Planungsvorgaben für Standorte von Straßenbäumen und Bäumen in Grünanlagen zur Größe und Bauweise von Baumscheiben. Darin enthalten sind zum einen genaue Kriterien zum Substrat, zur Bepflanzung und Ausstattung der Baumscheiben und zum anderen zur Baumqualität, zur Baumpflanzung, zur Pflege der Baumstandorte und der Baumarten. Die Qualität der Baumpflege und Pflanzung soll durch die Qualitätsstandards auf einem konstanten Niveau gehalten und langfristig verbessert werden.

2.5. Bestandsübersicht der Bäume 2022

Tabelle 2: Bestandsübersicht der Bäume in Nürnberg

Bäume im Straßenbegleitgrün Bäume in Grünanlagen und Spielplätzen
Gesamtbestand ca. 80.000 ca. 190.000
Nicht erfasste / kartierte ca. 50.000 ca. 147.000
Erfasster / kartierter 28.151 43.094
Bestand zum 31.12.2021
Ersatzpflanzungen 2022 143 65  502
Neupflanzungen 2022 168 126
Fällungen -98 -200
Erfasster/kartierter 28.364 43.085
Bestand zum 31.12.2022
Bilanz +213 -9

2.6. Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün und in

Grünanlagen 2022

Ein Großteil der Straßenbäume wird im Rahmen von Straßenneubaumaßnahmen und sanierungen gepflanzt. Neue Baumstandorte werden durch die planenden Dienststellen Verkehrsplanungsamt und Stadtplanungsamt in die Neuplanungen integriert und durch das Verkehrsplanungsamt und das Stadtplanungsamt hinsichtlich der Umsetzbarkeit (Sparten im Untergrund) bis zum Entwurfsstadium geprüft.

Damit in Zukunft mehr langlebige und gesunde Baumbestände eingeplant und geschaffen werden, braucht es noch mehr die Unterstützung übergeordneter Planungsentscheidungen, wie

Versickerung

Photovoltaik

Neu- und Ersatzpflanzungen mit Kosten von rund 990.000 € wurden 2022 im Straßenbegleitgrün und Pflanzungen in Grünanlagen in einer Aufwandssumme von rund 354.000 € durchgeführt.

4 4% 5% 11% 5% 3%3 % 28%
28% 22 % 5% 4% 11% 28%

Grünanlagen und Spielplätze

Straßenbegleitgrün

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Ahorn Linde Eiche Hainbuche Robinie Platane Kiefer Birke Esche Apfeldorn / Rotdorn Erle Pappel Rotbuche weitere Gattungen

Abbildung 3: Zusammensetzung Neupflanzungen nach Gattung 2022

Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün

Im Jahr 2022 wurden im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt 168 neue Bäume in 38 verschiedenen Straßen mit ca. 50 verschiedenen Baumarten und Baumsorten gepflanzt. 43 neuen Baumpflanzungen, die für Herbst 2022 geplant waren, konnten aufgrund von nicht fertiggestellten Straßenbaumaßnahmen noch nicht durchgeführt werden und werden im Jahr 2023 eingeplant.

109
138 93 247 200 236 197 168
212 146 178 143 132 72 250 284 241 257 112
132
168 90 103 96 184 162 132 143
72 77
61 58
30
2011 2012 -27 -35 2015 2016 -81 -77
2007 2008 2009 2010 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
2011 2012
-106 -102 -91 -81 -77 -117 -98
-144 -133 -225 -226
-259 -274
-351

-100

-200

-300

Fällungen an Einzelstandorten Ersatzpflanzungen Neupflanzungen

-400

Abbildung 4: Fällungen und Pflanzungen von Bäumen im Straßenbegleitgrün zwischen 2007 und 2022 in Nürnberg Fällungen von Straßenbäumen werden nur als „letztes Mittel“ der Handlungsmöglichkeiten bei SÖR durchgeführt. Vor allem wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr durch andere Maßnahmen (z. B. Seilverankerung, Entlastungsschnitt) gewährleistet werden kann, muss ein Baum gefällt werden. Auch mit einem Ende des Lebenszyklus durch Absterben wird der Baum gefällt und wenn möglich ersetzt. Wenn im öffentlichen Interesse Bau- und Sanierungsmaßnahmen dem Baumerhalt überwiegen, dann kommt es zu Fällungen und diese werden durch Kompensationspflanzungen ausgeglichen. Je nach Situation wird eine Ersatzpflanzung vor Ort vorgenommen oder an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen. Ersatzpflanzungen werden überwiegend an Einzelstandorten vorgenommen. Im Frühjahr 2022 wurden im Stadtgebiet Nürnberg 143 Ersatzpflanzungen an 75 verschiedenen Straßen mit rund 50 verschiedenen Baumarten und -sorten durchgeführt. (s. Abbildung 4).

Neu- und Ersatzpflanzungen in Grünanlagen und Spielplätzen

Es wurden 65 Bäume in Grünanlagen als Ersatz gepflanzt. Im Jahr 2022 wurden in fünf verschiedenen Grünanlagen und auf zwei Spielplätzen im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt 126 neue Bäume gepflanzt. Es wurden ca. 30 verschiedene Baumarten und Baumsorten verwendet. Hierbei legt SÖR auch bei der Sanierung unter der Berücksichtigung der Klimawirksamkeit der jeweiligen Grünanlage einen besonderen Fokus auf die Schaffung neuer Baumstandorte. Bestehende Baumbestände werden möglichst lange erhalten und Fällungen vermieden. Auch Bäume, die in Teilen beschädigt sind, bieten einen Lebensraum für Tiere. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen einige Großbäume regelmäßig durch Gutachter kontrolliert und bei einer einschlägigen Gefahrenlage ohne weitere Erhaltungsmöglichkeiten die Fällung veranlasst werden.

500 Bäume für Nürnberg

Im Jahr 2020 wurde ein Maßnahmenbündel mit der Zielsetzung beschlossen jedes Jahr im Mittel 5000 Bäume zu Pflanzen. Das entspricht dem „Ein-Baum-für-jedes-Neugeborene“- Programm der Stadt Nürnberg. Davon werden jeweils 4.500 Bäume im Nürnberger Forst gepflanzt. Mindestens 500 Bäume werden durch den SÖR, auf den in seiner Zuständigkeit betreuten öffentlichen Flächen, gepflanzt. 2022 wurde dieses Ziel wieder erfolgreich erreicht. Im Anhang ist eine ausführliche Liste aller Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün und in den Grünanlagen durch SÖR in Nürnberg.

2.7. Großbaumverpflanzungen

Großbaumverpflanzungen sind ein Mittel, um Bäume zu erhalten. Der Erhalt eines Baumes am Standort ist jeder Verpflanzung vorzuziehen. Die Großbaumverpflanzung ist nach planungstechnischer Abwägung ein letztes Mittel als Alternative zur Fällung um den Baum, mit umfangreichem Aufwand, zu erhalten. Bis ein Jungbaum die Biomasse eines Großbaumes erlangt, müssen mindestens 20 Entwicklungsjahre vergehen. Jede Großbaumverpflanzung wird situationsabhängig geprüft und anhand baumfachlicher Kriterien entschieden. Eine Großbaumverpflanzung gibt Bäumen nicht nur bei Bauvorhaben die Chance auf ihren Erhalt, sondern gibt auch vitalitätsgestörten Bäumen die Möglichkeit, sich an einem anderen Standort zu erholen und zu entwickeln. Um die Entwicklung und den Anwachserfolg von einem verpflanzten Großbaum zu gewährleisten, ist eine gründliche Vorbereitung vor der Verpflanzung und eine anschließende langjährige Entwicklungspflege von mindestens 5 bis 7 Jahren vonnöten. Um diese Vorrausetzungen zu erfüllen, erarbeitet das Sachgebiet Baum in 2023 Standards, um eine optimale und nachhaltige Entwicklung von verpflanzten Großbäumen zu erzielen. Zu den Standards wird ein Kriterienkatalog erarbeitet, der die Rahmenbedingungen für eine Großbaumverpflanzung und die anschließende Entwicklungspflege festlegt.

2.8. Baumscheibensanierung

Die Vergrößerung und der Neubau von Baumscheiben im Straßenbegleitgrün sind besonders wichtig für zukünftige Pflanzungen. Ein größeres Volumen der Baumscheibe ermöglicht einen höheren Wasserspeicher und ermöglicht somit eine nachhaltige Entwicklung von gesunden Bäumen mit ausgeprägter Baumkrone. SÖR verfolgt weiterhin die Erweiterung bestehender leerer Baumscheiben für eine Bepflanzung. Aufgrund baulicher Gegebenheiten müssen zuerst geeignete Standorte gesucht und bewertet werden. In stark verdichteten Siedlungsgebieten sind viele Baumscheiben befestigt. Teils gibt es keine oder nur sehr kleine offene Baumscheiben, da der Straßenraum oft anderweitig genutzt wird. Nach der Empfehlung für Baumpflanzungen (Teil 2) der FLL ist eine Pflanzgrube mit dem Volumen von 12 m³ für die ersten Standjahre einer Baumpflanzung ausreichend. In Abhängig vom vorgesehenen Begrünungsziel und der Auswahl der Pflanzen sind größere Pflanzgruben von 24 m³ oder 36 m³ die dringend empfohlene fachliche Vorgabe. (Quelle: FLL). Eine leere Baumscheibe von 12 m³ kann aufgrund der Substratzusammensetzung ohne Bepflanzung bereits bis zu 5.000 l Wasser speichern. Straßenbäume sind meist extremen Bedingungen ausgesetzt. Bei einem vergrößerten Pflanzvolumen von bis zu 24 m³ oder angestrebten 36 m³ können sich die Bäume besser entfalten und eine gesunde Pflanzentwicklung ist leichter möglich. SÖR strebt Baumscheiben mit einer Größe von 24 m³

an, um den Bäumen mit einem verbesserten Standort einen Start mit guten Wachstumsbedingungen bieten zu können. Im Jahr 2022 wurden für die Verbesserung der Bedingungen insgesamt 14 Baumstandorte ohne Baumbestand saniert. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betrugen 90.881 Euro. In der Waldstromer Straße wurde eine Baumscheibe neu eingesetzt. In der Ipsheimer Straße wurden 6 Baumscheiben vergrößert. Sieben weitere einzelne bestehende Baumscheiben wurden im Jahr 2022 vergrößert für eine Bepflanzung im Jahr 2023, in der Kraußstraße, Ammanstraße, Gugelstraße, Harsdörffer Platz, Leyher Straße, Lohhofer Straße und Schwabenstraße. Aufgrund von Verzögerungen in Bauvorhaben konnten 15 weitere Baumscheibensanierungen im Jahr 2022 noch nicht ausgeführt werden und werden für 2023 eingeplant.

2.9. Pflege- und Wässerkonzept

Das aktualisierte Pflegekonzept von 2021 wurde in 2022 weiterverfolgt und vor allem für Bäume aus dem ersten bis dritten Standjahr über externe Dienstleister im Rahmen von Neubaumaßnahmen durchgeführt. Die Pflegemaßnahmen im Unterhalt für Bäume mit 4 und mehr Standjahren werden aktuell im Rahmen der Baumkontrollen ausgelöst. Weitere Pflegeleistungen für die Entwicklung, wie z. B. der Stammschutz, bis zum 25. Standjahr, wird noch extern ausgeschrieben. Sowohl Schnittmaßnahmen, als auch Stammschutz und Düngung umfassen die Pflege der Bäume vom 1. Standjahr und darüber hinaus (siehe Tabelle 3). Durch das Wässerkonzept wurde der erste Teil des Jungbaumpflegekonzeptes umgesetzt. In den folgenden Jahren werden die weiteren Pflegemaßnahmen umgesetzt.

Tabelle 3 Konzept zur Baumpflege und Wässern nach Pflanzzeitraum

1. Standjahr 2. bis 3. Standjahr 4. bis 24. Standjahr Ab 25. Standjahr (Altbäume)
Pflanz- und Pflanzschnitt im 1. Jahr Stammaustriebe entfernt (jährlich) Stammaustriebe
Pflegeschnitt
Sicherungs- schnitt Beschädigte Äste entfernt Beschädigte Äste entfernt (jährlich) Trockene, beschädigte Äste entfernt (bei Bedarf) Schnitt zur Verkehrs- sicherung und Baumgesundheit
Erziehungs- schnitt Erziehung- und Aufbauschnitt Lichtraumprofil Kronenerziehungs- schnitt alle 3 Jahre Sondererziehungs- schnitt 1-2 mal pro Jahr Kronenerziehungs- schnitt alle 5 Jahre
Stammschutz Stammschutz (gegen UV)
Düngung Düngung Düngung alle 3 Jahre Düngung alle 5 Jahre
Durchführung aktuell in Ausführung (extern) Aktuell in Durchführung über Rahmenvertrag Baumpflege (extern) Aktuell in Durchführung über Rahmenvertrag Baumpflege (extern)
Wässerung (je 200 l Wasser) Mind. 25 Wässer-gänge jährlich Mind. 15 Wässergänge jährlich 4.-15. Standjahr 10 Wässergänge jährlich Erarbeitung von Konzeption ausstehend (Stichwort: Bodenfeuchte- sensoren)

Sicherungs-

schnitt

Erziehungs-

schnitt

Wässerung

(je 200 l

Wasser)

Wässerkonzept der Stadt Nürnberg -SÖR-

Das Wässerkonzept im Unterhalt umfasst circa 5.000 Bäume im gesamten Stadtgebiet, die von zwei externen Firmen gewässert werden. Zusätzlich zu diesem neuen Wässerkonzept werden die Bäume innerhalb des mittleren Rings im Drei-Schichtbetrieb von SÖR gewässert. Ab 2023 werden im Rahmen des neuen Winterdienstkonzeptes für Radwege, die dafür beschafften Winterdienstfahrzeuge und eingestellten Fahrer, die Wässerung der Bäume im Stadtgebiet zusätzlich unterstützen. Jeder Baum erhält rund 200 Liter Wasser je Woche. Seit 2022 erhielt auch jeder Baum über das Wässerkonzept zwischen dem 6. und 15. Standjahr jeweils 10 Wassergänge mit 200 l Wasser. Aufgrund der ungünstigen Kombination aus geringen Niederschlägen und den sandigen Böden mit geringer Wasserspeicherkapazität sind in den Sommermonaten die Wässerungen der Bäume unverzichtbar. Im Jahr 2022 wurde das Wässerkonzept erfolgreich umgesetzt und so konnten in der Spitze bis zu 10.000 Bäume mit 18 Millionen Liter Wasser versorgt werden. Besondere Unterstützung erhielt SÖR hier auch durch die Firma Arauner, den Maschinenring und die Polizei.

Schwimmbadwasser für Stadtbäume

Aufgrund der, durch den Ukraine-Krieg verursachten, Energie-Krise waren drei der städtischen Hallenbäder im Sommer geschlossen. Nürnberg Bad und SÖR haben das ungenutzte Schwimmbadwasser abgepumpt und zur Baumbewässerung wiederverwendet. Mit den 200.000 Liter Wasser aus dem Südstadtbad wurden Straßenbäume versorgt. Vor der Entnahme wurden die Wasserqualität und die Eignung zum Gießen der Bäume untersucht. Das Chlor im Schwimmbadwasser hatte sich abgebaut und das Wasser konnte problemlos verwendet werden.

Abbildung 19

Bild 1: Aufnahme von Schwimmbadwasser zur Baumwässerung

Pilotprojekt: Bodenfeuchtesensoren als Unterstützung der

Baumbewässerung

Um gezielter die wertvolle Ressource Wasser einzusetzen sollen in Zukunft vermehrt technische Hilfsmittel genutzt werden. Bodenfeuchtesensoren könnten hier zum Beispiel zur Unterstützung einer optimalen Wasserversorgung von Bestandsbäumen und neu gepflanzten Bäumen an Referenzstandorten eingesetzt werden. Im Mai 2022 wurden durch eine Kooperationsfirma (selbstfinanziert) an drei Standorten (zwei am Nelson-Mandela-Platz, einer in der Augustinterstraße) jeweils zwei Sensoren in unterschiedlicher Tiefe eingebaut, um die Bodenfeuchtigkeit gemessen. Die Daten aus dem Projekt werden noch ausgewertet und für den Einsatz im Bewässerungsmanagement überprüft.

2.10. Unterhalt von Bäumen 2022

Unterhaltsmaßnahmen für Bäume im Straßenbegleitgrün und

Grünanlagen

Tabelle 4 Unterhaltsmaßnahmen für Bäume nach Anlageform und Jahr

Grünanlagen inkl.
Straßenbegleitgrün
Unterhaltsmaßnahme Spielplätze
2020 2021 2022 2021 2022
Baumüberprüfungen im Rahmen der 21.400 22.010 19.518 42.928 15.743
Verkehrssicherungskontrollen (Stk.)
Kontrollaufwand mit Eigenpersonal 5.100 5.503 4.880 10.732 3.936
(Stunden)
entspricht ca. Minuten / Baum 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00
Baumschnittmaßnahmen 6.657 6.673 8.159 8.733 9.419
inkl. Fällungen zur Beseitigung von
Verkehrs-gefährdungen(Stk.)
„Eingehende Untersuchungen“ 35 56 51 86 139
durch Gutachter (Erstgutachten und
Gutachten in Wiedervorlage)

Unterhaltskosten für Bäume im Straßenbegleitgrün und

Grünanlagen

Tabelle 5: Unterhaltskosten nach Jahren und Leistung für Straßenbegleitgrün und Grünanlagen

Straßenbegleitgrün Grünanlagen
Leistung
2020 2021 2022 2021 2022
Baumpflege 1.105.861 € 1.148.510 € 1.485.940 € 1.337.614 € 1.347.632 €
+Fällungen
+Wässerung
„Untersuchungen“ 7.786 € 29.333 € 26.714 € 51.077 € 82.555 €
externer Gutachter
Schädlings- 108.833 € 25.651 € 16.400 € 13.330 € 2.000 €
Bekämpfung
(Eichenprozessions-
spinner)
Baumscheiben-Pflege 497.992 € 423.760 € 541.563 € fachlich nicht erforderlich
(externe Leistungen)
Gesamt- 1.720.472 € 1.627.254 € 2.070.617 € 1.402.021 € 1.432.187 €
Aufwendungen
(ohne Kosten für
Eigenpersonal)

Im Jahr 2022 fielen höhere Aufwendungen im Unterhalt von Straßenbegleitgrün an. Vor allem bei der Pflege von Baumscheiben und bei der Baumpflege im Straßenbegleitgrün erhöhten sich die Ausgaben. In den Grünanlagen waren die Unterhaltskosten im Jahr 2022 fast identisch zu 2021. Zur Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern gab es im Jahr 2022 wieder Schutzmaßnahmen. Davon waren im Straßenbegleitgrün 46 Bäume und in Grünanlagen 8 Bäume betroffen.

3. Maßnahmen an Bäumen zur Stärkung des Grüns

Durch SÖR werden regelmäßig verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Grüns in der Stadt durchgeführt. Einzelne Projekte bieten hier besondere Chancen für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Vorgaben zur Pflanzung von Bäumen in Entwicklungsplänen und

Parkpflegewerken

Die Vorgaben zu Entwicklungsplänen und Parkpflegewerken aus dem Baumbericht 2021 wurden auch 2022 weiterhin verfolgt und umgesetzt. Im Sachgebiet Planung und Bau Grün wird das Gestaltungsziel mit Baumstandorten festgelegt, zu dem sich die Grünanlage in den folgenden 10 Jahren entwickeln soll.

3.1. Zugspitzstraße

Die Grünanlage Zugspitzstraße ist ein wertvoller Bestandteil der Wohnumgebung und des Lebensraumes der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger. Durch die klimatischen Veränderungen hat sich der dortige Grundwasserspiegel in den vergangenen Jahren stark abgesenkt, was den Baumbestand in der Anlage massiv schädigte. Eine Vielzahl der Bäume starb ab und die verbliebenen Bäume konnten sich nicht mehr nachhaltig weiterentwickeln. Die Bäume wiesen Fäulnis und Schädlingsbefall auf, sodass keine Verkehrssicherheit mehr leistbar war. Deshalb wurden durch SÖR rund 30 schadhafte Bäume, überwiegend Birken, Ende 2021 gefällt. Direkt im Anschluss - im Frühjahr 2022 - hat SÖR neue Birkenarten und Zierpappeln gepflanzt, die robuster sind und besser mit den klimatischen Gegebenheiten zurechtkommen. Der Entwicklungsplan zielt auf die Wiederherstellung und den langfristigen Erhalt des Birkenhains ab und soll die Klimawirksamkeit im Quartier erhalten.

Abbildung 20

Abbildung 21

Bild 2 und 3: Neupflanzung in der Zugspitzstraße im Jahr 2022

3.2. Erhalt von alten Bäumen

Abbildung 22

Bild 4: Stiel-Eiche am Flachweiher Dutzendteich im Jahr 2022 Ältere Bäume weisen häufiger Schädigungen auf wie z.B. Stammwucherungen oder Faulstellen. Um ihre Standsicherheit zu gewährleisten, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. So können Kronenrückschnitte die Windlast verringern oder eine Standortverbesserung durch Düngung erzielt werden. Hinzu kommen eine engmaschige Kontrolle und eine Überwachung der Bäume durch externe Gutachter. Ein Beispiel für einen solchen Baum ist die Stiel-Eiche am Flachweiher. Um diesen wertvollen und alten Baum möglichst lange erhalten zu können, wird dieser Baum seit 5 Jahren begutachtet und überwacht.

Abbildung 23

Abbildung 24

Bild 5 und 6: Arbeiten zum Gutachten an der Stiel-Eiche im September 2022

3.3. Vom Champions-Tree zum Straßenbegleitgrün

Die Kornelkirsche (Cornus mas) in der Oedenberger Straße wurde bereits 2018 durch die Deutsche Dendrologische Gesellschaft (DDG) und die Gesellschaft Deutsches Arboretum (GDA) zum „Champion Tree“ gekürt (Quelle: Gruber, F.). Dieses Naturdenkmal ist ein besonderes Beispiel für einen Baum, der mit einem Alter von über 200 Jahren zahlreiche Veränderungen seines Lebensraums erfahren hat und heute mit großer Lebenskraft als Straßenbaum das Straßenbild bereichert. Der Baum hat einen Stammumfang von ca. 2,1 m und einen Kronendurchmesser von sieben Metern bei einer Wuchshöhe von acht Metern. Er gehört damit deutschlandweit zu den herausragenden Exemplaren dieser Baumart.

Abbildung 25

Abbildung 26

Bild 7 und 8: Champions Tree Cornus Mas in Blüte und im Jahr 2018 mit Baumpatenschaft

Um diesen besonderen Baum zu würdigen, wurden im Jahr 2022 im weiteren Verlauf der Oedenberger Straße zehn Cornus mas als Hochstamm im Straßenbegleitgrün gepflanzt. Die gelben Blüten, die leuchtendroten Früchte und die orangefarbene Herbstfärbung des kleinkronigen Baums besitzen einen hohen Zierwert und der heimische Baum leistet mit seiner frühen Blüte und mit seinen Früchten einen wertvollen Beitrag für die Artenvielfalt in der Stadt. Besonders als Straßenbaum wird die Kornelkirsche auch als „stadtklimafest“ bezeichnet: Sie ist anspruchslos, nicht frostempfindlich und trockentolerant.

Abbildung 28

Abbildung 27

Bild 9 und 10: Neupflanzung Cornus Mas in der Oedenberger Straße 2022

3.4. Projekt Quartiersplatz St. Leonhard: Großbaum auf kleinem Platz

Am 16. und 17.11. 2022 wurden auf dem Quartiersplatz St. Leonhard, Marie-Beeg-Straße zwei Großbäume mit der Methode „Großbaumverpflanzung“ gepflanzt. Es handelt sich um zwei Linden (Tilia cordata) mit einer Höhe von 12-14m, die etwa 30-40 Jahre alt sind. Der fast vollständig versiegelte Quartiersplatz soll zu einer attraktiven, klimaangepassten Grünanlage umgestaltet werden. Um die Baumstandorte zu verbessern, wurden ca. 1.000 m² Fläche entsiegelt. Die Baumaßnahme wurde von Oktober 2022 bis März 2023 ausgeführt, die Eröffnung ist für April 2023 vorgesehen. Die Kosten für eine Großbaumverpflanzung mit anschließender Nachsorge belaufen sich in der Regel auf 7.000 € bis 10.000 €, in schwierigen Fällen können aber auch schon mal 50.000 bis 70.000 € erforderlich werden.

Abbildung 29

Abbildung 30

Bild 11 und 12: Großbaumpflanzung im Quartiersplatz St. Leonhard

3.5. Mobile Bäume

Der Einsatz von mobilen Bäumen ist ein gutes Mittel, um Grün, insbesondere in der dicht bebauten Innenstadt anzubieten. Aufgrund des hohen Sparten-Aufkommens sind in vielen Straßen und auf Plätzen keine herkömmlichen nachhaltigen Baumpflanzungen möglich. Der Einsatz von Bäumen in Pflanztrögen bietet eine flexible Alternative um auch hier für mehr Grün zu sorgen. Beispiele für Standorte mit hohen Spartendruck an denen Mobiles Grün zum Einsatz kommt sind z.B. die Wölckernstraße und Lorenzer Platz. Mobile Bäume kommen auch zum Einsatz, um verkehrsberuhigte Bereiche zu schaffen. Zu diesem Zweck werden Straßen zusätzlich mit Mobiliar ausgestattet, um mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.

3.6. Patenschaften

Die Nürnberger Baumpatenschaften sind ein Vorbild für viele andere Städte. Die Bevölkerung kann wohnortnah durch Patenschaften ihr Umfeld aktiv gestalten und zum Schutz der Bäume und zur Verbesserung des Stadtbildes und des Stadtklimas beitragen. In den letzten 10 Jahren verdoppelte sich die Anzahl der Bäume in Patenschaft, sodass im Jahr 2022 bereits 2.137 Baumscheiben bepflanzt, bewässert, auch eingezäunt und gepflegt werden.

2076 2137 t f a2000 h c s n1500 e t a P1000 n i e m 500 u ä B 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahr

Abbildung 5: Entwicklung der Bäume in Patenschaft zwischen 2010 und 2022 in Nürnberg

2500 2500

2076 2137
1865 29 31
22 63 71 68
63
603 573
509
323 406 393
383 436 442

2000 2000 n e Bezirk 1 t f k a r h c iz e Bezirk 2 s 1500 1500 B n e t h c Bezirk 3 a a P n n n Bezirk 4 i e 1000 1000 e t m a p Bezirk 5 u m ä B u Bezirk 6 a 500 500 B Bäume

0 0

Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022

Abbildung 6: Baumpatenschaften nach Bezirk, und Bäume in Patenschaft - Entwicklung 2020 bis 2022

Die meisten Patenschaften wurden in den Bezirken 2,3 und 4 übernommen. Die Bezirke 1 und 6 haben wesentlich weniger Straßenbäume, sodass hier im Verhältnis weniger Baumpatenschaften genutzt werden. Der höchste Anteil an Patenschaften liegen im Bezirk 3 (Innenstadt) mit rund 16%. Hier sind Baumscheiben und Bäume auch im besonderen öffentlichen Interesse und werden besonders häufig von Baumpaten gepflegt (siehe Anlage 4). Insgesamt sind über 7 % aller Bäume im Straßenbegleitgrün in Nürnberg durch eine Baumpatenschaft betreut.

Tabelle 6: Bäume im Straßenbegleitgrün in Nürnberg mit Patenschaften

Bäume in Patenschaft nach Bezirk Bäume je Bezirk Anteil Patenschaften 2022
Bezirk 2021 2022 2022 Von Bäumen in SBG
Bezirk 1 23 23 1452 1,58%
Bezirk 2 554 576 8691 6,63%
Bezirk 3 564 573 3484 16,45%
Bezirk 4 790 818 8363 9,78%
Bezirk 5 109 112 5500 2,04%
Bezirk 6 36 39 1216 3,21%
Gesamt 2076 2137 28706 7,44%

Auch 2022 wurden die rund 200 Wässerpatenschaften weitergeführt. Gerade in den trocknen und heißen Sommermonaten, sind die Wässerpaten eine gute Unterstützung, um die Bäume mit zusätzlichem Wasser zu versorgen.

4. Ausblick 2023

Durch Umstrukturierungen im Betriebssystem werden auch in Zukunft Verbesserungen im Baummanagement vorgenommen. Im System sollen zusätzlich die Vitalitäten von Arten erfasst werden. Auch die Wässerung von Altbäumen soll in einem Pflegekonzept für den Altbaumbestand erarbeitet werden.

4.1. Ausblick Pflanzungen

Auch 2023 ist das oberste Ziel mindestens 500 Bäume im Straßenbegleitgrün und den öffentlichen Grünanlagen zu pflanzen. Im Frühjahr 2023 werden im ersten Schritt 250 Straßenbäume gepflanzt. Die weiteren über 250 Pflanzungen erfolgen im Laufe des Jahres.

4.2. Baumscheibensanierungen 2023

Im Jahr 2023 sollen deutlich mehr Baumscheibensanierungen durchgeführt werden. Im ersten Schritt werden dieses Jahr über 80 Baumscheiben saniert. Im zweiten Schritt findet bis Herbst 2023 stadtweit eine Sondierung und Auswertung des Ist-Zustandes der Baumscheiben statt um ein Fachkonzept auf den Weg zu bringen. Es wird ermittelt wie viele Baumstandorte im Bestand saniert und vergrößert werden müssen. Dies ist vor allem im Hinblick der klimatischen Veränderungen wichtig um den Baumbestand langfristig zu erhalten und zu stärken.

5. Fraktionsantrag der CSU vom 25.04.2022 - Mehr Grün

durch Straßenbäume

Sachverhaltsdarstellung

Wichtiges Kriterium bei der Neupflanzung von Bäumen sind die Standortbedingungen. Plätze, welche oberirdisch bebaubar erscheinen, sind durch den Verlauf von Leitungen nicht immer als Baumstandort geeignet.

Antrag

Die Verwaltung prüft, ob und wie ggf. auch im Zuge ohnehin standfindender Aufgrabungen eine Verlegung von Sparten zu Gunsten von bestehenden oder neuen Baumstandorten möglich ist und erstellt hierzu einen Budgetplan für die erforderlichen Finanzmittel. Auf dieser Grundlage zeigt die Verwaltung in einem Aktionsplan auf, an welchen Orten im Stadtgebiet bei einer Verlegung der Sparten neue Bäume gepflanzt werden können.

Antwort SÖR

Grundsätzlich begrüßt SÖR den Antrag, durch Spartenverlegungen im Rahmen von Baumaßnahmen neue Baumstandorte zu schaffen und hierfür die Finanzierung zu ermöglichen. Spartenverlegungen sind in der Regel sehr kostenintensiv. Da die Kosten von sehr vielen Faktoren abhängig sind, ist es sehr schwierig, hierfür im Vorfeld genaue Kosten bzw. die zusätzlichen Kosten je Baumstandort zu benennen. Die Kosten sind u.a. von der Art der Leitung und den daraus resultierenden technischen Anforderungen abhängig. Auch die örtlichen Gegebenheiten wie die Verlegetiefe der Leitung, die Anzahl der möglichen Leitungsquerungen mit anderen Sparten oder auch die Anzahl der angeschlossenen Hausanschlüsse und anderer Verbindungen im Leitungsnetz haben Auswirkungen auf die Kosten. Im Durchschnitt muss mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 10.000 Euro bis 40.000 Euro je Baumstandort für Spartenverlegungen gerechnet werden. Ein zusätzliches jährliches Budget von 1.250.000 Euro für Spartenverlegungen wäre wünschenswert und könnte in Abhängigkeit der jeweiligen Leitungsart und örtlichen Situation die Realisierung von etwa 40 bis 60 Baumstandorten im Rahmen vorgesehener Vpl-Planungen ermöglichen. Neben der Finanzierung spielen auch die Kapazitäten bei den Spartenträgern und den ausführenden Firmen eine wichtige Rolle. Bei geringer Kapazität könnten die erforderlichen Leistungen nicht erbracht werden und so zu Verzögerungen bei Bauvorhaben führen.

Da die Spartenverlegungen im Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Maßnahmen vorgesehen werden sollen, ist eine vorherige Festlegung der Durchführung im Stadtgebiet nicht möglich. Bauvorhaben in stark bebauten Gebieten mit geringer Durchgrünung sollten hierbei jedoch grundsätzlich priorisiert werden. Eine Priorisierung kann auch im Zuge der Planung durch eine Auswertung der im Einzelfall anfallenden zusätzlichen Kosten je Baumstandort erfolgen, um hier einen möglichst großen Nutzen zu erzielen.

Literaturverzeichnis

DWD. (24.02.2023). Deutscher Wetterdienst. Von https://www.dwd.de/DE/leistungen/_config/leistungsteckbriefPublication.pdf?view=nasPubli cation&imageFilePath=124579988460405382669235032175462177409450443654523155

20556788155046949847 abgerufen FLL. (2010). Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen. In F. L. e.V.. Bonn. Gruber, F. (03/2021). Vielseitige Kornelkirsche. TASPO Baumzeitung, 32-34. Statista, Wetterkontor. (2022). Statista. Von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/583161/umfrage/jahresniederschlagsmenge-inausgewaehlten-staedten-in-deutschland/ abgerufen Wetterkontor. (24.02.2023). Rückblick für Nürnberg (Flughafen). Von Wetterkontor: https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/rueckblick.asp?id=124 abgerufen

Anhang: Anhang 1_Qualitäts-Standards für öffentliche Bäume in Nürnberg.pdf Anhang 2_Baumartenliste_Straßenbäume_Nürnberg_SoeR1A.pdf Anhang 3_Baumartenliste_Grünanlagen_Nürnberg_SoeR1A.pdf Anhang 4_BaumpatenGrünflächenbezirke_SÖR1A.pdf Anhang 5_500 SÖR-Bäume für Nürnberg_2022.pdf

6. Impressum

Stadt Nürnberg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Sulzbacher Straße 2–6 90489 Nürnberg Telefon: 0911 / 231 - 76 37 Telefax: 0911 / 231 - 1 44 10 soer@stadt.nuernberg.de www.soer.nuernberg.de

Redaktion: SÖR/1-A

Layout: SÖR/1-A/ZA

Alle Bildrechte, sofern nicht anders angegeben: Stadt Nürnberg, SÖR Titelbild: Stiel-Eiche am Dutzendteich Fotograf: Thomas Fober

Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578 Nürnberg, Mai 2023

  1. SÖR/1-A

8 50.

SQÖRu/1-aA l itätsstandards Bäume - für die Planung und Pflanzung

Stand: Januar 2023

  1. SÖR/1-A

1. Allgemeines - Straßenbäume und Grünanlagenbäume

(1) Die Baumscheiben müssen hinsichtlich ihrer Grundfläche des durchwurzelbaren Raumes sowie ihrer Pflanzflächengröße der DIN 18916 und den „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 und 2“ der FLL in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Weitere Vorgaben zur Bepflanzung, Abdeckung, etc. werden in den Standardvorgaben von SÖR, Stadt Nürnberg festgelegt.

(2) Die Baumscheiben bzw. Substratbereiche sollen möglichst leitungsfrei sein. Vorab sind entsprechende Instruktionen / Spartenabfragen durchzuführen. Ggf. sind

Abstimmungsgespräche oder Ortstermine mit den Spartenträgern notwendig, um bei

Unterschreitung der Regelabstände Sonderlösungen zu finden. Bei neuen Planungsvorhaben sind entsprechende Spartenkoordinierungstermine durchzuführen, um die Trassenkoordinierung sowie Spartenfreiheit zu gewährleisten. Auch die Oberleitungen der Straßenbahn oder die unterirdische U-Bahn ist hier zu berücksichtigen.

(3) Die Beleuchtung ist hinsichtlich der Bäume mit SÖR/1-E abzustimmen.

(4) Pflanzsubstrate sind vor dem Einbau von der Stadt Nürnberg – SÖR – abzunehmen. Für die Straßenbäume wird ein speziell für die Stadt Nürnberg entwickeltes Baumsubstrat verwendet, das regelmäßigen Kontrollen unterliegt (aktueller Rahmenvertrag vorhanden). Für die Grünanlagenbäume wird in der Regel, der vor Ort anstehende Boden verbessert.

(5) Straßenbäume werden von SÖR, Stadt Nürnberg, in der Baumschule ausgesucht, mit Plomben markiert und nach der Lieferung bzw. vor der Pflanzung von der Stadt Nürnberg – SÖR – abgenommen. Bei Grünanlagenbäumen erfolgt die Baumlieferung über die Landschaftsbauausschreibung. Die Abnahme wird bei Lieferung von SÖR durchgeführt.

(6) Alle gepflanzten Bäume erhalten seitens der Planung eine 3-jährige Pflege (Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; Ausnahme: 5 Jahre in Sonderfällen), bevor Sie in den Unterhalt übergeben werden. 1. Pflegejahr: Fertigstellungspflege 2. Pflegejahr: 1. Jahr Entwicklungspflege 3. Pflegejahr: 2. Jahr Entwicklungspflege

(7) Die Vorgaben für die Grünanlagenbäume gelten auch für Bäume in Spielplätzen und für die öffentlichen Anlagen städtischer Dienststellen, wie z. B. Schulen, Jugendamt, Liegenschaftsamt, Feuerwehr, etc.

2. Straßenbäume

(1) Planung von Straßenbaumstandorten Aufgrund des Wurzelraumbedarfs eines Baumes ist bereits in der Planungsphase einer neuen Straße die Gliederung des Straßenraumes auf die verschiedensten Bedürfnisse der im Straßenbereich beteiligten Institutionen (Entwässerung, Beleuchtung, Versorgung, Nahverkehr etc.) abzustimmen. Baumstandorte sind von langfristiger Bedeutung. Daher darf der Wurzelraumbereich nicht unnötig von Bautätigkeiten gestört werden. Die Pflanzung von Baumreihen ist nach Möglichkeit in durchgehenden Wurzelraumbereichen anzustreben und den Einzelstandorten vorzuziehen. Die Wurzelräume dürfen nicht durch Leitungen, Fundamente oder sonstige Baulichkeiten eingeschränkt werden.

Im Straßenraum befindet sich der Baumstandort in der Regel im Bereich von Längsparkbuchten bzw. Senkrecht- oder Schrägparkern oder im Mittelstreifen (> 2,50 m Breite). Die durch den Parkdruck entstehenden Platzzwänge sind durch geeignete Oberflächenstrukturen im Bereich des Wurzelraumes wasser- und insbesondere luftdurchlässig auszubilden.

Nach dem aktuellen Wasserhaushaltsgesetz ist zu prüfen, inwieweit das Oberflächenwasser versickert werden kann. Bevor es also in den Kanal geleitet wird, sollte es den Straßenbäumen zugutekommen.

(2) Abstandsmaße für Straßenbäume:

Objekt Regelabstand (m) Mindestabstand (m)

Gebäudeflucht 6,00 3,50

Fahrbahnkanten 2,00 1,00

Oberleitungen, Überspannungen 5,00 3,00

Lichtmasten, Lichtpunkthöhe über 7 m 10,00 7,00

Lichtmasten, Lichtpunkthöhe unter 7 m 8,00 5,00

Baugrubenrand der Kanal-, 110-KV- und Fernwärmeleitungen 3,50 2,50

Baugrubenrand der Kanal-, 110-KV-

und Fernwärmeleitungen

Regeneinläufe 2,50 2,00

Baugrubenrand der Gas-, Wasser-, Strom und Fernmeldeleitungen 2,50 1,50

Baugrubenrand der Gas-, Wasser-,

Strom und Fernmeldeleitungen

Erdkabel in Schutzrohren --- 1,00

(bzw. individuelle Sonderabsprachen in Einzelfällen mit den Leitungsträgern)

(3) Standardvorgaben für Straßenbaumstandorte

Standort

(DIN-Größe Wurzelraum,

Überbaubarkeit etc.)

 Neue Baumscheiben in Neubaugebieten haben nach DIN 18916 eine offene Baumscheibengröße von mindestens 16 m² bzw. cbm. Grundsätzlich ist gem. DIN 18916 der durchwurzelbare Raum von 16 cbm zu gewährleisten. Die fachliche Empfehlung ist eine Herstellung mit 25 m² und 36 cbm, die in München bereits umgesetzt wird.  Neue Baumscheiben im Straßenbestand sollen ebenfalls die 16 m² bzw. 16 cbm erreichen. Da die Standortsituationen aber sehr unterschiedlich sind, ist dies nicht immer möglich. Hier sind individuelle Einzelfalllösungen mit SÖR und Vpl zu erarbeiten.  Bei alten, zu sanierenden Baumscheiben sollen durch die Sanierung mindestens 6 m² offene Baumscheibe zzgl. überbauten Bereichen mit Baumsubstrat für den durchwurzelbaren Raum oder mind. 10 m² ohne überbaute Bereiche hergestellt werden.  Substrataufbau gem. FLL–Grafik bzw. SÖR-Regelzeichnungen und –abstimmung.  Überbaute Substratbereiche sind je Standort individuell mit SÖR hinsichtlich der Details abzustimmen; Belüftungssysteme sind dort mit einzubauen.  Flächenausbildung in Parkstandsbereichen gem. RAST.  Gebäude- und Leitungsabstände einhalten, ggf. in Abstimmung mit den Leitungsträgern Wurzelschutzfolie/ -platte etc. einbauen.

Boden/ Substrat

(Substrate, Parameter,

Prüfungen etc.)

 Bodenaustausch erfolgt mindestens 1,20 m tief mit mindestens 16 m³ Volumen. Einzubauen ist das für Nürnberg entwickelte Nürnberger Baumsubstrat, einschichtig, überbaubar und nicht überbaubar, je nach Baumscheibe. Dafür gibt es einen aktuellen SÖR-Rahmenvertrag, der fortgeschrieben wird.  Vegetationstragschicht = Wurzelsubstrat für Straßenbäume  Ziel sind bodenoffene Baumscheiben für eine gesunde Baumentwicklung mit gutem Kleinklima und Biodiversität.  empfohlene max. Verdichtung bei überbauten Substratbereichen max. 45 MN/qm;  Parameter und Prüfungen gem. FLL sowie SÖR-Vorgaben

Baumscheiben

(Bepflanzung, Abdeckung,

Ausstattung, Einfassung,

Baumschutz etc.)

 Kategorien gem. Abstimmung, bepflanzt - nicht bepflanzt, etc.: SÖR-Standard ist die Ansaat mit salzverträglicher Bankettmischung (40/60%) mit Lavaring um den Stammfuß.  möglichst niedrige Pflegeintensität (Ausnahmen Patenschaften)  Sonderstandorte sind individuell mit SÖR abzustimmen.  Es gibt auch befahrbare Baumscheiben-Varianten im Sonderfall in Abstimmung mit SÖR/1-A.  Offene Baumscheiben werden in den Ecken mit Holzpollern gegen Befahrung etc. geschützt.  An befahrbaren Baumscheiben werden Stammschutzgitter angebracht.

Pflanzung

 Die Herstellung des Straßenbegleitgrüns erfolgt standardmäßig durch SÖR im Frühjahr jeden Jahres mit anschließender 3jähriger Pflege! spätestens bis Ende April, Ausnahmen im Herbst möglich.  Pflanzschnitt, Gießring und Anwässerung  Pflanzverankerung des Baumes mit 3-Bock / 4-Bock (Unterflurverankerung im Straßenraum ausgeschlossen)  Stammschutz mit Schilfrohrmatte (bis 2 m Stammhöhe zur Reduzierung der Verdunstung und Sonnenbrand)

Pflege

 Fertigstellungspflege (1. Jahr): o erste Vegetationsperiode (nach der Pflanzung bis 30.10. des Jahres) o 25 Wässergänge à 200 l je Vegetationsperiode, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Startdüngung mit org. mineralischen Spezialdünger o Ansaat 3x mähen und mit Bäumen wässern  Entwicklungspflege (2.+3. Jahr): o zweite und dritte Vegetationsperiode (jeweils vom 15.03. bis 30.10. des Jahres) o 15 Wässergänge pro Jahr/ Vegetationsperiode à 200 l, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Düngung zur Wuchsförderung (3x jährlich: Ende März, Juni, September, flüssig bei Wässerung beigemischt) o 2x Mahd/ Jahr der salzverträglichen Bankettmischung (ca. Juli, Oktober) o am Ende des 3.Jahres erfolgt die Aufastung, der Kronenentwicklungsschnitt, die Entfernung des Dreibocks und der Stammschutzmatte o nach der Aufastung erfolgt der durchgängige, weiße Stammschutzanstrich bis zum neuen Kronenansatz

 Übergabe an die Unterhaltspflege

Baumarten

 Baumarten für Straßenbäume gem. SÖR – Liste (basierend auf der GALK-Straßenbaumliste sowie städtischen Erfahrungen) und unter Berücksichtigung der hiesigen Boden- und Standortverhältnisse  Hochstämme gem. FLL „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ sowie SÖR-interne Vorgaben

Baumqualität

 Qualitätsstandards für Alleebäume/ Straßenbäume: Die zu pflanzenden Allee- bzw. Straßenbäume müssen zusätzlich zu den „FLL – Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, neueste Fassung, nachfolgend aufgeführte Bedingungen erfüllen:  Alleebaum, aus extra weitem Stand, H. 4 x v., m. Db., StU 25/30  Kronenansatz mindestens auf 2,50 m  unterer Astring mit nicht zu starken Ästen oder Quirlen

 Kronenbreite und Gesamthöhe je nach Baumart  letzter Aufbauschnitt: Ausführung spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode  Astschnitte: Überwallung mit mindestens 25% Wundholz  Geradschäftiger, durchgehender Leittrieb je nach Baumart  keine Verletzungen wie z.B. Rindenquetschungen, offenliegendes Holz am Stamm oder an den Hauptgerüstästen der Krone sowie keine Astansätze mit eingewachsener Rinde  vor der Pflanzung im Regelfall Durchführung eines fachgerechten, dem Wuchscharakter der jeweiligen Baumbzw. Pflanzenart entsprechenden Pflanzschnitts, wobei der durchgehende Leittrieb nicht eingekürzt (gekappt) werden darf. Schnittmaßnahmen erfolgen ausschließlich im Benehmen mit dem AG.

Qualitätsprüfung

(Art und Umfang)

 Die Qualitätsprüfung und die Sichtung der jährlichen Artenbestände erfolgt durch Baumschulsichtungen nach der Baumlieferausschreibung durch SÖR vor Ort.  Anhand der genannten Kriterien werden die Baumqualitäten im Vergleich der verschiedenen Baumschulen notiert, um bei den Ausschreibungsergebnissen Qualitätsunterschiede in Abhängigkeit von den Preisen beurteilen zu können. o Menge / Stückzahl o Größe o Kronenansatz möglichst 2,50 m o unterer Astring o durchgehender Leittrieb, gleichmäßiger Kronenaufbau und Aufastbarkeit o Herkunft und Anzuchtart o Standweiten im Quartier o Vitalitätszustand o Kulturbedingungen und Beurteilung der durchgeführten Kulturarbeiten (Schnitt etc.) o Kennzeichnung im Baumschul-Quartier (z.B. Plombennummer)

3. Grünanlagenbäume

Standardvorgaben für Grünanlagenbäume

Pflanzung

 Die Herstellung der Grünanlagenbäume erfolgt standardmäßig im Frühjahr jeden Jahres mit anschließender 3-jähriger Pflege! spätestens bis Ende April, Ausnahmen im Herbst möglich.  Pflanzschnitt vor der Pflanzung, abhängig von der Baumart  Pflanzenverankerung: z.B. Vierbock, im Sonderfall Unterflurverankerung und Gießring  Stammschutz mit Schilfrohrmatte (bis 2 m Stammhöhe zur Reduzierung der Verdunstung und Sonnenbrand)

Pflege

 Fertigstellungspflege (1. Jahr): o erste Vegetationsperiode (nach der Pflanzung bis 30.10. des Jahres) o 25 Wässergänge pro Jahr à 200 l zwischen April und Oktober, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Startdüngung mit org. mineralischen Spezialdünger o Ansaat 3x mähen und mit Bäumen wässern  Entwicklungspflege (2.+3. Jahr): o zweite und dritte Vegetationsperiode (jeweils vom 15.03. bis 30.10. des Jahres) o 15 Wässergänge pro Jahr / zwischen April und Oktober à 200 l, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen o Düngung 2.+3. Jahr, 1x jährlich Ende März, bei Bedarf öfter, (organisch-mineralischer NPK-Dünger + Spurenelemente) o Am Ende des 3. Jahres: Entfernen der Stammschutzmatte und des Vierbocks, Kronenerziehungsschnitt und ggf. Aufastung (unter Anleitung von SÖR/1-A/2) und Stammschutzanstrich an besonders exponierten Standorten

 Übergabe an die Unterhaltspflege

Baumarten

 Baumarten für Grünanlagen gem. SÖR – Baumartenliste unter Berücksichtigung der hiesigen Boden- und Standortverhältnisse basierend auf städtischen Erfahrungen

Baumqualität

 Qualitätsstandards für Grünanlagenbäume: „FLL – Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, neueste Fassung, nachfolgend aufgeführte Bedingungen erfüllen:  Die Qualitätsgrößen sind abhängig vom Gestaltungsziel zu wählen: ein- oder mehrstämmige Solitäre, Hochstämme, Stammbüsche  Pflanzgrößen für die Hochstämme Sol.baum H. 4 x v. m. DB. StU 20/25.

 Je nach Gestaltungziel können/müssen alle oder bestimmte Astpartien vom Stammfuß aufwärts erhalten bleiben  Kronenbreite und Gesamthöhe je nach Baumart  letzter Aufbauschnitt: Ausführung spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode  Astschnitte: Überwallung mit mindestens 25% Wundholz  Geradschäftiger, durchgehender Leittrieb je nach Baumart  keine Verletzungen wie z.B. Rindenquetschungen, offenliegendes Holz am Stamm oder an den Hauptgerüstästen der Krone sowie keine Astansätze mit eingewachsener Rinde  vor der Pflanzung, im Regelfall Frühjahr und Herbst, Durchführung eines fachgerechten, dem Wuchscharakter , dem Begrünungsziel, der jeweiligen Baum- bzw. Pflanzenart entsprechenden, Pflanzschnitts, wobei der durchgehende Leittrieb nicht eingekürzt (gekappt) werden darf. Schnittmaßnahmen erfolgen ausschließlich im Benehmen mit dem AG.

Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Acer buergerianum Dreispitz-Ahorn M O - 
Acer campestre Feld-Ahorn M O - 
Acer campestre 'Elsrijk' Feld-Ahorn 'Elsrijk' E O - 
Acer campestre 'Green Column' Feld-Ahorn 'Green Column' E O -  Sonderstandorte
Acer campestre 'Huibers Elegant' Feld-Ahorn 'Huibers Elegant' E O - 
Acer campestre 'Red Shine' Feld-Ahorn 'Red Shine' E O - 
Acer platanoides Spitz-Ahorn F O - 
Acer platanoides 'Allershausen' Spitz-Ahorn 'Allershausen' M O - 
Acer platanoides 'Cleveland' Spitz-Ahorn 'Cleveland' M O
Acer platanoides 'Columnare' Spitz-Ahorn 'Columnare' M O - 
Acer platanoides 'Columnare Dila' Spitz-Ahorn 'Columnare Dila' E O - 
Acer platanoides 'Columnare' Typ 2 Spitz-Ahorn Typ 2 E O - 
Acer platanoides 'Fairview' Spitz-Ahorn 'Fairview' M O - 
Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn E O Sonderstandorte
Acer rubrum 'Red Sunset' Rot-Ahorn 'Red Sunset' M O
Acer x freemannii 'Autumn Blaze' Herbst-Flammen-Ahorn M O - 
Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlachkastanie 'Briotii' M O -  Krankheiten beachten
Aesculus hippocastanum 'Baumannii' Gefüllt-blühende Rosskastanie M O Krankheiten beachten
Alnus cordata Italienische Erle M O
Alnus x spaethii Purpur-Erle M O
Amelanchier arborea 'Robin Hill' Schnee-Felsenbirne E O -  im Einzelfall
Carpinus betulus Hainbuche M 
Carpinus betulus 'Fastigiata' Pyramiden-Hainbuche 'Fastigiata' E O -  im Einzelfall
Carpinus betulus 'Frans Fontaine' Säulen-Hainbuche 'Frans Fontaine' E O -  im Einzelfall
Carpinus betulus 'Lucas' Säulen-Hainbuche 'Lucas' E O -  im Einzelfall
Castanea sativa Edelkastanie, Esskastanie F O -  im Einzelfall
Celtis australis Südlicher Zürgelbaum M O
Cornus mas Kornelkirsche E O -  im Einzelfall
Corylus colurna Baum-Hasel M 
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' Echter Rotdorn 'Paul's Scarlet' E O
Crataegus x lavallei 'Carrierei' Weißdorn 'Carrierei' E O
Fraxinus angustifolia 'Raywood' Schmalblättrige Esche 'Raywood' M O -  Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior Gemeine Esche F O -  Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior 'Westhof's Glorie' Nichtfruchtende Staßenesche 'Westhof's Glorie' F O -  Krankheiten beachten
Fraxinus ornus Blumen-Esche M O - 
Fraxinus ornus 'Mecsek' Kugelförmige Blumen-Esche E O -  Sonderstandorte
Fraxinus pennsylvanica 'Summit' Rot-Esche 'Summit' M O - 
Gingko biloba 'Fastigiata' Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata' M O -  männlich veredelt
Gingko biloba 'Fastigiata Blagon' Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata Blagon' E O -  männlich veredelt
Gleditia triacanthos 'Inermis' Dornenloser Lederhülsenbaum 'Inermis' M O
Gleditsia triacanthos 'Skyline' Dornenloser Lederhülsenbaum 'Skyline' M O
Koelreutheria paniculata Blasenbaum E O Sonderstandorte
Liquidambar styraciflua Amberbaum M O
Liquidambar styraciflua 'Moraine' Amberbaum 'Moraine' M O frischer Standort
Liquidambar styraciflua 'Paarl' Säulen-Amberbaum 'Paarl' M O frischer Standort
Liquidambar styraciflua 'Worpleston' Säulen-Amberbaum 'Worpleston' E O frischer Standort
Magnolia kobus Kobushi-Magnolie E O -  frischer Standort
Malus toringo Kleinfruchtiger Zier-Apfel 'Sieboldii' E O -  Sonderstandorte
Malus tschonoskii Scharlach-Apfel, Woll-Apfel E O - 
Ostrya carpinifolia Hopfenbuche E O -  im Einzelfall
Parrotia persica Persischer Eisenholzbaum E O -  im Einzelfall
Parrotia persica 'Vanessa' Persischer Eisenholzbaum 'Vanessa' E O -  im Einzelfall
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Platanus acerifolia Ahornblättrige Platane F O Krankheiten beachten
Populus simonii Birken-Pappel M O keine Erfahrung
Prunus padus 'Schloss Tiefurt' Traubenkirsche 'Schloss Tiefurt' E O -  im Einzelfall
Prunus sargentii 'Accolade' Zier-Kirsche 'Accolade' E O -  Sonderstandorte
Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische Blüten-Kirsche M O -  Sonderstandorte
Prunus x schmittii Spiegelrinden-Kirsche E O -  im Einzelfall
Pyrus calleryana 'Chanticleer' Chinesische Birne 'Chanticleer' E O häufig beeinträchtigt
Quercus cerris Zerr-Eiche F O
Quercus frainetto Ungarische Eiche F O - 
Quercus palustris Sumpf-Eiche F O -  Sonderstandorte
Quercus petraea Trauben-Eiche F O
Quercus phellos Weidenblättrige-Eiche M O frischer Standort
Quercus robur Stiel-Eiche F O
Quercus robur 'Fastigiata Koster' Pyramiden-Eiche E O -  Sonderstandorte
Quercus rubra Amerikanische Rot-Eiche F O - 
Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' Schein-Akazie 'Nyirségi' M O
Robinia pseudoacacia 'Pyramidalis' Pyramiden-Schein-Akazie E O Sonderstandorte
Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' Schein-Akazie 'Semperflorens' F O
Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera' Kugel-Akazie E O Sonderstandorte
Robinia pseudoacacia 'Unifoliola' Einblättrige Robinie E O
Robinia pseudoacacia 'Bessoniana' Schein-Akazie 'Bessoniana' M O
Sorbus aucuparia 'Edulis' EssbareEberesche M O -  im Einzelfall
Sorbus commixta 'Dodong' Japanische Eberesche'Dodong' E O - 
Sorbus intermedia 'Brouwers' Schwedische Mehlbeere 'Brouwers' E O
Sorbus x thuringiata 'Fastigiata' Thüringische Mehlbeere 'Fastigiata' E O
Styphnolobium japonicum Japanischer Schnurbaum M O - 
Styphnolobium japonicum 'Regent' Japanischer Schnurbaum 'Regent' M O - 
Tilia cordata Winter-Linde, Stadt-Linde M O - 
Tilia cordata 'Erecta' Dichtkronige Linde M O - 
Tilia cordata 'Rancho' Kleinkronige Winter-Linde E O - 
Tilia cordata 'Roelvo' Winter-Linde, Stein-Linde E O - 
Tilia x euchlora Krim-Linde M O
Tilia intermedia 'Pallida' Kaiser-Linde 'Pallida' F O
Tilia tomentosa 'Brabant' Brabanter Silber-Linde M O
Tilia tomentosa 'Szeleste' Ungarische Silbe-Llinde M O - 
Ulmus-Hybride 'Rebona' Ulme, Rüster 'Rebona' M O - 
Zelkova serrata Japanische Zelkove/Japanische Ulme F O - 
Zelkova serrata 'Green Vase' Japanische Zelkove 'Green Vase' M O - 
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Legende: E = enger Raum = Fassadenabstand mind. 3,5 m

M = mittlerer Raum(cid:10) Fassadenabstand ca. 5 m

F = Freiraum

O = sonnig

 = halbschattig

"Baumart" = wg. Krankheiten u.ä. kaum in Verwendung

Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg

Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Abies alba Weiss-Tanne
Abies albina Tanne-Albina
Abies concolor Colorado-Tanne
Abies nordmanniana Nordmann-Tanne
Abies spec. Sonstige Tanne
Acer buergerianum Dreispitz-Ahorn M O - 
Acer campestre Feld-Ahorn M O - 
Acer campestre 'Elsrijk' Feld-Ahorn 'Elsrijk' E O - 
Acer campestre 'Green Column' Feld-Ahorn 'Green Column' E O -  Sonderstandorte
Acer campestre 'Huibers Elegant' Feld-Ahorn 'Huibers Elegant' E O - 
Acer campestre 'Magic Spring' Feld-Ahorn 'Magic Spring'
Acer campestre 'Red Shine' Feld-Ahorn 'Red Shine' E O - 
Acer monspessulanum Burgen-Ahorn
Acer negundo Eschen-Ahorn
Acer opalus Schneeball-Ahorn
Acer palmatum Fächer-Ahorn
Acer pensylvanicum Streifen-Ahron
Acer platanoides Spitz-Ahorn F O - 
Acer platanoides 'Allershausen' Spitz-Ahorn 'Allershausen' M O - 
Acer platanoides 'Apollo' Spitz-Ahorn 'Apollo'
Acer platanoides 'Cleveland' Spitz-Ahorn 'Cleveland' M O
Acer platanoides 'Columnare' Spitz-Ahorn 'Columnare' M O - 
Acer platanoides 'Columnare Dila' Spitz-Ahorn 'Columnare Dila' E O - 
Acer platanoides 'Columnare' Typ 1 Säulen-Spitzahorn Typ 1
Acer platanoides 'Columnare' Typ 2 Spitz-Ahorn Typ 2 E O - 
Acer platanoides 'Columnare' Typ 3 Säulen-Spitzahorn Typ 3
Acer platanoides 'Deborah' Rötlicher Spitz-Ahorn
Acer platanoides 'Emerald Queen' Spitz-Ahorn 'Emerald Queen'
Acer platanoides 'Erectum' Spitz-Ahorn 'Erectum'
Acer platanoides 'Faassen's Black' Schwarz-Ahorn 'Faassen's Black'
Acer platanoides 'Fairview' Spitz-Ahorn 'Fairview' M O - 
Acer platanoides 'Farlake's Green' Spitz-Ahorn 'Farlake's Green'
Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn E O Sonderstandorte
Acer platanoides 'Olmsted' Spitz-Ahorn 'Olmsted'
Acer platanoides 'Schwedleri' Spitzahorn 'Schwederli'
Acer platanoides 'Summershade' Spitz-Ahorn 'Summershade'
Acer platanoides 'Summershade' Spitzahorn 'SUMMERSHADE'
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn
Acer pseudoplatanus 'Atropurpureum' Rotblättriger Berg-Ahorn
Acer pseudoplatanus 'Erectum' Schmalkroniger Berg-Ahorn
Acer pseudoplatanus 'Purpurascens' Berg-Ahorn 'Purpurascens'
Acer pseudoplatanus 'Rotterdam' Berg-Ahorn 'Rotterdam'
Acer rubrum Rot-Ahorn
Acer rubrum 'Red Sunset' Rot-Ahorn 'Red Sunset' M O
Acer saccharinum Silber-Ahorn
Acer spec. Sonstiger Ahorn
Acer tataricum Tataren-Ahorn
Acer x freemannii 'Armstrong' Freemans Ahorn 'Armstrong'
Acer x freemannii 'Autumn Blaze' Herbst-Flammen-Ahorn M O - 
Acer zoechense Zoeschener Ahorn
Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlachkastanie 'Briotii' M O -  Krankheiten beachten
Aesculus flava Gelbe Rosskastanie, Gelbe Pavie
Aesculus flava 'Vestita' Gelbe Rosskastanie 'Vestita'
Aesculus hippocastanum Gemeine Rosskastanie
Aesculus hippocastanum 'Baumannii' Gefüllt-blühende Rosskastanie M O Krankheiten beachten
Aesculus spec. Sonstige Rosskastanie
Aesculus x carnea Rotblühende Rosskastanie, Purpur Kastanie
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Aesculus x carnea Rotblühende Rosskastanie, Purpur Kastanie
Ailanthus altissima Götterbaum
Ailanthus spec. Sonstige Götterbaum
Alnus cordata Italienische Erle M O
Alnus glutinosa Schwarz-Erle
Alnus incana Grau-Erle
Alnus spec. Sonstige Erle
Alnus x spaethii Purpur-Erle M O
Amelanchier arborea Baum-Felsenbirne
Amelanchier arborea 'Robin Hill' Schnee-Felsenbirne E O -  im Einzelfall
Amelanchier laevis Kahle Felsenbirne
Amelanchier lamarckii Kupfer-Felsenbirne
Amelanchier spec. Sonstige Felsenbirne
Aralia elata Teufelskrückstock, Japanischer Angelikabaum
Betula ermanii Gold-Birke
Betula maximowicziana Lindenblättrige Birke
Betula nigra Schwarz-Birke
Betula papyrifera Papier-Birke
Betula pendula Weiß-Birke, Hänge-Birke
Betula pendula 'Tristis' Weiß-Birke, Hänge-Birke 'Tristis'
Betula pupescens Moor-Birke
Betula spec. Sonstige Birke
Betula utilis Schnee-Birke
Carpinus betulus Hainbuche M 
Carpinus betulus 'Fastigiata' Pyramiden-Hainbuche 'Fastigiata' E O -  im Einzelfall
Carpinus betulus 'Frans Fontaine' Säulen-Hainbuche 'Frans Fontaine' E O -  im Einzelfall
Carpinus betulus 'Lucas' Säulen-Hainbuche 'Lucas' E O -  im Einzelfall
Carpinus spec. Sonstige Hainbuche
Carya ovata Hickorynuss-Schuppenrinden
Castanea sativa Edelkastanie, Esskastanie F O -  im Einzelfall
Catalpa bignonioides Trompetenbaum
Cedrus atlantica Atlas-Zeder
Cedrus atlantica 'Glauca' Blaue Atlas-Zeder
Cedrus spec. Sonstige Atlas-Zeder
Celtis australis Südlicher Zürgelbaum M O
Celtis occidentalis Abendländischer Lebensbaum
Cercidiphyllum japonicum Katsurabaum, Lebkuchenbaum
Cercis canadensis 'Forestry Pansy' Kanadischer Judasbaum 'Forestry Pansy'
Cercis siliquastrum Gemeinder Judasbaum
Chamaecyparis lawsoniana Lawsons Scheinzypresse
Chamaecyparis spec. Sonstige Scheinzypresse
Cornus mas Kornelkirsche E O -  im Einzelfall
Corylus colurna Baum-Hasel M 
Corylus colurna 'Granat' Baum-Hasel 'Granat'
Crataegus crus-galli Hahnensporn-Weißdorn
Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' Echter Rotdorn 'PaulII'
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' Echter Rotdorn 'Paul's Scarlet' E O
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn
Crataegus monogyna 'Stricta' Säulen-Weißdorn
Crataegus prunifolia Pflaumenblättrigen Weißdorn
Crataegus x lavallei 'Carrierei' Weißdorn 'Carrierei' E O
Crataegus x lavallei 'Carrierei' Weißdorn
Elaeagnus angustifolia Schmalblättrige Ölweide
Elaeagnus spec. Sonstige Ölweide
Eriolobus trilobatus Dreilappiger Apfel
Eriolobus trilobatus Dreilappiger Apfel
Euonymus alatus Flügel-Spindelstrauch
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Euonymus europaeus Europäisches Pfaffenhütchen
Fagus sylvatica Rot-Buche, Gemeine Buche
Fagus sylvatica 'Asplenifolia' Farnblättrige Rotbuche
Fagus sylvatica 'Pendula' Hänge-Buche
Fagus sylvatica 'Purpurea' Blut-Buche
Frangula alnus Gemeiner Faulbaum, Pulverholz
Franklinia alatamaha Franklinie
Fraxinus americana 'Autumn Purple' Weiß-Esche 'Autumn Purple' Krankheiten beachten
Fraxinus angustifolia 'Raywood' Schmalblättrige Esche 'Raywood' M O -  Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior Gemeine Esche F O -  Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior 'Altena' Gemeine Esche 'Altena' Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior 'Atlas' Gemeine Esche 'Atlas' Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior 'Diversifolia' Einblattrige Esche Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior 'Globosum' Kugelförmige Esche Krankheiten beachten
Fraxinus excelsior 'Westhof's Glorie' Nichtfruchtende Staßenesche 'Westhof's Glorie' F O -  Krankheiten beachten
Fraxinus ornus Blumen-Esche M O - 
Fraxinus ornus 'Ebbens Column' Blumen-Esche 'Ebbens Column' Krankheiten beachten
Fraxinus ornus 'Mecsek' Kugelförmige Blumen-Esche E O -  Sonderstandorte
Fraxinus ornus 'Rotterdam' Blumen-Esche 'Rotterdam' Krankheiten beachten
Fraxinus pennsylvanica Rot-Esche Krankheiten beachten
Fraxinus pennsylvanica 'Cimmzam' Rot-Esche 'Cimmzam' Krankheiten beachten
Fraxinus pennsylvanica 'Summit' Rot-Esche 'Summit' M O - 
Fraxinus spec. Sonstige Gemeine Esche Krankheiten beachten
Gingko biloba Ginkgobaum, Fächerblattbaum
Gingko biloba 'Fastigiata' Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata' M O -  männlich veredelt
Gingko biloba 'Fastigiata Blagon' Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata Blagon' E O -  männlich veredelt
Gingko biloba 'Princeton Sentry' Säulen-Fächerblattbaum 'Princeton Sentry'
Gleditia triacanthos 'Inermis' Dornenloser Lederhülsenbaum 'Inermis' M O
Gleditsia triacanthos Lederhülsenbaum/Amerikanische Gleditschie
Gleditsia triacanthos 'Shademaster' Dornenloser Lederhülsenbaum Dornenloser 'Shademaster'
Gleditsia triacanthos 'Skyline' Dornenloser Lederhülsenbaum 'Skyline' M O
Gleditsia triacanthos 'Sunburst' Gold-Gleditsie
Gymnocladus dioicus Geweihbaum
Ilex aquifolium Stechpalme
Juglans spec. Sonstige Nuss
Juglans nigra Schwarznuss
Juglans regia Walnuss
Juniperus communis Gemeiner Wacholder
Koelreutheria paniculata Blasenbaum E O Sonderstandorte
Laburnum anagyroides Goldregen
Laburnum spec. Sonstiger Amberbaum
Larix decidua Europäische Lärche
Larix kaempferi Japanische Lärche
Larix spec. Sonstige Lärche
Liquidambar styraciflua Amberbaum M O
Liquidambar styraciflua 'Moraine' Amberbaum 'Moraine' M O frischer Standort
Liquidambar styraciflua 'Paarl' Säulen-Amberbaum 'Paarl' M O frischer Standort
Liquidambar styraciflua 'Worpleston' Säulen-Amberbaum 'Worpleston' E O frischer Standort
Liriodendron tulipifera Tulpenbaum
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Liriodendron tulipifera 'Fastigiata' Säulenförmiger Tulpenbaum
Magnolia kobus Kobushi-Magnolie E O -  frischer Standort
Magnolia spec. Sonstige Magnolie
Magnolia stellata Stern-Magnolie
Magnolia tripetala Schirm-Magnolie
Magnolia x soulangeana Tulpen-Magnolie
Malus baccata 'Street Parade' Zier-Apfel 'Street Parade'
Malus 'Butterball' Zier-Apfel 'Butterball'
Malus communis Wild-Apfel
Malus domestica Kultur-Apfel
Malus floribunda Vielblütiger Apfel
Malus 'Royalty' Zier-Apfel 'Royalty'
Malus sargentii Sargents Apfel
Malus sargentii Kleinfruchtiger Zier-Apfel
Malus spec. Sonstiger Apfel
Malus sylvestris Holz-Apfel
Malus toringo Siebolds Apfel
Malus toringo Kleinfruchtiger Zier-Apfel
Malus toringo Kleinfruchtiger Zier-Apfel 'Sieboldii' E O -  Sonderstandorte
Malus tschonoskii Scharlach-Apfel, Woll-Apfel E O - 
Malus-Hybride 'Evereste' Zier-Apfel 'Evereste'
Malus-Hybride 'Red Sentinel' Zier-Apfel'Red Sentinel'
Malus-Hybride 'Rudolph' Zier-Apfel 'Rudolph'
Malus-Hybride 'Street Parade' Zier-Apfel 'Street Parade'
Mespilus germanica Mispel
Metasequoia glyptostroboides Urwelt-Mammutbaum
Morus alba Weißer Maulbeerbaum
Morus nigra Schwarzer Maulbeerbaum
Nyssa sylvatica Tupelobaum
Ostrya carpinifolia Hopfenbuche E O -  im Einzelfall
Parrotia persica Persischer Eisenholzbaum E O -  im Einzelfall
Parrotia persica 'Vanessa' Persischer Eisenholzbaum 'Vanessa' E O -  im Einzelfall
Paulownia tomentosa Blauglockenbaum
Phillyrea angustifolia Schmalblättrige Steinlinde
Phillyrea latifolia Breitblättrige Steinlinde
Picea abies Gemeine Fichte, Rot Fichte
Picea omorika Serbische Fichte
Picea orientalis Kaukasus-Fichte
Picea pungens Stech-Fichte
Picea pungens 'Glauca' Blaue Stech-Fichte
Picea spec. Sonstige Stech-Fichte
Pinus cembra Zirbel-Kiefer
Pinus contorta Dreh-Kiefer
PINUS MONTANA Berg-Kiefer
Pinus mugo Berg-Kiefer
Pinus nigra ssp. nigra Österreichische Schwarz-Kiefer
Pinus nigra ssp. nigra Schwarz-Kiefer
Pinus silvestris Wald-Kiefer, Gemeine Kiefer
Pinus spec. Sonstige Kiefer
Pinus strobus Weymouths Kiefer
Platanus acerifolia Ahornblättrige Platane
Platanus acerifolia Ahornblättrige Platane F O Krankheiten beachten
Platanus acerifolia 'Tremonia' Ahornblättrige Platane 'Tremonia'
Platanus orientalis
Platanus spec. Sonstige Platane
Platanus x hispanica 'Pyramidalis' Schmalkronige Platane
Populus alba Silber-Pappel
Populus alba 'Nivea' Silber-Pappel 'Nivea'
Populus balsamifera Balsam-Pappel
Populus berolinensis Berliner Lorbeerpappel
Populus nigra Schwarz-Pappel
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Populus nigra 'Italica' Pyramiden-Pappel
Populus 'Robusta' Nutzholz-Pappel
Populus simonii Birken-Pappel M O keine Erfahrung
Populus simonii 'Fastigiata' Säulen-Birken-Pappel
Populus spec. Sonstige Pappel
Populus tremula Zitter-Pappel
Populus x canadensis Bastard-Schwarz-Pappel
Populus x canadensis 'Robusta' Kanadische Holz-Pappel, Robusta-Pappel
Populus x canescens Grau-Pappel
Prunus avium Vogel-Kirsche
Prunus avium 'Plena' Gefülltblühende Vogel-Kirsche
Prunus cerasifera Kirsch-Pflaume
Prunus cerasifera `Nigra` Blut-Pflaume
Prunus cerasus Sauer-Kirsche
Prunus domestica Kultur-Pflaume
Prunus domestica ssp. italica Reneklode
Prunus mahaleb Felsen-Kirsche
Prunus padus Trauben-Kirsche
Prunus padus 'Albertii' Trauben-Kirsche 'Albertii'
Prunus padus 'Schloss Tiefurt' Traubenkirsche 'Schloss Tiefurt' E O -  im Einzelfall
Prunus sargentii Scharlachkirsche, Bergkirsche
Prunus sargentii 'Accolade' Zier-Kirsche 'Accolade' E O -  Sonderstandorte
Prunus sargentii 'Rancho' Zier-Kirsche 'Rancho'
Prunus serotina Spätblühende Trauben-Kirsche
Prunus serrulata Japanische Blüten-Kirsche
Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische Blüten-Kirsche M O -  Sonderstandorte
Prunus spec. Sonstige Kirsche
Prunus spinosa Schlehe, Schwarz-Dorn
Prunus subhirtella 'Autumnalis' Winter-Kirsche 'Autumnalis'
Prunus x schmittii Spiegelrinden-Kirsche E O -  im Einzelfall
Pseudotsuga menzesii Gewöhnliche Douglasie
Pseudotsuga menzesii var. glauca Douglasie
Pseudotsuga menziesii var. caesia Douglas-Fichte
Pseudotsuga spec. Sonstige Douglasie
Pterocarya fraxinifolia Kaukasische Flügelnuss
Pterocarya rohifolia 'Bokravention' Japanische Flügelnuss
Pyrus calleryana 'Chanticleer' Chinesische Birne 'Chanticleer' E O häufig beeinträchtigt
Pyrus caucasica Kaukasische Wildbirne
Pyrus communis 'Beech Hill' Stadt-Birne
Pyrus communis 'in Sorten' Kultur-Birne
Pyrus pyraster Holz-Birne/Wild-Birne
Pyrus regelii Wild-Birne, Turkmenische Birne
Pyrus spec. Sonstige Birne
Quercus cerris Zerr-Eiche F O
Quercus coccinea Scharlach-Eiche
Quercus frainetto Ungarische Eiche F O - 
Quercus hispanica Zerr-Eiche, Kork-Eiche
Quercus imbricaria Schindel-Eiche
Quercus macranthera Persische Eiche
Quercus palustris Sumpf-Eiche F O -  Sonderstandorte
Quercus palustris 'Green Pillar' Sumpf-Eiche 'Green Pillar'
Quercus palustris 'Mauri' Sumpf-Eiche 'Mauri'
Quercus petraea Trauben-Eiche F O
Quercus phellos Weidenblättrige-Eiche M O frischer Standort
Quercus robur Stiel-Eiche F O
Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Stiel-Eiche
Quercus robur 'Fastigiata Koster' Pyramiden-Eiche E O -  Sonderstandorte
Quercus rubra Amerikanische Rot-Eiche F O - 
Quercus spec. Sonstige Eiche
Quercus turneri 'Pseudoturneri' Immergrüne Eiche
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Rhamnus cathartica
Rhamnus frangula 'Fine Line'
Rhus glabra Geschlitzter Essig-Baum
Rhus typhina Essig-Baum
Robinia pseudoacacia Schein Akazie, Silberregen
Robinia pseudoacacia 'Decaisneana' Schein-Akazie
Robinia pseudoacacia 'Monophylla' Schein-Akazie 'Monophylla'
Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' Schein-Akazie 'Nyirségi' M O
Robinia pseudoacacia 'Pyramidalis' Pyramiden-Schein-Akazie E O Sonderstandorte
Robinia pseudoacacia 'Sandraudiga' Schein-Akazie 'Sandraudiga'
Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' Schein-Akazie 'Semperflorens' F O
Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera' Kugel-Akazie E O Sonderstandorte
Robinia pseudoacacia 'Unifoliola' Einblättrige Robinie E O
Robinia pseudoacacia 'Bessoniana' Schein-Akazie 'Bessoniana' M O
Robinia spec. Sonstige Akazie
Salix alba Weiß-Weide, Silber-Weide
Salix alba 'Liempde' Silber-Weide 'Liempde'
Salix alba 'Tristis' Trauer-Weide, Hänge-Weide
Salix alba 'Tristis Resistenta Trauerdotter-Weide
Salix babylonica Babylonische Trauer-Weide
Salix caprea Sal-Weide
Salix cinerea Asch-Weide
Salix fragilis Bruch-Weide
Salix integra 'Hakuro Nishiki' Harlekin-Weide
Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenziehen-Weide
Salix spec. Sonstige Weide
Sambucus nigra Schwarzer Holunder
Sequoiadendron giganteum Riesen Mammutbaum
Sophora japonica Japanischer Schnurbaum
Sophora japonica 'Columnaris' Säulen-Schnurbaum
Sophora japonica 'Princeton Upright' Japanischer Schnurbaum 'Princeton Upright'
Sophora japonica 'Regent' Japanischer Schnurbaum 'Regent'
Sorbus americana Amerikanische Eberesche
Sorbus aria Echte Mehlbeere
Sorbus aria 'Magnifica' Mehlbeere 'Magnifica'
Sorbus aria 'Majestica' Mehlbeere 'Majestica'
Sorbus aucuparia Eberesche
Sorbus aucuparia 'Edulis' EssbareEberesche M O -  im Einzelfall
Sorbus commixta 'Dodong' Japanische Eberesche'Dodong' E O - 
Sorbus decora Schmuck-Eberesche
Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere
Sorbus intermedia 'Brouwers' Schwedische Mehlbeere 'Brouwers' E O
Sorbus latifolia Breitblättrige Mehlbeere
Sorbus latifolia 'Henk Vink' Breitblättrige Mehlbeere 'Henk Vink'
Sorbus spec. Sonstige Eberesche
Sorbus torminalis Elsbeere
Sorbus x thuringiata 'Fastigiata' Thüringische Mehlbeere 'Fastigiata' E O
Styphnolobium japonicum Japanischer Schnurbaum M O - 
Styphnolobium japonicum 'Regent' Japanischer Schnurbaum 'Regent' M O - 
Taxodium distichum Echte Sumpfzypresse
Taxus baccata Eibe
Taxus spec. Sonstige Eibe
Thuja occidentalis Abendländische Lebensbaum
Thuja spec. Sonstiger Lebensbaum
Tiia x flavescens 'Glenleven' Kegel-Linde 'Glenleven'
Tiia x intermedia 'Pallida' Kaiser-Linde 'Pallida'
Tiia x vulgaris Holländische Linde
Tilia americana Amerikanische Linde
Tilia americana 'Nova' Amerikanische Linde 'Nova'
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Tilia cordata Winter-Linde, Stadt-Linde M O - 
Tilia cordata 'Erecta' Dichtkronige Linde M O - 
Tilia cordata 'Greenspire' Amerikanische Stadt-Linde 'Greenspire'
Tilia cordata 'Rancho' Kleinkronige Winter-Linde E O - 
Tilia cordata 'Roelvo' Winter-Linde, Stein-Linde E O - 
Tilia x euchlora Krim-Linde M O
Tilia intermedia Holländische Linde
Tilia intermedia 'Pallida' Kaiser-Linde 'Pallida' F O
Tilia platyphyllos Sommer-Linde
Tilia platyphyllos 'Rubra' Korallenrote Sommer-Linde
Tilia spec. Sonstige Linde
Tilia tomentosa Silber-Linde
Tilia tomentosa 'Brabant' Brabanter Silber-Linde M O
Tilia tomentosa 'Szeleste' Ungarische Silbe-Llinde M O - 
Tilia vulgaris 'Pallida' Kaiser-Linde 'Pallida'
Tilia x europaea
Tilia x europaea 'Pallida'
Tsuga canadensis Hemlock Tanne
Ulmus carpinifolia Feld-Ulme, Feld-Rüster
Ulmus glabra Berg-Ulme
Ulmus laevis Flatter-Ulme
Ulmus spec. Sonstige Ulme
Ulmus x hollandica Holländische Ulme, Stadt-Ulme
Ulmus x hollandica 'Lobel' Schmalkronige Stadt-Ulme 'Lobel'
Ulmus-Hybride 'Clusius' Ulme, Rüster 'Clusius'
Ulmus-Hybride 'Columella' Säulen-Ulme 'Columella'
Ulmus-Hybride 'Dodoens' Ulme, Rüster 'Dodoens'
Ulmus-Hybride 'New Horizon' Schmalkronige Stadtulme 'New Horizon'
Ulmus-Hybride 'Rebona' Ulme, Rüster 'Rebona' M O - 
Ulmus-Hybride 'Recerta' Amerikanische Ulme 'Recerta'
Ulmus-Hybride 'Regal' Ulme, Rüster 'Regal'
Xanthocyparis nootkatensis Nootka-Scheinzypresse
Xanthocyparis nootkatensis 'Pendula' Hänge-Nootka-Scheinzypresse
Zelkova serrata Japanische Zelkove/Japanische Ulme F O - 
Zelkova serrata 'Flekova' Japanische Zelkove 'Flekova'
Zelkova serrata 'Green Vase' Japanische Zelkove 'Green Vase' M O - 
Zelkova serrata 'Village Green' Japanische Zelkove 'Village Green'
Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' D e u tsche Bezeichnung Standort Standort, Anmerkungen

Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.

Legende: E = enger Raum = Fassadenabstand mind. 3,5 m

M = mittlerer Raum(cid:10) Fassadenabstand ca. 5 m

F = Freiraum

O = sonnig

 = halbschattig

"Baumart" = wg. Krankheiten u.ä. kaum in Verwendung

Abbildung 31

Baumbericht 2022 / SÖR Nürnberg / Anhang 4: Baumpatenschaften nach Bezirken

Baumpflanzungen 2022 in öffentlichem Straßengrün und Grünanlagen
Gesamte Baumpflanzungen 502
Standort k r zi e B - 2 / R Ö S Gattung Art Sorte X) ( g n u z n a pfl u e N Anzahl gepflanzter Bäume
Gesamt Baumpflanzungen im Straßenbegleitgrün 311
Adam-Klein-Str. Am Röthenbacher Landgraben Am Tiergarten Querungshilfe Am Tillypark Äußere Bayreuther Straße Äußere Bayreuther Straße Äußere Sulzbacher Str./Löhner Straße Austraße Austraße Bahnhofsplatz Bayernstraße Bayernstraße Bayernstraße Bayernstraße Bennostraße Bregenzer Straße Bregenzer Straße Brückenstraße Brucker Straße Bucher Hauptstraße Carl-Schurz-Str. Carl-von-Linde-Str. Carl-von-Linde-Str. Carl-von-Linde-Str. Celtisstraße Charlottenstraße Christian Wildner Straße Delsenbachweg Deutschherrnstr. Donaustraße Dortmunder Straße Dr.-Luise-Herzberg-Str. Dr.-Luise-Herzberg-Str. Dr.-Luise-Herzberg-Str. Dr.-Luise-Herzberg-Str. Elbinger Straße Elbinger Straße Elbinger Straße Elbinger Straße Elbinger Straße Emdener Straße Erlenstraße Faberstraße Faberstraße Fürther Straße Gabriele-Münter-Straße Galvanistraße Gebersdorfer Straße Genfer Straße Giesbertsstraße Grenzstraße Gundelfinger Straße Hans Kalb Straße Hansastraße Mittelstreifen Hansastraße Mittelstreifen Hasstraße Hasstraße Heimstättenstraße Heimstättenstraße Heroldsberger Weg Herzogstraße Hintere Sterngasse Hornungstraße Hugo Distler Straße Humboldtstraße Ingolstädter Straße Ingolstädter Straße Jochsberger Straße Karl Bröger Straße Karl Schönleben Straße Karl Schönleben Straße Karl Schönleben Straße B2 B4 B2 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B3 B5 B5 B5 B5 B2 B5 B5 B3 B1 B1 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B2 B2 B3 B4 B2 B4 B4 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B4 B3 B6 B4 B4 B4 B5 B4 B4 B5 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B5 B3 B4 B2 B4 B4 B4 B4 B4 B5 B5 B5 Ostrya Fraxinus Fraxinus Tilia Acer Acer Acer Acer Acer Celtis Acer Alnus Fraxinus Tilia Acer Quercus Quercus Acer Acer Tilia Malus Tilia Crataegus Tilia Malus Quercus Gleditsia Robinia Tilia Acer Tilia Acer Acer Fraxinus Tilia Acer Fraxinus Liqidambar Acer Liqidambar Fraxinus Acer Acer Acer Robinia Tilia Acer Robinia Sorbus Quercus Acer Celtis australis Quercus Acer Acer Acer Sorbus Acer Magnolia Acer Tilia Zelkova Sorbus Acer Acer Acer Acer Acer Pyrus Acer Acer Acer carpinifolia pennsylv. ornus cordata platan. campestre platan. platan. platan. australis platan. spaethii ornus tomentosa platan. frainetto frainetto platanoides platan. euchlora sylvestris cordata laevigata cordata toringo rubra triacanthos pseudoacacia tomentosa platan. intermedia campestre platan. ornus tomentosa platan. ornus styraciflua platan. styraciflua ornus platan. platan. platan. pseudoacacia intermedia platan. pseudoacacia intermedia rubra platan. palustris campestre campestre platan. ´Dodong´ rubrum kobus rubrum intermedia serrata intermedia platan. platan. campestre campestre platan. calleriana campestre freemannii platan. 'Summit' 'Roelvo' Columnare Typ 2' 'Elsrijk' 'Columnare Typ 2' 'Cleveland' 'Cleveland' 'Fairview' 'Brabant' Columnare Typ 2' 'Cleveland' 'Allershausen' 'Rancho' 'Paul´s' 'Rancho' 'Sieboldii' 'Skyline' 'Bessoniana' 'Brabant' 'Allershausen' 'Pallida' 'Elsrijk' 'Cleveland' 'Brabant' 'Cleveland' 'Worpleston' 'Cleveland' 'Worpleston' 'Cleveland' 'Allershausen' 'Allershausen' 'Semperflorens' 'Pallida' 'Columnare Typ 2' 'Monophylla' 'Brouwers' 'Globosum' 'Red Shine' 'Red Shine' 'Fairview' 'Red Sunset' 'Red Sunset' 'Pallida' 'Green Vase' 'Brouwers' 'Cleveland' 'Cleveland' 'Elsrijk' 'Elsrijk' 'Allershausen' 'Chanticleer' 'Elsrijk' 'Autumn Blaze' 'Allershausen' X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 1 3 2 9 1 6 4 2 3 2 2 3 1 1 4 1 1 4 1 6 2 4 2 1 1 1 1 1 1 2 1 5 8 9 17 2 9 4 2 1 1 1 5 4 1 1 1 1 2 1 1 1 6 4 1 2 3 1 1 1 2 1 1 1 2 2 1 1 1 2 2 2
Baumpflanzungen 2022 in öffentlichem Straßengrün und Grünanlagen
Gesamte Baumpflanzungen 502
Standort k r zi e B - 2 / R Ö S Gattung Art Sorte X) ( g n u z n a pfl u e N Anzahl gepflanzter Bäume
Karl Schönleben Straße Karl Schönleben Straße Karl Schönleben Straße Karl Schönleben Straße Kilianstraße Kilianstraße Kilianstraße Klingenhofstraße Klingenhofstraße Kraußstraße Kubinstraße Kubinstraße Künhoferstraße Lange Gasse Langobardenstraße Langseestraße Lechstraße Leipziger Straße Lothringer Straße Lothringer Straße Markgrafenstraße Neunhofer Hauptstraße Nordostpark Nordostpark Oedenberger Straße Otto Bärnreuther Str Otto Bärnreuther Str, Passauer Straße Pottensteiner Straße Rehdorfer Straße Rohrmattenstraße Sandstr. Scharrerstraße Schönweißstraße Schoppershofstraße Schweinauer Hauptstraße Schweinauer Hauptstraße Siebmacherstraße Tafelgelände (Teilfläche) Tafelgelände (Teilfläche) Tafelgelände (Teilfläche) Thurn-und-Taxis-Str. Tillypark Tillypark Tillypark Ulmenstraße Virnsberger Straße Wallensteinstraße Webersgasse Weddigenstraße Weißenburger Straße Weißenburger Straße Welser Straße Wunibaldstraße Zedernstraße Zeltner Straße Zeltner Straße B5 B5 B5 B5 B2 B2 B2 B2 B2 B3 B6 B6 B2 B3 B4 B2 B4 B2 B4 B4 B4 B1 B2 B2 B2 B5 B5 B2 B2 B4 B2 B3 B4 B4 B2 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B2 B2 B4 B3 B3 Celtis Acer Acer Alnus Corylus Gleditsia Robinia Quercus Quercus Tilia Acer Ostrya Acer Acer Fraxinus Robinia Acer Platanus Acer Tilia Acer Gingko Acer Acer Cornus Tilia Quercus Acer Crataegus Acer Tilia Zelkova Juglans Tilia Robinia Celtis Alnus Ulmus Acer Acer Sorbus Acer Tilia Fraxinus Tilia Acer Tilia Tilia Sophora Tilia Robinia Tilia Tilia Celtis Tilia Fraxinus Zelkova australis campestre platan. spaethii colurna triacanthos pseudoacacia phellos robur intermedia campestre carpinifolia platan. platan. ornus pseudoacacia platan. acerifolia platan. cordata platan. biloba platan. platan. mas intermedia robur platan. carrierei platan. cordata serrata regia euchlora pseudoacacia australis spaethii hollandica campestre campestre aucuparia platan. cordata ornus cordata campestre cordata cordata japonica intermedia pseudoacacia tomentosa cordata australis intermedia pennsylv. serrata 'Elsrijk' 'Fairview' 'Skyline' 'Semperflorens' 'Pallida' 'Huibers Elegant' 'Columnare Typ 2' 'Allershausen' 'Monophylla' 'Cleveland' 'Cleveland' 'Rancho' 'Cleveland' 'Allershausen' 'Cleveland' 'Pallida' 'Allershausen' 'Cleveland' 'Roelvo' Green Vase 'Monophylla' 'Dodens' 'Elsrijk' 'Huibers Elegant' 'Edulis' 'Allershausen' 'Roelvo' 'Roelvo' 'Huibers Elegant' 'Roelvo' 'Roelvo' 'Regent' 'Pallida' 'Monophylla' 'Brabant' 'Roelvo' 'Pallida' 'Summit' 'Green Vase' X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 6 1 1 1 4 2 1 1 1 1 1 1 1 4 10 1 2 4 2 1 1 3 1 1 2 1 1 1 2 4 3 4 1 1 2 1 1 1 2 1 5 10 1 1 1 4 4
Pflanzungen durch externe Bauträger 6
Rollnerstraße Rollnerstraße Rollnerstraße Rollnerstraße Rollnerstraße Rollnerstraße B2 B2 B2 B2 B2 B2 Tilia Aesculus Fraxinus Malus Malus Malus tomentosa carnea angustifolia 'Brabant' 'Briotii' 'Raywood' 'Goldparmäne' 'Red Sentinel' 'Cox Orange' X X X X X X 1 1 1 1 1 1
Gesamte Baumpflanzungen in Grünanlagen 191
Dorfäckerstraße Dorfäckerstraße Dorfäckerstraße Dorfäckerstraße Dorfäckerstraße Dorfäckerstraße Dorfäckerstraße B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 Tilia Amelanchier Acer Acer Alnus Fraxinuus Ostrya tomentosa lamarckii monspessulanum opulus sparthii ornus carpinifolia 'Brabant' X X X X X X X 1 4 2 5 5 4 4
Baumpflanzungen 2022 in öffentlichem Straßengrün und Grünanlagen
Gesamte Baumpflanzungen 502
Standort k r zi e B - 2 / R Ö S Gattung Art Sorte X) ( g n u z n a pfl u e N Anzahl gepflanzter Bäume
Dorfäckerstraße Generalsanierung Grünanlage Hohe Marter Generalsanierung Grünanlage Hohe Marter Generalsanierung Grünanlage Hohe Marter Großer Dutzendteich Grünanlagen Röthenbach-Ost Hummelsteiner Park Hummelsteiner Park Hummelsteiner Park Hummelsteiner Park Hummelsteiner Park Nägeleinsplatz BA 1 Nägeleinsplatz BA 1 Nägeleinsplatz BA 1 Nägeleinsplatz BA 1 Nägeleinsplatz BA 1 Nägeleinsplatz BA 1 Nägeleinsplatz BA 1 Nägeleinsplatz BA 1 Skateanlage Münchener Straße Spielplatz Karl-Heller-Straße Spielplatz Karl-Heller-Straße Spielplatz Karl-Heller-Straße Steinmetzanlage Steinmetzanlage VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich VP-Dutzendteich Zugspitzstraße Zugspitzstraße Zugspitzstraße Zugspitzstraße Zugspitzstraße Zugspitzstraße B2 B4 B4 B4 B5 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B3 B3 B3 B3 B3 B3 B3 B3 B5 B1 B1 B1 B4 B4 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 B5 Quercus Koelreuteria Platanus Sophora Quercus Acer Fraxinus Pyrus Acer Koelreuteria Prunus Celtis Castanea Pyrus Prunus Prunus Quercus Quercus Sophora Acer Quercus Tilia Acer Aesculus Juglans Quercus Quercus Acer Acer Prunus Prunus Malus Alnus Quercus Tilia Populus Betula Crataegus Pyrus Fraxinus Pinus frainetto paniculata acerifolia japonica cerris platanoides ornus calleryana griseum paniculata serrulata australis sativa calleryana padus serotina coccinea palustris japonica freemanii robur corada pseudoplatanus carnea regia cerris robur pseudoplatanus buergarianum avium subh. tschonoskii cordata rubra henryana tremula ermanii prunifolia calleriana ornus nigra 'Trump' 'Tremonia' 'Regent' 'Chanticleer' 'Kanzan' 'Bradford' 'Armstrong' 'Briotii' 'Autumnals Rosea' 'Chanticleer' X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 4 2 1 3 5 52 1 1 1 1 1 1 1 3 1 3 2 1 3 7 5 3 4 4 1 1 5 2 1 1 1 1 1 3 1 6 9 3 2 2 1
Großbaumverpflanzungen innerhalb von Nürnberg 15
Cramer-Klett-Park Cramer-Klett-Park Marie-Beeg-Straße Marienbergpark Marienbergpark Marienbergpark Marienbergpark B3 B3 B4 B2 B2 B2 B2 Tilia Acer Tilia Acer Aesculus Acer Quercus cordata platanoides cordata campestre hippocastanum platanoides robur 1 1 2 7 1 1 2
Baumpflanzungen 2022 an städtischen Einrichtungen außerhalb von Verkehrs- und Grünflächen
Gesamtpflanzungen an städtischen Einrichtungen 5
Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände B5 Gleditsia triacanthos 'Sunburst' X 5

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