Berichtsvorlage UB/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Bau- und Vergabeausschuss 30.03.2023 öffentlich Bericht
Betreff: U-Bahnhof Eberhardshof: Barrierefreie Zugänge zum Fußgänger-Tunnel von Nord nach Süd
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2022
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Lageplan - Möglicher Standort des neuen Aufzugs
Bericht:
Die U1 verläuft im Stadtteil Eberhardshof-Muggenhof ebenerdig. Querungen der Fürther Straße mit der U-Bahn in Mittellage sind in diesem Bereich nur an den Unterführungen für die unterirdischen U-Bahnzugängen möglich. Durch die Baumaßnahme der GERCHGROUP an „The Q“ wurde der südwestliche Durchgang vorübergehend geschlossen.
Die Ausstattung des von „The Q“ neu geschaffen Zugangs beinhaltet eine Festtreppe, zwei Fahrtreppen (Rolltreppen) und einen Aufzug. Die Barrierefreiheit des Zugangs dient der Beziehung „Tiefgarage – Oberfläche“ und umgekehrt.
Eine Eröffnung des neu geschaffenen Zugangs ist mit Baufertigstellung von „The Q“ im Jahr 2024 geplant.
Ein barrierefreies Erreichen des U-Bahnsteiges Eberhardshof ist auf dieser Seite nicht möglich, da sich hier kein Aufzug befindet und technisch auch nicht nachgerüstet werden kann. Aufgrund der Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass das Nachrüsten einer Fahrtreppe wegen der zu geringen Aufgangsbreite nicht möglich ist. Dagegen ist das Nachrüsten eines Aufzuges wohl möglich. Die Kosten dafür würden in einer Größenordnung von ca. 1.000.000 Euro liegen. Nachdem dieser Zugang nicht dem U- Bahnzugang dient und sich auf der nordöstlichen Seite bereits in ca. 200 m Entfernung ein Aufzug als barrierefreier U-Bahnzugang befindet, ist eine Förderung im Rahmen des GVFG nicht möglich. Eine ausreichende Finanzierung ist dafür bisher nicht vorhanden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechterspezifische Anforderungen sowie Barrierefreiheit wurden berücksichtigt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: