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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses (30.03.2023)

Sitzung gesamt - öffentlich inkl. Antrag

Anlage · 30.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Bau- und Vergabeausschuss Andreas Krieglstein Marcus König Langwasser Hauptmarkt SPD-Stadtratsfraktion Fürther Straße Gebersdorf Wohnen & Bauen Muggenhof Eberhardshof Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen im Hochbauamt Sitzungsvorlage H/009/2023 3 Entscheidungsvorlage H/009/2023 7 TOP Ö 2 Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen im U-Bahnbauamt Bericht UB/001/2023 10 Aktueller Sachstand der Personalkosteneinsparungen im U-Bahnbauamt UB/001/2023 14 TOP Ö 3 Jeppe-Hein-Brunnen auf den Nelson-Mandela-Platz Sitzungsvorlage H/007/2023 17 Antrag H/007/2023 21 Sachstandsbericht_2023 H/007/2023 22 TOP Ö 4 Regenstraße 8 - Integrierte Leitstelle (ILS) Erneuerung der Kälteanlagentechnik Sitzungsvorlage H/008/2023 23 Entscheidungsvorlage H/008/2023 27 TOP Ö 5 U-Bahnhof Eberhardshof: Barrierefreie Zugänge zum Fußgänger-Tunnel von Nord nach Süd Bericht UB/005/2023 30 Sachverhaltsdarstellung UB/005/2023 34 Lageplan - Möglicher Standort des neuen Aufzugs UB/005/2023 35 TOP Ö 6 U-Bahn Nürnberg, Verteilergeschoss Bf. Lorenzkirche Sitzungsvorlage UB/004/2023 36 Bericht UB/004/2023 40 Sachverhaltsdarstellung UB/004/2023 44 Lageplan UB/004/2023 47

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 30.03.2023, direkt im Anschluss an den WerkA (SUN)

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen im Hochbauamt Beschluss

H/009/2023 Ulrich, Daniel

2. Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen im U- Bericht

Bahnbauamt UB/001/2023

Ulrich, Daniel

3. Jeppe-Hein-Brunnen auf den Nelson-Mandela-Platz Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion H/007/2023

Ulrich, Daniel

4. Regenstraße 8 - Integrierte Leitstelle (ILS) Erneuerung der Beschluss

Kälteanlagentechnik H/008/2023

hier: Objektplan

Ulrich, Daniel

5. U-Bahnhof Eberhardshof: Barrierefreie Zugänge zum Fußgänger- Bericht

Tunnel von Nord nach Süd UB/005/2023

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2022

Ulrich, Daniel

6. U-Bahn Nürnberg, Verteilergeschoss Bf. Lorenzkirche Bericht

hier: Bericht UB/004/2023

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.01.2023,

öffentlicher Teil

H/009/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 30.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen im Hochbauamt

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt:

Dem Beschluss des Stadtrates entsprechend wird über die Auswirkungen der Stelleneinsparungen berichtet.

Die vom Stadtrat beschlossene rechnerische Quote einer Einsparung von 11% der Stellen im Geschäftsbereich Planen und Bauen ist schon zum 02.01.2023 erreicht gewesen, weil eine Vielzahl von technischen Stellen trotz intensivster Bemühungen nicht besetzt werden können. Bei H beträgt die aktuelle Freihaltequote 21,23%.

Leider entzieht sich die Personalentwicklung in gewissem Umfang der aktiven Steuerung, die nötige Aufgabenkritik wird durch die personelle Wirklichkeit geleitet.

Mit der aktuellen Auswertung der Personalkapazitäten wird unter Einbeziehung der nicht besetzten Stellen trotz vieler Verschiebungen beim Projektbeginn immer noch ein hohes Personaldefizit im Hochbauamt für das Jahr 2023 ausgewiesen. Dieses Defizit ist im Wesentlichen dem Arbeitsmarkt und nicht den allein den geforderten Stelleneinsparungen geschuldet. Viele Projekte sind strukturell unterbesetzt und damit erhöhten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken sollen durch Stellenbesetzungen - wann immer möglich - minimiert werden. Hierzu besteht aktive Unterstützung auch der Querschnittsverwaltung.

Es ist aktuell nicht absehbar, welche Stellen eingespart werden könnten

Auf Grund des Fachkräftemangels ist bereits heute das Bauprogramm der Geschäftsbereiche durch das Hochbauamt 3 auch unter Beauftragung der wbg-k und von ÖÖP/ÖPP-Dienstleistern

städtische Infrastruktur gestellt werden. Mit jedem errichteten Neubau wächst auch die Verantwortung zum Betrieb und Erhalt einer Immobilie.

Im Ergebnis ist zu erwarten, dass sich der jetzt schon vorhandene Sanierungsstau verschärfen wird - nicht allein, weil seit Jahrzehnten zu wenig Mittel für den Gebäudebestand zur Verfügung gestellt werden, sondern auch, weil künftig das Fachpersonal zur Bearbeitung fehlen wird. Die Folge sind eine wachsende Zahl an nicht planbaren Notmaßnahmen zur Verkehrssicherung bei städtischem Gebäudebestand.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Reduktion von Personal führt zu projektspezifischen Veränderungen bei den Kosten.

(³ weiter bei 2.)

Nein (³ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten ¬ Folgekosten ¬ pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv ¬ davon Sachkosten ¬ pro Jahr davon konsumtiv ¬ davon Personalkosten ¬ pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (³ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verzögerung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit reduziert die Chancen auf Teilhabe von betroffenen Gruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage unter 2b dargestellten Verschiebungen von Projekten vorzunehmen.

Sachstand und Auswirkungen der Stelleneinsparungen im Hochbauamt

Sachverhalt

Im Gesamtpaket der Stelleneinsparungen wurden den Geschäftsbereichen unterschiedliche Einsparquoten zugewiesen. Das Planungs- und Baureferat hat zum Stellenplan vom 01.01.2023 perspektivisch eine Reduktion von etwa 11% zu erreichen. Zu unterscheiden sind >ausgenommene< Stellen und >nicht ausgenommene< Stellen. Im Planungs- und Baureferat sind nur sehr wenige Stellen von der Abbauverpflichtung >ausgenommen<. Die entsprechend hohe Reduktion wurde intern pauschal auf die Ämter im Geschäftsbereich übertragen, im Detail sind aber fachspezifische Steuerungen nötig.

Die rechnerische Quote ist schon zum 02.01.2023 erreicht gewesen, weil eine Vielzahl von technischen Stellen nach wie vor trotz intensivster Bemühungen nicht besetzt werden können. Damit entzieht sich die Personalentwicklung in gewissem Umfang der aktiven Steuerung, die nötige Aufgabenkritik wird leider durch die personelle Wirklichkeit geleitet.

Dem Beschluss des Stadtrates entsprechend berichtet das Planungs- und Baureferat ämterspezifisch kleinteilig über die Konsequenzen in den zuständigen Fachausschüssen.

  1. Zielerreichungsgrad des Hochbauamtes: Auswertung zum Stichtag 01.02.2023

a. Stellen (VKS) im nicht ausgenommenen Bereich: 211,19 VKS

b. davon frei (VKS): 44,84 VKS

c. aktuelle Freihaltequote (Bezugswert 11%): 21,23%

d. Darstellung der Entwicklung der Quote: entfällt

e. Prozentzahl der nicht ausgenommenen Stellen im Geschäftsbereich: 82,35%

  1. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung im Hochbauamt: Trotz intensiven Bemühens um Fachkräfte weist auch das Hochbauamt zahlreiche unbesetzte Stellen aus. Die haustechnischen Abteilungen sind dabei etwas stärker als die Bau- Abteilungen vom Fachkräftemangel betroffen. Die Freihaltequote wird dadurch bereits deutlich übererfüllt, sie wird sich aufgrund der aktuellen Vorgaben zur Haushaltkonsolidierung trotz Unterstützung der Kernverwaltung voraussichtlich noch weiter erhöhen, was die zukünftige Handlungsfähigkeit des Amtes zusätzlich erschweren wird.

Aufgabenkritik wird insofern mehr vom Fachkräftemangel geleitet als dass steuernde Maßnahmen ergriffen werden können.

a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?

Gebäudemanagement: In der Weiterentwicklung des 2012 beschlossenen >Stadtmodells zur Neuaufstellung des Gebäudemanagements< werden Ansätze zur Verbesserung erkannt. Im Hochbauamt wurden sechs Formen des Bauunterhaltes (HVE-SuS, HVE-KVS, HvD Budgetierte Dienststellen, Stiftungsverwaltung und Eigenbetreibe) identifiziert, mit unterschiedlichen Regeln, Schnittstellen und Schwellenwerten.

Hier wird in Zusammenarbeit mit den Hausverwaltenden Einheiten (HVE) nach Ansätzen gesucht, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen den Prozessen, mit Schnittstellen und Schwellenwerte besser gerecht zu werden. Die Abschaffung von Doppelstrukturen und mehr Flexibilität für die HVEs werden das Ziel sein.Des Weiteren werden durch Einführung

Computer-Aided Facility Managements (CAFM)
mögliche Verbesserungen erkannt, die bei der softwaregestützten Bewirtschaftung und
Verwaltung von Immobilien sowie deren Ausstattungen und Datenverwaltung über den
gesamten Lebenszyklus hinweg helfen können.

Arbeitsprozesse: Dem Fachkräftemangel wird mit einer Überprüfung, Neuordnung von Arbeitsprozessen und Entwicklung angepasster Strukturen im Hochbauamt begegnet. Weitere amtsinterne strukturelle Anpassungen werden in der Prozessorientierten Verwaltung mit Fokus auf unsere Kernprozesse und Schnittstellen gesehen. Zudem sehen wir Fach- bzw. Funktionsbündelungen als einen möglichen Ansatz für Verbesserungen im Hochbauamt.

Digitalisierung: Die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung bleibt dabei ein wichtiges Instrument auch im Hochbauamt. So werden im Rahmen der digitalisierten Plan-Archivierung, der Weiterentwicklung der E-Vergabe in der Nachtragsbearbeitung und der Weiterentwicklung der E-Rechnung im Bauwesen (ohne Medienbruch) Potentiale gesehen.

b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?

Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden von den Geschäftsbereichen bereits im Dezember, Januar und Februar Maßnahmen zur Disposition gestellt bzw. bei der Ausführung bestimmter Maßnahmen Aufschub vereinbart.

Maßnahmen mit neuem Projektbeginn:

Bereich OBM:

Bereich 2.BM:

Bereich Ref. III

Bereich Ref. IV:

Bereich Ref. V:

Bereich Ref.VII:

Mit der aktuellen Auswertung der noch verbleibenden Personalkapazitäten wird unter Einbeziehung der nicht besetzten Stellen trotz der o.g. Verschiebungen ein Defizit von ca. 19 VKS im Hochbauamt für das Jahr 2023 ausgewiesen. Viele Projekte sind somit strukturell unterbesetzt und damit erhöhten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken sollen durch Stellenbesetzungen - wann immer möglich -minimiert werden.

c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? (Klammerzusatz entfällt spätestens im November 2024)

Aktuell ist nicht absehbar, welche Stellen durch die in 2a erwähnten Ansätze eingespart werden könnten. Es ist jedoch mittelfristig davon auszugehen, dass sich die Arbeitsschwerpunkte stärker hin zur Hochbaupauschale und BIC Maßnahmen verschieben, als dass tatsächlich Personal eingespart werden kann, da die Bauaufgaben, wie unter 2b beschrieben, nur verschoben werden.

d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?

Aktuell befinden sich im Verantwortungsbereich des Hochbauamtes 66 Maßnahmen in der BIC Sachstandliste (= nicht begonnen oder noch vor Projekt Freeze).

In der wachsenden Stadt werden weitere Anforderungen an die städtische Infrastruktur gestellt werden. Mit jedem errichteten Neubau wächst jedoch auch die Verantwortung zum Betrieb und Erhalt der Immobilie. Es ist zu erwarten, dass sich der jetzt schon vorhandene Sanierungsstau verschärfen wird - nicht allein, weil seit Jahrzehnten zu wenig Mittel für den Gebäudebestand zur Verfügung gestellt werden, sondern auch künftig das Fachpersonal zur Bearbeitung fehlen wird. Die Folge sind eine wachsende Zahl an nicht planbaren Notmaßnahmen zur Verkehrssicherung bei städtischem Gebäudebestand.

Es muss entsprechend eine Prioritätenverschiebung der Geschäftsbereiche, weg vom Neubau und hin zum Werterhalt und zur Verbesserung der bestehenden städtischen Gebäudeinfrastruktur, erfolgen.

Weitere von der Stadt gesteckten Ziele zum klimaneutralen Gebäudebestand werden ohne deutlich mehr real verfügbares Personal nicht erreichbar sein, diese werden aktuell weder finanziell im Haushaltsplan noch personell im Hochbauamt abgebildet.

Das Hochbauamt schlägt vor, die in den Vorjahren vom Stadtrat beschlossenen Ziele im Focus zu behalten, ggf. neu zu bewerten und künftige Aufgaben an die Baudienststellen darauf abzustimmen.

Fraktion der

Christlich-Sozialen Union

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 3 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 3 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

27.03.2023 Antragsteller: Krieglstein

Bau- und Vergabeausschuss am 30.03.2023 / TOP 1 und weitere

Haushaltskonsolidierung / Personalsparpaket

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat hat zuletzt ein umfangreiches Sparpaket im Bereich Personal beschlossen, das auf den Abbau von 500 Stellen bis 2026 abzielt. Dieses Sparpaket war letztlich entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2023. Dieser konnte auch durch diese Selbstverpflichtung nunmehr ohne Auflagen genehmigt werden. Gleichzeitig betont die Regierung aber, dass ein Festhalten an den Sparmaßnahmen unbedingt auch in Zukunft erforderlich sein wird.

Der Stadtrat hat zudem beschlossen, dass die Verwaltung im 3-Monats-Abstand über den aktuellen Stand, die Umsetzung sowie die Auswirkungen des Sparpaketes berichtet; zentral im Stadtrat bzw. im Ältestenrat; fachlich in den jeweiligen Ausschüssen.

Aktuell zeigt sich eine Entwicklung, dass gerade in den Fachausschüssen seitens der Verwaltung Szenarien vorgestellt werden, die den Wegfall bestimmter, z.T. vorausgewählter Leistungen, Projekte u.ä. schildern oder vor Entwicklungen warnen. Zudem werden konkrete Beschlüsse begehrt, die die Aufrechterhaltung oder das Einstellen bestimmter Leistungen und Personalressourcen zum Thema haben.

Diese Entwicklung droht, die Umsetzung des Sparpaketes zu verkomplizieren oder gar zu gefährden. Zudem besteht die Gefahr, dass die fachlichen Bereiche/Fachausschüsse gegeneinander >ausgespielt< werden und die Entscheidungshoheit des Gesamt-Stadtrates eingeschränkt würde.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Bau- und Vergabeausschuss am 30.03.2023 sowie in den weiteren zuständigen Ausschüssen folgenden

Antrag:

risch-fachlichen Charakter und dürfen die Entscheidungshoheit des Stadtrats nicht unterlaufen. Insbesondere werden in den Fachausschüssen jenseits des POA keine Personalbeschlüsse gefasst.

A23032700 HaushaltskonsolidierungPersonalsparpaket.docx

sich am Sparbeitrag beim Personal orientieren.

im Stadtratsplenum statt in den Fachausschüssen getroffen.

Da bereits in der kommenden Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 30.03.2023 unter TOP 1 >Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen im Hochbauamt< ein entsprechender Beschluss mit einer Auswahl von zu verschiebenden Maßnahmen begehrt wird, bitten wir, diesen TOP ausschließlich als Bericht auszuführen und im Sinne der Antragsbegründung den Beschluss in den Stadtrat zu vertagen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A23032700 HaushaltskonsolidierungPersonalsparpaket.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 30.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen im U-Bahnbauamt

Anlagen: Aktueller Sachstand der Personalkosteneinsparungen im U-Bahnbauamt

Bericht:

Dem Beschluss des Stadtrates entsprechend wird über die Auswirkungen der Stelleneinsparungen berichtet.

Die vom Stadtrat beschlossene rechnerische Quote einer Einsparung von 11% der Stellen im Geschäftsbereich Planen und Bauen ist schon zum 02.01.2023 erreicht gewesen, weil eine Vielzahl von technischen Stellen trotz intensivster Bemühungen nicht besetzt werden können. Bei UB beträgt die aktuelle Freihaltequote 17,76 %.

Unvermeidliche Aufgaben sind u. a. die Bearbeitung von Bauanträgen, Instruktionen, Sondernutzungen im U-Bahnumfeld, Brandschutzertüchtigung im Netz, Raumumbauten, Bauwerksprüfungen, die Erneuerung von Fahrtreppen, Aufzügen und Beleuchtungen sowie der Nachrichten-, Kamera-, Zugsicherungs- und Energietechnik. Hinzu kommt die fachliche Begleitung der Schienenerneuerungen, der Stellwerkserneuerungen, usw.

Während auf der U1 noch viele Streckenabschnitte und Bahnhöfe auf die Sanierung warten, besteht mittlerweile auch bei den ersten Bahnhöfen auf der U2-Linie Sanierungsbedarf. Mit den vorhandenen Ressourcen können die notwendigen Generalsanierungen nicht mit der für einen dauerhaft sicheren Betrieb notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben werden. Bei Missständen können durch die Technische Aufsichtsbehörde Betriebseinschränkungen bis hin zur Einstellung des Betriebs verfügt werden.

Eine weitere Belastung der Situation wird durch das Auslaufen der Wartungsverträge mit Siemens für den fahrerlosen Betrieb im Jahr 2035 hervorgerufen. Ab 2035 wird ein neues System für den automatischen Betrieb der U2 und U3 erforderlich werden. Aber schon im Vorfeld ab ca. 2025 müssen dafür Vorüberlegungen, Marktsondierungen und weitere Vorarbeiten durchgeführt werden.

Im U-Bahnbauamt werden sich die Stelleneinsparungen soweit vertretbar eher aus der altersbedingen Fluktuation im Zusammenhang mit dann nicht mehr besetzbaren Stellen ergeben. Das eher kleine Amt erlaubt dabei eine Steuerung >auf Sicht<. Auf Grund der sich aktuell grundsätzlich ändernden Aufgabenstruktur 3weg vom Neubau, hin zum Unterhalt- ist langfristig keine Stelleneinsparung zu erwarten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(³ weiter bei 2.)

Nein (³ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten ¬ Folgekosten ¬ pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv ¬ davon Sachkosten ¬ pro Jahr davon konsumtiv ¬ davon Personalkosten ¬ pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (³ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichterstattung ist nicht diversity-relevant.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachstand und Auswirkungen der Stelleneinsparungen im U-Bahnbauamt

Bericht

Im Gesamtpaket der Stelleneinsparungen wurden den Geschäftsbereichen unterschiedliche Einsparquoten zugewiesen. Das Planungs- und Baureferat hat zum Stellenplan vom 01.01.2023 perspektivisch eine Reduktion von etwa 11% zu erreichen. Zu unterscheiden sind >ausgenommene< Stellen und >nicht ausgenommene< Stellen. Im Planungs- und Baureferat sind nur sehr wenige Stellen von der Abbauverpflichtung >ausgenommen<. Die entsprechend hohe Reduktion wurde intern pauschal auf die Ämter im Geschäftsbereich übertragen, im Detail sind aber fachspezifische Steuerungen nötig.

Die rechnerische Quote ist schon zum 02.01.2023 erreicht gewesen, weil eine Vielzahl von technischen Stellen nach wie vor trotz intensivster Bemühungen nicht besetzt werden können. Damit entzieht sich die Personalentwicklung in gewissem Umfang der aktiven Steuerung, die nötige Aufgabenkritik wird leider durch die personelle Wirklichkeit geleitet.

Dem Beschluss des Stadtrates entsprechend berichtet das Planungs- und Baureferat ämterspezifisch kleinteilig über die Konsequenzen in den zuständigen Fachausschüssen.

  1. Zielerreichungsgrad des U-Bahnbauamtes: Auswertung zum Stichtag 01.02.2023

a. Stellen (VKS) im nicht ausgenommenen Bereich: 41,78 VKS

b. davon frei (VKS) 7,42 VKS

c. aktuelle Freihaltequote (Bezugswert 11%) 17,76%

d. Darstellung der Entwicklung der Quote entfällt

e. Prozentzahl der nicht ausgenommenen Stellen im Geschäftsbereich: 82,35%

  1. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung:

Das U-Bahn Bauamt hat traditionell einen sehr schlanken Personalkörper. Strukturell verändert sich dabei in den letzten Jahren jedoch der Aufgabenschwerpunkt vom Neubau hin zum deutlich personalintensiveren Unterhalt. Der Umbau des Amtes liegt im Plan, es zeigt sich schon jetzt, dass das Kernproblem die Nachwuchsgewinnung ist. Strategisch ist das Amt wegen der sehr großen Aufgaben im Stellenbedarf auch langfristig nicht minderbar, ein Stellenaufwuchs mittelfristig wird unvermeidlich sein, um die Betriebssicherheit der U-Bahn zu gewährleisten.

a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden? Das U-Bahnbauamt betreut derzeit den Neubau des U3-Abschnitts Gebersdorf-Kleinreuth und kümmert sich um die bestehenden U-Bahnanlagen, die regelmäßig saniert bzw. erneuert sowie überprüft werden müssen.

Dabei fallen überwiegend Planungs- und Bauaufgaben an, die so weit möglich bereits digital bearbeitet werden (CAD-Planung, E-Vergabe, elektronische Massenkontrolle, E-Rechnung, etc.).

Weiteres Verbesserungs-/Digitalisierungspotential wird derzeit nicht gesehen.

b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?

Die vorhandenen Personalressourcen im Neubau sind bereits heute äußerst knapp bemessen. Eine Reduzierung ist in der laufenden Neubaumaßnahme nicht möglich.

Zur Aufrechterhaltung des U-Bahnbetriebs müssen die bestehenden Anlagen zunehmend dringend saniert bzw. erneuert sowie überprüft werden. Diese Aufgaben sind gemäß der U- Bahnverträge bei der Stadt angesiedelt und werden vom Bereich Erneuerung/Bestand des U-Bahnbauamtes wahrgenommen. Der derzeitige Personalstand reicht gerade um die Eigentümeraufgaben und die notwendigsten sicherheitsrelevanten Aufgaben aus dem U- Bahnpachtvertrag zu erfüllen. Der Umbau des Amtes unter Umsetzung von Stellen läuft bereits.

Unvermeidliche Aufgaben sind u. a. die Bearbeitung von Bauanträgen, Instruktionen, Sondernutzungen im U-Bahnumfeld, Brandschutzertüchtigung im Netz, Raumumbauten, Bauwerksprüfungen, die Erneuerung von Fahrtreppen, Aufzügen und Beleuchtungen sowie der Nachrichten-, Kamera-, Zugsicherungs- und Energietechnik. Hinzu kommt die fachliche Begleitung der Schienenerneuerungen, der Stellwerkserneuerungen, usw.

Die Überprüfung der Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die daraus folgenden Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen können aus Sicherheitsgründen nicht aufgeschoben oder vernachlässigt werden, sie müssen schnellst möglichst durchgeführt werden. Problem ist dabei, dass es im Rechtssystem der U-Bahn keinen klassischen Bestandsschutz gibt, im Gegenteil, neue Erkenntnisse im Brand- und Katastrophenschutz sind jeweils umgehend umzusetzen. Gewisse Erneuerungsmaßnahmen können entsprechend nicht verschoben werden, da die Technische Aufsichtsbehörde im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes die Einhaltung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs überwacht und bei nicht ordnungsgemäßen Zuständen den Betrieb stilllegen kann.

Die Aufgaben und Standards sind bereits auf ein Mindestmaß reduziert worden. Die Mindeststandards werden durch Gesetze, Rechtsverfahren (Planfeststellung), DIN-Normen und die Auflagen der Technische Aufsichtsbehörde (bei der Regierung von Mittelfranken) vorgegeben. Darüberhinausgehende Anforderungen werden sowieso nicht mehr berücksichtigt.

Bei der Brandschutznachrüstung verlangt die Technische Aufsichtsbehörde bereits jetzt eine zügige Anpassung der U-Bahnanlagen an neue Vorschriften (aktuell neue Brandschutzrichtlinien) und fordert explizit einen verstärkten Personaleinsatz im Bereich des Brandschutzes zur Abarbeitung der Problematik.

c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? (Klammerzusatz entfällt spätestens im November 2024)

Aktuell sind noch keine finalen Aussagen zu Stelleneinsparungen möglich, da, wie vorher beschrieben, insbesondere das Angebot an Bewerbern die Besetzungen steuert.

d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?

Die eigentlich dringend erforderliche Generalsanierung der inzwischen z. T. über 50 Jahre alten U-Bahnstrecken und -bahnhöfe kommt aufgrund fehlender Personalressourcen kaum voran. 2015 wurde mit den Generalsanierungen am Scharfreiterring im Bereich der U1 in Langwasser begonnen. Derzeit wird der U-Bahnhof Muggenhof saniert. Am Beispiel Mug-

genhof zeigt sich, dass gerade bei Sanierungen häufig weitere und unvorhersehbare Herausforderungen während der Maßnahme auftreten und diese dann schnell bewältigt werden müssen.

Während auf der U1 noch viele Streckenabschnitte und Bahnhöfe auf die Sanierung warten, besteht mittlerweile auch bei den ersten Bahnhöfen auf der U2-Linie ein Sanierungsbedarf. Mit den vorhandenen Ressourcen können die notwendigen Generalsanierungen nicht mit der für einen dauerhaft sicheren Betrieb notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben werden. Bei Missständen können durch die Technische Aufsichtsbehörde Betriebseinschränkungen bis hin zur Einstellung des Betriebs verfügt werden.

Eine interne Entspannung der Situation ist nach 2026 in Sicht, wenn die Neubaumaßnahme fertiggestellt ist und das Personal des Bereichs Neubau in der Erneuerung eingesetzt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es notwendig Personal einzustellen um die erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen umsetzen zu können. Die >Zielerfüllung Personaleinsparung< wird also nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer dringend nötigen besseren Personalausstattung sein, die am Ende aber vor allem von der Bewerberlage abhängen wird.

Das U-Bahnbauamt steht vor großen Veränderungen und Herausforderungen - die Veränderung von einem Neubauamt zu einem Erneuerungs- und Großinstandsetzungsamt. Dieser Herausforderung stellt es sich bereits.

Eine weitere Belastung der Situation wird durch das Auslaufen der Wartungsverträge mit Siemens für den fahrerlosen Betrieb im Jahr 2035 hervorgerufen. Ab 2035 wird ein neues System für den automatischen Betrieb der U2 und U3 erforderlich werden. Aber schon im Vorfeld ab ca. 2025 müssen dafür Vorüberlegungen, Marktsondierungen und weitere Vorarbeiten durchgeführt werden.

Mit dem derzeit vorhanden Personal sind die langfristig anstehenden und zusätzlichen Aufgaben (Planungen für ein neues automatisches System, Neubauplanungen für Bahnhöfe und Strecken, Betreuung zusätzlicher Maßnahmen wie die Ergänzung von Aufzügen, Fahrtreppen, die Ertüchtigung von Verteilergeschossen sowie neue Aufgänge oder neue Bahnhöfe) nicht zu bewältigen.

Das U-Bahnbauamt hat aktuell 24 VKS für Bauingenieurinnen und Bauingenieure. In der als Mangelberuf einzustufenden Tätigkeit ist es äußerst schwierig neues Personal zu gewinnen. Neue Mitarbeiter brauchen für die Spezialaufgabe >U-Bahnbau< eine längere Einarbeitungszeit als in anderen Bereichen. Der aktuelle Status Quo ist auf die lange Berufserfahrung der einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei UB und eine sehr geringe Fluktuationsquote zurückzuführen. Die Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung oder gar der Wegfall von einzelnen Stellen verschärft die Situation extrem.

  1. Fazit

Im U-Bahnbauamt werden sich die Stelleneinsparungen soweit vertretbar eher aus der altersbedingen Fluktuation im Zusammenhang mit dann nicht mehr besetzbaren Stellen ergeben. Das eher kleine Amt erlaubt dabei eine Steuerung >auf Sicht<. Auf Grund der sich aktuell grundsätzlich ändernden Aufgabenstruktur 3weg vom Neubau, hin zum Unterhalt- ist langfristig keine Stelleneinsparung zu erwarten.

H/008/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 30.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Regenstraße 8 - Integrierte Leitstelle (ILS) Erneuerung der Kälteanlagentechnik

hier: Objektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die integrierte Leistelle (ILS) ist eine Aufgabe der Stadt Nürnberg für und mit dem Umland. Als kritische Infrastruktur muss sie höchste Ansprüche erfüllen.

Die Kälteaggregate der ILS sind bereits seit 2008 in Betrieb und erreichen somit in Kürze ihre betriebswirtschaftliche Lebensdauer von 15 Jahren. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Sicherstellung einer redundanten Kälteversorgung des Serverraumes und des Leitstellenbetriebsraumes muss die Kältetechnik erneuert und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden, um Ausfälle der IT zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Die Maßnahme ist im aktuellen Haushalt unter der MIP-Nr. 1221 mit Gesamtkosten von 935.000 Euro brutto abgebildet.

Im Vergleich zu den Unterlagen und Kosten, die im Ältestenrat angemeldet und genehmigt wurden, hat sich bei weiterführenden Arbeiten am Projekt herausgestellt, dass im Zuge der Erneuerung der Kältetechnik auch der MSR-Schaltschrank ausgetauscht werden muss, der für den Betrieb der Kälteanlagen erforderlich ist. Die ursprüngliche Herangehensweise mit Vorziehen der Ertüchtigung des bestehenden Schaltschrankes hat sich als nicht wirtschaftlich umsetzbar erwiesen.

Insgesamt betragen die im Objektplan zu genehmigenden Kosten nun 1.160.923,26 Euro brutto inklusive Planungsleistungen und Bauverwaltungskosten.

Die Erweiterung der Maßnahme und die Erhöhung der Kosten sind mit Stk abgestimmt und werden im Rahmen der MIP-Fortschreibung angepasst.

Da es sich um einen Austausch der technischen Anlagen der kritischen Infrastruktur handelt, wurde auf Planungs- und Kostenkennzahlen sowie auf Planunterlagen verzichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(³ weiter bei 2.)

Nein (³ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.161.000 ¬ Folgekosten ¬ pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.161.000 ¬ davon Sachkosten ¬ pro Jahr davon konsumtiv ¬ davon Personalkosten ¬ pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: vorab mit Stk abgestimmt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (³ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Erneuerung der Kältetechnik ist nicht diversity-relevant

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Rpr

Stk/1 BIC Geschäftsstelle

Beschlussvorschlag:

Der Bau-und Vergabeausschuss genehmigt den Objektplan für die Maßnahme >Regenstraße 8 3 Integrierte Leitstelle (ILS) - Erneuerung der Kälteanlagentechnik<.

Nach der vorliegenden Kostenberechnung betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten brutto inkl. BVK (gerundet) 1.161.000 Euro brutto.

Die Maßnahme wird als MIP-Maßnahme mit der Nummer 1221 finanziert und im Rahmen der MIP-Fortschreibung aktualisiert.

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Betreff: Regenstraße 8 - Integrierte Leitstelle (ILS)

Erneuerung der Kälteanlagentechnik

hier: Objektplan

Änderung des Planungsumfangs und der Kosten

Im Vergleich zu den Unterlagen und Kosten, die im Ältestenrat angemeldet und genehmigt wurden, soll im Zuge der Erneuerung der Kältetechnik auch der MSR-Schaltschrank ausgetauscht werden, der für den Betrieb der Kälteanlagen erforderlich ist.

Im Rahmen der Voruntersuchungen im Jahr 2021 wurde zunächst die notwendige Erneuerung der MSR-Technik im Schaltschrank im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Erneuerung der Kältetechnik in Betracht gezogen. Dann wurde Anfang 2022 entschieden, die Erneuerung MSR-Technik (Schaltschrank) im Rahmen einer Notmaßnahme auszuführen (BRL vom 18.3.2022) Die Entscheidung wurde getroffen um die Funktionsfähigkeit der bestehenden Kälteanlage bis zur Hauptmaßnahme zu garantieren.

Die weitere Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Im Zuge der Erneuerung von Schaltschränken in städtischen Liegenschaften konnten Ersatzteile für den Weiterbetrieb der MSR-Technik in der ILS sichergestellt werden, so dass eine Notmaßnahme nicht mehr notwendig war. Zudem lag dem Hochbauamt ein Angebot einer MSR-Fachfirma vor, das aus Sicht des Sachgebietes nicht wirtschaftlich war. Die erforderlichen Arbeiten an der MSR-Technik sollen nun im abgestimmten Verfahren mit der anstehenden Maßnahme bewältigt werden. Damit kann eine nachträgliche Anpassung der MSR-Technik größtenteils entfallen und durch eine Ausschreibung im Wettbewerb ein wirtschaftliches Angebot erzielt werden. So können unnötige Mehrkosten vermieden und eine sichere Kühlung der Betriebs- und Serverräume gewährleistet werden.

  1. Begründung und Umfang der Maßnahme:

Die Kälteanlage ist bereits seit 2008 in Betrieb. Aufgrund des ganzjährigen Betriebs der Kälteanlagen wird davon ausgegangen, dass die Anlagen aufgrund des erhöhten Verschleißes sowie der längeren Laufzeiten/Jahr die angegebene rechnerische Nutzungsdauer nach VDI 2067 nur knapp erreichen werden.

Aufgrund des Alters der Anlage und zur Sicherstellung einer redundanten Kälteversorgung des Serverraums und des Leitstellenbetriebsraums muss die Kältetechnik zeitnah erneuert und an die Anforderungen der Leitstelle angepasst werden.

Zudem ist die MSR-Technik veraltet und teilweise defekt. Der Regler selbst ist defekt, der Service dafür ist abgekündigt und weitere Komponente sind nicht mehr lieferbar und werden

nicht mehr hergestellt. Eine funktionierende MSR-Technik ist für den Betrieb der Kälteanlage zwingend erforderlich. Aus diesem Grund soll die MSR-Technik im Rahmen der Maßnahme erneuert werden.

2. Baubeschreibung

3. Kosten

Die ursprünglich angegebenen Kosten in Höhe von 935.000 Euro entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Kostenberechnung für die Anmeldung der Maßnahme im Ältestenrat (Mai 2022). Die Kosten für die Erneuerung der MSR-Technik wurden erst im Januar 2023 ermittelt und ergänzt. Bis zur Ausführung wird mit einer weiteren Kostensteigerung gerechnet.

In den Kosten ist ein Umbau der Anlage im laufenden Betrieb vorgesehen. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten wie etwa durch einen erforderlichen Staubschutz.

Die Kosten enthalten alle notwendigen bauseitigen Leistungen, die für die Erneuerung der Anlage erforderlich sind.

Kostengruppe Bezeichnung Kosten in EUR
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk - Baukonstruktion 5 .000,00 EUR
400 Bauwerk Technische Anlagen 894.222,75 EUR
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten ohne BVK 1 31.101,73 EUR
Sonstiges
Gesamtkosten brutto ohne BVK 1 .030.324,48 EUR
Bauverwaltungskosten, BVK 7 5.316,72 EUR
5 % Indizierung aufgrund Baukostensteigerungen 5 5.282,06 EUR
Gesamtkosten brutto mit BVK 1 .160.923,26 EUR
zur Rundung 7 6,74 EUR
gerundet 1 .161.000,00 EUR

Insgesamt betragen die Kosten 1.160.923,26 Euro brutto inklusive Planungsleistungen und Bauverwaltungskosten.

4. Finanzierung und Zuschüsse

Die Mittel sind im MIP unter der Nr. 1221 eingestellt und werden im Rahmen der MIP- Fortschreibung aktualisiert.

H hat Anfang 2023 einen Antrag auf Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt. Die Höhe der möglichen Fördergelder beträgt ca. 50.000 Euro. Diese sind in der aktuellen Kostenberechnung nicht berücksichtigt.

5. Zeitliche Abwicklung

Wenn die Haushaltsgenehmigung erfolgt ist, kann die Ausschreibungen im Frühjahr 2023 durchgeführt werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2023 geplant. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Ende 2023 / Anfang 2024.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 30.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff: U-Bahnhof Eberhardshof: Barrierefreie Zugänge zum Fußgänger-Tunnel von Nord nach Süd

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2022

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Lageplan - Möglicher Standort des neuen Aufzugs

Bericht:

Die U1 verläuft im Stadtteil Eberhardshof-Muggenhof ebenerdig. Querungen der Fürther Straße mit der U-Bahn in Mittellage sind in diesem Bereich nur an den Unterführungen für die unterirdischen U-Bahnzugängen möglich. Durch die Baumaßnahme der GERCHGROUP an >The Q< wurde der südwestliche Durchgang vorübergehend geschlossen.

÷ Die Ausstattung des von >The Q< neu geschaffen Zugangs beinhaltet eine Festtreppe, zwei Fahrtreppen (Rolltreppen) und einen Aufzug. Die Barrierefreiheit des Zugangs dient der Beziehung >Tiefgarage 3 Oberfläche< und umgekehrt.

÷ Eine Eröffnung des neu geschaffenen Zugangs ist mit Baufertigstellung von >The Q< im Jahr 2024 geplant.

÷ Ein barrierefreies Erreichen des U-Bahnsteiges Eberhardshof ist auf dieser Seite nicht möglich, da sich hier kein Aufzug befindet und technisch auch nicht nachgerüstet werden kann. Aufgrund der Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass das Nachrüsten einer Fahrtreppe wegen der zu geringen Aufgangsbreite nicht möglich ist. Dagegen ist das Nachrüsten eines Aufzuges wohl möglich. Die Kosten dafür würden in einer Größenordnung von ca. 1.000.000 Euro liegen. Nachdem dieser Zugang nicht dem U- Bahnzugang dient und sich auf der nordöstlichen Seite bereits in ca. 200 m Entfernung ein Aufzug als barrierefreier U-Bahnzugang befindet, ist eine Förderung im Rahmen des GVFG nicht möglich. Eine ausreichende Finanzierung ist dafür bisher nicht vorhanden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(³ weiter bei 2.)

Nein (³ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten ¬ Folgekosten ¬ pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv ¬ davon Sachkosten ¬ pro Jahr davon konsumtiv ¬ davon Personalkosten ¬ pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (³ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechterspezifische Anforderungen sowie Barrierefreiheit wurden berücksichtigt

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

U-Bahnhof Eberhardshof:

Barrierefreie Zugänge zum Fußgänger-Tunnel von Nord nach Süd

Mit Antrag vom 20.05.2022 bittet die SPD-Stadtratsfraktion um einen Bericht zu:

÷ den Planungen und Fortschritten am derzeit geschlossenen Zugang zur U-Bahn an der süd-westlichen Seite des U-Bahnhofes Eberhardshof.

÷ dem zukünftig neu geschaffenen Zugang von >The Q< im Detail mit Fokus auf das Thema Barrierefreiheit.

÷ der Nordseite dieses Zugangs unter Berücksichtigung des stark wachsenden Stadtteils Muggenhof (auch hier der Fokus auf das Thema Barrierefreiheit).

Durch die laufende Generalsanierung der U-Bahn-Station Muggenhof ist der Bahnhof Eberhardshof auf keinen Fall aus dem Fokus geraten. Sowohl bauliche Erneuerungen an Bahnsteigkante, Gleis und Technikräumen als auch technische Erneuerungen an Trink- und Löschwasserleitungen und Neuinstallation des BOS-Funks helfen den Bahnhof Eberhardshof für die zukünftigen Aufgaben zu wappnen.

Die U1 verläuft im Stadtteil Eberhardshof-Muggenhof ebenerdig. Querungen der Fürther Straße mit der U-Bahn in Mittellage sind in diesem Bereich nur an den Unterführungen für die unterirdischen U-Bahnzugängen möglich.

Durch die Baumaßnahme der GERCHGROUP an >The Q< wurde der südwestliche Durchgang vorübergehend geschlossen.

÷ Die Baumaßahmen an >The Q< haben mit den Abrissarbeiten begonnen. In diesem Zuge wurde die südliche Fahrbahn der Fürther Straße gesperrt, was auch die Schließung des südwestlichen Unterführungszuganges zur Folge hatte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro wird dieser Zugang mindestens bis Wiedereröffnung der Fürther Straße (Juli 2023) geschlossen bleiben. Eine Eröffnung des neu geschaffenen Zugangs ist mit Baufertigstellung von >The Q< im Jahr 2024 geplant.

÷ Die Ausstattung des von >The Q< neu geschaffen Zugangs beinhaltet eine Festtreppe, zwei Fahrtreppen (Rolltreppen) und einen Aufzug. Die Barrierefreiheit des Zugangs dient der Beziehung >Tiefgarage 3 Oberfläche< und umgekehrt. Ein barrierefreies Erreichen des U-Bahnsteiges Eberhardshof ist auf dieser Seite nicht möglich, da sich hier kein Aufzug befindet und technisch auch nicht nachgerüstet werden kann.

÷ Aktuell ist die Barrierefreiheit des nordwestlichen Unterführungszugangs nicht gegeben, da hier lediglich eine Festtreppe vorhanden ist. Aufgrund der Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass das Nachrüsten einer Fahrtreppe wegen der zu geringen Aufgangsbreite nicht möglich ist. Dagegen ist das Nachrüsten eines Aufzuges wohl möglich. Die Kosten dafür würden in einer Größenordnung von ca. 1.000.000 Euro liegen. Nachdem dieser Zugang nicht dem U-Bahnzugang dient und sich auf der nordöstlichen Seite bereits in ca. 200 m Entfernung ein Aufzug als barrierefreier U-Bahnzugang befindet, ist eine Förderung im Rahmen des GVFG nicht möglich. Eine ausreichende Finanzierung ist dafür bisher nicht vorhanden.

© Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet Luftbild 2006/2009: © Aerowest GmbH / Google Inc. Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:250 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 10,5 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 19.08.2022 Ersteller Weiher, Jonathan
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Datenauszug Erstellt für Maßstab1:250 0 10,5 m Erstellungsdatum 19.08.2022 Ersteller Weiher, Jonathan

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 30.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

U-Bahn Nürnberg, Verteilergeschoss Bf. Lorenzkirche

hier: Bericht

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die Verteilerebene U-Bahnhof Lorenzkirche im Bereich des Galeria-Karstadt soll technisch und gestalterisch erneuert werden. Im Vorfeld musste der Brandschutz des U-Bahnhofes in Kombination mit der Verteilerebene und des Kaufhauses betrachtet werden. Die Vorentwurfsphase ist abgeschlossen. Um eine höhere Planungssicherheit zu bekommen ist vorgesehen die abgehängte Decke als Vorabmaßnahem abzubrechen. Aktuell läuft die Planung der Abbrucharbeiten. Hier ist mit Schadstoffen zu rechnen. Nachfolgend werden nötige Sanierungen durchgeführt bevor die bis dahin fertiggestellte Neuplanung umgesetzt werden kann.

Auf die Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(³ weiter bei 2.)

Nein (³ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten ¬ Folgekosten ¬ pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv ¬ davon Sachkosten ¬ pro Jahr davon konsumtiv ¬ davon Personalkosten ¬ pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (³ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechterspezifische Anforderungen sowie die Barrierefreiheit werden berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VAG

Ref. I/II-Stk

Beschlussvorschlag:

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 30.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

U-Bahn Nürnberg, Verteilergeschoss Bf. Lorenzkirche

hier: Bericht

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die Verteilerebene U-Bahnhof Lorenzkirche im Bereich des Galeria-Karstadt soll auch auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit den Eigentümern des Karstadt-Gebäudes technisch und gestalterisch erneuert werden.

Im Vorfeld musste der Brandschutz des U-Bahnhofes in Kombination mit Verteilerebene und Kaufhaus betrachtet werden. Die Vorentwurfsphase ist nun abgeschlossen. Um eine höhere Planungssicherheit zu bekommen ist vorgesehen die abgehängte Decke in der Passage als Vorabmaßnahem abzubrechen. Aktuell läuft die Planung der Abbrucharbeiten. Nachfolgend werden nötige Sanierungen durchgeführt bevor die bis dahin fertiggestellte Neuplanung umgesetzt werden kann.

Auf die Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(³ weiter bei 2.)

Nein (³ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten ¬ Folgekosten ¬ pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv ¬ davon Sachkosten ¬ pro Jahr davon konsumtiv ¬ davon Personalkosten ¬ pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (³ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechterspezifische Anforderungen sowie die Barrierefreiheit werden berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VAG

johannsraum

Lorenzer Passage - Maßnahmenstand Zusammenfassung des Maßnahmenstands zur Vorlage im Bauausschuss am 30.03.2023 02.03.23

Auftrag / Aufgabenstellung: Sanierung Lorenzer Passage - p348-21

Bauherr: Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt Königstorgraben 1 90402 Nürnberg

Architekt: johannsraum Architekten Bock & Emminger PartGmbB Paradiesstraße 17 90459 Nürnberg

Bauort: Nürnberg, Königsstraße/Karolinenstraße / Ubahnstation Lorenzkirche Nutzung: Fußgänger/Einkaufspassage Einordnung: Verkaufsstätte, Passanten, Gebäude sonstiger Nutzung Planungsstand: Vorentwurf vom 21.09.2022 zur Abstimmung im Baureferat

Kurzbeschreibung der Maßnahme:

Die Lorenzer Passage soll technisch und gestalterisch erneuert werden. Derzeit ist die Passage sehr dunkel und ungleichmäßig beleuchtet. Ein- und Ausgänge sind im Raum schlecht lesbar, eine Orientierung fällt schwer. Ziel der Maßnahme ist es, die Passage heller und ansprechender zu gestalten. Gleichzeitig sind diverse technische Sanierungen auf Grund altersbedingter Mängel und Brandschutzanforderungen in der Passage nötig. Zur konzeptionellen Umgestaltung wurde bereits ein Vorentwurf erarbeitet und dem Baurefenten, Herr Ulrich vorgestellt.

Abbildung 2

Abbildung 1

Gestaltung: Die Bestandsdecke muss für die technische Sanierung vollständig entfernt werden und dient als Hauptansatz zur Umgestaltung der Passage. Die Decke wird durch eine neue, offene Lamellendecke ersetzt. Durch ein darauf abgestimmtes, ganzheitliches Beleuchtungskonzept mit gleichmäßiger Ausleuchtung über die Decke und zielgesetzter Spotbeleuchtung wird ein gleichmäßig heller Raumeindruck erzielt. Die Fassaden können, nach derzeitigem Planungsstand und vorbehaltlich der technischen Überprüfung des Brandschutzes, zum großen Teil erhalten bleiben und werden, durch eine auf das Konzept abgestimmte farbliche Überarbeitung ertüchtigt. Der Bestandsboden aus rotem und schwarzem Granit, weist oberflächlich kaum Mängel auf und wird in das neue Gestaltungskonzept eingebunden. Es wird außerdem ein taktiles Leitsystem verbaut. Zur besseren Orientierung werden Wegweiser und Hinweisschilder aus der Fassade entfernt und in die Säulenverkleidung integriert.

Die Bereiche der Treppen und Abgänge zur Karolinenstraße, zum Hauptmarkt und zum Stangengässchen werden im Entwurfskonzept mitbetrachtet und überarbeitet. Der Vorbereich in der Karolinenstraße wird als Eingang in die Passage dabei gesondert hervorgehoben. Die ehemalige Wasserwand wird inkl. der Wassertechnik vollständig abgebrochen. Anstelle soll nun eine Lichtwand installiert werden um die Aufenthaltsqualitäten und Wegeführung durch die Passage zu verbessern. Auch der Bereich der 'Kunst im Schließfach' soll in der Passage eine Sonderstellung durch zusätzliche Beleuchtung und ggf. Sitzmöglichkeiten erhalten. Die genaue Ausarbeitung wird in der Entwurfsphase (Lph 3) erfolgen.

Technische Sanierung: Im Zuge der Umgestaltung werden in der Passage umfangreiche technische Sanierungen vorgenommen. Die elektrotechnischen Installationen inkl. Unterverteilungen werden vollständig erneuert und auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Zudem werden die Anschluss- und Technikräume brandchutztechnisch ertüchtigt, zusätzliche Räume im Bereich der Passage und auf Ubahnebene werden geschaffen und ebenfalls den Anforderungen entsprechend hergestellt und ausgerüstet. Zur Maßnahme wird ein neues Brandschutzkonzept erstellt. Alle daraus resuliterenden Anforderungen an An- und Abschlüsse von Bauteilen werden geprüft und dahingehend überarbeitet. Im Zuge der Maßnahme liegt die Rohdecke zum ersten mal seit Bau der Passage frei. Die verschiedenen Träger und Versorger der Passage, wie die VAG und N-Ergie prüfen derzeit ob und in welchem Umfang. parallel zur Maßnahme noch eigene technische Sanierungen vorgenommen werden müssen.

Aktueller Planungsstand und notwendige Vorarbeiten

Ein Vorentwurf zur gestalterischen Veränderung der Passage wurde vorgestellt. (Siehe hierzu beiliegenden Plan) Außerdem wurde in Abstimmung mit allen beteiligten Planern eine erste Kostenschätzung aufgestellt. Um die nächsten Planungsschritte vornehmen zu können und Kostenrisiken während der Bauphase schon vorab klären zu können, benötigt es umfassende Erkenntnisse aus verschiedenen Voruntersuchungen. Die vorliegenden Bestandspläne bilden nicht alle Bereiche der Passage ab, technische Unterlagen z.B. zu Sprinklern liegen nicht vor oder können aus verschiedenen Gründen derzeit nicht eingesehen werden.

Derzeit ist jedoch bereits bekannt, dass aufgrund des Baujahres der Lorenzer Passage in den Jahren 1976-1977, von im Bestand verbauten Bauteilen auszugehen ist, die zum derzeitigen Stand als „Schadstoffe“ einzustufen sind. Im Zwischenbereich der Decke ist bereits „alte“ KMF (künstliche Mineralfasern) sowie im Randbereich der Passage verbaute Asbestverkleidung ersichtlich. Weiterhin ist davon auszugehen, dass an verlegten Elektroleitungen PCB-belastete sowie bleihaltige Kabelummantelungen vorhanden sind. Im Deckenzwischenbereich ist eine Vielzahl von Elektroinstallationen sowie Wasser- und Sprinklerleitungen verlegt, deren Zustand für die weitere Planungsphase überprüft werden muss.

Des Weiteren ist aufgrund der abgehängten Zwischendecke der Bereich der tatsächlichen Passagendecke aus Stahlbeton und deren anschließenden Wand- und Fugenbereiche nur sehr eingeschränkt einsehbar. Mögliche Schädigungen an den Bauteilfugen sowie der Stahlbetonkonstruktion selbst sind derzeit nur sehr eingeschränkt erkennbar. Um für die weitere Planung eine möglichst hohe Kostensicherheit zu erreichen und Bauunterbrechungen während der Bauphase zu vermeiden, wird für die erweiterte Schadstoffuntersuchung sowie eine notwendige Zustandsfeststellung des Bauwerks die vorhandene Zwischendecke vorab vollständig abgebrochen. Dazu werden Anfang März erste Revisionsöffnungen in der Decke hergestellt. Die Abbruchplanung der Decke erfolgt daher bereits jetzt im Vorfeld und wird derzeit mit allen Beteiligten abgestimmt um einen sicheren Bauablauf hinsichtlicht der Schadstoffproblematik gewährleisten zu können. Inwieweit die Erkenntnisse aus dem Deckenabbruch Auswirkungen auf die weitere Planung sowie den geplanten Zeitablauf haben, kann derzeit nur schwer abgeschätzt werden.

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 7

Abbildung 6

Termine

Auf Grund der noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse kann derzeit noch keine gesicherte Terminschine aufgestellt werden. Nach derzeitigem Planungsstand werden die Abbrucharbeiten der Zwischendecke jedoch ab Mitte Juni, nach dem evangelischen Kirchentag, beginnen. Aus Vorgesprächen mit der VAG ist außerdem bekannt, dass einige Bauteilfugen deutliche Schäden aufweisen. Diese müssen vor Beginn der eigentlichen Umbauten in der Passage saniert werden. Nach Abstimmung mit der VAG werden diese Arbeiten für Anfang 2024 vorgesehen. Im Anschluss kann dann die eigentliche Sanierung der Passage beginnen.

LORENZER PASSAGE

Vorstellung Entwurfsidee zur Neugestaltung der Lorenzer Passage

vertreten durch das U-Bahnamt der Stadt Nürnberg

21.09.2022 8 Stg 15,9/30,1 9 Stg 15,9/34,7 Rampe

Überarbeitet am 01.03.2023

13 Stg 15,9/29,7

13 Stg 15,9/29,7

31 8S,2tg/27,6

51 8S,3tg/26,8

22 Stg 19,0/24,8 18 Stg 17,9/27,0 6 Stg 17,9/27,3

9,03/0,61 gtS 61

Abbildung 8

13 Stg 15,9/31,0

15 Stg 17,9/26,5 0,13/0,61 gtS 31

Gleis 1 Beatloten lVäonrgdsebraklaknetne

14 Stg 16,0/28,5

Fahrtreppe Ventilationsschacht

161,05/ 3S0tg,9

Fahrtreppe

9,03/8,51 gtS 41 Gleis 2 Beatloten lVäonrgdsebraklaknetne siehe Plan 212.29.30

0,13/0,61 gtS 41

0,13/0,61 gtS 41

9,03/2,61 gtS 41

Situation jetzt - lokales Licht Ziel - gleichmäßige Ausleuchtung Struktur als Filter und Begleitung der Wege Lamellenstruktur 1:500

Höhensprung Decke mit Beleuchtung

Decke als unabhängiges Element im Raum - Bestandsfassaden und Boden kann erhalten bleiben

Bleuchtung Vorzone Fassaden

revisionierbare Elementdecke - Technik bleibt zugänglich, Nachinstallationen leicht möglich

Lichtwand / Installation

Springende Deckenhöhen im Bestand werden durch Steuerung der Lichttechnik angeglichen - Lebenszeit/Wartungszyklen von LEDs werden durch Dimmen verlängert, Energie wird eingespart

Spot-Beleuchtung z.B. taktiles Leitsystem, Eingänge

Tag/Nacht Steuerung zur Kontrastminimierung am Übergang Innen/Außen Stützen als neue Wegweiser bewirkt höheres Sicherheitsempûnden

Nutzung für Eventbeleuchtung denkbar

Hauptma

enstraße

Abbildung 9

Techniktrassen

Abbildung 10

Hinterleuchteter Deckenraum

Fahrkarten Fahrkarten

gleichmäßige Raumausleuchtung Längschnitt 1:25 Querschnitt 1:25 Quelle: Lichtplanung Perspektive Licht

Abbildung 11

GSPublisherVersion 293.97.97.100

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