Beschlussvorlage SUN/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 30.03.2023 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Anpassung der Zweckvereinbarung der Stadt Fürth aufgrund § 2 b UStG
Anlagen: Anpassung der Zweckvereinbarung zur Übernahme von Abwasser wg. der Einführung des § 2 b UStG - Änderungsvorschlag der Stadt Fürth
Sachverhalt (kurz): Durch die Einführung des § 2 b UStG wird der städtische Unternehmensbereich von den bisherigen Tätigkeiten der Betriebe gewerblicher Art ausgeweitet. Unter anderem sind künftig alle Tätigkeiten steuerpflichtig, die
auf öffentlich-rechtlicher Grundlage oder in einem potentiellen Wettbewerb zu Dritten
erbracht werden.
Es kommt also darauf an, ob die Aufgabenübertragung auf der Grundlage der zwischen SUN bestehenden öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarungen auch an einen privaten Dritten erfolgen könnte. Aus Sicht SUN ist dies nicht der Fall, da Art. 34 BayWG die Pflicht zur Abwasserentsorgung ausschließlich auf die Gemeinden überträgt.
Die Stadt Fürth hat einen mit der Regierung abgestimmten Vorschlag vorgelegt. Dieser wurde von RA und KaSt/5 begutachtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kaufm. Angelegenheit – keine Auswirkung auf unterschiedliche Personengruppen. Es sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
KaSt
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss/SUN stimmt der vorgelegten Anpassung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Fürth zu.