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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (29.03.2023)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 29.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Südstadt Nordstadt Altstadt Stadtentwicklung & Planung Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stellenplan SÖR

Gründung eines Sachgebiets Straßenreinigung (SÖR/2-R) innerhalb der Abteilung Betrieb und Unterhalt (SÖR/2) sowie Neustrukturierung der Gruppe Fahrdienst (SÖR/2-W/11) im

Sachgebiet Werkstätten (SÖR/2-W)

Entscheidungsvorlage:

1. Ausgangslage

Die Straßenreinigung des Servicebetriebs Öffentlicher Raum ist aktuell den drei zentralen Innenstadtbezirken (Nordstadt Bezirk 2, Altstadt Bezirk 3 und Südstadt Bezirk 4) von SÖR zugeordnet. Innerhalb des Wirtschaftsplanes wird die gebührenfinanzierte Straßenreinigung als eigener Profitcenter geführt. Nachdem sich die Anforderungen an die Straßenreinigung und die Sauberkeit in der Stadt gewandelt haben, hat SÖR eine Organisationsuntersuchung über das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Auftrag gegeben, um die Straßenreinigung zukunftsfähig aufstellen zu können. Ausgehend von den Handlungsempfehlungen werden die zentralen Änderungen vorgestellt:

  1. Stärkung des Bereichs Straßenreinigung durch eine Organisationseinheit innerhalb des

SÖR

Die Straßenreinigung soll zukünftig als eigener Bereich innerhalb der Abteilung 2 (Betrieb und Unterhalt) geführt werden. Neben den bestehenden Bereichen „Bezirke“ (SÖR/2-B), in denen die Straßenreinigung bis jetzt eingegliedert war, besteht noch der Bereich „Werkstätten“ (SÖR/2-W). Durch die Organisationsänderungen werden die Bezirke entlastet und durch die geradlinige Struktur der Straßenreinigung wird sie schlagkräftiger; siehe Organigramm. Zur weiteren Stärkung werden dem neuen Bereich die Großkehrmaschinen (GKM), bisher im Bereich Werkstätten verortet, zugewiesen. Die Straßenreinigung trägt dann das Organisationskürzel SÖR/2-R

In der Konsequenz bedeutet dies u. a., dass die bisher zentral angesiedelten und nach vorgegebenen Routen zentral gesteuerten GKM, bisher bei SÖR/2-W/11 (Fahrdienst) verortet den jeweiligen Meistereien (Personal und Gerät) zugewiesen werden. D. h. die Organisationseinheit wird zukünftig anders zusammengesetzt sein, siehe Organigramm. Die GKM wandern zu SÖR/2- R. Dafür werden Einheiten, die bisher im Bezirk Nordstadt (Bezirk 2) angegliedert waren, wie der Bereitschaftsdienst und die erst vor kurzem geschaffene Eingreiftruppe (Ergebnis der Einführung des Mängelmelders) beim Fahrdienst angesiedelt. Beide Einheiten sind für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Damit wird die Disposition für die Einsätze vereinfacht. Der Zusammenschluss mit den anderen Fahrdienst erleichtert auch die gegenseitige Vertretung.

Der neue Aufbau: Sachgebietsleitung, darunter die Meisterinnen und Meister, die sich untereinander vertreten, mit insgesamt drei Verwaltungskräften für die sechs Meistereien. Dadurch wird die operative Reinigungstätigkeit von der Führung der Stundenzettel und anderen Verwaltungstätigkeiten entlasten, so dass das operative Geschäft gestärkt wird.

Die Organisationsänderung führt zu einer stärkeren Zuweisung von Verantwortlichkeit in der jeweiligen Meisterei. Die Leitung der Meisterei disponiert nicht nur das Personal, sondern auch den dazugehörigen Maschineneinsatz (Kleinkehrmaschinen und GKM). Damit soll die Identifikation mit dem Zuständigkeitsbereich gestärkt werden. Dies soll in Zukunft auf kleinere Einheiten, nämlich die Quartiere, weiter heruntergebrochen werden. Letztlich soll mit der Stärkung der Quartiersverantwortung die Sauberkeit im Quartier verbessert werden. Dazu dient dann die Einführung eines Qualitätsmanagements.

3. Einführung eines Qualitätsmanagements

Über die Ausweitung von Reinigungsleistungen und dem Vergleich der Quartiere werden Anhaltspunkte für weitere Verbesserungen deutlich. Die Einführung eines Qualitätsmanagements ist etwas qualitativ Neues und der entscheidende Ansatz, um die Neuorganisation mit Leben zu erfüllen. Es werden „Sauberkeitsergebnisse“ erfasst, die eine Rückmeldung über die geleistete Arbeit gegenüber der Bürgerschaft und den Mitarbeitenden ermöglichen. Damit belegen wir unsere Leistungen und die Ergebnisse sind Grundlagen für die Weiterentwicklung der Stadtsauberkeit. Diese Controlling-Zahlen können auch für einen interkommunalen Vergleich herangezogen werden.

Die Einführung eines Qualitätsmanagements bedingt die Erfassung der Betriebsdaten, die den Bearbeitungsstatus und den Ressourceneinsatz vor Ort erfordern. Dies bedingt die mobile Erfassung der Betriebsdaten inklusive der Rückmeldung von Bearbeitungsstatus und Ressourceneinsatz. So werden weitere wichtige Daten zur Verbesserung des Controllings und Reportings gesammelt. Hierfür wurde in 2022 eine Planstelle in der Fachkoordination der Straßenreinigung geschaffen.

Mit diesen neuen Steuerungselementen soll die Straßenreinigung zielgerichteter entwickelt werden, um die Brennpunkte öfter und stärker bedienen zu können, zu Lasten von weniger verschmutzten Stellen.

4. Neuer Modus bei der Papierkorbentleerung

Vorab wurde in einem Pilotversuch die bisher zentral organisierte und stationierte Papierkorbentleerung auf die Bezirke Nordstadt und Südstadt aufgeteilt (Personal und Fahrzeuge). Diese Maßnahme folgte der oben dargestellten Logik der Stärkung der Verantwortung vor Ort. Der Pilotbetrieb hat sich bewährt. Die öffentlichen Papierkörbe wurden zuverlässiger und effizienter geleert. Der Pilotbetrieb soll deshalb in den Regelbetrieb überführt werden.

5. Verbesserung bei der persönlichen Schutzausrüstung

Weitere Verbesserungen sind die stärkere Individualisierung der persönlichen Schutzausrüstung für die Beschäftigten. In der Vergangenheit hat es immer wieder Kritik an der vom Betrieb gestellten Schutzausrüstung gegeben: unpassend, unpraktisch.

Zukünftig wird aus einem Katalog eines Anbieters ausgewählt. Der größte Teil der persönlichen Schutzausrüstung wird dann als Mietkleidung kostenfrei für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Der Anbieter übernimmt die Lieferung bis hin zur Reinigung. Die Vergabe wird derzeit vorbereitet. Eine Umstellung ist für das 1. Quartal 2024 geplant. Vorher, nämlich im 3. Quartal 2023, wird die Auswahl an Sicherheitsschuhen verbessert. Aus einem vorher festgelegten Sortiment wählen die Beschäftigten individuell bei einem Nürnberger Händler ihre Schuhe aus. Damit soll die Mitarbeiter/innenzufriedenheit gesteigert werden.

Die Arbeitsausstattung vom Besen bis zur Großkehrmaschine wird ständig weiterentwickelt. Es werden insbesondere verstärkt elektrobetriebene Gebläse und Kehrmaschinen getestet und, sofern der Test erfolgreich ist, in den Regelbetrieb übernommen. Wir werden so unsere Ausrüstung Zug um Zug modernisieren und verbessern.

6. Kosten der Organisationsänderung

Für die Neugründung des neuen Sachgebietes SÖR/2-R waren für den Haushalt 2023 keine Stellenschaffungen notwendig.

Die vorgeschlagenen Änderungen in der Organisationsstruktur, die zu veränderten Stellenwerten führen, führen zu Mehrkosten der durchschnittlichen Personalkosten i.H.v. 106.618 Euro pro Jahr. Die Mehrkosten sind in der Gebührenkalkulation 2023/2026 abgedeckt.

Der Organisationsvorschlag ist mit DIP abgestimmt. Die Stellenwertüberprüfungen mit den zugehörigen Arbeitsplatzbeschreibungen liegen zur Prüfung und Bewertung bei Ref.I/II/-CC.

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