Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (29.03.2023)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 29.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage SÖR/014/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 29.03.2023 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff: Direkter Objektplan für den Ersatzneubau Brücken Hafenstraße/Finkenbrunn (BW 1.416 und

BW 1.417)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Kostenzusammenstellung Lageplan Verkehrsanlagen HAS und SWT Bauwerksplan 1.416 Ansicht-Längsschnitt-Grundriss Bauwerksplan 1.417 Ansicht-Längsschnitt-Grundriss Stellungnahme Ref I/II

Sachverhalt (kurz):

Der vorliegende Objektplan umfasst den Abbruch und Neubau der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal (BW 1.416) und Hafenstraße/Finkenbrunn über die Südwesttangente (BW 1.417). Im Zuge der Erneuerung der Brücken werden auch die Verkehrsanlagen Hafenstraße und Südwesttangente an die neuen Bauwerke angepasst und hinsichtlich ihrer Sicherheit und Leistungsfähigkeit wesentlich verbessert. Die Geh-/Radwegverbindungen werden neu geordnet und ergänzt. Im Rahmen dessen wird auch eine neue Geh-/Radwegunterführung (BW 1.426) hergestellt. Weiterhin erfolgt der Bau von Stützwänden entlang der neuen Rampen an der Südwesttangente und der A 73 (BW 2.194 Bereiche 110, 115, 120, 125, ) sowie im Widerlagerbereich der Brücke Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal (BW 2.194 Bereich 135). Weitere Bestandteile des Objektplans sind die Herstellung von Anlagen der Straßenentwässerung, die Errichtung von Lichtsignalanlagen, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die Anlage des Straßenbegleitgrüns, baubegleitende Maßnahmen im Bereich Umwelt sowie die Freimachung des Baufeldes.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 184.471.000 Euro.

Aufgrund der beidseitigen Veranlassung der Erneuerung der Brücke über den Main-Donau- Kanal durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Stadt Nürnberg werden die Kosten hierfür und für die damit zusammenhängenden Umbauten der Verkehrsanlagen sowie die Errichtung der Behelfsumfahrung mit den drei Behelfsbrücken entsprechend eines Kostenteilungsschlüssels umgelegt. Dieser beträgt für die Stadt Nürnberg 40 % und für die WSV 60 % der Kostenteilungsmasse. Hierdurch ergibt sich eine Einnahmeerwartung von ca. 40.268.000 Euro.

Für den städtischen Anteil der Gesamtmaßnahme wurde im August 2021 ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt und im Mai 2022 aktualisiert. Durch die Gewährung von Zuwendungen ergibt sich eine weitere Einnahmeerwartung von ca. 52.350.000 Euro.

Der Ablösebetrag, den die Stadt an die WSV zu entrichten hat beträgt ca. 11.560.000 Euro.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 184.471.000 € Folgekosten 1.484.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 172.911.000 € davon Sachkosten 1.484.000 € pro Jahr

davon konsumtiv 11.560.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen betreffen alle Verkehrsteilnehmer bzw. gesellschaftliche Gruppierungen gleichermaßen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II StK

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss genehmigt den Direkten Objektplan für den Ersatzneubau der Brücken in der Hafenstraße/im Finkenbrunn mit allen dazugehörigen im Sachverhalt näher beschriebenen Maßnahmen. Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch Stk.

Die Gesamtkosten betragen ca. 184.471.000 Euro.

Download ↓