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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (23.03.2023)

Bericht

Anlage · 23.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachstand und Auswirkungen der Stelleneinsparungen in der

Bauordnungsbehörde

Bericht

Im Gesamtpaket der Stelleneinsparungen wurden den Geschäftsbereichen unterschiedliche Einsparquoten zugewiesen. Das Planungs- und Baureferat hat zum Stellenplan vom 01.01.2023 perspektivisch eine Reduktion von etwa 11% zu erreichen. Zu unterscheiden sind „ausgenommene“ Stellen und „nicht ausgenommene“ Stellen. Im Planungs- und Baureferat sind nur sehr wenige Stellen von der Abbauverpflichtung „ausgenommen“. Die entsprechend hohe Reduktion wurde intern pauschal auf die Ämter im Geschäftsbereich übertragen, im Detail sind aber fachspezifische Steuerungen nötig.

Die rechnerische Quote ist schon zum 02.01.2023 erreicht gewesen, weil eine Vielzahl von technischen Stellen trotz intensivster Bemühungen nicht besetzt werden können. Damit entzieht sich die Personalentwicklung in gewissem Umfang der aktiven Steuerung, die nötige Aufgabenkritik wird leider durch die personelle Wirklichkeit geleitet.

Dem Beschluss des Stadtrates entsprechend berichtet das Planungs- und Baureferat ämterspezifisch kleinteilig über die Konsequenzen in den zuständigen Fachausschüssen.

  1. Zielerreichungsgrad der Bauordnungsbehörde Auswertung zum Stichtag 01.02.2023

a) Stellen (VKS) im nicht ausgenommenen Bereich: 108,58 VKS

b) davon frei (VKS) 13,79 VKS

c) aktuelle Freihaltequote (Bezugswert 11%) 12,89%

d) Darstellung der Entwicklung der Quote entfällt

e) Prozentzahl der nicht ausgenommenen Stellen im Geschäftsbereich: 82,35%

  1. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung:

Die Personalsituation der Bauordnungsbehörde ist aufgrund von früheren Einsparungen, Engpässen auf dem Arbeitsmarkt vor allem im bautechnischen Bereich (Architekten, Ingenieure, Techniker) und Überlastungen aufgrund der starken Baukonjunktur der letzten Jahre sehr angespannt. Ein Antragsrückgang war weder während Corona noch im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine erkennbar. Zudem befindet sich die Behörde aufgrund der Altersstruktur des Personalkörpers in einem Generationenwechsel. Da die BoB kaum noch freiwillige Aufgaben erfüllt ist ein Verzicht auf Personal äußerst kritisch zu sehen Reduziert werden muss dann die Erfüllung der Pflichtaufgaben.

Die Behörde befindet sich entsprechend jetzt in der Analysephase für eine Strukturanpassung. Die Digitalisierung des gesamten Bauantragswesens wird fortgesetzt (Einführung Digitaler Bauantrag zum 1.3.2023) und wird ebenso wie der Personal- und Stellenmangel ggf. zu Anpassungen bei der Organisation führen.

Eine Einsparung von Stellen ist aufgrund der Gewährleistung von hoheitlichen Aufgaben schwer zu erreichen, ohne dass Aufgabenbereiche auch im Sicherheitsbereich nicht mehr vollständig erfüllt oder zeitlich sehr stark verzögert umgesetzt werden können.

a) Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?

Die Bauordnungsbehörde ist als Pilotdienststelle im Geschäftsprozessmanagement zum Thema Optimierung des Baugenehmigungsprozesses. Die Auswirkungen der Weiterentwicklung der Digitalisierung bei den Verfahren werden ebenfalls untersucht. Die digitale Abwicklung über die sog. elektronische Bauakte (eBauakte) als Fachanwendung gewährleistet bereits seit 20 Jahren, dass sämtliche Vorgänge des Baugenehmigungsverfahrens zentral bearbeitet, eingesehen und über ein integriertes Dokumentenmanagementsystem einheitlich verwaltet werden. Auch andere Dienststellen nutzen die eBauakte für ihren Bereich. An weiterem Verbesserungs-/Digitalisierungspotential wird gearbeitet. Ergebnisse können voraussichtlich im Rahmen des nächsten Berichts vorgestellt werden. Auch nach über 20 Jahren ist eine meßbare Reduktion in Aufwand und Personal durch die Digitalisierung allerdings nicht erkennbar.

b) Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?

Die vorhandene Personalsituation ist äußerst angespannt. Die Bauordnungsbehörde hat vor allem in den Bereichen Schornsteinfegerwesen, Denkmalpflege und Verwaltung derzeit Engpässe bei der Bewältigung der gesetzlichen Aufgaben. Lange Bearbeitungszeiten sind die Folge. Eine zeitnahe Bearbeitung von Fällen und Anträgen ist derzeit nicht möglich. Zusätzlich wurden zur Sicherstellung der „Genehmigungsfiktion“ Ressourcen umverteilt – mit Nachteilen für nicht fiktionsfähige Vorhaben.

Die Bauaufsicht ist aufgrund der zugenommenen Bautätigkeit und der schwierigen Personalrekrutierung bei Wiederbesetzungsverfahren überwiegend mit hoheitlichen Aufgaben als Sicherheitsbehörde (Abwehr von Gefahren, Vermeidung sicherheitsgefährdender Zustände) tätig. Aufgaben im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens, also nicht sicherheitsrelevante Aufgaben, können nur eingeschränkt wahrgenommen werden (z.B. Aufgriff von Schwarzbauten).

Aufgrund unbesetzter Stellen ist auch der Bereich der Planprüfung betroffen, längere Bearbeitungszeiten sind die Folge.

Im Bauarchiv werden die Besuchszeiten und Einsichtnahme in Bauakten für Bauherren, Architekten und Makler eingeschränkt werden müssen, falls es zu weiteren Personaleinsparungen kommt.

c) Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?

Aktuell sind noch keine finalen Aussagen zu Stelleneinsparungen möglich, da, wie vorher beschrieben, insbesondere das Angebot an Bewerbern die Besetzungen steuert.

Es ist zu erwarten, dass auch hoheitliche Aufgaben im sicherheitsrelevanten Bereich eingeschränkt werden müssen.

d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?

Die Arbeit der Bauordnungsbehörde wird durch Wiederbesetzungsprobleme und Stelleneinsparungen weiter eingeschränkt, Baugenehmigungsverfahren werden sich weiter

verlängern. Beratungen der Bauherrenschaft sowie die Erreichbarkeit und der Parteiverkehr müssen stark eingeschränkt werden. Die Öffnungszeiten der Bauregistratur für die Einsichtnahme in Bauakten durch Bauherren, Immobilienmakler, Banken und Architekten müssen ebenfalls stark eingeschränkt werden.

Dies wird zu verlängerten Verfahrensdauern in der Stadt Nürnberg führen, sowohl öffentliche Baumaßnahmen als auch private Maßnahmen werden dadurch verzögert. Schwarzbauten, Beschwerden durch Nachbarn, mehr Klageverfahren werden die Folge sein - bei weniger Kontrolle durch den Außendienst.

Durch die stetige Arbeitsverdichtung in allen Bereichen kommt es schon heute zu krankheitsbedingen Ausfällen und Überlastungen innerhalb der Behörde. Das Unverständnis bzw. Unzufriedenheit gegenüber der Stadtverwaltung wächst, da eine weitere Arbeitsverdichtung bei weniger Personal erfolgt. Die Motivation der Mitarbeitenden schwindet. Mehrarbeit durch unbesetzte und eingesparte Stellen belastet bereits jetzt das Personal. Weitere Personaleinsparungen werden in verschiedenen Bereichen der BoB zu Mindereinnahmen der Stadt Nürnberg führen.

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