Urlaubsparker Ziegelstein
hier: Evaluierung des Pilotprojekts
Bericht
Auswertung des Pilotprojekts Aufgrund der Corona-Pandemie, die seit Anfang des Jahres 2020 zu verschiedenen Beschränkungen und zu einem geänderten Reiseverhalten mit einem deutlichen Rückgang des Flugverkehrs geführt hat, war zeitweise keine vergleichende Untersuchung des Parkverhaltens in Ziegelstein nach Einführung der neuen Regelung möglich. Deshalb wurde erst in den Herbstferien am Mittwochvormittag, den 02.11.2022, die vergleichende Kennzeichenerfassung durchgeführt. Die erste Kennzeichenerfassung im Jahr 2017 wurde in den Sommerferien durchgeführt. Für die Erhebungen ist Ziegelstein in vier Gebiete unterteilt. Im Gebiet Nord 1 findet das Pilotprojekt Anwendung. Für eine Einschätzung, ob Urlaubsparker aus dem Gebiet Nord 1 in die umliegenden Gebiete verdrängt wurden, wurden auch die anderen drei Gebiete erneut betrachtet.
Bei der Auswertung der Erhebung wurde nach folgenden Kategorien unterschieden: Bewohner-Kfz: Kfz, die von Bewohnerinnen und Bewohnern zugelassen sind Gebietsfremde Parker: alle Kfz mit Nürnberger als auch auswärtigem Kennzeichen, die nicht von Bewohnerinnen und Bewohnern zugelassen sind. Auswärtige Kennzeichen: alle Kfz, die weder von Bewohnerinnen und Bewohnern zugelassen sind, noch ein Nürnberger Kennzeichen haben. Es handelt sich dabei um eine Teilmenge der gebietsfremden Parker.
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Ergebnis der Erhebung vom 02.11.2022 Im Gebiet Nord 1 ist die Anzahl der von Bewohnerinnen und Bewohnern zugelassenen Kfz, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, von 106 im Jahr 2017 auf 146 im Jahr 2022 gestiegen. Es ist nicht ersichtlich, ob der Anstieg der abgestellten Kfz bedingt durch mehr Neuzulassungen oder durch das Parken außerhalb der Garagen verursacht ist. Von 2017 zu 2022 ist die Anzahl an gebietsfremden Parkern (Nürnberger und andere Kennzeichen, ohne Anwohnerinnen und Anwohner) von 291 deutlich auf 233 zurück gegangen. Zu gebietsfremden Parkern zählen auch Personen, die in dem Gebiet arbeiten oder Besucher von Bewohnern, die ihr Auto im Gebiet parken. Auch die Summe der Parker mit auswärtigem Kennzeichen (alle Kfz, die kein Nürnberger Kennzeichen haben und keine Bewohner sind) ist von 172 auf 132 gesunken. Die Auslastung aller Parkplätze lag im Jahr 2017 bei 71% und ist in 2022 auf 68% gesunken. Bei der Kennzeichenerfassung waren ca. 164 Parkplätze im Gebiet nicht belegt. Im Gebiet Nord 1 wirkt also die Beschilderung.
Im Gebiet Nord 2 ist die Anzahl der Kfz der Bewohner von 52 auf 40 zurückgegangen. Dafür ist in 2022 gegenüber 2017 eine leichte Zunahme von Fremdparkern zu vermerken. Die Summe an gebietsfremden Parkern ist von 158 auf 187 gestiegen. Die Anzahl auswärtiger Kennzeichen hat einen Anstieg um 20 Parker auf 99 Parker im Jahr 2022 zu verzeichnen. Die Zunahme der Fremdparker spiegelt sich auch in der Auslastung öffentlicher Stellplätze wider. Diese hat von 66% auf 72% zugenommen. Im Gebiet Nord 2 ist ein leichter Verdrängungseffekt festzustellen, allerdings bei einer relativ geringen Auslastung aller öffentlichen Stellplätze. Ungefähr 91 Parkplätze waren nicht belegt.
Im Gebiet Süd 1 ist eine Zunahme der Kfz der Bewohner zu sehen. 2017 waren es noch 105 Parker im öffentlichen Raum und 2022 lag die Anzahl bei 122. Eine deutliche Abnahme ist demgegenüber bei den gebietsfremden Parkern zu verzeichnen. 2017 waren es noch 97 Parker und 2022 nur noch 77. Die Summe auswärtiger Kennzeichen ist ungefähr gleichgeblieben. Trotz der Abnahme an Fremdparkern ist die Auslastung im Gebiet nur um einen Prozentpunkt auf 71% gesunken, was an der Zunahme der parkenden Kfz der Bewohner liegt. Über 80 Parkplätze waren zur Zeit der Kennzeichenerfassung frei.
Im Gebiet Süd 2 hat die Anzahl der parkenden Kfz im öffentlichen Raum ingsesamt deutlich zugenommen. 2017 waren es noch 88 Kfz der Bewohner und 2022 bereits 108 Kfz. Auch die Summe der gebietsfremden Parkern hat von 98 auf 130 stark zugenommen, ebenso wie die Anzahl der auswärtigen Parker von 37 auf 67. Auch die Auslastung öffentlicher Stellplätze hat einen deutlichen Zuwachs zu verzeichnen. 2017 waren 58% der Parkplätze ausgelastet und 2022 75%. Durch die Zunahme der Gesamtsumme an Parkern ist der prozentuale Anteil an gebietsfremden Parkern jedoch von 2017 zu 2022 konstant geblieben. Die höhere Auslastung der öffentlichen Stellplätze in diesem Gebiet ist auch durch eine entsprechend hohe Auslastung im P+R-Parkhaus Herrnhütte bedingt. Trotzdem waren auch im Gebiet Süd 2 über 80 öffentliche Parkplätze nicht belegt, was einer Auslastung von 75 % entspricht.
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Kontrolle des Parkverbots Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV-KVÜ) kontrolliert bis auf wenige Ausnahmen jeden Dienstag die Umsetzung des Parkverbots. Im Jahr 2022 wurden in der Otto- Lilienthal-Straße und deren Stichstraßen über 300 Verwarnungen verteilt. Zu Beginn des Jahres mussten noch deutlich weniger Verwarnungen ausgestellt werden und im Laufe des Jahres nahmen diese deutlich zu. Im Herbst standen dann wieder weniger Kfz im Parkverbot. 36,5% der Verwarnungen betrafen Kfz mit Nürnberger Kennzeichen und 63,5% mit auswärtigem bzw. ausländischem Kennzeichen. Bei 42,2% der Verwarnungen war der Tatbestand das unzulässige Parken im eingeschränkten Haltverbot, was eine Verwarngebühr von 25 Euro bedeutet. In 56% der Fälle wurde die Verwarnung aufgrund des Tatbestands „Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot“ auf 40 Euro erhöht. Hier kann jedoch nicht unterschieden werden, ob die Erhöhung der Verwarnung noch am selben Tag oder am darauffolgenden Dienstag erfolgte. 1,8% der Verwarnungen haben einen anderen Tatbestand.
Fazit Die erneute Kennzeichenerfassung 2022 hat ergeben, dass der Fremdparkeranteil in Gebiet Nord 1 zurückgegangen ist. Eine Verlagerung aus Nord 1 fand nur in geringem Maße auf das Gebiet Nord 2 statt. Süd 2 hat zwar auch eine Zunahme zu verzeichnen, diese ist aber auch auf die inzwischen hohe Auslastung des P+R-Parkhaus Herrnhütte zurückzuführen und nicht nur durch Verdrängungen aus Nord 1 bedingt. Jedoch zeigen die Zahlen des ZV-KVÜ, dass es dennoch Personen gibt, die die Beschilderung des Modellversuchs ignorieren. Hier ist die Verwarngebühr im Vergleich zu den Parkgebühren am Flughafen zu gering und damit nicht abschreckend genug.
Die Beschilderung im eingeführten Gebiet Nord 1 zeigt eine gewisse Wirkung. In der Summe wurden hier 58 weniger gebietsfremde Parker registriert als in 2017. Deshalb wird vorgeschlagen die Beschilderung in der Otto-Lilienthal-Straße sowie in den angrenzenden Sackgassen beizubehalten. Eine Ausdehnung auf die drei anderen Gebiete wird momentan nicht als erforderlich erachtet, da die Zunahme der gebietsfremden Parker in den drei benachbarten Gebieten zusammen nur 41 Fahrzeuge beträgt. Dies bedeutet, dass mehr gebietsfremde Fahrzeuge vom Parken im Modellgebiet abgehalten wurden als auf die anderen Gebiete verdrängt wurden. Darüber hinaus ist die Auslastung der öffentlichen Stellplätze in allen untersuchten Gebieten moderat, so dass eine Ausdehnung der Beschilderung nicht gerechtfertigt erscheint. Die etwas gestiegene Auslastung der öffentlichen Stellplätze gegenüber der Erhebung von 2017 ist vor allem der Zunahme der von Bewohnern zugelassenen und im öffentlichen Raum abgestellten Kfz geschuldet. Während bei der Erhebung in 2017 insgesamt 351 von Bewohnern zugelassene Kfz in den vier untersuchten Gebieten im öffentlichen Raum abgestellt wurden, waren es in 2022 mit 416 Kfz 18,6 % mehr.
Die Verwaltung wird die umliegenden Gebiete weiter beobachten und in den Sommerferien 2023 eine erneute Vergleichserhebung durchführen.