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← Sitzung des Verkehrsausschusses (23.03.2023)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 23.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Änderungen Neue Rothenburger Straße

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Für die Radschnellverbindungstrasse Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf wurde ein Zuwendungsantrag beim Bund eingereicht und bewilligt, um Planungs- und Bauleistungen gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017 – 2030“ fördern zu lassen. Darin werden die Kriterien zum Erhalt der Zuwendung definiert, unter anderem auch die Breitenanforderung von 3,00 m für Einrichtungsradwege im Verlauf von Radschnellverbindungen.

Da die Planungen in dem rund 1,0 km langen Abschnitt entlang der neuen Rothenburger Straße in den bei der Regierung von Mittelfranken eingereichten Unterlagen mit beidseitig je 2,50 m breiten Einrichtungsradwegen nicht der Regelbreite entsprechen, hätte damit gerechnet werden müssen, dass die Gesamttrasse der Radschnellverbindung nicht gefördert werden würde. Hier wären auch die Nachbarkommunen Stein, Oberasbach, Zirndorf und der Landkreis Fürth betroffen, in deren Gebiet Teilabschnitte der Route verlaufen sollen.

Eine Verschiebung der äußeren Kanten zum Erhalt der notwendigen Breite mit Eingriff in die angrenzenden Bebauungspläne 4445a und 4445b ist auf Grund des Verfahrensstands nicht möglich. Der B-Plan 4445a ist bereits rechtsverbindlich. Der B-Plan 4445b ist gebilligt.

Um die Förderfähigkeit der Radschnellverbindungstrasse Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf nicht zu riskieren wurde seitens der Verwaltung ein Lösungsvorschlag erarbeitet.

Änderungsumgriff West: Im westlichen Bereich werden zur Verbreiterung der Radverkehrsanlagen innerhalb des Planfestellungs-Umgriffs die innenliegenden Grünflächen an beiden Seiten um je 0,50 m verschmälert. Die geplanten Baumreihen an beiden Straßenseiten können als Trennungselement zwischen Radweg und Fahrbahn mit einer Breite von 2,60 m erhalten bleiben.

Zudem erfolgt eine Überarbeitung des Knotenpunktes Sigmundstraße/Neue Rothenburger Straße. Unter Berücksichtigung der Verkehrsprognose wird der Verkehr von der Südwesttangente kommend auf zwei Linksabbiegespuren und eine Geradeausspur verteilt. Stadtauswärts bleibt die Verteilung mit einer Geradeausrechtsspur und zwei Geradeausspuren. Die Linksabbiegerspur von der Sigmundstraße in die Neue Rothenburger Straße wird verkürzt.

Auch in der Sigmundstraße erfolgen Anpassungen. Die östliche Bushaltestelle wird nach Norden verlagert. Im westlichen Bereich wird der Kfz-Verkehr nach der neuen Lichtsignalanlage auf eine Spur zusammengeführt, die Linksabbiegespur wird deutlich verkürzt. Somit kann südlich der Lichtsignalanlage eine neue Grünfläche entstehen, ggf. mit neuen Baumstandorten.

Änderungsumgriff Mitte Nord und Süd: Im Bereich des neuen U-Bahnhofes ist eine durchgängige Verbreiterung der Radschnellverbindungen nicht möglich. Im direkten Umfeld der Bushaltstellen am Fahrbahnrand wird eine Engstelle von rd. 50 m mit einer Radwegbreite von 2,60 m verbleiben. Somit kann ein Wartebereich mit einer Breite von 2,50 m und ein Gehweg mit 2,50 m erhalten bleiben.

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Im weiteren Verlauf des mittleren Abschnitts kann die Radverkehrsanlage auf 3,00 m verbreitert werden. Hierfür wird der Grünstreifen, auf dem auch bisher keine Baumstandorte vorgesehen sind, auf 2,10 m Breite verschmälert.

Änderungsumgriff Ost: Im östlichen Bereich werden zur Verbreiterung der Radverkehrsanlagen innerhalb des Planfestellungs-Umgriffs die innenliegenden Grünflächen an beiden Seiten um je 0,50 m verschmälert. Die geplanten Baumreihen an beiden Straßenseiten können als Trennungselement zwischen Radweg und Fahrbahn mit einer Breite von 2,60 m erhalten bleiben.

Der Umgriff der Planfestellungs-Planungen wird in Richtung Osten erweitert, um einen sicheren Anschlusspunkt für die Radschnellverbindung am Knotenpunkt Virnsberger Straße/ Rothenburger Straße / Uffenheimer Straße zu schaffen. Im Süden erfolgt stadteinwärts eine Weiterführung des getrennten Geh- und Radweges. Im Norden wird der Radverkehr stadtauswärts auf der Rothenburger Straße mitgeführt und im Anschluss an den Knotenpunkt auf die getrennte Radverkehrsanlage gelenkt.

Weiteres Vorgehen:

Im nächsten Schritt werden die begleitenden Fachgutachten bestehend aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Entwässerung, dem Lärmschutz, dem Klimaschutz und dem Immissionsschutz überarbeitet.

Die Einwendungen aus der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen werden eingearbeitet bzw. darauf reagiert und das weitere Vorgehen im laufenden Planfeststellungsverfahren mit der Regierung von Mittelfranken geklärt.

Ziel ist es den Planfeststellungsbeschluss für die Neue Rothenburger Straße bis Ende 2023 zu erwirken. Anschließend erfolgen die Ausführungsplanung, Beantragung der Zuschüsse und Ausbau der Strecke durch SÖR.

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