Einführung eines Fahrradleasing für
Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg
I. Bericht
- Ausgangslage
Seit dem 15.09.2022 bietet die Stadt Nürnberg für ihre Tarifbeschäftigten ein Fahrradleasing an. Grundlage für das Leasing ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing). Bislang haben 125 Tarifbeschäftigte ein Fahrrad geleast (Stand 22.02.2023). Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg existierte bislang keine Rechtsgrundlage für ein Fahrradleasing. Zum 01.01.2023 wurde das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) geändert. Seitdem ist es möglich, dass Beamtinnen und Beamte auf ihre Besoldung verzichten können, um ein geleastes Fahrrad zu nutzen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 BayBesG). Der Freistaat Bayern hat bislang keine Vollzugshinweise zur gesetzlichen Neuregelung erlassen. Erste Hinweise sind für den Sommer 2023 angekündigt. Bei der Ankündigung hat der Freistaat jedoch bereits betont, dass die Vollzugshinweise voraussichtlich nur für den staatlichen Bereich gelten werden.
- Weiteres Vorgehen
Um weiterhin einen zusätzlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität und zur Gesundheit der städtischen Mitarbeitenden zu leisten, wird die Stadt Nürnberg auch für ihre Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit bieten, das Fahrradleasing zeitnah zu nutzen. Das Angebot soll bereits zum April 2023 nutzbar sein. Die für den Sommer 2023 angekündigten Vollzugshinweise des Freistaats zum Fahrradleasing sollen nicht abgewartet werden. Zum einen wäre durch ein weiteres Zuwarten das Fahrradleasing für die städtischen Beamtinnen und Beamten in der „Fahrrad-Saison 2023“ kaum bzw. nicht mehr nutzbar. Zum anderen erscheint die gesetzliche Neuregelung aus Sicht der Verwaltung ausreichend bestimmt, um sie umzusetzen. Die Stadt Nürnberg wird ihren aktiven Beamtinnen und Beamten daher ab dem April 2023 ein Fahrradleasing anbieten. Das Angebot richtet sich an Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, auf Probe sowie Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Anwärterinnen und Anwärter) und auf Zeit (kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte). Ausgenommen werden Beamtinnen und Beamte, die sich bereits in der Freiphase der Altersteilzeit befinden. Das entspricht der Regelung für die Tarifbeschäftigten. Im Übrigen wird den städtischen Beamtinnen und Beamten das Fahrradleasing zu den gleichen Konditionen angeboten, die für die Tarifbeschäftigten gelten. Das bedeutet insbesondere:
- Das Fahrrad darf einen Wert von 7.000 € (inkl. leasingfähigen Zubehörs) nicht
übersteigen.
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Das Fahrradleasing erfolgt im Wege einer Entgeltumwandlung.
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Die Dienstherrin gewährt keinen Zuschuss zum Fahrradleasing.
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Die Laufzeit für das Leasing beträgt 36 Monate.
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- Das Fahrrad kann am Ende der Vertragslaufzeit bei der Anbieterin abgekauft
werden.
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Jeder Beamtin/jedem Beamten kann jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden.
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Das Fahrrad kann sowohl für dienstliche, wie auch private Zwecke genutzt werden.
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Mit den Beamtinnen und Beamten wird ein Überlassungsvertrag und eine Entgelt-
umwandlungsvereinbarung geschlossen.
Soweit die den städtischen Beamtinnen und Beamten angebotenen Konditionen inhaltlich nicht deckungsgleich mit den für Sommer 2023 angekündigten Vollzugshinweisen des Freistaats sein sollten, werden etwaige Abweichungen geprüft und für zukünftige Abschlüsse angepasst. Das Fahrradleasing für die städtischen Beamtinnen und Beamten wird durch die DD Deutsche Dienstrad GmbH (DD) angeboten. Die DD bietet derzeit für die Tarifbeschäftigten das Fahrradleasing erfolgreich an. Die Anbieterin wurde durch eine europaweite Ausschreibung ermittelt. In der damaligen Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung war bereits die Option enthalten, dass auch städtische Beamtinnen und Beamte das Angebot nutzen können, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Eine erneute Ausschreibung ist daher entbehrlich. PA wird daher kurzfristig alle notwendigen Anpassungen vornehmen (u. a. Überlassungsvertrag, Entgeltumwandlungsvereinbarung), um den städtischen Beamtinnen und Beamten das Fahrradleasing über die DD zum ab April 2023 zu ermöglichen.
II. Ref. I/II
III. GPR
IV. GSBV
V. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 28.02.2023 Personalamt
(5198)
Abdruck je an: KaSt ZD/3
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