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Gutachten des Personalamts vom 23.02.2023

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Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 14.03.2023

Einführung des Deutschlandtickets sowie Gewährung eines Zuschusses

für städtische Mitarbeitende

I. Gutachten

Die Stadt Nürnberg fördert die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel war und ist es, durch die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein attraktives Mobilitätsangebot zu machen.

Das Deutschlandticket folgt auf das Neun-Euro-Ticket, das auf Initiative der Bundesregierung in den Sommermonaten 2022 angeboten und 52 Millionen Mal verkauft wurde. Wie schon das Neun-Euro- Ticket soll auch das Deutschlandticket die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten und den Verbrauch fossiler Kraftstoffe reduzieren. Gleichzeitig soll es einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen – und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

1. Einführung des Deutschlandtickets

Das Deutschlandticket soll zum 1. Mai eingeführt werden und monatlich zunächst 49 Euro kosten. Der Vorverkauf der Deutschlandtickets soll am 3. April beginnen. Noch fehlen die Zustimmung der EU-Kommission und eine Anpassung des Regionalisierungsgesetzes zur Finanzierung des Tickets durch den Bund und die Länder, die nach Kabinettbeschluss Bundestag und Bundesrat passieren muss.

Am 27. Januar 2023 haben sich die Verkehrsministerinnen und -minister von Bund und Ländern darauf geeinigt das Deutschland-Ticket im Rahmen eines Jobticketangebots auch Unternehmen bereitzustellen. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis sollen weitere 5 Prozent Übergangsabschlag auf den Ausgabepreis gewährt werden.

2. Festlegung des städtischen Zuschusses und wesentliche Nutzungsbedingungen

Verhandlungen zwischen Ref. I/II und dem GPR haben zu dem Vorschlag geführt, die Nutzung des Deutschlandtickets oder eines vergleichbaren Fernverkehrsabonnements wie beim bisherigen FirmenAbo der VAG (Job-Ticket) für Mitarbeitende zu bezuschussen. Der Zuschuss wird wie bislang grundsätzlich steuerfrei geleistet. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen für den Zuschuss auch zukünftig keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der Zuschuss wird freiwillig gezahlt und ist jederzeit widerruflich. Es sollen ausschließlich bei der VAG abgeschlossene Deutschlandtickets bezuschusst werden.

Im Übrigen gelten die bisherigen Bestimmungen für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses. Der Zuschuss soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in voller Höhe für jeden Monat gezahlt werden, in dem mindestens für einen Tag Anspruch auf Entgelt, Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Grundgehalt zusteht. Allerdings endet der Zuschuss bereits mit Beginn des ersten vollen Monats der Freistellungsphase einer Altersteilzeitvereinbarung. Der Zuschuss wird bei Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt. Für volle Monate, in denen Beschäftigte ei-

nen Krankengeldzuschuss, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder ausschließlich ein besonderes Arbeitsentgelt nach dem Mutterschutzgesetz erhalten, steht der Zuschuss nicht mehr zu. Die weitergehende Nutzungsberechtigung bei Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit und anderen zeitweisen Unterbrechungen der aktiven Beschäftigung richtet sich nach den Vertragsbedingungen der VAG. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg („VGN“).

Bei Bezug des Deutschlandtickets als Jobticket soll ein für alle Mitarbeitende gleich hoher prozentualer Zuschuss bezogen auf den jeweils aktuellen Monatspreis des Deutschlandtickets gewährt werden. Dieser Zuschuss soll 45 % des jeweils aktuellen Monatspreises des Deutschlandtickets also derzeit 22,05 Euro betragen. Durch den Übergangsabschlag in Höhe von 5 % (2,45 Euro) verbleiben den Mitarbeitenden somit 50 % der Kosten des Deutschlandtickets. Diese Regelung soll unter den bisher bekannten Rahmenbedingungen gelten. Bei zukünftigen Änderungen insbesondere des Ticketpreises sind ggf. Anpassungen notwendig.

Am 18.01.2023 wurde durch den Freistaat Bayern die Einführung eines 29-Euro-Tickets für Schüler, Studierende und Auszubildende zum Start des Wintersemesters 2023/24 angekündigt. Zur Vermeidung etwaiger Härtefälle soll bis Einführung des 29-Euro-Tickets Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärtern sowie Praktikantinnen und Praktikanten der für das FirmenAbo gewährte Zuschuss in Höhe von 66 % des jeweils aktuellen Monatspreises des FirmenAbo in der Preisstufe A (aktuell: 38,07 Euro) auf das Deutschlandticket durch die Stadt Nürnberg gewährt werden. Mit Einführung des 29-Euro-Tickets soll der Zuschuss auf den allgemein geltenden Betrag i. H. v. aktuell 22,05 Euro abgesenkt werden.

Auf der zur Einführung des Deutschlandtickets gültigen Preisbasis ergäbe sich daher die nachfolgend dargestellte Zuschusshöhe:

Monatspreis Deutschlandticket Übergangsabschlag Zuschuss „Endpreis“ für Mitarbeitende
Mitarbeitende 49,00 Euro 2,45 Euro 22,05 Euro 24,50 Euro
Auszubildende, Anwärter/innen und Praktikan- ten/innen (bis vo- raussichtlich 30.09) 49,00 Euro 2,45 Euro 38,07 Euro 8,48 Euro
Auszubildende, Anwärter/innen und Praktikan- ten/innen (ab vo- raussichtlich 01.10) 29,00 Euro 22,05 Euro 6,95 Euro

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Freizeitwert des Deutschlandtickets ist deutlich höher als beim bisherigen FirmenAbo. Insofern muss mit einer gewissen Nachfragesteigerung in noch unbekannter Höhe gerechnet werden. Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt lassen sich aufgrund dieser Nachfragesteigerung aktuell nur abschätzen. Die beim bisherigen FirmenAbo-Modell gezahlten Zuschüsse summieren sich jährlich auf knapp 1,4 Millionen Euro.

Rechnerisch ergeben sich folgende Auswirkungen:

Jährliche Entlastung Jährliche Mehrbelastung
Anzahl der Mitarbeitenden mit Jobticket bleibt gleich. 200.000 Euro -,-
Anzahl der Mitarbeitenden mit Jobticket steigt um 5 %. 145.000 Euro -,-
Anzahl der Mitarbeitenden mit Jobticket steigt um 10 %. 85.000 Euro -,-
Anzahl der Mitarbeitenden mit Jobticket steigt um 20 %. -,- 33.000 Euro

4. Personalwirtschaftliche Aspekte

Ein attraktives Mobilitätsangebot ist auch aus personalwirtschaftlicher Sicht ein werbewirksamer Aspekt. Die Bezuschussung des Deutschlandtickets als Jobticket stellt eine interessante Möglichkeit dar, sich von anderen Arbeitgebern positiv abzuheben. Eine Bezuschussung des Arbeitsweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gerade bei konkurrierenden Arbeitgebern der Metropolregion eine weit verbreitete Sozialleistung. Im Kampf um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es grundlegend, die Stadt Nürnberg als moderne, attraktive Arbeitgeberin darzustellen. Eine angemessene Bezuschussung bildet hierbei einen wichtigen Baustein. Einige Arbeitgeber auch im Stadtgebiet haben bereits bekannt gegeben, die Kosten für das Deutschlandticket vollständig zu übernehmen. Dies ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Nürnberg allerdings aktuell nicht umsetzbar.

5. Weiteres Vorgehen bei Mitarbeitenden mit Jobticket Plus

Die VAG plant aktuell eine automatische Umstellung der bisherigen Jobtickets auf das Deutschlandticket. Von dieser Umstellung sind jedoch die insgesamt 493 Mitarbeitenden mit Jobticket Plus, welches umfangreichere Leistungen bietet, ausgenommen. Diese Mitarbeitenden müssen sich aktiv für die Umstellung auf das Deutschlandticket entscheiden.

In den Fällen, in denen sich Mitarbeitende für den weiteren Bezug eines Jobtickets Plus entscheiden, soll bis auf Weiteres der bisherige mit POA-Beschluss vom 25.07.2017 festgesetzte Zuschuss ausgezahlt werden.

Da die Regelungen zum Deutschlandticket noch nicht vollständig bekannt sind, müssen gegebenenfalls noch Anpassungen für die Umsetzung des Zuschusses erfolgen.

Beschlussvorschlag

  1. Mit Einführung des Deutschlandtickets erhalten Mitarbeitende einen Zuschuss im Umfang 45 % auf den Preis des Deutschlandtickets, derzeit in Höhe von 22,05 Euro.

  2. Abweichend von Nr. 1 erhalten Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Praktikantinnen und Praktikanten bis zur angekündigten Einführung des 29-Euro-Tickets einen Zuschuss in Höhe von 66 % des jeweils aktuellen Monatspreises des FirmenAbo in der Preisstufe A i. H. v. 38,07 Euro.

  3. Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten für das zukünftige 29-Euro-Ticket einen Zuschuss in der Betragshöhe, in denen Mitarbeitende einen Zuschuss auf den Preis des Deutschlandtickets i. H. v. derzeit 22,05 Euro erhalten.

  4. Anpassungen, die aufgrund neuer, bisher nicht bekannter Regelungen oder aus technischen Gründen notwendig werden, können von der Verwaltung im vorgelegten Rahmen umgesetzt werden. Die Verwaltung berichtet nach Einführung des Deutschlandtickets über die Umsetzung bei der Stadt Nürnberg.

II. Herrn Ref. I/II

III. GPR

IV. PA

V. Ref. I/II/POA

Nürnberg, 23.02.2023 Personalamt

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