Sitzungsunterlagen
Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
14.03.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Nachreichung Ö 3 Vorlagendokumente * TOP Ö 2.1 Einführung eines Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg Bericht PA/029/2023 4 Bericht zur Einführung von Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamten PA/029/2023 7
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 03.03.2023
NACHREICHUNG
ZUR SITZUNG
DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 14.03.2023
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu
Öffentliche Sitzung
2.1 Einführung eines Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamten der Bericht
Stadt Nürnberg
Riedel, Harald
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
ÖÖ 22..11
Berichtsvorlage PA/029/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 14.03.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Einführung eines Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg
Anlagen: Bericht zur Einführung von Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamten
Bericht:
Im Personal- und Organisationsausschuss vom 14.09.2021 wurde über die Einführung von Fahrradleasing nach dem TV Fahrradleasing bei der Stadt Nürnberg berichtet. Seit dem 15.09.2022 bietet die Stadt Nürnberg für ihre Tarifbeschäftigten ein Fahrradleasing an. Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg existierte bislang keine Rechtsgrundlage für ein Fahrradleasing.
Zum 01.01.2023 wurde das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) geändert. Seitdem ist es möglich, dass Beamtinnen und Beamte auf ihre Besoldung verzichten können, um ein geleastes Fahrrad zu nutzen (Art. 3 Absatz 3 Satz 2 BayBesG). Um weiterhin einen zusätzlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität und zur Gesundheit der städtischen Mitarbeitenden zu leisten, wird die Stadt Nürnberg auch für ihre Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit bieten, das Fahrradleasing ab April 2023 zu nutzen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/029/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/029/2023
ÖÖ 22..11
Einführung eines Fahrradleasing für
Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg
I. Bericht
- Ausgangslage
Seit dem 15.09.2022 bietet die Stadt Nürnberg für ihre Tarifbeschäftigten ein Fahrradleasing an. Grundlage für das Leasing ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing). Bislang haben 125 Tarifbeschäftigte ein Fahrrad geleast (Stand 22.02.2023). Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg existierte bislang keine Rechtsgrundlage für ein Fahrradleasing. Zum 01.01.2023 wurde das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) geändert. Seitdem ist es möglich, dass Beamtinnen und Beamte auf ihre Besoldung verzichten können, um ein geleastes Fahrrad zu nutzen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 BayBesG). Der Freistaat Bayern hat bislang keine Vollzugshinweise zur gesetzlichen Neuregelung erlassen. Erste Hinweise sind für den Sommer 2023 angekündigt. Bei der Ankündigung hat der Freistaat jedoch bereits betont, dass die Vollzugshinweise voraussichtlich nur für den staatlichen Bereich gelten werden.
- Weiteres Vorgehen
Um weiterhin einen zusätzlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität und zur Gesundheit der städtischen Mitarbeitenden zu leisten, wird die Stadt Nürnberg auch für ihre Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit bieten, das Fahrradleasing zeitnah zu nutzen. Das Angebot soll bereits zum April 2023 nutzbar sein. Die für den Sommer 2023 angekündigten Vollzugshinweise des Freistaats zum Fahrradleasing sollen nicht abgewartet werden. Zum einen wäre durch ein weiteres Zuwarten das Fahrradleasing für die städtischen Beamtinnen und Beamten in der „Fahrrad-Saison 2023“ kaum bzw. nicht mehr nutzbar. Zum anderen erscheint die gesetzliche Neuregelung aus Sicht der Verwaltung ausreichend bestimmt, um sie umzusetzen. Die Stadt Nürnberg wird ihren aktiven Beamtinnen und Beamten daher ab dem April 2023 ein Fahrradleasing anbieten. Das Angebot richtet sich an Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, auf Probe sowie Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Anwärterinnen und Anwärter) und auf Zeit (kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte). Ausgenommen werden Beamtinnen und Beamte, die sich bereits in der Freiphase der Altersteilzeit befinden. Das entspricht der Regelung für die Tarifbeschäftigten. Im Übrigen wird den städtischen Beamtinnen und Beamten das Fahrradleasing zu den gleichen Konditionen angeboten, die für die Tarifbeschäftigten gelten. Das bedeutet insbesondere:
- Das Fahrrad darf einen Wert von 7.000 € (inkl. leasingfähigen Zubehörs) nicht
übersteigen.
-
Das Fahrradleasing erfolgt im Wege einer Entgeltumwandlung.
-
Die Dienstherrin gewährt keinen Zuschuss zum Fahrradleasing.
-
Die Laufzeit für das Leasing beträgt 36 Monate.
-
Das Fahrrad kann am Ende der Vertragslaufzeit bei der Anbieterin abgekauft
werden.
-
Jeder Beamtin/jedem Beamten kann jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden.
-
Das Fahrrad kann sowohl für dienstliche, wie auch private Zwecke genutzt werden.
-
Mit den Beamtinnen und Beamten wird ein Überlassungsvertrag und eine Entgelt-
umwandlungsvereinbarung geschlossen.
Soweit die den städtischen Beamtinnen und Beamten angebotenen Konditionen inhaltlich nicht deckungsgleich mit den für Sommer 2023 angekündigten Vollzugshinweisen des Freistaats sein sollten, werden etwaige Abweichungen geprüft und für zukünftige Abschlüsse angepasst. Das Fahrradleasing für die städtischen Beamtinnen und Beamten wird durch die DD Deutsche Dienstrad GmbH (DD) angeboten. Die DD bietet derzeit für die Tarifbeschäftigten das Fahrradleasing erfolgreich an. Die Anbieterin wurde durch eine europaweite Ausschreibung ermittelt. In der damaligen Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung war bereits die Option enthalten, dass auch städtische Beamtinnen und Beamte das Angebot nutzen können, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Eine erneute Ausschreibung ist daher entbehrlich. PA wird daher kurzfristig alle notwendigen Anpassungen vornehmen (u. a. Überlassungsvertrag, Entgeltumwandlungsvereinbarung), um den städtischen Beamtinnen und Beamten das Fahrradleasing über die DD zum ab April 2023 zu ermöglichen.
II. Ref. I/II
III. GPR
IV. GSBV
V. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 28.02.2023 Personalamt
(5198)
Abdruck je an: KaSt ZD/3