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Sachverhalt

Anlage · 10.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 9.1

Bericht: Sonderzuschuss Vereinsentwicklung

Der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung wurde mit einem Betrag von jährlich 190.000 Euro über das Maßnahmenpaket zur strategischen Förderung der Qualität in der Vereinsarbeit erstmals im Jahr 2015 umgesetzt. Im Jahr 2021 wurde der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung um 20.000 Euro erhöht, um damit für Vereine Anreize für Maßnahmen für den Ausbau der Bereiche Inklusionssport- und Seniorensport zu schaffen. Seit dem Jahr 2021 beträgt der Sonderzuschuss somit jährlich 210.000 Euro. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt durch einen Beirat, der grundsätzlich zweimal im Jahr über vom SportService vorbereitete Anträge bzw. Fördermaßnahmen entscheidet.

Rückblick auf die Jahre 2015 bis 2021

Im Jahr 2015 wurden erstmals fünfzehn Maßnahmen bewilligt. Die Auszahlungen im Jahr 2015 beliefen sich auf insgesamt 37.548 Euro. Die restlichen 152.452 Euro konnten in Abstimmung mit dem Finanzreferat vollumfänglich in das Jahr 2016 übertragen werden.

Im Jahr 2016 sind erstmals die Personalkosten bei SpS anteilig angefallen. Darüber hinaus wurde die Förderung von 25 neuen Maßnahmen beschlossen. In Summe beliefen sich die Auszahlungen im Jahr 2016 auf 214.093 Euro und betrugen damit mehr als die jährlich regulär zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 190.000 Euro.

Seit dem Jahr 2017 fallen die Personalkosten bei SpS im vollen Umfang mit ca. 70.000 Euro an. Außerdem wurde die Förderung von 24 neuen Maßnahmen beschlossen. Die Auszahlungen im Jahr 2017 beliefen sich auf insgesamt 216.616 Euro.

In den Beiratssitzungen des Jahres 2018 wurde die Förderung von zehn Maßnahmen neu beschlossen. Davon waren zwei Einzelfallentscheidungen dem Bereich Sonderzuschuss Fusion zuzuordnen. Insgesamt wurde im Jahr 2018 ein Betrag von 202.907 Euro ausgezahlt.

Im Jahr 2019 wurde die Förderung von 15 Maßnahmen durch den Beirat neu beschlossen. Es wurde ein Betrag von 200.112 Euro ausbezahlt.

In den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 musste jeweils auf Restmittel aus dem Jahr 2015 zurückgegriffen werden - deren Übertragung in die Folgejahre hat sich damit als richtig und notwendig erwiesen.

Rückblick auf die Jahre 2020 und 2021

In den Jahren 2020 und 2021 sind, bedingt durch die Corona-Pandemie, weniger bereits bewilligte Sonderzuschussmaßnahmen von den Vereinen durchgeführt und abgerechnet worden: Im Jahr 2020 wurden elf Maßnahmen durch den Beirat neu bewilligt und insgesamt ein Betrag von 95.729 Euro ausbezahlt.

Im Jahr 2021 wurden 19 Maßnahmen neu bewilligt und insgesamt ein Betrag von 132.149 Euro an die Vereine ausbezahlt.

Die Stadtkasse hat im Frühjahr 2022 entschieden, dass für den Sonderzuschuss aus dem Jahr 2021 auf das Jahr 2022 nur max. 140.000 Euro übertragen werden dürfen. Auch künftig können nur noch Restmittel von maximal 140.000 Euro auf das Folgejahr übertragen werden.

Überblick über das Jahr 2022

In den beiden Beiratssitzungen des Jahres 2022 wurden die folgenden Maßnahmen neu beschlossen:

Über die Förderung von sechs Beratungsleistungen, zwei Projektinitiierungen, zwei Großgeräteförderungen und zwei Einzelfallentscheidungen wurde positiv entschieden. Darüber hinaus wurde die Förderung von drei hauptamtlichen Stellen neu beschlossen. Die Förderung von hauptamtlichen Stellen erfolgt über drei Jahre. Die Entscheidungen haben somit auch Auswirkungen auf die Folgejahre. Insgesamt wurden in der Kategorie Personalqualität im Hauptamt im Jahr 2022 sieben Stellen gefördert. Im Bereich Inklusion wurden fünf Maßnahmen und im Bereich Seniorensport drei Maßnahmen bewilligt. Im Jahr 2022 wurden zudem Sportvereinsaktionen an Schulen im Rahmen der KinderKulturOffensive durch den Sonderzuschuss gefördert. Darüber hinaus wurden Ausbildungs- bzw. Fortbildungslehrgänge für Vereinsmanager im Bereich Personalqualität im Ehrenamt bewilligt und ausgezahlt.

Für das Jahr 2022 stand ein Ansatz von 350.000 Euro zur Verfügung (210.000 Euro für 2022 plus 140.000 Euro Übertrag aus 2021). Die Gesamtsumme, die im Jahr 2022 aus dem Sonderzuschuss ausgezahlt wurde, beläuft sich auf 211.894 Euro.

Überblick der Kalkulation des Sonderzuschusses für die Folgejahre 2023, 2024 und

2025

Aus dem Vorjahr können 138.106 Euro in das Jahr 2023 übertragen werden. Bereits heute betragen die beschlossenen Verpflichtungen aus den Vorjahren 237.173 Euro im Jahr 2023, 95.960 Euro im Jahr 2024 und 86.913 Euro im Jahr 2025.

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