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Sachverhalt

Anlage · 10.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 7.1

Bericht: Investitionszuschuss - neue Maßnahmen

Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3. der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,06 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung. Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 11.11.2022 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 19.01.2023) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein bereits schriftlich bestätigt wurde. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

137SC_23 1. FCN Schwimmen e.V. Antrag SpS: 09.12.2022 Dachsanierung Clubbad Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 121.187 € Vsstl. Zuschuss: 54.550 € 498_24 Schwimmerbund Bayern 07 e.V.. Antrag SpS: 13.11.2022 Erweiterung Chlorgasraum Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 26.698 € Vsstl. Zuschuss: 12.000 € 530_30 TC Goldbach e.V. Antrag SpS: 29.12.2022 Sanierung Ballfangzaun Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 7.004 € Vsstl. Zuschuss: 3.150 € 563_38 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 23.11.2022 Sanierung Duschen und Umkleiden Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 5.177 € Vsstl. Zuschuss: 2.350 € 571_25 Tuspo 1888 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 14.12.2022 Beregnungsanlage B-Platz Antrag BLSV: 23.11.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 17.327 € Vsstl. Zuschuss: 7.800 € 573_37 TSV Nürnberg-Buch 1921 e.V. Antrag SpS: 22.12.2022 Kanalsanierung Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 8.454 € Vsstl. Zuschuss: 3.800 €

Erläuterungen zur Übersicht:

baulichen Maßnahmen, d. h. Bestandserweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, auf ein einheitliches Niveau von 45% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 5 000 Euro zuwendungsfähige Kosten) angehoben.

Kosten (mind. 1 000 Euro zuwendungsfähige Kosten).

anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine, kann ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt werden. In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden.

werden, da die Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden.

zusätzlich durch den Freistaat Bayern gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Kosten 10 000 Euro übersteigen. Es sind Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung insgesamt 111 Anträge auf Investitionszuschuss von 47 Vereinen vor. Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Gesamtkosten für Investitionen auf knapp 18 Millionen Euro. Ausgehend von den veranschlagten förderfähigen Kosten vorliegender Anträge beläuft sich der städtische Zuschuss auf insgesamt rund 7,1 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Zum Teil wurden aber schon erste Zuschussraten nach Baufortschritt ausgezahlt. Somit stehen nach Bewilligung der Auszahlungen in der heutigen Sitzung (vgl. separater TOP 7) insgesamt noch Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 4,5 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1,1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind.

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