Top 4
Neustrukturierung Sportstättenbelegung
Sachverhalt
In vielen städtischen Sporthallen ist die derzeitige Auslastung so hoch, dass nicht allen interessierten Vereinen die Möglichkeit zur gewünschten Nutzung einer städtischen Halle gegeben bzw. nicht alle Wünsche nach Belegungszeiten erfüllt werden können. Um hier Abhilfe zu schaffen, plant SpS, auf Basis einer im Winter durchgeführten Pilotuntersuchung, eine Neustrukturierung der Hallenvergabe.
Pilot Hallenkontrolle
Da dem SportService bereits häufiger von angeblichen Leerständen bzw. der Nichtnutzung genehmigter Zeiten in unseren Hallen berichtet wurde, gab es im November / Dezember 2022 eine dreiwöchige Begehung von insgesamt 13 über das gesamte Stadtgebiet verteilten Schulsporthallen, um zu überprüfen, ob die durch SpS erstellte Belegungsplanung auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Bei 86 Nutzungen (54%) wurde bei jeder Kontrolle Sportbetrieb festgestellt, bei 40 Nutzungen (25,2%) gab es zumindest eine Woche, in der kein Sportbetrieb festgestellt werden konnte und bei 34 Nutzungen (20,8%) haben die Kontrolleure nie Sportbetrieb feststellen können. Auffällig, ist, dass es dabei regelmäßig um kleinere Einfachhallen handelte, bei Mehrfachhallen ist der soziale Druck aufgrund der anderen Parallelnutzer vermutlich höher. Grundsätzlich sind alle Vereine aufgefordert, falls Sporthallen trotz Nutzungsvereinbarung nicht genutzt werden, immer rechtzeitig den SportService zu informieren. Leider erfolgt diese Information in vielen Fällen nicht.
SpS hat mit den betroffenen Vereinen Kontakt aufgenommen, mit der Konsequenz, dass bei nicht befriedigender Klärung des Sachverhalts, die Trainingszeit entzogen wird
Nichtnutzung für Rundenspiele
Zusätzlich kommt es vor, dass Sportvereine und –verbände nicht benötigte Hallenreservierungen für Spieltage wieder zurückgeben, wenn diese kurzfristig nicht genutzt werden. Solange SpS rechtzeitig vor der geplanten Nutzung einen Stornierungswunsch erhält, lassen sich im Regelfall andere Nutzer finden, die die freigewordenen Zeiten in Anspruch nehmen möchten. In letzter Zeit kam es aber leider regelmäßig vor, dass reservierte Zeiten erst wenige Tage vor der geplanten Nutzung oder teilweise auch erst danach zurückgegeben wurden. In solchen Fällen ist eine anderweitige Belegung nicht mehr möglich und es gibt – trotz einer generell hohen Nachfrage – Leerstände in den städtischen Hallen. Bislang hat sich SpS im Hinblick auf die Nutzungsentgelte abgesagter Nutzungen sehr kulant gezeigt.
Um die Vergabe der städtischen Sporthallen künftig besser organisieren zu können, wird die Stornierung künftig nur noch in den Fällen kostenfrei erfolgen, in denen ein Nutzer die Nutzungsvereinbarung bis eine Woche vor dem Nutzungstag storniert. Andernfalls wird das volle Nutzungsentgelt fällig.
- 2 -
Einführung einer Priorisierung für die Hallennutzung
Für den SportService sind in letzter Zeit neue Anfragen nach Nutzungszeiten für Kinder- und Jungendsport nicht erfüllbar. In den Nachmittags- und frühen Abendstunden, also gerade zu den Zeiten, zu denen Kinder und Jugendliche trainieren könnten, sind die städtische Sporthallen oftmals durch Sportgruppen von Erwachsenen oder älteren Jugendlichen belegt.
Priorisierung: Bei mehreren Interessenten für eine Hallenzeit soll ab 01.04.2023 mit folgender Priorisierung vorgegangen werden:
- Die Nachmittagszeit bis 19:00 Uhr für Kinder- und Jugendsport (bis 16 Jahre) 2. Training Fußball in der Halle nur bis D-Jugend 3. Hallensport vor Outdoorsport
Diese Priorisierung wird ab diesem Zeitpunkt auch auf bereits bestehende Nutzungszeiten angewendet. Grundsätzlich wird SpS jedoch im Zuge der Ermessensausübung bei jeder Nutzung immer darauf achten, dass die genutzte Halle und der Umfang der angedachten Nutzung zusammenpassen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Hallenteile ergibt nur dann Sinn, wenn dies aufgrund der Anzahl an Sport treibenden Personen oder aufgrund der benötigten Ausstattung der Hallen notwendig ist.
Anpassung der SchÜB
Die in den städtischen Schulraumüberlassungsbedingungen (SchÜB) und der Gebührensatzung für die Spiel- und Sportanlagen (SportanlagenGebS) definierten Nutzungsgebühren wurden letztmalig zum Januar 2014 angepasst. Laut statistischem Bundesamt haben sich die Verbraucherpreise seitdem um insgesamt 23,1% erhöht. SpS sieht daher gerade im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung den Bedarf, die Nutzungsgebühren anzupassen. Auch im Zuge der letzten innerstädtischen Rechnungsprüfung im Jahr 2022 wurde SpS dringend aufgefordert, eine Anpassung der Nutzungsgebühren vorzunehmen. Ein konkreter Vorschlag soll in der nächsten Sitzung der Sportkommission im Sommer 2023 vorgestellt werden.