Kulturstrategie – Förderung des kulturpolitischen Diskurses durch Einrichtung eines
Vertretungsgremiums für die freien Szenen in Nürnberg (Arbeitstitel: Nürnberger
„Kulturrat")
1. Sachverhalt: Diskursförderung als Ziel der Kulturstrategie
Die Kulturstrategie wurde 2017 durch einen auf Einbindung der Fachöffentlichkeit basierenden Methoden-Mix erarbeitet. Ebenso war der Bewerbungsprozess N2025 auf Beteiligung der Bürgerschaft sowie der Kulturschaffenden ausgerichtet. Die Förderung des kulturpolitischen Diskurses stellte sich bereits während der Erarbeitung der Kulturstrategie als wichtiges Handlungsfeld heraus. Zahlreiche Projekte im Kulturbereich setzten und setzen ausdrücklich auf den Einbezug der Nürnberger Kulturschaffenden im Rahmen von partizipativen Prozessen, mittels derer gezielt die Perspektive der Akteurinnen und Akteure eingeholt wurde und wird. Auch weiteren Projekten, wie z.B. der erweiterten Öffnung der Kongresshalle für Kunst und Kultur, liegen partizipative Entwicklungsprozesse zu Grunde, mit dem Ziel, den in der Kulturstrategie formulierten Leitzielen einer zukunftsfähigen Kulturpolitik zu entsprechen: „1. Stärkung einer nachhaltigen kulturpolitischen Grundhaltung und kulturpolitischer Diskursformate (…), 9. Ermöglichung von Transformationsprozessen auf Grundlage gesammelten Wissens und der Formulierung kooperativ orientierter Handlungsansätze, 10. Aktivierung von Akteurinnen und Akteuren aus unterschiedlichen Sparten, Sektoren und Ressorts durch Einbindung, Dialog und Wertschätzung“.1 Verstärkt wurde diese Zielsetzung in der im Januar 2018 beschlossenen Startmaßnahme 1 des Schaffens von Zugängen zu kulturpolitischen Entscheidungsprozessen.2 Die Einbindung der Nürnberger Kulturakteurinnen und -akteure in die Umsetzung der Kulturstrategie wurde daraufhin zur maßnahmenübergreifenden Prämisse und zeigte sich in einer Erweiterung des Diskursangebots. In den verschiedenen Kulturdienststellen wurden bestehende Diskursveranstaltungen weiter ausgebaut und zusätzliche kulturpolitische
Gesprächsreihen ins Leben gerufen. Der Austausch über Kultur(politik) zwischen
Stadtverwaltung, Kulturschaffenden und Institutionen wurde so intensiviert und damit Bestandteil der konkreten Planungen und Umsetzungsschritte der Verwaltung. Zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, beispielsweise der Anbahnung eines Leerstandsund Zwischennutzungsmanagements und der Erarbeitung der häufigsten Fragestellungen (FAQs) zur Kulturförderung, wurden zudem gezielt temporäre Fokusgruppen ins Leben gerufen, in denen sich Vertretungen städtischer Dienststellen, nicht-städtischer Institutionen sowie der (freien) Kulturszenen zu konkreten Fragestellungen austauschten und neue Netzwerke bildeten. Die Expertise der Kulturschaffenden gezielt einzuholen und gleichzeitig ein Angebot für stärkere Vernetzung innerhalb der Nürnberger Kulturlandschaft zu schaffen, war auch Ziel der offenen Diskursformate. Sowohl 2018 beim Vernetzungstreffen im Pellerhaus als auch 2019 auf der Regionalen Kulturkonferenz in Lauf a.d. Pegnitz standen Information und Diskurs über aktuelle Umsetzungsschritte im Vordergrund der vielfältigen Programmelemente. Beispielsweise wurden im Rahmen eines „Speed Datings“ zu
1 Vgl. Abschlussbericht zur Kulturstrategie, S. 70. 2 Vgl. ebd., S. 90, Handlungsfeld 1, Ziel 1.
unterschiedlichen Raumangeboten u.a. von wbg, Evangelischer Landeskirche und Stadtverwaltung neue Kontakte geknüpft und Möglichkeiten sichtbar gemacht.3 Der Forderung nach mehr Raum für Diskurs und Austausch wurde auch strukturell durch die Etablierung neuer Scharnierpositionen, speziell für Nürnberger Literatinnen und Literaten sowie für Raumsuchende, Rechnung getragen: Unter anderem die Einrichtung des „Runden Tisches Literatur“, der intensive Austausch mit Einzelakteurinnen und -akteuren sowie Interessensgruppen rund um das Thema „Räume für Kultur“ und die Online-Befragung zur Vorbereitung der Evaluation der Kulturförderung stehen für die hohe Bereitschaft, Synergieeffekte herzustellen. Während der Corona-Pandemie zeigte sich das gewachsene Interesse an Diskurs auch darin, dass Möglichkeiten hierzu von Verwaltung, Politik und Kulturszenen gewünscht und intensiviert wurden, nicht zuletzt um gemeinsam nach Lösungen für pandemiebedingte Probleme zu suchen. Diese Aktivitäten verdeutlichten einerseits den Mehrwert vorhandener Expertisen der freien Kulturszenen, andererseits machten sie die außerordentlich heterogenen Nürnberger Kulturszenen mit zahlreichen, formal nicht organisierten Einzelakteurinnen und -akteuren sichtbar. Deren Perspektiven ebenso abzubilden wie die von Verbänden, Kollektiven und Vereinen ist Herausforderung und Bedingung zugleich für das Gelingen partizipativer Prozesse im Kulturbereich und setzt eine Bündelung der vielfältigen Interessen sowie die Möglichkeit für einen regelmäßigen, strukturell angebundenen inhaltlichen Austausch voraus. Der Wunsch der freien Szenen nach einem Vertretungsgremium, wie er im Rahmen der Kulturstrategie seit 2017 z.B. in den Kulturworkshops, in Einzelgesprächen, in den Fokusgruppen oder auf der Kulturkonferenz 2019 deutlich wurden, führte deshalb 2020 zur Formulierung erster grundlegender Ziele: Ein „Kulturrat“ der Stadt Nürnberg soll
den freien Szenen eine Plattform zur Stärkung der eigenen Sichtbarkeit und zur Vernetzung untereinander bieten. der Perspektive der freien Szenen mehr Raum im kulturpolitischen Diskurs und in der Arbeit der Kulturverwaltung geben. Transparenz über und Zugänge zu kulturpolitischen Entscheidungsprozessen schaffen. Partizipationsmöglichkeiten der Akteurinnen und Akteure stärken und damit Teilhabe und Diversität fördern.
2. Erfolgte Schritte zur Vorbereitung der Einrichtung eines Vertretungsgremiums
sowie Zwischenergebnisse der Arbeitsphasen
Den Auftakt bildete während der Corona-Pandemie der Erfahrungsaustausch mit relevanten Nürnberger Stakeholdern und Vertretungen anderer Städte (z.B. Düsseldorf, Leipzig), in welchen in den vergangenen Jahren ähnliche Gremien etabliert oder bestehende Gremien reformiert worden waren. Neben best practice-Beispielen wurden Erkenntnisse zu konkreten Auswirkungen sowie angestrebten oder bereits vorgenommenen konzeptionellen Anpassungen abgefragt. In diesem Kontext erwiesen sich folgende Fragstellungen als besonders relevant:
Welchen Zweck erfüllt das Gremium bzw. inwiefern wird die politische Wirksamkeit seiner Arbeit ermöglicht?
3 Ergebnis dieses Diskurses ist die Einrichtung des Raumkompass - Die Anlaufstelle für Immobilieneigentümer/-innen sowie für Kunst- & Kulturschaffende auf Raumsuche Über uns - Raumkompass – Dein Raum für Kultur (nuernberg.de)
Inwiefern sind das Zusammenspiel der Arbeitsabläufe und das Engagement der Gremiums-Mitglieder festgelegt? Welches Besetzungsverfahren liegt dem Gremium zu Grunde und welche Auswirkungen hat dieses auf die Akzeptanz des Gremiums in den freien Kulturszenen? Welcher Grad an Selbstverwaltung wird für das Gremium gewählt und inwiefern wird es finanziell und personell durch die Stadtverwaltung unterstützt? Dem interkommunalen Austausch folgte eine Workshopreihe mit Vertretungen der
Nürnberger Kulturpolitik. Teilnehmende waren jeweils mehrere Vertretungen aller
Fraktionen und Ausschussgemeinschaften des Kulturausschusses, über die auch die Rückkopplung der Ergebnisse dorthin erfolgte. In den in Präsenz durchgeführten Workshops sollten Grundlagen für einen Erarbeitungs- und Einrichtungsprozess definiert werden, der den Bedarfen der beteiligten Interessensgruppen aus Kulturpolitik, Kulturverwaltung und freien Szenen gleichermaßen Rechnung trägt. Als Prinzipien wurden festgelegt, dass ein Nürnberger „Kulturrat“
für alle Beteiligten handhabbar sein soll. keine Parallelstruktur zu bestehenden politischen Gremien bzw. den Aufgaben von Multiplikator*innen darstellen darf. sowohl für die Verwaltung als auch für Politik und Kulturschaffende einen echten Mehrwert beinhalten soll. Essentiell für das Konzept sind
politischer Rückhalt des Kulturausschusses. Akzeptanz der freien Szenen. Vereinbarkeit mit der Verwaltungspraxis. Die Workshops waren von intensiven digitalen Vor- und Nachgesprächen gerahmt. Im Auftakt-Workshop (9.11.2021) lag der Schwerpunkt auf einer grundsätzlichen Mehrwertsund Bedarfsanalyse aus Perspektive der Kulturpolitik in Hinblick auf die Einrichtung eines „Kulturrats“ und damit auf der Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen kulturpolitischer Rückhalt für ein solches Gremium vorstellbar ist. Im Folge-Workshop (5.5.2022) wurde die Diskussion in Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen Vertretungsgremium und Kulturausschuss intensiviert und dabei besonders die Frage „Wie oft, wie verbindlich und in welcher Form bringt sich der „Kulturrat“ in die Sitzungen des Kulturausschusses ein?“ in den Fokus gerückt. Kulturschaffende und Interessierte wurden über das Anlaufen des Erarbeitungsprozesses sowie erste relevante Zwischenergebnisse über den neu konzipierten Newsletter Kulturstrategie und über die Website kulturstrategie.nuernberg.de informiert. Im Winter 2022 wurde der Prozess schließlich mit der Digitalen Kulturkonferenz für Multiplikator*innen und interessierte Einzelakteur*innen geöffnet.
2.1 Workshops Kulturpolitik: Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Ergebnisse wurden aus den Beiträgen der Teilnehmenden sowie der begleitenden Gespräche abgeleitet und als Thesen formuliert. Diese fassen die kulturpolitischen
Leitplanken für einen Nürnberger „Kulturrat“ zusammen und definieren die Grundlagen der
weiteren Konzepterarbeitung gemeinsamen mit den Kulturschaffenden.4
These 1: Der „Kulturrat“ wird als Sprachrohr der freien Kulturszenen konzipiert und ist daher mit deutlicher Mehrheit durch Kulturschaffende auch ohne institutionelle bzw. kommunale Anbindung zu besetzen. Er soll Nürnbergs Kulturschaffende vernetzen, ihnen als Anlaufstelle dienen und die Kulturlandschaft der Stadt in ihrer Diversität sichtbar machen. Anliegen und Bedarfe sollen durch den „Kulturrat“ gebündelt und direkt an die Kulturpolitik adressiert werden. Durch konstruktive Diskussion im und mit dem „Kulturrat“ sollen konkrete Entscheidungshilfen für die Arbeit des Kulturausschusses entstehen. These 2: Verfasstheit und Besetzungsverfahren des „Kulturrats“ werden gemeinsam mit den Kulturschaffenden erarbeitet. Wichtig sind dabei eine höchstmögliche Akzeptanz des Verfahrens bei den Kulturschaffenden sowie ein realistisches, transparentes Anforderungsprofil für Kandidatinnen und Kandidaten. Die Bandbreite möglicher Betriebsformen ist groß. Diskutiert wurden folgende Modelle: Ein verfasstes, beratendes Gremium, z.B. ein Beirat, kann die notwendige Verbindlichkeit sowie die Möglichkeit intensiver inhaltlicher Auseinandersetzung mit übergeordneten Themen bieten. Ein offenes Diskursformat, z.B. eine Kulturkonferenz, kann zusätzlich die Teilhabe einer großen Anzahl von Kulturschaffenden ermöglichen und eignet sich damit als Instrument eines verfassten Gremiums. Falls von den Kulturschaffenden strukturelle Unabhängigkeit von der Stadtverwaltung gewünscht wird, kann die Einrichtung eines selbstverwalteten Gremiums, z.B. eines Vereins, angedacht werden. These 3: Der „Kulturrat“ soll den Kulturausschuss auf Grundlage fachlicher Expertise beraten. Die Expertise der Kulturszene soll über den „Kulturrat“ auf direktem Weg Eingang
in die Arbeit des Kulturausschusses finden. Dazu braucht es verlässliche und
transparente interne wie externe Arbeits- und Kommunikationsstrukturen, die in einer Geschäftsordnung festzulegen sind. Kulturausschuss und Kulturverwaltung können dem „Kulturrat“ Themen zur Bearbeitung vorschlagen, über die Schwerpunkte der internen Auseinandersetzung entscheidet der „Kulturrat“ selbst. Im Gegenzug kann der „Kulturrat“ dem Kulturausschuss Themen für seine Sitzungen empfehlen und entsprechende Beiträge vorbereiten. Es ist anzunehmen, dass interne Sitzungen bzw. Arbeitstreffen des „Kulturrats“ eine wichtige Säule der inhaltlichen Arbeit darstellen werden. Es ist vorstellbar, dass Kulturausschussmitglieder zu den Sitzungen bzw. Arbeitstreffen eingeladen werden. Eine ständige „Mitgliedschaft“ der Kulturausschussmitglieder ist nicht sinnvoll, da dadurch der angestrebte Diskurs beeinflusst und eine Beratung der Ausschussmitglieder durch sich selbst daraus folgen würde. Der „Kulturrat“ kann durch eine*n Sprecher*in offiziell an Kulturausschusssitzungen teilnehmen und dafür zusätzliche Berechtigungen wie z.B. für Stellungnahmen erhalten. Hierfür wurden verschiedene vorstellbare Szenarien erarbeitet, die von einer noch ausstehenden rechtlichen Prüfung abhängen. Kulturpolitische Entscheidungen werden weiterhin von den Kulturausschussmitgliedern getroffen; gleichzeitig können sich diese an den Empfehlungen des „Kulturrats“ orientieren.
4 Die ausführlichen Ergebnisprotokolle aus den Workshops liegen den Teilnehmenden bereits vor und werden auf der Website kulturstrategie.nuernberg.de veröffentlicht.
Deshalb ist die Erteilung eines Stimmrechts für eine*n Sprecher*in des „Kulturrats“ aktuell nicht vorgesehen. These 4: Die Einrichtung und Etablierung eines „Kulturrats“ bedeutet einen finanziellen Mehraufwand u.a. in Hinblick auf administrative Tätigkeiten und Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder des „Kulturrats“. Außerdem resultiert aus der Arbeit des „Kulturrats“ ein zeitlicher Mehraufwand für die Kulturausschussmitglieder selbst und Ansprechpersonen innerhalb der Kulturverwaltung. 2.2. Digitalen Kulturkonferenz für Multiplikator*innen und Akteur*innen:
Zusammenfassung der Ergebnisse
Mit der Digitalen Kulturkonferenz (07.12.2022) „Kulturrat“: Wozu? – Auf dem Weg zu
einem Vertretungsgremium für die freien Szenen in Nürnberg wurde der
Erarbeitungsprozess in einem nächsten Schritt für Multiplikator*innen und interessierte Einzelakteur*innen geöffnet, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen deren sowie den Vorstellungen der Nürnberger Kulturpolitik herauszufiltern und abzugleichen. Orientiert an den bereits erarbeiteten Leitplanken wurden nach Methode des World Cafés folgende Fragestellungen diskutiert. 1. Warum ist ein Vertretungsgremium für die freien Kulturszenen wichtig? Welche Chancen ergeben sich daraus? 2. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Kulturschaffende den „Kulturrat“ als Sprachrohr akzeptieren und sich für diesen engagieren? 3. Was zeichnet ein zukünftiges Mitglied des Vertretungsgremiums aus? Welche Fähigkeiten und Kompetenzen soll dieses mitbringen? Die in Thesen gefassten Ideen und Perspektiven sollen den weiteren Erarbeitungsprozess grundieren: These 1: Der „Kulturrat“ soll Raum für zusätzliche, aus der praktischen kulturellen Arbeit resultierende Perspektiven im kulturpolitischen Diskurs schaffen und dabei als Motor von (Kultur-)Entwicklung dienen. Eine strukturelle Einbindung dieser Perspektiven soll die Berücksichtigung bei kulturpolitischen Entscheidungen ermöglichen und der „Kulturrat“ auf diese Weise frühzeitig für relevante Themen und Entscheidungskriterien sensibilisieren. Durch regelmäßigen Austausch zu gemeinsamen Anliegen sollen die Vernetzung und das Verständnis füreinander sowie die vielfältigen Anliegen innerhalb der Kulturszenen gesteigert werden. Zudem sollen durch einen „Kulturrat“ neue Schnittstellen entstehen, die zwischen den einzelnen Sparten, Szenen und Disziplinen, aber auch zwischen freien Kulturszenen und Institutionen sowie Stadtverwaltung und Kulturpolitik vermitteln. Dies kann positive Auswirkungen auf die Fremd- wie Selbstwahrnehmung der (freien) Nürnberger Kulturlandschaft haben: Ziel ist eine erhöhte Sichtbarkeit der freien Kulturszenen und deren Akteur*innen und damit einhergehend ein neues Bewusstsein für die Relevanz von Kultur für die (Stadt-)Gesellschaft.
These 2: Die konkrete Wirksamkeit des „Kulturrats“ hängt maßgeblich von einer
verbindlichen und realistischen Definition seines Wirkungs- und Aufgabenbereichs ab, sowie von den seine Arbeit begleitenden Rahmenbedingungen. Seine Aufgaben werden als Ergänzung zur Arbeit der städtischen Kulturverwaltung formuliert und sollen diese nicht ersetzen.
Besondere Relevanz nimmt hierbei die Möglichkeit zur Mitsprache ein. Diese wird als inhaltliche Mitwirkung bei und Stellungnahme zu laufenden Kulturthemen verstanden, z.B. in Hinblick auf die Entwicklung von Konzepten. Um dies erfüllen zu können
berät der „Kulturrat“ Kulturpolitik und Kulturverwaltung im Sinne eines Frühwarnsystems. informiert der „Kulturrat“ Kulturschaffende über kulturpolitische Prozesse und geht dabei aktiv auf gesellschaftliche Gruppen zu. bündelt der „Kulturrat“ die Interessen der Nürnberger Kulturszenen und bespricht Ideen hierzu. dient der „Kulturrat“ als Sprachrohr der freien Kulturszenen, auch gegenüber Presse und Öffentlichkeit. vermittelt der „Kulturrat“ zwischen Stadtverwaltung/Kulturpolitik und Kulturszenen sowie innerhalb der Kulturszenen und dient hierbei als Schnittstelle. Die genaue Betriebs- und Besetzungsform ist noch festzulegen. Um dem notwendigen hohen Anspruch gerecht werden zu können, soll der „Kulturrat“ als verfasstes Gremium, z.B. als Beirat oder nach dem Sprecherratsmodell, eingerichtet werden. Zusätzlich sollen Möglichkeiten für weitere Kulturschaffende bestehen, sich punktuell zu beteiligen. Denkbar wäre hier u.a. eine jährliche, durch den „Kulturrat“ veranstaltete Kulturkonferenz als offenes Format, aus der zum einen das verfasste Gremium durch Wahl oder Berufung, zum anderen Arbeitsgruppen zu spezifischen Themenschwerpunkten hervorgehen. Einrichtung und Besetzung des „Kulturrats“ basiert auf einem demokratischen Grundverständnis, wie es im Leitbild der Stadt Nürnberg verankert ist. Die Mitglieder des Kulturrats werden für einen festgelegten Zeitraum bestimmt und verpflichten sich, ihre mit dem Gremium verbundenen Aufgaben solidarisch zu übernehmen. Durch Rotation der Mitglieder behält der „Kulturrat“ Dynamik. Ziel ist eine an Diversität und Teilhabe orientierte Besetzung, die Kultur spartenübergreifend und institutionsunabhängig denkt. Der „Kulturrat“ soll die freien Kulturszenen Nürnbergs insofern repräsentieren, als dass dessen Mitglieder deren Perspektiven widerspiegeln und in den kulturpolitischen Diskurs einbringen. Umgekehrt sollen die Akteur*innen der freien Kulturszenen in den Mitgliedern des Kulturrats einen „guten Querschnitt“ der Nürnberger Kulturlandschaft sehen und sich durch diese angemessen vertreten fühlen. These 3: Die Arbeit des „Kulturrats“ orientiert sich an einem erweiterten Kulturbegriff. Die Arbeitsweise und sein Zusammenspiel mit Kulturverwaltung und Kulturpolitik sind in einer Geschäftsordnung festzulegen. Regelmäßige Sitzungen, Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit und Engagement seiner Mitglieder sind Grundlagen für die Erfüllung seiner Aufgaben. Zentral ist dabei die Eigenständigkeit des „Kulturrats“, der eigene Themen diskutieren sowie in den kulturpolitischen Diskurs einbringen kann. Der „Kulturrat“ beteiligt sich an der Umsetzung der Kulturstrategie und arbeitet hierfür inhaltlich mit der Kulturverwaltung zusammen. Schnittstellen sowie die Aufteilung von administrativen Verantwortlichkeiten zwischen Kulturverwaltung und „Kulturrat“ hängen von der Betriebsform des „Kulturrats“ ab und sind in einer Geschäftsordnung festzulegen. Die regelmäßige Teilnahme einer Vertretung/einer Ansprechperson des „Kulturrats“ an Kulturausschusssitzungen ist eine Voraussetzung für die Erfüllung seiner Aufgaben. Zusätzliche Berechtigungen für diese Vertretungspersonen im Rahmen der Sitzungen garantieren den Eingang der im „Kulturrat“ diskutierten Inhalte in den kulturpolitischen Diskurs etwa durch Stellungnahmen und eine aktive Beteiligung an Diskussionen und sind damit Grundlage für die konkrete Wirksamkeit seiner Arbeit.
These 4: Dieses Aufgabenportfolio kann nur erfüllt werden, wenn der „Kulturrat“ in seiner Funktion und seine Mitglieder in ihrer Expertise ernst genommen werden. Dies zeigt sich sowohl in einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder als auch in gegenseitiger Verlässlichkeit, Transparenz und Wertschätzung von Kulturverwaltung, Kulturpolitik und „Kulturrat“.
3. Herausforderungen und nächste Schritte
Die nächsten Schritte legen den Grundstein für den späteren „Kulturrat“. Die im Erarbeitungsprozess eingebundenen und engagierten Personen und ihre Ansichten und Perspektiven zeichnen für das finale Konzept des „Kulturrats“ mit verantwortlich. Diversität und Multiperspektivität unter den Mitwirkenden sind dabei essentiell. Nur gemeinsam können folgende Fragestellungen geklärt werden.
Zusammenspiel zwischen Kulturausschuss und „Kulturrat“
Im zweiten Workshop mit Vertretungen der Kulturpolitik konnte bereits ein erster Rahmen für das Zusammenspiel zwischen Kulturausschuss und „Kulturrat“ abgesteckt werden. Im nächsten Schritt sollte nun eine konkrete Definition des angestrebten Wirkungs- und Aufgabenbereichs inkl. entsprechender Berechtigungen in der Kulturausschusssitzung erfolgen. Als Grundlage hierfür können die im Bericht dargestellten Thesen zum Nürnberger „Kulturrat“ aus Perspektive von Kulturpolitik und freien Szenen dienen und genauer ausdifferenziert sowie zu einer gemeinsamen Aufgabenbeschreibung bzw. einem Leitbild weiterentwickelt werden.
Zusammenspiel zwischen Kulturverwaltung und „Kulturrat“
Die Wahl der Betriebsform steht in engem Zusammenhang mit dem Zusammenspiel zwischen Kulturausschuss und „Kulturrat“. In Hinblick auf geeignete Betriebsformen und in diesem Zusammenhang auf die Geschäftsführung des Vertretungsgremiums wurden im Rahmen der Workshops mit Vertretungen der Kulturpolitik verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Im nächsten Schritt sollte eine konkrete Definition der administrativen Abläufe den Weg der Expertise des Kulturrats in die Praxis der Verwaltung strukturieren, abhängig vom festgelegten Wirkungs- und Aufgabenbereich, z.B. in Form von Stellungnahmen im Kulturausschuss. Zudem bedarf es einer Definition des inhaltlichen Austauschs zwischen Kulturverwaltung und „Kulturrat“, vor allem in Hinblick auf eine Begleitung der Umsetzung der Kulturstrategie. Beide Aspekte können im Zuge der Erarbeitung einer Geschäftsordnung konkretisiert werden, hängen jedoch – vor allem in Hinblick auf die Frage nach der Einrichtung einer Geschäftsstelle und eines Budgets – maßgeblich vom Grad der Selbstverwaltung des Gremiums und damit von internen Strukturen und Arbeitsweisen ab.
Struktur und Zusammensetzung des Kulturrats
Eine Konstruktion als verfasstes Gremium, welches aus einem (halb-)offenen Diskursformat hervorgeht, ist für alle beteiligten Personengruppen vorstellbar. Das konkrete Besetzungsverfahren hängt dabei von den damit verbundenen Implikationen ab: Während eine Wahl für das demokratische Grundverständnis des Gremiums spricht, kann daraus doch der Vorwurf der Bildung von Parallelstrukturen zum z.B. Stadtrat resultieren. Darüber hinaus sollten das Besetzungsverfahren weniger auf Wettbewerb untereinander, als vielmehr Kooperation und Expertise der Kandidat*innen aufsetzen. Die Akzeptanz berufener Mitglieder hängt davon ab, dass die Berufung durch die freien Akteur*innen selbst erfolgt. Unabhängig vom gewählten Besetzungsverfahren bzw. der Kombination verschiedener Verfahren sollte im nächsten Schritt gemeinsam der Anforderungskatalog an mögliche
Kandidat*innen und die Frage nach den im „Kulturrat“ zu berücksichtigenden Sparten bzw. Kulturbereiche in den Blick genommen werden. Hierzu konnten auf der Digitalen Kulturkonferenz bereits erste Ergebnisse formuliert werden.
„Fahrplan“
Der Einrichtungsprozess wird mit unterschiedlichen Beteiligten fortgeführt sowie für Akteur*innen der freien Szenen weiter geöffnet. Die Nachbesprechung der aus der Digitalen Kulturkonferenz hervorgegangenen Thesen sowie die Schärfung der definierten Rahmenbedingungen im kulturpolitischen „Kernteam“ könnte diese Phase einleiten. Die Verbreiterung des Adressatenkreises zur Beteiligung am Erarbeitungsprozess des „Kulturrats“ soll durch einen Aufruf über Website und Social Media erfolgen. Anschließend ist die Bildung von Arbeitsgruppen mit gemischter Besetzung (freie Akteur*innen, Kulturpolitik, Kulturverwaltung), die sich mit oben definierten Themen und Fragestellungen inhaltlich auseinandersetzen, denkbar. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen können wiederum allen Interessierten in einem analogen World Café vorgestellt und breit diskutiert werden, bevor sie in das finale Konzept und die Einrichtung des Kulturrats selbst eingehen.
Erprobungsphase analog zum „Raumkompass“
Angesichts zahlreicher Fragen, die sich erst während und nach einer Einrichtung eines Vertretungsgremiums klären werden und die von den praktischen Erfahrungen mit einem solchen Gremium abhängen, wird angestrebt, die Einrichtung des Kulturrats für eine zeitlich festgelegte Erprobungsphase vorzunehmen, nach deren Ablauf das Konzept angepasst und im Detail nachjustiert werden kann. Als Beispiel kann hier das Vorgehen in Bezug auf den „Raumkompass“ dienen.