Haushaltssperre

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Bericht

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SPD-Stadtratsfraktion Kulturausschuss Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

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Berichtsvorlage 2. BM/006/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Kulturpass der Bundesregierung

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.11.2022

Anlagen: 01_SPD-Antrag vom 20221129_AN_199_2022 02_Bericht

Bericht: Die Bundesregierung plant die Einführung eines Kulturpasses für Menschen, die im Jahr 2023 18 Jahre alt werden. Der Geschäftsbereich Kultur wird zu gegebener Zeit und nach Bekanntgabe der genauen Modalitäten Maßnahmen treffen, um lokale Kulturschaffende und die adressierten Jugendlichen über Möglichkeiten der Teilnahme/Teilhabe zu informieren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/006/2023

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der geplante "Kultur-Pass" der Bundesregierung richtet sich an alle Jugendlichen, die im Jahr 2023 ihr 18. Lebensjahr erreichen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/006/2023

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