Beschlussvorlage H/073/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 03.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert auf dem Elisabeth-Selbert-Platz
Anlagen: Antrag SPD Lageplan Niederschrift der 96. Sitzung Niederschrift der 97. Sitzung Niederschrift der 99. Sitzung
Sachverhalt (kurz):
Im Mai 2021 hat die SPD-Stadtratsfraktion die Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert beantragt. Dieser Antrag wurde dem Beirat für Bildende Kunst vorgelegt, der sich positiv zur Aufstellung geäußert hat.
Um dem Sachverhalt gerecht zu werden, dass nicht nur Frau Selbert sondern der vier beteiligten Frauen gedacht wird, wurde von Av ein umfassender Text erstellt. Der Beirat hat sich für die zweite Version des Textes vom Stadtarchiv ausgesprochen:
Dr. Elisabeth Selbert (1896–1986) war eine Juristin und Politikerin aus Kassel. Sie gehörte dem Parlamentarischen Rat an, der 1948/49 die Aufgabe hatte, eine Verfassung auszuarbeiten, die am 23. Mai 1949 als Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde. Unter den 65 stimmberechtigten Mitgliedern befanden sich lediglich vier Frauen, neben Elisabeth Selbert waren dies Frieda Nadig (1897–1970), Helene Weber (1881–1962) und Helene Wessel (1898–1969). Elisabeth Selbert engagierte sich bereits als junge Frau politisch und setzte sich für die Gleichberechtigung von Frauen ein. Ihrer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass der Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Artikel 3 Absatz 2 in das Grundgesetz aufgenommen wurde
Die Tafel wird auf städtisch gewidmetem Grund aufgestellt. Die Grünflächen werden von SÖR gepflegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 5.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erstellung der Tafel durch Mittel des Budgets Kunst in der Stadt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Aufstellung der Tafel geht es explizit um den Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt die Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert auf dem Elisabeth-Selbert-Platz.