Haushaltssperre

← Sitzung des Kulturausschusses (10.03.2023)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

10.03.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert auf dem Elisabeth-Selbert-Platz Sitzungsvorlage H/073/2022 7 Antrag SPD H/073/2022 11 Lageplan H/073/2022 12 Niederschrift der 96. Sitzung H/073/2022 13 Niederschrift der 97. Sitzung H/073/2022 15 Niederschrift der 99. Sitzung H/073/2022 19 TOP Ö 2 Records Services - Fachstelle Schriftgutverwaltung des Stadtarchivs Bericht Av/001/2023 22 01_Records Services - Präsentation Av/001/2023 25 02_Flyer_Records Services Av/001/2023 35 TOP Ö 3 Staatstheater Nürnberg Bericht Th/001/2023 37 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_22-23_Finanzplan_März-2023 Th/001/2023 40 TOP Ö 4 Förderung freie Szene Tanz und Theater Sitzungsvorlage KuKuQ/001/2023 41 01_Diversity-Check_Tanz und Theater KuKuQ/001/2023 44 02_Entscheidungsvorlage mit Vergabeempfehlung KuKuQ/001/2023 45 03_Finanzentwicklung KuKuQ/001/2023 48 TOP Ö 5 Kulturpass der Bundesregierung Bericht 2. BM/006/2023 49 01_SPD-Antrag vom 20221129_AN_199_2022 2. BM/006/2023 52 02_Bericht 2. BM/006/2023 53 TOP Ö 6 Kulturstrategie – Förderung des kulturpolitischen Diskurses durch Einrichtung eines Vertretungsgremiums für die freien Szenen in Nürnberg Sitzungsvorlage 2. BM/008/2023 55 01_Diversity-Check 2. BM/008/2023 59 02_Sachverhalt 2. BM/008/2023 60

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Kulturausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 10.03.2023, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert auf dem Beschluss

Elisabeth-Selbert-Platz H/073/2022

Ulrich, Daniel

2. Records Services - Fachstelle Schriftgutverwaltung des Bericht

Stadtarchivs Av/001/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

3. Staatstheater Nürnberg Bericht

Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 07.12.2022 Th/001/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

4. Förderung freie Szene Tanz und Theater Beschluss

Mittelvergabe Produktions- und Impulsförderung KuKuQ/001/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

5. Kulturpass der Bundesregierung Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.11.2022 2. BM/006/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

6. Kulturstrategie – Förderung des kulturpolitischen Diskurses Beschluss

durch Einrichtung eines Vertretungsgremiums für die freien 2. BM/008/2023

Szenen in Nürnberg

Lehner, Julia, Prof. Dr.

7. Raumprogramm Ermöglichungsräume Kongresshalle Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.12.2022 2. BM/003/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

8. Perspektiven für den ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Beschluss

Erinnerungsort 2. BM/005/2023

hier: Vermittlungskonzept und Finanzierungsvorschlag

Lehner, Julia, Prof. Dr.

9. Kultur in der Stadt Beschluss

Mittelvergabe 2023 2. BM/004/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Gutachten

städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen 2. BM/007/2023

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

Lehner, Julia, Prof. Dr.

11. Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Gutachten

Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus BCN/003/2023

Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

12. Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Gutachten

Nürnberg (StadtbibliothekGebS - StBGebS) BCN/004/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.11.2022,

öffentlicher Teil

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Freitag, 10.03.2023, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Kulturausschusses

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert auf dem

Elisabeth-Selbert-Platz

2. Records Services - Fachstelle Schriftgutverwaltung des

Stadtarchivs

3. Staatstheater Nürnberg

4. Förderung freie Szene Tanz und Theater

5. Kulturpass der Bundesregierung

6. Kulturstrategie – Förderung des kulturpolitischen Diskurses durch

Einrichtung eines Vertretungsgremiums für die freien Szenen in

Nürnberg

7. Raumprogramm Ermöglichungsräume Kongresshalle

8. Perspektiven für den ehemaligen Bahnhof Märzfeld als

Erinnerungsort

9. Kultur in der Stadt

10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die

städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)

11. Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die

Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus

Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023

12. Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus

Nürnberg (StadtbibliothekGebS - StBGebS)

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.11.2022,

öffentlicher Teil

Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Stadt Nürnberg, 16.02.2023

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

H/073/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 03.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert auf dem Elisabeth-Selbert-Platz

Anlagen: Antrag SPD Lageplan Niederschrift der 96. Sitzung Niederschrift der 97. Sitzung Niederschrift der 99. Sitzung

Sachverhalt (kurz):

Im Mai 2021 hat die SPD-Stadtratsfraktion die Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert beantragt. Dieser Antrag wurde dem Beirat für Bildende Kunst vorgelegt, der sich positiv zur Aufstellung geäußert hat.

Um dem Sachverhalt gerecht zu werden, dass nicht nur Frau Selbert sondern der vier beteiligten Frauen gedacht wird, wurde von Av ein umfassender Text erstellt. Der Beirat hat sich für die zweite Version des Textes vom Stadtarchiv ausgesprochen:

Dr. Elisabeth Selbert (1896–1986) war eine Juristin und Politikerin aus Kassel. Sie gehörte dem Parlamentarischen Rat an, der 1948/49 die Aufgabe hatte, eine Verfassung auszuarbeiten, die am 23. Mai 1949 als Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde. Unter den 65 stimmberechtigten Mitgliedern befanden sich lediglich vier Frauen, neben Elisabeth Selbert waren dies Frieda Nadig (1897–1970), Helene Weber (1881–1962) und Helene Wessel (1898–1969). Elisabeth Selbert engagierte sich bereits als junge Frau politisch und setzte sich für die Gleichberechtigung von Frauen ein. Ihrer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass der Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Artikel 3 Absatz 2 in das Grundgesetz aufgenommen wurde

Die Tafel wird auf städtisch gewidmetem Grund aufgestellt. Die Grünflächen werden von SÖR gepflegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 5.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 5.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erstellung der Tafel durch Mittel des Budgets Kunst in der Stadt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Aufstellung der Tafel geht es explizit um den Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt die Aufstellung einer Erläuterungstafel für Elisabeth Selbert auf dem Elisabeth-Selbert-Platz.

ÖÖ

ÖÖ 11 z at Pl ert- b el S h- et b a s Eli O p p e ln e r S tr © Stadt Nürnberg a Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung ß e Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet e Luftbild 2006/2009: © Aerowest GmbH / Google Inc. ß a
r t Ausdruck aus dem GIS der Stadt NürnbeSrg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme re ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Ar tktualitätsstand der u dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließflich zur Erfüllung dienstlicher dhl Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen er Nutzungsbedingungen möglich. o K Datenauszug Erstellt für Maßstab1:500 0 21 m Erstellungsdatum 03.01.2022 Ersteller Wissen, Andreas

Entwurf

Niederschrift der 96. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am 10.02.2022

Öffentlicher Teil:

Top 1: Cnopfsche Kinderklinik/Klinik Hallerwiese: Dachgestaltung Technikzentrale

Dem Beirat wurden die Planungsunterlagen zum Anbau der Cnopfschen Kinderklinik vorgestellt. Der Wunsch der Klinik ist, dass die Einhausung der Technikzentrale, die sich auf dem Dach des Neubaus befinden wird, künstlerisch gestaltet wird. Der Beirat sieht an der Technikzentrale keine adäquate Möglichkeit, Kunst zu installieren. Da das Objekt fertig gestellt ist, sieht der Beirat Schwierigkeiten, eine Beziehung zur Vorhandenen Fassade bzw. zum Material an der Technikfassade herzustellen. Der Beirat rät, wenn möglich, die Fassade der Technik zu begrünen.

Top 2: Gretel-Bergmann-Grundschule: Kunstwerk für Gretel Bergmann

Der Beirat trifft sich am 25. Februar um 15:00 Uhr zu einem Vor-Ort-Termin.

Top 3: Züricher Platz: Kunstwerk für Hansfried Defet

Der Beirat hält an einem Wettbewerb für ein Kunstwerk fest. Jedoch hat sich der Beirat dagegen entschieden, den Rossow-Brunnen, der ehemals vor der AOK stand, im Park am Spielbrunnen aufzustellen. Der Beirat hat sich für eine Neuaufstellung des Brunnens im Kohlenhof-Areal ausgesprochen. Hierbei spielt auch die Nähe zum ehemaligen Aufstellungsort eine Rolle. Stattdessen soll ein neuer Brunnen auf dem Areal entstehen.

Top 4: Gestaltung von Stromkästen

Die Bürgerstiftung Nürnberg, vertreten von Herrn Paul und Frau Graband, stellten das Projekt „Gestaltung von Stromkästen“ vor. Es wird einen Kunstwettbewerb für die Studenten der Akademie der Bildenden Künste ausgerichtet. Die Firma Expo stellt die Flächen zur Verfügung und zahlt auch den Druck und die Beklebung. Es wird an 15 Standorten drei unterschiedliche Motive geben. Die Flächen werden dauerhaft gestellt, es sei denn, dass sie vermietet werden.

Der Beirat für Bildende Kunst begrüßt das Projekt und ist gerne bereit, das Vorhaben zu unterstützen.

Top 5: Kunstprojekt Lebensbrunnen Euckenweg

Der Beirat hat sich gegen eine Fassadengestaltung am Lebensbrunnen Euckenweg ausgesprochen. Der Vorschlag des Beirats, an dieser Stelle mit Licht zu arbeiten, wurde von der Verwaltung geprüft und für gut befunden. Es soll jedoch begutachtet werden, wie die Wand hinter der Brunnenanlage ausgestrahlt wird. Hierfür soll die Verwaltung weitere Tests veranlassen, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Auch die Lichtsituation an der Brunnenstele soll überprüft werden.

Top 6: Ausblick Symposion Urbanum

Geplante Arbeiten für 2022 sind das Kunstwerk D.I.S.C.O. von Ina Weber auf dem Klarissenplatz und eine Arbeit von Nasan Thur, die am Marientorgraben installiert wird. Weiterhin wird die Arbeit von Silke Wagner „When Saturday comes“, das für die Fußballweltmeisterschaft 2006 erstellt wurde, am Kohlenhof installiert.

Zu erwähnen ist ebenfalls, dass durch städtebauliche Verträge Kunstwerke in Gebersdorf, in der Neuen Mitte Thon, im Regensburger Viertel, an der Radrennbahn und an der Volkacher Straße entstehen werden.

Eine weitere Ausstellung zum Thema Kunst am Bau wird es im Neuen Museum Nürnberg geben, dass in Kooperation mit dem Planungs- und Baureferat gezeigt wird. Hierbei wird es eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Berats und des Referates geben sowie drei Führungen zu Kunst am Bau.

Top 7: Denkmal am Hauptmarkt

Der Tafel am Hauptmarkt wird zugestimmt.

Top 8: Gedenktafel Elisabeth-Selbert-Platz

Der Beirat für Bildende Kunst wird dem Kulturausschuss die Aufstellung einer Gedenktafel auf dem Elisabeth-Selbert-Platz empfehlen und bittet das Stadtarchiv um einen Text sowie Bildmaterial zur Erstellung der Tafel.

Abbildung 2

Nichtöffentlicher Teil:

keine Punkte

Nürnberg, 14. Februar 2022

Marc C. Kücking

Niederschrift der 97. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am 28.04.2022

Öffentlicher Teil:

Top 1: Vorstellen neuer Beiratsmitglieder und Wahl des Vorsitzes

Bei dieser Sitzung waren zum ersten Mal Holger Rieß, Benedikt Buchmüller und Benjamin Heinrich dabei. Zum Vorsitzenden wurde einstimmig Herr Christian Rösner gewählt.

Top 2: Gretel-Bergmann-Grundschule: Kunstwerk für Gretel Bergmann

Nach dem Vor-Ort-Termin und dem Informationsaustausch im Beirat hat sich das Gremium einstimmig dafür entschieden, das Projekt mit 60.000 Euro zu unterstützen. Der Beirat benennt bis zum 20. Mai die Jury. Die eingeladenen Künstler sollen für einen geschlossenen Wettbewerb 2.000 Euro für die Einreichung eines Entwurfs erhalten. Der Kulturausschuss muss dem Projekt noch zustimmen, wenn die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren und Förderern geklärt ist. Es ist außerdem vom Beirat gewünscht, dass die Schülerinnen und Schüler durch eine Vertretung in der Jury eine Stimme erhalten.

Top 3: Züricher Platz: Kunstwerk für Hansfried Defet

Der Beirat plädiert für einen zweistufigen Wettbewerb. In der ersten Stufe sollen Künstler Referenzen abgeben. In der zweiten Stufe soll die Jury eine Auswahl von 10 KünstlerInnen treffen, wobei 20 – 25% der KünstlerInnen junge bzw. unbekannte Künstler sein sollen.

Top 4: Gestaltung von Stromkästen

Der Tagesordnungspunkt wurde verschoben.

Top 5: Schule Maiacher Straße: Kunst am Bau

Durch die Projektleitung, Herrn Warkentin und Frau Worbs wurden dem Beirat die Planungen zum Neubau der Schule an der Maiacher Straße vorgestellt. Für Kunst am Bau stehen dem Projekt 100.000 Euro zur Verfügung. Klar ist, dass das Kunstwerk von Nicola Carrino, dass zum Symposion Urbanum Nürnberg 1971 geschaffen wurde, von der alten Schule in die neue Schule umziehen wird. Hierfür ist ein Platz im Grünbereich vor der Schule vorgesehen.

Für die Ausschreibung des Wettbewerbs des neuen Kunstprojektes werden die Ideensammlung sowie die Ausarbeitungen der Projektleitung in Bezug auf das ÖPP- Projekt herangezogen. Die Geschäftsführung wird mit der Projektleitung den Wettbewerbstext abstimmen. Vorgesehen ist, dass bei dem üblichen Kolloquium Schüler der 8. bzw. 9. Klasse der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule eingeladen werden, um mit den Künstlern über das mögliche Kunstwerk zu diskutieren. Hierzu wird die Geschäftsleitung des BBiK Kontakt zur Schule aufnehmen. Der Beirat plädiert für einen zweistufigen Wettbewerb. In der ersten Stufe sollen Künstler Referenzen abgeben. In der zweiten Stufe soll die Jury eine Auswahl von 10 KünstlerInnen treffen, wobei 20 – 25% der KünstlerInnen junge bzw. unbekannte Künstler sein sollen. Im Anschluss findet das Kolloquium vor Ort statt.

Top 6: Neue Mitte Thon: Kunstwerk für Stadtteilplatz

Der Beirat befürwortet die Nutzung der aus der Wendeschleife in Thon entnommenen Schienen für die Erstellung eines Kunstwerks. Der Beirat plädiert für einen zweistufigen Wettbewerb. In der ersten Stufe sollen Künstler Referenzen abgeben. In der zweiten Stufe soll die Jury eine Auswahl von 5 KünstlerInnen treffen.

Top 7: Symposion Urbanum

Die Geschäftsführung des BBiK hat bei der Werkleitung ASN angefragt, ob es möglich ist, im Rahmen des Symposion Urbanum Nürnberg die Seitenflächen von Abfallsammelfahrzeugen als Flächen für Künstler zu nutzen. Nachdem die Referentin für Umwelt und Gesundheit, Frau Walthelm, der Idee zugestimmt hat, wurde darüber im Beirat diskutiert. Der Beirat befürwortet ein solches Vorgehen, möchte aber wissen, welche Kosten dabei entstehen. Grundsätzlich hat sich der Beirat dafür ausgesprochen, dass alle ¼ Jahr ein weiterer Wagen beklebt bzw. bemalt wird. Dazu soll es ein offenes Verfahren geben, bei dem Künstler Vorschläge einreichen können und der Beirat sich für die Motive entscheidet. Die Künstler sollen als Untergrenze 2.000 Euro für einen umgesetzten Entwurf erhalten.

Top 8: Regensburger Viertel: Auswahlverfahren Kunst am Bau

Im Vertrag zwischen Stadt und Siedlungswerk wird auch das Thema Kunst im Öffentlichen Raum im Neuen Quartier an der Regensburger Straße geregelt.

Demnach verpflichtet sich der Investor, Kunst am Bau bzw. im öffentlichen Raum zu installieren. Das Stadtplanungsamt hatte darum gebeten, dass von Seiten des Investors sowie des Architekten denkbare Künstler für das Vorhaben genannt werden. Vorgeschlagen wurden und Herr Martin Wöhrl sowie Herr Christian Ruckdeschel. Aufgrund der Auswahl von Investor und Architekt schlägt der Beirat vor, beiden Künstlern den Auftrag zu erteilen. Wünschenswert ist, die Gesamtsumme für Kunst auf 100.000 Euro zu erhöhen und somit beiden Künstlern 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Größe des Bauvorhabens verträgt der Platz mehr als ein Kunstwerk. Grundsätzlich wurde vom Beirat bedauert, dass kein Wettbewerb durchgeführt wird, da „durchaus weitere Künstler für ein solches Projekt geeignet sind“, so der Beirat.

Top 9: Umgang mit Gipsformen Ehekarussell

Die Formen für das Ehekarussell liegen seit geraumer Zeit in einem Lager, in dem die Figuren durchfeuchtet wurden. Der Beirat empfiehlt, die Gipsformen von einem Restaurator untersuchen zu lassen und nach Erstellung des Gutachtens eine Lösung zu finden. Grundsätzlich weißt der Beirat darauf hin, dass es sich bei den Formen um die Originale handelt. Eine Vernichtung kommt daher nicht in Frage.

Top 10: Gedenktafel Elisabeth-Selbert-Platz

Dem Beirat wurde der Text für die Erinnerungstafel vorgestellt. Grundsätzlich gibt der Beirat den Text frei, bittet aber noch darum, nicht den antiquierten Ausdruck „Mütter des Grundgesetzes“ zu verwenden, sondern von „prägenden Gestalterinnen“ o.Ä. zu sprechen. Weiterhin wünscht sich der Beirat auch die Nennung der Anzahl des gesamten Gremiums sowie die Namen der drei anderen Frauen auf der Tafel.

Top 11: Gestaltung Lorenzer U-Bahn-Passage

Dem Beirat für Bildende Kunst wurden die Planungen zur Umgestaltung der U-Bahn- Passage Lorenzkirche vorgestellt. Der Entwurf sieht vor, dass die so genannte „Brunnenorgel“ entfällt und stattdessen eine hinterleuchtete Wand installiert wird. Der Beirat wünscht sich an der Stelle die Fortsetzung des Kunstprojektes „Video work case“ von Klaus Haas. Hierzu sind Videoleinwände nötig, die über die gesamte Fläche gehen. Die Geschäftsführung wird hierzu den Kontakt mit dem U-Bahnbauamt herstellen, um die Machbarkeit zu analysieren.

Top 12: nachgereichter Punkt: Volprechtstraße

Frau Maué stellt dem Beirat ein Projekt von Alex Mages und SchülerInnen des Dürer- Gymnasiums Nürnberg vor. Sie haben die Geschichte der jüdischen Familie Jesuran, die als Juden der Verfolgung durch die Nationalsozialisten ausgesetzt waren, in einem Comic ausgearbeitet. Darüber hinaus soll nun in der Volprechtstraße eine Darstellung der jüdischen Familie im Fenster des damaligen Geschäftes in Stile des erschienenen Comics angebracht werden. Der Beirat wurde, auch von Seiten des Denkmalschutzes gebeten, eine Begutachtung des Vorhabens abzugeben. Der Beirat hat sich einstimmig für die Ausführung ausgesprochen.

Nichtöffentlicher Teil:

keine Punkte

Nürnberg, 29. April 2022

Christian Roesner

Abbildung 3

Niederschrift der 99. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am 29.09.2022

Öffentlicher Teil:

Top 1: Vorstellen Termine 2023

folgende Termine sind für 2023 vorgesehen.  02.02.23  27.04.23 – optional  29.06.23  05.10.23  09.11.23 – optional  21.12.23 Die Geschäftsführung bittet darum, schon jetzt die Termine im Kalender 2023 einzutragen, damit alle Beiratsmitglieder Zeit haben und eine Beschlussfähigkeit zustande kommt.

Da der nächste Termin die 100. Sitzung des Beirats ist, wird die Presse anwesend sein.

Top 2: Stand der Dinge: Gretel Bergmann Grundschule, Wettbewerb

Über den Wettbewerb wird der Kulturausschuss am 14. Oktober 2022 abstimmen. Die Finanzierung steht. Neben den 60.000 Euro vom Beirat wird es 10.000 Euro von der wbg sowie 10.000 Euro von der Sparkassenstiftung geben. 5.000 Euro stellt die Elternpflegschaft zur Verfügung. Als Organisationstermin zur Erstellung der Wettbewerbsunterlagen wird Mittwoch der 19. Oktober um 17:00 Uhr vorgeschlagen.

Top 3: Gebersdorf Kunstwettbewerb der Deutsche Reihenhaus

Der Beirat befürwortet die kuratorische Begleitung durch Frau Cornelia Saalfrank aus Wiesbaden.

Top 4: Stand der Dinge: Schule Maiacher Straße: Kunst am Bau

Die Abgabe der Entwürfe fand am 28.09.2022 statt. Die Jury wird am 13.10.2022 tagen.

Top 5: Kunstwerk Jürgen Distler

Der Beirat hat über die Idee des Künstlers Jürgen Distler beraten. Die Idee, mit Handys QR- Codes auf 100 x 20 cm großen Platten einzuscannen, um Informationen über Geschäfte zu erhalten, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu finden sind, findet der Beirat zu wenig künstlerisch und zu kommerziell.

Es ist ein schlechtes Marketingkonzept, dass eine überbordende Altstadt noch weiter überfrachtet. Der Beirat bemängelt ebenfalls, dass damit die Nutzung von Handys noch hervorgehoben wird. Dies ist kein Qualitätsmerkmal. Weiterhin stößt sich der Beirat an der Aussage, dass Stolpersteine aus den Gehwegen entnommen werden können. Letztlich sind 500.000 Euro Invest für ein solches Projekt ein weiteres Argument gegen das Projekt. Der Beirat hat sich einstimmig gegen das Projekt ausgesprochen.

Top 6: Symposion Urbanum: Kunst auf Abfallsammelfahrzeugen

Die Wettbewerbsunterlagen werden aktuell veröffentlicht. Die Abgabe der Entwürfe ist für den 10. Dezember 2022 terminiert. Die Jury tagt am 02. Februar 2023.

Top 7: Elisabeth-Selbert-Platz

Der Beirat hat sich für die zweite Version des Textes vom Stadtarchiv ausgesprochen. Dr. Elisabeth Selbert (1896–1986) war eine Juristin und Politikerin aus Kassel. Sie gehörte dem Parlamentarischen Rat an, der 1948/49 die Aufgabe hatte, eine Verfassung auszuarbeiten, die am 23. Mai 1949 als Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde. Unter den 65 stimmberechtigten Mitgliedern befanden sich lediglich vier Frauen, neben Elisabeth Selbert waren dies Frieda Nadig (1897–1970), Helene Weber (1881–1962) und Helene Wessel (1898–1969). Elisabeth Selbert engagierte sich bereits als junge Frau politisch und setzte sich für die Gleichberechtigung von Frauen ein. Ihrer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass der Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Artikel 3 Absatz 2 in das Grundgesetz aufgenommen wurde.

Dieser Text wird dem Kulturausschuss vorgelegt.

Top 8: Wandprojekt Frankenstraße/Katzwanger Straße

Der Beirat trifft sich zu einem Vor-Ort-Termin an der Straßenbahnhaltestelle Frankenstraße am 12. Oktober um 17:00 Uhr, um auszuloten, ob und wie ein Graffiti an der Wand angebracht werden soll.

Top 9: Euckenweg Lebensbrunnen

Der Beirat befürwortet eine Aufwertung der Wand an der Brunnenanlage Euckenweg. Gründe dafür sind, dass eine Beleuchtung den Platzcharakter verstärkt und der Raum damit dreidimensionaler wirkt. Die Aufenthaltsqualität wird erhöht und der Angstraum genommen.

Top 10: Kunstwettbewerb Schulzentrum Süd-West

Der Top wurde zwar besprochen, jedoch wurde darum gebeten, mehr Informationen zu erhalten.

Nichtöffentlicher Teil:

Top 11: Sonstiges

Keine Beiträge

Nürnberg, 14. Oktober 2022

Christian Roesner

Av/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Records Services - Fachstelle Schriftgutverwaltung des Stadtarchivs

Anlagen: 01_Records Services - Präsentation 02_Flyer_Records Services

Bericht: Auf den allgegenwärtigen Trend der Digitalisierung hat die Stadt Nürnberg mit einer digitalen Dachstrategie umfassend reagiert. Verwaltung basiert auf dem Prinzip der Schriftlichkeit, daher ist es Aufgabe der Stadt, auch dieses Prinzip in die digitale Ära und mithin digitale Umgebungen zu überführen. Dieser Aufgabe hat sich Av als zuständige federführende Stelle von Beginn an angenommen. Mittlerweile lässt sich der Gesamtumfang der damit verbundenen Tätigkeiten überblicken. Dieser ist nicht trivial, daher hat sich Av entschlossen, seine damit verbundenen Leistungen in einem einheitlichen Diensleisungsangebot zu bündeln. Dieses trägt den Namen Records Services - Fachstelle Schriftgutverwaltung und soll hier vorgestellt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Av/001/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Av/001/2023

Records Services Die Fachstelle Schriftgutverwaltung des Stadtarchivs stellt sich vor

25

Abbildung 4

Querschnittsaufgaben des Stadtarchivs

für die Stadtverwaltung

Gesamtstädtische Federführung in der Schriftgutverwaltung

 Beratungs- und Schulungsangebote

Transformation zur digitalen, rechtssicheren und effizienten Verwaltung

»

Vermittlung von Informationskompetenzen und Konventionen

»

 Konzeption von Ablagestrukturen

insbesondere im Rahmen der DMS-Einführung

»

Sicherstellung von nachvollziehbaren Zugriffen (Datenschutz)

»

Pflege des gesamtstädtischen Aktenplans

»

 Koordination und Unterstützung bei der Digitalisierung von

Schriftgut

 Verwahrung der Altregistraturen im Original

 Bewertung des Schriftguts auf Archivwürdigkeit

Dauerhafte Archivierung oder Freigabe zur Vernichtung

»

Die Geschäftsanweisung

Schriftgutverwaltung (GA-SGV)

Abbildung 5

 Gesamtstädtische Regeln für die Schriftgutverwaltung

 Die Regelungen gewährleisten Rechtmäßigkeit, Effizienz und

Transparenz des Verwaltungshandelns

Es liegt daher im Eigeninteresse der Dienststellen die Regelungen der GA-

»

SGV zu berücksichtigen.

Link zur GA-SGV im Intranet (HdV 412.01)

1. Records Management

Das Records Management unterstützt die Verwaltung in

rechtlichen und organisatorischen Anforderungen, z. B.

Abbildung 6

 Effiziente Arbeitsprozesse

» Rasche Auffindbarkeit von Informationen

» Informations- und Wissensmanagement

 Rechenschaftsfähigkeit

» durch die Dokumentation des

Verwaltungshandelns (z. B. in DMS)

 Nachvollziehbarkeit

» des Verwaltungshandelns durch verbindliche

Festlegungen

z. B. von Aufbewahrungsfristen, Zugriffsberechtigungen etc.

Bildnachweis: Sascha Kirchhoff (Stadtarchiv Nürnberg)

1.1 Records Management

Abbildung 7

Einführung oder Überarbeitung

Ihrer Aktenplan- und

Ablagestrukturen

 Sinnvolle und einheitliche

Struktur- und Betreffbildung

 auf allen Gliederungsebenen

(Akte – Vorgang – Dokument)

 z. B. im Rahmen der DMS-

Einführung oder in

Vorbereitung auf die digitale

Verwaltungsarbeit

2. Records Center

Records

Center

Digitales

Digitalisierung Zwischenarchiv

Zwischenarchiv

Abbildung 8

Scannen Ihrer Verwahrung Ihrer Speicherlösung für Ihre

nicht mehr benötigten

Bestandsakten Altregistratur

digitalen Informationen

(in Vorbereitung)

2.1 Digitalisierung

Abbildung 9

 Gemeinsame Analyse Ihrer Schriftgutbestände und Identifizierung der zu

scannenden Bestandteile

 Etablierte Workflows und enge Kooperation mit DiP/PrO und IT/DMS

 Unterstützung bei der Erstellung einer technischen Leistungsbeschreibung

 Vermittlung an einen geeigneten Scandienstleister

 Gewährleistung rechtssicheren Scannens

2.2 Auftragsverwahrung

 Entlastung Ihrer Registratur durch Übernahme von Unterlagen mit geringer

Rückgriffshäufigkeit

 Schriftliche Verwahrungsvereinbarung

 Verwahrung bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist

 Lagerung in sicheren Magazinräumen des Zwischenarchivs

 Bereitstellung in analoger Form oder als Scan on Demand

 Vorbereitung der Aussonderung und ggf. datenschutzkonforme Vernichtung

 Zukünftig: Speicherlösungen für nicht mehr benötigte digitale Informationen

Abbildung 10

3. Records Appraisal

Aussonderung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen:

 Bewertung des Stadtarchivs: Vernichtung oder dauerhafte

Archivierung

Sicherstellung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch Vernichtung

»

oder Archivierung

Entlastung Ihrer Registraturen, Datenspeicher und Mitarbeitenden

»

sichere Verwahrung und Konservierung Ihrer bedeutenden Unterlagen

»

 Bereitstellung von Erschließungsinformationen in einer

Datenbank

Abbildung 11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt: records.services@stadt.nuernberg.de

Weitere Informationen zu allen Records Services finden Sie im Intranet: https://go.nuernberg.de/X6VWwvpx 34

In der Geschäftsanweisung Schriftgutverwaltung (GA-SGV) ist ÖÖ 22 geregelt, wie wir unser Verwaltungshandeln bei der Stadt Nürnberg nachvollziehbar dokumentieren. Diese Querschnittsaufgabe ist wichtig, aber nicht immer selbsterklärend. Die Servicestelle SGV berät und unterstützt Sie iinn aalllleenn FFrraaggeenn ddeerr aannaallooggeenn uunndd ddiiggiittaalleenn SScchhrriiffttgguuttvveerrwwaallttuunngg,, mit der Sie Ihre Fachaufgaben strukturiert und Records Services effizient dokumentieren.

Fachstelle Schriftgutverwaltung des Stadtarchivs

Kontakt:

records.services@stadt.nuernberg.de

Sie erreichen dadurch:

Weitere Informationen zu allen

► Rechtssicherheit, Transparenz und Records Services finden Sie im Intranet: Nachvollziehbarkeit Ihres Verwaltungshandelns ► Gewährleistung des Informationsanspruchs https://go.nuernberg.de/X6VWwvpx ((zz.. BB.. dduurrcchh AAkktteenneeiinnssiicchhtt))

► Effizienz in der Bearbeitung (Steuerung des Prozessablaufs, Wiederauffinden von Akten und Informationen, Kenntnis des Sachstands)

► Prävention von rechtswidrigem Verhalten (Rechenschaftsfähigkeit) ►► UUnntteerrssttüüttzzuunngg iinn EEnnttsscchheeiidduunnggsspprroozzeesssseenn ► Gewährleistung von Datenschutz und -sicherheit Impressum: Unser Leistungsportfolio für die Verwaltung ► wirtschaftliche Aufbewahrung Ihrer Unterlagen Herausgeber: Stadtarchiv Nürnberg, Marientorgraben 8, 90402 Nürnberg (z. B. Einsparung von Lagerflächen) Redaktion: Dr. Arnold Otto, Stadtarchiv Nürnberg Gestaltung, Fotografie: Marta Beck, Stadtarchiv Nürnberg ► Wahrung des Gedächtnisses Ihrer Organisation Gesamtherstellung: noris inklusion gGmbH Nürnberg Auflage: 1.000

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Th/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Staatstheater Nürnberg

Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 07.12.2022

Anlagen: 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_22-23_Finanzplan_März-2023

Bericht: Der Bericht erfolgt mündlich.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/001/2023

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/001/2023

Stiftung Staatstheater Nürnberg / Kulturausschuss März 2023

Stiftung Staatstheater Nürnberg

Finanzplan für die

Spielzeit 01.09.2022 bis 31.08.2023

Ergebniskonten SPZ 22/23 SPZ 21/22 SPZ 20/21 SPZ 19/20
Plan Plan Ist Stand: IV. Quartalsbericht Plan Ist Plan Ist
** Einnahmen aus Vorstellungen am Ort ** Gastspiele und sonstige Entgelte ** Textbücher, Programme u.ä. *** Einnahmen aus Vorstellungsbetrieb ** Mieten, Pachten, Spielstätten ** Vermietungen von beweglichen Sachen ** Ersatzleistungen *** Leistungsentgelte (privatrechtlich) ** Vermischte Einnahmen ** Spenden/Sponsoring ** Ausserordentl/periodenfremde Erträge *** Sonstige Einnahmen 51910100 Zuschuss Freistaat Bayern Mindereinnahme aus Kürzung Zuschuss wegen Finanzierung Drehscheibe Schauspielhaus -7.492.437 -61.140 -105.000 -7.658.577 -34.600 0 -5.110 -39.710 -215.000 -552.470 -160.000 -927.470 -21.128.281 0 -6.252.448 -57.410 -90.750 -6.400.608 -41.000 0 -5.110 -46.110 -162.500 -610.600 -80.000 -853.100 -21.128.281 0 -3.728.045 -46.039 -61.284 -3.835.368 -8.180 -1.590 -933 -10.703 -624.972 -622.969 -433.184 -1.681.125 -21.128.281 -7.358.547 -54.410 -110.000 -7.522.957 -125.173 0 -5.110 -130.283 -256.193 -700.600 -80.000 -1.036.793 -21.128.281 0 -450.931 -13.432 -21.318 -485.680 -2.093 0 -40.251 -42.344 -4.355.797 -504.498 -232.484 -5.092.779 -21.128.281 -7.253.500 -22.410 -95.000 -7.370.910 -125.256 0 -8.200 -133.456 -90.744 -589.750 0 -680.494 -21.203.281 75.000 -4.117.854 -4.732 -64.095 -4.186.680 -103.260 -1.376 -6.565 -111.201 -256.446 -796.070 -364.374 -1.416.890 -21.128.281
Zwischensumme Staatszuschuss bereinigt: -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281
51910200 Zuschuss Stadt Nürnberg Mindereinnahme aus Kürzung Zuschuss wegen Finanzierung Drehscheibe Schauspielhaus -21.128.281 0 -21.128.281 0 -21.128.281 -21.128.281 0 -21.128.281 -21.203.281 75.000 -21.128.281
Zwischensumme Zuschuss Stadt bereinigt: -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281
-77.648 -42.334.210 0 -47.861.406 -60.000 -42.316.562 0 -47.937.365 -28.430 -42.284.992 0 -47.999.763

2.947.521

984.150

4.318.144

8.249.816

28.877.313

3.469.458

32.346.771

7.482.075

225.283

40.054.129

27.874

93.930

316

985.800

306.247

1.414.167

30.757

0 49.748.870

1.937.691

980.072

6.054.071

8.971.834

24.942.973

1.310.954

26.253.927

7.447.870

133.704

33.835.501

84.836

10.101

0

1.109.611

317.424

1.521.972

30.478

32.193 44.391.977

2.447.594

950.439

5.519.799

8.917.832

26.951.664

1.945.956

28.897.620

7.172.033

175.925

36.245.578

88.388

87.814

52

1.096.953

323.249

1.596.455

127.222

4.870 46.891.957

** Produktion,Vorstellung,Vertrieb 4.221.176 4.158.261 4.050.207 3.758.837

** Energie, Wasser, Grundabgaben, Entsorgung 1.252.946 1.196.946 1.196.946 1.118.546

** Liegenschaften, Unterhalt, Mieten 4.960.208 4.854.194 4.855.932 4.887.715

*** Sach- und Dienstleistungsaufwand 10.434.330 10.209.401 10.103.085 9.765.098

* Festpersonal: Gehälter, Löhne, Erstat.Bez 29.554.237 29.444.171 29.126.073 28.092.605 * Gästepersonal: Gehälter, Löhne, Entgelte 3.636.659 3.628.043 3.732.561 3.707.901

** Gehälter, Löhne 33.190.896 33.072.214 32.858.634 31.800.506

** Beiträge Sozialversicherung 7.431.665 7.639.034 7.548.220 7.227.819

** sonstige Lohn- und Gehaltsaufwendungen 305.852 277.021 273.523 242.970

*** Personalaufwand 40.928.413 40.988.269 40.680.377 39.271.295

** Zinsen und ähnliche Aufwendungen 77.560 81.200 84.835 88.380

** Transferaufwendungen 141.177 119.880 163.840 163.840

** Andere sonstige ordentliche Aufwendung 0 0 0 0

** Aufwendungen für Rechte und Dienste 1.119.750 1.027.500 1.013.500 1.074.200

** Aufw. Beiträge, Sonstiges, Wertkorrekt 337.250 332.050 334.200 325.500

*** Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.675.737 1.560.630 1.596.375 1.651.920

*** Ausserordentl/periodenfremde Aufwendun 0 0 0 0

*** Steuern 15.000 4.900 0 0

**** Ausgaben 53.053.480 52.763.200 52.379.837 50.688.313

0

1.887.464

0

-3.545.388

0

-1.107.805

sonstige Steuern 0 0 0 0

***** Summe 0 0 0 0

Stand: 26.09.2022 Seite 1 von 1

KuKuQ/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Förderung freie Szene Tanz und Theater

Mittelvergabe Produktions- und Impulsförderung

Anlagen: 01_Diversity-Check_Tanz und Theater 02_Entscheidungsvorlage mit Vergabeempfehlung 03_Finanzentwicklung

Sachverhalt (kurz): Für das Haushaltsjahr 2023 stehen bei der Kostenstelle Z261001004 "Produktions- und Impulsförderung" 150.000€ zur Verfügung. Davon stehen für die Impulsförderung 20.000€ und für die Projektförderung 130.000€ zur Verfügung.

Das Beratergremium kam zu seiner Sitzung am 25. Januar 2023 zusammen und hat für die eingegangenen Anträge Zuschussempfehlungen ausgesprochen, zu denen der Kulturausschuss um Zustimmung gebeten wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 150.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 150.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuKuQ/001/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Beilage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuKuQ/001/2023

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss schließt sich der Empfehlung des Beratergremiums „Freie Szene Tanz und Theater“ an und beschließt Zuwendungen in Höhe von 150.000 Euro für folgende Projekte:

Impulsförderung (für die Jahre 2021/2022/2023) 3 Jahre je 20.000 €

beantragt empfohlen
1. Plan MEE - Borrmann, Eva: „Kitsch vs. Kunst“ 20.000 €

Produktionsförderung 130.000 €

beantragt empfohlen
1. Bess, Barbara: „Performativer Outdoor-walk inszenierte Installationen“ 8.000 € 8.000 €
2. Bonilla, Carlos: „Tanzplus Festval” 16.260 € 0 €
3. Brachland Ensemble - Gunnar Seidel: „As Good As You“ 15.000 € 10.000 €
4. Co>labs - Beate Höhn: „Wer lebt, der lügt“ 22.000 € 12.500 €
5. Cutty Shells - Simons, Kathi: „EXIT THROUGH THE UNIVERSE - ein transmediale Tanzperformance“ 15.000 € 5.000 €
6. Das Papiertheater - Johannes Volkmann: „Vision Nürnberg: Verkehrsschilder der Gerechtigkeit“ 6.000 € 0 €
7. Das Theaterprojekt – Nikolaus Struck „4.48 Psychose“ 7.200 € 7.200 €
8. Detrez, Franziska „down girl, this is not my story“ 5.600 € 0 €
9. EveryBody e.V. - Curtis, Susanna: „Stairways to Heaven? - eine inklusive Tanztheater- produktion für den öfftl. Raum” 15.000 € 15.000 €
10. Interdisziplinäres Forschungskolleg - Jakob Jokisch: „Zeig mir was Neues! Das kenn ich schon“ 10.000 € 6.000 €
11. Kaalund, Henrik: „Lost in Technology“ 18.000 € 10.000 €
12. Kapfwiesers RAUMFLOTTE: „lebensZEITraum“ 17.700 € 11.000 €
13. Karademir, Barish: „Die Orestie“ 23.300 € 15.000 €
14. Lima Pereira Michaela: „Asche Zitronengelb“ 8.500 € 8.500 €
15. MEGAPLOT – Claudia Schulz: „Immersive Theaterperformance“ 9.750 € 6.000 €
16. SETanztheater - Sebastian Eilers: „principle.agora“ 15.000 € 10.000 €
17. TheaterRäume - Nicole Schymiczek-Böhm: „Das Mamorbild“ 9.000 € 2.000 €
18. Wolfsherz - Johanna Steinhauser: „Aus meinem Mund“ 10.500 € 0 €
Restmittel, Reserve für neue Entwicklungen während des Jahres 3.800 €

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz  relevant  teilweise relevant  nicht relevant

Entscheidungsvorlage

2015 wurden zum ersten Mal die Zuschussmittel für Gruppen, Künstlerinnen und Künstler, die der freien Szene Tanz und Theater zuzuordnen sind, gemeinsam und nach neuen Bestimmungen und Kriterien vergeben. Die Erfahrungen nach nunmehr acht Jahren Laufzeit bestätigen die Erkenntnisse aus den ersten Jahren: es ist festzustellen, dass die bessere Mittelausstattung und die geschaffenen Anreize zu Kooperationen und spartenübergreifendem Denken und Handeln die Qualität der geförderten Produktionen erhöht hat. Auch hat die Unterscheidung der Zuschussberechtigten aus diesem Fördertopf zwischen produzierenden Gruppen und institutionalisierten Einrichtungen für mehr Klarheit und Transparenz gesorgt. In den nächsten Jahren sollte eine intensive Evaluierung erfolgen, da Laufzeiten von ca. 10 Jahren für Zuschussvergaben dafür genau der richtige Zeitpunkt sind.

Aus der relativ stabilen, bzw. vergleichbaren Antragslage (siehe unten) lassen sich folgende Schlüsse ziehen:

die Spielzeit zu planen, die auf den ersten erreichbaren Kulturausschuss im Haushaltsjahr folgt. Wenn z.B. der Ausschuss Ende Februar/Anfang März tagt, sollten die Projekte für die darauffolgende Spielzeit (September – Juli) geplant sein.

Besetzung etc.) ebenfalls gefördert.

Abrechnungen oder Premierentermine aus.

Beratergremium

Das 2015 neu aufgestellte Beratergremium wurde im achten Jahr auf jenen Positionen umgesetzt, auf welchen BeraterInnen ausgeschieden waren. Aktuell gehören dem Gremium an: Thomas Reher (Theater Fürth), Susanne Ziegler (Theater Erlangen) und Andrea Erl (Regisseurin, Theater Mumpitz). Das Gremium arbeitet intensiv und kompetent zusammen und beweist hohen Sachverstand. Moderiert wird das Beratergremium von Mitarbeitenden des 2.BM/ GeschB Kultur.

Antragslage

Die Impulsförderung wurde 2021 für die Jahre 2021, 2022 und 2023 mit dem eingereichten Konzept „Kitsch vs. Kunst“ an die Choreographin und Konzeptkünstlerin Eva Borrmann vergeben und musste demnach nicht beschieden werden.

Für die Produktionsförderung liegen 18 Anträge vor, was eine Verstetigung der letzten Jahre darstellt. (2022: 19 Anträge; 2021: 23 Anträge; 2020: 16; 2019 und 2018 waren es 18), davon fünf Neuanträge (2022: elf; 2021: neun; 2020: drei, 2019 und 2018 vier). Die Gesamtantragssumme der 18 Anträge beläuft sich auf 231.810 € (2022: 237.250 €; 2021: 327.664 €; 2020: 219.305,00 €; 2019: 230.010 €, 2018: 225.050 €).

Bei zu verteilenden Mitteln in Höhe von 130.000 € war das Beratergremium angehalten, Schwerpunkte zu setzen, um förderwürdige Anträge mit ausreichend Mittel auszustatten, die eine Projektrealisierung auch möglich machen. Mangels ausreichendem Budget müssen dann auch interessante Projekte abgelehnt werden, da eine Realisierung mit einem zu geringen Zuschussanteil scheitern muss.

Bei diesem Prozess erwiesen sich 14 von 18 Anträgen (2022: 11 von 19 Anträge; 2021: 14 von 23; 2020: zehn von 16, 2019 waren es 13 von 18 Anträgen, 2018: 14 von 18) als tragfähig. Alle vier abgelehnten Anträge ließen – so die Meinung des Beratergremiums – die erforderliche künstlerische Brisanz und Fundiertheit vermissen, griffen keine relevanten Themen auf oder entsprachen anderen Kriterien nicht (z.B. Tanzfestival, Kunst im öffentlichen Raum).

Mit der neu definierten Produktionsförderung sollen künstlerische Arbeiten mit unterstützt werden, die als Bühnenstücke aufgeführt werden können, abendfüllend oder als Teil eines Aufführungskonzeptes. Alle empfohlenen Projekte entsprechen diesen Kriterien. Erfreulich dabei ist, dass der Aspekt der Vernetzung mit Künstlerinnen und Künstlern aus der Region oder anderen Partnern aufgenommen wurde. Weiterhin wurde darauf geachtet, dass Künstlerinnen und Künstler mit branchenüblichen, wenn auch immer noch geringen Honoraren entlohnt werden können.

Bezuschusst sollen letztlich 14 Anträge (2022: 11 Anträge; 2021: 14; 2020: 10; 2019 und 2018: 13) werden, die eine große Bandbreite aufweisen und für eine lebendige Szene sprechen. Sehr unterschiedlich im künstlerisch-ästhetischen Impetus, teils offen-performativ, teils klassisch konzeptioniert. Reine Tanz- oder Theaterformen finden sich genauso wie interdisziplinäre Ansätze, Tanztheater und Performance Art.

Die geförderten Produktionen werden in der laufenden Saison 2022/2023 und in der Saison 2023/2024 an verschiedenen Spielorten in Nürnberg Premiere haben.

Vergabeempfehlung

Impulsförderung (für die Jahre 2021/2022/2023) 3 Jahre je 20.000 €

beantragt empfohlen
1. Plan MEE - Borrmann, Eva: „Kitsch vs. Kunst“ 20.000 €

Produktionsförderung 130.000 €

beantragt empfohlen
1. Bess, Barbara: „Performativer Outdoor-walk inszenierte Installationen“ 8.000 € 8.000 €
2. Bonilla, Carlos: „Tanzplus Festval” 16.260 € 0 €
3. Brachland Ensemble - Gunnar Seidel: „As Good As You“ 15.000 € 10.000 €
4. Co>labs - Beate Höhn: „Wer lebt, der lügt“ 22.000 € 12.500 €
5. Cutty Shells - Simons, Kathi: „EXIT THROUGH THE UNIVERSE - ein transmediale Tanzperformance“ 15.000 € 5.000 €
6. Das Papiertheater - Johannes Volkmann: „Vision Nürnberg: Verkehrsschilder der Gerechtigkeit“ 6.000 € 0 €
7. Das Theaterprojekt – Nikolaus Struck „4.48 Psychose“ 7.200 € 7.200 €
8. Detrez, Franziska „down girl, this is not my story“ 5.600 € 0 €
9. EveryBody e.V. - Curtis, Susanna: „Stairways to Heaven? - eine inklusive Tanztheater- produktion für den öfftl. Raum” 15.000 € 15.000 €
10. Interdisziplinäres Forschungskolleg - Jakob Jokisch: „Zeig mir was Neues! Das kenn ich schon“ 10.000 € 6.000 €
11. Kaalund, Henrik: „Lost in Technology“ 18.000 € 10.000 €
12. Kapfwiesers RAUMFLOTTE: „lebensZEITraum“ 17.700 € 11.000 €
13. Karademir, Barish: „Die Orestie“ 23.300 € 15.000 €
14. Lima Pereira Michaela: „Asche Zitronengelb“ 8.500 € 8.500 €
15. MEGAPLOT – Claudia Schulz: „Immersive Theaterperformance“ 9.750 € 6.000 €
16. SETanztheater - Sebastian Eilers: „principle.agora“ 15.000 € 10.000 €
17. TheaterRäume - Nicole Schymiczek-Böhm: „Das Mamorbild“ 9.000 € 2.000 €
18. Wolfsherz - Johanna Steinhauser: „Aus meinem Mund“ 10.500 € 0 €
Restmittel, Reserve für neue Entwicklungen während des Jahres 3.800 €

Finanzentwicklung

Gelistet sind alle Künstler*innen und Ensembles, die mindestens in einem der drei Betrachtungsjahre Zuschussmittel erhalten haben.

Künstler*innen 2023 2022 2021
Arenz Helwig Kein Antrag Kein Antrag 8.000 €
Baumann, Franziska Kein Antrag 3.050 € Kein Antrag
Bess, Barbara 8.000€ 5.000 € Kein Antrag
Beyer, Gerd Kein Antrag 10.000 € Kein Antrag
Bonilla, Carlos 0 € 0 € Kein Antrag
Brachland Ensemble – Gunnar Seidel 10.000 € 10.000 € Kein Antrag
Co>labs – Beate Höhn 12.500 € 8.000 € 15.000 €
Curtis & Co. dance affairs – Susanna Curtis Kein Antrag Kein Antrag 7.000 €
Cutty Shells, Kathi Simons 5.000 € 0 € 5.000 €
Das Papiertheater – Johannes Volkmann 0 € 0 € Kein Antrag
Das Theaterprojekt, Nikolaus Struck 7.200 € Kein Antrag Kein Antrag
Detrez, Franziska 0 € Kein Antrag Kein Antrag
EveryBody e.V. – Susanna Curtis 15.000 € 15.000 € Kein Antrag
Hintermaier, Andrea-Maria Kein Antrag Kein Antrag 0 €
Interdisziplinäres Forschungskolleg 6.000 € 13.000 € 8.000 €
Isletme, Akin Kein Antrag Kein Antrag 9.000 €
Kaalund, Henrik 10.000 € 10.000 € 7.500 €
Kapfwiesers RAUMFLOTTE 11.000 € Kein Antrag Kein Antrag
Karademir, Barish 15.000 € 0 € 15.000 €
Kranabetter, Isabelle Kein Antrag Kein Antrag 5.000 €
Kühner, Anna-Lena Kein Antrag 0 € 5.000 €
Lima Pereira, Michaela 8.500 € Kein Antrag Kein Antrag
MEGAPLOT, Claudia Schulz 6.000 € Kein Antrag Kein Antrag
Neudegger, Manu Kein Antrag Kein Antrag 8.000 €
Rauh, Alexandra Kein Antrag 14.000 € 10.000 €
Schmidt, Rudyard Kein Antrag 10.000 € Kein Antrag
SETanztheater – Sebastian Eilers 10.000 € 12.500 € 12.500 €
Theaterlabor – Irfan Taufik Kein Antrag 0 € Kein Antrag
TheaterRäume – Nicole Schymiczek-Böhm 2.000 € 0 € Kein Antrag
transforming arts – Bettina Ostermeier Kein Antrag Kein Antrag 8.000 €
Wolfsherz – Johanna Steinhauser 0 € 12.000 € Kein Antrag
Reserve 3.800 € 10.500 € 7.000 €
Impulsförderung
Plan MEE – Eva Borrmann 20.000 € 20.000 € 20.000 €
GESAMT 150.000 € 150.000 € 150.000 €
  1. BM/006/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Kulturpass der Bundesregierung

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.11.2022

Anlagen: 01_SPD-Antrag vom 20221129_AN_199_2022 02_Bericht

Bericht: Die Bundesregierung plant die Einführung eines Kulturpasses für Menschen, die im Jahr 2023 18 Jahre alt werden. Der Geschäftsbereich Kultur wird zu gegebener Zeit und nach Bekanntgabe der genauen Modalitäten Maßnahmen treffen, um lokale Kulturschaffende und die adressierten Jugendlichen über Möglichkeiten der Teilnahme/Teilhabe zu informieren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/006/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der geplante "Kultur-Pass" der Bundesregierung richtet sich an alle Jugendlichen, die im Jahr 2023 ihr 18. Lebensjahr erreichen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/006/2023

Kulturpass der Bundesregierung | Bericht

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BKM hat im November 2022 die Einführung eines sogenannten „Kulturpass“ angekündigt für junge Erwachsene angekündigt. Das mit einem Kulturpass verbundene Guthaben beträgt 200 Euro und soll sich an „alle Jugendlichen“1 in Deutschland richten, die 2023 das 18. Lebensjahr erreichen. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes zufolge werden dies ca. 750.000 Menschen sein. In Nürnberg nach Schätzungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik wird die Maßnahme 4.579 (Stand 01/2023) Personen betreffen, denen insgesamt ca. 915.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen.

Vorbild für einen bundesweiten „Kulturpass“ für Personen, die im Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollenden, sind ähnlich gelagerte Initiativen in Italien2, Spanien3 und Frankreich4. In Italien beträgt die ausgegebene Summe 500 Euro, in Spanien 400 Euro und in Frankreich wiederum 300 Euro.

Das französische Modell „pass culture“ besitzt für die Planungen des BKM Vorbildcharakter, im November 2024 wurde eine gemeinsame Absichtserklärung von der deutschen wie der französischen Kulturstaatssekräterin unterzeichnet.

Hier heißt es u.a.: „Sie [die Unterzeichnenden] werden gemeinsam eine Absprache erarbeiten, um eine kulturelle Partnerschaft zu befördern, die die deutschen Bemühungen zum Aufbau einer Kulturpass-Plattform unterstützt, um über eine App und eine Website kulturelle Inhalte für die junge Generation zugänglich zu machen. Entsprechend werden sie bis Ende 2022 Kontaktpersonen bestimmen und Arbeitsgruppen aufstellen, um die Absprache zu entwerfen und auszuarbeiten.“5

1 www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kulturpass-2142398

2 www.18app.italia.it

3 https://bonoculturajoven.gob.es/

4 https://pass.culture.fr

5 https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kooperation-mit-paris-2145032

Der französische „pass culture“ ist per App oder über die Projektwebsite zugänglich6. Berechtigte Personen unterschiedlicher Altersgruppen können sich hier anmelden und registrieren und im Anschluss die gewünschte Kultur-Kategorie sowie spezifische Kulturangebote auswählen und buchen. Als Kulturanbieter ist es möglich, sich auf der App mit konkreten Angeboten registrieren zu lassen.

Buchbar sind etwa Eintrittskarten für Konzerte, Theater, Kino, Schauspiel, Festivals aber auch Bücher, Tonträger, Musikunterricht, Museumsbesuche, Videospiele, Stadtführungen, Kursangebot oder Streaming-Abonnements. Die App filtert hierbei insbesondere lokale Kulturangebote heraus. Zudem ist der Erwerb digitaler Angebote auf eine Summe von 100 Euro beschränkt, um eine diversifizierte kulturelle Praxis der Anwender und Anwenderinnen zu gewährleisten.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien plant die Einführung eines bundesweiten „Kulturpasses“ voraussichtlich für das Ende des zweiten Quartals 2023. Im Vorfeld dieser Einführung wird über die genauen Nutzungsbedingungen für Kulturanbieter wie Kulturkonsumenten informiert. Der Geschäftsbereich Kultur wird entsprechende Nachrichten zeitnah über die gängigen Informationskanäle distribuieren um sicherzustellen, dass auch Nürnberger Kulturträger rechtzeitig die Möglichkeit erhalten, sich als Anbieter auf einer entsprechenden Plattform zu präsentieren und um die Zielgruppe über die dann näher definierten Angebotsstrukturen zu informieren. Die Dienststellen im Geschäftsbereich Kultur werden ihre Angebote prüfen und bei Eignung für das Programm ebenfalls an geeigneter Stelle hinterlegen.

6 https://play.google.com/store/apps/details?id=app.passculture.webapp&hl=fr, https://apps.apple.com/fr/app/pass-culture/id1557887412

  1. BM/008/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Kulturstrategie – Förderung des kulturpolitischen Diskurses durch Einrichtung eines

Vertretungsgremiums für die freien Szenen in Nürnberg

Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Sachverhalt

Sachverhalt (kurz): Die Förderung des kulturpolitischen Diskurses stellte sich bereits während der Erarbeitung der Kulturstrategie als wichtiges Handlungsfeld heraus. Die Einbindung der Nürnberger Kulturakteurinnen und -akteure in die Umsetzung der Kulturstrategie wurde daraufhin zur maßnahmenübergreifenden Prämisse und zeigte sich in einer Erweiterung des Diskursangebots. Zur weiteren Förderung des kulturpolitischen Diskurses empfiehlt der Abschlussbericht zur Kulturstrategie darüber hinaus die Etablierung eines Gremiums, über das Anliegen, Meinungen und Expertisen aus Nürnbergs Kulturszenen gebündelt in kulturpolitische Entscheidungsprozesse eingebracht werden können. Der Wunsch der freien Szenen nach einem solchen Vertretungsgremium, wie er im Rahmen der Kulturstrategie seit 2017 z. B. in den Kulturworkshops, in Einzelgesprächen, in den Fokusgruppen oder unter anderem auf der Kulturkonferenz 2019 deutlich wurde, führte deshalb zu Vorarbeiten und ersten Schritten zur Einrichtung eines solchen Vertretungsgremiums (Arbeitstitel: "Kulturrat"). Aus den Ergebnissen dieses Prozesses lassen sich nächste Schritte für die Einrichtung eines "Kulturrats" ableiten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Anlage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss beauftragt die Kulturverwaltung, den Prozess der Einrichtung eines Vertretungsgremiums für die freien Szenen auf dieser Grundlage wie beschrieben fortzuführen.

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz  relevant  teilweise relevant  nicht relevant

Kulturstrategie – Förderung des kulturpolitischen Diskurses durch Einrichtung eines

Vertretungsgremiums für die freien Szenen in Nürnberg (Arbeitstitel: Nürnberger

„Kulturrat")

1. Sachverhalt: Diskursförderung als Ziel der Kulturstrategie

Die Kulturstrategie wurde 2017 durch einen auf Einbindung der Fachöffentlichkeit basierenden Methoden-Mix erarbeitet. Ebenso war der Bewerbungsprozess N2025 auf Beteiligung der Bürgerschaft sowie der Kulturschaffenden ausgerichtet. Die Förderung des kulturpolitischen Diskurses stellte sich bereits während der Erarbeitung der Kulturstrategie als wichtiges Handlungsfeld heraus. Zahlreiche Projekte im Kulturbereich setzten und setzen ausdrücklich auf den Einbezug der Nürnberger Kulturschaffenden im Rahmen von partizipativen Prozessen, mittels derer gezielt die Perspektive der Akteurinnen und Akteure eingeholt wurde und wird. Auch weiteren Projekten, wie z.B. der erweiterten Öffnung der Kongresshalle für Kunst und Kultur, liegen partizipative Entwicklungsprozesse zu Grunde, mit dem Ziel, den in der Kulturstrategie formulierten Leitzielen einer zukunftsfähigen Kulturpolitik zu entsprechen: „1. Stärkung einer nachhaltigen kulturpolitischen Grundhaltung und kulturpolitischer Diskursformate (…), 9. Ermöglichung von Transformationsprozessen auf Grundlage gesammelten Wissens und der Formulierung kooperativ orientierter Handlungsansätze, 10. Aktivierung von Akteurinnen und Akteuren aus unterschiedlichen Sparten, Sektoren und Ressorts durch Einbindung, Dialog und Wertschätzung“.1 Verstärkt wurde diese Zielsetzung in der im Januar 2018 beschlossenen Startmaßnahme 1 des Schaffens von Zugängen zu kulturpolitischen Entscheidungsprozessen.2 Die Einbindung der Nürnberger Kulturakteurinnen und -akteure in die Umsetzung der Kulturstrategie wurde daraufhin zur maßnahmenübergreifenden Prämisse und zeigte sich in einer Erweiterung des Diskursangebots. In den verschiedenen Kulturdienststellen wurden bestehende Diskursveranstaltungen weiter ausgebaut und zusätzliche kulturpolitische

Gesprächsreihen ins Leben gerufen. Der Austausch über Kultur(politik) zwischen

Stadtverwaltung, Kulturschaffenden und Institutionen wurde so intensiviert und damit Bestandteil der konkreten Planungen und Umsetzungsschritte der Verwaltung. Zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, beispielsweise der Anbahnung eines Leerstandsund Zwischennutzungsmanagements und der Erarbeitung der häufigsten Fragestellungen (FAQs) zur Kulturförderung, wurden zudem gezielt temporäre Fokusgruppen ins Leben gerufen, in denen sich Vertretungen städtischer Dienststellen, nicht-städtischer Institutionen sowie der (freien) Kulturszenen zu konkreten Fragestellungen austauschten und neue Netzwerke bildeten. Die Expertise der Kulturschaffenden gezielt einzuholen und gleichzeitig ein Angebot für stärkere Vernetzung innerhalb der Nürnberger Kulturlandschaft zu schaffen, war auch Ziel der offenen Diskursformate. Sowohl 2018 beim Vernetzungstreffen im Pellerhaus als auch 2019 auf der Regionalen Kulturkonferenz in Lauf a.d. Pegnitz standen Information und Diskurs über aktuelle Umsetzungsschritte im Vordergrund der vielfältigen Programmelemente. Beispielsweise wurden im Rahmen eines „Speed Datings“ zu

1 Vgl. Abschlussbericht zur Kulturstrategie, S. 70. 2 Vgl. ebd., S. 90, Handlungsfeld 1, Ziel 1.

unterschiedlichen Raumangeboten u.a. von wbg, Evangelischer Landeskirche und Stadtverwaltung neue Kontakte geknüpft und Möglichkeiten sichtbar gemacht.3 Der Forderung nach mehr Raum für Diskurs und Austausch wurde auch strukturell durch die Etablierung neuer Scharnierpositionen, speziell für Nürnberger Literatinnen und Literaten sowie für Raumsuchende, Rechnung getragen: Unter anderem die Einrichtung des „Runden Tisches Literatur“, der intensive Austausch mit Einzelakteurinnen und -akteuren sowie Interessensgruppen rund um das Thema „Räume für Kultur“ und die Online-Befragung zur Vorbereitung der Evaluation der Kulturförderung stehen für die hohe Bereitschaft, Synergieeffekte herzustellen. Während der Corona-Pandemie zeigte sich das gewachsene Interesse an Diskurs auch darin, dass Möglichkeiten hierzu von Verwaltung, Politik und Kulturszenen gewünscht und intensiviert wurden, nicht zuletzt um gemeinsam nach Lösungen für pandemiebedingte Probleme zu suchen. Diese Aktivitäten verdeutlichten einerseits den Mehrwert vorhandener Expertisen der freien Kulturszenen, andererseits machten sie die außerordentlich heterogenen Nürnberger Kulturszenen mit zahlreichen, formal nicht organisierten Einzelakteurinnen und -akteuren sichtbar. Deren Perspektiven ebenso abzubilden wie die von Verbänden, Kollektiven und Vereinen ist Herausforderung und Bedingung zugleich für das Gelingen partizipativer Prozesse im Kulturbereich und setzt eine Bündelung der vielfältigen Interessen sowie die Möglichkeit für einen regelmäßigen, strukturell angebundenen inhaltlichen Austausch voraus. Der Wunsch der freien Szenen nach einem Vertretungsgremium, wie er im Rahmen der Kulturstrategie seit 2017 z.B. in den Kulturworkshops, in Einzelgesprächen, in den Fokusgruppen oder auf der Kulturkonferenz 2019 deutlich wurden, führte deshalb 2020 zur Formulierung erster grundlegender Ziele: Ein „Kulturrat“ der Stadt Nürnberg soll

 den freien Szenen eine Plattform zur Stärkung der eigenen Sichtbarkeit und zur Vernetzung untereinander bieten.  der Perspektive der freien Szenen mehr Raum im kulturpolitischen Diskurs und in der Arbeit der Kulturverwaltung geben.  Transparenz über und Zugänge zu kulturpolitischen Entscheidungsprozessen schaffen.  Partizipationsmöglichkeiten der Akteurinnen und Akteure stärken und damit Teilhabe und Diversität fördern.

2. Erfolgte Schritte zur Vorbereitung der Einrichtung eines Vertretungsgremiums

sowie Zwischenergebnisse der Arbeitsphasen

Den Auftakt bildete während der Corona-Pandemie der Erfahrungsaustausch mit relevanten Nürnberger Stakeholdern und Vertretungen anderer Städte (z.B. Düsseldorf, Leipzig), in welchen in den vergangenen Jahren ähnliche Gremien etabliert oder bestehende Gremien reformiert worden waren. Neben best practice-Beispielen wurden Erkenntnisse zu konkreten Auswirkungen sowie angestrebten oder bereits vorgenommenen konzeptionellen Anpassungen abgefragt. In diesem Kontext erwiesen sich folgende Fragstellungen als besonders relevant:

 Welchen Zweck erfüllt das Gremium bzw. inwiefern wird die politische Wirksamkeit seiner Arbeit ermöglicht?

3 Ergebnis dieses Diskurses ist die Einrichtung des Raumkompass - Die Anlaufstelle für Immobilieneigentümer/-innen sowie für Kunst- & Kulturschaffende auf Raumsuche Über uns - Raumkompass – Dein Raum für Kultur (nuernberg.de)

 Inwiefern sind das Zusammenspiel der Arbeitsabläufe und das Engagement der Gremiums-Mitglieder festgelegt?  Welches Besetzungsverfahren liegt dem Gremium zu Grunde und welche Auswirkungen hat dieses auf die Akzeptanz des Gremiums in den freien Kulturszenen?  Welcher Grad an Selbstverwaltung wird für das Gremium gewählt und inwiefern wird es finanziell und personell durch die Stadtverwaltung unterstützt? Dem interkommunalen Austausch folgte eine Workshopreihe mit Vertretungen der

Nürnberger Kulturpolitik. Teilnehmende waren jeweils mehrere Vertretungen aller

Fraktionen und Ausschussgemeinschaften des Kulturausschusses, über die auch die Rückkopplung der Ergebnisse dorthin erfolgte. In den in Präsenz durchgeführten Workshops sollten Grundlagen für einen Erarbeitungs- und Einrichtungsprozess definiert werden, der den Bedarfen der beteiligten Interessensgruppen aus Kulturpolitik, Kulturverwaltung und freien Szenen gleichermaßen Rechnung trägt. Als Prinzipien wurden festgelegt, dass ein Nürnberger „Kulturrat“

 für alle Beteiligten handhabbar sein soll.  keine Parallelstruktur zu bestehenden politischen Gremien bzw. den Aufgaben von Multiplikator*innen darstellen darf.  sowohl für die Verwaltung als auch für Politik und Kulturschaffende einen echten Mehrwert beinhalten soll. Essentiell für das Konzept sind

 politischer Rückhalt des Kulturausschusses.  Akzeptanz der freien Szenen.  Vereinbarkeit mit der Verwaltungspraxis. Die Workshops waren von intensiven digitalen Vor- und Nachgesprächen gerahmt. Im Auftakt-Workshop (9.11.2021) lag der Schwerpunkt auf einer grundsätzlichen Mehrwertsund Bedarfsanalyse aus Perspektive der Kulturpolitik in Hinblick auf die Einrichtung eines „Kulturrats“ und damit auf der Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen kulturpolitischer Rückhalt für ein solches Gremium vorstellbar ist. Im Folge-Workshop (5.5.2022) wurde die Diskussion in Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen Vertretungsgremium und Kulturausschuss intensiviert und dabei besonders die Frage „Wie oft, wie verbindlich und in welcher Form bringt sich der „Kulturrat“ in die Sitzungen des Kulturausschusses ein?“ in den Fokus gerückt. Kulturschaffende und Interessierte wurden über das Anlaufen des Erarbeitungsprozesses sowie erste relevante Zwischenergebnisse über den neu konzipierten Newsletter Kulturstrategie und über die Website kulturstrategie.nuernberg.de informiert. Im Winter 2022 wurde der Prozess schließlich mit der Digitalen Kulturkonferenz für Multiplikator*innen und interessierte Einzelakteur*innen geöffnet.

2.1 Workshops Kulturpolitik: Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Ergebnisse wurden aus den Beiträgen der Teilnehmenden sowie der begleitenden Gespräche abgeleitet und als Thesen formuliert. Diese fassen die kulturpolitischen

Leitplanken für einen Nürnberger „Kulturrat“ zusammen und definieren die Grundlagen der

weiteren Konzepterarbeitung gemeinsamen mit den Kulturschaffenden.4

These 1: Der „Kulturrat“ wird als Sprachrohr der freien Kulturszenen konzipiert und ist daher mit deutlicher Mehrheit durch Kulturschaffende auch ohne institutionelle bzw. kommunale Anbindung zu besetzen. Er soll Nürnbergs Kulturschaffende vernetzen, ihnen als Anlaufstelle dienen und die Kulturlandschaft der Stadt in ihrer Diversität sichtbar machen. Anliegen und Bedarfe sollen durch den „Kulturrat“ gebündelt und direkt an die Kulturpolitik adressiert werden. Durch konstruktive Diskussion im und mit dem „Kulturrat“ sollen konkrete Entscheidungshilfen für die Arbeit des Kulturausschusses entstehen. These 2: Verfasstheit und Besetzungsverfahren des „Kulturrats“ werden gemeinsam mit den Kulturschaffenden erarbeitet. Wichtig sind dabei eine höchstmögliche Akzeptanz des Verfahrens bei den Kulturschaffenden sowie ein realistisches, transparentes Anforderungsprofil für Kandidatinnen und Kandidaten. Die Bandbreite möglicher Betriebsformen ist groß. Diskutiert wurden folgende Modelle: Ein verfasstes, beratendes Gremium, z.B. ein Beirat, kann die notwendige Verbindlichkeit sowie die Möglichkeit intensiver inhaltlicher Auseinandersetzung mit übergeordneten Themen bieten. Ein offenes Diskursformat, z.B. eine Kulturkonferenz, kann zusätzlich die Teilhabe einer großen Anzahl von Kulturschaffenden ermöglichen und eignet sich damit als Instrument eines verfassten Gremiums. Falls von den Kulturschaffenden strukturelle Unabhängigkeit von der Stadtverwaltung gewünscht wird, kann die Einrichtung eines selbstverwalteten Gremiums, z.B. eines Vereins, angedacht werden. These 3: Der „Kulturrat“ soll den Kulturausschuss auf Grundlage fachlicher Expertise beraten. Die Expertise der Kulturszene soll über den „Kulturrat“ auf direktem Weg Eingang

in die Arbeit des Kulturausschusses finden. Dazu braucht es verlässliche und

transparente interne wie externe Arbeits- und Kommunikationsstrukturen, die in einer Geschäftsordnung festzulegen sind. Kulturausschuss und Kulturverwaltung können dem „Kulturrat“ Themen zur Bearbeitung vorschlagen, über die Schwerpunkte der internen Auseinandersetzung entscheidet der „Kulturrat“ selbst. Im Gegenzug kann der „Kulturrat“ dem Kulturausschuss Themen für seine Sitzungen empfehlen und entsprechende Beiträge vorbereiten. Es ist anzunehmen, dass interne Sitzungen bzw. Arbeitstreffen des „Kulturrats“ eine wichtige Säule der inhaltlichen Arbeit darstellen werden. Es ist vorstellbar, dass Kulturausschussmitglieder zu den Sitzungen bzw. Arbeitstreffen eingeladen werden. Eine ständige „Mitgliedschaft“ der Kulturausschussmitglieder ist nicht sinnvoll, da dadurch der angestrebte Diskurs beeinflusst und eine Beratung der Ausschussmitglieder durch sich selbst daraus folgen würde. Der „Kulturrat“ kann durch eine*n Sprecher*in offiziell an Kulturausschusssitzungen teilnehmen und dafür zusätzliche Berechtigungen wie z.B. für Stellungnahmen erhalten. Hierfür wurden verschiedene vorstellbare Szenarien erarbeitet, die von einer noch ausstehenden rechtlichen Prüfung abhängen. Kulturpolitische Entscheidungen werden weiterhin von den Kulturausschussmitgliedern getroffen; gleichzeitig können sich diese an den Empfehlungen des „Kulturrats“ orientieren.

4 Die ausführlichen Ergebnisprotokolle aus den Workshops liegen den Teilnehmenden bereits vor und werden auf der Website kulturstrategie.nuernberg.de veröffentlicht.

Deshalb ist die Erteilung eines Stimmrechts für eine*n Sprecher*in des „Kulturrats“ aktuell nicht vorgesehen. These 4: Die Einrichtung und Etablierung eines „Kulturrats“ bedeutet einen finanziellen Mehraufwand u.a. in Hinblick auf administrative Tätigkeiten und Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder des „Kulturrats“. Außerdem resultiert aus der Arbeit des „Kulturrats“ ein zeitlicher Mehraufwand für die Kulturausschussmitglieder selbst und Ansprechpersonen innerhalb der Kulturverwaltung. 2.2. Digitalen Kulturkonferenz für Multiplikator*innen und Akteur*innen:

Zusammenfassung der Ergebnisse

Mit der Digitalen Kulturkonferenz (07.12.2022) „Kulturrat“: Wozu? – Auf dem Weg zu

einem Vertretungsgremium für die freien Szenen in Nürnberg wurde der

Erarbeitungsprozess in einem nächsten Schritt für Multiplikator*innen und interessierte Einzelakteur*innen geöffnet, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen deren sowie den Vorstellungen der Nürnberger Kulturpolitik herauszufiltern und abzugleichen. Orientiert an den bereits erarbeiteten Leitplanken wurden nach Methode des World Cafés folgende Fragestellungen diskutiert. 1. Warum ist ein Vertretungsgremium für die freien Kulturszenen wichtig? Welche Chancen ergeben sich daraus? 2. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Kulturschaffende den „Kulturrat“ als Sprachrohr akzeptieren und sich für diesen engagieren? 3. Was zeichnet ein zukünftiges Mitglied des Vertretungsgremiums aus? Welche Fähigkeiten und Kompetenzen soll dieses mitbringen? Die in Thesen gefassten Ideen und Perspektiven sollen den weiteren Erarbeitungsprozess grundieren: These 1: Der „Kulturrat“ soll Raum für zusätzliche, aus der praktischen kulturellen Arbeit resultierende Perspektiven im kulturpolitischen Diskurs schaffen und dabei als Motor von (Kultur-)Entwicklung dienen. Eine strukturelle Einbindung dieser Perspektiven soll die Berücksichtigung bei kulturpolitischen Entscheidungen ermöglichen und der „Kulturrat“ auf diese Weise frühzeitig für relevante Themen und Entscheidungskriterien sensibilisieren. Durch regelmäßigen Austausch zu gemeinsamen Anliegen sollen die Vernetzung und das Verständnis füreinander sowie die vielfältigen Anliegen innerhalb der Kulturszenen gesteigert werden. Zudem sollen durch einen „Kulturrat“ neue Schnittstellen entstehen, die zwischen den einzelnen Sparten, Szenen und Disziplinen, aber auch zwischen freien Kulturszenen und Institutionen sowie Stadtverwaltung und Kulturpolitik vermitteln. Dies kann positive Auswirkungen auf die Fremd- wie Selbstwahrnehmung der (freien) Nürnberger Kulturlandschaft haben: Ziel ist eine erhöhte Sichtbarkeit der freien Kulturszenen und deren Akteur*innen und damit einhergehend ein neues Bewusstsein für die Relevanz von Kultur für die (Stadt-)Gesellschaft.

These 2: Die konkrete Wirksamkeit des „Kulturrats“ hängt maßgeblich von einer

verbindlichen und realistischen Definition seines Wirkungs- und Aufgabenbereichs ab, sowie von den seine Arbeit begleitenden Rahmenbedingungen. Seine Aufgaben werden als Ergänzung zur Arbeit der städtischen Kulturverwaltung formuliert und sollen diese nicht ersetzen.

Besondere Relevanz nimmt hierbei die Möglichkeit zur Mitsprache ein. Diese wird als inhaltliche Mitwirkung bei und Stellungnahme zu laufenden Kulturthemen verstanden, z.B. in Hinblick auf die Entwicklung von Konzepten. Um dies erfüllen zu können

 berät der „Kulturrat“ Kulturpolitik und Kulturverwaltung im Sinne eines Frühwarnsystems.  informiert der „Kulturrat“ Kulturschaffende über kulturpolitische Prozesse und geht dabei aktiv auf gesellschaftliche Gruppen zu.  bündelt der „Kulturrat“ die Interessen der Nürnberger Kulturszenen und bespricht Ideen hierzu.  dient der „Kulturrat“ als Sprachrohr der freien Kulturszenen, auch gegenüber Presse und Öffentlichkeit.  vermittelt der „Kulturrat“ zwischen Stadtverwaltung/Kulturpolitik und Kulturszenen sowie innerhalb der Kulturszenen und dient hierbei als Schnittstelle. Die genaue Betriebs- und Besetzungsform ist noch festzulegen. Um dem notwendigen hohen Anspruch gerecht werden zu können, soll der „Kulturrat“ als verfasstes Gremium, z.B. als Beirat oder nach dem Sprecherratsmodell, eingerichtet werden. Zusätzlich sollen Möglichkeiten für weitere Kulturschaffende bestehen, sich punktuell zu beteiligen. Denkbar wäre hier u.a. eine jährliche, durch den „Kulturrat“ veranstaltete Kulturkonferenz als offenes Format, aus der zum einen das verfasste Gremium durch Wahl oder Berufung, zum anderen Arbeitsgruppen zu spezifischen Themenschwerpunkten hervorgehen. Einrichtung und Besetzung des „Kulturrats“ basiert auf einem demokratischen Grundverständnis, wie es im Leitbild der Stadt Nürnberg verankert ist. Die Mitglieder des Kulturrats werden für einen festgelegten Zeitraum bestimmt und verpflichten sich, ihre mit dem Gremium verbundenen Aufgaben solidarisch zu übernehmen. Durch Rotation der Mitglieder behält der „Kulturrat“ Dynamik. Ziel ist eine an Diversität und Teilhabe orientierte Besetzung, die Kultur spartenübergreifend und institutionsunabhängig denkt. Der „Kulturrat“ soll die freien Kulturszenen Nürnbergs insofern repräsentieren, als dass dessen Mitglieder deren Perspektiven widerspiegeln und in den kulturpolitischen Diskurs einbringen. Umgekehrt sollen die Akteur*innen der freien Kulturszenen in den Mitgliedern des Kulturrats einen „guten Querschnitt“ der Nürnberger Kulturlandschaft sehen und sich durch diese angemessen vertreten fühlen. These 3: Die Arbeit des „Kulturrats“ orientiert sich an einem erweiterten Kulturbegriff. Die Arbeitsweise und sein Zusammenspiel mit Kulturverwaltung und Kulturpolitik sind in einer Geschäftsordnung festzulegen. Regelmäßige Sitzungen, Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit und Engagement seiner Mitglieder sind Grundlagen für die Erfüllung seiner Aufgaben. Zentral ist dabei die Eigenständigkeit des „Kulturrats“, der eigene Themen diskutieren sowie in den kulturpolitischen Diskurs einbringen kann. Der „Kulturrat“ beteiligt sich an der Umsetzung der Kulturstrategie und arbeitet hierfür inhaltlich mit der Kulturverwaltung zusammen. Schnittstellen sowie die Aufteilung von administrativen Verantwortlichkeiten zwischen Kulturverwaltung und „Kulturrat“ hängen von der Betriebsform des „Kulturrats“ ab und sind in einer Geschäftsordnung festzulegen. Die regelmäßige Teilnahme einer Vertretung/einer Ansprechperson des „Kulturrats“ an Kulturausschusssitzungen ist eine Voraussetzung für die Erfüllung seiner Aufgaben. Zusätzliche Berechtigungen für diese Vertretungspersonen im Rahmen der Sitzungen garantieren den Eingang der im „Kulturrat“ diskutierten Inhalte in den kulturpolitischen Diskurs etwa durch Stellungnahmen und eine aktive Beteiligung an Diskussionen und sind damit Grundlage für die konkrete Wirksamkeit seiner Arbeit.

These 4: Dieses Aufgabenportfolio kann nur erfüllt werden, wenn der „Kulturrat“ in seiner Funktion und seine Mitglieder in ihrer Expertise ernst genommen werden. Dies zeigt sich sowohl in einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder als auch in gegenseitiger Verlässlichkeit, Transparenz und Wertschätzung von Kulturverwaltung, Kulturpolitik und „Kulturrat“.

3. Herausforderungen und nächste Schritte

Die nächsten Schritte legen den Grundstein für den späteren „Kulturrat“. Die im Erarbeitungsprozess eingebundenen und engagierten Personen und ihre Ansichten und Perspektiven zeichnen für das finale Konzept des „Kulturrats“ mit verantwortlich. Diversität und Multiperspektivität unter den Mitwirkenden sind dabei essentiell. Nur gemeinsam können folgende Fragestellungen geklärt werden.

Zusammenspiel zwischen Kulturausschuss und „Kulturrat“

Im zweiten Workshop mit Vertretungen der Kulturpolitik konnte bereits ein erster Rahmen für das Zusammenspiel zwischen Kulturausschuss und „Kulturrat“ abgesteckt werden. Im nächsten Schritt sollte nun eine konkrete Definition des angestrebten Wirkungs- und Aufgabenbereichs inkl. entsprechender Berechtigungen in der Kulturausschusssitzung erfolgen. Als Grundlage hierfür können die im Bericht dargestellten Thesen zum Nürnberger „Kulturrat“ aus Perspektive von Kulturpolitik und freien Szenen dienen und genauer ausdifferenziert sowie zu einer gemeinsamen Aufgabenbeschreibung bzw. einem Leitbild weiterentwickelt werden.

Zusammenspiel zwischen Kulturverwaltung und „Kulturrat“

Die Wahl der Betriebsform steht in engem Zusammenhang mit dem Zusammenspiel zwischen Kulturausschuss und „Kulturrat“. In Hinblick auf geeignete Betriebsformen und in diesem Zusammenhang auf die Geschäftsführung des Vertretungsgremiums wurden im Rahmen der Workshops mit Vertretungen der Kulturpolitik verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Im nächsten Schritt sollte eine konkrete Definition der administrativen Abläufe den Weg der Expertise des Kulturrats in die Praxis der Verwaltung strukturieren, abhängig vom festgelegten Wirkungs- und Aufgabenbereich, z.B. in Form von Stellungnahmen im Kulturausschuss. Zudem bedarf es einer Definition des inhaltlichen Austauschs zwischen Kulturverwaltung und „Kulturrat“, vor allem in Hinblick auf eine Begleitung der Umsetzung der Kulturstrategie. Beide Aspekte können im Zuge der Erarbeitung einer Geschäftsordnung konkretisiert werden, hängen jedoch – vor allem in Hinblick auf die Frage nach der Einrichtung einer Geschäftsstelle und eines Budgets – maßgeblich vom Grad der Selbstverwaltung des Gremiums und damit von internen Strukturen und Arbeitsweisen ab.

Struktur und Zusammensetzung des Kulturrats

Eine Konstruktion als verfasstes Gremium, welches aus einem (halb-)offenen Diskursformat hervorgeht, ist für alle beteiligten Personengruppen vorstellbar. Das konkrete Besetzungsverfahren hängt dabei von den damit verbundenen Implikationen ab: Während eine Wahl für das demokratische Grundverständnis des Gremiums spricht, kann daraus doch der Vorwurf der Bildung von Parallelstrukturen zum z.B. Stadtrat resultieren. Darüber hinaus sollten das Besetzungsverfahren weniger auf Wettbewerb untereinander, als vielmehr Kooperation und Expertise der Kandidat*innen aufsetzen. Die Akzeptanz berufener Mitglieder hängt davon ab, dass die Berufung durch die freien Akteur*innen selbst erfolgt. Unabhängig vom gewählten Besetzungsverfahren bzw. der Kombination verschiedener Verfahren sollte im nächsten Schritt gemeinsam der Anforderungskatalog an mögliche

Kandidat*innen und die Frage nach den im „Kulturrat“ zu berücksichtigenden Sparten bzw. Kulturbereiche in den Blick genommen werden. Hierzu konnten auf der Digitalen Kulturkonferenz bereits erste Ergebnisse formuliert werden.

„Fahrplan“

Der Einrichtungsprozess wird mit unterschiedlichen Beteiligten fortgeführt sowie für Akteur*innen der freien Szenen weiter geöffnet. Die Nachbesprechung der aus der Digitalen Kulturkonferenz hervorgegangenen Thesen sowie die Schärfung der definierten Rahmenbedingungen im kulturpolitischen „Kernteam“ könnte diese Phase einleiten. Die Verbreiterung des Adressatenkreises zur Beteiligung am Erarbeitungsprozess des „Kulturrats“ soll durch einen Aufruf über Website und Social Media erfolgen. Anschließend ist die Bildung von Arbeitsgruppen mit gemischter Besetzung (freie Akteur*innen, Kulturpolitik, Kulturverwaltung), die sich mit oben definierten Themen und Fragestellungen inhaltlich auseinandersetzen, denkbar. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen können wiederum allen Interessierten in einem analogen World Café vorgestellt und breit diskutiert werden, bevor sie in das finale Konzept und die Einrichtung des Kulturrats selbst eingehen.

Erprobungsphase analog zum „Raumkompass“

Angesichts zahlreicher Fragen, die sich erst während und nach einer Einrichtung eines Vertretungsgremiums klären werden und die von den praktischen Erfahrungen mit einem solchen Gremium abhängen, wird angestrebt, die Einrichtung des Kulturrats für eine zeitlich festgelegte Erprobungsphase vorzunehmen, nach deren Ablauf das Konzept angepasst und im Detail nachjustiert werden kann. Als Beispiel kann hier das Vorgehen in Bezug auf den „Raumkompass“ dienen.

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