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Vorlagendokumente * TOP Ö 2 Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe - Übersicht der Angebote für wohnungs- und obdachlose Bürgerinnen und Bürger Bericht SHA/001/2023 2 Sachverhalt_Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe_SozA SHA/001/2023 5
ÖÖ 22
Berichtsvorlage SHA/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 09.03.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe - Übersicht der Angebote für wohnungs- und
obdachlose Bürgerinnen und Bürger
Anlagen: Sachverhalt_Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe_SozA
Bericht:
Mit der Strategielandkarte wird ein Instrumentarium geschaffen, das einen Überblick über die verschiedenen Angebote im Bereich der Wohnungslosen- bzw. Obdachlosenhilfe schaffen soll. Ziel ist es, die unterschiedlichen Strukturen und Angebote übersichtlich und pägnant wiederzugeben und eine Beschreibung des Ist-Zustands abzubilden. Daneben soll die Strategielandkarte auch Ausgangspunkt für die bedarfsorientierte Fort- und Weiterentwicklung des Angebots in Nürnberg sein.
Die Strategielandkarte wird im Rahmen der Sitzung im Einzelnen näher vorgestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage SHA/001/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote verstehen Wohnungs- und Obdachlosigkeit als heterogenes Phänomen, das neben Biographie, Lebenswelt und Teilhabe auch andere soziale Kategorien und Ungleichheiten berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage SHA/001/2023
ÖÖ 22
Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 09.03.2023
Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe - Übersicht der Angebote für wohnungs- und
obdachlose Bürgerinnen und Bürger
Mit der Strategielandkarte wird ein Instrumentarium geschaffen, das einen Überblick über die verschiedenen Angebote im Bereich der Wohnungslosen- bzw. Obdachlosenhilfe schaffen soll. Ziel ist es, die unterschiedlichen Strukturen und Angebote übersichtlich und pägnant wiederzugeben und eine Beschreibung des Ist-Zustands abzubilden. Daneben soll die Strategielandkarte auch einen strategischen Ausblick geben, der unter Berücksichtigung von Problemstellungen eine Entwicklungslinie zu einem verbesserten Angebot aufzeigt.
Einführung und Ausgangslage
Eine gesetzliche Grundlage für die Obdachlosenhilfe findet sich im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG, Art. 6 und 7) und in Art. 57 der Bayerischen Gemeindeordnung, wonach die Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Ordnung (Gefahr für Leib und Leben) anzusehen und von der Kreisverwaltungsbehörde zu beseitigen ist, d.h. seitens der Verwaltung gelten alle Personen als obdachlos, die ordnungsrechtlich untergebracht sind.
Parallel dazu wird häufig der Begriff Wohnungslosigkeit weitgehend synonym verwendet. Der Begriff ist moderner (Problem wird benannt: fehlende Wohnung) und beschreibt die Lebenslage von Menschen, die über keinen mietvertraglich abgesicherten oder eigenen Wohnraum verfügen.
Nach der Definition des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind von Wohnungslosigkeit betroffen demnach Personen:
die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, d.h. lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten nach dem SGB XII und/oder SGB II übernommen werden, die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen oder Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht, die als Selbstzahler in Billigpensionen leben, die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen, die ohne jegliche Unterkunft sind bzw. "auf der Straße" leben.
Eine Abgrenzung erfolgt oftmals indem obdachlose Personen als Personen beschrieben werden, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum oder in Notschlafstellen aufhalten. Für die Verwaltung beschreiben beide Begriffe die gleiche Problemstellung – die fehlende private Wohnung und somit ein Anspruch auf Unterbringung.
Bestehende Angebote der Wohnungslosenhilfe
Neben der Unterbringung ist es vorrangiges Ziel des Sozialamts (Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit) auch vorbeugende Hilfen anzubieten. Es liegt auf der Hand, dass die effektivste Hilfe darin besteht, Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu
lassen – also vorbeugend tätig zu werden. Darunter ist die Beratung von Haushalten zu verstehen, die Probleme mit ihrem Mietverhältnis haben, d.h. die Mietzahlung nicht pünktlich durchführen oder aus anderen Gründen von Kündigung bedroht sind. Daneben wird in der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren die Übernahme von Mietrückständen als „sekundärpräventive“ Maßnahme erfolgreich angewandt. Mietrückstände werden der Fachstelle gemeldet und dort in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst bearbeitet. Räumungsklagen und Zwangsräumungstermine werden dem Sozialamt vom Gericht mitgeteilt, und es wird in jedem Fall mit dem betroffenen Haushalt Kontakt aufgenommen und die Übernahme der Mietrückstände geprüft.
Wenn der Wohnungsverlust nicht mehr abzuwenden ist (Räumungstermin steht fest) oder bereits eingetreten ist, wird die Fachstelle im Sozialamt als Unterbringungsbehörde tätig. Dabei stehen der Fachstelle verschiedene Varianten zur Unterbringung zur Verfügung:
Obdachlosenwohnungen: Die Fachstelle verfügt über insgesamt 183 Wohnungen, in die obdachlose Haushalte eingewiesen werden können. Die Wohnungen stehen unter Satzungsrecht, die Bewohner und Bewohnerinnen müssen Wohngebühren an die Stadt entrichten. Familien mit Kindern werden bevorzugt in die städtischen Wohnungen eingewiesen, weil diese Unterbringungsform dem „normalen“ Wohnen am nächsten kommt. Darüber hinaus können Mütter mit Kindern auch in Mutter-Kind-Einrichtungen, wie sie vom Caritasverband Nürnberg und der Rummelsberger Diakonie in Nürnberg vorgehalten werden, vermittelt werden.
Obdachlosenpensionen: Nachdem die städtischen Obdachlosenwohnungen für die Zahl der unterzubringenden Menschen nicht ausreichen, werden vorrangig Einzelpersonen auch an private Pensionen vermittelt. Die Einweisung der Betroffenen erfolgt von Amts wegen, die Unterbringung ist aber ein privatrechtlicher Vorgang, d.h. der Bewohner/die Bewohnerin schuldet die monatliche Miete direkt dem Betreiber und ist für die Zahlung (bzw. Abtretung an das Jobcenter) selbst verantwortlich.
Heime der Obdachlosenhilfe: Die Heime der Obdachlosenhilfe stellen die Unterbringungsform der Wahl für die Menschen dar, die ohne Unterstützung ihr Leben nicht mehr (oder vorübergehend nicht mehr) alleine bewältigen können. Als Träger von Heimen gibt es in Nürnberg o die Stadt Nürnberg selbst (Haus für Frauen und Haus für Männer in der Großweidenmühle); o den Caritasverband Nürnberg (Domus Misericordiae); o die Heilsarmee, Sozialwerk Nürnberg (Haus für Männer und Haus für Frauen); o die Stadtmission (Betreutes Einzelwohnen).
In der Art der Unterbringung unterscheidet man stationäre und ambulant begleitete Fälle. Die Finanzierung der Heimunterbringung erfolgt über Tagessätze durch den Bezirk Mittelfranken (Großweidenmühle, Heilsarmee) oder über § 67 SGB XII (Caritas, Stadtmission).
Eine Entlastungsmöglichkeit ergibt sich durch die sogenannten Sozialimmobilien (13 Objekte) und durch eine stadteigene Wohnanlage in Gebersdorf. In den Sozialimmobilien stehen insgesamt 123 Wohnungen, in Gebersdorf 54 Wohnungen zur Verfügung. Die Einmietung in diese Wohnungen erfolgt qua Belegungsrecht. Mit den Mieterinnen und Mietern werden reguläre Mietverträge abgeschlossen, mit dem Bezug ist die Wohnungslosigkeit beendet. Das Angebot versteht sich als eine städtische Art des Housing First Ansatzes.
Darüber hinaus stehen weitere Angebote der Unterbringung von Trägern zur Verfügung. Neben der Unterbringung werden auch Angebote der Beratung, Verpflegung sowie medizinscher Versorgung unterhalten, wie bspw. die Ökumenische Wärmestube oder die Caritas Straßenambulanz Franz von Assisi.
Die vorhandenen Angebote werden im Rahmen der Sitzung in Form einer Strategielandkarte dargestellt und steckbriefartig näher beschrieben. Zukünftig sollen neue Angebote dann mithilfe der Strategielandkarte hinsichtlich Struktur und Zielrichtung eingeordnet werden. Zudem soll das Instrument dazu dienen Bedarfslücken zu identifizieren und zu schließen sowie bestehende Angebote weiterzuentwickeln.
Handlungsbedarfe und Ausblick
Trotz des breiten Angebots und der Schaffung neuer Angebote wie z.B. QuarTier (gilt als Vorzeigemodell einer Pension) oder neuer Kapazitäten bei den Notschlafstellen (Diana- Herberge und Hermann-Etage) gibt es auch Handlungsbedarfe, die angegangen werden müssen.
Bestehende Privatpensionen sind für die Unterbringung nicht abkömmlich, erreichen aber zum Teil nicht den angestrebten Unterbringungsstandard. Insbesondere die verdichtete Belegung (Mehrbettzimmer sind nicht mehr zeitgemäß und aufgrund der differenzierten besonderen sozialen Schwierigkeiten i.S.d. § 67 SGB XII der Pensionsbewohner/innen keine geeignete Unterbringungsform), aber teilweise auch die Beschaffenheit der Objekte sind hier zu nennen. Die Zielsetzung des Sozialamts ist es, den Unterbringungsstandard zu heben. Angestrebt sind zukünftig eine Einzelzimmerunterbringung und eine weitere Verbesserung der Infrastruktur. Die Neuakquise ist aufgrund der Situation auf dem Immobilienmarkt aber weiterhin erschwert, auch weil die Zielgruppe der unterzubringenden Personen auf Vorbehalte stößt.
Ein möglicher Lösungsansatz wird darin gesehenen, dass die Stadt eigene Objekte entwickelt und an soziale Träger für den Betrieb vergibt - bspw. eine „Leuchtturmpension“ oder auch Hybridmodell mit Notschlafstelle.
Bei Anlagen wie Luisenstraße (Obdachlosenwohnungen) oder Gebersdorf (Mietwohnungen unter Verwaltung durch die wbg Nürnberg GmbH) zeigt sich ein nicht unerheblicher Modernisierungsstau. Für Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden. Ggfs. können Objekte wie Luisenstr. auch als städt. Housing First aufgezogen werden. Ist eine Sanierung unter den Vorbehalten des Haushalts nicht möglich, müssen für die Bewohnerinnen und Bewohner entsprechender Ersatz zur Verfügung gestellt werden.
Das Haus Großweidenmühle ist in Bezug auf Ausstattung und Ausrichtung nicht mehr zeitgemäß. Das Wohnen für ältere Obdachlose (Beheimatung) ist aufgrund fehlender Barrierefreiheit und Ausstattungslevel (Gemeinschaft) weniger attraktiv als früher. Grundsätzlich stellt sich auch die Frage nach der primären Funktion, bisher erfüllt die Einrichtung mehrere Aufgaben (Beheimatung, Schutz f. Frauen, Steuerung Notschlafstellen, Haus für Alles) und fungiert im Kontext der gesetzlichen Unterbringungspflicht als unverzichtbare Auffanglösung.
Februar 2023 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt