Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (02.03.2023)

Sitzung gesamt

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

02.03.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/042/2022 4 TOP Ö 2 Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2023 - 2026 Sitzungsvorlage J/001/2023 7 2.1 Entscheidungsvorlage J/001/2023 11 2.2 Beilage J/001/2023 14 TOP Ö 3 Kinder- und Jugendbüro Knoblauchsland Sitzungsvorlage J/002/2023 26 3.1 Entscheidungsvorlage J/002/2023 30

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 02.03.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2023 - 2026 Beschluss

Ries, Elisabeth

3. Kinder- und Jugendbüro Knoblauchsland Beschluss

Bestands- und Bedarfsanalyse sowie konzeptionelle J/002/2023

Grundgedanken

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2022,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 02.03.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz):

Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg - beratender Sitz Herr Alexander Lissak, 2. Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, wird für Herrn German Djanatliev als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr German Djanatliev wird zum stellvertretenden Mitglied berufen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg - beratender Sitz Herr Alexander Lissak, 2. Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, wird für Herrn German Djanatliev als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr German Djanatliev wird zum stellvertretenden Mitglied berufen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 02.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2023 - 2026

Anlagen: 2.1 Entscheidungsvorlage 2.2 Beilage

Sachverhalt (kurz): In der "AG Spielen" am 06.12.2022 wurde auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" die Ausbauplanung (Neubau, Sanierung, Erweiterung) der Spielflächen für 2023 bis 2026 abgestimmt. Die Koordination der "AG Spielen" liegt bei der Verwaltung des Jugendamts als Bedarfsträger für Spielflächen. Teilnehmer sind SÖR, die Bürgerämter Süd, Nord und Ost (BANOS), Stpl, SpS, H, Ref. V/Bündnis für Familie, der KJR sowie Ref.IV/Schule und Sport und dem Amt für Allgemeinbildende Schulen. Der Jugendhilfeplan "Spielen in der Stadt" ist verbindliche Planungsgrundlage für die Spielflächenplanung und enthält eine detaillierte Bestands- und Bedarfsanalyse.

Die Verwaltung des Jugendamts und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum legen im Folgenden das Ergebnis der "AG Spielen" zur Ausbauplanung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen im Zeitraum 2023 - 2024 zur Beschlussfassung vor, ergänzt werden diese durch Informationen zum Partizipationsmodell laut!.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Stadtentwicklung, Wohnen und Nachbarschaft sozial gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.127.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.028.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 99.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: siehe MIP-Anmeldung 2023/2026

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Ref.IV/HVE

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den notwendigen Ausbau von öffentlichen Spiel-, Sportund Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche sowie Spielhöfen für die Jahre 2023 bis 2024 auf der Grundlage der von der Verwaltung des Jugendamts und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum vorgelegten Entscheidungsvorlage.

Entscheidungsvorlage

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2023 und 2024

Die Festlegung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen erfolgte im Rahmen einer dienststellenübergreifenden Abstimmung (AG Spielen) und auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:  MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung).  MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.  MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €).  u.a. Finanzierung über Städtebauförderung oder städtebauliche Verträge, Ablösemittel privater Spielplätze.

Gemäß dem Beschluss im JHA vom 29.09.2022 sowie dem Werkausschuss SÖR vom 21.09.2022 werden zukünftig bei Neuplanungen und Sanierungen von öffentlichen Spielflächen der Stadt Nürnberg die Leitlinien „miteinander spielen / Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen“ in der jeweils aktuellen Fassung zur Überprüfung von Qualität und Inklusion angewendet.

1. Maßnahmenlisten

Im Rahmen der Spielplatzpauschale (MIP Nr. P5515900000U) wurde in der „AG Spielen“ im Dezember 2022 folgende Verteilung der Mittel festgelegt:

Spielplatzpauschale 20231
Projekt Finanzierung / Teilfinanzie- rung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbes- serung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2022 2023 4
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2023 2024 10
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz Neuanlage 2020 / 2021 2022 / 2023 41
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 / 2024 7

Finanzierung /

Teilfinanzie-

rung aus

Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbes-

serung)

Planung /

Beteili-

gung

Sonderfall Ritter-von-Schuh-Platz: Die dringend zu sanierenden Bolz- und Basketballplätze im Annapark mussten Anfang des Jahres 2023 aufgrund nicht mehr behebbarer Verkehrssicherheitsgefährdungen komplett gesperrt werden. Mit Unterhaltsmitteln ist die Anlage nicht mehr aufrechtzuerhalten. Diese Aktionsflächen am Ritter-von-Schuh-Platz sind bereits zum Bauinvestitionscontrolling (BIC) angemeldet, Planungsmittel stehen zur Verfügung. Mit den vorbereitenden Planungsleistungen zur Komplettsanierung der Bolz- und Basketballplätze durch SÖR wurde bereits begonnen. Diese sollen bis

1 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

zum Herbst 2023 abgeschlossen werden sein, so dass noch Ende 2023 die Ausschreibung der baulichen Umsetzung erfolgen kann. Die Sanierungsarbeiten der Ballsportanlagen erfolgen dann laut Aussage von SÖR ab Frühjahr 2024 sequentiell, so dass fertige Anlagen dann im Laufe 2024 auch den Kindern und Jugendlichen wieder zur Verfügung gestellt werden können. Die für die Ausschreibung in 2023 benötigten Finanzmittel konnte verwaltungsintern bereits eine Vorfinanzierung gefunden werden. Die Maßnahme wird ansonsten 2023 für die Aufnahme in den Mittelfristige Investitionsplan 2024 beantragt. Weitere Ausführungen und Details in der Beilage 2.2.

Spielplatzpauschale 20242
Projekt Finanzierung / Teilfinanzie- rung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbes- serung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2023 2024 10
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsflächen X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 / 2024 7
Julius-Leber-Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung und Erweiterung 2024 2025 27

Finanzierung /

Teilfinanzie-

rung aus

Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbes-

serung)

Planung /

Beteili-

gung

Im Rahmen der Spielhofpauschale (MIP Nr. P5515800000U) wurden die Mittel in der „AG Spielen“ im Dezember 2022 wie folgt verteilt:

Spielhofpauschale 2023
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
Adam-Kraft-Realschule ggf. Prüfung einer Interimslösung für Sperrung der Aktionsflä- chen am Ritter- von-Schuh- Platz Prüfung: 2023 n.n. 7
Max-Beckmann-Schule, GS Angebotsverbesserung 2023 2024 31
Schlößleinsgasse, MS Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2022 / 2023 2023 36
St. Leonhard, MS Städtebauför- derung Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 / 2022 2023 11
Spielhofpauschale 2024
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
Adam-Kraft-Realschule ggf. Prüfung der Interimslösung für Sperrung der Aktionsflä- chen am Ritter-von-Schuh- Platz und ggf. Umsetzung Prüfung: 2023 n.n. 7
Bartholomäusschule, GS Neugestaltung 2024 2025 36

2 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

Max-Beckmann-Schule, GS Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2023 2024 31

Für das Programm „Aus 1 mach 3“ (MIP Nr. P5515400000U) wurden für das Jahr 2023 folgende Anträge gestellt:

Programm „Aus 1 mach 3“ 2022
Projekt Maßnahmentyp PB (Planungsbe- reich)
Altenfurt, Spielplätze Verbesserung der Spielplätze in Altenfurt für Kinder unter 3 Jahren 22
Im Umfeld des Sportverein TSV Falken- heim Bewegungspark für alle Generationen in der umlie- genden Grünanlage des Sportvereins 28
Steinmetzanlage, Spielplatz Erweiterung des Spielplatzangebots für Kinder un- ter 3 Jahren 57
Weinzierleiner Straße, Gebersdorf, Spiel- platz Angebotsverbesserung durch Erweiterung des Spielplatzes 40

Eine ausführliche Übersicht zu den Projekten mit Ausblick bis 2025, die sich in Planung und Bau befinden und nicht über die Pauschalen finanziert werden, befindet sich in der Beilage 2.2.

1.2. Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Die Spielplatzpauschale beinhaltet entsprechend dem JHA-Beschluss von 2014 jährlich 110.000 € konsumtive Mittel. Wegen der aktuellen städtischen Einsparungsnotwendigkeit haben sich die Ausgabemöglichkeiten auf 99.000 € reduziert. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert werden. Für 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt acht Vorhaben geplant. Erneut meldeten Jugendliche besonders viele Bedarfe bezüglich Verbesserungen an Sport-, Ball- und Bolzflächen sowie Einrichtung von neuen, wetterunabhängigen Unterständen an. Beispielhaft kann die Erweiterung des Bolzplatzes an der Radmeister Straße, die Erweiterung des Angebots an der Wied / Kuhweiher durch einen Unterstand, neue Bodenmarkierungen am Basketballplatz im Spittlertorgraben, ein neues Beachvolleyballnetz im Marienbergpark, einen neuen Beachvolleyballplatz im nördl. Burggraben, eine Calisthenicsanlage am Pferdemarkt und eine Beleuchtung am Unterstand II in Langwasser genannt werden.

Eine Prüfung der Realisierbarkeit dieser Vorhaben muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere, im Laufe des Jahres 2023 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2023 und 2024

1. Grundsätzliches zu den Maßnahmenübersichtslisten für die Jahre 2023 bis 2026

In der dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Spielen“ (AG Spielen) wurden am 06. Dezember 2022 die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen nach Priorität für 2023 und 2024 festgelegt und für die Jahre 2025 und 2026 vorgeplant. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“. Es werden folgende Kriterien in der Spielflächenplanung bei einer notwendigen Priorisierung herangezogen:

Zum einen werden Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf vorrangig berücksichtigt. Es werden sozialräumliche Strukturdaten auf Planungsbereichsebene, z. B. Dichte der Wohnbebauung und Einwohnerdichte; Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und entsprechende Durchschnittswerte der Planungsbereiche sowie der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034 als Kriterien betrachtet. Drittmittel (z.B. Städtebauförderung, städtebauliche Verträge) sollten nach Möglichkeit genutzt werden und eine ausgeglichene Planung der Maßnahmen in Bezug auf Größe und Lage, zentrale und dezentrale Anlage sowie Nutzer/-innengruppen (Kinder, Jugendliche, Ballspielende, Skater/-innen etc.) muss gewährleistet sein. Voraussetzung aller Festlegungen ist, dass entsprechende planungsrechtlich gesicherte Standorte zur Verfügung stehen

In die Planung fließen weiterhin Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie Anträge von Kinderversammlungen und Anliegen aus dem Partizipationsmodell laut! für Jugendliche mit ein. Die jeweiligen Nutzer/-innengruppen werden an der Ausgestaltung der jeweiligen Spielflächen beteiligt.

Zum anderen spielt der Zustand bei bestehenden Flächen eine wichtige Rolle und muss betrachtet werden. Die Verkehrssicherungspflicht der Bestandsflächen muss erfüllt sein. Ab einem gewissen Alter der Anlagen sind die Möglichkeiten des Unterhalts ausgereizt und eine Neuanlage der Fläche ist nötig. Durch eine rechtzeitige Planung sollen ersatzlose Schließungen bzw. der Abbau von bestehenden Flächen vermieden werden.

Die oben genannten Kriterien wurden auch für das Jahr 2023 angewandt, das Konzept zur Personalkosteneinsparung als ein Teilbereich des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Nürnberg für die Jahre 2023ff mit Beschluss im Stadtrat vom 17.11.2022 kann aber Auswirkungen auf die Priorisierung von Maßnahmen haben. Dieses Konzept beinhaltet personalwirtschaftliche Maßnahmen in zwei Teilschritten und soll mittelfristig einen Umfang von ca. 500 Vollkraftstellen erreichen. Zunächst kann es zu Wiederbesetzungssperren für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 gefolgt von einer dauerhaften Einsparung mit Wegfall noch zu benennender Stellen aus dem Stellenplan ab 01.01.2026 kommen. Zudem sind aktuell freie planerische Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage nur schwer besetzbar, so dass es allein daraus zu Planungs- und Umsetzungsverzögerungen kommen kann. Bereits im Spielplatzbericht im Werkausschuss SÖR (WerkA/SÖR) am 12.02.2020 und im Jugendhilfeausschuss (JHA) am 24.02.2022 wurde über den hohen Sanierungsbedarf bei Spielflächen sowie die fehlenden personellen Ressourcen bei J und SÖR berichtet. Sollte es in den kommenden Jahren u.a. aufgrund Wiederbesetzungssperren oder Besetzungsproblemen zu weiteren personellen Engpässen kommen, müssen ggf. einzelne Maßnahmen erstmal gestoppt und dann zeitlich geschoben werden.

Hierbei soll bei Bedarf der Grundsatz gelten, dass je höher der Verbindlichkeitsgrad einer Maßnahme ist, desto weniger kommt sie für das Aussetzen in Frage. Eine hohe Verbindlichkeit liegt z.B. bei städtebaulichen Verträgen inkl. zeitlicher Fristen vor. Aber auch, wenn bereits die Nutzer/-innenbeteiligung

durchgeführt wurden. Eine hohe Verbindlichkeit liegt außerdem bei bereits erfolgten Vergaben von Aufträgen zu Baudienstleistungen und Planungsaufträgen oder bei erfolgten Zusagen von Zuschüssen vom Bund und Land vor. Die Verwaltung wird in den Folgejahren bei Bedarf berichten, ob und wenn ja, welche Maßnahmen aufgrund des Konzepts zur Personalkosteneinsparung nicht wie geplant durchgeführt konnten, sondern verschoben werden mussten.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:

 MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung).

 MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.

 MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €).

 Weitere Finanzierung wie z.B. über Städtebauförderung, Ablösemittel privater Spielflächen, städtebauliche Verträge sowie weiteren zusätzlichen Fördertöpfen: Die Kosten für den Ausbau der Spielflächenmaßnahmen werden ganz oder teilweise durch den jeweiligen Investor getragen (bei städtebaulichen Verträgen) oder die Antragstellung und Abrechnung der Kosten erfolgt über Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung (Bereich Stadterneuerung im Stadtplanungsamt), wobei der städtische Anteil über die Spielplatz- bzw. Spielhofpauschale zu finanzieren ist.

Gemäß dem Beschluss im JHA vom 29.09.2022 sowie dem WerkA/SÖR vom 21.09.2022 werden zukünftig bei Neuplanungen und Sanierungen von öffentlichen Spielflächen der Stadt Nürnberg die Leitlinien „miteinander spielen / Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen“ in der jeweils aktuellen Fassung zur Überprüfung von Qualität und Inklusion angewendet. Spielflächen müssen demnach mindestens die Stufe 1 in der Inklusionsbewertung und die Note 3 in Bezug auf die Qualitätsbewertung erreichen.

2. Maßnahmenlisten 2023 bis 2026

Im Folgenden werden die Planungen für die Jahre 2023ff tabellarisch dargestellt. Die Projekt- bzw. Maßnahmenlisten werden hierbei in alphabetischer Reihenfolge geführt.

Im Vergleich zu Berichten der Vorjahre wurde der Begriff Generalsanierung durch den Begriff Neugestaltung ersetzt und unterscheidet sich zur Neuanlage darin, dass bei einer Neugestaltung ein bereits vorhandener Spielplatz / Spielhof komplett neu geplant und ausgetauscht wird. Bei Neuanlagen war am jeweiligen Standort bisher noch keine Spielfläche.

A) Spielplätze

MIP Nr. P5515900000U mit jährlich 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. weitere Finanzierungen.

Kurzer Sachstand abgeschlossener Maßnahmen aus der Spielplatzpauschale bis 2022

 Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz Fertigstellung Frühjahr 2022 Spielplatzpauschale 2020 / 2021 + Restmittel „Aus 1 mach 3“  Obere / Untere Kieselbergstraße, Spielplatz Fertigstellung Herbst 2022 Spielplatzpauschale  Wandererstraße, Spiel- und Aktionsfläche Fertigstellung Frühjahr 2022 Städtebauförderung + Spielplatzpauschale

Festlegung Spielplatzpauschale 2023

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2022 2023 4
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2023 2024 10
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz Neuanlage 2020 / 2021 2022 / 2023 41
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 / 2024 7

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Sonderfall Ritter-von-Schuh-Platz: Die dringend zu sanierenden Bolz- und Basketballplätze im Annapark mussten Anfang des Jahres 2023 aufgrund nicht mehr behebbarer Verkehrssicherheitsgefährdungen komplett gesperrt werden. Mit Unterhaltsmitteln ist die Anlage nicht mehr aufrechtzuerhalten. Diese Aktionsflächen am Rittervon-Schuh-Platz sind bereits zum Bauinvestitionscontrolling (BIC) angemeldet, Planungsmittel stehen zur Verfügung. Mit den vorbereitenden Planungsleistungen zur Komplettsanierung der Bolz- und Basketballplätze durch SÖR wurde bereits begonnen. Diese sollen bis zum Herbst 2023 abgeschlossen werden sein, so dass noch Ende 2023 die Ausschreibung der baulichen Umsetzung erfolgen kann. Die Sanierungsarbeiten der Ballsportanlagen erfolgen nach Aussage von SÖR dann ab Frühjahr 2024 sequentiell, so dass fertige Anlagen dann im Laufe 2024 auch den Kindern und Jugendlichen wieder zur Verfügung gestellt werden können. Die für die Ausschreibung in 2023 benötigten Finanzmittel konnte verwaltungsintern bereits eine Vorfinanzierung gefunden werden. Die Maßnahme wird ansonsten 2023 für die Aufnahme in den Mittelfristige Investitionsplan 2024 beantragt.

Planungen Gesamtanlage Annapark

Mittelfristig bedarf der Annapark einer gesamten Überplanung. Hierbei orientiert sich der mittelfristige Planungsansatz an den Vorüberlegungen des 2022 beschlossenen Freiraumkonzepts Nürnberger Süden mit Überplanung des gesamten Parks, einschließlich des nördlich und östlich anschließenden Straßenraums wie auch den in den nächsten Jahren zu sanierenden Spielplatzes im südöstlichen Teil der Grünfläche. Durch eine ganzheitliche Planung ist ein gestalterischer und funktionaler Gewinn für alle Teilbereiche möglich. Dieser Planungsansatz erfordert intensive Abstimmungen mit vielen Ämtern und Dienststellen, eine intensive Bürgerbeteiligung und Plangenehmigungsverfahren. Dieser Planungsansatz wäre vermutlich über das noch zu etablierende neue Stadterneuerungsgebiet Südstadt förderfähig. Aufgrund der Komplexität dieser Maßnahme wäre jedoch ein Baubeginn frühestens ab 2026 realistisch. Die kurzfristige Neugestaltung der Aktionsflächen muss wie oben beschrieben vorab umgesetzt werden und ist dann im Gesamtplan der Anlage als gesetzt zu berücksichtigen.

Prüfung von Interimslösungen Der Wegfall der Spielflächen über mehrere Jahre ist für den Stadtteil und den hohen Bedarf an Bewegungsräumen insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche nicht hinzunehmen und es muss mit allen Mitteln daran gearbeitet werden, eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Anlagen zu erwirken aber auch für die Überbrückung der Sperrzeit Interimslösungen zu finden. Interimslösungen wären z.B. die generelle oder vorübergehende Öffnung der Schulsportanlage der Adam-Kraft-Realschule außerhalb der Schulnutzungszeiten. Darüber hinaus können auch z.B. Parkplatzflächen im Umfeld mit einbezogen werden um das Defizit, das durch die Sperrung entsteht abmildern zu können. Da bei diesen Ideen nicht nur die pädagogische Sichtweise, sondern insbesondere städtebauliche, technische und juristische Fragen geklärt werden müssen, befinden sich J und SÖR mit den einschlägigen Dienststellen bereits in intensiver Abstimmung. Es wird außerdem geprüft, ob das Verfahren beschleunigt werden kann. Da diese Fragen bis zum Redaktionsschluss nicht beantwortet werden konnten, wird zusätzlich auf den mündlichen Bericht verwiesen.

Festlegung Spielplatzpauschale 2024

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2023 2024 10
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsflächen X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 / 2024 7
Julius-Leber-Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung und Erweiterung 2024 2025 27

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Vorplanungen Spielplatzpauschale 2025 – 2026

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Teilfinanzierung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Humboldtplatz, Spielplatz 2025 2026 7
Julius-Leber-Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung und Erweiterung 2024 2025 27
Ritterplatz, Spielplatz Ggf. Masterplan Süd, BIC Neugestaltung 2025 2026 6
Waldstromerstraße, Spielplatz Neugestaltung 2026 2027 36
* Westpark, Von-der- Tann-Straße, Spielplatz Neugestaltung 2024 / 2025 2025 11

Finanzierung /

Teilfinanzierung

aus Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

* Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs im Westpark, siehe auch letzter Bericht zur Spielflächenplanung im JHA 2022, mussten bereits die meisten Spielgeräte für Kinder ersatzlos abgebaut werden. Da der Westpark zwar im Aktionsplan Masterplan Freiraum aufgenommen, bis 2025 aber noch nicht im zugehörigen MIP 714 finanziert ist und bei SÖR-Grünplanung für die Gesamtplanung und Umsetzung nach wie vor keine personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können, stehen den Kindern vorerst nur 2 mobile Spielboxen zur Verfügung. Grundlage für die Planung der Spielflächen wäre ein neu aufzustellendes Gesamtkonzept für den Westpark, in dem die Spiel- und Aktionsflächen in das Gesamtkonzept integriert sind. Bis diese Gesamtplanung umgesetzt werden kann, muss eine Lösung für mindestens einen Kinderspielplatz über das Angebot der mobilen Spielboxen hinaus gefunden werden. Daher wird vorgeschlagen, einen Spielplatz im Westpark unabhängig von der Gesamtplanung über die Spielplatzpauschale in 2025 und 2026 zu finanzieren und somit vorzuziehen.

Kurzer Sachstand abgeschlossene Maßnahmen über Finanzierung Dritter

(bei Bedarf zur Verbesserung des Angebots mit Aufstockung aus den Pauschalen)

 Alfelder Weg, Spielplatz Fertigstellung Frühjahr 2022 Städtebaulicher Vertrag + Spielplatzpauschale  Bolzplatz Austraße Fertigstellung Frühjahr 2022 Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Länder  Happurger Str. / Bhf Laufamholz, Spielplatz Aufstellung einer mobilen Spielebox als Interimslösung Finanzierung über eine Privatspende  Jamnitzerplatz, Spiel- und Aktionsflächen Fertigstellung Frühjahr 2022 MIP und Städtebauförderung  Karl-Heller-Straße, Spielplatz Fertigstellung Sommer 2022 Städtebaulicher Vertrag + Spielplatzpauschale  Langwasser T / Spielplatz Ursula-Wolfring-Straße Fertigstellung Frühjahr 2022 Finanzierung und Bau über WBG

Spielplätze über Finanzierung Dritter

Maßnahmen in Planung und Bau bis 2026

Projekt Finanzierung / Teil- finanzierung aus Drittmittel Ball- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Amberger Straße BIC – Planungsmittel vorhanden, MIP-Aufnahme über Masterplan Freiraum notwendig, Städte- baulicher Vertrag Neugestaltung, Neuordnung 2023 MIP-Auf- nahme notwendig 10
* Ritter-von-Schuh- Platz, Spiel- und Aktionsflä- chen BIC – Planungsmittel vorhanden, MIP-Aufnahme not- wendig X Neugestaltung 2023 MIP - Aufnahme notwendig 7
Annette-Kolb-Anlage, Spiel- und Aktionsflä- chen MIP, Städtebauförderung X Neugestaltung / Neuanlage 2021 2023 / 2024 25
Buch, Spielplatz Zusammenlegung mit Bau freiw. Feuer- wehr über WBG-K Neuanlage 2021 / 2023 2024 44
Dorfäcker Straße, Akti- onsflächen mit Bolzplatz MIP X Neuanlage 2020 / 2021 2022 / 2023 14
Dr. Carlo-Schmidt- Straße, Bolzplatz und Erweiterung Jugendan- gebot (Masterplan Obe- rer Wöhrder See) städtebaulicher Ver- trag X Neugestaltung und Erweiterung des Angebots 2023 / 2024 2025 18
Erhardstraße, Spielplatz (Masterplan Oberer Wöhrder See) städtebaulicher Ver- trag Neugestaltung 2022 / 2023 2024 5
Eslarner Straße, Spiel- platz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2023 2024 / 2025 52
Ferdinand-Drexler-Weg, Spielflächen, BA1 BIC, Planungsmittel vorhanden, MIP-Aufnahme not- wendig, Städte- bauförderung X Neugestaltung, Neuordnung 2022 / 2023 MIP-Auf- nahme notwendig 26
Hainstraße / Scharrer- straße, B-Plan Nr. 5422, Luitpoldviertel, Spiel- platz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2022 / 2023 2023 6
Helmut-Herold-Platz, Frankenstraße, Spielplatz und Bolzplatz Bundesmittel Investi- tionsoffensive Sport / Investitionspakt Sportstätten, MIP X Neugestaltung 2020 / 2021 2022 / 2023 8
Leipziger-/Weimarer Straße, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Spielplatzver- besserung 2023 / 2024 2025 18
Lichtenreuth, (Brun- eckerstraße Modul I), Spielflächen Städtebaulicher Vertrag Neuanlagen 2022 / 2023 2024 56
Luitpoldhain, Spiel- und Aktions- flächen BIC – Planungsmittel vorhanden, MIP-Aufnahme not- wendig X Neugestaltung 2021 / 2023 MIP – Aufnahme notwendig 6
Melanchthonplatz, Sin- gerstraße, Spiel- und Aktionsflächen MIP, Masterplan Freiraum, Städte- bauförderung X Neugestaltung 2025 2026 8

Finanzierung / Teil-

finanzierung aus

Drittmittel

Ball-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Münchener Straße, Skateanlage Fördermittel des In- vestitionspakt Sport- stätten von Bund und Ländern, MIP Neugestaltung und Erweiterung 2020 2022 / 2023 55
Obere Wöhrder See / Flußstraße, Naturspiel- platz MIP, Städtebauförde- rung Neubau 2020 / 2021 2023 18
Rechenberg 3. BA - oberer Bereich, Bolz- und Basketball- platz MIP, Masterplan Freiraum X Neugestaltung, letzter Sanie- rungsbereich 2022 2023 / 2024 18
Regensburger Straße, Velburger- / Parsberger Straße („Raketenspiel- platz“) Städtebaulicher Vertrag Neugestaltung und Erweiterung 2024 2025 6
Regensburger Viertel, B-Plan Nr. 3490, Spiel- platz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2023 / 2024 2025 20
Witschelstraße, Skateanlage Fördermittel aus In- vestitionspakt Sport- stätten von Bund und Ländern, MIP Neugestaltung 2019 / 2020 2022 / 2023 11
Züricher Park, Spielflä- chen MIP, Fördermittel vom Bund Neuanlage 2021 2023 / 2024 57

* Aktionsflächen im Annapark: siehe Seite 3 / 4

Weitere noch nicht finanzierte, dringliche Spiel- und Aktionsflächenmaßnahmen sowie erforderliche Neugestaltungen:

Projekt Mögliche Ballspiel Maßnahmentyp PB
Finanzierung (Planungs-
bereich)
Bamberger Straße, Spiel- platz Neugestaltung 15
Budapester Platz, Spiel- und Aktionsflächen BIC/MIP-relevante Maßnahme, För- dermöglichkeiten prüfen Neugestaltung 7
Breslauer Straße, Spielplatz Fördermöglichkei- ten prüfen Neugestaltung 26
Carrettscher Park / Innere Kobergerstraße, Spielplatz Neugestaltung 3
Christoph-Weiß-/Krugstr., Spielplatz Neugestaltung 2
Elisabeth-Seibert-Platz, Ge- meinschaftshaus Langwas- ser, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 26
Fritz-Erler-Straße, Boxdorf, Spielplatz Neugestaltung 45
Gleiwitzer-/Bunzlauer Straße, Langwasser Bolzplatz Städtebauförde- rung möglich x Neugestaltung 26
Gleiwitzer Straße, Spielplatz Fördermöglichkei- ten prüfen Neugestaltung 26
Gleiwitzer-/Jauerstraße, Langwasser, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 26
Hans-Seiler-Straße, Boxdorf, Spielplatz Angebotsverbesserung 47
Happurger Str./ Bhf Laufamholz, Spielplatz Neugestaltung, Sanierungsbedarf (Interimslösung durch Aufstellung ei- nes mobilen Spielebox in 2022) 52
Hautschstraße, Spiel- und Basketballplatz Städtebauförde- rung möglich x Erweiterung, Angebotsverbesserung 13
Kochstraße, Spielplatz Neugestaltung 9
Kuhweiher / IDEAL, Spiel- platz Verlegung/Neuanlage, Spielplatz in Kleingartenanlage verlegen 39
Marienberg, Spielfächen BIC/MIP-relevante Maßnahme X Neugestaltung 17
Maiach, Innstraße X Erweiterungspotential vorhanden, Angebotsverbesserung 35
Militscher-/Oppelner Straße, Bolzplatz Städtebauförde- rung möglich X Neugestaltung 27
Mühlweg Spiel- und Bolz- platz + Unterstand Neugestaltung 14
Reichelsdorfer Schulgasse, Spielplatz am Bolzplatz Neuanlage 36
Reitackerstraße, Spielplatz Ggf. Städtebauför- derung möglich Neugestaltung 12
Riesenschritt, Spielplatz Neugestaltung 2
Schloßäckerstraße, Bolz- platz X Neugestaltung, Planung bereits er- folgt, Finanzierung fehlt noch 8
Schweinauer Buck, Skatean- lage, Pumptrack (siehe vorangegangenen Textbeitrag zum Schwein- auer Buck) BIC-relevante Maßnahme, Mas- terplan Freiraum Neuanlage / Neugestaltung 10
Schornbaumstraße, Altenfurt, Spielplatz Neugestaltung und Erweiterung 22
Stadtpark BIC relevante Maßnahme, Masterplan Frei- raum X Neugestaltung Leistungsphase 1 bis 3 im BIC wurde gestoppt 3
Steinmetzanlage, Spielplatz Neugestaltung 57
Südstadtpark, Spielplatz Fördermöglichkei- ten LGS prüfen, BIC-relevante Maßnahme Neugestaltung 7
Tilsiter Straße, Spielplatz Neugestaltung 34
Veilhofstraße, Spielplatz Neugestaltung 5
* Westpark, Spiel- und Aktionsflächen BIC-relevante Maßnahme, Masterplan Frei- raum x Neuordnung und Neugestaltung 57 / 11
Wetzendorfer Park, Spielflächen BIC-relevante Maßnahme, Masterplan Frei- raum Neuanlage 14
Wohlauer Straße, Altenfurt, Spielplatz Neugestaltung Sanierung/Neuanlage 22

* Westpark siehe auch Seite 5

Die eben dargestellte Liste führt unter anderem auch Spielflächen auf, die in größeren Parkanlagen verortet sind. Beispielhaft können hier die Spielflächen im Stadtpark oder Westpark genannt werden. Oft sind in diesen Parkanlagen nicht nur die Spielflächen, sondern die gesamte Anlage in die Jahre gekommen und eine Weiterentwicklung der Anlagen als Ganzes wäre wünschenswert. Aus Synergiegründen wird oft die Neugestaltung der Parkanlage mit der Neugestaltung der Spielflächen im Rahmen eine größere Maßnahme betrachtet und von der Verwaltung in das BIC/MIP-Verfahren eingebracht.

Das Bauinvestitionscontrolling (BIC) ist ein notwendiges Steuerungsinstrument der Stadt Nürnberg, um kostenintensiven Maßnahmen über den MIP finanzieren zu können. Die Notwendigkeit einer Baumaßnahme wird durch den Bedarfsträger J ermittelt und durch den SÖR angemeldet.

Nach erfolgreicher Aufnahme erfolgen die Planungen bis zum Entwurf einschl. der Kostenberechnung als Entscheidungsgrundlage, ob diese Maßnahmen in den kommenden MIP aufgenommen werden kann. Diese Entscheidung erfolgt nach vorangegangenen Prüfungen während der beiden MIP-Beratungen unter Berücksichtigung des jährlich zur Verfügung stehenden MIP-Rahmens. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

Dieses Verfahren ist prinzipiell auch zukünftig sinnvoll, um kommunale personelle und finanzielle Ressourcen zielführend einzusetzen. Allerdings muss aus Sicht der Spielflächenplanung folgende Einschränkung formuliert werden: In diesem Verfahren können nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah berücksichtigt werden. Oft dauert es mehrere Jahre bis es zu einer Berücksichtigung kommt. Dies kann zur Folge haben, dass Spielflächen (trotz ursprünglich rechtzeitiger Anmeldung zum BIC/MIP-Verfahren) nicht rechtzeitig neugestaltet werden können. Die Flächen können ab einem gewissen Alter und Verschleiß nicht mehr unterhalten werden und es droht aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht eine Schließung oder ein Abbau von bestehenden Spielflächen.

Oft sind solche Spielflächen aber für viele Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Quartieren wichtige Orte und es besteht keine ausreichende und erreichbare Alternative im Umfeld. In einem solchen Fall müssen Spielflächen notfalls als Einzelmaßnahmen über die entsprechende Pauschale finanziert werden. Dies ist immer die zweitrangige Option nach einem BIC/MIP-Verfahren. Um aber Jahre der Unterversorgung an Spielflächen in den betroffenen Gebieten zu vermeiden, werden bei Bedarf J und SÖR zukünftig bei der jährlichen Beschlussfassung im JHA diesbezügliche Vorschläge unterbreiten. (Siehe hierzu Vorschlag von J zum Westpark auf Seite 5)

B) Spielhöfe

MIP Nr. P5515800000U, jährlich 290.000 €

Kurzer Sachstand abgeschlossener Spielhof-Maßnahmen Pauschale 2021 / 2022

 Altenfurt, Spielhof, Grundschule Teilsanierung, Angebotsverbesserung Spielhofpauschale 2021 Fertigstellung in 2022  Großgründlach, Spielhof, Grundschule Angebotsverbesserung Fertigstellung Frühjahr 2022 Spielhofpauschale 2022

Festlegungen Spielhofpauschale 2023

Projekt Finanzie- Maßnahmentyp Planung Bau PB
rung (Planungs-
bereich)
*Adam-Kraft-Realschule ggf. Prüfung einer Interimslösung für Sperrung am Ritter-von- Schuh-Platz Prüfung: 2023 … 7
Max-Beckmann-Schule, GS Angebotsverbesserung 2023 2024 31
Schlößleinsgasse, MS Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2022 / 2023 2023 36
St. Leonhard, MS Städtebauför- derung mög- lich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 / 2022 2023 11

* Aufgrund der notwendigen Schließung der Aktionsflächen am Ritter-von-Schuh-Platz besteht dringender Handlungsbedarf. Der Schulhof ist bislang noch kein öffentlicher Schulhof bzw. Spielhof. Es muss daher zunächst eine mögliche Öffnung des Schulhofes sowie die Möglichkeiten einer Öffnung der Schulsportanlage geprüft werden.

Festlegungen Spielhofpauschale 2024

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
*Adam-Kraft-Realschule ggf. Interimslösung für Sperrung am Ritter-von-Schuh-Platz Prüfung: 2023 … 7
Bartholomäusschule, GS Neugestaltung 2024 2025 36
Max-Beckmann-Schule, GS Neugestaltung, Angebots- verbesserung 2023 2024 31

* Aufgrund der notwendigen Schließung der Aktionsflächen am Ritter-von-Schuh-Platz besteht dringender Handlungsbedarf. Der Schulhof ist bislang noch kein öffentlicher Schulhof bzw. Spielhof.

Vorläufige Planungen Spielhofpauschale 2025/ 2026

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
*Ambergerschule, GS Ggf. MIP Neugestaltung Ggf. ab 2024 Ab 2025 10
Bartholomäusschule, GS Neugestaltung 2024 2025 5
Neptungweg, MS Neugestaltung 2025 2026 18

* Spielhof Ambergerschule ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme Ambergerstraße und als solches zum BIC angemeldet. Realisierung ist abhängig von der Aufnahme in den MIP, für den Fall einer Nichtaufnahme sollte der Spielhof über die Pauschale finanziert werden.

Weitere vordringliche Spielhofmaßnahmen

Projekt Maßnahmentyp PB
Altenfurt, GS + MS Neugestaltung des großen Spielhofs der GS 22
Neunhofer Hauptstraße, MS Neuanlage für Mittelschule (Prüfung noch erforderlich) 47
Regenbogenschule, GS Neugestaltung Spielhof (Prüfung baulicher Maßnah- men muss noch erfolgen) 26
Veit-Stoß-Realschule Neuanlage unter Vorbehalt der weiteren Schulbaupla- nungen und Verbindlichkeiten 18

An vielen Schulstandorten wie z.B. GS Johannis oder Veit-Stoß-Realschule stehen bauliche Veränderungen an oder sind bereits in Planung oder Bau. Aus diesem Grund können eine ganze Reihe an Spielhofprojekten, die als notwendige Neugestaltung bisher für die Spielhofpauschale gelistet waren vorerst nicht weiterverfolgt bzw. eingeplant werden. Deshalb wurden nachfolgend auch die Schulmaßnahmen gelistet, deren Spielhöfe mitgeplant und finanziert werden. Die Spielhöfe sollen zukünftig bei Baumaßnahmen von Schulen und Horten kostentechnisch mit ermittelt und als Gesamtbaumaßnahme zum BIC mit angemeldet werden.

Spielhofprojekte über Finanzierung Dritter

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Bau PB
Adam-Kraft-Straße, Johannis, GS MIP Neubau 2026 2
Bruneckerstraße, GS MIP Neubau Ab 2025 56
Fischbach, GS MIP Im Zuge von Erweiterungs- maßnahmen 2025 21
Forchheimer Straße, GS MIP Neubau 2024 14 / 15
Fürreuthweg, Eibach, GS MIP Neubau 2026 38
Henry-Dunant-Schule, GS MIP Neubau 2025 57
Konrad-Groß-Schule, GS + MS SÖR-Unterhalt Angebotsverbesserung, Un- terhaltsmaßnahme 2023 18
Ludwig-Uhland-Schule, GS + MS MIP Im Zuge von Erweiterungs- maßnahmen 2024 3
Maiacher Straße, GS + MS MIP Neubau 2025 9
Martin-Behaim-Gymnasium MIP Im Zuge von Erweiterungs- baumaßnahmen 2025 6
Neues Gymnasium MIP Neubau Ab 2028 6
Schulzentrum Südwest, Realschule u. Gymnasium MIP Neubau Ab 2028 38
Thoner Espan, GS MIP Neubau 2025 16

C) Programm „Aus 1 mach 3“

MIP Nr. P5515400000U, Ansatz 207.000 € (städtischer Anteil 138.000 € / Spenden 69.000 €)

Kurzer Sachstand zu den abgeschlossenen Projekten aus dem Programm „Aus 1 mach 3“ in

 Phillip-Körber-Weg / Grünanlage bei Villa Leon Calisthenicsanlage für Jugendliche  Rechenberg Fußballtore für den oberen Bolzplatz

Anträge für das Programm „Aus 1 mach 3“ für 2023

Projekt Maßnahmentyp PB
(Planungsbereich)
Altenfurt, Spielplätze Verbesserung der Spielplätze in Altenfurt für Kin- der unter 3 Jahre 22
Im Umfeld des Sportverein TSV Falkenheim Bewegungspark für alle Generationen in Grünan- lage im Umfeld des Sportvereins 28
Steinmetzanlage, Spielplatz Erweiterung des Spielplatzangebots für Kinder unter 3 Jahre 57
Weinzierleiner Straße, Gebersdorf, Spiel- platz Angebotsverbesserung durch Erweiterung des Spielplatzes 40

3. Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Die Spielplatzpauschale beinhaltete entsprechend dem JHA-Beschluss von 2014 jährlich 110.000 € konsumtive Mittel. Wegen der aktuellen städtischen Einsparungsnotwendigkeit haben sich die Ausgabemöglichkeiten auf 99.000 € reduziert. Auch im Jahr 2023 steht nur diese Summe zur Verfügung. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert werden. Die Anliegen werden in Jugendversammlungen, über die virtuelle Beteiligungsplattform „laut-nuernberg.de“ sowie im direkten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von laut! von Jugendlichen vorgebracht. Daher sind die Anliegen der Jugendlichen und die sich daraus ergebenden Aufträge meist nicht langfristig im Voraus planbar. Eine zeitnahe Bearbeitung ist aber Voraussetzung für eine gelungene Partizipation. Dies stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität der beteiligten Dienststellen.

Über die Mittel realisierbare Anliegen von Jugendlichen beziehen sich z.B. auf die Verbesserung der Ausstattung, der Aufenthaltsqualität, der Nutzungszeiten und -möglichkeiten, der Beleuchtung sowie der Pflege und den Unterhalt von öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Aktionsflächen und Sportflächen für diese Altersgruppe.

Beteiligt an der Umsetzung möglicher Maßnahmen ist das Jugendamt, mit den weiteren Kooperationspartnern von laut! (KJR und Medienzentrum Parabol e.V.), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. weitere Dienststellen, wie z. B. Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, Hochbauamt und die Bauordnungsbehörde.

2022 konnten folgende Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden:  Bolzplatz Mühlweg, Schniegling: Belagssanierung, Einbau von Teppichvlies  Bolzplatz Pastoriusstraße: Sanierung Bolzplatz inklusive Tore, Bänke  Skateanlage Witschelstraße: Ergänzung der aktuellen Planungen durch weitere Elemente  Bolzplatz Radmeister Straße: Rasensanierung und neue Tore  Südstadtpark: Tischtennisplatte  Langwasser: Graffitiprojekt an den Unterständen

Für 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Vorhaben geplant bzw. werden aktuell geprüft:  Radmeister Straße: Tischtennisplatte inkl. befestigter Belag  Radmeister Straße: Basketballplatz und Unterstand mit Sitzmöglichkeiten  An der Wied / Kuhweiher: Erweiterung des Angebots durch einen Unterstand  Spittlertorgraben: Bodenmarkierungen am Basketballplatz  Marienbergpark: Neues Beachvolleyballnetz  nördliche Burggraben: Beachvolleyballplatz  Pferdemarkt: Calisthenicsanlage  Langwasser: Beleuchtung am Unterstand Teen II

Eine Prüfung der Realisierbarkeit der Vorhaben, die für 2023 geplant sind, muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere im Laufe des Jahres 2023 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 02.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kinder- und Jugendbüro Knoblauchsland

Bestands- und Bedarfsanalyse sowie konzeptionelle Grundgedanken

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Durch die Entwicklung der "Neuen Mitte Boxdorf" ergibt sich die einmalige Chance, an dieser zentralen Stelle im Knoblauchsland eine Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche zu schaffen, die weit über den Ortsteil hinaus wirkt. Die Bedarfs- und Bestandsanalyse bietet die Basis von konzeptionellen Grundgedanken für ein Kinder- und Jugendbüro im Knoblauchsland und setzt hiermit die Jugendhilfeplanung der offenen Kinder- und Jugendarbeit um.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Stadtentwicklung, Wohnen und Nachbarschaft sozial gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten für die Etablierung eines Kinder- und Jugendbüros Knoblauchsland sind noch offen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Standort für den Bau eines Kinderund Jugendbüros im Knoblauchsland zu sichern, die aktuellen Planungen zur "Neue Mitte Boxdorf" sind hierbei vorrangig zu prüfen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist zu gegebener Zeit die Aufnahme in den Prozess für das Bauinvestitionscontrolling (BIC-Prozess) und sowie die Einstellung der notwendigen finanziellen Mittel in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) erforderlich.

Entscheidungsvorlage

Kinder- und Jugendbüro Knoblauchsland

1. Planungsstand entsprechend der Jugendhilfeplanung (JHP)

Das Knoblauchsland ist in der „Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg“ von 2017 im Planungsbereich 24 mit den Stadtteilen Lohe, Almoshof, Schnepfenreuth, Höfles, Buch, Kraftshof, Neunhof, Boxdorf und Großgründlach im Detail beplant.1 Auf der Grundlage der JHP, einer aktuellen Bestandsanalyse, lassen sich folgende Bewertungen und Handlungsempfehlungen bezüglich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Knoblauchsland zusammenfassen. Zudem kann auch der Bericht des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 17.12.2009 „Offene Angebote für Jugendliche im Knoblauchsland“ herangezogen werden, der in seinen Grundaussagen trotz der seither verstrichenen Zeit weiterhin Gültigkeit behält.

Bedarfsindikatoren – Jugendrelevanz und Zuzug Die Wohn(umfeld-)qualität des Planungsbereichs 24 kann im gesamtstädtischen Vergleich als sehr gut bewertet werden. Auf der Grundlage niedriger Leistungsdichten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kann auf positive sozialstrukturelle Bedingungen geschlossen werden. Die im städtischen Vergleich sehr niedrig ausgeprägten sozialen Belastungsindikatoren (SGB II-, SGB III-Bezug) sind ein Indiz für überwiegend gute Lebensbedingungen der dort ansässigen Familien. Im Planungsgebiet lebende Menschen mit Migrationshintergrund scheinen gut integriert zu sein. Auf Platz 13 von 38 belegt das Knoblauchsland einen mittleren Rang bei der Jugendrelevanz. Mit knapp 1800 Einwohner/-innen im Alter zwischen 6-21 Jahren und einer geschätzten Zunahme um 7,5% bis 2026 wird der Anteil der 6-21-Jährigen in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Der Zuzug wird vor allem in Boxdorf und Großgründlach durch Neubaubezieher/-innen erwartet.

Bewertung der Infrastruktur - wenig Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Nachdem vor Jahren ein erfolgreicher Offener Treff in der Ev. Kirchengemeinde Großgründlach wegfallen musste und das Ersatzangebot im ausrangierten Doppelstockbus am Sportgelände der Sportvereinigung Großgründlach aus baurechtlichen Gründen 2011 ebenfalls aufgegeben wurde, gibt es seit über einem Jahrzehnt außer dem Einsatz des rollenden Jugendtreffs der Mobilen Jugendarbeit in Großgründlach und kleinen, zeitlich sehr beschränkten oder befristeten Angeboten der Kirchengemeinden keine Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Angebote von Sportvereinen oder kirchlichen Trägern erreichen nicht alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es fehlt folglich ein verbindliches, permanent vorhandenes, langfristig wirkendes Angebot vor Ort, dass sich flexibel den jeweiligen Bedingungen und den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen anpassen kann.

Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung Für den ländlich geprägten Planungsbereich mit seinen besonderen Strukturen und Gegebenheiten müssen individuelle Lösungen gefunden werden. Zu komplex ist die Bedürfnislage, zu heterogen die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen in den einzelnen dorfähnlichen Ortschaften. Ein teilstationäres Konzept soll Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Knoblauchsland sicherstellen. Diese können in Form eines Kinder- und Jugendbüros von einem zentralen Standort gesteuert werden.

Es gilt eine Fläche für einen Standort für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros zu sichern.

1 https://www.nuernberg.de/imperia/md/jugendhilfeplanung/dokumente/analyse/24_analyse.pdf

2. Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA) - Update

In regelmäßigen Abständen wird von der Abteilung Offene Kinder- und Jugendarbeit der aktuelle Sachstand und der Bestand an Angeboten der OKiJA für das jeweilige Bürgerversammlungsgebiet eingeholt und überprüft.

Aktueller Stand an Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Knoblauchsland

Standort Träger Bemerkungen
Boxdorf Ev. Kirchengemeinde Boxdorf „Zum Guten Hirten“ Jugendkeller Boxdorf ab 11 Jahren Mo. 17:30-21:00 Uhr
Großgründlach Kath. Gemeinde St. Hedwig/ Katholische Jugend Großgründlach und Boxdorf  wöchentlich ein offener Treff  Kinder- und Jugendgruppen  aktuell 20 Gruppenleiter*innen im Al- ter von 17 bis 25 aktiv
Jugendamt, Mobile Ju- gendarbeit Standort am Festplatz wöchentlich ein offener Treff für Jugendli- che Mo. 17:00-20:30 Uhr (das Kinderangebot wurde 2022 einge- stellt)
Jugendamt, Spielmobil Konzeptentwicklung
CVJM Großgründlach Gruppenangebote für Kinder
Kraftshof Ev. Kirchengemeinde St. Georg  Kindernachmittag mit Kreativwerk- statt von 6-12 Jahren Do. 16:00-17:30 Uhr (um 1,5 Std. reduziert)  Offener Jugendtreff ab 12 Jahren Fr. 19:30-21:30 Uhr (um 1 Std. reduziert)

Stand: 01/2023

Ergänzend zu den aufgelisteten Angeboten gibt es eine rege Tätigkeit von Sport- und Brauchtumsvereinen im Knoblauchsland, die ebenso wie die Freiwillige Feuerwehr in Boxdorf für den Nachwuchs Angebote bereithält.

Landesstellenplanung der ev. Kirche – Reduzierung der Angebotszeiten der OKiJA Die Landesstellenplanung innerhalb der evangelischen Kirche führte erst kürzlich zu personellen Einschnitten. Für die Kirchengemeinden Boxdorf, Kraftshof, Almoshof, Lohe, Buch und Neunhof existiert seit 2022 nur noch eine volle Stelle für die Gemeindejugendarbeit. Mehrere Gemeinden wurden hier zusammengefasst. Für den Aufbau von Beziehungen zu den jungen Menschen und für konkrete Angebote vor Ort wurde im Juli 2022 in der Zusammenarbeit der Kirchengemeinden Boxdorf und Kraftshof eine gemeinsame Finanzierung einer zusätzlichen Stelle als Jugendleiterin im Umfang von 15-Wochenarbeitsstunden geschaffen. Zwei Aktive, die bisher mit insgesamt 35 WAS über weit mehr Ressourcen verfügten, hatten sich Ende Juni 2022 aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zurückgezogen.2 Die Angebotszeiten für die OKiJA haben sich folglich reduziert.

Mobile Jugendarbeit / Spielmobil Seit vielen Jahren ist die Mobile Jugendarbeit mit dem zum Jugendtreff umgebauten Bus im Knoblauchsland mit einem offenen Angebot präsent. Der Standort in Boxdorf wurde im Herbst 2018 nach Großgründlach auf dem Festplatz am Ortseingang neben der Freiwilligen Feuerwehr verlegt und bietet ein Angebot für Jugendliche. Der offene Kindertreff dort wurde aus konzeptionellen Gründen und wegen

2 https://ekk-gemeinde.kirche-kraftshof.de/kinder-jugendliche/kinder-und-jugendgruppen/ (Stand: 29.12.2022)

unbesetzter Stellen 2022 eingestellt. An einem Konzept für einen Einsatz des Spielmobils für die jüngere Zielgruppe wird aktuell noch gearbeitet.

Arbeitskreis Kinder und Jugendliche im Knoblauchsland – mahnt Angebote an Der Arbeitskreis Kinder und Jugendliche im Knoblauchsland wurde 2002 im Nachgang zu einer Kinderversammlung gegründet. Er setzt sich aus Akteuren und engagierten Bürgerinnen und Bürgern für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Knoblauchsland zusammen. In ihm sind sowohl der Pate der Kinderversammlung, Schulleitungen, Jugendarbeiter/-innen, Vertreter/-innen der Kirchengemeinden, das Bürgeramt Nord, Vertreter-/innen der Kitas und Teile der örtlichen politischen Öffentlichkeit vertreten. Er versteht sich als Lobby für die Interessen von Kindern und Jugendlichen. In ihm werden Ergebnisse aus Kinderversammlungen reflektiert, die Problematik des Alkoholkonsums an den „Kärwa“ erörtert, oder eben auch die Möglichkeiten Offener Angebote für Jugendliche eruiert. Viele Angebote sind mit seiner Unterstützung erst möglich geworden. Diesem Arbeitskreis wird auch weiterhin große Bedeutung für die Planung und Umsetzung von Möglichkeiten offener Angebote für Jugendliche zukommen. 2022 wurde der Wegfall von Angeboten der Kirchengemeinden, aber auch der Wegfall des Angebots der Mobilen Jugendarbeit für Kinder und das noch nicht anlaufende Angebot der Spielmobile angemahnt.

Jugendsozialarbeit an Schulen im Knoblauchsland In der Friedrich-Staedtler Mittelschule in Neunhof hat das Jugendamt eine halbe Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen besetzt. Leider sind aufgrund der vorhandenen Ressourcen nur kleinere Kooperationen mit der Mobilen Jugendarbeit möglich.

Rückgang an Angeboten Das Vorhaben weitere kleinräumig wirkende Angebote Offener Jugendarbeit bei freien Trägern zu initiieren konnte leider nicht umgesetzt werden. Kirchliche Träger ziehen sich zurück, Personalressourcen werden reduziert und damit Angebote für Kinder und Jugendliche zunehmend weniger.

Entwicklung der Einwohnerzahlen der betreffenden Altersgruppen Betrachtet man die Zahlen von 2021, hat sich die Bevölkerungsstruktur für das Knoblauchsland gegenüber den Vorjahren kaum verändert. Durch geplante größere Neubauprojekte im Wohnungsbau unter anderem durch die „Neue Mitte Boxdorf“ ist weiterhin von einem Bevölkerungswachstum auszugehen. Die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung von 2017 haben entsprechend Bestand.

3. Standortsicherung

Ausgehend von den Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung wird der Aufbau eines Angebots der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für das Knoblauchsland verfolgt, welches die besonderen Gegebenheiten im Planungsbereich berücksichtigt und das Angebotsdefizit schließt.

Zuletzt konzentrierte sich die Standortsuche auf perspektivisch durch die Stadt-Umland-Bahn gut erreichbare größere Ortsteile im Planungsbereich. Neben dem größten Ort Großgründlach ist Boxdorf mit direkter Nähe zu Neunhof - dem Mittelschulstandort - von besonderem Interesse, da hier die meisten Kinder und Jugendlichen unmittelbar erreicht werden können und die Kooperationsmöglichkeiten günstig stehen.

Neue Mitte Boxdorf Auf dem Grundstück „Neue Mitte Boxdorf“ am Festplatz des Ortes bietet sich ganz aktuell die Gelegenheit diesen Bedarf zu instruieren und eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche an zentraler Stelle im Knoblauchsland zu realisieren. Die alpha-Gruppe verfolgt mit den Planungen rund um die „Neue Mitte Boxdorf“ eine innovative, nachhaltige und ökologische Quartiersentwicklung. Die Bevölkerung und Behörden wurden frühzeitig beteiligt, das Kinder- und Jugendbüro in einem Entwurfsplan in der „Alten Ziegelei“ bereits mit einem denkbaren Standort bedacht. Ziel des Investors wäre eine Beschlussfassung des Stadtplanungsausschusses über einen Rahmenplan noch vor der Sommerpause 2023.

4. Kinder- und Jugendbüro – konzeptionelle Grundgedanken

Neben einem geeigneten Standort benötigt ein Kinder- und Jugendbüro Knoblauchsland ein Team aus zwei Personen. In einer zentralen Anlaufstelle innerhalb des Knoblauchsland mit Räumlichkeiten für Beratung und Gruppenangebote soll die Zusammenarbeit mit der Mobilen Jugendarbeit partiell fortgeführt werden. Mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 240m² sollte das Raumangebot mit einem Gruppenraum, Aufenthaltsflächen, Beratungsraum, Teeküche, einem Büro und Lagermöglichkeiten auskommen. Die Einrichtung sollte dauerhaft entstehen und nicht zeitlich befristet sein. Die Lage des Jugendbüros ist ebenerdig und barrierefrei zu planen und muss über einen separaten Zugang verfügen. Nach Möglichkeit ist ein absperrbarer Stellplatz für den Bus der Mobilen Jugendarbeit mit einzuplanen. Die Betriebsträgerschaft wäre im weiteren Planungsprozess noch zu klären.

Die Aktivitäten und Angebote des Teams sollen sich nicht nur auf die Anlaufstelle beschränken, sondern auf weitere Ortsteile in den Räumen von Kooperationspartnern beziehen. Begleitend dazu könnte ein Online-Portal „Jugendliche im Knoblauchsland“ aufgebaut werden, um die Strukturen zu vernetzen.3 Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Vernetzung mit den örtlichen Schulen. Insbesondere mit der Mittelschule im Knoblauchsland gilt es, Kooperationen aufzubauen und vernetzend tätig zu sein.

Angebote Offener Jugendarbeit  Planung und Durchführung eigener Angebote in den Ortsteilen  Unterstützung bei Angeboten von Kooperationspartnern  Vernetzung von Angeboten in den Ortsteilen  Entwicklung von Ferienangeboten

Gruppenangebote  Möglichkeit zur Gruppenarbeit in der Anlaufstelle  Thematische Gruppen zu jugendrelevanten Themen

Projektarbeit  Initiierung und Durchführung von Veranstaltungen  Kooperation bei Veranstaltungen mit weiteren Akteuren aus dem Bereich der Jugendarbeit und den Schulen  Durchführung thematischer Projekte mit der Hauptschule im Knoblauchsland  Vernetzung von gemeinsamen Projekten

Information und Beratung für Jugendliche, z.B.  Beratungsangebot zu festen Bürozeiten  Beratung im Rahmen aufsuchender Angebote  Bewerbungshilfen  Aufbau eines Online-Portals „Jugendliche im Knoblauchsland“

Koordination und Vernetzung  Arbeitskreis Kinder und Jugendliche im Knoblauchsland  Vernetzung zu weiteren relevanten Personen und Institutionen

4. Fazit und Ausblick

Das Stadtplanungsamt (Stpl) hat nach der Präsentation des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses am 07.11.2022 die alpha-Gruppe aufgefordert, einige Punkte in der Planung zu präzisieren und die Planunterlagen zu ergänzen. Darunter fällt unter anderem auch die erneute Verortung des Kinder- und Jugendbüros in der „Neuen Mitte Boxdorf“.

3 Bsp. einer derartigen Vernetzungsseite: https://bgl360grad.de/

Ohne einen Beschluss des zuständigen Fachausschusses (JHA) und der entsprechenden Absichtserklärung können die Planungen nicht fortgesetzt werden und der Standort ginge für die Kinder- und Jugendarbeit verloren. In Abstimmung mit dem Stpl erfolgt somit die Einbringung der Thematik in den JHA, bevor der Ausschuss für Stadtentwicklung (AfS) vor der Sommerpause 2023 seinen Beschluss fasst.

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten eine fachliche Betrachtung vorzunehmen und damit die Voraussetzungen für die weiteren Planungen zu schaffen.

Um die Planungen weiter voran zu bringen und den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive bieten zu können ist die Verwaltung damit zu beauftragen, die notwendigen Schritte im Prozess des Bau- Investitions-Controllings (BIC) einzuleiten.

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