Antrag Hundemeile
Allgemein: Hundezonen in der Stadt Nürnberg sind Freilaufflächen für die Hunde. Hunde brauchen Auslauf und Bewegung - daher hat der Servicebetrieb Öffentlicher Raum in größeren Grünanlagen mit ausreichendem Platzangebot Freilaufzonen und Treffpunkte eingerichtet, in denen die Hunde nicht an der Leine geführt werden müssen und herumtoben können. Insgesamt wird im gesamten Stadtgebiet hierfür eine Fläche von über 225.000 m² vorgehalten. Die Hundehalter bleiben trotzdem für ihren Hund verantwortlich.
Gemäß Grünanlagensatzung sind in öffentlichen Grünanlagen bzw. in den Bereichen, in denen keine Hundefreilaufzonen ausgewiesen sind, Hunde an der Leine zu führen. Hundehalter sind für ihren Hund, auch Welpen, verantwortlich. Um andere nicht zu gefährden, muss der Hund unter Kontrolle des Hundehalters bleiben. Diese haften, wenn aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit die Folgen des Verhaltens des Hundes nicht bedacht wurden. Wichtig ist deshalb das Training in Hundeschulen oder freien Hundeauslaufzonen.
zu den Fragen:
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Aktuell, 2023 gibt es 21 Hundezonen im Stadtgebiet, somit ein Zuwachs von 4 Hundezonen der ursprünglich 17. In den letzten 12 Monaten ist keine der Hundezonen weggefallen. Nach aktuellem Planungsstand soll keine entfallen.
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Hundefreilaufzonen können nur in größeren Grünanlagen ausgewiesen werden, um Konflikte mit anderen Nutzerinnen und Nutzern zu vermeiden. Leider fehlen genügend große Grünanlagen, da viele Stadtteile generell mit Grünflächen unterversorgt sind. Dies verstärkt sich aktuell noch durch die voranschreitende Nachverdichtung für mehr Wohnraum. Dennoch bemüht sich SÖR, die bestehenden Hundeauslauflächen zu erhalten und da, wo es machbar ist, neue auszuweisen. Es hängt von der jeweiligen örtlichen Situation und deren Randbedingungen ab. Neben den aktuell geschaffenen Zonen sind derzeit keine weiteren in Planung. Die aktuelle Bauleitplanung verdichtet und reduziert die notwendigen öffentlichen Grünflächen sehr stark, so dass nicht mehr ausreichend Grün- und Spielflächen für die Bewohner*innen zur Verfügung stehen, um davon noch etwas für Hundefreilaufflächen vorsehen zu können. In der dicht bebauten Stadt sind die Flächen mehr als ausgereizt und übercodiert. Ggf. sind im lockereren Stadtrandgebiet Möglichkeiten außerhalb öffentlicher Grünflächen vorhanden, Hundeauslaufzonen zu schaffen.
3. Der Flyer ist aktuell
4. Umzäunte Hundezonen
Die Hundeauslaufzonen sind grundsätzlich nicht eingezäunt. Zwei Ausnahmen von diesen Festsetzungen gibt es, hier befinden sich eingezäunte Hundeauslauflächen. Zum einen im Marie-Juchacz-Park, eine sehr kleine Fläche. Hier zeigen sich bereits Probleme aufgrund der sehr geringen Größe und Lage. Und zwei große Zonen im Pegnitztal-Ost. Diese zwei, an der Laufamholzstraße und am Rübelander Ufer, befinden sich im Naturschutzgebiet und sind daher eingezäunt, um die freilaufenden Hunde am Verlassen der festgesetzten Bereiches zu hindern. Nachdem die Zaunanlagen in der Schutzgebietsverordnung nicht festgesetzt sind, bedarf es hierfür einer baurechtlichen Genehmigung. Dies stellt eine besondere Situation dar, so wie die auch 2020 entstandene eingezäunte Hundeauslauffläche im Marie-Juchacz-Park.
Hundeauslaufzonen werden in den Grünanlagen etabliert, in denen ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
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Bei den Neubauprojekten der Grünanlagen stimmt die Planung des SÖR über die Bürgerbeteiligung regelmäßig ab, ob die Schaffung eines Hundeauslaufplatzes möglich und erforderlich ist. Die Hundeauslaufflächen sollen dabei nicht eingezäunt sein, damit alle Flächen möglichst multifunktional zur Erholung für verschiedene Nutzungen zur Verfügung stehen. Je mehr Flächen durch Zäune für Einzelgruppen abgegrenzt werden, umso geringer werden die für alle zur Verfügung stehenden Flächen. Durch die Zunahme der Bevölkerung bei gleichbleibendem Stadtgebiet stehen weniger freie Flächen zur Verfügung. Der Nutzungsdruck auf vorhandenen Flächen steigt.
Zum anderen ist eine Einzäunung unter hundehalterischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll, da es in einer umzäunten Anlage keine Rückzugmöglichkeit für einen Hund gibt, wenn er von anderen in die Enge getrieben wird. Hierdurch würde sich für einen Hund nur noch eine Option ergeben - die Flucht nach vorne, d.h. Angriff. Um dieser Option präventiv zu begegnen ist fast keine der in der Stadt ausgewiesenen Hundeflächen umzäunt und auch zukünftig soll es nach Auffassung der Verwaltung keine eingezäunten Flächen in diesem Zusammenhang geben.
- Die Verwaltung schlägt vor, die Einrichtung einer „Hundemeile“ nicht weiter zu verfolgen. Wie oben dargestellt, sind die Flächen knapp und es müssen verschiedene Nutzergruppen gleichzeitig auf den wenigen Flächen untergebracht werden.