Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (01.03.2023)

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Gostenhof

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Liste Nr. 1

Zur Ortsstraße wird gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

7735 Sophie-Germain-Straße Von der Ortsstraße Kohlenhofstraße (= km 0,000 neu) bis zur Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 59/103 Gmkg. Gostenhof (= km 0,089) wird die bestehende Widmung verlängert.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 191, 59/121, 59/120, 59/187, 59/186, 59/188, 59/230, T.v. 59/228, T.v. 59/226, 59/190, T.v. 59/246, T.v. 59/102, 59/103, T.v. 59/91 Gmkg. Gostenhof Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Liste Nr.2

Der nachstehend aufgeführte Eigentümerweg wird eingezogen

(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

4326-01 Kohlenhofstraße Von der Ortsstraße Kohlenhofstraße bis zum

Verbindungsstraße wird die Teilstrecke eingezogen. Durch Überbauung hat die Straße jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer

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