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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (16.02.2023)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/002/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 16.02.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Satzung Nr. 61 "Nördlich der Heiligenmühlstraße" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 Brunn - innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg

unter Bebauungsplan Nr. 4004 geführt -

Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung Entwurf Umweltbericht

Sachverhalt (kurz): Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung Nr. 61 entspricht dem Bereich des Bebauungsplans Nr. 4004 aus dem Jahr 1972. Es handelt sich dabei um einen übergeleiteten Bebauungsplan der damaligen selbstständigen Gemeinde Brunn. Er setzt insbesondere Flächen für gewerbliche Nutzung sowie Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Umformerstation und Kläranlage“ fest. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind die Flächen als "Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen und Wald" dargestellt.

Im Geltungsbereich befinden sich eine Tennisanlage und ein Vereinsheim sowie Wasserkanäle. Die verbleibenden gewerblichen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Die festgesetzte Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Umformerstation und Kläranlage“ wird durch zwischenzeitlich erfolgte technische Änderungen nicht mehr benötigt. Die bestehenden Nutzungen sowie der genehmigte Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Praxisgebäude an der Heiligenmühlstraße haben Bestandsschutz bzw. gelten fort.

Die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4004 ist nicht zu erwarten. Er soll daher aufgehoben werden. Die Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Satzung zur Aufhebung planungsrechtlicher Festsetzungen hat keinen Einfluss auf die Diversity Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VII

Beschlussvorschlag:

1.Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens Satzung Nr. 61 "Nördlich der Heiligenmühlstraße" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Brunn Nr. 4 - innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg unter Bebauungsplan Nr. 4004 geführt - vom 02.09.1971.

2.Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Plans vom 10.01.2023, der Begründung vom 10.01.2023 und dem Entwurf des Umweltberichts vom 04.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen  Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.  Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV).

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

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