Beschlussvorlage Stpl/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 16.02.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4575 „Schmalau-Ost„ für das Gebiet nördlich der Steinacher Straße und
östlich der Wiesbadener Straße
Prüfung der Stellungnahmen und erneute Billigung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan 2. Fassung Entwurf der Satzung 2. Fassung Entwurf der Begründung Anlagen zur Begründung 2. Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Im Nürnberger Norden besteht weiter Nachfrage nach Gewerbeflächen. Mit Hilfe dieses Bebauungsplans kann dem Rechnung getragen werden. In der Schmalau soll mit dem Bebauungsplan Baurecht für circa 8 ha Gewerbeflächen geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4575 „Schmalau-Ost“ wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 07.07.2022 gebilligt und anschließend öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es gingen je vier relevante Stellungnahmen zu den Themen Entwässerung/Hochwasserschutz, Flächeninanspruchnahme/Bedarf, Klima, Ausgleich, Artenschutz, Energieversorgung, Entzug von Beregnungsflächen sowie Flurbereinigung von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, die in die Abwägung einzustellen sind.
Aufgrund der Prüfung der Stellungnahmen sind Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich wurde insbesondere um Flächen der Flubereinigungs- Teilnehmergemeinschaft verkleinert, der festgesetzte Geh- und Radweg im Osten entfällt aufgrund der Belange dieser Teilnehmergemeinschaft. Aus gleichem Grund wird die Festsetzung des Geh- und Radwegs im Norden des Gebiets hin zu „Feldweg“ geändert und das östliche Teilstück aus dem Geltungsbereich genommen.
Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen. Die Änderungen am Entwurf berühren Grundzüge der Planung. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind deshalb ohne Einschränkungen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen und der Entwurf erneut auszulegen.
Dies soll beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Siehe Entscheidungsvorlage
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Kapitel I.4.4 der Begründung
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
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Der Stadtplanungsausschuss prüft gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4575.
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4575 „Schmalau-Ost“ so verkleinert wird, wie es sich aus dem Bebauungsplan-Entwurf 2. Fassung vom 10.01.2023 ergibt.
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Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf 2. Fassung des Bebauungsplans Nr. 4575 „Schmalau-Ost“ auf Grundlage des Plans vom 10.01.2023, der Begründung vom 10.01.2023 und dem Umweltbericht vom 19.12.2022.
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des gebilligten Entwurfs 2. Fassung.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.